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Der Vertrag enthält 103 von 1.553 Forderungen zu „Verkehr und Infrastruktur“.

Verkehr und Infrastruktur 103
  1. Zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung gehört die Aufstellung von Pförtnerampeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung verbessert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Umweltzonen, die Aufstellung von Pförtnerampeln, LK W-Durchfahrverbote, verkehrssensitive Ampelschaltungen und die Einrichtung von Park+Ride- Parkplätzen sowie die Verbesserung des ÖPNV und ein attraktives Radwegenetz. Link zum Original
  2. Zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung gehören Lkw-Durchfahrverbote.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung verbessert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Umweltzonen, die Aufstellung von Pförtnerampeln, LK W-Durchfahrverbote, verkehrssensitive Ampelschaltungen und die Einrichtung von Park+Ride- Parkplätzen sowie die Verbesserung des ÖPNV und ein attraktives Radwegenetz. Link zum Original
  3. Zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung gehören verkehrssensitive Ampelschaltungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung verbessert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Umweltzonen, die Aufstellung von Pförtnerampeln, LK W-Durchfahrverbote, verkehrssensitive Ampelschaltungen und die Einrichtung von Park+Ride- Parkplätzen sowie die Verbesserung des ÖPNV und ein attraktives Radwegenetz. Link zum Original
  4. Zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung gehört die Einrichtung von Park-and-Ride-Parkplätzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung verbessert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Umweltzonen, die Aufstellung von Pförtnerampeln, LK W-Durchfahrverbote, verkehrssensitive Ampelschaltungen und die Einrichtung von Park+Ride- Parkplätzen sowie die Verbesserung des ÖPNV und ein attraktives Radwegenetz. Link zum Original
  5. Zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung gehört die Verbesserung des ÖPNV.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung verbessert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Umweltzonen, die Aufstellung von Pförtnerampeln, LK W-Durchfahrverbote, verkehrssensitive Ampelschaltungen und die Einrichtung von Park+Ride- Parkplätzen sowie die Verbesserung des ÖPNV und ein attraktives Radwegenetz. Link zum Original
  6. Zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung gehört ein attraktives Radwegenetz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung verbessert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Umweltzonen, die Aufstellung von Pförtnerampeln, LK W-Durchfahrverbote, verkehrssensitive Ampelschaltungen und die Einrichtung von Park+Ride- Parkplätzen sowie die Verbesserung des ÖPNV und ein attraktives Radwegenetz. Link zum Original
  7. Die Stärken der verschiedenen Verkehrsarten werden zielgerichtet unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei wollen wir die jeweiligen, auch lokal unterschiedlichen, Stärken der verschiedenen Verkehrsarten zielgerichtet unterstützen, vorhandene Ressourcen bestmöglich nutzen und für die Zukunft schonen. Link zum Original
  8. Vorhandene Verkehrsressourcen werden bestmöglich genutzt und geschont.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei wollen wir die jeweiligen, auch lokal unterschiedlichen, Stärken der verschiedenen Verkehrsarten zielgerichtet unterstützen, vorhandene Ressourcen bestmöglich nutzen und für die Zukunft schonen. Link zum Original
  9. Verkehrsmittel und Verkehrsangebote werden weiter verknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verkehrsmittel und Verkehrsangebote wollen wir weit er verknüpfen, ein günstiges Klima für verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsprodukte schaffen und so zunehmend intermodale Verkehrsmittelwahl ermöglichen. Link zum Original
  10. Ein günstiges Klima für verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsprodukte wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verkehrsmittel und Verkehrsangebote wollen wir weit er verknüpfen, ein günstiges Klima für verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsprodukte schaffen und so zunehmend intermodale Verkehrsmittelwahl ermöglichen. Link zum Original
  11. Der Schienenverkehr wird als klimafreundliche Alternative zum Straßenverkehr nach Kräften gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schienenverkehr ist eine wesentliche klimafreundliche Alternative zum Straßenverkehr, die wir nach allen Kräften fördern wollen. Link zum Original
  12. Nutzerfreundlichkeit und Attraktivität des Schienenverkehrs werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel der Landesregierung ist es, die Nutzerfreundlichkeit und Attraktivität des Schienenverkehrs zu erhöhen. Link zum Original
  13. Die Ausbau- und Neubaustrecke Frankfurt–Fulda einschließlich Knoten Hanau hat hohe Priorität und wird in zwei Abschnitte aufgeteilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass die Ausbau- und Neubaustrecke Frankfurt-Fulda einschließlich Knoten Hanau hohe Priorität besitzt und eine Aufteilung des Vorhabens in zwei Bestandteile (Hanau-Gelnhausen und Gelnhausen-Fulda) im Hinblick auf die zeitnahe Umsetzbarkeit sinnvoll ist. Link zum Original
  14. Für die ICE-Schnellfahrstrecke Frankfurt–Mannheim mit ICE-Halt in Darmstadt wird schnellstmöglich eine gemeinsame Lösung mit den Beteiligten gesucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ICE-Schnellfahrstrecke Frankfurt - Mannheim mit einem ICE-Halt in Darmstadt ist für den Anschluss des südhessischen Raums an den überregionalen Fernverkehr von hoher Bedeutung. Die neue Landesregierung will daher mit den Beteiligten schnellstmöglich zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Link zum Original
  15. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für verstärkte Infrastrukturinvestitionen in Hessen ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die neue Hessische Landesregierung wird sich vor diesem Hintergrund auf Bundesebene für verstärkte Infrastrukturinvestitionen in Hessen einsetzen. Link zum Original
  16. Im Dialog mit Deutscher Bahn und Eisenbahn-Bundesamt wird eine deutliche Beschleunigung bei Bestellung und Zulassung von Schienenfahrzeugen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit der Deutsche Bahn AG und dem Eisenbahn-Bundesamt in Dialog treten, mit dem Ziel einer deutlichen Beschleunigung bei Bestellung und Zulassung von Schienenfahrzeugen und einer Kapazitätssteigerung der Bahnstrecken. Link zum Original
  17. Im Dialog mit Deutscher Bahn und Eisenbahn-Bundesamt wird eine Kapazitätssteigerung der Bahnstrecken angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit der Deutsche Bahn AG und dem Eisenbahn-Bundesamt in Dialog treten, mit dem Ziel einer deutlichen Beschleunigung bei Bestellung und Zulassung von Schienenfahrzeugen und einer Kapazitätssteigerung der Bahnstrecken. Link zum Original
  18. Die nordmainische Strecke Frankfurt–Maintal–Hanau wird viergleisig neu- und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    - viergleisiger Neu- und Ausbau der nordmainischen Strecke Frankfurt/Main-Maintal-Hanau Link zum Original
  19. Die S-Bahn-Strecke Frankfurt (West)–Bad Vilbel–Friedberg wird im ersten und zweiten Bauabschnitt viergleisig ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    - S-Bahn Rhein-Main, viergleisiger Ausbau Frankfurt (West)-Bad Vilbel-Friedberg (1. und 2. Bauabschnitt) Link zum Original
  20. Das Land wirkt in der Planungsgesellschaft der Regionaltangente West mit.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Regionaltangente West: Das Land ist bereit in der Planungsgesellschaft mitzuwirken, allerdings ohne Finanzbeteiligung Link zum Original
  21. Das Land beteiligt sich nicht an der Finanzierung der Regionaltangente West.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Regionaltangente West: Das Land ist bereit in der Planungsgesellschaft mitzuwirken, allerdings ohne Finanzbeteiligung Link zum Original
  22. Der S-Bahn-Anschluss „Gateway Gardens“ wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - S-Bahnanschluss „Gateway Gardens“ Link zum Original
  23. Die Arbeiten zur Reaktivierung der Bahnstrecke Korbach–Frankenberg werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Fortsetzung der Arbeiten für eine Reaktivierung der Strecke Korbach – Frankenberg Link zum Original
  24. Das Bahnhofsmodernisierungsprogramm wird gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung des Landes mit der Deutschen Bahn, dem RMV und weiteren Partnern fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Fortführung des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes gemäß bestehender Rahmenvereinbarung des Landes mit Deutsche Bahn AG, RMV, und weiteren Partnern Link zum Original
  25. Initiativen zur Reaktivierung von Bahnstrecken werden bei vorliegendem Bedarf unter Nutzen-Kosten-Aspekten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Bei vorliegendem Bedarf unter Nutzen-Kosten-Aspekten sollen Initiativen zur Reaktivierung von Bahnstrecken unterstützt werden Link zum Original
  26. Die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das sich ändernde Mobilitätsverhalten der Bevölkerung (Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad) wollen wir unterstützen. Link zum Original
  27. Der Anteil des Radverkehrs soll bis 2020 deutlich erhöht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2020 deutlich zu erhöhen. Link zum Original
  28. Zur Begleitung der Kommunen wird eine „Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen“ gegründet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Kommunen in ihrer Arbeit durch Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH)“ besser begleiten und den interkommunalen Austausch fördern. Link zum Original
  29. Der interkommunale Austausch zur Nahmobilität wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Kommunen in ihrer Arbeit durch Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH)“ besser begleiten und den interkommunalen Austausch fördern. Link zum Original
  30. Die Bundeswasserstraßen in Hessen sollen in der Verantwortung des Bundes verbleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten, dass die Bundeswasserstraßen in Hessen in der Verantwortung des Bundes verbleiben. Link zum Original
  31. Gemeinsam mit dem Bund werden Konzepte entwickelt, um mehr Güter auf die Wasserstraßen zu verlagern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus ökologischen Gründen ist es sinnvoll, Konzepte zusammen mit dem Bund zu entwickeln, um mehr Güter auf die Wasserstraßen zu verlagern. Link zum Original
  32. Die GVFG-Mittel werden in einem Landes-GVFG gleichgewichtig zwischen ÖPNV und kommunalem Straßenbau verteilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die GVFG-Mittel in einem zu erlassenden GVFG-Gesetz auf Landesebene zugunsten des ÖPNV gleichgewichtig zum kommunalen Straßenbau umverteilen. Link zum Original
  33. Ein hessenweiter regelmäßiger Taktfahrplan, der „Hessentakt“, soll eingeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Ziel eines fahrgastfreundlichen und zuverlässigen ÖPNV werden wir uns für die hessenweite Einführung eines regelmäßigen transparenten Systems von Taktfahrplänen, dem „Hessentakt“, einsetzen. Link zum Original
  34. Die Einführung eines elektronischen Tickets und dessen Weiterentwicklung zu einer verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätskarte wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Anstrengungen z.B. des RMV, das elektronische Ticket für den Nahverkehr einzuführen, für weitere Partner und Verkehrsangebote zu öffnen und zu einer Mobilitätskarte fortzuentwickeln, mit der verkehrsträgerübergreifen de Dienstleistungen und Angebote individuell und intelligent genutzt werden können. Link zum Original
  35. Mit der Deutschen Bahn und den Verkehrsverbünden wird geprüft, wie die intermodale Nutzung der Schiene mit Park+Ride und Bike+Ride weiter gefördert werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam mit der Deutsche Bahn AG und den Verkehrsverbünden prüfen, wie die intermodale Nutzung von Schienenverkehrsmitteln als Teil einer Wegekette weiter gefördert werden kann (Park+Ride, Bike+Ride). Link zum Original
  36. Der Bund muss den ÖPNV mit einem hinreichenden Finanzbeitrag auf hohem Niveau fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb steht es für beide Parteien außer Frage, dass der Bund den ÖPNV mit einem hinreichenden Finanzbeitrag auf hohem Niveau fördern muss. Link zum Original
  37. Die Landesregierung setzt sich für eine angemessene Finanzierung des ÖPNV durch Bundesmittel über 2019 hinaus ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die neue Hessische Landesregierung setzt sich nachdrücklich für eine angemessene Finanzierung durch Bundesmittel auch über das Jahr 2019 hinaus ein. Das Land will die Zweckbindung hierfür beibehalten. Link zum Original
  38. Die Zweckbindung der Bundesmittel für den ÖPNV wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die neue Hessische Landesregierung setzt sich nachdrücklich für eine angemessene Finanzierung durch Bundesmittel auch über das Jahr 2019 hinaus ein. Das Land will die Zweckbindung hierfür beibehalten. Link zum Original
  39. Die Entflechtungsmittel werden an die gesetzlichen Zwecke des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus gebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Entflechtungsmittel (Landesmittel nach dem bisherigen GVFG) für die gesetzlichen Zwecke des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus gebunden werden. Link zum Original
  40. Auf Bundesebene wird eine Fortführung der Entflechtungsmittel über 2019 hinaus angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Fortführung der Entflechtungsmittel über das Jahr 2019 hinaus ein. Link zum Original
  41. Das GVFG-Bundesprogramm soll über 2019 hinaus beibehalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass die entsprechenden Bundesfördermittel (GVFG- Bundesprogramm) über das Jahr 2019 hinaus beibehalten werden. Link zum Original
  42. Bei der Revision der Regionalisierungsmittel 2014 wird eine Erhöhung der Dynamisierung von 1,5 auf 2,5 Prozent angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 wird sich das Land Hessen dafür einsetzen, dass die derzeitige Dynamisierung von 1,5 auf 2,5 Prozent erhöht wird. Link zum Original
  43. Das Land setzt sich in der Bund-Länder-Finanzkommission für eine Anschlussfinanzierung ab 2019 ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig wird sich das Land Hessen in der Bund-Länder-Finanz kommission für eine Anschlussfinanzierung ab 2019 einsetzen. Link zum Original
  44. Geprüft wird, ob der Unterfinanzierung des ÖPNV mit einer Kofinanzierung des Landes begegnet werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, ob der Unterfinanzierung des ÖPNV mit einer Kofinanzierung des Landes entgegenwirkt werden kann. Link zum Original
  45. Initiativen zur Stärkung des ÖPNV auf dem Land wie Mitfahr- und Carsharing-Zentralen, Park-and-Ride und differenzierte Bussysteme werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir Initiativen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Land (Mitfahr- und Carsharing-Zentralen sowie Park-and-Ride-Systeme, Ausbau differenzierter Bussysteme wie Anrufsammeltaxen, Bürger-, Nacht- und Regiobusse) unterstützen. Link zum Original
  46. Die Einführung eines hessenweiten Schülertickets wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner prüfen die Einführung eines hessenweiten Schülertickets. Link zum Original
  47. Das Schülerticket soll ganzjährig die Nutzung von Bussen und Bahnen auf dem Schulweg und in der Freizeit ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Schülerticket soll das ganze Jahr über eine einfache Nutzung von Bussen und Bahnen für Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schule, aber auch im Freizeitverkehr, gewährleisten. Link zum Original
  48. Nach einer Überprüfung wird über eine Änderung des Schulgesetzes zur Schülerbeförderung und über den Preis eines Schülertickets bis zum Ende der Sekundarstufe II entschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach dieser Überprüfung soll entschieden werden, ob eine Änderung des Schulgesetzes für den Bereich Schülerbeförderung auf den Weg gebracht wird und für welchen Preis ein Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler bis maximal zum Ende der Sekundarstufe II eingeführt werden kann. Link zum Original
  49. Die Einführung eines Jobtickets für Landesbeschäftigte unter Beteiligung der Verkehrsverbünde wird erneut geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso werden wir erneut prüfen, ob unter Beteiligung der Verkehrsverbünde ein Jobticket für Landesbeschäftigte eingeführt wird. Link zum Original
  50. Gemeinsam mit den hessischen Stromversorgern wird ein Projekt für ein flächendeckendes Netz von Stromtankstellen gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zusammen mit den hessischen Stromversorgern ein Projekt zur Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von Stromtankstellen starten. Link zum Original
  51. Konzepte, Modelle und Projekte zur Weiterentwicklung der Elektromobilität werden weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird weiterhin Konzepte, Modelle und Projekte zur Weiterentwicklung der Elektromobilität unterstützen. Link zum Original
  52. Die Landesregierung fördert Carsharing.

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    Wortlaut im Vertrag
    Autos sind vielfach für die Mobilität unverzichtbar, wir wollen sie in Zukunft effizienter nutzen. Aus diesem Grund wird die Landesregierung das „Carsharing“ fördern. Link zum Original
  53. Geprüft wird, auf welchen Landesliegenschaften Stellplätze für Carsharing ausgewiesen werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem ersten Schritt soll geprüft werden, auf welchen Landesliegenschaften entsprechende Stellplätze ausgewiesen werden können. Link zum Original
  54. Eine Änderung des Straßenverkehrsrechts, damit Kommunen Parkplätze für Carsharing- und Elektroautos rechtssicher ausweisen können, wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Bundesregierung darin, über ei ne Änderung des Straßenverkehrsrechts die Möglichkeit zu eröffnen, dass Kommunen Parkplätze rechtssicher für „Carsharing“-Autos und Elektroautos ausweisen können. Link zum Original
  55. Das Landesprogramm „Staufreies Hessen 2015“ wird zum Programm „Mobiles Hessen 2020“ weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesprogramm "Staufreies Hessen 2015" werden wir zum Programm „Mobiles Hessen 2020“ weiterentwickeln: Neben Infrastruktur- und Verkehrs managementmaßnahmen im Straßennetz wird als dritte Säule verkehrsträgerübergreifend betriebliches Mobilitätsmanagement etabliert. Link zum Original
  56. Betriebliches Mobilitätsmanagement wird verkehrsträgerübergreifend als dritte Säule des Programms etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesprogramm "Staufreies Hessen 2015" werden wir zum Programm „Mobiles Hessen 2020“ weiterentwickeln: Neben Infrastruktur- und Verkehrs managementmaßnahmen im Straßennetz wird als dritte Säule verkehrsträgerübergreifend betriebliches Mobilitätsmanagement etabliert. Link zum Original
  57. Mobilitätsmanagement soll vor allem an arbeitsplatzintensiven Wirtschaftsstandorten institutionalisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mobilitätsmanagement soll insbesondere dort institutionalisiert werden, wo arbeitsplatzintensive Wirtschaftsstandorte entsprechende Potenziale zur effizienteren Verteilung der erzeugten Verkehre im Tagesverlauf wie im Kontext der Verkehrsmittelwahl versprechen. Link zum Original
  58. Erfolgreiche lokale Projekte des Mobilitätsmanagements sollen landesweit ermöglicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, den Erfolg vereinzelter lokaler Projekte (z.B. "Südhessen effizient mobil" der ivm GmbH, der IHK und der Stadt Darmstadt) landesweit möglich zu machen. Link zum Original
  59. Die Akteure des Mobilitätsmanagements werden dabei unterstützt, Mobilitätsmanagement nachhaltig zu etablieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die unterschiedlichen Akteure wollen wir da bei unterstützen, Mobilitätsmanagement nachhaltig zu etablieren und als Aufgabe anzunehmen. Link zum Original
  60. Beim Landesstraßenbau gilt der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Landesstraßenbau gilt der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“. Link zum Original
  61. Für mögliche Neubaumaßnahmen wird ein Kriterienkatalog erstellt, aus dem eine Prioritätenliste abgeleitet werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für mögliche Neubaumaßnahmen wird ein Kriterienkatalog erstellt, aus dem eine Prioritätenliste ableitbar ist. Link zum Original
  62. In den nächsten fünf Jahren wird der deutlich überwiegende Teil der Straßenbaumittel für Erhalt und Sanierung gebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufgrund des hohen Bedarfs wird in den nächsten fünf Jahren der deutlich überwiegende Teil der Mittel für den Straßenbau für Erhalt und Sanierung gebunden. Link zum Original
  63. Der Bau von Ortsumgehungen wird vor allem mit Blick auf den Lärmschutz fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bau von Ortsumgehungen soll vor allem mit der Maßgabe des Lärmschutzes fortgesetzt werden. Link zum Original
  64. Die Umstrukturierung der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung wird evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vor einigen Jahren erfolgte Umstrukturierung der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung wird evaluiert. Link zum Original
  65. Beim Bundesverkehrswegeplan sollen durchführbare Verkehrsprojekte priorisiert und der Planungs- und Genehmigungsaufwand auf zeitnah umsetzbare Vorhaben konzentriert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bezüglich des Bundesverkehrswegeplans ist das gemeinsame Ziel die Priorisierung von durchführbaren Verkehrsprojekten und damit einhergehend eine Konzentration für Planungs- und Genehmigungsaufwand auf Vorhaben mit einer zeitnahen Umsetzungsperspektive. Link zum Original
  66. Die Landesregierung erstellt einen Kriterienkatalog zur Überprüfung der zum Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Maßnahmen nach Nutzen, kommunaler Zustimmung, Planungsstand, Finanzierbarkeit und Realisierbarkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu erstellt die Hessische Landesregierung einen Kriterienkatalog zur Überprüfung der zum Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Maßnahmen, bei dem der verkehrliche Nutzen, die Zustimmung der betroffenen Kommunen, der Planungs- und Genehmigungsfortschritt, die Finanzierbarkeit sowie die zeitnahe Realisierbarkeit berücksichtigt werden. Link zum Original
  67. Bei künftigen Straßenbaumaßnahmen an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen werden Prioritäten nach festzulegenden Kriterien gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen, sei es bei Autobahnen, Bundesstraßen oder Landesstraßen, Prioritäten nach zu definierenden Kriterien gesetzt werden müssen. Link zum Original
  68. Die A 44 wird in den rechtskräftig planfestgestellten Abschnitten zeitnah weitergebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Weiterbau der A 44 wird deshalb in den rechtskräftig planfestgestellten Abschnitten zeitnah umgesetzt. Link zum Original
  69. Beim Bau der A 44 soll kein zusätzlicher Verkehr in die Ortslagen gelenkt werden; diese sollen schon in der Bauphase vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist darauf zu achten, dass kein zusätzlicher Verkehr in die Ortslagen gelenkt wird, sondern diese auch in der Realisierungsphase abschn ittsweise vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Link zum Original
  70. Erkenntnisse aus den Gerichtsverfahren werden in die Planung der beklagten Abschnitte einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die beklagten Planungsabschnitte sind eventuelle Erkenntnisse aus den Gerichtsverfahren in die aktuelle Planung mit einzubeziehen. Link zum Original
  71. Für den offenen Abschnitt zwischen A 7 und Helsa/Ost wird die landschaftsschonendste und umweltverträglichste Variante geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den noch offenen Planungsabschnitt zwischen der A 7 bis zur AS Helsa/Ost (VKE 11) soll die landschaftsschonendste und umweltverträglichste Variante geprüft werden, die die Menschen in den Anrainergemeinden möglichst wenig belastet. Link zum Original
  72. Die betroffenen Kommunen werden bei der Klärung offener Planungsfragen einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Klärung offener Fragen beim derzeitigen Planungsstand sind die betroffenen Kommunen einzubeziehen. Link zum Original
  73. Bei Bau und Fertigstellung der A 44 wird auf wirksamen Lärmschutz geachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Realisierung der baureifen Abschnitte und der darauf folgenden Fertigstellung ist auf einen wirksamen Lärmschutz zu achten. Link zum Original
  74. Der im Bau befindliche Abschnitt VKE 20 der A 49 wird fertiggestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stellen fest, dass der Abschnitt VKE 20 (Neuental/Schwalmstadt) planfestgestellt und bereits im Bau ist und deswegen fertig gestellt wird. Link zum Original
  75. Ein Weiterbau der A 49 setzt voraus, dass die Abschnitte VKE 30 und VKE 40 rechtsverbindlich planfestgestellt sind und die Finanzierung vollständig gesichert ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner halten es vor einem Weiterbau für erforderlich, dass die beiden Abschnitte VKE 30 und VKE 40 rechtsverbindlich planfestgestellt sind und die Finanzierung vollständig gesichert ist. Link zum Original
  76. Für die Strecken südlich des Abschnitts VKE 20 werden Maßnahmen gegen Ausweich- und Schwerlastverkehr ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Parteien vereinbaren für die südlich des Abschnitts VKE 20 gelegenen Strecken Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Verhinderung von Ausweich-/ Schwerlastverkehr. Link zum Original
  77. Der Weiterbau des Riederwaldtunnels schließt einen verbesserten Lärmschutz am Autobahndreieck Riederwald und an der A 661 ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Weiterbau des Riederwaldtunnels schließt eine Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich des Autobahndreiecks Riederwald und des auszubauenden A bschnitts der A 661 ein. Link zum Original
  78. Auf den Bau des Alleentunnels wird verzichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf den Bau des Alleentunnels wird verzichtet. Link zum Original
  79. Der Bau der A 4 von Olpe nach Hattenbach wird nicht weiter verfolgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bau der A 4 von Olpe nach Hattenbach wird nicht weiter verfolgt. Link zum Original
  80. Die im Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Ortsumgehungen im Bereich Olpe-Hattenbach sollen priorisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die im Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Bundesstraßen in diesem Bereich (Ortsumgehungen) sollen priorisiert werden. Link zum Original
  81. Entscheidungen der Kommunen über Geschwindigkeitsbegrenzungen für Verkehrssicherheit und Lärmschutz werden respektiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir respektieren die Entscheidungen der Kommu nen über Geschwindigkeitsbegrenzungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, um mehr Verkehrssicherheit und Lärmschutz zu erzielen. Link zum Original
  82. Eine Alternativstrecke für den Schienengüterverkehr im Mittelrheintal auf Grundlage der Korridorstudie wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Alternativstrecke für den Schienengüterverkehr im Mittelrheintal auf Grundlage der Korridorstudie ein. Link zum Original
  83. Die Ergebnisse der Korridorstudie des Bundesverkehrsministeriums werden abgewartet und nach Vorlage zeitnah geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der mittel- und langfristigen Perspektive sollen hierzu die Ergebnisse der seitens des Bundesverkehrsministeriums in Auftrag gegebenen „Ko rridorstudie“ abgewartet und nach Vorlage zeitnah geprüft werden. Link zum Original
  84. Mit dem Bund werden weitere Konzepte zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bundeswasserstraßen entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur möglichst baldigen Entlastung sollen zusammen mit dem Bund weitere Konzepte entwickelt werden, um den Güterverkehr auf die Bundeswasserstraßen zu verlagern. Link zum Original
  85. Das Gleisanschlussprogramm für Unternehmen wird zur Förderung des kombinierten Verkehrs erneut aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Förderung der Verknüpfung von Lkw und Schiene (kombinierter Verkehr) wird das Gleisanschlussprogramm für Unternehmen erneut aufgelegt. Link zum Original
  86. Der Flughafen Frankfurt soll auch künftig wettbewerbsfähig bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Flughafen Frankfurt hat nicht nur als Standortfaktor und für die dortigen Arbeitsplätze eine große wirtschaftliche Bedeutung weit über das Rhein-Main- Gebiet und Hessen hinaus. Deshalb wollen die Koalitionspartner, dass er auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt. Link zum Original
  87. Die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens Frankfurt ist nicht alleiniger Maßstab der Politik.

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    Wortlaut im Vertrag
    demgemäß kann die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens nicht alleiniger Maßstab der Politik sein. Link zum Original
  88. Der Planfeststellungsbeschluss von 2007 zum Flughafen Frankfurt ist Grundlage aller weiteren Überlegungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom Dezember 2 007 und seine weitgehende Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht ist die Grundlage aller weiteren Überlegungen. Link zum Original
  89. Für den Bau des Terminals 3 wird eine Bedarfsprüfung für erforderlich gehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts eines Investitionsvolumens von über zwei Milliarden Euro, der damit verbundenen erheblichen ökonomischen Herausforderungen für die Fraport AG und der vorhandenen Sorgen über die Auswirkungen des geplanten Baus eines dritten T erminals auf die Rhein-Main-Region halten die Koalitionspartner eine Bedarfsprüfung des Bauvorhab ens für erforderlich. Link zum Original
  90. Das Land spricht sich als Miteigentümer der Fraport dafür aus, auf steigende Fluggastzahlen möglichst lange mit Alternativen zum Bau des Terminals 3 zu reagieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor diesem Hintergrund spricht sich das Land Hessen als Miteigentümer der Fraport dafür aus, auf möglicherweise steigende Fluggastzahlen solange wie möglich mit ökonomisch vertretbaren und für die Region verträglicheren Alternativen zum Bau des Terminals 3 zu reagieren. Link zum Original
  91. Auf Bundesebene wird eine stärkere Beteiligung der Betroffenen bei der Planung von Flugrouten angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundesebene für eine stärkere Beteiligung der Betroffenen und die Verbesserung der Transparenz bei der Planung von Flugrouten durch die Deutsche Flugsicherung einsetzen. Link zum Original
  92. Die Transparenz bei der Planung von Flugrouten durch die Deutsche Flugsicherung soll verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundesebene für eine stärkere Beteiligung der Betroffenen und die Verbesserung der Transparenz bei der Planung von Flugrouten durch die Deutsche Flugsicherung einsetzen. Link zum Original
  93. Eine stärkere und frühere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung von Flugrouten soll rechtlich verankert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine rechtliche Verankerung für eine stärkere und frühere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung von Flugrouten an. Link zum Original
  94. Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensfällen, insbesondere durch Wirbelschleppen, werden unverzüglich angestoßen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unverzüglich Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensfällen, insbesondere im Hinblick auf die mögliche Gefahr von Wirbelschleppen anstoßen. Link zum Original
  95. Luftverkehrswirtschaft und Deutsche Bahn sollen die Weiterentwicklung des „AirRail-Konzepts“ nachdrücklich vorantreiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass Luftverkehrswirtschaft und Deutsche Bahn AG die Weiterentwicklung des „AirRail-Konzepts“ mit Nachdruck vorantreiben. Link zum Original
  96. Eine grundsätzliche Öffnung des Marktzugangs zu Bodenverkehrsdiensten an Flughäfen wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass eine grundsätzliche Öffnung des Marktzugangs zu Bodenverkehrsleistungen durch das Auftreten von Bil liganbietern zu Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen und Arbeitslöhnen, zu hoher Pers onalfluktuation und damit zugleich zu erheblichen Beeinträchtigungen der Präzision der Abläufe und der Sicherheitslage an den Flughäfen führen würde. Link zum Original
  97. Sicherheit und Qualität sind bei den Bodenverkehrsdiensten nicht verhandelbar.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind der Auffassung, dass in einem so zentralen Kernbereich eines Flughafens wie den Bodenverkehrsdiensten Sicherheit und Qualität nicht verhandelbar sind. Link zum Original
  98. Die nordhessische Wirtschaft soll an den Chancen und Risiken des Flughafens Kassel-Calden beteiligt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit der nordhessischen Wirtschaft mit dem Ziel in Gespräche eintreten, eine Beteiligung an den wirtschaftlichen Chancen und Risiken des Flughafens zu erreichen. Link zum Original
  99. Die Mitgesellschafter sollen angemessen an den bisher vom Land allein getragenen Gemeinwohlkosten des Flughafens Kassel-Calden beteiligt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit den Mitgesellschaftern mit dem Ziel verhandeln, eine angemessene Kostenbeteiligung an den bisher vom Land allein getragenen sogenannten Gemeinwohlkosten (z.B. Flughafen- und Luftsicherheitskosten, Kosten der Feuerwehr) zu erreichen. Link zum Original
  100. Eine Beteiligung privater Gesellschafter an der Flughafen Kassel GmbH wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu prüfen ist sowohl eine Beteiligung privater Gesellschafter an der FKG als auch eine komplette Privatisierung der FKG. Link zum Original
  101. Eine vollständige Privatisierung der Flughafen Kassel GmbH wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu prüfen ist sowohl eine Beteiligung privater Gesellschafter an der FKG als auch eine komplette Privatisierung der FKG. Link zum Original
  102. Die Entwicklung des Flughafens Kassel-Calden wird 2017 umfassend evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Jahr 2017 wird die Entwicklung des Flughafens se it seiner Inbetriebnahme umfassend evaluiert. Dabei wird nicht nur die Erreichung der vorgenannten Ziele zur Reduzierung des Defizits, sondern die dann absehbare Entwicklungsperspektive des Flughafens kritisch überprüft. Link zum Original
  103. Bei der Evaluierung wird neben der Defizitreduzierung auch die Entwicklungsperspektive des Flughafens kritisch überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Jahr 2017 wird die Entwicklung des Flughafens se it seiner Inbetriebnahme umfassend evaluiert. Dabei wird nicht nur die Erreichung der vorgenannten Ziele zur Reduzierung des Defizits, sondern die dann absehbare Entwicklungsperspektive des Flughafens kritisch überprüft. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 52, Grüne 22 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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