Wohnungsunternehmen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CSU BY0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Koalitionsvertrag CSU BY FW BY0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Ohne Einzug ins Parlament
FW BY 13
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
AfD BY 16
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 1
Grüne BY 622
Mehr Geld 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 6
- Die Zweckentfremdung von Wohnraum für Ferienwohnungen wird unterbunden.
- Der Mietenanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten wird weiter eingeschränkt.
- Die Mietpreisbremse soll dauerhaft gelten.
- Die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen wird abgesenkt.
- Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in allen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dauerhaft umgesetzt.
- Das Bestellerprinzip wird auch bei Maklergebühren für den Immobilienkauf eingeführt.
SPD BY 721
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 6
- Die bayerischen Wohnungsbauförderprogramme werden umgebaut und die Bindungsdauer geförderter Wohnungen auf 60 Jahre verlängert.
- Das Zweckentfremdungsgesetz wird verschärft und gibt Kommunen Registrierungs- und Auskunftspflichten an die Hand.
- Das Umwandlungsverbot für Gebäude ab drei Wohneinheiten wird per Rechtsverordnung für alle angespannten Wohnungsmärkte erlassen.
- Die Eingriffsmöglichkeiten der Wohnungsaufsicht gegen Überbelegung und menschenunwürdige Wohnverhältnisse werden gestärkt.
- Bei der öffentlichen und privaten Wohnungswirtschaft wird auf ein befristetes Mietmoratorium hingewirkt.
- Indexmieten werden an die Entwicklung der Nettokaltmieten statt an die Inflationsrate gekoppelt.
FDP BY 32
Mehr Geld 2
Weniger Pflichten 1
Linke BY 26
Weniger Geld 9
- Die Mieten werden auf allen politischen Ebenen abgesenkt.
- Energetische Sanierungen dürfen nicht zu Mieterhöhungen und Mehrbelastungen für Mieter genutzt werden.
- Die Warmmiete darf wegen energetischer Sanierung nicht steigen.
- Aufschläge auf die Kaltmiete sind nur in Höhe der erreichten Heizkosteneinsparung und nur bis zur Abzahlung der Investition zulässig.
- Miet- und Bodenpreise werden bundesweit gesetzlich gedeckelt.
- Es gilt eine flächendeckende, unbefristete und ausnahmslose Mietpreisbremse.
- Die Grunderwerbsteuer wird auf Bundesebene reformiert, nach Nutzung differenziert und auf Share Deals erstreckt.
- Kosten für Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
- Kosten der Wärmedämmung dürfen nicht auf die Kaltmiete umgelegt werden.
Weniger Rechte oder Angebote 5
- Große profitorientierte Wohnungsunternehmen werden in die öffentliche Hand überführt.
- Große Immobilienunternehmen wie Dawonia werden enteignet.
- Die 33.000 privatisierten früheren GBW-Wohnungen der heutigen Dawonia werden in öffentliches Eigentum zurückgeführt.
- Der Kündigungsschutz für Mieter wird bundesweit verbessert.
- Räumungen, die in die Wohnungslosigkeit führen, werden grundsätzlich verboten.
Mehr Pflichten 21
- Der Kündigungsschutz für Mieter wird bundesweit verbessert.
- Räumungen, die in die Wohnungslosigkeit führen, werden grundsätzlich verboten.
- Privatisierung und Profitorientierung des Wohnungsmarkts werden abgelehnt.
- Energetische Sanierungen dürfen nicht zu Mieterhöhungen und Mehrbelastungen für Mieter genutzt werden.
- Während Sanierungsmaßnahmen muss Ersatzwohnraum bereitgestellt werden.
- Die Warmmiete darf wegen energetischer Sanierung nicht steigen.
- Aufschläge auf die Kaltmiete sind nur in Höhe der erreichten Heizkosteneinsparung und nur bis zur Abzahlung der Investition zulässig.
- Wohnungen dürfen nicht als Spekulationsobjekte missbraucht werden, weil jeder Mensch ein Anrecht auf angemessenen Wohnraum hat.
- Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungslagen wird schnell umgesetzt.
- Das Umwandlungsverbot gilt ab drei Wohnungen pro Haus.
- Miet- und Bodenpreise werden bundesweit gesetzlich gedeckelt.
- Es gilt eine flächendeckende, unbefristete und ausnahmslose Mietpreisbremse.
- Ein wirksames Zweckentfremdungsverbot stoppt spekulativen Leerstand und die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung.
- Die Einhaltung von Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot wird wirksam kontrolliert.
- Eigentümer, die gegen Mietpreisbremse oder Zweckentfremdungsverbot verstoßen, werden wirkungsvoll bestraft.
- Beim Neubau gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von mindestens 50 Prozent.
- Ein Wohnungsaufsichtsgesetz zur Bekämpfung von Wohnungsmissständen und Durchsetzung von Mindeststandards wird geschaffen.
- Der Wohnungsmarkt wird stärker reguliert.
- Kosten für Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
- Bestandsbauten unterliegen nach einer umfassenden Dachsanierung bei technischer Eignung einer Solarpflicht.
- Kosten der Wärmedämmung dürfen nicht auf die Kaltmiete umgelegt werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht