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Klima, Umwelt und Naturschutz

Forderungen der Grünen in Schleswig-Holstein

238 Forderungen im Politikfeld „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm zur Landtagswahl Schleswig-Holstein 2022 („Wir sind Stadt. Land. Schleswig-Holstein.“). Bei 40 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm der Grünen.

Klima, Umwelt und Naturschutz 238
  1. Das Land mit aller Kraft auf den 1,5-Grad-Pfad bringen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Aufklärungskampagnen und öffentliche Informationszentren zur Klimakrise schaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  3. Den CO2-Fußabdruck der Schulgebäude durch Übernahme der Förderkriterien aus IMPULS 2030 II verbessern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Menschen dazu ermutigen, eigene Handlungsstrategien für ein klimaneutrales Leben und sozial gerechte Lösungen für die Klimakrise zu entwickeln.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  5. Den Ressourcenverbrauch deutlich verringern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  6. Gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft Konzepte und Strukturen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft entwickeln.

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  7. Die Produktion von Industrie- und Konsumgütern am Grundsatz reduzieren, wiederverwenden und recyceln ausrichten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  8. Gemeinsam mit Kreisen und Kommunen Konzepte für die Rückgewinnung gebrauchter mineralischer Rohstoffe entwickeln und umsetzen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  9. Beim Städtebau und bei kommunalen Infrastrukturvorhaben höhere Recyclingquoten erreichen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Das Kriterium Ressourceneffizienz in allen Bau- und Infrastruktur-Förderprogrammen verankern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  11. Eine „Bauteilbörse“ nach Bremer Vorbild als Modellprojekt einrichten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  12. Einen ordnungspolitischen Rahmen mit Anreizen zum Recycling von Baustoffen schaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  13. Eine verpflichtende Quote für Recycling-Beton bei Bauvorhaben des Landes und im Straßen- und Radwegebau einführen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. Den Einsatz von Beton vermeiden.

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  15. Eine Öffentlichkeitskampagne des Landes zum ökologischen Bauen starten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  16. Zusätzliche Deponien schaffen, bis die Zero-Waste-Strategie greift.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  17. Den Ausbau der Deponiekapazitäten so gering wie nötig halten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  18. Die Möglichkeiten des Deponierückbaus evaluieren.

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  19. Wertvolle Stoffe aus Deponien bergen.

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  20. Recyclingbaustoffen künftig eine größere Rolle geben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Die Ausschreibungsrichtlinie für öffentliche Landesgebäude ändern, sodass der Einsatz natürlicher Gesteinskörnungen nicht mehr vorgeschrieben ist.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Bis 2035 schrittweise eine Recyclingbaustoffquote von mindestens 70 Prozent erreichen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Den Schutz von Bäumen landesweit verbessern.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  24. Weitere rechtliche Möglichkeiten für den Baumschutz auf privatem und öffentlichem Boden prüfen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. Jede Kommune soll eine Baumschutzsatzung nach dem Hamburger Modell haben.

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  26. Sportliche Großveranstaltungen bis spätestens 2030 klimaneutral und nachhaltig ausrichten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  27. Ein professionelles Ressourcen- und Umweltmanagement für Sportgroßveranstaltungen etablieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  28. Die Klimafolgen von Sportgroßveranstaltungen in einer CO2-Bilanz transparent machen.

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  29. Unvermeidbare CO2-Emissionen kompensieren.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  30. Gemeinsam mit Sportverbänden und Wissenschaft umweltverträgliche Alternativen zu Kunstrasenspielfeldern entwickeln.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  31. Gemeinsam mit Vereinen und Verbänden Projekte zur Sicherung des Tierwohls im Leistungs- und Freizeitsport umsetzen.

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  32. Die notwendigen Anpassungen an die Klima- und Artenkrise sozial gerecht gestalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  33. Schleswig-Holstein zum Klimaschutzvorreiter unter den Bundesländern machen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  34. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen als Leitlinie der Politik nehmen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  35. Den Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise in den Mittelpunkt der Landespolitik stellen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Dem Klima- und Artenschutz bei politischen Abwägungsentscheidungen Vorrang einräumen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  37. Schleswig-Holstein soll bis spätestens 2035 klimaneutral werden und damit früher als im Bundesklimaschutzgesetz vorgesehen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  38. Sich auf die Zunahme von Wetterextremen einstellen und notwendige Anpassungen treffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  39. Klimapartnerschaften auf kommunaler Ebene ins Leben rufen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  40. Ein Emissionsrestbudget von 147 Millionen Tonnen CO2 für Schleswig-Holstein festlegen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  41. Die Entwicklung regelmäßig am verbleibenden Emissionsrestbudget messen und Klimaschutzmaßnahmen daran anpassen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  42. Eine zusätzliche Treibhausgasbilanz erstellen, die auch importbezogene Emissionen erfasst.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  43. Den Klimaschutz als öffentliches Interesse definieren.

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  44. Alle Landesförderungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz prüfen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  45. Bündnisse für den Klimaschutz über die Landesgrenzen hinaus ausbauen und festigen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  46. Die Biodiversitätskrise in Schleswig-Holstein bewältigen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  47. Politische Entscheidungen so ausrichten, dass Einklang von Gesellschaft und Umwelt gefördert, die Erderhitzung abgemildert und die Artenvielfalt geschützt wird.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  48. Beim Artensterben eine Trendumkehr erreichen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  49. Die Biodiversitätsstrategie und bestehende Programme zum Schutz der Artenvielfalt konsequent fortführen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  50. Für den Schutz der Artenvielfalt die erforderlichen Ressourcen bereitstellen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  51. Die Naturschutzbehörden besser ausstatten, um das Gebietsmanagement zu verbessern und Planungsprozesse zu beschleunigen.

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  52. Eine Trendumkehr bei der Roten Liste der gefährdeten Arten erreichen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. Den Schutz der Lebensräume besonders gefährdeter Arten innerhalb von fünf Jahren deutlich verbessern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  54. Neue Schutzgebiete ausweisen und bestehende erweitern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  55. Schutzgebiete mit einem verbesserten Management ausstatten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Zusammenhängende Biotopverbundachsen entstehen lassen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  57. Ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuer*innen durch hauptamtliche Ranger*innen unterstützen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  58. Mit der Neuausweisung von Schutzflächen die Flächenziele von UN und EU verfolgen.

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  59. Die Landschaftsschutzgebiete evaluieren.

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  60. Für Schutzgebiete einen höheren Schutzstatus einführen, wo es fachlich sinnvoll und notwendig ist.

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  61. Nutzungskonflikte in Schutzgebieten konsequent abbauen.

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  62. Den Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten konsequent verbieten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Im Umkreis von Schutzgebieten pestizidfreie Pufferzonen einrichten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiter umsetzen, damit wildlebende Arten die benötigten Lebensräume erhalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  65. Am schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement festhalten und es kontinuierlich weiterentwickeln.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  66. Mindestens 8 000 Hektar trockengelegte Moorflächen renaturieren und wiedervernässen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Bestehende Moore schützen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Das Moorschutzprogramm und die MoorFutures ausweiten, um Moore zu renaturieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. In Moorgebieten höhere Wasserstände einstellen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  70. Besonders schützenswerte Moorbereiche ungenutzt lassen und schützen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Das Wassermanagement für Siedlungen, Infrastruktur und Landwirtschaft anpassen und in einem Zukunftsprogramm „Niederungen 2100“ festschreiben.

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  72. Die vorhandenen Wälder erhalten und pflegen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  73. Die Potenziale der Wälder für Klima- und Artenschutz stärker nutzen.

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  74. Den Schutz der Waldökosysteme in den Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stellen.

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  75. Den Holzverkauf gegenüber dem Schutz der Waldökosysteme nachrangig behandeln.

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  76. Die Ziele der Landesforsten am Klima- und Artenschutz gemeinwohlorientiert neu ausrichten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  77. Auf mindestens 12 Prozent der Landesfläche sollen Wälder wachsen.

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  78. Deutlich mehr Waldfläche als Naturwald ausweisen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  79. Programme zum Erhalt von altem Wald, Totholz und wertvollen Waldlebensräumen sowie zum Schutz bedrohter Waldgesellschaften erarbeiten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  80. Den Holzvorrat in alten Laubwäldern erhöhen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  81. Alte, vom Klimawandel bedrohte Buchenwälder aus der Nutzung nehmen.

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  82. Die Landesforsten sollen Holz so vermarkten, dass es für langlebige Produkte und Projekte verwendet wird.

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  83. Das Landeswaldgesetz novellieren.

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  84. Die Waldbaurichtlinie der Landesforsten überarbeiten.

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  85. Die Schutzfunktion des Waldes an erste Stelle stellen.

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  86. Bei der Waldbewirtschaftung zusätzlich Klimaaspekte berücksichtigen.

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  87. Wäldern ihr Potenzial als Wasserspeicher zurückgeben.

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  88. Privatwaldbesitzer*innen beim Rückbau von Entwässerungen beraten und unterstützen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  89. Ökosystem- und Klimaschutzleistungen des Waldes stärker honorieren.

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  90. Naturnahe Waldneupflanzungen mit standortheimischen Arten und Naturverjüngung weiter fördern.

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  91. Auf kommunaler Ebene verbindliche Baumschutzsatzungen einführen.

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  92. Städte und Kommunen dabei unterstützen, Flächen zur Wiederaufforstung zu gewinnen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  93. Den Rückgang der landestypischen Knicks umkehren und die wilden Hecken wirksam schützen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  94. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie samt Bewirtschaftungsplänen bis 2027 konsequent umsetzen.

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  95. Das Grundwasser konsequent schützen.

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  96. Den Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger ausrichten.

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  97. In Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser weitere Nährstoffeinträge stoppen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. An der Ostseeküste eine weitere „Integrierte Station“ zur Koordination der Naturschutzarbeit einrichten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  99. Die Träger der Naturparke stärker unterstützen, um ländliche Räume, Biodiversität und Klima zu stärken.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  100. Die Förderung der „Lokalen Aktionen“ für Naturschutz und Landschaftspflege vor Ort fortsetzen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Das Grüne Band in Schleswig-Holstein als Nationales Naturmonument ausweisen.
    2. In besonders schützenswerten Räumen Tourismusgebiete und Naturschutzräume klar voneinander trennen.
    3. Tabu-Bereiche einrichten, in denen keinerlei Beeinträchtigungen durch Nutzungen zulässig sind.
    4. Die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen Naturschutzgesetze deutlich verschärfen.
    5. Vollzugsdefizite im Natur- und Umweltschutz auf allen Ebenen abbauen.
    6. Schleswig-Holstein soll mit seiner Abfallwirtschaft zum Vorreiter werden.
    7. Einen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft erarbeiten.
    8. Eine Zero-Waste-Strategie auf Landesebene entwickeln.
    9. Eine Landesagentur für Kreislaufwirtschaft aufbauen.
    10. Ausnahmen von der Pfandpflicht, etwa auf Getränkedosen im Grenzhandel, konsequent zurückfahren.
    11. Langfristig eine beiderseits der deutsch-dänischen Grenze geltende Dosenpfand-Regelung mit einheitlichen Pfandbeträgen einführen.
    12. Die Pfandsysteme bundesweit über die bestehenden Produktgruppen hinaus ausweiten.
    13. Das Kriterium Ressourceneffizienz in allen Bau- und Infrastruktur-Förderprogrammen verankern.
    14. Den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung unterstützen.
    15. Eine große Öffentlichkeitskampagne zur Abfallvermeidung starten.
    16. Mehr Initiativen für „Unverpackt-Produkte“ im Einzelhandel anstoßen.
    17. Die Entwicklung alternativer und ökologisch unbedenklicher Materialien voranbringen.
    18. Verpackungsabfall landesweit nur noch in der Wertstofftonne statt in Plastiksäcken sammeln.
    19. Die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne unterstützen.
    20. In der einheitlichen Wertstofftonne alle Arten von Plastik, Kunststoff und Metall sammeln und möglichst hoch recyceln.
    21. Wertstoffe getrennt sammeln und wiederverwerten, um der Kreislaufwirtschaft näherzukommen.
    22. Kommunen, die die allgemeine Wertstofftonne einführen wollen, bei Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland unterstützen.
    23. Einen Förderbonus für Retrofit-Lösungen und die Reparatur von Elektrogeräten einführen.
    24. Repair-Initiativen fördern.
    25. Die Nutzungsansprüche an die Meere so abstimmen, dass sich Bestände stabilisieren, Belastungen sinken und ein guter ökologischer Zustand erreicht wird.
    26. Den Meeresschutz in der schleswig-holsteinischen Ostsee verbessern.
    27. In bestehenden und neuen Meeresschutzgebieten den Schutz für Arten und Lebensräume stärken.
    28. Bis 2030 auf 20 Prozent der Fläche der schleswig-holsteinischen Ostsee eine Nullnutzung erreichen.
    29. Für den Ostseeraum einen Dialog über bessere Managementmaßnahmen in Schutzgebieten anstoßen.
    30. Auf mindestens 50 Prozent des Nationalparks Wattenmeer jede wirtschaftliche Nutzung einstellen.
    31. Das Salzwiesenmanagement im Vorland des Nationalparks Wattenmeer erhalten und mindestens die Hälfte der Fläche unbeweidet lassen.
    32. Einen neuen Nationalpark in der Ostsee einrichten.
    33. Die Seegraswiesen an Nord- und Ostsee schützen und aufbauen.
    34. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie konsequent umsetzen.
    35. Rückzugs- und Ruhegebiete für marine Arten einrichten.
    36. Fließgewässer für wandernde Fischarten durchgängiger gestalten.
    37. Modellprojekte zur Sanierung der Schlei und der Flensburger Förde unterstützen.
    38. Den Generalplan Küstenschutz umsetzen.
    39. Innovative Lösungen zur Klimaanpassung suchen, die natürliche Prozesse und technische Maßnahmen in Einklang bringen.
    40. Im Dialogprozess „Strategie Ostseeküste 2100“ mit allen Beteiligten Maßnahmen für die Zukunft der Ostseeküste umsetzen.
    41. Einen effektiven Schutz sensibler Gebiete im Wattenmeer sowie in Küsten- und Meeresgebieten erreichen.
    42. Das gezielte Fischen und Angeln gefährdeter Arten untersagen.
    43. Mindestens 30 Prozent der ausschließlichen Wirtschaftszone unter starken Schutz stellen, davon die Hälfte als Nullnutzungszone.
    44. Technische Lösungen zur Entfernung von Plastik und Mikroplastik aus organischen Reststoffen und Abwässern fördern.
    45. Eine Plastiksteuer einführen.
    46. Die Bioabfallverordnung weiter verschärfen.
    47. Eine EU-Bioabfall-Richtlinie einführen.
    48. Mikroplastik in Kosmetika umfassend verbieten.
    49. In internationalen Schifffahrts- und Fischereigremien Maßnahmen gegen den Verlust von Netzen durchsetzen.
    50. Maßnahmen zur Entfernung vorhandener Geisternetze aus dem Meer fördern.
    51. Ein Verbot sogenannter Dolly Ropes aus Plastik unterstützen.
    52. Den Einsatz umweltverträglicher Alternativen zu Dolly Ropes fördern.
    53. Die Munition soll aus dem Meer entfernt werden.
    54. Die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche Bergung von Munition mit neuester Technik schnellstmöglich schaffen.
    55. Die Ortung und Kartierung von Munition im Meer voranbringen.
    56. Projekte zum Monitoring sprengstofftypischer Verbindungen unterstützen.
    57. Eine aktive Meeresschutzpolitik betreiben.
    58. Die Meere gemeinsam besser schützen.
    59. Die Umsetzung von Meeresschutzmaßnahmen beschleunigen.
    60. Den Unterwasserlärm verringern.
    61. Sich bestmöglich auf erhöhte Waldbrandgefahr und Dürren vorbereiten.
    62. Projekte und Programme zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise auf den Weg bringen.
    63. Ambitionierten Klimaschutz gegenüber Klimaanpassung den Vorrang geben, weil er wirkungsvoller und kosteneffizienter ist.
    64. Den Generalplan Küstenschutz fortschreiben und mit Maßnahmen an Nord- und Ostsee sowie der Unterelbe hinterlegen.
    65. Mit einer Strategie „Niederungen 2100“ regionale klimagerechte Lösungen für Infrastruktur, Siedlungen und Flächennutzung erarbeiten.
    66. Überflutungsräume von Bebauung freihalten.
    67. Gemeinsam mit den Kommunen ein Beratungsangebot für regionalspezifische Klimaanpassung schaffen.
    68. Einen Landesaktionsplan Hitzeschutz auflegen und Schutzmaßnahmen gegen die Folgen tropischer Temperaturen fördern.
    69. Den Klimaschutz zum Leitmotiv der Landespolitik machen.
    70. In den Sektoren Industrie, Energie, Mobilität, Bauen und Landwirtschaft präventiv statt nachträglich handeln.
    71. Weitere Anreize für den Klimaschutz schaffen und als Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen.
    72. Regeln setzen und die Weichen für den 1,5-Grad-Pfad stellen.
    73. Finanzielle Mittel für die Sanierung von Flächen mit Altlasten bereitstellen.
    74. Umweltverbänden angemessene Ressourcen für gutachterliche Aufträge und die Verfahrensbeteiligung verschaffen.
    75. Den Ausbau der Klimaschutzinfrastruktur mit dem Schutz bedrohter Arten und Ökosysteme verbinden.
    76. Nationale und internationale Naturschutzrichtlinien einhalten.
    77. Die Flächennutzung biodiversitätsfördernd ausgestalten.
    78. Arten wie Großvögel oder Fledermäuse auch durch technische Innovationen schützen.
    79. Eine faire klimapolitische Aufgabenteilung zwischen den Bundesländern herstellen.
    80. Städte, Kommunen und Gemeinden beim Aufbau von Klimabüros, Klimaschutzbeauftragten, Klima-Scouts oder Klimabeiräten unterstützen.
    81. Einen schleswig-holsteinischen Preis des Ressourcenschutzes ausloben.
    82. Artenschutzrechtliche Ausnahmen weiterhin nur im Einzelfall zulassen.
    83. Zielkonflikte zwischen Schutzgütern aktiv auflösen, um zügige Verfahren, die Pariser Klimaziele und den Natur- und Biodiversitätsschutz zu wahren.
    84. Technische Lösungen wie automatische Kollisionswarnsysteme einsetzen, um Windenergie und Artenschutz besser zu vereinbaren.
    85. Bei der Planung von Solar-Freiflächenanlagen zugleich Biotopverbünde schaffen.
    86. Mit einer weiteren Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes den kommunalen Klimaschutz stärken.
    87. Landesweit regionale Klimaschutzagenturen aufbauen, die Kommunen bei Wärmeplänen und Klimaschutz fachlich unterstützen.
    88. Klimaschutz zur Pflichtaufgabe für alle Kommunen machen.
    89. Richtlinien und Verordnungen vereinfachen, die Klimaschutzmaßnahmen erschweren.
    90. Barrieren abbauen, die den Klimaschutz behindern.
    91. Ein Sondervermögen Klimaneutrale Kommune zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes einrichten.
    92. Das Sondervermögen zur Kofinanzierung von Bundesförderprojekten und für eine eigene Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz einsetzen.
    93. Einen revolvierenden Fonds einrichten, auf den kommunale Klimaschutzmanager*innen zugreifen können.
    94. Den Fonds über Teilrückzahlungen der Effizienzgewinne speisen.
    95. Die Finanzierung der Vorbildrolle der Landesregierung beim Klimaschutz sicherstellen.
    96. Das öffentliche Gebäudemanagement voll auf die Erreichung der Klimaziele ausrichten.
    97. Keine Landesmittel für neue Projekte mit klimaschädlicher Wirkung bereitstellen.
    98. Das Verpressen von CO2 im Boden (CCS) wird abgelehnt.
    99. Die Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer schnellstmöglich beenden.
    100. Für einen zügigen und sicheren Rückbau der Förderanlagen im Nationalpark Wattenmeer sorgen.
    101. Die Emission Control Areas ausweiten.
    102. Grünland und besonders artenreiches Grünland erhalten.
    103. Den Anteil von Grünland dauerhaft erhöhen.
    104. Nährstoffe zum Schutz der Gewässer im geschlossenen Kreislauf ausbringen.
    105. Gewässerrandstreifen künftig frei von Düngemitteln und Pestiziden halten.
    106. Die Vertragsnaturschutzprogramme für pestizidfreie Gewässerrandstreifen nutzen.
    107. Den Anteil der Flächen mit hohem Naturwert in der Agrarlandschaft auf 19 Prozent bringen.
    108. Flächen im Umkreis von einem Kilometer um bestehende Schutzgebiete vorrangig für die Renaturierung nutzen.
    109. Die EU-Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie konsequent umsetzen und in der Düngeverordnung verankern.
    110. Die Einhaltung der Düngevorgaben im Land wirksam kontrollieren.
    111. Eine Produkthaftung für Umweltschäden durch umweltschädliche Substanzen einführen.
    112. Eine Versicherungspflicht für Umweltschäden für Anwender*innen und Produzent*innen umweltschädlicher Substanzen einführen.
    113. Das Land zur Vorreiterregion der ökologischen Jagd machen.
    114. Eine grundlegende Reform des Landesjagdgesetzes anstoßen.
    115. Die Interessen der Jäger*innen besser mit Natur-, Arten- und Tierschutz in Einklang bringen.
    116. Die Jagdausbildung um naturschutzfachliche Inhalte ergänzen.
    117. Die Unabhängigkeit der Jagdprüfungen sicherstellen.
    118. Die Befähigung zur Jagd durch regelmäßige Schießnachweise überprüfen.
    119. Ein effektives Wildtiermonitoring einführen.
    120. Bleifreie Munition bei der Jagd durchsetzen.
    121. Die Liste jagbarer Arten verkürzen.
    122. Die Jagdzeitenverordnung anpassen.
    123. Kommunen, Kommunalbetriebe und Bauhöfe bei einer artenfreundlichen Pflege von Grünflächen, Straßenbegleitgrün und Knicks unterstützen.
    124. Ein Förderprogramm für ökologische und insektenfreundliche Beleuchtung von Rad- und Fußwegen auflegen.
    125. Mit Wettbewerben Privat- und Gewerbeflächen in die Förderung der Artenvielfalt einbeziehen.
    126. Bürokratische Hürden für Urban-Gardening-Projekte abbauen und ihre Umsetzung erleichtern.
    127. Naherholungsgebiete wie Strände, Seen und Parks für alle Menschen zugänglich machen.
    128. Umweltbelastungen reduzieren.
    129. Umweltschutzstandards konsequent durchsetzen.
    130. Den motorisierten Wassersport auf E-Mobilität umstellen.
    131. In Klimaschutz investieren.
    132. Die Ausgaben für Klimaschutz erhöhen.
    133. Den Klimabericht des Landes um die Nachhaltigkeitsziele erweitern und sich daran orientieren.
    134. Die Klimawirksamkeit zum Mindeststandard jeder öffentlichen Vergabe machen.
    135. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll quantitative Angaben zu verursachtem und eingespartem CO2 offenlegen.
    136. Eine unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie und ein Maßnahmenpaket zur Klimaneutralität bis 2035 beschließen.
    137. Grünachsen und Biotopverbünde erhalten.
    138. Den Ostseeraum schützen.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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