Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
CDU00
Ohne Einzug ins Parlament
Linke00
SPD 141
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 4
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gilt als Garant für Qualität und unabhängigen Journalismus.
- Für ein modernes Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird eingetreten.
- Nötig ist eine finanziell stabile und regional verankerte Rundfunkanstalt, die die gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt von Berlin und Brandenburg abbildet.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll tiefgreifend reformiert werden, mit Blick auf Beitragsstabilität und Finanzierung.
AfD 101
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
- Die Skandale im rbb werden gründlich aufgearbeitet.
- Die Gehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ausgerichtet.
- Eine Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien des rbb wird unvereinbar mit einer Parteimitgliedschaft.
- Sitzungen der Rundfunk-Aufsichtsgremien und ihrer Unterausschüsse sind grundsätzlich öffentlich, mit höheren Hürden für den Ausschluss der Öffentlichkeit.
- Echte Programmbeschwerden werden ermöglicht und öffentlich behandelt.
- Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll keine Gendersprache verwendet werden.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll unabhängig von Regierungen, Parteien und Lobbygruppen im Sinne der Gebührenzahler berichten.
BSW 2
Grüne 42
Ohne klare Richtung 2
FW 73
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 7
- Sparsamkeit, Transparenz und echte Kontrolle beim RBB werden im RBB-Staatsvertrag verankert.
- Alle politischen und gesellschaftlichen Strömungen werden im Rundfunk angemessen und fair abgebildet.
- Die Berlinlastigkeit des RBB-Programms wird überwunden.
- Es werden mehr Programme in, aus und über Brandenburg produziert.
- Der RBB wird zu sparsamer Verwaltung der Rundfunkbeiträge angehalten.
- Für den RBB wird ein echtes Kontrollsystem etabliert, das den sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz der Rundfunkbeiträge sichert.
- Für den RBB wird ein Publikumsrat als neues Aufsichtsgremium gebildet, der nur aus Beitragszahlern besteht.
FDP 415
Weniger Pflichten 5
- Landesrundfunkanstalten erbringen künftig nur noch redaktionelle und die dafür technisch notwendigen Leistungen.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk konzentriert sich auf Information und Bildung.
- Unterhaltung ist nicht länger Teil des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
- Die Zahl der öffentlich-rechtlichen Fernseh-, Radio- und Online-Angebote wird drastisch reduziert.
- Online-Inhalte außerhalb des Kernauftrags oder mit privatem Parallelangebot entfallen ersatzlos.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Mehr Pflichten 4
- Die Rundfunkanstalten folgen ausschließlich ihrem Auftrag.
- Die Rundfunkanstalten führen und erweitern keine Kunstsammlungen mehr.
- Die Rundfunkanstalten treten nicht als Veranstalter von Großereignissen wie Konzerten auf.
- Eine unabhängige Studie untersucht regelmäßig Parteinähe und Tendenzen der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung und veröffentlicht die Ergebnisse.
Koalitionsvertrag 11
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht