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FDP · Die Zukunft fordert.

Forderungen zu Klima, Umwelt und Naturschutz

Landtagswahl Schleswig-Holstein 1992 · beschlossen 17.11.1991 · Original

Das Programm enthält 76 von 668 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 76
  1. Den Kindern wird eine intakte Umwelt hinterlassen.

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    Wortlaut im Programm
    Es gilt, unseren Kindern eine intakte Umwelt zu schatTen. Link zum Original
  2. Alle Bürger werden für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt gewonnen.

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    Wortlaut im Programm
    Liberale Umweltpolitik will jede Bürgerin, jeden Bürger ansprechen und für ein verantwortungsvolles Umgehen mit der Umwelt gewinnen. Dafür sind Information und Aufklärung notwendig. Link zum Original
  3. Umweltinformation und -aufklärung werden betrieben.

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    Wortlaut im Programm
    Liberale Umweltpolitik will jede Bürgerin, jeden Bürger ansprechen und für ein verantwortungsvolles Umgehen mit der Umwelt gewinnen. Dafür sind Information und Aufklärung notwendig. Link zum Original
  4. Die Erziehung zu eigenverantwortlichem Umgang mit Natur und Umwelt beginnt in Familie und Schule.

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    Wortlaut im Programm
    Die Erziehung zu eigenverantwortlichem Handeln mit Natur und Umwelt beginnt in Familie und Schule. Link zum Original
  5. Für die kommunale Umsetzung der Umweltvorgaben von Bund und Land werden einheitliche Zielvorgaben formuliert.

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    Wortlaut im Programm
    Damit die Rahmendaten von Bund und Land in den Kommunen verantwortlich umgesetzt werden, gilt es, einheitliche Zielvorgaben zu formulieren, den Kommunen bei der Durchführung jedoch Gestaltungsspielräume zu gewähren. Link zum Original
  6. Kann die Datenzentrale geeignete Rechnerprogramme für kommunale Umweltschutzaufgaben nicht bereitstellen, sucht das Land eine privatwirtschaftliche Lösung.

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    Wortlaut im Programm
    Geeignete, aktuelle und praxisorientierte Rechnerprogramme stehen im Land nur in geringem Mag und meist verspätet zur Verfügung. Wenn die Datenzentrale dieser wichtigen Zukunftsaufgabe nicht nachkommen kann, mug das Land eine privatwirtschaftliche Lösung suchen oder einzelne Kreise finanziell unterstützen, die solche notwendige Entwicklungsarbeit für andere Kreise leisten. Link zum Original
  7. Das Land unterstützt Kreise finanziell, die Rechnerprogramme für Umweltschutzaufgaben auch für andere Kreise entwickeln.

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    Wortlaut im Programm
    Geeignete, aktuelle und praxisorientierte Rechnerprogramme stehen im Land nur in geringem Mag und meist verspätet zur Verfügung. Wenn die Datenzentrale dieser wichtigen Zukunftsaufgabe nicht nachkommen kann, mug das Land eine privatwirtschaftliche Lösung suchen oder einzelne Kreise finanziell unterstützen, die solche notwendige Entwicklungsarbeit für andere Kreise leisten. Link zum Original
  8. Der Landschaftsverbrauch wird drastisch verringert.

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    Wortlaut im Programm
    Eine drastische Verringerung des Landschaftsverbrauchs ist notwendig. Link zum Original
  9. Sanierung und Nutzung von Altstandorten haben Vorrang vor Gewerbegebieten auf der grünen Wiese.

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    Wortlaut im Programm
    Vorrang vor dem Gewerbegebiet auf grüner Wiese haben Sanierung und Nutzung von Altstandorten. Link zum Original
  10. Die Belange des Naturschutzes werden gegenüber Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Sport und Naherholung stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Trennung der Nutzungen ist nicht immer möglich, die Belange des Natur. ' • schutzes müssen jedoch stärker berücksichtigt werden. Link zum Original
  11. Auto- und Motorradrallyes werden in Naturparks, am Rand von Naturschutzgebieten und in Fördergebieten mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung nicht genehmigt.

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    Wortlaut im Programm
    Auto- und Motorradrallyes dürfen zumindest in Naturparks und am Rand von Naturschutzgebieten sowie den "Fördergebieten mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" (wie Alte Sorgeschleife etc.) nicht genehmigt werden. Link zum Original
  12. Schießübungen und Tiefflüge im Wattenmeer werden zum Meeresschutz sofort eingestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. fordert für den unmittelbaren Meeresschutz die sofortige Einstellung von Schiegübungen und Tiefflügen im Wattenmeer. Link zum Original
  13. Streuobstwiesen, Knicks und Kopfweiden werden als Teile der Kulturlandschaft erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Streuobstwiesen, Knicks, Kopfvveiden sind als Teile der Kulturlandschaft zu erhalten. Link zum Original
  14. Naturschutzgebiete werden großräumig ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Naturschutzgebiete sind großräumig auszuweisen und mit der Landschaft durch Gehölzstreifen oder naturnahe Bachläufe zu vernetzen. Link zum Original
  15. Naturschutzgebiete werden durch Gehölzstreifen oder naturnahe Bachläufe mit der Landschaft vernetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Naturschutzgebiete sind großräumig auszuweisen und mit der Landschaft durch Gehölzstreifen oder naturnahe Bachläufe zu vernetzen. Link zum Original
  16. Der für die Ausweisung und Vernetzung von Naturschutzgebieten notwendige Landkauf wird finanziell gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Naturschutzgebiete sind großräumig auszuweisen und mit der Landschaft durch Gehölzstreifen oder naturnahe Bachläufe zu vernetzen. Der in diesem Zusammenhang notwendige Landkauf ist finanziell zu fördern. Link zum Original
  17. Das Landschaftspflegegesetz wird novelliert.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Novellierung des Landschaftspflegegesetzes ist dringend erforderlich. Link zum Original
  18. Die Landschaftsplanung in Schleswig-Holstein wird auf eine neue Grundlage gestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Landschaftsplanung ist in Schleswig-Holstein auf eine neue Grundlage zu stellen. Link zum Original
  19. Das Land erhält ein fachlich fundiertes Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenpläne.

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    Wortlaut im Programm
    Das Land braucht ein auf guter fachlicher Grundlage erstelltes Landschaftsprogramm sowie Landschaftsrahmenpläne. Link zum Original
  20. Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenpläne werden von den einzelnen Kreisen erstellt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Land braucht ein auf guter fachlicher Grundlage erstelltes Landschaftsprogramm sowie Landschaftsrahmenpläne. Diese sind von den einzelnen Kreisen zu erstellen. Link zum Original
  21. Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenpläne werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Landschaftsprogramm und Rahmenpläne sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Link zum Original
  22. Der ehrenamtliche Naturschutz wird vor allem regional beteiligt, etwa durch die Bestellung von Naturschutzbeiräten und Landschaftswarten durch die Kreise.

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    Wortlaut im Programm
    Der ehrenamtliche Naturschutz ist insbesondere auf regionaler Ebene zu beteiligen, zum Beispiel durch die Bestellung von Naturschutzbeiräten und Landschaftswarten durch die Kreise. Link zum Original
  23. Naturschutzbeiräte und Landschaftswarte werden zur Betreuung von Naturschutzgebieten eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Der ehrenamtliche Naturschutz ist insbesondere auf regionaler Ebene zu beteiligen, zum Beispiel durch die Bestellung von Naturschutzbeiräten und Landschaftswarten durch die Kreise. Sie sind zur Betreuung von Naturschutzgebieten einzusetzen. Link zum Original
  24. Für die Mitgliedsverbände im Landesnaturschutzverband wird die Verbandsklage eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Die FD.V fordert für die Mitgliedsverbände im Landesnaturschutzverband die Einführung der Verbandsklage. Link zum Original
  25. Reinhaltung, biologisches Gleichgewicht und Erforschung von Nord- und Ostsee sind ein wesentliches Anliegen der Umweltpolitik des Landes.

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    Wortlaut im Programm
    Die Reinhaltung von Nord- und Ostsee, der Erhalt eies biologischen Gleichgewichts und die Erforschung der beiden Meere ist ein wesentliches Anliegen schleswig-holsteinischer Umweltpolitik. Link zum Original
  26. Das Wasserrecht wird Bundesrecht.

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    Wortlaut im Programm
    Die FD.P. setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, daß das Wasserrecht Bundesrecht wird. Link zum Original
  27. Die Interessen der norddeutschen Küstenländer werden in Bonn und Brüssel nachdrücklicher vertreten.

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    Wortlaut im Programm
    Die Interessen der norddeutschen Küstenländer müssen in Bonn und Brüssel nachdrücklicher als bisher zu Gehör gebracht werden. Link zum Original
  28. Schleswig-Holstein fasst die Forderungen der deutschen Küstenländer zusammen.

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    Wortlaut im Programm
    Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren hat die Aufgabe, die Fordenmgen der deutschen Küstenländer zusammenzufassen. Link zum Original
  29. Die finanzielle Unterstützung der neuen Bundesländer beim Bau von Kläranlagen hat für den Meeresschutz Vorrang vor der weiteren Vervollkommnung heimischer Kläranlagen.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Zeit ist eine finanzielle Unterstützung der neuen Bundesländer beim Bau neuer Kläranlagen wirkungsvoller für den Schutz von Nord- und Ostsee als die weitere Vervollkommnung von Kläranlagen im eigenen Land. Link zum Original
  30. Die großflächige Versiegelung der Böden wird weitgehend eingeschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die großt1ächige Versiegelung der Böden verhindert die Grundwasserneubildung aus Regen und damit den natürlichen Wasserkreislauf. Sie ist weitgehend einzuschränken. Link zum Original
  31. Für neue Verkehrs- und Gewerbeflächen werden Ausgleichsflächen zur Versickerung angelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Für neue Verkehrs- und Gewerbet1ächen sind Ausgleichst1ächen zur Versickerung anzulegen. Link zum Original
  32. Das Verbot der Pestizidanwendung außerhalb von Nutzflächen wird begrüßt und überwacht.

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    Wortlaut im Programm
    Das Verbot der Anwendung von Pestiziden außerhalb von Nutzt1ächen ist uneingeschränkt zu begrüßen und zu überwachen. Link zum Original
  33. Die Nutzung von Klärschlamm und Gülle in der Landwirtschaft unterliegt strengen Kriterien des Boden- und Grundwasserschutzes.

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    Wortlaut im Programm
    Die Nutzung von Klärschlamm und Gülle in der Landwirtschaft hat den strengen Kriterien des Boden- und Grundwasserschutzes zu genügen. Link zum Original
  34. Solange der Bodenschutz nicht optimal ist, werden Wassergewinnungsgebiete großräumiger als Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Qualität des Trinkwassers ist Anzeiger der Qualität des Bodens und .- damit des Erfolgs des Bodenschutzes. Solange dieser nicht optimal ist, sind I die \Vassergewinnungsgcbiete als Trinkwasserschutzgebiete großräumiger auszuweisen. Link zum Original
  35. Sparsamer Trinkwasserverbrauch wird durch erhöhte Verbrauchspreise bei geringem Grundpreis gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Trinkwasser ist ein knappes und kostbares Gut, dessen sparsame Nutzung durch erhöhte Verbrauchspreise bei geringem Grundpreis gefc)rdert werden sollte. Link zum Original
  36. In Gewerbegebieten werden Brauchwassernetze verlegt.

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    Wortlaut im Programm
    In Gewerbegebieten sind Brauchwassernetze zu verlegen. Link zum Original
  37. Kühlungsanlagen werden nicht mit Trinkwasser betrieben.

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    Wortlaut im Programm
    Kühlungsanlagen sollten nicht mit Trinkwasser betrieben werden. Link zum Original
  38. Das Land gibt den Kreisen für die Abfallentsorgung langfristig verlässliche Rahmendaten vor.

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    Wortlaut im Programm
    Das Land hat sich auf die Vorgabe langfristig verläßlicher Rahmendaten zu konzentrieren und die Kreise bei der Entsorgung des Mülls gemäß den Vorgaben des Abfallgesetzes durch kompetente Beratung und zügige Genehmigung notwendiger Deponien und Verwertungsanlagen zu unterstützen. Link zum Original
  39. Das Land unterstützt die Kreise bei der Müllentsorgung durch kompetente Beratung.

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    Wortlaut im Programm
    Das Land hat sich auf die Vorgabe langfristig verläßlicher Rahmendaten zu konzentrieren und die Kreise bei der Entsorgung des Mülls gemäß den Vorgaben des Abfallgesetzes durch kompetente Beratung und zügige Genehmigung notwendiger Deponien und Verwertungsanlagen zu unterstützen. Link zum Original
  40. Die Ziele Vermeidung, Schadstoffminderung, stoffliche Verwertung und getrennte Ablagerung des Restmülls werden unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Die im Abfallwirtschaftsgesetz des Landes SchleswigHolstein angeführten Ziele der Abfallwirtschaft: Vermeidung, Schadstoffminderung, stoffliche Verwertung, stofflich getrennte Ablagerung des Restmülls entsprechen den in den Programmen der FD.P. seit langem festgelegten Zielsetzungen. Link zum Original
  41. Das Planungsziel, bis 1995 etwa 40 Prozent des Mülls wiederzuverwerten, gilt als unrealistisch.

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    Wortlaut im Programm
    Das Planungsziel, bis 1995 im ganzen Land etwa 40 % des Mülls wiederzuverwerten, ist dagegen als reine Utopie zu bewerten. Link zum Original
  42. Eine Ausweitung der Müllverbrennung wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Ausweitung der Müllverbrennung lehnt die FD.P. ab. Link zum Original
  43. Bestehende Müllverbrennungsanlagen werden zur Schadstoffentfrachtung des Restmülls umgerüstet.

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    Wortlaut im Programm
    Bestehende Anlagen sind so umzurüsten, daß sie die Aufgabe der Schadstoffentfrachtung des Restmülls wahrnehmen können. Link zum Original
  44. Künftige Betriebsgenehmigungen für Müllverbrennungsanlagen setzen die Schadstoffentfrachtung des Restmülls voraus.

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    Wortlaut im Programm
    Bestehende Anlagen sind so umzurüsten, daß sie die Aufgabe der Schadstoffentfrachtung des Restmülls wahrnehmen können. Zukünftige Betriebsgenehmigungen müssen von der Erfüllung dieser Funktion abhängig gemacht werden. Link zum Original
  45. Entwässerungskonzepte geben der Versickerung von Niederschlagswasser Vorrang vor der Ableitung in die Kanalisation.

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    Wortlaut im Programm
    Gegebenenfalls soll ein Entwässerungskonzept entwickelt werden, welches dem Versickern und Verrieseln von Niederschlagswasser Vorrang vor der Ableitung über das öffentliche Kanalnetz gibt. Link zum Original
  46. Kommunale Abwassersatzungen befreien bei Trennkanalisation vom Anschluss- und Benutzungszwang, wenn eine unschädliche Versickerung auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen wird.

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    Wortlaut im Programm
    In den kommunalen Abwassersatzungen ist die Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang bei vorhandener Trennkanalisation festzuschreiben mit der Auflage, daß der Nachweis einer unschädlichen Versickerung auf eigenem Grundstück erbracht wird. Link zum Original
  47. Städte und Gemeinden richten bei eigenen Bauvorhaben Sickeranlagen für Niederschlagswasser ein.

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    Wortlaut im Programm
    Bei geeigneten Voraussetzungen sollen Städte und Gemeinden bei eigenen Bauvorhaben Sickeranlagen für Niederschlagswasser einrichten. Link zum Original
  48. Das Wasser von Regenwasservorflutern wird kontrolliert.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Verbesserung der Wasserqualität in Bächen und Flüssen soll das Wasser von Regenwasservorflutern kontrolliert werden. Link zum Original
  49. Aus den Kreisen werden vergleichbare Daten zu Abfallmengen bereitgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Um eine Kontrolle der Verwertungsmenge zu erreichen, ist es erforderlich, daß vergleichbare Daten aus den Kreisen zur Verfügung stehen. Link zum Original
  50. Das Land macht den entsorgungspflichtigen Kommunen klare Vorgaben zur Müllverwertung.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Zukunftsplanung ist letztlich entscheidend, daß das Land klare Vorgaben zur Müllverwertung und zur Errichtung eines vergleichbaren technologischen Standards in den entsorgungspflichtigen Kommunen macht. Link zum Original
  51. Das Land gibt den entsorgungspflichtigen Kommunen einen vergleichbaren technologischen Standard vor.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Zukunftsplanung ist letztlich entscheidend, daß das Land klare Vorgaben zur Müllverwertung und zur Errichtung eines vergleichbaren technologischen Standards in den entsorgungspflichtigen Kommunen macht. Link zum Original
  52. Die Detailkenntnisse der Kreise über Siedlung, Wirtschaftsstruktur und Verkehr werden für die Abfallwirtschaft genutzt.

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    Wortlaut im Programm
    Es gilt, die in den Kreisen vorhandenen Detailkenntnisse über Siedlung, Wirtschaftsstruktur und Verkehr auch für eine Verbesserung der Abfallwirtschaft zu nutzen. Link zum Original
  53. Ein langfristiger Stufenplan zur Verringerung der Restmüllmenge wird festgeschrieben.

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    Wortlaut im Programm
    Ein langfristiger Stufenplan zur Verringerung der zu entsorgenden Restmüllmenge wird festgeschrieben. Link zum Original
  54. Das Umweltministerium legt jährlich einen Abfallverwertungs- und Vermeidungsplan über Müllreduzierung und Schadstoffentfrachtung vor.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. fordert deshalb die jährliche Vorlage eines Abfallverwertungs- und Vermeidungsplanes durch das Umweltministerium. Dieser Plan hat über den Stand der Müllreduzierung und der Schadstoffentfrachtung des Restmülls Auskunft zu geben. Link zum Original
  55. Bürgerinnen und Bürger sowie kommunale Körperschaften erhalten eigene Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung des Abfallwirtschaftsgesetzes.

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    Wortlaut im Programm
    Die Umsetzung der Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzes ist nur dann möglich, wenn die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und die kommunalen Körperschaften engagiert mitwirken. Daher brauchen sie eigene Gestaltungsspielräume. Link zum Original
  56. Die Abfallgebühren werden nach dem Verursacherprinzip so gestaltet, dass sie Entsorgung, Wiederverwertung und Abfallberatung finanzieren.

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    Wortlaut im Programm
    Die Gehühren für die Entsorgung des Abfalls sind so zu gestalten, daß gemäß dem Verursacherprinzip sich die Entsorgung, Wiederverwertung und die vorgesehene Abfallberatung aus dem Gebührenautkommcn finanzieren lassen. Link zum Original
  57. Für Wertstofferfassung, -sortierung, -verwertung und Vermarktung wird eine private Infrastruktur entwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    Für die kommunale Wertstofferfassung, -sortierung und -verwertung und die Vermarktung der Produkte ist eine private Infrastruktur zu entwickeln. Link zum Original
  58. Die Entstehung von Sondermüll wird so weit wie möglich vermieden.

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    Wortlaut im Programm
    Wenn auch die Entstehung derartigen Sondermülls soweit wie möglich vermieden werden muß, sind die dennoch anfallenden Mengen angemessen zu entsorgen. Link zum Original
  59. Anfallender Sondermüll wird angemessen entsorgt.

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    Wortlaut im Programm
    Wenn auch die Entstehung derartigen Sondermülls soweit wie möglich vermieden werden muß, sind die dennoch anfallenden Mengen angemessen zu entsorgen. Link zum Original
  60. Die Sondermüllentsorgung wird ständig an den Stand der technischen Entwicklung angepasst.

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    Wortlaut im Programm
    Die Entsorgung des Sondermülls (Hochtemperaturverbrennung, Verwertung oder Lagerung) bedarf besonderer Sorgfalt, um Boden, Wasser und Luft so gering wie möglich zu belasten. Eine ständige Anpassung an den Stand der technischen Entwicklung ist zu gewährleisten. Link zum Original
  61. Die Schadstoffentfrachtung des Hausmülls wird weiter verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Schadstoffentfrachtung des Hausmülls ist weiter zu verbessern. Link zum Original
  62. Die Kreise werden verpflichtet, in allen größeren Gemeinden die regelmäßige Abgabe von Schadstoffen aus Haushalt und Kleingewerbe sicherzustellen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kreise sind dazu zu verpnichten, daß sie dafür sorgen, daß in allen größeren Gemeinden regelmäßig die Abgabe von in Haushalt und Kleingewerbe anfallenden Schadstoffen sichergestellt ist. Link zum Original
  63. Die Sondermüllentsorgung wird im Verbund mit den anderen norddeutschen Ländern organisiert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Entsorgung des SondermCllls, der teilweise nur in geringen Mengen anfällt, ist im Verbund mit den anderen norddeutschen Ländern zu organisieren. Link zum Original
  64. Die geplante Gesellschaft zur Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen trennt organisatorische und hoheitliche Aufgaben.

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    Wortlaut im Programm
    Die von der Landesregierung geplante Gesellschaft zur Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen (GOES) hat die Trennung von organisatorischen und hoheitlichen Aufgaben zu beiücksichtigen. Link zum Original
  65. Eine Gesellschaft unter Beteiligung des Landes wird gegründet, die Einrichtungen zur Sondermüllentsorgung betreibt.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichwohl will die F.D.P. die Gründung einer Gesellschaft unter Beteiligung des Landes, die Einrichtungen zur Entsorgung von Sondermüll betreibt. Dieser privatwirtschaftlich zu organisierenden Gesellschaft gehören die Produzenten von Sondermüll an. Link zum Original
  66. Die Sondermüllgesellschaft wird privatwirtschaftlich organisiert, und ihr gehören die Produzenten von Sondermüll an.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichwohl will die F.D.P. die Gründung einer Gesellschaft unter Beteiligung des Landes, die Einrichtungen zur Entsorgung von Sondermüll betreibt. Dieser privatwirtschaftlich zu organisierenden Gesellschaft gehören die Produzenten von Sondermüll an. Link zum Original
  67. Eine Kleinstmengenregelung erlaubt Gewerbebetrieben, geringe Mengen Sondermüll selbst zu transportieren und korrekt zu entsorgen.

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    Wortlaut im Programm
    Durch eine Kleinstmengenregelung müssen Gewerbebetriebe die Möglichkeit erhalten, geringe Mengen von Sondermüll zu transportieren und selbständig einer korrekten Entsorgung zuzuführen. Link zum Original
  68. Die katastermäßige Bestandsaufnahme von Altlasten wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Altlasten sind umweltpolitische Fehlleistungen der Vergangenheit. Damit sie die Zukunft nicht belasten, muß die katastermäßige Bestandsaufnahme fortgesetzt und Wasser, Luft und Boden an derartigen Standorten beobachtet werden. Link zum Original
  69. Wasser, Luft und Boden werden an Altlastenstandorten beobachtet.

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    Wortlaut im Programm
    Altlasten sind umweltpolitische Fehlleistungen der Vergangenheit. Damit sie die Zukunft nicht belasten, muß die katastermäßige Bestandsaufnahme fortgesetzt und Wasser, Luft und Boden an derartigen Standorten beobachtet werden. Link zum Original
  70. Gefährdungsabschätzung und Prioritätenliste der Beseitigung werden für alle Altlasten an neue Erkenntnisse angepasst.

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    Wortlaut im Programm
    Für alle Altlasten ist die Gefährdungs-Abschätzung und damit die daraus hervorgehende PrioritätenJiste der Reseitigung den neuen Erkenntnissen entsprechend anzupassen. Link zum Original
  71. Die Sanierungskosten von Altlasten werden so weit wie möglich dem Verursacher und nicht dem zufälligen Grundstückseigentümer angelastet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kosten der Sanierung müssen soweit möglich dem Verursacher der Altlasten und nicht dem zufälligen Eigentümer des Grundstücks angelastet werden. Link zum Original
  72. Ist der Verursacher nicht heranzuziehen, tragen Bund, Land und Kommunen die Kosten der Altlastensanierung.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kosten der Sanierung müssen soweit möglich dem Verursacher der Altlasten und nicht dem zufälligen Eigentümer des Grundstücks angelastet werden. Soweit das nicht möglich ist, sind die Kosten von Bund, Land und Kommunen zu tragen. Link zum Original
  73. Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die im Landesabfallgesetz angestrebte Fortsetzung der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms ist richtig, da Klärschlamm organischer Dünger ist. Link zum Original
  74. Die Schadstofffrachten der Abwässer werden weiter reduziert.

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    Wortlaut im Programm
    Die im Landesabfallgesetz angestrebte Fortsetzung der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms ist richtig, da Klärschlamm organischer Dünger ist. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll. wenn es gelingt, die Schadstoffrachten der Abwässer weiter zu reduzieren. Link zum Original
  75. Besonders sensible Regionen wie an Naturschutzgebiete angrenzende Flächen und Gewässersäume bleiben von der Klärschlammausbringung frei.

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    Wortlaut im Programm
    Besonders sensible Regionen sind von der Verbringung von Klärschlamm freizuhalten. Dazu gebören an Naturschutzgebiete angrenzende Flächen sowie die Säume von tließenden und stehenden Gewässern. Link zum Original
  76. Klärschlammkataster erfassen die Ausbringung von Klärschlamm nach Zusammensetzung und Menge.

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    Wortlaut im Programm
    Landwirte, die Klärschlamm als Düngung auf ihre Böden autlxingen, brauchen die Sicherheit, daß die Fruchtbarkeit der Böden erhalten und eine Anreicherung von Schwermetallen vermieden wird. Dazu sind Klärschlammkataster notwendig, die die Verbringung des Klärschlamms nach Zusammensetzung und Menge vermerken. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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