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FDP · Bürgerprogramm

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Niedersachsen 2003 · beschlossen 19.10.2002 · Original

Das Programm enthält 36 von 645 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 36
  1. Eine umfassende Privatisierung setzt bei den über 10.000 kommunalen Eigenbetrieben an.

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    Wortlaut im Programm
    Eine umfassende Privatisierung muss bei den landesweit über 10.000 kommunalen Eigenbetrieben ansetzen. Link zum Original
  2. Die Finanzverfassung in Deutschland wird erneuert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Finanzverfassung in Deutschland muss erneuert werden. Link zum Original
  3. Eine neue Finanzverfassung gibt Bund, Ländern und Gemeinden die Verantwortung für ihre Ausgaben und Einnahmen zurück.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP setzt sich für eine neue Finanzverfassung ein, die Bund, Ländern und Gemeinden die Verantwortung für ihre Ausgaben und Einnahmen zurückgibt. Link zum Original
  4. Gemeinden erhalten als Ersatz ein Hebesatzrecht an der Einkommensteuer und höhere Anteile an der Umsatzsteuer.

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    Wortlaut im Programm
    - Abschaffung der Gewerbesteuer. Die Einnahmen der Gemeinden aus dieser Steuer sollen durch ein eigenes Hebesatzrecht an der Einkommensteuer und höhere Zuweisungsanteile aus den Umsatzsteuereinnahmen des Bundes ersetzt werden. Link zum Original
  5. Die Länder erhalten dafür eine Kompensation im Länderfinanzausgleich.

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    Wortlaut im Programm
    - Abschaffung der Kfz-Steuer und aufkommensneutrale Umlegung auf die Mineralölsteuer. Die Länder müssen dafür eine Kompensation im Länderfinanzausgleich erhalten. Link zum Original
  6. Die kommunale Planungshoheit bei Windkraftanlagen wird gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb wird sich die FDP für eine Stärkung der kommunalen Planungshoheit und eine Abschaffung der Privilegien von Windkraftanlagen nach dem Baugesetz einsetzen. Link zum Original
  7. Kommunen und Land betätigen sich grundsätzlich nicht wirtschaftlich.

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    Wortlaut im Programm
    - Kommunen und Land dürfen sich grundsätzlich nicht wirtschaftlich betätigen. Link zum Original
  8. Wirtschaftliche Betätigung von Land und Kommunen ist nur in unabweisbaren Fällen zulässig.

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    Wortlaut im Programm
    Einzig in Fällen, in denen dies unabweisbar und zwingend notwendig ist, soll eine wirtschaftliche Betätigung möglich sein. Link zum Original
  9. Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Fachgesetze werden entsprechend geändert.

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    Wortlaut im Programm
    Niedersächsische Gemeindeordnung, Niedersächsische Landkreisordnung und Fachgesetze sind entsprechend zu ändern. Link zum Original
  10. Kommunale Betriebe werden in privatwirtschaftliche Rechtsformen überführt.

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    Wortlaut im Programm
    - Kommunale Betriebe sind in eine privatwirtschaftliche Rechtsform zu überführen und müssen, wenn möglich, veräußert werden. Link zum Original
  11. Kommunale Betriebe werden nach Möglichkeit veräußert.

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    Wortlaut im Programm
    - Kommunale Betriebe sind in eine privatwirtschaftliche Rechtsform zu überführen und müssen, wenn möglich, veräußert werden. Link zum Original
  12. Das Subsidiaritätsprinzip wird streng beachtet.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP setzt sich für eine strenge Beachtung des Subsidiaritätsprinzips ein. Link zum Original
  13. Selbstständige, leistungsfähige Kommunen nehmen kommunale Aufgaben subsidiär wahr.

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    Wortlaut im Programm
    - Für leistungsfähige, von den Bürgern in Eigenverantwortung und ihrem Gestaltungswillen getragene, selbstständige Kommunen, die die kommunalen Aufgaben für ihre Mitbürger subsidiär wahrnehmen. Link zum Original
  14. Gemeinden können freiwillig Verwaltungsgemeinschaften bilden und bleiben dabei selbstständig.

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    Wortlaut im Programm
    - Für auf freiwillige Basis vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften von Gemeinden, die dabei ihre Selbstständigkeit behalten. Link zum Original
  15. Aufgaben werden nur dann höheren staatlichen Ebenen übertragen, wenn Kommunen sie nicht sinnvoll wahrnehmen können.

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    Wortlaut im Programm
    - Nur wenn Aufgaben durch die Kommunen nicht mehr sinnvoll wahrgenommen werden können, dürfen diese übergeordneten staatlichen Instanzen übertragen werden. Link zum Original
  16. Kommunen erhalten eine ausreichende Finanzausstattung für ihre Aufgaben.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen bedürfen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben einer ausreichenden Finanzausstattung. Link zum Original
  17. Gesetze mit Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen werden nicht gegen den Willen der Kommunen erlassen.

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    Wortlaut im Programm
    - Gegen den Willen der Kommunen dürfen keine Gesetze erlassen werden, die sich auf die kommunalen Finanzen auswirken. Link zum Original
  18. Die Landesverfassung bestimmt, dass Landesgesetze mit Folgen für die Kommunalfinanzen nur mit Zustimmung der Kommunen oder voller Kostenübernahme durch das Land in Kraft treten.

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    Wortlaut im Programm
    - In die Landesverfassung muss aufgenommen werden, dass Landesgesetze, die sich auf die kommunalen Finanzen auswirken, nur dann in Kraft treten, wenn entweder die Kommunen zugestimmt haben oder aber das Land bereit ist, die finanziellen Lasten voll zu übernehmen. Link zum Original
  19. Kommunen, die Bedarfszuweisungen wollen, legen dar, wofür sie die Mittel verwenden und wie sie sich entwickeln sollen.

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    Wortlaut im Programm
    - Künftig müssen die Kommunen, die Bedarfszuweisungen in Anspruch nehmen wollen, eine Perspektive aufzeigen, mit der sie darlegen, für welche Maßnahmen sie die staatlichen Mittel verwenden wollen und wie sich die Kommune dadurch entwickeln soll. Link zum Original
  20. Kommune und Land legen Zuschüsse und Entwicklungsperspektive in einer verbindlichen Zielvereinbarung fest.

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    Wortlaut im Programm
    - Die Kommune trifft mit dem Land eine Zielvereinbarung, mit der die finanziellen Zuschüsse sowie die Entwicklungsperspektive verbindlich festgelegt werden. Link zum Original
  21. Verstöße gegen die Zielvereinbarung werden sanktioniert.

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    Wortlaut im Programm
    Verstöße gegen die Zielvereinbarung werden sanktioniert. Link zum Original
  22. Mischfinanzierungen zwischen Land und Kommunen werden radikal reduziert.

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    Wortlaut im Programm
    - Die zahlreichen bestehenden Mischfinanzierungstatbestände führen dazu, dass es zu unverantwortlichen Mittelbindungen kommt und die politische Verantwortung für davon betroffene Maßnahmen vielfach nicht mehr zuzuordnen ist. Sie sind daher radikal zu reduzieren. Link zum Original
  23. Kommunen nehmen Aufgaben unabhängig von Kreis- und Bezirksgrenzen gemeinsam in Kooperationen wahr.

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    Wortlaut im Programm
    - Die Kommunen sollen unabhängig von den Grenzen der Landkreise oder Regierungsbezirke bestimmte Aufgaben gemeinsam mit anderen Kommunen im Rahmen von Kooperationsinitiativen wahrnehmen. Link zum Original
  24. Flexible, aufgabenbezogene überregionale Kooperationen werden ermöglicht und unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    - Ermöglichung und Unterstützung flexibler, aufgabenbezogener überregionaler Kooperationen. Sie sind der Bildung von Regionen durch Landesgesetz vorzuziehen. Link zum Original
  25. Kooperationen haben Vorrang vor der Bildung von Regionen durch Landesgesetz.

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    Wortlaut im Programm
    - Ermöglichung und Unterstützung flexibler, aufgabenbezogener überregionaler Kooperationen. Sie sind der Bildung von Regionen durch Landesgesetz vorzuziehen. Link zum Original
  26. Die übrigen Aufgaben der Bezirksregierungen gehen auf Städte, Kreise und Gemeinden über.

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    Wortlaut im Programm
    Alle weiteren bisher von den Bezirksregierungen wahrgenommenen Aufgaben sollen grundsätzlich auf die Städte, Kreise und Gemeinden übertragen werden. Link zum Original
  27. Bei Kommunalwahlen wird ein personenbezogenes Listenwahlrecht wieder eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem wollen wir bei den Kommunalwahlen ein personenbezogenes Listenwahlrecht wiedereinführen. Link zum Original
  28. Die Amtszeiten hauptamtlicher Verwaltungschefs und der Kommunalvertretungen bleiben entkoppelt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Entkopplung der Amtszeiten der hauptamtlichen Verwaltungschefs und der Kommunalvertretungen gibt den Bürgern mehr Entscheidungsmöglichkeiten. Link zum Original
  29. Die Zuständigkeit für alle Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung geht auf die Kommunen über.

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    Wortlaut im Programm
    - Die sachliche Zuständigkeit für alle Bereiche der Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung muss in die Zuständigkeit der Kommunen übergehen, ein finanzieller Ausgleich ist zu schaffen. Link zum Original
  30. Für den Übergang der Zuständigkeit auf die Kommunen wird ein finanzieller Ausgleich geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    - Die sachliche Zuständigkeit für alle Bereiche der Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung muss in die Zuständigkeit der Kommunen übergehen, ein finanzieller Ausgleich ist zu schaffen. Link zum Original
  31. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen wird verbessert, etwa durch Jugendgemeinderäte.

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    Wortlaut im Programm
    - Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen, z.B. durch Einrichtung von Jugendgemeinderäten zu verbessern. Link zum Original
  32. Sportangebote werden als Standortfaktor bei Planungen berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    - Angebote von Sportmöglichkeiten als fester Bestandteil der Infrastruktur verbessern die Attraktivität eines Standortes für Ansiedlungswillige und Fremdenverkehr. Dies sollte bei Planungen berücksichtigt werden. Link zum Original
  33. Städte, Landkreise und Gemeinden veröffentlichen geeignete Dokumente im Internet, um die Transparenz der Ratsarbeit zu erhöhen.

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    Wortlaut im Programm
    - Veröffentlichung geeigneter Dokumente im Internet durch Städte, Landkreise und Gemeinden. Durch nützliche Verweise (links) kann die Transparenz der Ratsarbeit erhöht werden. Link zum Original
  34. Kommunen bieten Einwohnerfragestunden online an und veröffentlichen die Antworten im Internet.

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    Wortlaut im Programm
    - Angebot von Einwohnerfragestunden online. Bürger fragen die Verwaltung, ohne unmittelbar zu den Sitzungen kommen zu müssen. Die Fragen werden in der jeweils nächsten Sitzung der Gremien öffentlich beantwortet und die Antwort im Internet veröffentlicht. Link zum Original
  35. Die europäischen Strukturfonds werden genutzt, etwa im Tourismus.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    - Nutzung der europäischen Strukturfonds, z.B. im Tourismus. Link zum Original
  36. Der ländliche Raum erhält gezielte Strukturförderung.

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    Wortlaut im Programm
    - Gezielte Strukturförderung des ländlichen Raumes. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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