Wohnungsunternehmen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Linke0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Ohne Einzug ins Parlament
CDU0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
FDP0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
FW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
SPD 14
Bleibt wie bisher 4
- Mieten in touristischen Zentren werden mit der Mietpreisbremse stabil gehalten.
- Die Mietpreisbremse in Rostock, Greifswald und mehreren touristischen Hotspots wird beibehalten, solange sich die Märkte dort nicht spürbar entspannen.
- In besonders belasteten Tourismusregionen werden weiterhin Zweckentfremdungssatzungen eingesetzt, um Wohnraum zu sichern und die Umwandlung in Ferienwohnungen zu begrenzen.
- Energetische Sanierungen werden mit Augenmaß begleitet, damit sie bezahlbar bleiben.
Mehr Pflichten 1
Grüne 101
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 5
- Mietpreisbremse und Mietrecht werden konsequenter durchgesetzt.
- Für geförderte Sozialwohnungen gilt eine möglichst lange Mietpreisbindung.
- Die Sozialbindung geförderter Wohnungen wird entfristet.
- Die Mietpreisbremse wird in Universitätsstädten sowie in Küsten- und Tourismusregionen konsequent angewendet.
- Für Sozialwohnungen gilt eine möglichst lange Mietpreisbindung.
Mehr Pflichten 10
- Im Landesklimaschutzgesetz wird eine Erneuerbare-Energien-Quote von 65 Prozent für neue Heizungen verankert.
- Eine Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energie für neue Heizungen wird im Landesklimaschutzgesetz verankert.
- Mietpreisbremse und Mietrecht werden konsequenter durchgesetzt.
- Für geförderte Sozialwohnungen gilt eine möglichst lange Mietpreisbindung.
- Die Sozialbindung geförderter Wohnungen wird entfristet.
- Die Mietpreisbremse wird in Universitätsstädten sowie in Küsten- und Tourismusregionen konsequent angewendet.
- Das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum wird wirksam kontrolliert.
- Die Sozialwohnungsquote bei Neubauten wird erhöht.
- Für Sozialwohnungen gilt eine möglichst lange Mietpreisbindung.
- Für wohnungslose Menschen wird in Kooperation mit Kommunen, Wohnungsunternehmen und sozialen Trägern dauerhafter Wohnraum bereitgestellt.
BSW 2
Koalitionsvertrag 12
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht