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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

CSU00
FW00
SPD00

Ohne Einzug ins Parlament

Linke00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 2​1
Grüne ​2​
FDP 1824
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 17
  1. Unterhaltung im öffentlich-rechtlichen Programm darf nicht zu einem kostspieligen Wettbewerb um Einschaltquoten mit privaten Anbietern führen.
  2. Öffentlich-rechtliche Angebote sollen nicht nur den Mainstream wiedergeben, sondern auch Raum für innovative Positionen und Nischen lassen.
  3. Teure Sportübertragungen und reine Unterhaltungsformate im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden stark reduziert.
  4. Ein qualitativ hochwertiges öffentlich-rechtliches Angebot an Information und Bildung mit breiter Meinungs- und Themenvielfalt wird entwickelt.
  5. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird frei von Werbung und Sponsoring.
  6. Einnahmen aus der Verbreitung öffentlich-rechtlicher Inhalte über Drittplattformen werden bedarfsmindernd verwendet.
  7. Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
  8. Parteipolitische Einflussnahmen und Doppelbesetzungen in den Aufsichtsgremien werden verhindert.
  9. Die Zahl möglicher Amtsperioden der Rundfunkräte wird begrenzt.
  10. Sitzungen der Rundfunkaufsichtsgremien finden öffentlich statt.
  11. Sitzungen der Rundfunkaufsichtsgremien werden online übertragen und längere Zeit abrufbar gehalten.
  12. Multilinguale und integrative Angebote im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden ausgebaut und weiterentwickelt.
  13. Die Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird ausgebaut.
  14. Langfristig relevante vorhandene Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden schrittweise barrierefrei nachbearbeitet.
  15. Die externe Prüfung der Landesrundfunkanstalten durch die Landesrechnungshöfe wird fortgeführt und intensiviert.
  16. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten richtet sich nach dem präzisierten Auftrag, den neuen Strukturen sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
  17. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konzentrieren sich auf ihren Bildungs-, Informations- und Kulturauftrag und passen ihn an ein nonlinear konsumierendes Publikum an.
Koalitionsvertrag ​2​

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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