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FDP · Regierungsprogramm zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2001

Forderungen zu Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

Landtagswahl Baden-Württemberg 2001 · Original

Das Programm enthält 69 von 492 Forderungen zu „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 69
  1. Alleinerziehende und junge Familien mit geringerem Einkommen sollen besonders unterstützt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Insbesondere Alleinerziehende und junge Familien mit geringerem Einkommen bedürfen besonderer Unterstützung. Link zum Original
  2. Die Entscheidung für Kinder soll für Familien kein Armutsrisiko und keine Benachteiligung bedeuten.

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    Wortlaut im Programm
    Die Entscheidung für Kinder darf kein Armutsrisiko und keine Benachteiligung für die Familien darstellen. Link zum Original
  3. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll ein gemeinsames Anliegen von Vätern und Müttern werden.

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    Wortlaut im Programm
    Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss zu einem gemeinsamen Anliegen von Vätern und Müttern werden. Link zum Original
  4. Junge Menschen werden bereits in der Schule auf die spätere Erziehungsaufgabe vorbereitet.

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    Wortlaut im Programm
    die Erziehungsfähigkeit von Familien dadurch stärken, dass junge Menschen schon in der Schule auf die spätere Erziehungsaufgabe vorbereitet werden, und dass für junge Familien eine noch breiteres Palette von Familienbildungsangeboten bereitgestellt wird; Link zum Original
  5. Für junge Familien wird ein breiteres Angebot an Familienbildung bereitgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    die Erziehungsfähigkeit von Familien dadurch stärken, dass junge Menschen schon in der Schule auf die spätere Erziehungsaufgabe vorbereitet werden, und dass für junge Familien eine noch breiteres Palette von Familienbildungsangeboten bereitgestellt wird; Link zum Original
  6. Es werden Anreize für familienfreundliche Rahmenbedingungen in Betrieben und öffentlichen Institutionen gesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Anreize setzen für den Ausbau familienfreundlicher Rahmenbedingungen in Betrieben und öffentlichen Institutionen; Link zum Original
  7. Die Frauenförderung wird so weiterentwickelt, dass Kindererziehung das berufliche Fortkommen von Frauen nicht dauerhaft hemmt.

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    Wortlaut im Programm
    die Frauenförderung so weiterentwickeln, dass Kindererziehung das berufliche Fortkommen von Frauen nicht dauerhaft hemmt; Link zum Original
  8. Die Beschäftigung von Haushaltshilfen durch erwerbstätige Frauen wird wesentlich erleichtert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Beschäftigung von Haushaltshilfen für erwerbstätige Frauen wesentlich zu erleichtern. Link zum Original
  9. Kindergeld, Erziehungsgeld und steuerliche Freibeträge werden zu einem Familiengeld zusammengeführt, das einkommensschwächeren Familien vom Finanzamt ausgezahlt und sonst als Steuerfreibetrag gewährt wird.

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    Wortlaut im Programm
    mittelfristig familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, das Erziehungsgeld und die steuerlichen Freibeträge in einem Familiengeld zusammenführen, das einkommensschwächeren Familien vom Finanzamt direkt ausgezahlt und im Übrigen als Steuerfreibetrag ausgestaltet wird. Link zum Original
  10. Die Neugestaltung des Familienleistungsausgleichs führt zu einer Anhebung des Kindergeldes.

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    Wortlaut im Programm
    Die anstehende Neugestaltung des Familienleistungsausgleichs, die vom Bundesverfassungsgericht zwingend vorgeschrieben ist, muss zu einer Anhebung der staatlichen Transferleistung „Kindergeld“ führen, die dem Prinzip des Familiengelds – solang dieses liberale Modell noch nicht verwirklicht ist – entspricht: Was als Freibetrag im Steuerrecht festgesetzt wird, muss denen, die nicht steuerpflichtig sind, in vollem Umfang als Kindergeld ausbezahlt werden. Link zum Original
  11. Nicht Steuerpflichtige erhalten den steuerlichen Kinderfreibetrag in vollem Umfang als Kindergeld ausbezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    Die anstehende Neugestaltung des Familienleistungsausgleichs, die vom Bundesverfassungsgericht zwingend vorgeschrieben ist, muss zu einer Anhebung der staatlichen Transferleistung „Kindergeld“ führen, die dem Prinzip des Familiengelds – solang dieses liberale Modell noch nicht verwirklicht ist – entspricht: Was als Freibetrag im Steuerrecht festgesetzt wird, muss denen, die nicht steuerpflichtig sind, in vollem Umfang als Kindergeld ausbezahlt werden. Link zum Original
  12. Für gleichgeschlechtliche Paare wird das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Das Rechtsinstitut Eingetragener Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare gemäß dem Gesetz-Entwurf der F.D.P.-Bundestagsfraktion. Link zum Original
  13. Die Empfehlungen der Jugend-Enquête-Kommission bleiben Leitbild der Jugendpolitik des Landes.

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    Wortlaut im Programm
    Die Empfehlungen der Kommission waren und bleiben Leitbild der Jugendpolitik des Landes. Link zum Original
  14. Jugendliche sollen sich stärker am politischen Leben beteiligen.

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    Wortlaut im Programm
    Jugendliche wollen und sollen sich gerade auch am politischen Leben stärker beteiligen. Link zum Original
  15. Die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit wird verbessert und die Mittel im Landesjugendplan werden angepasst.

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    Wortlaut im Programm
    die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit weiter verbessern und hierzu die Mittel im Landesjugendplan anpassen sowie mehr Planungssicherheit für Jugendbildungsmaßnahmen etwa durch Absicherung über die Spielbankerträge erreichen; Link zum Original
  16. Jugendbildungsmaßnahmen erhalten mehr Planungssicherheit, etwa durch Absicherung über die Spielbankerträge.

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    Wortlaut im Programm
    die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit weiter verbessern und hierzu die Mittel im Landesjugendplan anpassen sowie mehr Planungssicherheit für Jugendbildungsmaßnahmen etwa durch Absicherung über die Spielbankerträge erreichen; Link zum Original
  17. Für das Ehrenamt in der Jugendarbeit werden Bonussysteme in Ausbildung und Studium erprobt.

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    Wortlaut im Programm
    das Ehrenamt in der Jugendarbeit stärken und hierzu Bonussysteme in Ausbildung und Studium erproben, den Jugendleitersonderurlaub durch einen Fonds zur Finanzierung von Verdienstausfallleistungen absichern und die Altersgrenze für die Inanspruchnahme des Sonderurlaubs auf 16 Jahre herabsetzen; Link zum Original
  18. Der Jugendleitersonderurlaub wird durch einen Fonds für Verdienstausfallleistungen abgesichert.

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    Wortlaut im Programm
    das Ehrenamt in der Jugendarbeit stärken und hierzu Bonussysteme in Ausbildung und Studium erproben, den Jugendleitersonderurlaub durch einen Fonds zur Finanzierung von Verdienstausfallleistungen absichern und die Altersgrenze für die Inanspruchnahme des Sonderurlaubs auf 16 Jahre herabsetzen; Link zum Original
  19. Die Altersgrenze für den Jugendleitersonderurlaub wird auf 16 Jahre gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    das Ehrenamt in der Jugendarbeit stärken und hierzu Bonussysteme in Ausbildung und Studium erproben, den Jugendleitersonderurlaub durch einen Fonds zur Finanzierung von Verdienstausfallleistungen absichern und die Altersgrenze für die Inanspruchnahme des Sonderurlaubs auf 16 Jahre herabsetzen; Link zum Original
  20. Ein Kabinettsmitglied wird als Kinder- und Jugendbeauftragter zur Koordinierung der Kinder- und Jugendpolitik benannt.

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    Wortlaut im Programm
    die Benennung eines Kabinettsmitglieds als Kinder- und Jugendbeauftragter zur besseren Koordinierung der Kinder- und Jugendpolitik zwischen den Ministerien und mit den kommunalen Ebenen; Link zum Original
  21. Die offene und die mobile Jugendarbeit werden gesichert und gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    die offene und die mobile Jugendarbeit sichern und stärken und eine Förderung ihrer landeszentralen Fachorganisationen im Rahmen des Landesjugendplans erreichen; Link zum Original
  22. Die landeszentralen Fachorganisationen der offenen und mobilen Jugendarbeit werden im Landesjugendplan gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    die offene und die mobile Jugendarbeit sichern und stärken und eine Förderung ihrer landeszentralen Fachorganisationen im Rahmen des Landesjugendplans erreichen; Link zum Original
  23. Die Einrichtung von Jugendagenturen und Jugendfonds in Stadt- und Landkreisen wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    die Einrichtung von Jugendagenturen und Jugendfonds in den Stadt- und Landkreisen fördern und darauf hinwirken, dass deren Angebote auch an den Bedürfnissen von Jugendlichen mit Behinderung orientieren. Link zum Original
  24. Die Angebote der Jugendagenturen und Jugendfonds orientieren sich auch an Jugendlichen mit Behinderung.

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    Wortlaut im Programm
    die Einrichtung von Jugendagenturen und Jugendfonds in den Stadt- und Landkreisen fördern und darauf hinwirken, dass deren Angebote auch an den Bedürfnissen von Jugendlichen mit Behinderung orientieren. Link zum Original
  25. Die Chancengleichheit von Mädchen und jungen Frauen wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    entsprechend den Zielen des Landes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Chancengleichheit von Mädchen und jungen Frauen fördern und hierzu insbesondere die Fördermöglichkeiten des Landesjungendplans verbessern mit dem Ziel, erfolgreiche Projekte der Mädchenarbeit durch Regelfinanzierungen zu fördern; Link zum Original
  26. Erfolgreiche Projekte der Mädchenarbeit werden regelfinanziert.

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    Wortlaut im Programm
    entsprechend den Zielen des Landes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Chancengleichheit von Mädchen und jungen Frauen fördern und hierzu insbesondere die Fördermöglichkeiten des Landesjungendplans verbessern mit dem Ziel, erfolgreiche Projekte der Mädchenarbeit durch Regelfinanzierungen zu fördern; Link zum Original
  27. Das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen im Jugendgemeinderat wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen im Jugendgemeinderat fördern. Link zum Original
  28. Die Selbstverwaltung des Sports bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    die Sportselbstverwaltung erhalten Link zum Original
  29. Die Landeszuschüsse für den organisierten Sport werden schrittweise erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    die finanziellen Voraussetzungen für den organisierten Sport verbessern durch - schrittweise Erhöhung der Landeszuschüsse - eine Erhöhung des Übungsleiterzuschusses - eine Anhebung der Besteuerungsfreigrenze von 60 000 DM auf 90 000 DM, unter Berücksichtigung der Jugendarbeit im Verein. Link zum Original
  30. Der Übungsleiterzuschuss wird erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    die finanziellen Voraussetzungen für den organisierten Sport verbessern durch - schrittweise Erhöhung der Landeszuschüsse - eine Erhöhung des Übungsleiterzuschusses - eine Anhebung der Besteuerungsfreigrenze von 60 000 DM auf 90 000 DM, unter Berücksichtigung der Jugendarbeit im Verein. Link zum Original
  31. Die Besteuerungsfreigrenze für Sportvereine wird von 60 000 DM auf 90 000 DM angehoben.

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    Wortlaut im Programm
    die finanziellen Voraussetzungen für den organisierten Sport verbessern durch - schrittweise Erhöhung der Landeszuschüsse - eine Erhöhung des Übungsleiterzuschusses - eine Anhebung der Besteuerungsfreigrenze von 60 000 DM auf 90 000 DM, unter Berücksichtigung der Jugendarbeit im Verein. Link zum Original
  32. Die Verbindungen zwischen Schule und Sportverein werden intensiviert.

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    Wortlaut im Programm
    die Verbindungen zwischen Schule und Sportverein intensivieren Link zum Original
  33. Sportverbände erhalten ein Anhörungsrecht vor Gesetzen und Planungen.

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    Wortlaut im Programm
    ein Anhörungsrecht der Sportverbände im Vorfeld von Gesetzen und Planungen Link zum Original
  34. Die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit wird verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit verbessern Link zum Original
  35. Bestehende Benachteiligungen von Frauen werden beseitigt, um gleiche Chancen herzustellen.

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    Wortlaut im Programm
    Um gleiche Chancen für Frauen und Männer herzustellen, müssen vorhandene Benachteiligungen beseitigt werden. Link zum Original
  36. Frauen und Männer erhalten in allen Lebenslagen gleiche Chancen.

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    Wortlaut im Programm
    Die liberale Bürgergesellschaft muss Frauen und Männern in allen Lebenslagen gleiche Chancen einräumen. Link zum Original
  37. In Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern werden Gleichstellungsbeauftragte gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    die Wahl von Gleichstellungsbeauftragten in den Landkreisen sowie in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Link zum Original
  38. Gleichstellungsbeauftragte werden von Kreistagen oder Gemeinderäten auf Zeit gewählt und sind weisungsunabhängig.

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    Wortlaut im Programm
    Diese sollen von den Kreistagen bzw. den Gemeinderäten auf Zeit gewählt werden, weisungsunabhängig sein sowie ein Antrags- und Rederecht im Kreis- bzw. Gemeinderat erhalten. Link zum Original
  39. Gleichstellungsbeauftragte erhalten ein Antrags- und Rederecht im Kreistag oder Gemeinderat.

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    Wortlaut im Programm
    Diese sollen von den Kreistagen bzw. den Gemeinderäten auf Zeit gewählt werden, weisungsunabhängig sein sowie ein Antrags- und Rederecht im Kreis- bzw. Gemeinderat erhalten. Link zum Original
  40. Initiativen und Selbsthilfegruppen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    eine Unterstützung der vielfältigen Initiativen und Selbsthilfegruppe zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen. Link zum Original
  41. Die Erziehung zur gleichberechtigten Partnerschaft von Frauen und Männern wird in der Bildungs- und Jugendpolitik verankert.

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    Wortlaut im Programm
    dass die Erziehung zur gleichberechtigten Partnerschaft von Frauen und Männern als Grundlage in der Bildungs- und Jugendpolitik verankert wird, damit auf diese Weise Benachteiligungen abgebaut werden und die gleichberechtigte, eigenständige Lebensführung gefördert wird. Link zum Original
  42. Frauen- und Kinderschutzhäuser werden verlässlich gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    die verlässliche Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuser in Ergänzung zum Modell „Platzverweis“ für gewalttätige Ehemänner bzw. Lebenspartner, da die psychosoziale Betreuung der betroffenen Frauen in der Krisensituation und danach dort in hervorragender Weise gewährleistet wird. Link zum Original
  43. Frauenorganisationen erhalten Anhörungs- und Beteiligungsrechte bei der Siedlungs- und Verkehrsplanung.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb sollten den Frauenorganisationen Anhörungs- und Beteiligungsrechte bei der Planung gewährt werden. Link zum Original
  44. Das Freiwillige Ökologische Jahr wird fortentwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    die Fortentwicklung des Freiwilligen Ökologischen Jahres Link zum Original
  45. Die Verantwortung für Menschen mit verminderten Chancen liegt nicht nur beim Staat, sondern auch beim bürgerschaftlichen Engagement.

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    Wortlaut im Programm
    Die Verantwortung für Personen mit verminderten Chancen darf aber nicht nur an den Staat delegiert werden, sondern muss auch Tätigkeitsbereich bürgerschaftlichen Engagements sein. Link zum Original
  46. Der Staat unterstützt und fördert bürgerschaftliches Engagement, bei dem Verantwortung für andere übernommen wird.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    Bürgerschaftliches Engagement entfaltet insbesondere dann gesellschaftspolitische Wirksamkeit - und ist vom Staat zu unterstützen und fördern -, wenn dabei Verantwortung für andere übernommen wird. Link zum Original
  47. Bürgerschaftliches Engagement im sozialen und erzieherischen Bereich ersetzt keine professionellen Kräfte.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    Bürgerschaftliches Engagement im sozialen und erzieherischen Bereich dient nicht als Ersatz für professionelle Kräfte, sondern ermöglicht zusätzliche Leistungen. Link zum Original
  48. Selbsthilfegruppen erhalten besondere Unterstützung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    Besonderer Unterstützung bedürfen Selbsthilfegruppen, in denen Betroffene ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und ihre Erfahrungen anderen zur Verfügung stellen. Link zum Original
  49. Die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt werden verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamts weiter verbessern; Link zum Original
  50. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird angemessen erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    auf eine angemessene Erhöhung der steuerfreien Übungsleiterpauschale hinwirken; Link zum Original
  51. Die öffentliche Förderung bürgerschaftlichen Engagements wird auf eine verlässliche Grundlage gestellt.

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    Wortlaut im Programm
    die öffentliche Förderung bürgerschaftlichen Engagements auf eine verlässliche Grundlage stellen und insbesondere auf die Qualifizierung und Supervision ehrenamtlich Tätiger beziehen; Link zum Original
  52. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements richtet sich vor allem auf Qualifizierung und Supervision Ehrenamtlicher.

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    Wortlaut im Programm
    die öffentliche Förderung bürgerschaftlichen Engagements auf eine verlässliche Grundlage stellen und insbesondere auf die Qualifizierung und Supervision ehrenamtlich Tätiger beziehen; Link zum Original
  53. Unter Einbeziehung der Krankenversicherungen wird eine umfassende Förderkonzeption für Selbsthilfegruppen entwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    unter Einbeziehung der Krankenversicherungen eine umfassende Förderkonzeption für die Selbsthilfegruppen entwickeln und die Selbsthilfeförderung zu einem eigenständigen Schwerpunkt im Rahmen des Landesprogramms bürgerschaftliches Engagement ausbauen. Link zum Original
  54. Die Selbsthilfeförderung wird eigenständiger Schwerpunkt des Landesprogramms bürgerschaftliches Engagement.

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    Wortlaut im Programm
    unter Einbeziehung der Krankenversicherungen eine umfassende Förderkonzeption für die Selbsthilfegruppen entwickeln und die Selbsthilfeförderung zu einem eigenständigen Schwerpunkt im Rahmen des Landesprogramms bürgerschaftliches Engagement ausbauen. Link zum Original
  55. Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr werden verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr bzw. Ökologische Jahr. Dieser freiwillige Dienst ist auch auf kulturelle Einrichtungen sowie lokale Initiativen oder die Jugendarbeit auszudehnen. Hierbei müssen anerkannte Zertifikate geschaffen werden, die den freiwilligen Dienst attraktiver machen. Link zum Original
  56. Der freiwillige Dienst wird auf kulturelle Einrichtungen, lokale Initiativen und die Jugendarbeit ausgedehnt.

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    Wortlaut im Programm
    die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr bzw. Ökologische Jahr. Dieser freiwillige Dienst ist auch auf kulturelle Einrichtungen sowie lokale Initiativen oder die Jugendarbeit auszudehnen. Hierbei müssen anerkannte Zertifikate geschaffen werden, die den freiwilligen Dienst attraktiver machen. Link zum Original
  57. Für den freiwilligen Dienst werden anerkannte Zertifikate geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr bzw. Ökologische Jahr. Dieser freiwillige Dienst ist auch auf kulturelle Einrichtungen sowie lokale Initiativen oder die Jugendarbeit auszudehnen. Hierbei müssen anerkannte Zertifikate geschaffen werden, die den freiwilligen Dienst attraktiver machen. Link zum Original
  58. Landesbauordnung und Fördermaßnahmen wie für Niederflurbusse sollen eine barrierefreie öffentliche Infrastruktur für Behinderte schaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Regelungen der Landesbauordnung und Fördermaßnahmen z.B. bei der Beschaffung von Niederflurbussen sollen zu einer öffentlichen Infrastruktur beitragen, die Behinderten die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht. Link zum Original
  59. Modellprojekte selbstbestimmten Lebens für Behinderte werden stärker gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Modellprojekte selbstbestimmten Lebens für Behinderte stärker fördern und die Rahmenbedingungen für Arbeit in Behindertenwerkstätten und anderen Arbeitsprojekten für Behinderte verbessern. Leistung muss sich auch hier lohnen - wirtschaftlicher Erfolg muss den Beschäftigten zu gute kommen; Link zum Original
  60. Auch Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht vollständig selbst regeln können, wird ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    ein selbstbestimmtes Leben auch für diejenigen, die nicht vollständig in der Lage sind, ihre Lebensverhältnisse selbstständig zu regeln. Link zum Original
  61. Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit öffentlich genutzter Einrichtungen werden eingehalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    dafür sorgen, dass bei öffentlich genutzten Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben zu barrierefreiem Zugang und Nutzung eingehalten werden. Dabei ist schon in der Planungsphase der kompetente Rat von Selbsthilfeverbänden einzubeziehen. Link zum Original
  62. Selbsthilfeverbände werden schon in der Planungsphase öffentlich genutzter Einrichtungen beteiligt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    dafür sorgen, dass bei öffentlich genutzten Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben zu barrierefreiem Zugang und Nutzung eingehalten werden. Dabei ist schon in der Planungsphase der kompetente Rat von Selbsthilfeverbänden einzubeziehen. Link zum Original
  63. Kompetenz und Erfahrung von Senioren sollen in vielen gesellschaftlichen Bereichen genutzt werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Programm
    Es geht darum, die Voraussetzungen zu schaffen und zu verbessern, um die Kompetenz und Erfahrung der Senioren in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen einbringen und nutzen zu können, und es geht darum, die Mitwirkungs- und Beteiligungschancen der älteren Generation zu stärken. Link zum Original
  64. Die Mitwirkungs- und Beteiligungschancen der älteren Generation werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Es geht darum, die Voraussetzungen zu schaffen und zu verbessern, um die Kompetenz und Erfahrung der Senioren in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen einbringen und nutzen zu können, und es geht darum, die Mitwirkungs- und Beteiligungschancen der älteren Generation zu stärken. Link zum Original
  65. Das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement und das Netz von Seniorenräten werden weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, das die Arbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement/Seniorengenossenschaften (ARBES) und die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen (KISS) umfasst, und mit einem landesweiten Netz von Seniorenräten und Kuratorien offener Altenarbeit sind hierfür Voraussetzungen geschaffen worden, die es weiterzuentwickeln gilt. Link zum Original
  66. Die Arbeit der Seniorenräte wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 60 ·

    Wortlaut im Programm
    die Arbeit der Seniorenräte stärken und den kommunalen Körperschaften empfehlen, Vertreter der Senioren vermehrt als sachkundige Bürger heranzuziehen; Link zum Original
  67. Den Kommunen wird empfohlen, Seniorenvertreter vermehrt als sachkundige Bürger heranzuziehen.

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    Wortlaut im Programm
    die Arbeit der Seniorenräte stärken und den kommunalen Körperschaften empfehlen, Vertreter der Senioren vermehrt als sachkundige Bürger heranzuziehen; Link zum Original
  68. Die Selbsthilfeförderung setzt Schwerpunkte, die Erfahrung und Belange von Senioren stärker berücksichtigen.

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    Wortlaut im Programm
    im Rahmen der Selbsthilfeförderung die Schwerpunkte so setzen, dass Erfahrung und Kompetenz wie auch die Belange der Senioren verstärkt eingebracht und berücksichtigt werden können; Link zum Original
  69. Für Senioren wird ein qualifiziertes Informationsangebot etwa zu betreutem Wohnen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sichergestellt.

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    Wortlaut im Programm
    für die Senioren ein qualifiziertes Informationsangebot sicherstellen, gerade auch bei Themen wie dem Übergang in Formen des betreuten Wohnens, der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung; Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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