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Vertrag und Programme

CDU SH, Grundsatzprogramm 2024: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen. Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands“ (Grundsatzprogramm 2024 der CDU), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Ideen verbinden – Chancen nutzen“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2024 der CDU, nicht aus dem Vertrag. 395 von 904 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung45
  1. Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht umgekehrt.
  2. Ein Gründungsprozess darf nicht länger als ein Fußballspiel dauern.
  3. Bürokratieabbau in der Pflege soll zu mehr Zeit für Pflegebedürftige führen.
  4. Bei der Staatsmodernisierung gilt der Grundsatz Privat vor Staat.
  5. Der Staat bevormundet die Bürger nicht, sondern schützt ihre Freiheit, bietet Sicherheit und stellt die Grundversorgung sicher.
  6. Angestrebt wird ein Staat, der den Bürgern mehr ermöglicht, als er verhindert.
  7. Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung sammeln Erfahrungen in privaten Organisationen.
  8. Jede staatliche Maßnahme wird mit klaren, messbaren Zielen hinterlegt.
  9. Der Staat überprüft seine Prozesse kontinuierlich.
  10. Die Notstandsverfassung des Grundgesetzes wird überarbeitet.
  11. Der Bundestag bleibt auch im Krisenfall das zentrale Verfassungsorgan.
  12. Verfassungswandel erfolgt nur durch Verfassungsänderung.
  13. Die repräsentative Demokratie wird bejaht.
  14. Partizipative Demokratieelemente können Repräsentationsverfahren ergänzen, aber nicht ersetzen.
  15. Wichtige Regierungsentscheidungen werden in den gewählten Parlamenten debattiert.
  16. Die Auslagerung politischer Entscheidungen in informelle Gremien, Expertenkommissionen und auf die internationale Ebene wird abgelehnt.
  17. Parlamente sollen schlank und effizient sein.
  18. Die Parlamentsarbeit wird reformiert und stärker auf Erfolgs- und Vollzugskontrolle ausgerichtet.
  19. Abgeordnete legen ihre Bezüge immer erst für die Abgeordneten der nachfolgenden Wahlperiode fest.
  20. Ein reines Verhältniswahlrecht wird abgelehnt.
  21. Das Wahlrecht enthält Elemente des Personen- und Mehrheitswahlrechts.
  22. Direkt gewählte Wahlkreiskandidaten gehören stets dem Parlament an.
  23. Das Wahlalter bei Bundestagswahlen bleibt an volle Geschäftsfähigkeit und volle Strafmündigkeit gekoppelt.
  24. Auf Bundes- und Länderebene wird eine Subsidiaritätsprüfung von Gesetzesvorhaben mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung eingeführt.
  25. Das Verwaltungsrecht wird systematischer zusammengefasst.
  26. Als allgemeiner Grundsatz gilt: ein Projekt, ein Verfahren.
  27. Der Nationale Normenkontrollrat wird aufgewertet.
  28. Der Nationale Normenkontrollrat wird in das Bundeskanzleramt zurückgeholt.
  29. Einrichtungen wie der Normenkontrollrat werden auch in den Ländern befürwortet.
  30. In Behörden werden statt externer Berater regelmäßige interne Stresstests durchgeführt.
  31. In Behörden wird eine flexible interne Unternehmensberatung mit den Mitarbeitern eingerichtet.
  32. Die Rechtsetzungsprozesse werden reformiert und eine neue Art der Gesetzgebung angestoßen.
  33. Gesetzgebung richtet sich stärker auf strategische Ziele und Kennziffern zur Zielerreichung aus.
  34. Gesetze treten grundsätzlich nur zum 1. Januar und 1. Juli in Kraft.
  35. Nicht notwendige Regelungen werden nicht erlassen.
  36. Pilotregionen, auch grenzüberschreitend, werden als regulatorische Reallabore ermöglicht.
  37. Bürger und Unternehmen müssen Standardinformationen der Verwaltung nur einmal mitteilen.
  38. Die Zahl der Bundesbehörden wird reduziert.
  39. Die Behörden werden verkleinert.
  40. Das Personalwesen aller Ministerien wird gebündelt.
  41. Regierungen und Behörden kommen mit ihren vorhandenen Ressourcen aus.
  42. Nicht für jedes neue Problem wird ein neuer Beauftragter oder eine neue Behörde geschaffen.
  43. Der Staat wird nur tätig, wenn Private eine Leistung nicht ebenso gut oder besser erbringen können.
  44. Jede staatliche Aufgabe erhält ein gesamtstaatliches Preisschild.
  45. Die Vergütung im öffentlichen Dienst wird stärker leistungsorientiert.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte21
  1. Rechtsfreie Räume werden nicht geduldet.
  2. Der Verwahrlosung des öffentlichen Raums wird entgegengetreten.
  3. Ein Sexkaufverbot wird unterstützt.
  4. Schutz der Menschen und staatliche Sicherheitsinteressen sollen Vorrang vor individuellen Datenschutzinteressen haben.
  5. Befugnisse der analogen Welt sollen gleichwertig in der digitalen Welt gelten.
  6. Gesetzesverstöße sollen nicht durch die Anonymität des Netzes geschützt sein.
  7. Die Sicherheitsarchitektur des Staates soll modernisiert werden.
  8. Die Zusammenarbeit mit Europol soll verstärkt werden.
  9. Der Bund soll die Länder bei der inneren Sicherheit unterstützen können.
  10. In hochspezialisierten Sicherheitsbereichen soll eine freiwillige Übertragung von Gefahrenabwehrkompetenzen auf den Bund oder andere Länder möglich werden.
  11. Wo der Staat nicht selbst tätig sein darf, soll er die Bevölkerung verstärkt aufklären und informieren.
  12. Der Bund soll im Bevölkerungsschutz lageabhängig handeln können.
  13. Ein Nationaler Sicherheitsrat soll innere und äußere Sicherheit gebündelt in den Blick nehmen.
  14. Die Scharia gehört nicht zu Deutschland.
  15. Der ideologische Nährboden des religiösen Extremismus soll deutlich intensiver in den Blick genommen werden.
  16. Vom Verfassungsschutz beobachtete islamische Organisationen erhalten keine staatliche Förderung.
  17. Es soll eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur geben.
  18. Die EU-Staaten sollen in der inneren Sicherheit enger zusammenarbeiten.
  19. Europol soll zu einem europäischen FBI weiterentwickelt werden.
  20. Operative polizeiliche Befugnisse sollen bei den Mitgliedstaaten bleiben.
  21. Menschen sollen sich dort, wo sie leben, sicher fühlen.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit26
  1. Alle, die in Deutschland leben wollen, sollen die Leitkultur vorbehaltlos anerkennen.
  2. Einbürgerung soll ein Bekenntnis zur Leitkultur und ihren Werten voraussetzen.
  3. Die Außengrenzen der EU sollen besser geschützt werden.
  4. Europa soll jederzeit wissen und kontrollieren, wer warum einreisen will, wer sich aufhält und wer wieder ausreist.
  5. Frontex soll zu einer echten Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen werden.
  6. Die gemeinsamen europäischen Außengrenzen sollen gemeinsam europäisch geschützt werden.
  7. Bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz sollen Kontrollen an den Binnengrenzen möglich bleiben.
  8. Kontrollen an den Binnengrenzen sollen grundsätzlich mit der Zurückweisung von Personen verbunden werden, die bereits in einem anderen EU- oder Schengen-Staat aufgenommen wurden oder dort Asyl beantragen können.
  9. Die humanitäre Migration soll auf ein Maß begrenzt werden, das Deutschland nicht überfordert und der humanitären Verantwortung gerecht wird.
  10. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll umgesetzt werden.
  11. Wer in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort das Verfahren durchlaufen.
  12. Bei positivem Ausgang des Verfahrens gewährt der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz.
  13. Die Anforderungen an sichere Drittstaaten sollen sich auf den Kern der Verpflichtungen aus Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention beziehen.
  14. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sollen vornehmlich in der Nachbarschaft ihres Heimatlandes geschützt werden.
  15. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll nicht dazu führen, dass Europa sich seiner humanitären Verantwortung entzieht.
  16. Nach Einrichtung des Drittstaatenkonzepts soll die EU jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aufnehmen und gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilen.
  17. Gelingt keine gemeinsame Einigung über ein EU-Aufnahmekontingent, soll eine Koalition der Willigen vorangehen.
  18. Von Einbürgerungswilligen wird ein ausdrückliches Bekenntnis zu den Werten, Grundsätzen und Regeln Deutschlands erwartet.
  19. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll die Ausnahme bleiben.
  20. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll künftig nicht mehr über Generationen weitervererbt werden.
  21. Aussiedler und Spätaussiedler werden unterstützt.
  22. Von Zugewanderten wird erwartet, sich einzubringen, die Werte zu leben und die Gesetze zu achten.
  23. Es sollen verpflichtende individuelle Integrationsvereinbarungen eingeführt werden.
  24. Wer dauerhaft in Deutschland lebt oder leben will, soll Deutsch sprechen.
  25. Die berufliche Qualifikation ist das entscheidende Kriterium für die Fachkräfteeinwanderung.
  26. Zuwanderung in die Sozialsysteme wird verhindert.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie25
  1. Die Soziale Marktwirtschaft soll erhalten und aktiv weiterentwickelt werden.
  2. Zur Verringerung wirtschaftlicher Abhängigkeiten sollen Lieferketten und Produktion diversifiziert werden.
  3. Die Soziale Marktwirtschaft ist das maßgebliche Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell.
  4. Das Wohlstandsversprechen wird erneuert durch Eigentumsschutz, Nachhaltigkeit, Technologieoffenheit, fairen Wettbewerb, freien Handel und größere wirtschaftliche Souveränität.
  5. Die Soziale Marktwirtschaft bleibt das Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell.
  6. Der Staat setzt lediglich den Rahmen für die individuellen Entscheidungen, aus denen Wohlstand entsteht.
  7. Eine Politik, die auf weniger Wachstum und Wohlstand ohne Leistung setzt, wird abgelehnt.
  8. Der europäische Binnenmarkt soll wettbewerbsfähig bleiben.
  9. Freihandel wird befürwortet.
  10. Protektionismus und unlautere Handelspraktiken werden abgelehnt.
  11. Neue Handelsabkommen werden abgeschlossen.
  12. Die Handelspolitik basiert auf Wechselseitigkeit und strategischen Allianzen.
  13. Weltweit wird ein besserer Marktzugang für europäische Güter und Dienstleistungen angestrebt.
  14. Handelsabkommen werden nicht mit wirtschaftsfremden Themen überfrachtet.
  15. Die Freiheit der Handelswege wird unterstützt.
  16. Zu große und einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten werden abgelehnt.
  17. Abhängigkeiten wird durch Handelsintegration mit unterschiedlichen, verlässlichen Partnern begegnet.
  18. Kritische Infrastrukturen und Unternehmen werden vor Übernahmen durch systemische Rivalen geschützt.
  19. Durch mehr europäische, transatlantische und internationale Rohstoffpartnerschaften wird einseitigen Abhängigkeiten entgegengewirkt.
  20. Die Bevorratung strategischer Rohstoffe ist zunächst eine privatwirtschaftliche Aufgabe.
  21. Für Krisensituationen gibt es koordinierte staatliche Unterstützung bei der Rohstoffbevorratung.
  22. Die Vorstellung, der Staat wisse besser, wie sich Menschen und Unternehmen aufstellen, wird abgelehnt.
  23. Deutschland soll bei technologischen Durchbrüchen und Sprunginnovationen wieder Weltspitze werden.
  24. Eine nationale Ausgründungs- und Patentstrategie wird eingeführt.
  25. Privateigentum und Erspartes bleiben geschützt.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung31
  1. Die Lohnfindung bleibt Sache der Tarifpartner ohne direkten politischen Einfluss.
  2. Arbeitsfähige Empfänger von Sozialleistungen sollen arbeiten.
  3. Der Grundsatz Fördern und Fordern soll immer gelten.
  4. Die Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern gilt als beste Garantie für eine stabile Arbeitswelt mit fairer Lohnfindung.
  5. Jeder, der mit anpackt, soll unabhängig von Herkunft und sozialem Status zu Aufstieg und Wohlstand kommen können.
  6. Untere Einkommen werden spürbar entlastet, vor allem bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
  7. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird abgelehnt.
  8. Es werden mehr Anreize geschaffen, Arbeit anzunehmen; wer arbeiten kann, soll arbeiten.
  9. Arbeit gilt als solidarische Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft, die auch öffentliche, gemeinnützige Beschäftigung umfassen kann.
  10. Arbeitsfähige Leistungsbezieher, die Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung verweigern, stehen finanziell spürbar schlechter als Arbeitsuchende.
  11. Der Grundsatz Fördern und Fordern gilt immer.
  12. Schulabbrecher und Menschen ohne Ausbildung erhalten niedrigschwellige Qualifizierungsangebote für den Weg in Arbeit.
  13. Die bereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird geschlossen.
  14. Solidarische Unterstützung soll wo möglich zu Eigenverantwortung und Teilhabe befähigen.
  15. Sozialpolitik stellt aktivierende Vorsorge in den Mittelpunkt und folgt dem Subsidiaritätsprinzip.
  16. In den Sozialversicherungen werden beitragsbezogene Leistungen klarer von steuerfinanzierten abgegrenzt.
  17. Der Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen wird stabil niedrig gehalten.
  18. Möglichst viele soziale Leistungen werden zusammengefasst.
  19. Sozialrechtliche Vorschriften werden verständlicher gemacht.
  20. Im Sozialstaat wird ein vollautomatisierter, intelligenter Datenabgleich angestrebt.
  21. Die Sozialpartner behalten die zentrale Rolle im Tarifausschuss.
  22. Die positive und die negative Koalitionsfreiheit werden respektiert.
  23. Alle Beschäftigten werden an einer guten Lohnentwicklung beteiligt.
  24. Die Lohnfindung bleibt ohne direkten politischen Einfluss in der Hand der Tarif- und Arbeitsvertragsparteien.
  25. Der Mindestlohn bleibt wichtiger Teil der Arbeitsmarktordnung.
  26. Löhne kleiner und mittlerer Einkommen werden von Steuern und Beiträgen entlastet.
  27. Löhne sollen einen Abstand zu zielgenauen Sozialleistungen wahren.
  28. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden attraktiver gestaltet.
  29. Alle Arbeitnehmer werden am Produktivkapital des Landes beteiligt.
  30. Aus dem Land der Sparer soll ein Land der Anteilseigner werden.
  31. Die Selbstverwaltung bleibt tragendes Prinzip in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen29
  1. Kleine und mittlere Einkommen werden entlastet.
  2. Arbeitende Rentner werden steuerlich bessergestellt.
  3. Das steuerliche Ehegattensplitting soll beibehalten werden.
  4. Kinder sollen steuerlich künftig stärker berücksichtigt werden.
  5. Die Staatsquote soll sinken.
  6. Steuern sollen Leistungsanreize bewahren.
  7. Steuerliche Anreize werden regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft.
  8. Das Steuersystem soll im internationalen Vergleich attraktiv und wettbewerbsfähig sein.
  9. Das Steuersystem wird einfacher, transparenter und gerechter.
  10. Maßstab der Besteuerung ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
  11. Es wird ein steuerliches Gesamtkonzept von der Unternehmens- bis zur Einkommensteuer erarbeitet.
  12. Das Steuersystem setzt Anreize zu Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft und sorgt für Rechtssicherheit.
  13. Auch die übrigen Abgaben werden auf Transparenz, Gerechtigkeit und Vereinfachung geprüft und gegebenenfalls angepasst.
  14. Die arbeitende Mitte wird entlastet.
  15. Der linear-progressive Einkommensteuertarif bleibt erhalten.
  16. Der Einkommensteuertarif wird angepasst und der Mittelstandsbauch spürbar abgeflacht.
  17. Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, wird deutlich erhöht.
  18. Eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung wird eingeführt.
  19. Familienunternehmen werden in der Erbfolge nicht in der Substanz belastet.
  20. Eine Vermögensteuer wird abgelehnt.
  21. Überstunden bei Vollzeitbeschäftigung werden steuerfrei gestellt.
  22. Private Vermögensbildung kleiner und mittlerer Einkommen wird durch steuerliche Anreize unterstützt.
  23. In Krisenzeiten aufgenommene Schulden werden innerhalb einer Generation zurückgezahlt.
  24. Schattenhaushalte werden grundsätzlich abgelehnt.
  25. Schuldenfinanzierte Sondervermögen werden nur in äußersten Ausnahmefällen eingerichtet.
  26. Schuldenfinanzierte Sondervermögen dürfen später nicht für andere Zwecke umgewidmet werden.
  27. Bürger können sich jährlich und digital über die Wirkungskennzahlen staatlicher Leistungen informieren.
  28. Zukunftsausgaben werden aus dem Kernhaushalt finanziert.
  29. Haushalte weisen immer auch ihre Zukunftslasten aus.
Rente und Alterssicherung7
Gesundheit und Pflege16
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft21
  1. Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr soll eingeführt werden.
  2. Alleinerziehende sollen stärker unterstützt werden.
  3. Kinder aus bildungsfernen und einkommensschwachen Familien sollen besondere Aufmerksamkeit erhalten.
  4. Eine Kultur des Hinsehens, mehr Respekt und mehr Zivilcourage werden angestrebt.
  5. Für die Arbeit der Jugendämter sollen Qualitätsstandards und interdisziplinäre regionale Netzwerke bestehen.
  6. Deutschland soll sich zu einer Leitkultur bekennen.
  7. Das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels gehört ausdrücklich zur deutschen Leitkultur.
  8. Angestrebt wird ein weltoffener Patriotismus.
  9. Elternzeit und Elterngeld sollen als familienpolitische Leistungen erhalten bleiben.
  10. Kinder aus bildungsfernen und einkommensschwachen Familien sollen besondere Aufmerksamkeit erhalten.
  11. Junge Menschen sollen Freiraum zur Entfaltung erhalten.
  12. Angestrebt wird ein Miteinander der Generationen mit gegenseitiger Fürsorge.
  13. Die Forschung zu Einsamkeit soll verstärkt werden.
  14. Das ungeborene Leben soll besonders geschützt werden.
  15. Ein ideologischer Genderbegriff wird abgelehnt.
  16. Die rechtliche Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter soll beibehalten werden.
  17. Gesellschaftlicher Zusammenhalt soll Vorrang vor Identitätspolitik haben.
  18. Ein Gesellschaftsjahr für alle Schulabgänger soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
  19. Für das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll es eine bundesweit einheitliche Regelung geben.
  20. In Behörden, Schulen, Hochschulen, staatlichen Einrichtungen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll keine grammatikalisch falsche Gender-Sprache verwendet werden.
  21. Auch Kindererziehung, häusliche Pflege und Ehrenamt gelten als Beitrag zum Gemeinwesen neben der Erwerbsarbeit.
Bildung, Wissenschaft und Forschung29
  1. Kinder mit Förderbedarf sollen zur Teilnahme an einem vorschulischen Programm verpflichtet werden.
  2. Zivilklauseln an Hochschulen sollen abgeschafft werden.
  3. Das Grundrecht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, wird bekräftigt.
  4. Ein inklusives Schulsystem soll vielfältige Förderansätze und Förderorte einschließlich Förderschulen umfassen.
  5. Am Prinzip der Wahlfreiheit im Bildungssystem wird mit Blick auf das Kindeswohl festgehalten.
  6. Das föderale Bildungswesen und der Wettbewerb um die besten Bildungskonzepte bleiben erhalten.
  7. Die Bildungsinvestitionen werden mindestens auf das Niveau des OECD-Durchschnitts angehoben.
  8. Die Länder legen verbindliche bundeseinheitliche Qualitätsmindeststandards fest.
  9. Kinder sollen in den ersten Lebensjahren motorische Fähigkeiten, Bewegungsfreude und Konzentrationsfähigkeit entwickeln.
  10. Jedes Kind durchläuft im Alter von vier Jahren einen einheitlichen und verpflichtenden Sprachtest.
  11. Kinder mit Förderbedarf werden zur Teilnahme an einem vorschulischen Programm in Kita, Kindergarten oder Vorschule verpflichtet.
  12. Schule vermittelt neben Wissen auch Werte und soziale Tugenden.
  13. Religionsunterricht zählt in allen Bundesländern zu den Pflichtfächern.
  14. Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen findet generell in deutscher Sprache statt.
  15. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, kann das Fach Ethik wählen.
  16. Präsenzunterricht hat Vorrang, digitale Lernsysteme ersetzen die Lehrkraft nicht.
  17. Die Schule soll für Lehrer und Schüler ein sicherer Ort sein.
  18. Der Deutsche Qualifikationsrahmen wird rechtlich verankert.
  19. Die duale Ausbildung gilt als Königsweg für qualifizierte Fachkräfte.
  20. Das Hochschulsystem soll auf Leistungsorientierung basieren.
  21. Die KfW-Studienkredite und die Begabtenförderwerke werden gestärkt.
  22. Arbeit neben dem Studium wird nicht gehemmt.
  23. Es wird ein differenziertes und individuell anpassbares Bildungsangebot geschaffen.
  24. Weiter- und Erwachsenenbildung gelten als Zukunftsaufgabe.
  25. Bestrebungen, die offene und freie Debattenkultur in Forschung und Lehre zu beschneiden, werden abgelehnt.
  26. Angestrebt wird ein Wissenschaftssystem mit eigenverantwortlichen, konkurrierenden und kooperierenden Hochschulen.
  27. Es werden attraktive Karrierewege in der Wissenschaft geschaffen.
  28. Die wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa wird ausgebaut.
  29. Die Forschungsrahmenprogramme bleiben Kern der künftigen europäischen Forschungspolitik.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung5
Verkehr und Infrastruktur3
Energie6
Klima, Umwelt und Naturschutz6
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum3
Digitalisierung, Daten und Technologie7
Europa, Euro und europäische Institutionen33
  1. Die Sicherheit in Europa soll gestärkt werden.
  2. Der europäische Binnenmarkt soll gestärkt werden.
  3. Eine europäische Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  4. Die deutsch-französische Zusammenarbeit und das Weimarer Dreieck mit Polen sind elementar.
  5. Europa soll eine starke Stimme in der Welt haben.
  6. Die Mitgliedstaaten sollen auch künftig über die Verteilung der Zuständigkeiten in der EU entscheiden.
  7. Eine sinnvolle Übertragung weiterer Hoheitsrechte auf die EU ist möglich.
  8. Der Identitätskern der deutschen Verfassung soll geschützt werden.
  9. Die vertragliche Kompetenzverteilung in der EU soll stetig überprüft und ihre Einhaltung wirksam kontrolliert werden.
  10. Die nationalen Verfassungsgerichte sollen innerhalb des europäischen Verfassungsgerichtsverbunds gestärkt werden.
  11. Entscheidungsverfahren der EU sollen vereinfacht und beschleunigt werden.
  12. In der Außen- und Sicherheitspolitik der EU sollen qualifizierte Mehrheitsentscheidungen eingeführt werden.
  13. Das Europäische Parlament soll ein Initiativrecht erhalten.
  14. Am Ende einer Legislaturperiode nicht beschlossene Gesetzesvorschläge sollen verfallen und gegebenenfalls neu eingebracht werden müssen.
  15. Die Europäische Kommission soll spürbar verkleinert werden.
  16. Die Instrumente der verstärkten Zusammenarbeit sollen im Sinne eines Europas der Pioniere häufiger genutzt werden.
  17. Das Beitrittsversprechen gegenüber Kandidatenländern soll realistisch sein.
  18. Bei den Beitrittskriterien soll es keine Abstriche geben.
  19. Der Weg zum EU-Beitritt soll schrittweise über Binnenmarktzugang, Grundfreiheiten, Programmteilnahme und Beobachterstatus zur Mitgliedschaft führen.
  20. Die EU soll eine Stabilitäts- und Wachstumsunion sein.
  21. Eine Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  22. Der Europäische Stabilitätsmechanismus soll zu einem Europäischen Währungsfonds weiterentwickelt werden.
  23. Mittel aus ESM und künftigem Europäischem Währungsfonds sollen nur unter eindeutigen Konditionen vergeben werden.
  24. Die Banken- und Kapitalmarktunion soll vollendet werden.
  25. Die europäischen Fiskalregeln sollen im Sinne einer vorsorgenden Haushaltspolitik weiterentwickelt werden.
  26. Verstöße gegen die Stabilitätskriterien sollen konsequent sanktioniert werden.
  27. Für Mitgliedstaaten soll ein Insolvenzverfahren eingeführt werden.
  28. Die Europäische Zentralbank soll unabhängig bleiben.
  29. Die Europäische Zentralbank darf keine monetäre Staatsfinanzierung betreiben.
  30. Eine Weiterentwicklung des europäischen Wiederaufbaufonds zu einer Transferunion wird abgelehnt.
  31. Die Fiskalregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Fiskalvertrags werden weiterentwickelt.
  32. Die Maastricht-Kriterien mit 60 Prozent Schuldenstandsquote und drei Prozent Defizit bleiben für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
  33. Eine direkte Verschuldung auf europäischer Ebene, insbesondere mit gesamtschuldnerischer Haftung, wird abgelehnt.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit53
  1. Die Bundeswehr soll bei besonderen Bedrohungslagen im Inland eingesetzt werden dürfen, wenn nur sie über die nötigen Fähigkeiten verfügt.
  2. Fluchtursachen sollen vor Ort bekämpft werden.
  3. Menschen sollen in ihrer Heimat Lebensperspektiven erhalten.
  4. Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik braucht einen grundlegenden Perspektivwechsel.
  5. Die geopolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands soll stärker in den Fokus rücken.
  6. Außenpolitische Partnerschaften sollen sich stärker an strategischen Interessen ausrichten.
  7. Eine starke transatlantische Freundschaft soll das Fundament der Außenpolitik bleiben.
  8. Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik soll atlantisch bleiben und europäischer werden.
  9. Der UN-Sicherheitsrat soll reformiert werden.
  10. Die Außenpolitik setzt auf multilaterale Zusammenarbeit.
  11. Die politische Kooperation mit Nord- und Südamerika, Afrika, dem Indopazifik und Zentralasien soll gestärkt werden.
  12. Deutschland soll zur Linderung der Not in den ärmsten Ländern der Welt beitragen.
  13. Entwicklungszusammenarbeit soll besser gebündelt und mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit abgestimmt werden, auch um die Global Gateway Initiative der EU zu stärken.
  14. Privatwirtschaftliche Initiativen sollen stärker unterstützt werden.
  15. Die Verbindung zu Afrika soll strategisch ausgebaut werden.
  16. Im Rahmen der EU werden Partnerschaften mit afrikanischen Ländern gebildet, die deren wirtschaftliche, gesellschaftliche und nachhaltige Entwicklung unterstützen.
  17. Auf dem afrikanischen Kontinent soll keine Einflusszone systemischer Konkurrenten Europas entstehen.
  18. Die Afrikanische Union und andere regionale Zusammenschlüsse sollen gestärkt werden, damit afrikanische Staaten für Sicherheit und Wachstum sorgen und die kontinentale Freihandelszone gelingt.
  19. Der Schutz verfolgter Christen hat besonderen Stellenwert.
  20. Die Wahrung des Völkerrechts und der Schutz der multilateralen Ordnung sind nicht verhandelbar.
  21. Deutschland steht auch im Krisenfall uneingeschränkt zu seinen Partnern.
  22. Ein Russland, das einen verbrecherischen Angriffskrieg führt, kann kein Partner sein.
  23. Ein anderes Russland soll eines Tages als kalkulierbarer politischer und wirtschaftlicher Partner zurückgewonnen werden.
  24. Russland muss das Existenzrecht seiner Nachbarstaaten uneingeschränkt akzeptieren, bis dahin wird europäische Sicherheit gegen Russland organisiert.
  25. Die Ukraine soll im Kampf für ihre Freiheit und territoriale Integrität umfassende Unterstützung Deutschlands und der westlichen Demokratien erhalten.
  26. Es sollen wirkungsvolle Instrumente zur Durchsetzung des Völkerrechts geschaffen werden.
  27. Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson.
  28. Deutschland soll sich für eine Entwicklung hin zur Zweistaatenlösung einsetzen.
  29. Deutschland soll sich für die Stabilisierung des Nahen und Mittleren Ostens einsetzen.
  30. Deutschland soll wieder in der Lage sein, das eigene Land, die EU-Partner und das NATO-Bündnis gemeinsam mit Partnern zu verteidigen.
  31. Die Bundeswehr soll über eine gut ausgebildete Reserve verfügen.
  32. Die Aussetzung der Wehrpflicht soll schrittweise zurückgenommen werden.
  33. Die Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden.
  34. Bis zur Einführung des Gesellschaftsjahres soll eine Kontingentwehrpflicht eingeführt werden.
  35. Beschaffungswesen und rüstungsindustrielle Basis sollen neu und strategisch ausgerichtet werden.
  36. Die Zeitenwende braucht mehr als ein einmaliges, zeitlich begrenztes Sondervermögen.
  37. Zur Finanzierung der Bundeswehr sollen die EU- und NATO-Verpflichtungen umfassend erfüllt werden.
  38. Ein nationaler Ehrentag für verwundete oder gefallene Soldatinnen und Soldaten und für Veteranen soll eingeführt werden.
  39. Soldatinnen und Soldaten sollen regelmäßig im täglichen Leben präsent sein.
  40. Soldatinnen und Soldaten sollen auch zur Nachwuchsgewinnung an Schulen präsent sein.
  41. Die Bundeswehr soll als Arbeitgeber materiell attraktive Rahmenbedingungen bieten.
  42. Zur Sicherung des Personalbedarfs der Streitkräfte soll es keine Denkverbote geben.
  43. Das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll auch den Streitkräften zugutekommen.
  44. Der europäische Pfeiler der NATO soll gestärkt werden.
  45. Die europäischen NATO-Partner sollen eigenständig militärisch handeln können, wenn die NATO als Ganzes dies nicht kann.
  46. Die sicherheitspolitische und militärische Eigenständigkeit Europas im NATO- und EU-Rahmen soll gestärkt werden.
  47. Die militärischen Strukturen der europäischen NATO-Partner sollen stärker integriert werden.
  48. Sicherheits- und verteidigungsrelevante Forschungskooperation mit Hochschulen soll ermöglicht und gestärkt werden.
  49. Die nukleare Teilhabe soll mit europäischen Partnern wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu einem gemeinsamen atomaren Schutzschirm weiterentwickelt werden.
  50. Langfristiges Ziel ist eine europäische Armee.
  51. Vertreibungen jeder Art sollen international geächtet werden.
  52. Durch Vertreibung verletzte Rechte sollen anerkannt werden.
  53. Handelswege werden gegebenenfalls auch militärisch geschützt.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung14
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung15

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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