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Der Vertrag enthält 29 von 1.553 Forderungen zu „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 29
  1. Der Etat des Programms „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“ wird aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Etat des hessischen Programms „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“ werden wir aufstocken. Link zum Original
  2. Die Hessische Bauordnung wird im Hinblick auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Rahmenbedingungen bei Sanierung und Neubau zu verbessern, wird die Hessische Bauordnung im Hinblick auf Erneuerbare Energien und Energieeffizienz überprüft. Link zum Original
  3. Die hessische Wohnraumförderung setzt in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt auf studentischen Wohnraum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Ausbau des Angebots an studentischem Wohnraum fördern. Hierzu soll eine Schwerpunktsetzung in der hessischen Wohnraumförderung für die nächsten Jahre erfolgen. Die hessischen Studentenwerke sind dabei bevorzugt zu berücksichtigen. Link zum Original
  4. Das Programm Soziale Stadt wird mitfinanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit das soziale Zusammenleben auch in benachteiligten Stadtteilen erleichtert wird, werden wir das Programm „Soziale Stadt“ mitfinanzieren. Link zum Original
  5. In den Städten wird angemessener und bezahlbarer Wohnraum für Familien und Alleinstehende geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für Familien und Alleinstehende in den Städten schaffen. Link zum Original
  6. Bestehende Gebäude wie Büroräume werden durch Umbau für Wohnzwecke umgewidmet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört auch, bestehende Gebäude, wie z.B. Büroräume, durch Umbaumaßnahmen für Wohnzwecke umzuwidmen. Link zum Original
  7. Das Hessische Wohnraumfördergesetz wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hessische Wohnraumfördergesetz wollen wir weiterentwickeln und seine Umsetzung beschleunigen. Link zum Original
  8. Die Umsetzung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes wird beschleunigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hessische Wohnraumfördergesetz wollen wir weiterentwickeln und seine Umsetzung beschleunigen. Link zum Original
  9. Eigenheimförderung und sozialer Mietwohnungsbau werden im Hessischen Wohnraumfördergesetz als gleichrangige Ziele festgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eigenheimförderung und die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus werden wieder als gleichrangige Ziele im Hessischen Wohnraumfördergesetz festgeschrieben, damit flexibel auf die jeweiligen Bedarfe eingegangen werden kann. Link zum Original
  10. Barrierefreiheit und energetische Sanierung sind wichtige Kriterien bei Schaffung und Sanierung von Wohnraum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sind bei der Schaffung und Sanierung von Wohnraum insbesondere Barrierefreiheit und energetische Sanierung wichtige Kriterien für eine nachhaltige Wohnungsbaupolitik. Link zum Original
  11. Die Beteiligungen des Landes an der Nassauischen Heimstätte und der GWB werden zur Bereitstellung erschwinglichen Wohnraums erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um diesen Herausforderungen zu begegnen, werden wir die Beteiligungen des Landes an der Nassauischen Heimstätte und der GWB als bedeutsame Einflussfaktoren mit Priorität zur Bereitstellung erschwinglichen Wohnraums erhalten. Link zum Original
  12. Der Landesbesitz der Wohnungsbaugesellschaften bleibt unangetastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landesbesitz der Wohnungsbaugesellschaften wird nicht in Frage gestellt. Link zum Original
  13. Universitätsstädte werden bei der Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Universitätsstädte wollen wir bei der Schaffung von zusätzlichem studentischen Wohnraum unterstützen. Link zum Original
  14. Es wird geprüft, wie Investoren im Gebäudebau rechtlich an den ÖPNV-Erschließungskosten beteiligt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, wie eine rechtliche Grundlage ge schaffen werden kann, die eine Finanzierungsbeteiligung von Investoren im Gebäudeb au an den ÖPNV-Erschließungskosten ermöglicht. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir die Kommunen ermächtigen, Stellplatzablösebeträge im Rahmen von Stellplatzein schränkungssatzungen zu erheben. Hierbei werden wir darauf achten, dass es nicht zu Belastungen von mittelständischen Betrieben oder Handwerksbetrieben kommt. Link zum Original
  15. Ist eine solche Beteiligung nicht möglich, werden die Kommunen ermächtigt, Stellplatzablösebeträge im Rahmen von Stellplatzeinschränkungssatzungen zu erheben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, wie eine rechtliche Grundlage ge schaffen werden kann, die eine Finanzierungsbeteiligung von Investoren im Gebäudeb au an den ÖPNV-Erschließungskosten ermöglicht. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir die Kommunen ermächtigen, Stellplatzablösebeträge im Rahmen von Stellplatzein schränkungssatzungen zu erheben. Hierbei werden wir darauf achten, dass es nicht zu Belastungen von mittelständischen Betrieben oder Handwerksbetrieben kommt. Link zum Original
  16. Mittelständische Betriebe und Handwerksbetriebe werden durch die Beteiligung an Erschließungskosten und Stellplatzablösebeträge nicht belastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, wie eine rechtliche Grundlage ge schaffen werden kann, die eine Finanzierungsbeteiligung von Investoren im Gebäudeb au an den ÖPNV-Erschließungskosten ermöglicht. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir die Kommunen ermächtigen, Stellplatzablösebeträge im Rahmen von Stellplatzein schränkungssatzungen zu erheben. Hierbei werden wir darauf achten, dass es nicht zu Belastungen von mittelständischen Betrieben oder Handwerksbetrieben kommt. Link zum Original
  17. Die Fehlbelegungsabgabe wird wieder eingeführt, um Kommunen zweckgebundene Mittel für preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe er öffnen wir den Kommunen die Möglichkeit, ihre zweckgebundenen finanziellen Handlungsspielräume für den Bau und Erhalt von preisgünstigem Wohnraum zu stärken. Link zum Original
  18. Im Einvernehmen mit den Kommunen wird die bundesrechtliche Mietpreisbremse genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Einvernehmen mit den Kommunen wollen wir die bundesgesetzlich eröffneten Möglichkeiten zur Begrenzung des Anstieges von Mieten („Mietpreisbremse“) nutzen. Dies soll auf die betroffenen Gebiete in den Kommunen begrenzt sein. Link zum Original
  19. Die Mietpreisbremse wird auf die betroffenen Gebiete in den Kommunen begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Einvernehmen mit den Kommunen wollen wir die bundesgesetzlich eröffneten Möglichkeiten zur Begrenzung des Anstieges von Mieten („Mietpreisbremse“) nutzen. Dies soll auf die betroffenen Gebiete in den Kommunen begrenzt sein. Link zum Original
  20. Bei der Flächenmobilisierung für Wohnbebauung haben vorhandene Nutzungsgebiete Vorrang vor neuen Gebieten; Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Mobilisierung dringend notwendiger zusätzlicher Flächen zur Wohnraumbebauung werden wir eine deutliche Priorität auf die bereits vorhandenen Nutzungsgebiete legen, statt neue Gebiete zu erschließen. Grundsätzlich gilt: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Link zum Original
  21. Die hessische Verordnung über Gebiete mit verlängerter Kündigungsbeschränkung nach § 577a BGB wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Hessische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung nach § 577a BGB soll fortgeführt werden. Die von der Verordnung umfassten Kommunen werden vor der Verlängerung beteiligt und in Zukunft regelmäßig befragt, ob sie die Kündigungssperrfrist über die bundesrechtliche Vorgabe hinaus verlängern wollen. Link zum Original
  22. Die betroffenen Kommunen werden vor der Verlängerung beteiligt und regelmäßig zur Verlängerung der Kündigungssperrfrist befragt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Hessische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung nach § 577a BGB soll fortgeführt werden. Die von der Verordnung umfassten Kommunen werden vor der Verlängerung beteiligt und in Zukunft regelmäßig befragt, ob sie die Kündigungssperrfrist über die bundesrechtliche Vorgabe hinaus verlängern wollen. Link zum Original
  23. Die Hessische Bauordnung wird evaluiert und gegebenenfalls novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Hessische Bauordnung evaluieren und gegebenenfalls novellieren. Insbesondere soll z.B. geprüft werden, inwieweit Erleichterungen bei den Vorschriften zur Umwandlung von Wohn- und Büroraum in Kindertagesstätten sowie bei der Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise umgesetzt werden können. Link zum Original
  24. Erleichterungen bei der Umwandlung von Wohn- und Büroraum in Kindertagesstätten werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Hessische Bauordnung evaluieren und gegebenenfalls novellieren. Insbesondere soll z.B. geprüft werden, inwieweit Erleichterungen bei den Vorschriften zur Umwandlung von Wohn- und Büroraum in Kindertagesstätten sowie bei der Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise umgesetzt werden können. Link zum Original
  25. Erleichterungen bei der Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Hessische Bauordnung evaluieren und gegebenenfalls novellieren. Insbesondere soll z.B. geprüft werden, inwieweit Erleichterungen bei den Vorschriften zur Umwandlung von Wohn- und Büroraum in Kindertagesstätten sowie bei der Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise umgesetzt werden können. Link zum Original
  26. Die bestehenden Städtebau-Programme werden angemessen kofinanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine angemessene Kofinanzierung der bestehenden Städtebau-Programme an. Link zum Original
  27. Das Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere wird evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 89 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsq uartiere (INGE) wird im Hinblick auf die Erreichung seiner Zielsetzungen evaluiert und ggf. weiterentwickelt; dabei ist insbesondere auch der Denkmalschutz angemessen zu berücksichtigen. Link zum Original
  28. Bei der Weiterentwicklung des Gesetzes zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere wird der Denkmalschutz angemessen berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsq uartiere (INGE) wird im Hinblick auf die Erreichung seiner Zielsetzungen evaluiert und ggf. weiterentwickelt; dabei ist insbesondere auch der Denkmalschutz angemessen zu berücksichtigen. Link zum Original
  29. Ein INGE-Programm zur Anschubfinanzierung von zehn innerstädtischen Projekten wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird ein INGE-Programm zur Anschubfinanzierung von zehn innerstädtischen Projekten aufgelegt. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU HE 52, Grüne HE 22 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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