Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 156 neu, 31 geändert, 6 unverändert, 166 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Neu im Entwurf ist ein großer Abschnitt zum Bevölkerungsschutz, etwa mit flächendeckenden Notfalltreffpunkten, einem Drohnenabwehrzentrum des Bundes im Land und engerer deutsch-dänischer Zusammenarbeit im Katastrophenschutz. Hinzu kommen eine Selbstverwaltung der Justiz, ein eigener Straftatbestand für Femizide sowie die Ablehnung von Predictive Policing und Chatkontrollen. Neben dem Rechtsextremismus nennt der Entwurf nun ausdrücklich auch den Islamismus; Bodycams sollen breiter eingesetzt werden und in privaten Räumen beim Einsatz von Zwangsmitteln laufen, was das Programm 2022 noch ablehnte. Nicht mehr enthalten sind die Legalisierung von Cannabis, ein Verbot halbautomatischer Waffen für Privatpersonen, Kontrollquittungen bei Identitätskontrollen und die Ablehnung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (156)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Sexualisierte Gewalt wird auch im digitalen Raum konsequent bekämpft.
- Gewalt in Einrichtungen wird konsequent als strafrechtlich relevante Gewalt behandelt statt intern bearbeitet.
- Das Sexualstrafrecht wird, auch für den digitalen Raum, deutlich verschärft.
- Bei einer Vergewaltigung muss das Opfer nicht länger nachweisen, Gegenwehr deutlich zum Ausdruck gebracht zu haben.
- Sexualdelikte unter Einsatz von K.O.-Tropfen werden strafrechtlich besonders schwer bewertet.
- Die Strafermittlungsstrukturen gegen digitale Netzwerke, in denen Frauen sediert, missbraucht und gefilmt werden, werden systematisch ausgebaut.
- Catcalling und weitere Formen der sexuellen Belästigung ohne Körperkontakt werden ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
- Über den Bundesrat werden Femizide als eigenständiger Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert.
- Das Tatmotiv Eifersucht wird konsequent aus der strafmildernden Bewertung herausgenommen.
- Der Femizid wird im Strafgesetzbuch als Bestandteil der Mordmerkmale aufgenommen.
- Für Polizei und Justiz werden verpflichtende Fortbildungen zur geschlechtsspezifischen digitalen Gewalt verankert.
- Beim Bundeskriminalamt wird eine Zentralstelle zur Bekämpfung digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt eingerichtet.
- Ermittlungszuständigkeiten bei digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt werden insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen klar geregelt.
- Täter, die gegenüber ihrer Familie Gewalt ausüben, werden konsequent von den Betroffenen ferngehalten, solange sie ein Risiko darstellen.
- Gewalt und Missbrauch sollen zuverlässig erkannt, gemeldet und konsequent verfolgt werden.
- Verbindliche Fortbildungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichtspersonal zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Lernschwierigkeiten werden gemeinsam mit Fachstellen weiterentwickelt.
- Assistive Kommunikationsformen werden in der Beweisaufnahme verankert.
- Fachlich qualifizierte, behinderungssensible Gutachten werden in Verfahren sichergestellt.
- Die Justizministerkonferenz soll bundesweit verbindliche Standards in Ermittlungsverfahren setzen, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden.
- Die Richtlinien für das Strafverfahren und die Strafprozessordnung werden an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst.
- Maßnahmen zur Sensibilisierung von Polizistinnen und Polizisten werden konsequent umgesetzt.
- Queersensible Inhalte bleiben in den Lehrplänen der Polizei, damit Polizistinnen und Polizisten schon zu Beginn ihrer Laufbahn sensibilisiert werden.
- Der Einsatz von Überwachungssoftware als pauschale Sicherheitsverschärfung bei Sportveranstaltungen wird abgelehnt.
- Eine pauschale Reduzierung von Gästekartenkontingenten bei Sportveranstaltungen wird abgelehnt.
- Personalisierte Tickets bei Sportveranstaltungen werden abgelehnt.
- Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden werden gegen rechte Angriffe gestärkt.
- Alle Menschen in Schleswig-Holstein sollen sich sicher fühlen und sicher sein.
- Es braucht eine zügig arbeitende unabhängige Justiz, einen frühzeitig warnenden Verfassungsschutz und einen wehrhaften Staat gegen Rechtsextremismus und Islamismus.
- Sicherheit wird nicht durch den Verlust an Freiheit gewonnen.
- Die Stärkung der Sicherheitsbehörden und der Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte sollen ausgewogen sein.
- Der Bevölkerungsschutz wird gut ausgestattet, um im Ernstfall reagieren zu können.
- Der Bund soll die Mittel des Sondervermögens für den Bevölkerungsschutz in ausreichender Höhe zweckgebunden an Länder und Kommunen weitergeben.
- Gut ausgestattete Polizei und Justiz, kontrollierter Verfassungsschutz, Vorgehen gegen Extremismus, Grenzen für Überwachung und vorbereiteter Bevölkerungsschutz gehören zusammen.
- Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden entlastet.
- Für die Landespolizei wird ein Investitionsplan aufgestellt.
- Die Finanzierung der Justiz wird gesichert.
- Die Justiz erhält mehr Planstellen.
- Bürgerrechte werden gegen Massenüberwachung geschützt.
- Die Drohnenabwehr in Schleswig-Holstein wird weiter gestärkt.
- Die Polizei muss bei der Ausübung des Gewaltmonopols von innen und außen angemessen kontrollierbar sein.
- Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden durch den gezielten Einsatz von Tarifbeschäftigten entlastet.
- Polizistinnen und Polizisten sollen sich stärker auf die Aufklärung und Verhinderung von Kriminalität konzentrieren können.
- Die Polizeiarbeit wird entbürokratisiert, ohne ihre Kontrolle zu verringern.
- Gemeinsam mit der Landespolizei wird ein Investitionsplan für deren Bedarf entwickelt.
- Die in der laufenden Wahlperiode beschlossenen Sicherheitsgesetze werden auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit evaluiert.
- Eine funktionierende Demokratie braucht eine gut ausgestattete, dem Recht statt politischer Weisung verpflichtete Justiz.
- Die Unabhängigkeit der Justiz wird strukturell abgesichert und weiterentwickelt.
- Die Justiz erhält eine echte Selbstverwaltung.
- Richterräte werden gestärkt und mit wirksamen Mitspracherechten ausgestattet.
- Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften an die Exekutive ist strukturell problematisch.
- Externe Weisungsrechte gegenüber Staatsanwaltschaften werden abgeschafft oder auf ein Minimum reduziert.
- Externe Weisungsrechte gegenüber Staatsanwaltschaften werden transparenter gestaltet.
- Die Finanzierung der Justiz wird langfristig abgesichert.
- Die Finanzierung der Justiz wird stärker an parlamentarische Entscheidungen statt an das Ermessen der Exekutive gekoppelt.
- Arbeitsabläufe in der Strafverfolgung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten werden automatisiert, wo dies unproblematisch möglich ist.
- Ein digitales System ermöglicht in geeigneten Fällen frühe Absprachen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft über Ermittlungsverfahren.
- Beschäftigte in Polizei und Justizvollzug sollen faire Arbeitsbedingungen, Entlastung, Gesundheitsschutz und Wertschätzung erhalten.
- Belastungen in Landespolizei und Justizvollzug werden in einem dauerhaften Prozess mit regelmäßigen Belastungsberichten systematisch erfasst und reduziert.
- Ein verbindliches Verfahren zur Erhebung von Überlastungssituationen wird geprüft.
- Für Überlastungsanzeigen werden rechtssichere, niedrigschwellige Meldewege geschaffen.
- Beschäftigte sollen Überlastung ohne Nachteile anzeigen können.
- Die Polizei braucht gut ausgebildete Vollzugsbeamte und ausreichend Tarifpersonal.
- Administrative und standardisierte Sachbearbeitung wird von Kräften ohne vollzugspolizeiliche Befugnisse erledigt.
- Ein bedarfsgerechter Ausbau von Tarifstellen in den Polizeidirektionen wird geprüft.
- Für die Polizei wird eine aktive Personalstrategie verfolgt.
- Alle Beschäftigtengruppen der Polizei sollen Aufstiegsperspektiven haben.
- Jeder Mensch soll auf einfachem Weg zu seinem Recht kommen können.
- Das Schöffenwahlrecht wird auf Bundesebene so angepasst, dass Gegner des demokratischen Staates nicht Schöffen werden.
- Anpassungen beim Schöffenwahlrecht werden im Rahmen der Möglichkeiten bereits im Landesrecht umgesetzt.
- Gerichtsstandorte in der Fläche werden erhalten.
- Laufende Reformprozesse bei den Justizstandorten werden fortgeführt.
- Weitere Schließungen von Justizstandorten werden abgelehnt.
- Ein guter Behandlungsvollzug befähigt Gefangene zu einem straffreien Leben in Freiheit.
- Für Nachwuchs im Justizvollzug wird geworben.
- Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, soll dafür nicht ins Gefängnis müssen.
- Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen wird konsequent fortgesetzt.
- In der Strafrechtspflege haben Prävention und Resozialisierung Vorrang vor Repression.
- Gerichtshilfe und freie Träger der Strafrechtspflege werden gestärkt und ausgebaut.
- Das Kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamts wird personell gestärkt und dauerhaft ausreichend ausgestattet.
- Das Kriminaltechnische Institut erhält moderne Technik.
- Die Abläufe im Kriminaltechnischen Institut werden gezielt reorganisiert.
- Der jährliche Verfassungsschutzbericht wird modernisiert.
- Der Verfassungsschutz wird im Bereich Sabotage und Spionage situationsgerecht aufgestellt.
- Der Verfassungsschutz beobachtet die Entwicklung in der Ostseeregion eng.
- Die Kategorien Prüffall, Verdachtsfall und gesichert extremistisch werden im Landesverfassungsschutzgesetz klar geregelt.
- Der Informationsfluss der Verfassungsschutzbehörden zwischen Bund und Ländern wird durch einen Staatsvertrag vereinheitlicht.
- Der Informationsfluss zu Ländern mit Regierungsbeteiligung einer als extremistisch eingestuften oder für fremde Mächte anfälligen Partei wird klar geregelt.
- Der Verfassungsschutz braucht als Gegengewicht zu mehr Personal und Befugnissen eine stärkere Kontrolle.
- Parlamentarisches Kontrollgremium und G10-Kommission dürfen gemeinsame Sitzungen mit den Gremien des Bundes und anderer Länder abhalten.
- Das Landesdemokratiezentrum wird finanziell und personell gestärkt.
- Die Extremismusprävention setzt auf aufsuchende Beratung junger Menschen an Schulen, in Sportvereinen, Jugendzentren und im Netz.
- Mit dem Landessportbund wird der Umgang mit extremistischen Denkmustern in Sportvereinen und Trainerausbildung verankert.
- Die größte Gefahr für die Demokratie geht vom Rechtsextremismus aus.
- Landesdemokratiezentrum und Regionale Beratungsteams gegen Rechtsextremismus werden deutlich ausgebaut.
- Bei rechtsextremen Straftaten wird die Perspektive der Opfer besonders berücksichtigt.
- Vereine mit rechtsextremem Bezug werden von Finanzämtern nicht als gemeinnützig anerkannt.
- Rechtsextreme Veranstaltungen, Konzerte und Feste werden im Rahmen der Gesetze konsequent untersagt.
- Der Verfassungsschutz klärt Geldflüsse an Rechtsextreme, insbesondere aus dem Ausland, auf.
- Opfer rechtsextremer Angriffe sollen auf staatlichen Schutz zählen können.
- Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte werden für zeugenschützende Maßnahmen sensibilisiert.
- Daten von Opfern und Zeugen rechter Gewalt werden vor potenziellen Tätern geschützt.
- Islamismus wird entschieden abgelehnt.
- Gemeinsam mit den muslimischen Gemeinden wird die Radikalisierung junger Menschen verhindert.
- Muslimische Gemeinden gelten als Partner gegen Islamismus und werden nicht unter Generalverdacht gestellt.
- Von muslimischen Gemeinden wie von allen Verbänden wird ein klares Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes erwartet.
- Der Einsatz von Predictive Policing wird abgelehnt.
- Für digitale Systeme in der polizeilichen Ermittlungsarbeit gelten klare rechtliche Schranken und eine strenge Zweckbindung.
- Für alle Überwachungssysteme wird eine Transparenzpflicht zu Algorithmen, Trainingsdaten und Fehlerquoten eingeführt.
- Die Zusammenarbeit der Polizei mit privaten Überwachungsnetzwerken wird untersagt.
- Die Verknüpfung erhobener Daten ohne richterliche Genehmigung wird untersagt.
- Der Einsatz von Bodycams bei polizeilichen Maßnahmen wird ausgeweitet.
- Bodycams aktivieren sich automatisch, sobald ein Zwangsmittel wie die Dienstwaffe gezogen wird.
- Bürgerinnen und Bürger erhalten das Recht, das Einschalten der Bodycam zu verlangen.
- Katastrophen- und Zivilschutz werden angesichts der Bedrohungslage neu in den Fokus genommen.
- Klimaanpassung, Klimaschutz, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung werden in einem integrierten Resilienzkonzept verbunden.
- Aus Erfahrungen von Krisenregionen wird gelernt, um die Resilienz zu stärken.
- Öffentliche Gebäude werden in die Bevölkerungsschutzplanung eingebunden.
- Für Schulen werden verbindliche Mindeststandards für Krisensituationen entwickelt.
- Krankenhäuser erhalten tragfähige Notbetriebskonzepte für Infrastrukturausfälle.
- Gerichte werden so aufgestellt, dass sie auch im Katastrophen- und Angriffsfall arbeitsfähig bleiben.
- Die Notfall-Infopunkte in den Kommunen werden ausgebaut.
- Die Notfall-Infopunkte werden finanziell abgesichert.
- Die Notfall-Infopunkte werden in der Bevölkerung bekannter gemacht.
- Jeder Mensch soll wissen, wo er im Notfall Hilfe und Informationen erhält.
- Alle Menschen im Land sollen wissen, wo sie im Notfall Hilfe und Informationen erhalten.
- Eine flächendeckende Infrastruktur von Notfalltreffpunkten wird geschaffen, die auch im ländlichen Raum erreichbar, niedrigschwellig, sichtbar und für alle zugänglich ist.
- Alle Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, wie sie im Krisenfall sich selbst, ihre Familie und Nachbarschaft im Rahmen ihrer Fähigkeiten schützen können.
- Die Einbindung von Spontanhelfenden wird stärker in den Führungsausbildungen im Bevölkerungsschutz verankert.
- Kulturgüter und Kultureinrichtungen werden im Bevölkerungsschutz stärker berücksichtigt.
- Das Land soll beim Schutz von Kulturgut im Krisenfall eine Vorreiterrolle einnehmen.
- Vereine werden gezielt in Konzepte des Bevölkerungsschutzes eingebunden, etwa als lokale Anlaufstellen, Notunterkünfte oder Koordinierungspunkte für Spontanhelfende.
- Die Vernetzung zwischen Vereinen, Kommunen und den Strukturen des Katastrophenschutzes wird ausgebaut.
- Förderangebote für die Vernetzung von Vereinen mit dem Katastrophenschutz werden weiterentwickelt.
- Eine Landesstrategie zum Schutz kritischer digitaler Infrastrukturen unter Einbeziehung von Behörden, Kommunen, Unternehmen der Daseinsvorsorge und Zivilgesellschaft wird entwickelt.
- Die Landespolizei soll Drohnen rechtzeitig und wirksam abwehren können.
- Der Bund soll ein Drohnenabwehrzentrum in Schleswig-Holstein errichten.
- Die Initiative zu Muster-Gerätehäusern für Freiwillige Feuerwehren wird weiterentwickelt.
- Die Initiative zu Muster-Gerätehäusern wird auf die gemeinsame Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehren ausgeweitet.
- Kreisen und Gemeinden wird die zentrale Beschaffung im Feuerwehrwesen erleichtert.
- Feuerwehr-Grundausbildungen an Berufsfachschulen werden landesweit ausgeweitet.
- Das Landesfeuerwehrgesetz wird so geändert, dass Menschen mit Behinderungen rechtlich gleichgestellt in unterstützenden Funktionen der Feuerwehr arbeiten können.
- Für Tätigkeiten in Einsatzleitstellen oder im Funknetz sollen nicht dieselben körperlichen Anforderungen gelten wie für aktive Einsatzkräfte im Brandeinsatz.
- Eine starke Bundesbehörde gegen Steuer- und Finanzkriminalität wird geschaffen.
- Illegal erlangtes Vermögen kann leichter eingezogen werden, wenn seine rechtmäßige Herkunft nicht plausibel nachgewiesen wird.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Katastrophenschutz wird ausgebaut.
- Von ukrainischen Partnern wird besonders bei ziviler Resilienz und Verteidigungsfähigkeit gelernt.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Katastrophenschutz wird ausgebaut.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Schutz kritischer Infrastruktur wird ausgebaut.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen und Desinformation wird ausgebaut.
- Mit Partnern werden gemeinsame Krisenszenarien entwickelt.
- Bei Starkwetterereignissen wie Waldbränden oder Überschwemmungen wird enger grenzüberschreitend zusammengearbeitet.
- Die deutsch-dänische Zusammenarbeit im Katastrophenschutz wird ausgebaut.
- Die deutsch-dänische Zusammenarbeit im Katastrophenschutz wird institutionell in bestehenden EU-Strukturen verankert.
- Die Zusammenarbeit zwischen der Meldestelle für strafbare Internetinhalte beim BKA, der Medienanstalt und der Zentralstelle gegen Hasskriminalität wird gestärkt.
- Digitale Kommunikation soll privat bleiben.
- Schleswig-Holstein soll sich auf Bundes- und EU-Ebene weiterhin gegen Chatkontrollen und andere anlasslose Überwachung privater digitaler Kommunikation einsetzen.
GeändertFortgeführt, aber geändert (31)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Femizide werden in der polizeilichen Kriminalstatistik einheitlich ausgewiesen.
- Sicherheit und Gerechtigkeit erfordern ausreichendes Personal und gut ausgestattete Sicherheitsbehörden.
- Sicherheitspolitik setzt auf Prävention, Kooperation und einen starken Rechtsstaat.
- Rechtsextremismus und Islamismus werden entschieden bekämpft.
- Richterinnen und Richter werden in einem transparenten, qualitätsorientierten und politisch unabhängigen Verfahren gewählt und befördert.
- Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen personell und technisch aufgabengerecht ausgestattet sein.
- Bei Staatsanwaltschaften und Gerichten werden bedarfsgerecht weitere Planstellen geschaffen.
- Die Sondereinheit für Finanzkriminalität wird personell, technisch und durch Vernetzung mit Steuerfahndung und Polizei gestärkt.
- Die Einrichtung einer umfassenden, flächendeckenden und digitalen öffentlichen Rechtsberatung wird geprüft.
- Der Justizvollzug dient gleichermaßen dem Schutz der Bevölkerung und der Integration straffällig gewordener Menschen.
- Der Justizvollzug wird so ausgestattet, dass er die gesetzlichen Anforderungen ohne Abstriche erfüllt.
- Durch Öffentlichkeitsarbeit wird der Sinn der Arbeit im Justizvollzug besser vermittelt.
- Die Versorgung psychisch erkrankter Gefangener im Justizvollzug bleibt ein Schwerpunkt.
- Die Jugendanstalt Schleswig wird umgestaltet, um Jugendliche vor Haft zu bewahren.
- Der offene Vollzug für junge Menschen wird weiter gestärkt.
- In einem Teil der Jugendanstalt Schleswig wird ein Heim der Jugendhilfe zur Haftvermeidung für Jugendliche und Heranwachsende eingerichtet.
- In Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe werden ausreichend große landeseigene Übergangseinrichtungen für Haftentlassene geschaffen.
- Ersatzfreiheitsstrafen sollen durch gemeinnützige Arbeit abgewendet werden.
- Die wissenschaftliche Expertise des Verfassungsschutzes wird erhöht.
- Rechtsextremismus wird mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpft.
- Opferschutzorganisationen für Opfer rechtsextremer, antisemitischer und queerfeindlicher Gewalt werden stärker unterstützt.
- Wo ein Verbot rechtsextremer Veranstaltungen nicht möglich ist, werden Auflagen erteilt.
- Einkünfte aus rechtsextremen Veranstaltungen werden konsequent besteuert.
- Psychotherapeutische Angebote für Opfer rechter Gewalt werden ausgebaut.
- Anlasslose Massenüberwachung durch staatliche Systeme oder private Anbieter wird abgelehnt.
- Außerhalb polizeilicher Maßnahmen und in privaten Räumen laufen Bodycams nur beim Einsatz von Zwangsmitteln.
- Die Einsatzbereitschaft öffentlicher Gebäude für den Bevölkerungsschutz wird gesichert.
- Schutzbedürfnisse vulnerabler Gruppen und von Menschen mit Behinderungen werden im Bevölkerungsschutzkonzept stärker verankert.
- Politischer Extremismus wird entschieden bekämpft.
- Steuerbetrug und die Verschleierung illegaler Gelder werden weiterhin entschlossen bekämpft.
- Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Generalstaatsanwaltschaft wird gestärkt.
GleichUnverändert fortgeführt (6)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Alle Menschen in Schleswig-Holstein sollen frei und sicher leben können.
- Ein umfassender Bevölkerungsschutz wird aufgebaut.
- Menschen ohne eigene Mittel werden proaktiv und verständlich über ihre Rechte sowie Beratungs-, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe aufgeklärt.
- Alle Menschen in Schleswig-Holstein erhalten Zugang zum Recht.
- Im Rahmen der öffentlichen Rechtsberatung wird eine kostengünstige außergerichtliche Mediation eingeführt.
- Die individuelle Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht wird eingeführt.
EntfallenNicht mehr im Programm (166)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Behörden und Polizei im Umgang mit Zwangsarbeit besser schulen.
- Cannabis für Volljährige legalisieren.
- Die Abgabe von Cannabis in speziellen Fachgeschäften ermöglichen.
- Der Maßregelvollzug ist Teil der klinischen psychiatrischen Versorgung.
- Den Maßregelvollzug an die therapeutische Weiterentwicklung anschließen.
- Mehr wissenschaftliche Untersuchungen zum Maßregelvollzug ermöglichen.
- Besser evaluieren, wie wirkungsvoll der Maßregelvollzug die Gesellschaft schützt.
- Die baulichen Bedingungen an den beiden Standorten des Maßregelvollzugs in Neustadt und Schleswig verbessern.
- Die Mehrbettunterbringung bei jahrelangem Maßregelvollzug beenden.
- Die Unterbringung in Einzelzimmern im Maßregelvollzug zum Regelfall machen.
- Die therapeutische und pflegerische Versorgung im Maßregelvollzug verbessern.
- Der Ausbau alltagspraktischer Fertigkeiten im Maßregelvollzug muss auch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel und des Internets umfassen.
- Mehr digitale Formate im Maßregelvollzug nutzen, um Besuche entfernt wohnender Angehöriger zu ermöglichen.
- Aufsichtsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaften so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben im Umweltschutz konsequent wahrnehmen können.
- Ein neues Landeslage- und Kompetenzzentrum für die Führung großer Schadens- und Katastrophenlagen aufbauen.
- Die Überarbeitung der Katastrophenschutzpläne auf allen Ebenen unterstützen.
- Software-Schnittstellen zwischen Leitstellen und Katastrophenschutzstäben für medienbruchfreien Austausch von Lageinformationen herstellen.
- Ein Landeslager für medizinische Güter, Spezialgeräte und Material zur Versorgung evakuierter Personen einrichten.
- Auf allen Ebenen intensive Vorbereitungen für einen langanhaltenden Stromausfall treffen.
- Den Betrieb des Digitalfunks gegen äußere Einwirkungen absichern.
- Die Erneuerung der veralteten Fahrzeugflotte des Katastrophenschutzes vorantreiben.
- Gelände- und watfähige Einsatzfahrzeuge für den Katastrophenschutz beschaffen.
- Die Beschaffung von Spezialfahrzeugen und Spezialgeräten für besondere Lagen intensivieren.
- Die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern über GAK-Mittel weiter fördern.
- Den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern über GAK-Mittel fördern.
- Das Modulare Warnsystem MoWaS um Cell-Broadcast ergänzen.
- Das Warnsystem um weitere Sirenen ergänzen.
- Digitale Werbetafeln an das Warnsystem MoWaS anbinden.
- Fortbildungen der Helfer*innen im inklusiven Katastrophenschutz anbieten.
- Jedes Landesministerium soll eine Katastrophenschutzbeauftragte oder einen Katastrophenschutzbeauftragten als Schnittstelle zum Innenministerium benennen.
- Die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte ausbauen.
- Regelmäßige und ebenenübergreifende Übungen durchführen.
- Die zivil-militärische Zusammenarbeit ausbauen.
- Ein Landesportal schaffen, das über Risiken, Eigenvorsorge und Verhalten in Katastrophenfällen informiert.
- Das Landesportal zum Katastrophenschutz mit einer Informationskampagne begleiten.
- Konzepte zum Umgang mit Reichsbürger*innen und Prepper*innen in Katastrophengebieten entwickeln.
- Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Tierschutzstrafsachen einrichten.
- Weiterbildungsangebote zum Tierrecht für Polizei und Justiz schaffen.
- Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht überführen.
- Das maximale Strafmaß bei Verstößen gegen den Tierschutz erhöhen.
- Die Innenpolitik auf die Stärkung des inneren Zusammenhalts gegen demokratiefeindliche Strömungen ausrichten.
- Staatliche Institutionen mit Sicherheitsaufgaben handeln rechtsstaatlich, bürger*innenfreundlich und transparent.
- Polizei, Justiz und Verfassungsschutz schützen die Gesellschaft und handeln dabei gerecht und diskriminierungsfrei.
- Mehr Fort- und Weiterbildungen für die Beschäftigten der Sicherheitsbehörden schaffen.
- Die Sicherheitspolitik an Fakten und Wissenschaft ausrichten.
- Eine zukunftsfähige Aus- und Fortbildung für die Polizei bereitstellen.
- Das Anforderungsprofil für angehende Polizist*innen weiterentwickeln.
- Eine Aufrüstung der Polizei mit weiteren Waffensystemen ablehnen.
- In der Polizeiausbildung deeskalierende Inhalte, politische Bildung, digitale Kompetenzen und Sensibilisierung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verankern.
- Die Förderung der Interkulturalität bei der Polizei ausbauen.
- Sicherstellen, dass Trainings und Übungen bei der Polizei tatsächlich stattfinden.
- Regelmäßige Supervision und Nachsorge nach belastenden Einsätzen stärken.
- Eine kritische Fehlerumgangskultur besonders auf Leitungsebene der Polizei aufbauen.
- Die Ergebnisse und Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zu Missständen in der Landespolizei umsetzen.
- Diskriminierende, menschenverachtende oder rassistische Tendenzen in der Landespolizei vorrangig frühzeitig erkennen und sanktionieren.
- Kontrollquittungen bei Identitätskontrollen im öffentlichen Raum einführen.
- Auf die zielgerichtete polizeiliche Abwehr konkreter Gefahren setzen.
- Den bisherigen Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung ablehnen.
- Cyberkriminalität, Missbrauchsabbildungen, sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Cybermobbing sowie Hass und Hetze im Internet zu Schwerpunkten der Polizeiarbeit machen.
- Ermittlungsteams aus IT-Expert*innen und Polizist*innen einsetzen.
- Den Kampf gegen Hate Crime entschieden führen.
- Schwerpunkteinheiten von Polizei und Staatsanwaltschaft effektiv zusammenarbeiten lassen.
- Besonders geschulte Ansprechpersonen bei der Polizei für Opfer einsetzen.
- Beratungs- und Unterstützungsprogramme für Opfer von Bedrohungen und Angriffen stärken.
- Eine digitale Gewaltschutzambulanz einrichten.
- Hasskriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik besser ausweisen.
- Die Polizei bleibt für die Bevölkerung im digitalen wie im realen Raum ansprechbar.
- Die Bekämpfung von Gewaltdelikten gegen Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen sowie gegen Kinder stärker in den Fokus nehmen.
- Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt erheblich senken.
- Die Hilfs- und Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt ausbauen.
- Auf Opferforschung sowie täter- und opferorientierte Prävention bei häuslicher Gewalt setzen.
- Ein verpflichtendes Täter*innentraining schon nach dem ersten Polizeieinsatz einführen.
- Meldeauflagen während der Wegweisung einführen.
- Verstöße gegen Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes konsequent sanktionieren.
- Aufenthaltsgebote gegen Täter*innen häuslicher Gewalt ermöglichen.
- Unterlassungshaft bei wiederholtem Verstoß gegen Kontakt- und Näherungsverbote einführen.
- Die Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen personell stärken.
- Beschäftigte bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträger durch technische Lösungen entlasten und dabei personenbezogene Daten der Opfer schützen.
- Den tagesaktuellen Abgleich mit einschlägigen Datenbanken herstellen.
- Die Kriminalitätsstatistik unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu periodischen Sicherheitsberichten mit regionalem Bezug ausbauen.
- Die Aussagekraft der Kriminalitätsstatistik zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verbessern.
- Fachberatungen für Opfer von Menschenhandel stärken.
- Sexualisierte Gewalt in Religionsgemeinschaften und anderen Institutionen gründlich aufarbeiten und durch Prävention verhindern.
- Opfer sexualisierter Gewalt angemessen finanziell entschädigen.
- Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft gestalten.
- Demokratiefeindlichen Tendenzen frühzeitig entgegenwirken.
- Den Schwerpunkt der Kriminalprävention auf Maßnahmen gegen rechtsextreme, rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Strömungen legen.
- Bestehende Deradikalisierungs-, Ausstiegs- und Präventionsprogramme evaluieren.
- Erfolgreiche Deradikalisierungs- und Präventionsprogramme ausbauen.
- Kriminal- und Extremismusprävention sowie Risikomanagement durch Forschung und Entwicklung nachhaltiger Präventionskonzepte fördern.
- Eine Reform des Verfassungsschutzes durchführen.
- Rechtlich klare Vorgaben für den Einsatz von Vertrauenspersonen und für die Datenspeicherung beim Verfassungsschutz schaffen.
- Den Einsatz bezahlter V-Leute in rechtsextremen Strukturen ablehnen.
- Whistleblowing aus dem Verfassungsschutz an das Parlament auf sicherem Weg ermöglichen.
- Die Justiz effektiver und bürger*innennäher machen.
- Das Projekt "Wir im Rechtsstaat" nach Berliner Vorbild in Schleswig-Holstein einführen.
- Das Projekt zu Antirassismus und Menschenrechten zur Stärkung der Strafjustiz fortentwickeln.
- Alle Mitarbeitenden der Justiz für Migration, Religion, Behinderung, Gender und LGBTIQ* sensibilisieren, um Barrieren abzubauen.
- Die Rechte der Bürger*innen auf digitale Teilhabe und die Rechte von Minderheiten stärken.
- Opfer von Straftaten in der Rechts- und Sicherheitspolitik stärker berücksichtigen.
- Beratungs- und Betreuungsangebote für Opfer von Straftaten ausbauen.
- Aktiv auf Opfer von Straftaten zugehen.
- Die psychosoziale Prozessbegleitung stärken.
- Dem Täter-Opfer-Ausgleich künftig eine stärkere Rolle geben.
- Den Digitalpakt für die Justiz vor Ort praktisch wirksam werden lassen.
- Die Abläufe der Justiz effektiver, bürgernäher und schneller gestalten.
- Verbesserungspotenziale der Justiz unter Einbindung von Anwaltschaft, Verbänden und Bürger*innen ermitteln und umsetzen.
- In Justiz und Polizei die Voraussetzungen für die flächendeckende Videovernehmung von Zeug*innen schaffen.
- Eine lernfähige und leistungsfähige Justiz weiter ausbauen und fördern.
- Die Mittel aus der Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat schnellstmöglich an den Gerichten wirksam werden lassen.
- Mehr Teilzeit in der Justiz, auch in Führungspositionen, ermöglichen.
- Die Justiz wird so divers wie die Gesellschaft.
- Das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken.
- Ein Modell für Richter*innenwahlen unter Einbeziehung von Richter*innenschaft, Anwält*innenschaft und Zivilgesellschaft erarbeiten.
- Die Gerichte erklären ihre Entscheidungen deutlich stärker als bisher.
- Die personellen Ressourcen für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte ausbauen.
- Das Strafrecht nur als letztes Mittel einsetzen.
- Gesetzliche Bestimmungen schaffen, damit niemand wegen Bagatelldelikten zu einer Haftstrafe verurteilt wird.
- Die Richtlinie zur Umsetzung des Paragrafen 31a des Betäubungsmittelgesetzes anpassen.
- Den Grenzwert für die geringe Menge von Cannabisprodukten bis zur Entkriminalisierung auf 20 Gramm Bruttogewicht anheben.
- Die Strafverfolgungsbehörden gehen beim Containern mit Augenmaß vor.
- Ambulante Sanktionen ausbauen, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu reduzieren.
- Den Vollzug von Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Jugendarrest, Untersuchungshaft und einstweiliger Unterbringung weiterentwickeln, um Rückfälle zu verringern und die soziale Integration zu verbessern.
- Die empirische Überprüfung der Strukturen, Angebote und Maßnahmen des Justizvollzuges ausbauen.
- Einen angemessen ausgestatteten kriminologischen Dienst für den Justizvollzug aufbauen.
- Das Leben in Haft so weit wie möglich den Verhältnissen außerhalb des Vollzugs angleichen.
- Die Internetnutzung in allen Justizvollzugsanstalten auf hohem Niveau umsetzen.
- Lockerungen zur Entlassungsvorbereitung allen Gefangenen gewähren.
- Die Personalauswahl im Justizvollzug bildet die kulturelle Diversität der Gesellschaft ab.
- Bei der Personalauswahl im Justizvollzug die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft abbilden.
- Anstalten und Einrichtungen schaffen, die den baulichen Voraussetzungen für einen zeitgemäßen Straf- und Maßregelvollzug entsprechen.
- Ein Investitions- und Bauprogramm für moderne bauliche Standards im Strafvollzug über die kommenden 15 Jahre auflegen.
- Eine Anstalt des offenen Vollzuges einrichten, in die arbeitstätige Verurteilte direkt geladen werden können.
- Prüfen, ob die bestehenden Einrichtungen des offenen Vollzuges die direkte Ladung von Verurteilten leisten können.
- Den Vollzugsplan an den Ausbau des offenen Vollzuges anpassen.
- Die Voraussetzungen für einen familienorientierten Vollzug weiter ausbauen.
- Die administrative und räumliche Selbstständigkeit des Jugendarrestes uneingeschränkt erhalten.
- Alternative Sanktionsformen zur Haft prüfen und erproben.
- Ein landesweites Behandlungskonzept für psychisch kranke Untersuchungs- und Strafgefangene erstellen.
- Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen und Netzwerke zur obersten Priorität der Sicherheitsbehörden machen.
- Opfern rechter Gewalt eine angemessene Entschädigung gewähren.
- Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichten, Opfer rechter Angriffe über die Beratungsangebote zu informieren.
- Die statistische Erhebung zu Opfern rechter Gewalt verbessern.
- Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft verhindern, dass durch rechtsradikale Dominanzbestrebungen Angsträume entstehen.
- Die Räume jüdischer, migrantischer und türkischer Gemeinden sowie von Vereinen und Dorfgemeinschaften zu sicheren Orten machen.
- Orte, an denen es zu Bedrohungen oder zur Ausbreitung rechter Strukturen kommt, polizeilich schützen.
- Beratungsorganisationen befähigen, rechte Dominanzbestrebungen durch Sozialarbeit früh zu erkennen und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
- Den Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden umfassend gewährleisten.
- Die Sicherheitsbehörden besser befähigen, Gefährdungen durch rechtsextremistische Netzwerke und rechtsextremistisch motivierte Gewalt zu erkennen.
- Die Gefahr durch völkische Gemeinschaften und die internationale Kooperation von Rechtsextremen stärker in den Blick nehmen.
- Die Ermittlungsbehörden mit mehr sozialwissenschaftlicher Kompetenz ausstatten.
- Polizei und Justiz durch Aus- und Weiterbildung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit fördern.
- Identifizierten Rechtsradikalen die waffenrechtliche Erlaubnis entziehen.
- Striktere Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis einführen.
- Halbautomatische Waffen für Privatpersonen verbieten.
- Private Waffen, Munitionsbestände und ihre ordnungsgemäße Verwahrung konsequent überprüfen.
- Waffenscheine nur nach persönlicher Vorsprache erteilen.
- Die Landes-Geldwäschekoordinierungsstelle gegenüber den anderen Geldwäsche-Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt machen.
- Die Verfahrenswege bei Weiterleitung und Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen zielgenauer ausgestalten.
- Sich bei der Geldwäschebekämpfung an erfolgreichen Modellen anderer Bundesländer orientieren.
- Die Zusammenarbeit aller an der Geldwäschebekämpfung beteiligten Akteure im Land stärker vernetzen.
- Die Personalausstattung von Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung bedarfsgerecht stärken.
- Eine Bundesratsinitiative zur wirksameren Gestaltung des Geldwäschegesetzes starten.
- Die Obergrenzen für Bargeldzahlungen senken.
- Die Meldepflichten der Notar*innen verschärfen.
- Die Geldwäscheaufsicht stärken.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht