Zum Inhalt

Linke SL · NEUSTART FÜRS SAARLAND. Sozial. Ökologisch. Sicher. Landtagswahlprogramm Die Linke Saar 2027

Bildung, Wissenschaft und Forschung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für das Saarland, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Bildung, Wissenschaft und Forschung 315 neu, 41 geändert, 31 unverändert, 74 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf baut das Feld stark aus und setzt auf Kostenfreiheit und Mitbestimmung: Bildung soll von der Kita bis zum Master gebührenfrei sein, alle Kinder in Kitas und Schulen sollen ein kostenloses warmes Mittagessen erhalten, Schülervertretungen ein eigenes Budget. Hinzu kommen eine Landesbildungsoffensive, die Sanierung der Schulgebäude samt Schultoiletten und ein Werbeverbot für die Bundeswehr an Schulen. Fortgeführte Forderungen werden konkreter, etwa feste Personalschlüssel in Kitas wie 1:3 für unter Dreijährige und eine gebührenfreie statt nur billigere Meisterausbildung. Nicht mehr einzeln genannt sind die Aufholprogramme nach der Pandemie, der Ausbau des Französischen in Kitas und Schulen sowie die Aufhebung des Kooperationsverbots. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (315)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Bildung und Verpflegung für Kinder werden kostenlos.
  2. Es gilt echte Lernmittelfreiheit.
  3. Jedes Kind im Saarland hat unabhängig vom Wohnort die gleichen Bildungsmöglichkeiten.
  4. Kritische, demokratische Bildung wird gestärkt.
  5. In allen Schulen und Kitas gibt es ohne Antragspflicht ein kostenloses warmes Mittagessen.
  6. Ein flächendeckender Zugang zu frühkindlicher Förderung und Betreuungsangeboten wird sichergestellt.
  7. Kitas und Schulen bieten ein kostenloses Mittagessen an.
  8. Bildungseinrichtungen und Volkshochschulen bieten mehr Kurse für saisonales Kochen an, um den Konsum regionaler Produkte zu fördern.
  9. In allen Kitas und Schulen gibt es ein kostenloses warmes Mittagessen.
  10. Kita- und Betreuungsgebühren werden sozial gestaffelt oder wenn möglich abgeschafft.
  11. Im Saarland wird ein Institut für gemeinnützige Wohnungswirtschaft aufgebaut.
  12. Im Saarland wird ein neuer Studiengang für gemeinnützige Wohnungswirtschaft aufgebaut.
  13. Zusammen mit der Modellsiedlung entsteht ein Ort, an dem innovative Wohnkonzepte praktisch erprobt und wissenschaftlich begleitet werden.
  14. Saarbrücken wird als Studienstandort etabliert, um Studierende für eine spätere Arbeit in landeseigenen, genossenschaftlichen und gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen zu gewinnen.
  15. Bildungserfolg soll unabhängig vom Einkommen der Eltern garantiert werden.
  16. Bildung soll von der Kita bis zum Master gebührenfrei sein.
  17. Das Bildungssystem soll vorrangig ein Ort der Erziehung zur Mündigkeit statt der Fachkräfteproduktion sein.
  18. Das Bildungssystem soll Persönlichkeitsentwicklung, kritisches Denken sowie soziale und ökologische Verantwortung in den Mittelpunkt stellen.
  19. Lernen nach individuellen Interessen erhält schrittweise mehr Vorrang.
  20. Kinder, Jugendliche und Studierende erhalten Zeit und Raum für eigene Erfahrungen und selbstbestimmtes Lernen.
  21. Schülervertretungen erhalten an jeder Schule ein eigenes, gesichertes Budget.
  22. Schülervertretungen erhalten an jeder Schule feste Zeit- und Raumressourcen.
  23. Partizipation wird durch feste Beteiligungsformate und Mitwirkungsstrukturen systematisch im Schulalltag verankert.
  24. Im Land wird eine Monitoringstelle eingerichtet, die die schulische Mitbestimmung nach dem Schulmitbestimmungsgesetz fördert und überwacht.
  25. Ressourcen für Bildung werden gezielt in benachteiligte Regionen gelenkt.
  26. Barrieren in der Bildung werden abgebaut, damit Bildung für alle zugänglich ist.
  27. Psychische Belastungen von Lernenden werden nicht als individuelles Problem, sondern im Hinblick auf ihre gesellschaftlichen Ursachen betrachtet.
  28. Die Ansätze der neuen Gemeinschaftsschulverordnung sollen weiter vorangetrieben und umgesetzt werden.
  29. Schulen sollen Lernorte sein, an denen sich Kinder und Jugendliche frei und unabhängig entwickeln können.
  30. Die Bundeswehr soll nicht an Schulen auftreten.
  31. Gesponserte Unterrichtsmaterialien von Lobbyisten werden verboten.
  32. Zivilgesellschaftliche Akteure, Gewerkschaften und Elternverbände sollen ihr Wissen stärker in saarländischen Schulen vermitteln können.
  33. Es wird geprüft, ob eine landesweite Schulträgergesellschaft zur Bündelung der Schulträgeraufgaben geschaffen wird.
  34. Pädagogische Ziele wie Mündigkeit und Chancengerechtigkeit werden mit klaren Qualitätsstandards und kontinuierlicher Evaluation verbunden.
  35. Ein Bildungsmonitoring nach Hamburger Modell mit jährlichen Kennzahlen und Rankings wird abgelehnt.
  36. Ein freiwilliges, individuell angepasstes Bildungsmonitoring zur Unterstützung des pädagogischen Personals wird eingeführt.
  37. Fachkräften an Schulen wird mehr Infrastruktur für Reflexion und Weiterentwicklung ihrer Praxis bereitgestellt.
  38. Bildung ist von der Kita bis zum Master gebührenfrei.
  39. Schulen und Hochschulen werden zu Orten kritischer Mündigkeit mit Demokratiebildung und selbstbestimmtem Lernen.
  40. Schülervertretungen erhalten eigene Budgets.
  41. Schülerinnen und Schüler erhalten verbindliche Beteiligungsrechte.
  42. Eine landesweite Monitoringstelle stärkt die Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern.
  43. Eine Landesbildungsoffensive modernisiert die Bildungseinrichtungen.
  44. Eine Landesbildungsoffensive gewinnt ausreichend Personal für Bildungseinrichtungen.
  45. Eine Landesbildungsoffensive fördert benachteiligte Regionen gezielt.
  46. Bildung wird im Rahmen einer Landesbildungsoffensive langfristig besser koordiniert.
  47. Ein freiwilliges, unterstützendes Bildungsmonitoring ohne Rankings soll die pädagogische Qualität verbessern.
  48. Frühkindliche Bildung gilt als öffentliche Aufgabe und zentrale Säule sozialer Politik.
  49. Ein flächendeckendes, wohnortnahes Kita-Angebot mit hohen Qualitätsstandards soll den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz verwirklichen.
  50. Kita-Träger und Kommunen erhalten verlässliche Planungssicherheit.
  51. Mindestens ein Kita-Jahr wird für alle Kinder verpflichtend.
  52. Jedes Kind in einer saarländischen Kita erhält täglich ein kostenfreies, warmes Mittagessen.
  53. Das Land unterstützt Kommunen und Kita-Träger zuverlässig bei der Finanzierung des Kita-Mittagessens.
  54. Frühkindliche Bildung soll allen Kindern unabhängig von körperlichen, geistigen oder sozialen Voraussetzungen zugänglich sein.
  55. Sprachliche Barrierefreiheit gilt als grundlegend.
  56. Unterstützte Kommunikation wird im Sinne der Inklusion nicht nur punktuell in Kita und Schule, sondern in allen Lebensräumen des Kindes eingesetzt.
  57. In Kitas werden stabile Betreuungsschlüssel gesichert.
  58. Frühkindliche Bildung wird solidarisch finanziert, ohne Abstriche bei Qualität und Personal.
  59. Ausbildungs- und Beschäftigungsstellen für Kitas werden bedarfsgerecht aufgebaut.
  60. An den Schulen der Erzieherausbildung werden mehr sozialpädagogische Lehrkräfte eingesetzt.
  61. Kita-Beschäftigte erhalten planbare Arbeitszeiten.
  62. Kita-Beschäftigte werden durch hauswirtschaftliche und administrative Mitarbeitende entlastet.
  63. Kita-Beschäftigte erhalten bezahlte Vor- und Nachbereitungszeiten.
  64. Alle Kita-Beschäftigten erhalten ein Recht auf Fort- und Weiterbildung sowie Fachberatung.
  65. Kitas erhalten qualitativ besser ausgestattete, anregende Räume zum Spielen, Lernen und Entwickeln.
  66. Die Landesbildungsoffensive unterstützt Kommunen, damit in benachteiligten Stadtteilen und ländlichen Räumen verlässliche Kita-Angebote entstehen.
  67. Die Zusammenarbeit von Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen beim Übergang wird verbindlich gestärkt.
  68. Jede Kita und jede Grundschule benennt eine verantwortliche Person für den Übergang.
  69. Für ein Übergangsnetzwerk zwischen Kita und Schule werden Finanzmittel bereitgestellt.
  70. Für die Partizipation von Kindern in Kitas werden klare Qualitätsstandards entwickelt.
  71. Für Beteiligung im Kita-Alltag werden ausreichende personelle und zeitliche Ressourcen verbindlich sichergestellt.
  72. Für Kita-Fachkräfte werden verpflichtende Aus- und Weiterbildungsangebote zur Partizipation eingeführt.
  73. Für Familien werden verpflichtende mehrsprachige Informationsangebote geschaffen.
  74. Für die Beteiligung von Familien werden Dolmetscherstrukturen aufgebaut.
  75. Für Familien werden niedrigschwellige Beteiligungsformate geschaffen.
  76. Alle Kitajahre von der Krippe bis zum Schuleintritt werden langfristig beitragsfrei.
  77. Das letzte Kitajahr wird für alle Kinder verpflichtend.
  78. Alle Kinder in saarländischen Kitas erhalten ein kostenloses warmes Mittagessen.
  79. Ein flächendeckendes Netz wohnortnaher Kitas mit hohen Qualitätsstandards wird geschaffen.
  80. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird tatsächlich verwirklicht.
  81. Eine Fachkräfteoffensive für Kitas wird gestartet.
  82. Die Arbeitsbedingungen in Kitas werden verbessert.
  83. Kitas werden gut ausgestattet.
  84. Spiel- und Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder werden saniert und sicher gestaltet.
  85. Die Landesbildungsoffensive übernimmt Verantwortung für Ausstattung, Personal und Qualität an allen Schulen.
  86. An allen Schulen wird ein kostenfreies Mittagessen eingeführt.
  87. Die Förderung konzentriert sich auf öffentliche Schulen statt auf die Mitfinanzierung von Privatschulen.
  88. Die Lernmittelfreiheit wird wieder eingeführt, alle erforderlichen Lernmittel werden kostenfrei gestellt.
  89. An Schulen wird mehr und besser bezahltes pädagogisches Personal eingesetzt.
  90. An Schulen werden multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Schulsozialarbeit und weiteren Fachkräften gebildet.
  91. Schulsozialarbeit wird flächendeckend, verlässlich und dauerhaft finanziert.
  92. Für die Mobbingprävention an Schulen werden tiefergehende Konzepte als bisher entwickelt.
  93. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden flächendeckend verfügbar gemacht.
  94. Präventions- und Interventionskonzepte gegen Mobbing werden im Hinblick auf Gender- und Queer-Aspekte weiter ausgearbeitet.
  95. Die Prävention gegen Rassismus und Antisemitismus an Schulen wird gestärkt.
  96. Gymnasien bleiben vorerst als eigenständige Schulform mit G9 bestehen.
  97. Gemeinschaftsschulen werden weiter gestärkt.
  98. Langfristig wird ein Konzept für eine Schule für alle mit individuelleren Lernwegen entwickelt.
  99. Das gegliederte Förderschulsystem wird schrittweise in ein inklusives Bildungssystem überführt.
  100. Förderschulen werden perspektivisch mit verbindlich geplantem und personell abgesichertem Übergang in Regelschulen integriert.
  101. Förderschulen werden personell und sachlich voll ausgestattet, solange sie bestehen.
  102. Inklusion erhält zusätzliche Ressourcen und kleinere Lerngruppen.
  103. Übergänge zwischen Förderschule und Regelschule werden flexibel und ohne Nachteile für die Schülerinnen und Schüler gestaltet.
  104. Diagnostik und Förderentscheidungen werden regelmäßig überprüft und an die Entwicklung der Kinder angepasst.
  105. Längeres gemeinsames Lernen wird gestärkt.
  106. Die frühe Auslese nach der Grundschule wird überwunden.
  107. Statt Selektion werden gezielte Förderung, ausführliche Beratung und durchlässige Bildungswege angestrebt.
  108. Alle Fächer wie Schwimmunterricht, Musik, Kunst, Geschichte und praktische Fächer bleiben für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich.
  109. Die Anteile politischer Bildung in allen gesellschaftswissenschaftlichen Fächern werden ausgebaut und verbindlich festgelegt.
  110. Nachhaltige Entwicklung und globales Lernen werden systematisch in den Unterricht integriert.
  111. Eine einseitige Ausrichtung der Schulen an ökonomischer Verwertbarkeit und an MINT, Wirtschaft und IT wird abgelehnt.
  112. Ab Klassenstufe 1 steht ein verpflichtendes säkulares Ethikangebot zur Verfügung.
  113. Kinder lernen ab Klassenstufe 1 wissenschaftlich-rationale Weltanschauungsmodelle kennen.
  114. Der Fremdsprachenunterricht wird neu ausgerichtet und gestärkt.
  115. Der sichere Erwerb der deutschen Sprache steht im Mittelpunkt der Grundschule.
  116. Englisch wird ab Klasse 5 verbindlich verankert.
  117. Es wird geprüft, Grundschulen als Profilschulen mit Schwerpunkt Französisch oder Englisch auszurichten.
  118. Englisch für die Primarstufe wird verbindlich in die Lehrkräfteausbildung aufgenommen.
  119. Das Lernen in Containern wird durch Sanierung, Ausbau und klimafeste Modernisierung der Schulen beendet.
  120. Für die Sanierung der Schultoiletten werden sofort zweckgebundene Mittel bereitgestellt.
  121. Für die Schultoilettensanierung werden transparente Sanierungspläne mit klaren Prioritäten erstellt.
  122. Maßnahmen für mobbingfreie Schultoiletten werden verbindlich in eine landesweite Schultoiletten-Offensive aufgenommen.
  123. Für Neu- und Ausbau von Schulen werden verbindliche Vorgaben zu Hitzeresilienz, Barrierefreiheit und pädagogischer Gestaltung geschaffen.
  124. Schülerinnen und Schüler werden in die Gestaltung von Schulgebäuden sowie Umbau- und Erweiterungspläne einbezogen.
  125. Schulgebäude erhalten außenliegenden Sonnenschutz und verschattete Aufenthaltsbereiche.
  126. Fassaden und Schulhöfe werden begrünt.
  127. Die Dämmung von Schulgebäuden wird verbessert.
  128. Digitale Teilhabe gilt als Bildungsgrundrecht.
  129. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten sicheren Zugang zu digitalen Endgeräten.
  130. Ein landesweit einheitliches Mediengrundkonzept, das soziale Dynamiken digitaler Netzwerke berücksichtigt, wird geschaffen.
  131. Schulen können das Grundkonzept zur Mediennutzung unter Einbeziehung der Mitbestimmungsgremien eigenständig anpassen.
  132. Das Land verstärkt Personalaufbau, Personalentwicklung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Schulen deutlich.
  133. Lehrkräfte werden durch kleinere Klassen entlastet.
  134. Lehrkräfte werden konsequent von Verwaltungsaufgaben entlastet.
  135. Lehrkräfte werden stabil an einem Schulstandort eingesetzt statt ständig zwischen Schulen zu wechseln.
  136. Lehrkräfte erhalten eine angemessene Besoldung und bessere Arbeitsbedingungen.
  137. Für Lehrkräfte werden gezielte Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote geschaffen.
  138. Der Zugang zum Lehramtsstudium wird erleichtert.
  139. Unnötige Vorprüfungen im Lehramtsstudium für Fächer wie Musik und Kunst werden abgeschafft.
  140. Lehramtsstudierende in MINT-Fächern erhalten gezielte Unterstützung und Mentoring-Programme.
  141. Betreuung und Finanzierung während Lehramtsstudium und Referendariat werden verbessert.
  142. Das Referendariat wird mindestens nach dem Mindestlohn vergütet.
  143. Für Quer- und Seiteneinsteiger werden berufsbegleitende, staatlich geförderte Qualifizierungswege mit angemessener Bezahlung geschaffen.
  144. Seiteneinstiegsprogramme werden auf weitere Mangelfächer wie Musik und Kunst ausgeweitet.
  145. Seiteneinstiegsprogramme werden durch Mentoring, Entlastungen und klare Karrierechancen ergänzt.
  146. Antidiskriminierungsschulungen werden fester Bestandteil jeder pädagogischen Ausbildung.
  147. Schulen sollen Orte des gemeinsamen Lernens und der Demokratie statt Selektionsanstalten sein.
  148. Die Gemeinschaftsschule wird schrittweise zur Regelschule.
  149. Lehrkräfte werden gezielt in Inklusion, Neurodivergenz, psychischer Gesundheit und traumasensibler Pädagogik aus- und weitergebildet.
  150. Starre Fortschrittskontrollen in der Schule werden abgeschafft.
  151. Ausufernde Hausaufgaben werden abgeschafft.
  152. Hausaufgabenbetreuung im Ganztag wird an allen Schulen in der Praxis ausreichend begleitet und personell abgesichert.
  153. Berufliche Schulen und Berufsbildungszentren erhalten deutlich bessere Rahmenbedingungen.
  154. Innerhalb des öffentlichen Berufsbildungssystems entsteht ein starkes, spezialisiertes Berufsbildungsnetzwerk mit klaren Branchenschwerpunkten.
  155. Für die beruflichen Schulen wird ein verbindliches Investitionsprogramm aufgelegt.
  156. Werkstätten, Labore und digitale Infrastruktur der beruflichen Schulen werden flächendeckend modernisiert und auf aktuellem Stand gehalten.
  157. Für IT- und technische Ausstattung gibt es eine verlässliche Ersatzbeschaffung.
  158. Die Studien- und Ausbildungskapazitäten für das Lehramt an beruflichen Schulen werden erhöht.
  159. Lehrkräfte für Fachpraxis können sich berufsbegleitend höherqualifizieren.
  160. Lehrkräfte für Fachpraxis erhalten eine klare berufliche Entwicklungsperspektive.
  161. Berufliche Schulen erhalten mehr Anrechnungsstunden für Koordination und Schulentwicklung.
  162. Theorie und Praxis werden an beruflichen Schulen besser verzahnt.
  163. Praxisnahes Lernen findet in modern ausgestatteten Werkstätten und in enger Zusammenarbeit mit Betrieben statt.
  164. Die Teams für Berufsorientierung und Übergangsbegleitung an beruflichen Schulen werden gestärkt, damit alle Schülerinnen und Schüler individuell begleitet werden.
  165. Gewerkschaften können an Berufsschulen regelmäßig über Arbeitnehmerrechte, Mitbestimmung, Schutzrechte und Tarifverträge informieren.
  166. Berufliche Schulen sind inklusiv, barrierefrei und interkulturell geöffnet.
  167. Die Förderung benachteiligter Gruppen an beruflichen Schulen wird gezielt verbessert und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet.
  168. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt Lernmittelfreiheit.
  169. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses Mittagessen.
  170. Öffentliche Gemeinschaftsschulen werden Regelschule, um Demokratie, Inklusion und solidarisches Miteinander zu stärken.
  171. Die Schulklassen werden kleiner.
  172. Lehrkräfte werden auf unbefristeten Planstellen beschäftigt.
  173. Lehrkräfte erhalten faire Arbeitszeiten und stabile Einsätze an einem Schulstandort.
  174. Ganztagsschulen erhalten ausreichend Räume, Fachkräfte und pädagogische Qualität.
  175. Alle Schulgebäude werden saniert, ausgebaut und klimafest modernisiert.
  176. Saubere Schultoiletten werden zur Pflicht.
  177. Container werden als Ersatz für Schulräume abgelehnt.
  178. Alle Studierenden erhalten unabhängig von Herkunft und finanziellen Möglichkeiten vollständigen Zugang zu Bildung.
  179. Studiengänge bleiben gebührenfrei.
  180. Der Verwaltungskostenbeitrag der Studierenden wird wieder aus Landesmitteln finanziert.
  181. Lernmaterialien und digitale Endgeräte werden Studierenden kostenfrei bereitgestellt.
  182. Hochschulgebäude werden klimafest saniert und energetisch aufgewertet.
  183. Hochschulgebäude werden barrierefrei gestaltet.
  184. Digitale Lernformen an Hochschulen werden ausgebaut, ohne nützliche Präsenzformate abzuschaffen.
  185. Hybride Lehrkonzepte und flexible Prüfungsformate an Hochschulen werden unterstützt.
  186. Studierende werden auch in kritischer, politischer und demokratischer Bildung geschult.
  187. Hochschulen verbinden Forschung, Praxis und gesellschaftliches Engagement.
  188. Hochschulbildung ist ein öffentliches Gut und darf kein Privileg sein.
  189. Im Saarland gibt es ein breites Studienangebot und ausreichend Studienplätze.
  190. Bestehende Schwerpunkte wie die Informatik an der Universität des Saarlandes werden ausgebaut.
  191. Die kritischen Sozialwissenschaften an der Universität des Saarlandes werden gestärkt.
  192. An der Universität des Saarlandes wird ein interdisziplinärer Lehrstuhl für kritische Sozialwissenschaften eingerichtet.
  193. Der grenzüberschreitende Hochschulraum wird weiter gestärkt.
  194. Der Europaschwerpunkt der Universität des Saarlandes, die Deutsch-Französische Hochschule und die Universität der Großregion werden ausgebaut.
  195. Das Hochschulpersonal, besonders wissenschaftliche Hilfskräfte, erhält bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung.
  196. Das Hochschulpersonal erhält zuverlässige Karriereperspektiven und mehr Stellen.
  197. Studentisch Beschäftigte erhalten einheitliche, an tarifliche Entwicklungen angepasste Vergütungssätze, die ein selbstbestimmtes Studium ermöglichen.
  198. Verträge studentisch Beschäftigter haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
  199. Studentisch Beschäftigte werden als reguläres Personal mit entsprechenden Rechten anerkannt.
  200. Lehrende haben ausreichend Zeit für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Veranstaltungen.
  201. Lehre wird stärker als eigenständige Leistung anerkannt.
  202. Lehre erhält in Berufungsverfahren, Leistungsbewertungen und der Mittelvergabe ein größeres Gewicht.
  203. Lehrmethoden und Lernmittel werden bedarfsgerechter für Studierende aufbereitet und zugänglich gemacht.
  204. Neuen digitalen Möglichkeiten in der Lehre wird offen begegnet.
  205. Das Studium soll kein Hamsterrad aus Dauerstress und Prüfungsdruck sein.
  206. Es werden Studienbedingungen geschaffen, die Lernen, kritisches Denken und persönliche Entwicklung ermöglichen.
  207. Zu Beginn des Studiums wird ein Orientierungssemester eingeführt.
  208. Die Prüfungsbelastung im Studium wird insgesamt reduziert.
  209. Das Studium setzt stärker auf eigenständiges Arbeiten wie Projektarbeiten, Forschungsseminare und kollaborative Lernformate.
  210. Paragraf 63 Absatz 5 des saarländischen Hochschulgesetzes wird gestrichen und die Drittversuchsregelung abgeschafft.
  211. Studierende können Klausuren so oft wiederholen, bis sie bestanden sind.
  212. Hochschulen bieten ausgebaute soziale Unterstützungsstrukturen, die über Beratungsangebote hinausgehen.
  213. Es gibt psychologische Beratungs- und Unterstützungsstellen mit ausreichender Kapazität und niedrigschwelligem Zugang.
  214. Studierende, die Miete oder Lebenshaltungskosten nicht decken können, erhalten finanzielle Sofort- und Überbrückungshilfen.
  215. Hochschulen richten mit den Studierendenvertretungen kostenfreie Schlaf- und Wohnraumhilfen zu Semesterbeginn ein.
  216. Hochschulen richten erweiterte Essens- und Mensaangebote für Bedürftige ein.
  217. Hochschulen bieten Beratung zu BAföG, Stipendien und sozialrechtlichen Ansprüchen an.
  218. Die studentische Mitbestimmung wird gestärkt.
  219. Eine vielfältige und inklusive Hochschulstruktur wird gefördert, etwa durch Maßnahmen für internationale Studierende.
  220. An Hochschulen wird geschlechtergerechte Sprache gefördert.
  221. Hochschulen schaffen einen frauen- und queerfreundlichen Campus.
  222. Mehrsprachige Angebote an Hochschulen werden gefördert.
  223. Für alle Hochschulen im Saarland wird eine gesetzlich verankerte Landesstudierendenvertretung geschaffen.
  224. Bei Streit über Ziel- und Leistungsvereinbarungen entscheidet der Hochschulrat letztverbindlich.
  225. Nicht-kommerzielle Aufenthalts-, Lern- und Kulturorte an allen saarländischen Hochschulen werden ausgebaut und abgesichert.
  226. Auf dem Campus wird ein von einer Studierendengenossenschaft betriebener, rund um die Uhr für Mitglieder zugänglicher Uni-Markt eingerichtet.
  227. Auf dem Campus gibt es wieder ein Schreibwarengeschäft.
  228. Auf dem Campus wird eine Möglichkeit zur gesundheitlichen Erstversorgung eingerichtet.
  229. Studierende erhalten mehr Räume für selbstverwaltete Freizeitgestaltung.
  230. Die Strukturprobleme des Campus Homburg werden sofort angegangen.
  231. Am Campus Homburg entstehen mehr Lernplätze.
  232. Auf dem Campus Homburg werden durchgängige Rad- und Gehwege angelegt.
  233. Der Campus wird unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Lieferverkehr autofrei.
  234. Die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden wird gestärkt.
  235. Auf dem Campus wird stärker in die Höhe gebaut und Flächen werden verdichtet.
  236. Bestehende Gebäude auf dem Campus werden besser genutzt.
  237. BAföG-Anträge im Saarland werden vollständig digital gestellt.
  238. Die BAföG-Ämter im Saarland werden personell besser ausgestattet.
  239. Für BAföG-Anträge gelten verbindliche Bearbeitungsfristen.
  240. Der Stand von BAföG-Anträgen lässt sich transparenter verfolgen.
  241. Open-Access-Strukturen und nicht-kommerzielle Publikationsplattformen werden konsequent ausgebaut.
  242. Geschäftsmodelle, die Kosten über hohe Publikationsgebühren auf Autorinnen und Autoren verlagern, werden abgelehnt.
  243. Mittelfristig entsteht ein solidarisch finanziertes System, das allen Forschenden die Veröffentlichung ermöglicht.
  244. Das Studium ist gebührenfrei.
  245. Studierende erhalten kostenlose Lernmaterialien.
  246. Die Hochschulen erhalten eine moderne, klimafeste, ökologische und barrierefreie Infrastruktur.
  247. An Hochschulen wird gezielt Personal ausgebildet und aufgebaut.
  248. Wissenschaftliche Fachkräfte erhalten bessere Arbeitsbedingungen mit stabilen Stellen, besserer Bezahlung und Entwicklungsmöglichkeiten.
  249. Kritische, inklusive und demokratische Bildung an Hochschulen wird gefördert.
  250. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende werden verbessert.
  251. Studierende erhalten eine verlässliche finanzielle Absicherung, damit niemand das Studium aus finanziellen Gründen abbrechen muss.
  252. Die Mitbestimmung der Studierenden an den Hochschulen wird gestärkt.
  253. Eine Landesstudierendenvertretung wird gesetzlich verankert.
  254. Hochschulen erhalten lebendige, offene Campusstrukturen.
  255. Öffentlich finanzierte Ausbildungsverbünde werden gestärkt.
  256. Allen jungen Menschen wird eine Ausbildungsgarantie zugesichert.
  257. Öffentlich finanzierte Ausbildungsverbünde werden gestärkt.
  258. Unabhängige, langfristige Grundlagenforschung zu neuen Materialien, Recyclingverfahren und geschlossenen Stoffkreisläufen wird deutlich ausgebaut.
  259. Das Saarland soll Vorzeigeregion für garantierte und hochwertige Ausbildung werden.
  260. Anfallende Ausbildungsgebühren werden vollständig übernommen.
  261. Schulen und Handwerksbetriebe kooperieren eng im Rahmen einer Ausbildungsoffensive.
  262. Die Ausbildungsqualität wird durch bessere Unterstützung für Betriebe und Ausbilder und verbindliche Standards erhöht.
  263. Es gibt mehr Kontrollen gegen schlechte Ausbildungsbedingungen.
  264. Alle Ausbildungsgebühren werden übernommen.
  265. An Hochschulen soll kein Platz für völkische, antifeministische und extrem rechte Ideologien sein.
  266. Burschenschaften mit rassistischen, antisemitischen, demokratiefeindlichen oder misogynen Positionen werden nicht als förderungswürdige studentische Organisationen anerkannt.
  267. Solche Burschenschaften wie die Germania oder die Ghibellina zu Prag erhalten keine öffentliche Unterstützung.
  268. An der Universität des Saarlandes wird eine Forschungsgruppe zu Antisemitismus aufgebaut.
  269. Bildungsarbeit, Schulprojekte und Initiativen sollen Antisemitismus sichtbar machen und die Bedeutung jüdischen Lebens vermitteln.
  270. Schulen werden bei den Transportkosten für Gedenkstättenbesuche finanziell unterstützt, besonders in ländlichen Regionen.
  271. Schulen werden bei der Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte zur Begleitung von Gedenkstättenbesuchen finanziell unterstützt.
  272. Lehrkräfte erhalten regelmäßig Fortbildungen zur Erinnerungskultur.
  273. An allen weiterführenden Schulen im Saarland wird am 27. Januar ein verbindlicher Projekttag zum Holocaust-Gedenken eingeführt.
  274. Einrichtungen mit anti-pluralistischen und klerikalfaschistischen Inhalten wie die des Don-Bosco-Schulvereins werden geschlossen.
  275. Politische Bildung soll antifeministische, antisemitische und autoritäre Ideologien, auch in religiöser Form, klar benennen.
  276. An der Universität des Saarlandes wird eine Forschungsgruppe zu Antisemitismus aufgebaut.
  277. Für die Bundeswehr gilt ein konsequentes Werbeverbot an Schulen.
  278. Eine strategische Ausrichtung der Hochschulforschung und öffentlicher Forschungseinrichtungen auf die Rüstung wird abgelehnt.
  279. Werbung der Bundeswehr an Schulen wird verboten.
  280. An den saarländischen Hochschulen wird eine echte Zivilklausel eingeführt.
  281. Die Aufklärung junger Menschen über die sozialen und ethischen Folgen des Freiertums wird gestärkt.
  282. Bildungsangebote zu einem feministischen Verständnis von Beziehungen und konsensualer Sexualität werden gefördert.
  283. Geschlechtergerechte Bildung sowie flächendeckend zugängliche Kitas und Ganztagsangebote werden zur Bekämpfung struktureller Benachteiligung eingesetzt.
  284. Gegen Queerfeindlichkeit an Schulen werden qualifizierte Ansprechpersonen eingesetzt.
  285. Für trans und nicht-binäre Schülerinnen und Schüler gelten verbindliche Leitlinien.
  286. Der Zugang zu Schulplätzen wird diskriminierungsfrei gestaltet.
  287. Prävention und sexuelle Bildung für ein selbstbestimmtes, konsensuales Miteinander werden gestärkt.
  288. Multiprofessionelle Teams in Kitas und Schulen werden eingesetzt.
  289. Inklusion in Kitas und Schulen wird bejaht, ihre mangelhafte Umsetzung kritisiert.
  290. Multiprofessionelle Teams an Schulen und Kitas werden massiv ausgebaut.
  291. Kleinere Lerngruppen und bessere individuelle Unterstützung werden geschaffen.
  292. Eltern und Kinder entscheiden selbst über die passende Bildungsform.
  293. Inklusion hängt nicht von der finanziellen Lage einzelner Kommunen oder Einrichtungen ab.
  294. Das System der Förderschulen wird langfristig überwunden.
  295. Moderne tierversuchsfreie Methoden werden in Forschung und Ausbildung verpflichtend genutzt.
  296. Tierversuchsfreie Forschung wird ausgebaut.
  297. Moderne Methoden ohne Tierversuche werden in Ausbildung und Forschung verpflichtend eingesetzt.
  298. Kunst und Kultur in Kitas und Schulen werden stark gefördert.
  299. Theater-, Musik- und Kunstprojekte an Bildungseinrichtungen werden ausgebaut.
  300. Kooperationen von Bildungseinrichtungen mit freien Kulturschaffenden werden gestärkt.
  301. Eine lebendige Schulkultur wird gefördert.
  302. Die Qualität des Schulsports soll durch mehr gut ausgebildete Sportlehrkräfte erhöht werden.
  303. Öffentliche Schwimmbäder und Sportzentren sollen feste Bildungspartner der Schulen werden, um Ausfälle im Schwimm- und Sportunterricht zu verhindern.
  304. Schwimmbäder und Sportzentren sollen eigene Trainer und Sportpädagogen einstellen, die den Schulunterricht übernehmen oder unterstützen.
  305. Schulen sollen feste Zeiten in Schwimmbädern und Sportzentren erhalten und auf das dortige qualifizierte Personal zurückgreifen.
  306. Der Schwimm- und Sportunterricht an Schulen soll durch fest eingebundene Trainer und Sportpädagogen dauerhaft gesichert werden.
  307. Die Qualität des Schulsports soll durch mehr gut ausgebildete Sportlehrkräfte erhöht werden.
  308. Das Saarland soll den Kontakt zwischen Schulen, Hochschulen, Jugendorganisationen und Kultureinrichtungen in Frankreich, Luxemburg und darüber hinaus stärken.
  309. Das Land soll den Austausch von Schulen, Jugendgruppen und zivilgesellschaftlichen Initiativen mit Frankreich unterstützen.
  310. Die Gebühren der Erwachsenenbildung sollen sozial verträglich gestaltet werden.
  311. Für die Beschäftigten in der Erwachsenenbildung sollen gute Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
  312. Die Volkshochschulen sollen zu modernen, wohnortnahen und barrierefreien Zentren der Erwachsenen- und Weiterbildung weiterentwickelt werden.
  313. Volkshochschulangebote in Grundbildung, Deutsch als Zweitsprache, digitaler und politischer Bildung sowie beruflicher Qualifizierung sollen ausgebaut werden.
  314. Bildungsangebote zur Förderung digitaler Kompetenzen in allen Altersgruppen, etwa an Volkshochschulen, werden gestärkt.
  315. Die Notstände in der Bildung sollen entschlossen behoben werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (41)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Bildung ist von der Kita bis zum Masterabschluss kostenfrei.
  2. Eine unabhängige Landesmonitoringstelle kontrolliert die Beschaffung von Bildungsmaterialien, um Lobbyismus vorzubeugen.
  3. Barrierefreiheit in Kitas geht über die unbedingt erforderlichen baulichen Maßnahmen hinaus.
  4. Kita-Beschäftigte erhalten ausreichend Zeit für Bildungs-, Förder- und Beziehungsarbeit.
  5. Die Ausbildungskapazitäten für Kita-Fachkräfte werden erhöht.
  6. Verbindliche kindgerechte Personalschlüssel wie 1:2 für Unter-Einjährige, 1:3 für Unter-Dreijährige und 1:7,5 für über Dreijährige werden festgelegt.
  7. Maßnahmen zur gezielten Gewinnung und Qualifizierung von Kita-Personal werden verstärkt.
  8. Der Ganztag erhält ausreichend Personal, Zeit für Förderung und kulturelle Angebote und verzahnt Unterricht mit außerunterrichtlicher Bildung.
  9. Förderschulen kooperieren eng mit allgemeinen Schulen, solange sie bestehen.
  10. Die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg liegt stärker bei Eltern und Kindern.
  11. Politische Bildung wird an Schulen und im Lehramtsstudium deutlich stärker verankert.
  12. Deutsch als Zweitsprache wird konsequent ausgebaut.
  13. Schulgebäude erhalten moderne Lüftungs- und Kühlsysteme.
  14. Auf Landesebene werden klare Leitlinien für den Einsatz digitaler Lernkonzepte festgelegt.
  15. An Schulen werden echte Vertretungsreserven geschaffen.
  16. Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte wird gesenkt.
  17. Alle Lehrämter werden gleichwertig bezahlt.
  18. Die Landesregierung schafft dauerhaft mehr Planstellen für Lehrkräfte, insbesondere an Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen.
  19. Die Studienplätze für alle Lehrämter werden erhöht.
  20. Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) im Lehramtsstudium werden beseitigt.
  21. Inklusion an Schulen wird verbindlich, personell abgesichert und qualitativ hochwertig umgesetzt.
  22. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten kostenfrei eine digitale Ausstattung.
  23. Schulen erhalten mehr Personal und multiprofessionelle Teams mit Schulsozialarbeit, Förder- und Sprachkräften sowie IT- und Verwaltungspersonal.
  24. Möglichst viele Menschen können unabhängig von Herkunft, Einkommen oder sozialem Hintergrund studieren.
  25. Andere Fachbereiche wie die Geisteswissenschaften werden beim Ausbau von Schwerpunkten nicht vernachlässigt.
  26. Forschung und Lehre dienen nicht vor allem wirtschaftlichen Interessen, sondern greifen auch soziale, ökologische und kulturelle Fragen auf.
  27. Für studentisch Beschäftigte wird ein Tarifvertrag eingeführt, der existenzsichernde Löhne, Mindestvertragslaufzeiten, Urlaubs- und Krankheitsregelungen sowie Mitbestimmung garantiert.
  28. Dauerhafte Lehraufgaben werden auf Dauerstellen statt in kurzfristigen Lehraufträgen erledigt.
  29. Es gibt einen dauerhaft verfügbaren Hilfsfonds für akute Notlagen.
  30. In zentralen Hochschulgremien wie den Senaten werden alle Statusgruppen, insbesondere die Studierenden, paritätisch vertreten.
  31. Auf dem Campus der Universität des Saarlandes werden weitere Wohnheime gebaut.
  32. Am Campus Homburg wird eine neue Mensa eingerichtet.
  33. Open Access wird zu einer Open-Science-Strategie mit frei zugänglichen Forschungsdaten, offener Software, transparenter Begutachtung und frei nutzbaren Lehrmaterialien weiterentwickelt.
  34. Allen jungen Menschen wird eine Ausbildungsgarantie zugesichert.
  35. Das Land fördert passgenaue Weiterbildung und berufliche Qualifizierung stärker, einschließlich finanzieller Unterstützung und bezahlter Freistellung.
  36. Die Meisterausbildung wird gebührenfrei.
  37. Geschlechtliche Vielfalt wird in den Rahmenlehrplänen verankert.
  38. Schulen in besonders belasteten Stadtteilen erhalten über einen landesweiten Sozialindex zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit, Lernförderung und Freizeitangebote.
  39. Mehr Förderkräfte, Schulsozialarbeit und Integrationshilfen werden bereitgestellt.
  40. Die Volkshochschulen sollen langfristig gesichert und ihre öffentliche Finanzierung deutlich gestärkt werden.
  41. Für die Erwachsenenbildung soll es höhere und verlässliche Landesmittel geben.

GleichUnverändert fortgeführt (31)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

  1. In allen Schulen und Kitas gibt es ein kostenloses warmes Mittagessen.
  2. Die Einflussnahme profitorientierter Verbände, Lobbygruppen und Unternehmen im Unterricht wird abgelehnt.
  3. Alle erhalten gleiche Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft.
  4. Bestehende Kitas werden ausgebaut und neue Kita-Plätze durch Neubauten und Erweiterungen geschaffen.
  5. In Kitas werden die Gruppen verkleinert.
  6. Pädagogisches Fachpersonal in Kitas erhält gute Arbeitsbedingungen.
  7. Alle Kitajahre von der Krippe bis zum Schuleintritt werden vollständig und dauerhaft beitragsfrei.
  8. Kita-Beschäftigte werden besser bezahlt.
  9. Die Gruppen in Kitas werden verkleinert.
  10. Schulklassen werden verkleinert.
  11. Im Saarland wird ein Lehrstuhl für Inklusion und Förderpädagogik eingerichtet.
  12. Die Lehrkräftebildung im Bereich Inklusion und sonderpädagogische Förderung wird verbindlich verbessert.
  13. Ein eigener Studiengang Deutsch als Zweitsprache/Sprachförderung wird eingerichtet.
  14. Für Sprachförderlehrkräfte werden klare Qualifikationskriterien festgelegt.
  15. Sprachförderlehrkräfte erhalten unbefristete Stellen.
  16. Französisch bleibt ab Klasse 1 fester Bestandteil des Unterrichts.
  17. Schulen werden mit stabilem und leistungsfähigem Internet ausgestattet.
  18. Befristungen von Lehrkräften werden abgeschafft.
  19. Multiprofessionelle Teams mit Schulsozialarbeit, Sprach- und Förderkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern werden ausgebaut.
  20. Berufliche und allgemeine Bildung sind gleichwertig.
  21. Der Personalmangel an beruflichen Schulen wird konsequent bekämpft.
  22. Mehr Meisterinnen, Meister und Fachkräfte aus der Praxis werden für den Schuldienst gewonnen.
  23. Die saarländischen Hochschulen legen das Einwerben von Drittmitteln aus der Wirtschaft transparenter offen.
  24. Bund und Länder finanzieren die Grundlagenforschung in allen Forschungsbereichen gemeinsam aus.
  25. Hochschulen werden personell und finanziell so ausgestattet, dass dauerhafte, unbefristete Stellen statt prekärer Beschäftigung entstehen.
  26. Das BAföG wird elternunabhängig gezahlt.
  27. Für das Studium werden keine Verwaltungskostenbeiträge erhoben.
  28. An allen saarländischen Hochschulen werden verbindlich Zivilklauseln eingeführt.
  29. Forschung und Lehre dienen ausschließlich zivilen, friedlichen und gesellschaftlich verantwortbaren Zwecken und nicht militärischen Anwendungen.
  30. Inklusive Bildung scheitert nicht länger an fehlendem Personal und mangelnder Ausstattung.
  31. Tierversuchsfreie Alternativen werden konsequent gefördert.

EntfallenNicht mehr im Programm (74)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Kitas und Schulen erhalten mehr Priorität und Verlässlichkeit.
  2. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung wird abgeschafft.
  3. Kitas und Schulen erhalten Priorität.
  4. Das Saarland darf bei Personalausstattung und Gruppengröße in der Kinderbetreuung nicht weiter zurückfallen.
  5. Die Studienplätze im Studiengang Pädagogik der frühen Kindheit werden gegen den Fachkräftemangel ausgebaut.
  6. Defizite in der Sprach- und Lesekompetenz von Kindern werden bereits in der Kita ausgeglichen.
  7. Integrative und inklusive Kitas werden für eine wohnortnahe Betreuung ausgebaut.
  8. Pandemiebedingte Lerndefizite von Kindern und Jugendlichen werden ausgeglichen.
  9. An Schulen gibt es mehr Förderstunden.
  10. Es werden mehr Schulbegleiter eingesetzt.
  11. Für Schülerinnen und Schüler werden freiwillige Feriencamps angeboten.
  12. Es wird ein wirksames Aufholprogramm für Schülerinnen und Schüler aufgelegt.
  13. Der Bund stellt für die Bewältigung der sozialen Folgen der Pandemie im Bildungsbereich deutlich mehr Mittel bereit.
  14. Es werden wirksame Maßnahmen gegen Schulschließungen ergriffen.
  15. Ein krisenfester Bildungsfonds aus Bundesmitteln finanziert mehr unbefristete Stellen, bessere Räume und die Beseitigung des Sanierungsstaus an Schulen.
  16. Eine Offensive steigert die Attraktivität pädagogischer und sozialpädagogischer Berufe, der Mangelfächer und der Sekundarstufe I.
  17. Grundschulen erhalten zur Überwindung ungleicher Bildungschancen die besten Bedingungen.
  18. Alle Grundschulen erhalten verlässliche und attraktivere Leitungsstrukturen.
  19. Gemeinschaftsschulen führen alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihren Voraussetzungen zum höchstmöglichen Abschluss.
  20. Gemeinschaftsschulen werden den Gymnasien gleichgestellt.
  21. Zwei Stunden der Unterrichtsverpflichtung an Gemeinschaftsschulen werden in Systemzeit umgewidmet.
  22. Gemeinschaftsschulen erhalten eine Funktionsstellenstruktur wie Gymnasien.
  23. Die Oberstufen an Gemeinschaftsschulen werden für das Abitur nach neun Jahren ausgebaut.
  24. Es wird ein unabhängiges Zentrum Inklusion eingerichtet.
  25. Für die Umsetzung von G9 wird ein klares Gesamtkonzept erstellt.
  26. Der MINT-Bereich an Gymnasien wird gestärkt.
  27. Funktionsstellen an Gymnasien werden zügig besetzt.
  28. Die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird aufgewertet.
  29. Berufliche Vollzeitschulen werden durch angemessene Berücksichtigung berufsbildender Fächer gestärkt.
  30. Die Schulsozialarbeit wird in das saarländische Schulmitbestimmungsgesetz aufgenommen.
  31. Es gibt mehr gebundene Ganztagsschulen mit klarem pädagogischem Profil und angemessener Personalausstattung.
  32. Im Ganztag werden Personalreserven geschaffen, insbesondere bei den Leitungen.
  33. Zusätzliche Betreuungszeiten werden angerechnet.
  34. Grundschulen erhalten bis zum Greifen des Rechtsanspruchs mehr Ganztagsplätze.
  35. Kostenlose, hochwertige Ganztagsangebote ab dem Grundschulalter werden flächendeckend und wohnortnah ausgebaut.
  36. Die Digitalisierung der Schulen soll echten Fortschritt bringen.
  37. Die Zuständigkeit für Wartung und technischen Support an Schulen wird landesweit geregelt.
  38. Für Wartung und technischen Support an Schulen gibt es ein festes Stundendeputat.
  39. Digitalisierung wird in der Lehreraus- und -weiterbildung verankert.
  40. Digitale Medienbildung wird als Querschnittsaufgabe in der Schule eingeführt.
  41. Schülerinnen und Schüler erhalten Rückzugsräume zum ungestörten Lernen.
  42. Der Eintritt ins erste Ausbildungsjahr wird über berufliche Schulen oder außerbetriebliche Ausbildungsstätten ermöglicht.
  43. Die duale Ausbildung im Saarland wird nachhaltig gestärkt.
  44. Die Globalhaushalte der Hochschulen werden aufgestockt.
  45. Die Abhängigkeit der Hochschulen von Drittmitteln wird reduziert.
  46. Die Universität des Saarlandes bleibt Volluniversität.
  47. Das BAföG wird schnell verbessert, damit mehr Studierende unbürokratisch mehr Unterstützung erhalten.
  48. Studierende werden in der Pandemie unterstützt.
  49. In einem Prozess mit allen Beteiligten werden Alternativen zur Zulassungsbeschränkung entwickelt.
  50. An saarländischen Hochschulen gibt es keine Forschungsprojekte zur Überwachung von Menschen.
  51. Forschungsprojekte, Auftraggeber und Finanzvolumen an Hochschulen werden weitgehend transparent gemacht.
  52. Die Hochschulen werden bedarfsgerecht finanziert, und ihre Globalhaushalte werden aufgestockt.
  53. Es wird ein Kodex für zivile Forschung und Lehre erstellt.
  54. Alle erhalten die Möglichkeit, Bildungsabschlüsse nachzuholen, Fortbildungen zu belegen oder sich beruflich neu zu orientieren.
  55. Unternehmen engagieren sich stärker in der betrieblichen Fortbildung.
  56. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungsmaßnahmen deutlich umfangreicher.
  57. Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird auf fünf Tage angehoben, ohne dass arbeitsfreie Zeit eingebracht werden muss.
  58. Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung werden über sozialversicherungspflichtige Stellen statt über Honorarverträge vergütet.
  59. Kinder sollen schon in Kitas die französische Sprache kindgerecht erleben.
  60. Die Entwicklung zu zweisprachig mit Französisch arbeitenden Kitas wird fortgesetzt.
  61. Kitas und Schulen erhalten mehr Fachpersonal für Französisch.
  62. Es werden ausreichend Lehrerstellen mit Schwerpunkt Französisch geschaffen.
  63. Die Frankreichstrategie erhält eine feste Finanzierung und konkrete Entwicklungsperspektiven für ihre Umsetzung.
  64. Die Ganztagsbetreuung wird flächendeckend, hochwertig und gebührenfrei unter ausreichender Mitfinanzierung des Bundes angeboten.
  65. Kinderarmut wird auch bildungspolitisch bekämpft.
  66. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung wird aufgehoben.
  67. HTW und Universität des Saarlandes erhalten Programmschwerpunkte zur wissenschaftlichen Befassung mit Wirtschaftsdemokratie.
  68. Wissen über Mitbestimmungsmöglichkeiten wird zumindest an berufsbildenden Schulen in die Lehrpläne aufgenommen.
  69. Unternehmen zahlen in einen gemeinsamen Fonds ein, aus dem das Weiterbildungsgeld finanziert wird.
  70. Die Studienplätze für Bauingenieurwesen, Baumanagement und Bauphysik im Saarland werden ausgebaut.
  71. Ein neuer Studiengang für Baujuristen wird eingerichtet.
  72. Im Saarland wird zu regenerativen Energieträgern und Umwelttechnik geforscht.
  73. Kinder- und Schulbücher spiegeln die Vielfalt von Liebes- und Lebensformen einschließlich Regenbogenfamilien wider.
  74. Die Medienkompetenz an Schulen wird gestärkt.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de