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FDP · Der deutlichste Kontrast zu Schwarz

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Landtagswahl Bayern 28.09.2008 · beschlossen 19.04.2008 · Original

Das Programm enthält 41 von 833 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 41
  1. Neueinstellungen im öffentlichen Dienst erfolgen nur noch im engen Hoheitsbereich im Beamtenstatus.

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    Wortlaut im Programm
    dass Neueinstellungen des öffentlichen Dienstes nur noch im engen Hoheitsbereich (Polizei, Justiz, Verwaltung) im Beamtenstatus erfolgen; Link zum Original
  2. Die Rechte des Landtags werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die bayerische FDP setzt sich für eine Stärkung der Rechte des Landtags und einen umfassenden Bürokratieabbau ein. Link zum Original
  3. Die Bürokratie wird umfassend abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Die bayerische FDP setzt sich für eine Stärkung der Rechte des Landtags und einen umfassenden Bürokratieabbau ein. Link zum Original
  4. Die Bürokratie in Ministerien und Regierungen wird umfassend verschlankt.

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    Wortlaut im Programm
    Daher muss eine umfassende Verschlankung der Bürokratie in Ministerien und Regierungen erfolgen. Link zum Original
  5. Der Landtag wird frühzeitig an der Aushandlung von Staatsverträgen der Länder beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    dass der Landtag an der Aushandlung von Staatsverträgen der Länder und bei der Festlegung des Abstimmungsverhaltens der Staatsregierung im Bundesrat frühzeitig beteiligt und eine entsprechende Regelung in die Bayerische Verfassung aufgenommen wird; Link zum Original
  6. Der Landtag wird frühzeitig an der Festlegung des Abstimmungsverhaltens der Staatsregierung im Bundesrat beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    dass der Landtag an der Aushandlung von Staatsverträgen der Länder und bei der Festlegung des Abstimmungsverhaltens der Staatsregierung im Bundesrat frühzeitig beteiligt und eine entsprechende Regelung in die Bayerische Verfassung aufgenommen wird; Link zum Original
  7. Die Beteiligungsrechte des Landtags werden in der Bayerischen Verfassung geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    dass der Landtag an der Aushandlung von Staatsverträgen der Länder und bei der Festlegung des Abstimmungsverhaltens der Staatsregierung im Bundesrat frühzeitig beteiligt und eine entsprechende Regelung in die Bayerische Verfassung aufgenommen wird; Link zum Original
  8. Das Fragerecht der Fraktionen zu aktuellen Themen wird auf den Ministerpräsidenten erweitert.

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    Wortlaut im Programm
    das Recht der Fraktionen zur Befragung der Staatsminister zu aktuellen Themen auf den Ministerpräsidenten erweitern; Link zum Original
  9. Die Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit bestellt.

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    Wortlaut im Programm
    den Bayerischen Verfassungsgerichtshof dahingehend reformieren, dass seine Mitglieder mit Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag bestellt werden, wobei die Vorschläge aller Fraktionen zu berücksichtigen sind; Link zum Original
  10. Bei der Bestellung der Verfassungsrichter werden die Vorschläge aller Fraktionen berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    den Bayerischen Verfassungsgerichtshof dahingehend reformieren, dass seine Mitglieder mit Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag bestellt werden, wobei die Vorschläge aller Fraktionen zu berücksichtigen sind; Link zum Original
  11. Der Präsident des Landesrechnungshofs wird mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    den Präsidenten des Landesrechnungshofs mit Zwei-Drittel-Mehrheit wählen lassen; Link zum Original
  12. Ministerien werden zusammengelegt, etwa Wirtschaft und Soziales, Landwirtschaft und Umwelt sowie Kultus und Wissenschaft.

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    Wortlaut im Programm
    eine Verschlankung des Staatsapparates durch die Zusammenlegung von Ministerien (Wirtschafts- und Sozialministerium, Landwirtschafts- und Umweltministerium, Kultus- und Wissenschaftsministerium), die Reduzierung der Ministerialbürokratie (z.B. Rückgängigmachung der Doppelung aller Aufgaben der Landesministerien durch entsprechende Stellen in der Staatskanzlei) und die Abschaffung der Bezirksregierungen und damit einer kompletten Verwaltungsebene. Link zum Original
  13. Die Ministerialbürokratie wird reduziert, unter anderem durch Abbau der Doppelung von Ministeriumsaufgaben in der Staatskanzlei.

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    Wortlaut im Programm
    eine Verschlankung des Staatsapparates durch die Zusammenlegung von Ministerien (Wirtschafts- und Sozialministerium, Landwirtschafts- und Umweltministerium, Kultus- und Wissenschaftsministerium), die Reduzierung der Ministerialbürokratie (z.B. Rückgängigmachung der Doppelung aller Aufgaben der Landesministerien durch entsprechende Stellen in der Staatskanzlei) und die Abschaffung der Bezirksregierungen und damit einer kompletten Verwaltungsebene. Link zum Original
  14. Die Bezirksregierungen werden als Verwaltungsebene abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    eine Verschlankung des Staatsapparates durch die Zusammenlegung von Ministerien (Wirtschafts- und Sozialministerium, Landwirtschafts- und Umweltministerium, Kultus- und Wissenschaftsministerium), die Reduzierung der Ministerialbürokratie (z.B. Rückgängigmachung der Doppelung aller Aufgaben der Landesministerien durch entsprechende Stellen in der Staatskanzlei) und die Abschaffung der Bezirksregierungen und damit einer kompletten Verwaltungsebene. Link zum Original
  15. Die Fachaufsicht wird in der Regel bei Landratsämtern und kreisfreien Städten als unterer Verwaltungsbehörde konzentriert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Fachaufsicht sollte in der Regel bereits in den Landratsämtern beziehungsweise kreisfreien Städten als untere Verwaltungsbehörde konzentriert sein; Link zum Original
  16. Die Hürden für direkte Demokratie in Bayern werden gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Liberalen setzen sich für eine Absenkung der Hürden für die direkte Demokratie in Bayern ein und fordern mehr Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in kommunalen Selbstverwaltungsorganen. Link zum Original
  17. Gesetzliche Vorschriften werden daraufhin überprüft, ob sie selbstorganisiertem Handeln der Bürger genug Raum und Schutz bieten.

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    Wortlaut im Programm
    dass gesetzliche Vorschriften daraufhin überprüft werden, ob sie für selbständiges und selbstorganisiertes Handeln der Bürgerinnen und Bürger hinreichend Raum, Anregung und Schutz bieten; Link zum Original
  18. Beim Volksentscheid wird die Abstimmung über mehrere Fragen in einer Abstimmung ermöglicht.

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    Wortlaut im Programm
    dem Geist der Bayerischen Verfassung gemäß beim Volksentscheid die Abstimmung über verschiedene Fragen in einer Abstimmung ermöglichen; Link zum Original
  19. Das Quorum für Volksbegehren wird auf höchstens 5 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    die Quoren für Volksbegehren vermindern, so dass maximal 5% der Wahlberechtigten für die Durchführung ausreichend sind und diese Unterschriften frei gesammelt werden können; Link zum Original
  20. Unterschriften für Volksbegehren können frei gesammelt werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Quoren für Volksbegehren vermindern, so dass maximal 5% der Wahlberechtigten für die Durchführung ausreichend sind und diese Unterschriften frei gesammelt werden können; Link zum Original
  21. Behörden arbeiten transparenter.

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    Wortlaut im Programm
    dass die Behörden in ihrer Arbeit transparenter werden und ein umfassendes Akten- und Dateneinsichtsrecht der Bürger nach dem Muster des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und anderer Bundesländer einführen. Link zum Original
  22. Ein umfassendes Akten- und Dateneinsichtsrecht nach dem Muster des Informationsfreiheitsgesetzes wird eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    dass die Behörden in ihrer Arbeit transparenter werden und ein umfassendes Akten- und Dateneinsichtsrecht der Bürger nach dem Muster des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und anderer Bundesländer einführen. Link zum Original
  23. Ausnahmen vom Akteneinsichtsrecht gibt es nur zum Schutz der Rechte anderer oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

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    Wortlaut im Programm
    Ausnahmen vom Akteneinsichtsrecht dürfen demnach nur zum Schutz der Rechte anderer Bürger oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zugelassen werden und Verweigerung der Akteneinsicht muss gerichtlich überprüfbar sein; Link zum Original
  24. Die Verweigerung der Akteneinsicht ist gerichtlich überprüfbar.

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    Wortlaut im Programm
    Ausnahmen vom Akteneinsichtsrecht dürfen demnach nur zum Schutz der Rechte anderer Bürger oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zugelassen werden und Verweigerung der Akteneinsicht muss gerichtlich überprüfbar sein; Link zum Original
  25. Genehmigungsverfahren in der Landwirtschaft werden schneller bearbeitet und haben weniger Anlaufstellen.

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    Wortlaut im Programm
    eine schnellere Bearbeitung und weniger Anlaufstellen bei Genehmigungsverfahren; Link zum Original
  26. Statistikpflichten in der Landwirtschaft werden abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    einen durchgreifenden Abbau von Bürokratie in der Landwirtschaft, z.B. durch die Vereinfachung der Düngeverordnung, Abbau von Statistikpflichten, Reduzierung von Auflagen für regionale Anbieter und verarbeitende Betriebe, Abschaffung des besonderen Transportführerscheins für Landwirte; Link zum Original
  27. Alle noch nicht umgesetzten Empfehlungen der Kommission zur Entbürokratisierung werden weiterverfolgt, etwa durch weniger Landesvorschriften, Statistikpflichten, Genehmigungen und Prüfungen.

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    Wortlaut im Programm
    die Weiterverfolgung aller noch nicht umgesetzten Empfehlungen der von der Staatsregierung bereits 2002 eingesetzten Kommission zur Entbürokratisierung (sog. ”Henzler”-Kommission), z.B. weitere Reduzierung von Landesvorschriften, Statistikpflichten, Genehmigungen und Prüfungen; Link zum Original
  28. Der Landtag beruft einen Bürokratie-TÜV aus unabhängigen Sachverständigen, der fortlaufend Vorschläge zur Entbürokratisierung macht.

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    Wortlaut im Programm
    die Berufung eines Bürokratie-TÜV durch den Landtag, dem unabhängige Sachverständige angehören und der fortlaufend Vorschläge zur Entbürokratisierung unterbreitet; Link zum Original
  29. Die administrativen Lasten der Unternehmen in Bayern werden nach dem Standardkosten-Modell erfasst und beziffert.

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    Wortlaut im Programm
    die in den einzelnen Unternehmen anfallenden administrativen Lasten auch in Bayern nach dem Standardkosten- Modell (SCM) definieren und beziffern, auf ihre unverzichtbare Notwendigkeit überprüfen und Verzichtbares schnellstmöglich abbauen; Link zum Original
  30. Verzichtbare administrative Lasten für Unternehmen werden schnellstmöglich abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    die in den einzelnen Unternehmen anfallenden administrativen Lasten auch in Bayern nach dem Standardkosten- Modell (SCM) definieren und beziffern, auf ihre unverzichtbare Notwendigkeit überprüfen und Verzichtbares schnellstmöglich abbauen; Link zum Original
  31. Alle Landesgesetze, Verordnungen und Erlasse werden überprüft mit dem Ziel, mindestens die Hälfte der Vorschriften in fünf Jahren abzuschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    dafür sorgen, dass alle Landesgesetze, Verordnungen und Erlasse Schritt für Schritt überprüft werden mit dem Ziel, mindestens die Hälfte aller Vorschriften in den nächsten 5 Jahren abzuschaffen und neue Gesetze und Verordnungen in der Regel durch Verfallsklauseln zu befristen („sunset“-Klauseln); Link zum Original
  32. Neue Gesetze und Verordnungen werden in der Regel durch Verfallsklauseln befristet.

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    Wortlaut im Programm
    dafür sorgen, dass alle Landesgesetze, Verordnungen und Erlasse Schritt für Schritt überprüft werden mit dem Ziel, mindestens die Hälfte aller Vorschriften in den nächsten 5 Jahren abzuschaffen und neue Gesetze und Verordnungen in der Regel durch Verfallsklauseln zu befristen („sunset“-Klauseln); Link zum Original
  33. Unternehmen erhalten in der öffentlichen Verwaltung und bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie einheitliche Ansprechpartner in Zusammenarbeit mit den Kammern.

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    Wortlaut im Programm
    einheitliche Ansprechpartner (”Lotsen”) für Unternehmen in der öffentlichen Verwaltung sowie im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Zusammenarbeit mit den Kammern. Link zum Original
  34. In der öffentlichen Verwaltung wird ein einheitliches Controlling auf Basis der doppelten Buchhaltung eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    ein einheitliches, durchgängiges Controlling in der öffentlichen Verwaltung auf Basis der doppelten Buchhaltung. Link zum Original
  35. Der Landesrechnungshof erhält eigenständige Sanktionsbefugnisse gegen die Verschwendung von Steuergeldern.

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    Wortlaut im Programm
    den Landesrechnungshof mit eigenständigen Sanktionsbefugnissen ausstatten und die persönliche Verantwortlichkeit der zuständigen Minister und Behördenleiter präzisieren, damit gegen die Verschwendung von Steuergeldern wirksam vorgegangen werden kann; Link zum Original
  36. Die persönliche Verantwortlichkeit von Ministern und Behördenleitern für den Umgang mit Steuergeldern wird präzisiert.

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    Wortlaut im Programm
    den Landesrechnungshof mit eigenständigen Sanktionsbefugnissen ausstatten und die persönliche Verantwortlichkeit der zuständigen Minister und Behördenleiter präzisieren, damit gegen die Verschwendung von Steuergeldern wirksam vorgegangen werden kann; Link zum Original
  37. Die bayerische Bauordnung wird weiter vereinfacht.

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    Wortlaut im Programm
    die bayerische Bauordnung weiter vereinfachen und insbesondere die Genehmigungsfreiheit im Bereich der kleineren gewerblichen Bauten und der Wohngebäude ausweiten; Link zum Original
  38. Die Genehmigungsfreiheit für kleinere gewerbliche Bauten und Wohngebäude wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    die bayerische Bauordnung weiter vereinfachen und insbesondere die Genehmigungsfreiheit im Bereich der kleineren gewerblichen Bauten und der Wohngebäude ausweiten; Link zum Original
  39. Die Genehmigungspflicht wird in möglichst vielen Bereichen durch eine Anzeigepflicht ersetzt.

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    Wortlaut im Programm
    in so vielen Bereichen wie möglich die Genehmigungspflicht durch eine Anzeigepflicht ersetzen; Link zum Original
  40. Für Betrieb und Ausbau der Flughäfen werden klare gesetzliche Rahmenbedingungen für Betreiber und Anwohner geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Betrieb und ggfs. Ausbau sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu entwickeln, dass Betreiber und Anwohner auf klarer gesetzlicher Grundlage argumentieren und planen können (Fluglärmgesetz, Planungsgesetze). Link zum Original
  41. Bayern erhält ein Informationsfreiheitsgesetz.

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    Wortlaut im Programm
    ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz; Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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