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Der Vertrag enthält 128 von 1.553 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 128
  1. Die natürlichen Lebensgrundlagen werden erhalten und ein Miteinander von Umwelt und Arbeit sowie von Mensch und Tier wird in praktische Politik umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und wollen die Perspektive für ein gesundes Leben, ein Miteinander von Umwelt und Arbeit, aber auch von Mensch und Tier in praktische Politik umsetzen. Link zum Original
  2. Dem Schutz von Umwelt und Natur wird ein hoher Stellenwert eingeräumt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Wir bewahren die Schöpfung um ihrer selbst willen und räumen dem Schutz von Umwelt und Natur einen hohen Stellenwert ein. Link zum Original
  3. Hessen wird mit seinen wertvollen Landschaftsstrukturen und Lebensgrundlagen erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere Heimat Hessen mit den zahlreichen wertvollen Landschaftsstrukturen und unseren wichtigen Lebensgrundlagen erhalten. Link zum Original
  4. Auf allen politischen Ebenen wird für den Klimaschutz eingetreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir uns auf allen politischen Ebenen für den Klimaschutz einsetzen. Link zum Original
  5. Gemeinsame Initiativen von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zum Klimaschutz werden weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen auch in Zukunft gemeinsame Initiativen von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zum Klimaschutz. Link zum Original
  6. Die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bestehende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel weiterentwickeln. Link zum Original
  7. Ein hessisches Klimaschutzkonzept mit Klimaschutzzielen und konkreten Maßnahmen wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir ein hessisches Klimaschutzkonzept mit Klimaschutzzielen sowie konkreten Maßnahmen erarbeiten. Link zum Original
  8. Ein konsequenter Klimaschutz auf Bundesebene wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten darüber hinaus für einen konsequenten Klimaschutz auf Bundesebene ein, so wie sie sich gleichfalls für verbindliche Klimaschutzziele auf EU-Ebene und nationaler Ebene einsetzen werden. Link zum Original
  9. Verbindliche Klimaschutzziele auf EU-Ebene und nationaler Ebene werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten darüber hinaus für einen konsequenten Klimaschutz auf Bundesebene ein, so wie sie sich gleichfalls für verbindliche Klimaschutzziele auf EU-Ebene und nationaler Ebene einsetzen werden. Link zum Original
  10. Ein funktionierender Emissionshandel wird angestrebt, der das Problem überschüssiger CO2-Zertifikate dauerhaft löst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für einen funktionierenden Emissionshandel einsetzen, der dauerhaft das Problem überschüssiger CO2-Zertifikate auf dem Markt löst. Link zum Original
  11. Die Nachhaltigkeitskonferenz wird fortgesetzt und zielgerichtet weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Nachhaltigkeitskonferenz hat wichtige Impulse geliefert. Wir werden sie daher fortsetzen und zielgerichtet weiterentwickeln. Link zum Original
  12. Eine Ressourcenschutzstrategie für Hessen wird entwickelt, die die Aktivitäten der Landesregierung bündelt und Wissenschaft, Wirtschaft und Verbände einbezieht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wer den deshalb eine Ressourcenschutzstrategie für Hessen entwickeln, welche die Aktivitäten der Landesregierung bündelt und dabei die Wissenschaft, die Wirtschaft und die Verbände mit einbezieht. Link zum Original
  13. Alle Gewässer und das Grundwasser werden umfassend geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb ist ein umfassender Schutz aller Gewässer und des Grundwassers ein wichtiges Anliegen der Koalition. Link zum Original
  14. Die Gewässer werden in einem guten ökologischen Zustand erhalten oder in diesen versetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere Gewässer mit vielfältigen Maßnahmen in einem guten ökologischen Zustand erhalten beziehungsweise versetzen. Link zum Original
  15. Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird engagiert vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Erhalt und zur Schaffung natürlicher Lebensräume werden wir die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie engagiert voran bringen. Link zum Original
  16. Für Gewässermaßnahmen wie Renaturierungen, Flächentausch und Anreize zur extensiven Bewirtschaftung werden Fördermittel von Bund und EU kombiniert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Maßnahmen wie beispielsweise Verbesserung der Durchlässigkeit, Renaturierungen, Kauf oder freiwilligen Flächentausch, Schaffung von Anreizen zur extensiven Bewirtschaftung für Landwirte sowie Beratung kombinieren wir die bereitstehenden Fördermittel von Bund und EU. Link zum Original
  17. Zum vorsorgenden Hochwasserschutz erhalten die Flüsse wieder mehr Raum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne eines vorsorgenden Hochwasserschutzes wollen wir unseren Flüssen wieder mehr Raum geben. Link zum Original
  18. Das hessische Hochwasserschutzkonzept wird evaluiert und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden wir das hessische Hochwassersch utzkonzept, das auf einer Vielzahl von Maßnahmen und Projekten basiert, hinsichtlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes, des baulichen Hochwasserschutzes sowie der Eigenvorsorge der Betroffenen evaluieren und weiterentwickeln. Link zum Original
  19. Sommerdeiche werden grundsätzlich erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sommerdeiche werden wir grundsätzlich erhalten. Link zum Original
  20. Der Runde Tisch zur Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried wird begleitet und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den “Runden Tisch“ bei der Erarbeitung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried im Hinblick auf eine für alle Seiten tragfähige Lösung begleiten und unterstützen. Link zum Original
  21. Die Belastung von Grund- und Oberflächenwasser im Naturraum Werra-Weser durch Salzabwässer wird dauerhaft beendet, im Einklang mit der Sicherung des Kali-Standorts Nordhessen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition verfolgt das Ziel, die Belastung des Grundwassers und des Oberflächenwassers im Naturraum Werra-Weser durch Salzabwässer dauerhaft zu beenden. Dies wollen wir im Einklang mit der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Kali-Standortes in Nordhessen und der vielen tausend Arbeitsplätze erreichen. Link zum Original
  22. Alle Maßnahmen zur schnellstmöglichen Beendigung der Salzabwassereinleitung in die Werra werden auf Grundlage der bestehenden Genehmigungen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Da bei unterstützen die Koalitionspartner auf der Grundlage der bestehenden Genehmigungen alle Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Beendigung der Salzabwassereinleitung in die Werra führen. Link zum Original
  23. In Verhandlungen mit den Anrainerländern werden die Voraussetzungen für eine zügige umweltgerechte Entsorgung der Salzabwässer geschaffen, etwa durch eine Pipeline an die Oberweser oder die Nordsee.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Hessische Landesregierung wird ihrerseits in Verhandlungen mit den Anrainerländern alles tun, um die Voraussetzungen für eine zügige umweltgerechte Entsorgung der Salzabwässer zu schaffen (u.a. Pipeline an die Oberweser oder an die Nordsee). Link zum Original
  24. Der Flächenverbrauch wird gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zu senken und die Ziele der Nachhaltigkeitskonferenz ehrgeizig weiterzuentwickeln. Link zum Original
  25. Die Ziele der Nachhaltigkeitskonferenz zum Flächenverbrauch werden ehrgeizig weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zu senken und die Ziele der Nachhaltigkeitskonferenz ehrgeizig weiterzuentwickeln. Link zum Original
  26. Eine schonende und effiziente Nutzung von Flächen und Böden wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Erhalt dieser natürlichen Lebensgrundlagen setzen wir uns für die schonende, effiziente Nutzung von Flächen und Böden ein. Link zum Original
  27. Ein Aktionsbündnis „Flächen gewinnen in Hessen“ mit allen relevanten Akteuren wird gegründet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir ein Aktionsbündnis ‚Flächen gewinnen in Hessen‘ mit allen relevanten Akteuren gründen. Link zum Original
  28. Zwischen Land und Kommunen wird ein Dialog über ein abgestimmtes Maßnahmenpaket zur Senkung der Luftschadstoffbelastung initiiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb zwischen Land und Kommunen einen Dialog initiieren, um ein abgestimmt es Maßnahmenpaket zur Senkung der Luftschadstoffbelastung zu erarbeiten. Link zum Original
  29. Zwischen Land und Kommunen wird ein Dialog initiiert, um ein abgestimmtes Maßnahmenpaket zur Senkung der Luftschadstoffbelastung zu erarbeiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb zwischen Land und Kommunen einen Dialog initiieren, um ein abgestimmt es Maßnahmenpaket zur Senkung der Luftschadstoffbelastung zu erarbeiten. Link zum Original
  30. Luftreinhaltepläne werden unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips aufgestellt beziehungsweise fortgeschrieben und Maßnahmen gemeinsam mit betroffenen Kommunen festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips Luftreinhaltepläne aufstellen bzw. fortschreiben und gemeinsam mit betroffenen Kommunen Maßnahmen festlegen. Link zum Original
  31. Das Land setzt sich auf allen Ebenen für bessere Rahmenbedingungen zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung verbessert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Umweltzonen, die Aufstellung von Pförtnerampeln, LK W-Durchfahrverbote, verkehrssensitive Ampelschaltungen und die Einrichtung von Park+Ride- Parkplätzen sowie die Verbesserung des ÖPNV und ein attraktives Radwegenetz. Link zum Original
  32. Zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung gehört die Einführung von Umweltzonen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung verbessert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Umweltzonen, die Aufstellung von Pförtnerampeln, LK W-Durchfahrverbote, verkehrssensitive Ampelschaltungen und die Einrichtung von Park+Ride- Parkplätzen sowie die Verbesserung des ÖPNV und ein attraktives Radwegenetz. Link zum Original
  33. Die Kreislaufwirtschaft in Hessen soll weiterhin zu Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit beitragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kreislaufwirtschaft in Hessen soll weiterhin zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit beitragen. Link zum Original
  34. Abfälle sind in Abstufung vorrangig zu vermeiden, wiederzuverwenden, zu recyceln, anderweitig auch energetisch zu verwerten und zuletzt zu beseitigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Abfälle sind weiterhin, in Abstufung, vorrangig zu vermeiden, wieder zu verwenden, zu recyceln, anderweitig – auch energetisch – zu verwerten und zuletzt zu beseitigen. Link zum Original
  35. Die Kreislaufwirtschaft wird konsequent auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet, ohne ökologisch hochwertige Entsorgungsverfahren zu gefährden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kreislaufwirtschaft wird auch weiterhin konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet, ohne das ökologisch hochwertige Entsorgungsverfahren zu gefährden. Link zum Original
  36. Die Umweltschutzkampagne „Sauberhaftes Hessen“ gegen das Wegwerfen von Abfällen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin „Sauberhaftes Hessen“ als etablierte und bewährte Umweltschutzkampagne gegen das Wegwerfen von Abfällen auf öffentlichen Plätzen und in der Natur fortsetzen. Link zum Original
  37. Hessens Landschaft und Natur sollen um ihrer selbst willen und für die Menschen erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Hessens einzigartige Landschaft und Natur um ihrer selbst willen und für uns Menschen erhalten. Link zum Original
  38. Die naturraumtypische Vielfalt von Lebensräumen soll in einem funktionsfähigen, auch länderübergreifenden ökologischen Netzwerk dauerhaft gesichert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die naturraumtypische Vielfalt von Lebensräumen soll im Rahmen eines funktionsfähigen, auch Länder übergreifenden ökologischen Netzwerkes (z.B. Nationalparks, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete im Wald und Offenland) dauerhaft gesichert werden. Link zum Original
  39. Zur besseren Vernetzung kann auch die Neuausweisung von Schutzgebieten gehören.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur besseren Vernetzung kann auch die Neuausweisung von Schutzgebieten gehören. Link zum Original
  40. Der Vertragsnaturschutz bleibt auch künftig Ziel der Politik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei bleibt auch zukünftig der erfolgreiche Vertragsnaturschutz Ziel unserer Politik. Link zum Original
  41. Das Land bekennt sich zu den internationalen und europäischen Naturschutzvereinbarungen und deren Umsetzung auf Landesebene.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Hessen bekennt sich zu den internationalen und europäischen Vereinbarungen im Naturschutz und deren Umsetzung auf Landesebene. Link zum Original
  42. Ein Dialog zwischen Kommunen, Land- und Forstwirtschaft und Naturschutzverbänden soll Grundlage für Managementpläne und die Sicherung von Natura-2000-Schutzgebieten sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Dialog zwischen den Kommunen, der Land- und Forstwirtschaft und den Naturschutzverbänden soll die Grundlage für die Erstellung von Managementplänen und die Sicherung von Schutzgebieten nach Natura 2000 sein. Link zum Original
  43. Dem Artenverlust in Hessen soll Einhalt geboten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen dem Artenverlust auch in Hessen Einhalt gebieten. Wir werden deshalb die vorhandenen Artenschutzprogramme nutzen, um die Gefährdungssituation für Rote-Liste-Arten deutlich zu senken. Link zum Original
  44. Die vorhandenen Artenschutzprogramme werden genutzt, um die Gefährdung von Rote-Liste-Arten deutlich zu senken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen dem Artenverlust auch in Hessen Einhalt gebieten. Wir werden deshalb die vorhandenen Artenschutzprogramme nutzen, um die Gefährdungssituation für Rote-Liste-Arten deutlich zu senken. Link zum Original
  45. Die regionalen Naturschutzprojekte wie Nationalpark Kellerwald-Edersee, Naturpark Hoher Vogelsberg, Grünes Band und die Geoparks sollen weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bedeutenden regionalen Naturschutzprojekte wie der Nationalpark Kellerwald- Edersee, das Biosphärenreservat Rhön, der Naturpark Hoher Vogels berg, aber auch das Grüne Band Deutschland sowie die Geoparks Odenwald-Bergstraße, Westerwald- Lahn-Taunus und die Grenzwelten in Waldeck-Frankenberg sollen weiterentwickelt werden. Link zum Original
  46. Das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön wird als Natur- und Lebensraum erhalten und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das UNESCO-Biosphärenreservat in der Rhön wollen wir als einzigartigen Natur- und Lebensraum erhalten und weiter entwickeln. Link zum Original
  47. Mit den betroffenen Landkreisen und der Stadt Wiesbaden wird die Möglichkeit einer Machbarkeitsstudie für ein Biosphärengebiet Rheingau-Taunus/Wiesbaden/Mainspitze erörtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden darüber hinaus im Dialog mit den betroffenen Landkreisen und der Stadt Wiesbaden die Möglichkeit einer Machbarkeitsstudie über ein Biosphärengebiet Rheingau-Taunus/ Wiesbaden/ Mainspitze erörtern. Link zum Original
  48. Die Hessische Biodiversitätsstrategie wird umgesetzt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Schönheit der in unseren Regionen charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt wird die Hessische Biodiversitätsstrategie umgesetzt und weiterentwickelt. Dies soll im Dialog mit den Verbänden auf der Basis der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ressortübergreifend im Rahmen einer hessischen Nachhaltigkeitspolitik geschehen. Link zum Original
  49. Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie erfolgt im Dialog mit den Verbänden, auf Basis der Nationalen Strategie und ressortübergreifend.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Schönheit der in unseren Regionen charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt wird die Hessische Biodiversitätsstrategie umgesetzt und weiterentwickelt. Dies soll im Dialog mit den Verbänden auf der Basis der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ressortübergreifend im Rahmen einer hessischen Nachhaltigkeitspolitik geschehen. Link zum Original
  50. Das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz wird im Hinblick auf die Biodiversitätsstrategie überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HNatSchG) wird im Hinblick auf die Biodiversitätsstrategie des Landes überprüft. Link zum Original
  51. Die Einbindung der Umwelt- und Naturschutzverbände in umwelt- und naturschutzpolitische Fragen wird auf allen Ebenen verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen die Umwelt- und Naturschutzverbände als wichtige Partner an und schätzen deren ehrenamtliche Tätigkeit. In naturschutz- und umwelt politischen Fragestellungen werden wir auf den verschiedenen Ebenen deren Einbindung verstärken. Link zum Original
  52. Die Einbindung von Fachbeiräten für Naturschutz auf Ebene der Regierungspräsidien wird empfohlen.

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    Wortlaut im Vertrag
    F achbeiräte für Naturschutz können für viele Fragen auf Ebene der Regierungspräsidien für alle Seiten hilfreich sein. Deshalb empfehlen wir dort deren Einbindung. Link zum Original
  53. Umweltbildung und nachhaltiges Handeln bei Kindern und Jugendlichen werden weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Umweltbildung und nachhaltiges Handeln bei Kindern und Jugendlichen weiter fördern. Link zum Original
  54. Den Umweltbildungsangeboten von Hessen Forst, Jugendwaldheimen und Waldkindergärten wird hohe Bedeutung beigemessen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist dem Umweltbildungsangebot des Landesbetriebs Hessen Forst, der Jugendwaldheime, der Waldkindergärten und weiteren Akteuren eine hohe Bedeutung beizumessen. Link zum Original
  55. Bei der Landeslotteriegesellschaft wird die Wiedereinführung einer neugestalteten Umweltlotterie angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Projekte im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes benötigen entsprechende finanzielle und vor allem zielgerichtete Unterstützung. Daher setzen wir uns unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer deutscher Länder bei der Landeslotteriegesellschaft für die Wiedereinführung einer neugestalteten Umweltlotterie ein. Link zum Original
  56. Angestrebt wird ein gesunder Wald mit naturgemäßer, nachhaltiger Waldwirtschaft auf Grundlage strukturreicher, altersgemischter Wälder.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen einen gesunden Wald mit einer naturgemäßen und nachhaltigen Waldwirtschaft auf Grundlage strukturreicher, altersgemischter Wälder. Link zum Original
  57. Die Wildbestände sollen in einem Interessenausgleich von Wald und Wild an die Tragfähigkeit des Ökosystems angepasst werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen die Wildbestände in einem fairen Interessenausgleich von Wald und Wild an die Tragfähigkeit des Ökosystems angepasst werden. Link zum Original
  58. Die Schutzziele der Biodiversitätsstrategien und die Naturschutzleitlinie für den Staatswald sollen zur Sicherung des Natur- und Artenreichtums des Waldes beitragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung und Verbesserung des Natur- und Artenreichtums unseres Waldes sollen die Schutzziele der nationalen und der hessischen Biodiversitätsstrategie und die Natursch utzleitlinie für den hessischen Staatswald beitragen. Link zum Original
  59. Naturschutzziele werden in die Bewirtschaftungsstrategie der Wälder eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist unser Ansatz in der Waldpolitik, Naturschutzziele in die Bewirtschaftungsstrategie einzubinden. Dazu zählt auch, dass auf Kahlschläge sowie den Einsatz von Pestiziden in unseren Wäldern möglichst verzichtet werden soll. Link zum Original
  60. Auf Kahlschläge in den Wäldern soll möglichst verzichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist unser Ansatz in der Waldpolitik, Naturschutzziele in die Bewirtschaftungsstrategie einzubinden. Dazu zählt auch, dass auf Kahlschläge sowie den Einsatz von Pestiziden in unseren Wäldern möglichst verzichtet werden soll. Link zum Original
  61. Auf den Einsatz von Pestiziden in den Wäldern soll möglichst verzichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist unser Ansatz in der Waldpolitik, Naturschutzziele in die Bewirtschaftungsstrategie einzubinden. Dazu zählt auch, dass auf Kahlschläge sowie den Einsatz von Pestiziden in unseren Wäldern möglichst verzichtet werden soll. Link zum Original
  62. Der Anteil ungenutzter Wälder an der hessischen Waldfläche soll auf fünf Prozent gesteigert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer ganzheitlichen Forstwirtschaft und Naturschutzmaßnahmen im bewirtschafteten Wald wollen wir erreichen, dass gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Anteil ungenutzter Wälder bei der gesamten hessischen Waldfläche auf fünf Prozent gesteigert wird. Link zum Original
  63. Der hessische Staatswald nimmt acht Prozent seiner Flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der hessische Staatswald soll dabei verantwortungsvoll und vorbildlich vorangehen und acht Prozent seiner Flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung nehmen. Link zum Original
  64. Der hessische Staatsforst wird schrittweise nach den Kriterien des FSC Deutschland zertifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine schrittweise Zertifizierung des hessischen Staatsforstes nach den Kriterien des „FSC Deutschland“. Link zum Original
  65. Bei den Umsetzungsschritten der FSC-Zertifizierung werden ökologische und ökonomische Ergebnisse berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wer den wir so vorgehen, dass die ökologischen und ökonomischen Ergebnisse bei den Umsetzungsschritten berücksichtigt werden. Link zum Original
  66. Rodung und Umwandlung von Bannwaldgebieten in eine andere Nutzungsart werden grundsätzlich ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb muss die Rodung und Umwandlung von mit dem Schutzstatus „Bannwald“ gekennzeichneten Gebieten in eine andere Nutzungsart grundsätzlich ausgeschlossen werden. Link zum Original
  67. Das Land sieht sich verpflichtet, das Welterbe zu schützen und zu erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Hessen sieht es als seine Verpflichtung an, das Welterbe zu schützen und zu erhalten. Link zum Original
  68. Zum Schutz alter Buchenwälder setzt sich Hessen für die Ergänzung und Vervollständigung der Welterbestätte ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den Schutz alter Buchenwälder weiter auszubauen, setzt sich Hessen dafür ein, dass die Welterbestätte ergänzt und vervollständigt wird. Link zum Original
  69. Für die Welterbestätte wird ein Management-System eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weiterhin sollen das Management-System für die Welterbestätte eingerichtet und ein transnationaler Forschungs- und Monitoringplan erstellt werden. Link zum Original
  70. Für die Welterbestätte wird ein transnationaler Forschungs- und Monitoringplan erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weiterhin sollen das Management-System für die Welterbestätte eingerichtet und ein transnationaler Forschungs- und Monitoringplan erstellt werden. Link zum Original
  71. Das Hessische Jagdgesetz bleibt in seiner derzeitigen Fassung bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hessische Jagdgesetz hat in seiner derzeitigen Fassung Bestand. Link zum Original
  72. Die Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen werden wissenschaftlich bewertet und gegebenenfalls geändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen einer wissen schaftlichen Bewertung unterziehen und gegebenenfalls ändern. Link zum Original
  73. Die Liste der jagdbaren Tierarten wird auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Liste der jagdbaren Tierarten auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüfen. Dazu gehört für uns auch, dass der Jagd schutz auf bestandsbedrohte Tierarten ausgeweitet wird. Link zum Original
  74. Der Jagdschutz wird auf bestandsbedrohte Tierarten ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Liste der jagdbaren Tierarten auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüfen. Dazu gehört für uns auch, dass der Jagd schutz auf bestandsbedrohte Tierarten ausgeweitet wird. Link zum Original
  75. Der wissenschaftsbasierte Prozess auf Bundesebene zur Verwendung bleifreier Munition wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen den wissenschaftsbasierten Prozess auf Bundesebene zur Verwendung bleifreier Munition. Link zum Original
  76. Im Staatswald wird der Einsatz bleifreier Munition angestrebt, wo dies ohne Einschränkung der Wirkung möglich ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig wollen wir den Einsatz bleif reier Munition im Staatswald anstreben, wo es ohne Einschränkung der Wirkung möglich ist. Link zum Original
  77. Umfangreiche Aktionen sind nötig, um die hessische Fischfauna und die Biodiversität in den Gewässern auszuweiten und zu schützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Doch noch immer bedarf es umfangreicher Aktionen, um die hessische Fischfauna und die Biodiversität in den hessischen Gewässern auszuweiten und zu schützen. Link zum Original
  78. Die Wiederansiedlung ehemaliger Fischarten wie des Maifisches wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern beispielsweise die Wiederansiedlung ehemaliger Arten wie des Maifisches. Link zum Original
  79. Kommunen und Kreise werden bei der Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Überdies werden wir Kommunen und Kreise weiterhin bei der Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten sowie deren Umsetzung unterstützen. Link zum Original
  80. Ziel ist eine CO2-neutrale Landesverwaltung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser tragendes Ziel ist die CO2-neutrale Landesverwaltung. Link zum Original
  81. Die Förderung von Schiefergas durch Fracking wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung lehnt die Förderung von Schiefe rgas aus tieferen Gesteinsschichten, das so genannte Fracking, ab. Dies geschieht auf der Grundlage, dass Gesundheits- und Umweltrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Wir wollen deshalb bereits die Aufsuchung rechtssicher unterbinden. Link zum Original
  82. Bereits die Aufsuchung für Fracking soll rechtssicher unterbunden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung lehnt die Förderung von Schiefe rgas aus tieferen Gesteinsschichten, das so genannte Fracking, ab. Dies geschieht auf der Grundlage, dass Gesundheits- und Umweltrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Wir wollen deshalb bereits die Aufsuchung rechtssicher unterbinden. Link zum Original
  83. Das Bundesbergrecht soll so geändert werden, dass der Einsatz umwelttoxischer Substanzen beim Fracking ausgeschlossen ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene wollen wir uns für eine Änderung des Bundesbergrechts im folgenden Sinne einsetzen: Der Einsatz von umwelttoxischen Substanzen beim Fracking muss ausgeschlossen sein. Link zum Original
  84. Die Entsorgung des Flow-Back bei Frack-Vorgängen mit umwelttoxischen Chemikalien gilt als nicht verantwortbar.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Entsorgung des Flow-Back bei Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien ist wegen nicht auszuschließender Risiken nicht verantwortbar. Link zum Original
  85. Das Wasserhaushaltsgesetz wird geändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung einführen und das Wasserhaushaltsgesetz ändern. Link zum Original
  86. Lärmvermeidung und Lärmreduzierung im Verkehr werden zu einem Schwerpunkt gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Da Lärm verkehrsmittelübergreifend (kumuliert von Straße und Schiene) die Menschen in Hessen zunehmend belastet, werden wir einen Schwerpunkt in der Lärmvermeidung und -reduzierung setzen. Link zum Original
  87. Auf Bundesebene werden Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns deshalb neben eigenen Anstrengungen auch auf Bundesebene für Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen sowie für die Ergänzung der 16. Bundes-Immissionsschutzve rordnung und der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes einsetzen. Link zum Original
  88. Eine Ergänzung der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns deshalb neben eigenen Anstrengungen auch auf Bundesebene für Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen sowie für die Ergänzung der 16. Bundes-Immissionsschutzve rordnung und der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes einsetzen. Link zum Original
  89. Eine Ergänzung der Richtlinie zur Förderung der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns deshalb neben eigenen Anstrengungen auch auf Bundesebene für Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen sowie für die Ergänzung der 16. Bundes-Immissionsschutzve rordnung und der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes einsetzen. Link zum Original
  90. Der Schienenlärm soll bis 2020 deutschlandweit halbiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen zudem das Ziel der Bundesregierung, den Schienenlärm bis 2020 deutschlandweit zu halbieren und fordern die schnellstmögliche Umrüstung auf leise Güterzüge. Link zum Original
  91. Güterzüge sollen schnellstmöglich auf leise Technik umgerüstet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen zudem das Ziel der Bundesregierung, den Schienenlärm bis 2020 deutschlandweit zu halbieren und fordern die schnellstmögliche Umrüstung auf leise Güterzüge. Link zum Original
  92. Die rechtlichen Spielräume beim Lärmschutz entlang von Verkehrswegen sollen ausgenutzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gemeinsam die rechtlichen Spielräume beim Lärmschutz entlang von Verkehrswegen zukünftig ausnutzen. Link zum Original
  93. Der Lärmschutz an Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen nahe Wohnbebauung wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der Lärmschutz an Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen, die sich in der Nähe einer Wohnbebauung befinden, insgesamt verbessert werden muss. Link zum Original
  94. Das Mittelrheintal soll vom Bahnlärm entlastet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel beider Parteien ist eine Entlastung im Mittelrheintal. Link zum Original
  95. Das 10-Punkte-Programm „Leises Mittelrheintal“ wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz haben gemeinsam im Jahr 2010 ein 10-Punkte Programm „Leises Mittelrheintal“ auf den Weg gebracht, in dem die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst sind, die zu einer Entlastung der Lärmproblematik an den Bahnstrecken im Rheintal bei tragen sollen. Dieses Programm wird durch die Hessische Landesregierung weiter fortgeführt. Link zum Original
  96. Städte und Gemeinden werden bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen durch Hinweise auf lärmmindernde Maßnahmen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Städte und Gemeinden sollen bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen unterstützt werden, indem wir ihnen die Möglichkeiten für lärmmindernde Maßnahmen im Verkehr aufzeigen. Link zum Original
  97. Bund und Deutsche Bahn sollen sich maßgeblich an Maßnahmen gegen den Bahnlärm im Mittelrheintal beteiligen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns beim Bund und bei der Deutsche Bahn AG intensiv dafür einsetzen, dass sie sich an Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms im Mittelrheintal maßgeblich beteiligen. Link zum Original
  98. Zur Lärmminderung sollen verfügbare technische Optionen wie LL-Sohlen und Verbesserungen am Gleisbett möglichst weitgehend eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur möglichst baldigen Entlastung sollen die derzeitigen technischen Optionen bei der Lärmreduzierung soweit wie möglich zum Einsatz kommen. Hierzu gehören u.a. die Umrüstung auf LL-Sohlen und Verbesserungen am Gleis bett. Link zum Original
  99. Ein EU-weites Einsatzverbot für laute Güterwagen ab 2020 wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Parteien unterstützen die seitens der neuen Bundesregierung geplante Initiative auf europäischer Ebene für ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites Einsatzverbot für laute Güterwagen sowie für ein EU-Programm zur Förderung der Umrüstung lauter Güterwagen. Link zum Original
  100. Ein EU-Programm zur Förderung der Umrüstung lauter Güterwagen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Parteien unterstützen die seitens der neuen Bundesregierung geplante Initiative auf europäischer Ebene für ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites Einsatzverbot für laute Güterwagen sowie für ein EU-Programm zur Förderung der Umrüstung lauter Güterwagen. Link zum Original
  101. Die Belastungen durch den Betrieb des Flughafens Frankfurt sollen rasch und weitestmöglich verringert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In dieser Situation ist es vorrangiges Ziel der Landespolitik, die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt in einem höchstmöglichen Maß rasch wirksam zu verringern. Link zum Original
  102. Aktiver Schallschutz hat Vorrang vor passivem Schallschutz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei haben Maßnahmen zum aktiven Schallschutz gegenüber passiven Schallschutzmaßnahmen eine eindeutige Priorität. Link zum Original
  103. Weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung im Rhein-Main-Gebiet werden ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Interesse der Menschen im Rhein-Main-Gebiet und der Akzeptanz der weiteren ökonomischen Entwicklung des Flughafens halten es die Koalitionspartner für geboten, weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung zu ergreifen. Link zum Original
  104. Der Fluglärm soll insbesondere in den Stunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören insbesondere Entlastungen in den Stunden von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr. Link zum Original
  105. Am Flughafen Frankfurt sollen regelmäßig siebenstündige nächtliche Lärmpausen erreicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, regelmäßig zu Lärmpausen von sieben Stunden in der Nacht zu kommen. Link zum Original
  106. Werden siebenstündige Nutzungspausen nicht in angemessener Zeit erreicht, sind Initiativen für eine Planänderung oder modifizierte Betriebsgenehmigung vorbehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Fall, dass dieses Ziel (siebenstündige Nutzungspausen) nicht in angemessen er Zeit erreicht wird, behalten sich die Partner Initiativen für eine entsprechende Planänderung bzw. modifizierte Betriebsgenehmigung vor. Link zum Original
  107. Für den Flughafen Frankfurt wird eine Lärmobergrenze eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend der Empfehlungen der Mediation wird vereinbart, eine Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt einzuführen. Link zum Original
  108. Der Fluglärm soll deutlich unter die im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werte gesenkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, eine deutliche Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungbeschluss prognostizierten Werten zu erreichen. Link zum Original
  109. Die 19 Punkte der „Allianz für Lärmschutz“ zur Verminderung des Fluglärms werden weiter umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die in der Vergangenheit zwischen dem Land, der Fraport AG, dem „Forum Flughafen und Region“ sowie anderen Beteiligten in der „Allianz für Lärmschutz“ beschlossenen 19 Punkte zur Verminderung des Fluglärms in der Region weiter entschlossen umsetzen. Link zum Original
  110. Die Fluglärmkommission wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fluglärmkommission werden wir stärken. Link zum Original
  111. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte werden weiterentwickelt und ausgeschöpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Ausschöpfung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte erfolgen. Link zum Original
  112. Das Lärmmonitoring wird stetig verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Lärmmonitoring werden wir stetig verbessern. Link zum Original
  113. Die Lärmmessdaten sollen der Öffentlichkeit vereinfacht zugänglich gemacht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Me ssdaten sollen der Öffentlichkeit vereinfacht zugänglich gemacht werden. Link zum Original
  114. Die Einhaltung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses wird konsequent überwacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Einhaltung der Auflagen des Planfest stellungsbeschlusses konsequent überwachen und bei Zuwiderhandlung, beispielsweise bei verbote nem Einsatz von Gegenschub, mit einem Bußgeld belegen. Link zum Original
  115. Verstöße gegen die Auflagen, etwa verbotener Einsatz von Gegenschub, werden mit Bußgeld belegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Einhaltung der Auflagen des Planfest stellungsbeschlusses konsequent überwachen und bei Zuwiderhandlung, beispielsweise bei verbote nem Einsatz von Gegenschub, mit einem Bußgeld belegen. Link zum Original
  116. Beim zuständigen Ministerium wird eine Stabsstelle Fluglärmreduzierung geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim zuständigen Ministerium wollen wir eine Stabsstelle Fluglärmreduzierung schaffen. Link zum Original
  117. Das Forum Flughafen und Region wird mit seinem Informationsangebot weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Forum Flughafen und Region (FFR) mit seinem Informationsangebot weiterentwickeln und zu einer Stätte des direkten Dialogs machen, in die sich Luftverkehrswirtschaft und Kommunen ebenso wie Lärmbetroffene (aus FFR-Gemeinden) einbringen und an der Gestaltung des Austauschs mitwirken können. Link zum Original
  118. Das Forum Flughafen und Region soll zu einem Ort des direkten Dialogs von Luftverkehrswirtschaft, Kommunen und Lärmbetroffenen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Forum Flughafen und Region (FFR) mit seinem Informationsangebot weiterentwickeln und zu einer Stätte des direkten Dialogs machen, in die sich Luftverkehrswirtschaft und Kommunen ebenso wie Lärmbetroffene (aus FFR-Gemeinden) einbringen und an der Gestaltung des Austauschs mitwirken können. Link zum Original
  119. Die Umwelthaus GmbH wird organisatorisch klarer strukturiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die gemeinnützige Umwelthaus GmbH, Trägerin des Umwelt- und Nachbarschaftshauses Kelsterbach (UNH) wird organisatorisch klarer strukturiert, das UNH selbst in seinen Fachkompetenzen, insbesondere in Fragen der Evaluation von Flugrouten und Flugverfahren, deutlich gestärkt. Link zum Original
  120. Das Umwelt- und Nachbarschaftshaus Kelsterbach wird in seinen Fachkompetenzen, insbesondere bei der Evaluation von Flugrouten und Flugverfahren, deutlich gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die gemeinnützige Umwelthaus GmbH, Trägerin des Umwelt- und Nachbarschaftshauses Kelsterbach (UNH) wird organisatorisch klarer strukturiert, das UNH selbst in seinen Fachkompetenzen, insbesondere in Fragen der Evaluation von Flugrouten und Flugverfahren, deutlich gestärkt. Link zum Original
  121. Die Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse zur Festlegung lärmärmerer Flugrouten bei BAF, DFS und UBA sollen beschleunigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für eine Beschleunigung der Entschei dungsfindungs- und Genehmigungsprozesse bei der Festlegung lärmärmerer Flugrouten durch die nationalen Behörden Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), Deutsche Flugsicherung (DFS) und Umweltbundesamt (UBA) einsetzen. Link zum Original
  122. Per Bundesratsinitiative soll das Luftverkehrsgesetz so geändert werden, dass Lärmschutz für die zuständigen Bundesbehörden zur prioritären Aufgabe wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Luftverkehrsgesetzes betreiben, damit der Lärmschutz auch für zuständige Bundesbehörden (insbesondere die DFS) zu einer prioritären Aufgabe wird. Link zum Original
  123. Die NORAH-Studie wird weiterhin für geboten gehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung hält die NORAH-Studie weiterhin für geboten und sinnvoll. Link zum Original
  124. Die NORAH-Studie wird nach Fertigstellung unverzüglich veröffentlicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach vollständiger Fertigstellung wird sie unverzüglich veröffentlicht und ein breiter Dialogprozess mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft begonnen. Link zum Original
  125. Nach Veröffentlichung der NORAH-Studie wird ein breiter Dialogprozess mit Bürgern, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft begonnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach vollständiger Fertigstellung wird sie unverzüglich veröffentlicht und ein breiter Dialogprozess mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft begonnen. Link zum Original
  126. Die Landesregierung zieht Konsequenzen aus dem Ergebnis der NORAH-Studie.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird das Ergebnis der Studie würdigen und Konsequenzen ziehen. Link zum Original
  127. Anträge zum passiven Schallschutz sollen deutlich schneller und unbürokratischer bearbeitet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für eine deutlich schnellere und unbürokratischere Abwicklung der Anträge zum passiven Schallschutz einsetzen. Link zum Original
  128. DFS und BAF sollen das Urteil zur Südumfliegung im Rahmen des Lärmschutzkonzepts der Planfeststellung umsetzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    DFS und BAF sind aufgefordert, die Umsetzung des Urteils zur Südumfliegung im Rahmen des Lärmschutzkonzepts der Planfeststellung vorzunehmen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 52, Grüne 22 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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