Lärmvorsorge
Fachbegriff
Schutz vor Lärm, der schon beim Bau oder bei einer wesentlichen Änderung eines Verkehrswegs greift. Dabei müssen Grenzwerte eingehalten werden, zum Beispiel nach der Verkehrslärmschutzverordnung. Anders als bei der Lärmsanierung geht es nicht um eine bereits bestehende Belastung.
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In den Programmen
12 Forderungen aus 10 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2017
CDU und CSU 1
CSU 1
Länder
Baden-Württemberg
2016
Grüne BW CDU BW · Koalitionsvertrag 2
Niedersachsen
2017
SPD NI CDU NI · Koalitionsvertrag 1
Hessen
2018
CDU HE Grüne HE · Koalitionsvertrag 1
SPD HE 1
Rheinland-Pfalz
1991
FDP RP 1
Schleswig-Holstein
2000
Grüne SH 2
Brandenburg
2014
Grüne BB 1
Sachsen-Anhalt
2026
Grüne ST 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.