Bauwirtschaft
Organisationen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Linke0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
CSU0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 6
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 5
- Bauordnungs- und Raumordnungsrecht werden grundlegend entschlackt und die Vorschriften spürbar reduziert, damit Bauen bezahlbar wird.
- Es wird für weniger Bürokratie gesorgt.
- Das Bauordnungs- und Raumordnungsrecht wird grundlegend entschlackt.
- Die Vorschriften werden spürbar und verantwortungsbewusst reduziert.
- Bei Wohnungsbauvorhaben in angespannten Wohnungsmärkten werden befristet Ausnahmen vom geltenden Planungsrecht erlaubt.
AfD 3
SPD 3
Grüne 2
SSW 341
Ohne klare Richtung 4
BSW 2
Weniger Pflichten 1
FDP 16
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 4
- Einheitliche Anforderungen und bundesweite Genehmigungsstandards fördern das serielle Bauen.
- Bauauflagen werden auf sinnvolle Mindeststandards bei Gebäudeenergie, Brand- und Gesundheitsschutz sowie Statik reduziert.
- Der Gebäudetyp E dient als Vorbild für eine Vereinfachung des Baurechts.
- In den Landesbauordnungen werden Erleichterungen nach dem Vorbild des Gebäudetyps E geschaffen.
FW 13
Weniger Pflichten 3
Koalitionsvertrag 29
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Der Gebäudetyp E wird abgesichert.
- Zur zivilrechtlichen Ermöglichung des Gebäudetyps E wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder geschaffen.
- Notwendige Anlagen für die verstärkte Nutzung von Recycling-Baustoffen werden ermöglicht.
- Building Information Modeling wird zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt.
Weniger Pflichten 5
- Baustandards werden vereinfacht.
- Die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen wird überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß begrenzt.
- Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik gilt künftig nicht mehr als Mangel.
- In der Ersatzbaustoffverordnung wird eine Abfallende-Regelung eingeführt.
- Der Wohnungsbau soll von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht