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Der Vertrag enthält 284 von 1.553 Forderungen zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 284
  1. Forschung, Innovation und Mobilität erhalten mehr Impulse.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mehr Impulse für Forschung, Innovation und Mobilität. Link zum Original
  2. Der angestrebte Schulfrieden stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt und trägt dem Elternwillen Rechnung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der von uns angestrebte Schulfrieden wird das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und dem Elternwillen Rechnung tragen. Link zum Original
  3. Ein Schulfrieden wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Wir setzen uns für den Schulfrieden ein und wollen für alle Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Förderung erreichen. Link zum Original
  4. Für alle Schülerinnen und Schüler wird die bestmögliche Förderung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Wir setzen uns für den Schulfrieden ein und wollen für alle Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Förderung erreichen. Link zum Original
  5. Mit einem Pakt für den Nachmittag erhalten alle Grundschülerinnen und Grundschüler eine Bildungs- und Betreuungsgarantie, auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen für al le Grundschülerinnen und Grundschüler mit einem Pakt für den Nachmittag eine Bildungs- und Betreuungsgarantie geben, auch um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Link zum Original
  6. Der Pakt für den Nachmittag an Grundschulen steht nicht unter Finanzierungsvorbehalt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Folgende Prioritäten stehen nicht unter Finanzierungsvorbehalt: der Pakt für den Nachmittag an Grundschulen, das neue Hessische Sozialbudget, die Sportförderung sowie die 30-Millionen-Euro-Garantie für den Brand- und Katastrophenschutz. Link zum Original
  7. Im Hochschulbauprogramm HEUREKA liegt künftig ein Schwerpunkt auf Energieeffizienz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im H ochschulbauprogramm HEUREKA wird zukünftig ein Schwerpunkt auf dem Thema Energieeffizienz liegen. Link zum Original
  8. Die landwirtschaftliche Ausbildung muss sich an einer nachhaltigen Landwirtschaft orientieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausbildung in der Landwirtschaft muss sich an den Erfordernissen einer zukunftsgerichteten, nachhaltigen Landwirtschaft orientieren. Deshalb werden wir das Fachgebiet Ökolandbau wieder in den Lehrplan für angehende Landwirtinnen und Landwirte in den landwirtschaftlichen Berufsschulen und Technikerschulen aufnehmen. Link zum Original
  9. Das Fachgebiet Ökolandbau wird wieder in den Lehrplan der landwirtschaftlichen Berufs- und Technikerschulen aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausbildung in der Landwirtschaft muss sich an den Erfordernissen einer zukunftsgerichteten, nachhaltigen Landwirtschaft orientieren. Deshalb werden wir das Fachgebiet Ökolandbau wieder in den Lehrplan für angehende Landwirtinnen und Landwirte in den landwirtschaftlichen Berufsschulen und Technikerschulen aufnehmen. Link zum Original
  10. Die Agrarforschung wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir die Agrarforschung als wichtigen Bestandteil einer starken Landwirtschaft weiter unterstützen. Link zum Original
  11. Jedes Kind wird zum bestmöglichen Bildungserfolg geführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir haben uns daher zum Ziel gesetzt, jedes Kind zum bestmöglichen Bildungserfolg zu führen. Link zum Original
  12. Die Bildungspolitik orientiert sich nicht an Ideologien, sondern stellt die Kinder und Jugendlichen in ihrer Vielfalt in den Mittelpunkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir haben uns vorgenommen, unsere Bildungspolitik nicht an Ideologien zu orientieren, sondern die Kin der und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen – in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit. Wir wollen ihnen differenzierte Bildungsangebote machen, die ihre unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal fördern. Link zum Original
  13. Kindern und Jugendlichen werden differenzierte Bildungsangebote gemacht, die ihre unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir haben uns vorgenommen, unsere Bildungspolitik nicht an Ideologien zu orientieren, sondern die Kin der und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen – in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit. Wir wollen ihnen differenzierte Bildungsangebote machen, die ihre unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal fördern. Link zum Original
  14. Bildungsformen werden nicht von oben verordnet; der Elternwille gilt als maßgebliche Richtschnur.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Elternwille ist uns eine maßgebliche Richtschnur. Daher werden wir auch Bildungsformen nicht von oben verordnen und bei der Umsetzung besserer Bildungschancen verschiedene Wege ermöglichen. Link zum Original
  15. Bei der Umsetzung besserer Bildungschancen werden verschiedene Wege ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Elternwille ist uns eine maßgebliche Richtschnur. Daher werden wir auch Bildungsformen nicht von oben verordnen und bei der Umsetzung besserer Bildungschancen verschiedene Wege ermöglichen. Link zum Original
  16. Alle an Schule Beteiligten und die Landtagsfraktionen werden zu einem Bildungsgipfel eingeladen, um eine Vereinbarung über die Schulentwicklung der nächsten zehn Jahre zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Schulen brauchen das Gegenteil davon: Eine langfristige, verlässliche Grundlage und klare Ziele für ihre Arbeit. Den Weg dahin wollen CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der kommenden Legislaturperiode ebnen. Wir werden ihn damit beginnen, dass wir alle an Schule Beteiligten sowie die Fraktionen im Landtag zu einem Bildungsgipfel einladen, um mit ihnen eine Vereinbarung über die Schulentwicklung in Hessen für die nächsten zehn Jahre zu erreichen. Link zum Original
  17. Den Schulen wird Verlässlichkeit in der Lehrerausstattung gegeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unseren Schulen Verlässlichkeit in der L ehrerausstattung geben und Schulen, die im Landesvergleich unter besonders herausfordernden Bedingungen arbeiten, besonders unterstützen. Link zum Original
  18. Schulen, die unter besonders herausfordernden Bedingungen arbeiten, werden besonders unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unseren Schulen Verlässlichkeit in der L ehrerausstattung geben und Schulen, die im Landesvergleich unter besonders herausfordernden Bedingungen arbeiten, besonders unterstützen. Link zum Original
  19. Die Lehrerversorgung von 105 Prozent im Landesschnitt wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an der 105prozentigen Lehrerversorgung im Landesschnitt fest. Link zum Original
  20. Durch sinkende Schülerzahlen frei werdende Lehrerstellen bleiben im Bildungssystem und werden für Verbesserungen genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die infolge des Rückgangs der Schülerzahlen um 6 bis 8 Prozent bis zum Jahr 2 019 frei werdenden Lehrerstellen werden wir im Bildungssystem belassen und nutzen, um die nachfolgenden Verbesserungen zu erreichen. Link zum Original
  21. Keine Schulform, die von den Eltern vor Ort akzeptiert wird, wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden keine Schulform abschaffen, die von den Eltern vor Ort akzeptiert wird. Link zum Original
  22. Schulen des gegliederten Schulwesens und Schulen mit längerem gemeinsamem Lernen werden verlässlich ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir sowohl Schulen des gegliederten Schulwesens als auch Schulen, in denen länger gemeinsam gelernt wird, verlässlich ausstatten und ihnen pädagogische Weiterentwicklung en ermöglichen. Link zum Original
  23. Beiden Schularten werden pädagogische Weiterentwicklungen ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir sowohl Schulen des gegliederten Schulwesens als auch Schulen, in denen länger gemeinsam gelernt wird, verlässlich ausstatten und ihnen pädagogische Weiterentwicklung en ermöglichen. Link zum Original
  24. Integrierte Gesamtschulen können künftig vollständig binnendifferenziert ohne Kursaufteilung unterrichten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die integrierten Gesamtschulen können künftig im Rahmen ihrer pädagogischen Konzeption auch vollständig binnendifferenziert (ohne Aufteilung in Kursen) unterrichten. Link zum Original
  25. Für ausschließlich binnendifferenziert unterrichtete Klassen wird die Klassenhöchstgrenze auf 25 Schülerinnen und Schüler gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Klassen, die ausschließlich binnendifferenziert unterrichtet werden, wird die Klassenhöchstgrenze auf 25 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Link zum Original
  26. Die Wahlfreiheit der Gymnasien zwischen G8 und G9 wird weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben den kooperativen Gesamtschulen können seit dem Schuljahr 2013/2014 auch die Gymnasien wählen, ob sie in der Mittelstufe G8 oder G9 anbieten wollen. Diese Wahlfreiheit wollen wir weiter stärken. Link zum Original
  27. Das Kultusministerium übernimmt eine moderierende Rolle zwischen dem Elternwunsch nach G8 oder G9 und dem schulischen Angebot.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen das Kultusministerium in einer moderierenden Rolle zwischen dem Elternwunsch nach G8 bzw. G9 und dem vorhandenen schulischen Angebot. Link zum Original
  28. Gemeinsam mit den Schulträgern wird ein bedarfsgerechtes Angebot an G8 und G9 angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist, gemeinsam mit den Schulträgern zu einem bedarfsgerechten Angebot an G8 und G9 zu kommen. Link zum Original
  29. Durch eine Schulgesetzänderung können Schulen, die zu G9 zurückkehren, auch ihre laufenden 5. und 6. Klassen einbeziehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine zeitnahe Änderung des Schulgesetzes werden wir für Schulen, die zu G9 zurückkehren, die Möglichkeit schaffen, auch ihre jetzigen 5. und 6. Klassen in diesen Prozess einzubeziehen. Link zum Original
  30. Schulen in freier Trägerschaft werden als Bereicherung des schulischen Angebots ausdrücklich bejaht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zu den Schu len in freier Trägerschaft, denn diese bereichern das schulische Angebot in Hessen. Sie trägt dafür Sorge, dass diese auch in Zukunft angemessen und verlässlich auf Grundlage des in der 18. Wahlperiode novellierten Ersatzschulfinanzierungsgesetztes (ESchFG) finanziert werden. Link zum Original
  31. Schulen in freier Trägerschaft werden auch künftig angemessen und verlässlich nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zu den Schu len in freier Trägerschaft, denn diese bereichern das schulische Angebot in Hessen. Sie trägt dafür Sorge, dass diese auch in Zukunft angemessen und verlässlich auf Grundlage des in der 18. Wahlperiode novellierten Ersatzschulfinanzierungsgesetztes (ESchFG) finanziert werden. Link zum Original
  32. Auf die Einhaltung der Verfassungsbestimmungen zur Höhe der Schulgelder wird geachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf die Einhaltung der in der Verfassung verbrieften Bestimmungen zur Höhe der Schulgelder werden wir achten. Link zum Original
  33. Die Zusammenarbeit in Bildungsfragen mit Kommunen, anderen Ländern und dem Bund wird gezielt gesucht und die Abstimmungsprozesse werden intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir gezielt die Zusammenarbeit mit den Kommunen, den anderen deutschen Ländern und dem Bund suchen und die Abstimmungs- und Koordinationsprozesse fortsetzen und intensivieren. Link zum Original
  34. Die Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund zu Unterrichtsinhalten und Lehrerausbildung wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Zusammenarbeit mit anderen Ländern und dem Bund streben wir die Fortsetzung der Abstimmungs- und Koordinationsprozesse insbesondere in Bezug auf die Unterrichtsinhalte und die Lehrerausbildung an. Link zum Original
  35. Ländergrenzen sollen bei einem Umzug für Familien sowie Lehrerinnen und Lehrer keine Hürde sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ländergrenzen innerhalb Deutschlands sollten bei einem Umzug weder für Eltern und ihre Kinder noch für Lehrerinnen und Lehrer eine Hürde sein. Link zum Original
  36. Die Entwicklung bundesweit einheitlicher Abiturstandards wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Entwicklung von bundesweit einheitlichen Abiturstan dards und generell die höhere Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen. Link zum Original
  37. Eine höhere Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Entwicklung von bundesweit einheitlichen Abiturstan dards und generell die höhere Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen. Link zum Original
  38. Durch geeignete Rahmenbedingungen wird dazu beigetragen, dass Bildungsprozesse von Anfang an gelingen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen dazu beitragen, dass Bildungsprozesse von Anfang an gelingen. Link zum Original
  39. Kitas und Grundschulen werden bei der Intensivierung ihrer Zusammenarbeit in Tandems zur Nutzung des Bildungs- und Erziehungsplans unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Kindertagesstätten und Grundschulen dabei unterstützen, ihre Zusammenarbeit in Tandems zu intensivieren, um die Chancen des Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) auch nutzen zu können. Link zum Original
  40. Eine niedrigschwellige Elternbildung wird verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns zudem für die Verankerung einer niedrigschwelligen Elternbildung und eine stärkere Einbindung der Eltern in Kitas und Schulen einsetzen. Link zum Original
  41. Eltern werden stärker in Kitas und Schulen eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns zudem für die Verankerung einer niedrigschwelligen Elternbildung und eine stärkere Einbindung der Eltern in Kitas und Schulen einsetzen. Link zum Original
  42. Gesundheits- und Mobilitätserziehung wird stärker an Grundschulen verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Umsetzung des BEP soll auch die Gesundheits- und Mobilitätserziehung stärker an Grundschulen verankert werden. Link zum Original
  43. Die Zusammenarbeit von Kultus- und Sozialministerium wird für einen bruchlosen Übergang zwischen den Bildungsorten von 0 bis 10 Jahren intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um im Sinne einer zusammenhängenden Bildungskette für Kinder von 0-10 Jahren den Wechsel zwischen den altersspezifisch unterschiedlichen Bildungsorten möglichst bruchlos zu gestalten, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen dem Hessischen Kultusministerium und dem Hessischen Sozialministerium intensivieren. Link zum Original
  44. Kleine Grundschulen im ländlichen Raum werden nach Möglichkeit erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gemäß dem Motto „kurze Beine, kurze Wege “ wie bereits in der Vergangenheit kleine Grundschulen im ländlichen Raum nach Möglichkeit er halten. Link zum Original
  45. Jahrgangsübergreifender Unterricht und Verbundlösungen werden als Instrumente für kleine Grundschulen genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf die bereits erfolgreich angewendeten Instrumente des jahrgangsübergreifenden Unterrichts und der Verbundlösungen. Link zum Original
  46. Mindestens 100 zusätzlichen Grundschulen wird der flexible Schulanfang ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden es mindestens 100 zusätzlichen Grundschulen, die dies wünschen, ermöglichen, den flexiblen Schulanfang umzusetzen. Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Anzahl. Dabei werden die ersten beiden Jahrgänge zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst, die je nach Entwicklungsstand des Kindes in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden kann. Lehrkräfte werden dabei durch sozialpädagogische Kräfte unterstützt. Link zum Original
  47. Lehrkräfte werden beim flexiblen Schulanfang durch sozialpädagogische Kräfte unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden es mindestens 100 zusätzlichen Grundschulen, die dies wünschen, ermöglichen, den flexiblen Schulanfang umzusetzen. Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Anzahl. Dabei werden die ersten beiden Jahrgänge zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst, die je nach Entwicklungsstand des Kindes in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden kann. Lehrkräfte werden dabei durch sozialpädagogische Kräfte unterstützt. Link zum Original
  48. Eine Erweiterung der Grundschul-Stundentafel in Deutsch und Mathematik wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir eine Erweiterung der Grundschul -Stundentafel in den Fächern Deutsch und Mathematik prüfen. Link zum Original
  49. Das Ganztagsschulprogramm wird ausgeweitet, um Kindern vielfältige Lernanregungen zu geben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen durch eine Ausweitung des Ganztagsschulprogramms unsere Schulen dabei unterstützen, im Unterricht und darüber hinaus Kindern vielfältige L ernanregungen zu geben – mit Angeboten, die sie fördern, bereichern und ihr Interesse wecken. Link zum Original
  50. Gemeinsam mit den Kommunen erhalten alle Eltern, die dies wünschen, ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot für Grundschulkinder von 7.30 bis 17.00 Uhr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder wollen oder für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen, ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr machen. Da für sind wir als Land bereit, alle Grundschulen auf freiwilliger Basis in das Ganztagsschulprogramm des Landes aufzunehmen und an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr unseren Beitrag für den „Pakt für den Nachmittag“ zu leisten. Link zum Original
  51. Alle Grundschulen werden auf freiwilliger Basis in das Ganztagsschulprogramm aufgenommen, mit Landesangebot an fünf Tagen bis 14.30 Uhr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder wollen oder für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen, ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr machen. Da für sind wir als Land bereit, alle Grundschulen auf freiwilliger Basis in das Ganztagsschulprogramm des Landes aufzunehmen und an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr unseren Beitrag für den „Pakt für den Nachmittag“ zu leisten. Link zum Original
  52. Mit den Kommunen werden Vereinbarungen angestrebt, nach denen sie die Betreuung von 14.30 bis 17.00 Uhr und in den Schulferien sicherstellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Gegenzug streben wir an, mit den Kommunen Vereinbarungen zu schließen, mit denen sie ihrerseits für den Zeitraum von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr und in den Schulferien verlässlich die weiteren Bildungs- und Betreuungsangebote derjenigen Kinder sicherstellen, deren Eltern dies wünschen. Link zum Original
  53. Vorhandene Träger bewährter Betreuungsangebote werden in die Konzeption einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vorhandene Träger bewährter Betreuungsangebote vor Ort sollen in die Konzeption einbezogen werden. Link zum Original
  54. Die Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote zu höheren Profilen wird nach Möglichkeit gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach Möglichkeit wollen wir darüber hinaus auch die Weiterentwicklung vorhandener Ganztagsangebote von Profil 1 zu Profil 2 oder zu Ganztagsschulen nach Profil 3 fördern. Link zum Original
  55. Ein landesweites Ganztagsangebot für alle Grundschulen hat Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir geben aber der Schaffung eines landesweiten Angebots für alle Grundschulen Priorität. Link zum Original
  56. Der Übergang von der Schule in den Beruf wird reformiert, beginnend mit Berufsorientierung in der Mittelstufe bis zur Einmündung in den Beruf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher setzt die Koalition auf eine Reform des Übergangs von Schule und Beruf, der bereits in der Mittelstufe mit der Berufsorientierung und einem verstärkten Praxisbezug beginnt und mit dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung und der Einmündung in den Beruf enden sollte. Link zum Original
  57. In allgemeinbildenden Schulen wird der Bezug zur beruflichen Praxis verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt darauf, in den allgemeinbildenden Schulen den Bezug zur beruflichen Praxis zu verstärken und Schülerinnen und Schülern die Berufsorientierung zu erleichtern. Link zum Original
  58. Schülerinnen und Schülern wird die Berufsorientierung erleichtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt darauf, in den allgemeinbildenden Schulen den Bezug zur beruflichen Praxis zu verstärken und Schülerinnen und Schülern die Berufsorientierung zu erleichtern. Link zum Original
  59. Schülerinnen und Schüler erhalten ab Klasse 7 eine systematische Lebens- und Arbeitsweltberatung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass Schülerinnen und Schüler schon ab Klasse 7 eine systematische Lebens- und Arbeitsweltberatung erhalten. Link zum Original
  60. In Kooperation mit den Schulträgern werden die Maßnahmen der Berufsorientierung besser verzahnt und koordiniert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In enger Kooperation mit den Schulträgern wollen wir eine bessere Verzahnung und Koordinierung der Maßnahmen im Bereich Berufsorientierung schaffen und dadurch die Ausbildungsreife verbessern. Link zum Original
  61. An Schulen werden eine interne Koordination und feste Ansprechpartner für Berufsorientierung eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schlagen die Einrichtung einer schulinternen Koordination und fester schulischer Ansprechpartner vor. Link zum Original
  62. Einrichtungen und Akteure im Umfeld der Schule werden ermutigt, ihre Berufsorientierungsaktivitäten kommunal oder regional abzustimmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird die Einrichtungen und Akteure im Umfeld der Schule dazu ermutigen, die entsprechenden Aktivitäten auf kommunaler bzw. regionaler Ebene abzustimmen und zu koordinieren. Link zum Original
  63. Die Zusammenarbeit der Hochschulen mit Schulen, etwa über Bildungspartnerschaften und Schülerforschungszentren, wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältigen Aktivitäten der hessischen Hochschulen bei der Zusammenarbeit mit den Schulen, etwa über vereinbarte Bildungspartnerschaften, Schü lercampus und –akademien, Schnupperstudien oder Schülerforschungszentren begrüßen wir und werden diese auch weiterhin unterstützen. Link zum Original
  64. Jedem jungen Menschen wird eine Ausbildung ermöglicht, bevorzugt im dualen System, sonst durch eine geförderte vollqualifizierende Berufsausbildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, jedem jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, bevorzugt im bewährten dualen System oder – falls dies nicht gelingt – durch eine geförderte, möglichst praxisnahe vollqualifizierende Berufsausbildung. Link zum Original
  65. Produktionsschulen gelten als Baustein zur Aktivierung und Nachqualifizierung junger Menschen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch Produktionsschulen sehen wir als einen Baustein zur Aktivierung bzw. Nachqualifizierung junger Menschen. Link zum Original
  66. Mittel und Zuständigkeiten für die Förderung des Übergangs von Schule zu Beruf werden in einem Ministerium gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Mittel und Zuständigkeiten für die Förderung des Übergangs von Schule zu Beruf in einem Ministerium bündeln. Link zum Original
  67. Ein regional ausgewogenes Berufsschulangebot in der Fläche wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher ein regional ausgewogenes Berufsschulangebot in der Fläche fördern. Link zum Original
  68. Beruflichen Schulen wird weiterhin mehr Selbstständigkeit ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den begonnenen Prozess, beruflichen Schulen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen, werden wir fortsetzen. Link zum Original
  69. Möglichst keine Schülerinnen und Schüler bleiben ohne Abschluss.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen möglichst keine Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss zurücklassen. Link zum Original
  70. Das Projekt „Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb“ (SchuB) wird weiterentwickelt und flächendeckend ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Projekt „Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb“ (SchuB) weiterentwickeln und flächendeckend ausbauen. Link zum Original
  71. Förderangebote nach dem Vorbild der Osterferiencamps werden ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wird die zukünftige Landesregierung Förderangebote nach dem Vorbild der Osterferiencamps ausweiten. Link zum Original
  72. Die Lehrerzuweisung nach Sozialindex wird um 300 Stellen ausgeweitet und damit verdoppelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Lehrerzuweisung nach Sozialindex werden wir um 300 Stellen ausweiten und damit verdoppeln. Link zum Original
  73. Für einen zielgenaueren Einsatz der Sozialindex-Stellen werden Absprachen mit Schulen und Schulträgern getroffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für ein en noch zielgenaueren Einsatz der Sozialindex-Stellen sollen diesbezügliche Absprachen mit den Schulen und Schulträgern getroffen werden. Link zum Original
  74. Der Sozialindex wird geöffnet, um Schulen weitere sozialpädagogische Unterstützung zu ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus soll der Sozialindex geöffnet werden, um Schulen, die dies wünschen, weitere sozialpädagogische Unterstützung zu ermöglichen. Link zum Original
  75. Schulen entscheiden selbst, ob sie Sozialindex-Stellen für Lehrkräfte oder für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen einsetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schulen, die Stellen über den Sozialindex erhalten, haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie diese ganz oder teilweise für Lehrkräfte oder für Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen ein setzen wollen. Link zum Original
  76. Ein Teil der Lehrerversorgung über 100 Prozent kann für die Einstellung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen verwendet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem kann auch ein Teil der Lehrerversorgung, die über 100 Prozent hinausgeht, ebenfalls für die Einstellung von Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen verwendet werden (Schulsozialarbeit). Link zum Original
  77. Die Inklusion von Kindern mit und ohne Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird verwirklicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verfolgen das Ziel der Inklusion von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen oder Behinderungen im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention und deren Realisierung. Link zum Original
  78. Die Voraussetzungen für inklusive Beschulung, besonders an Grundschulen, werden so verbessert, dass möglichst kein Elternwunsch darauf mehr abgelehnt werden muss.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis zum Ende der Legislaturperiode streben wir an, die Voraussetzungen für die inklusive Beschulung insbesondere im Grundschulbereich so weit zu verbessern, dass möglichst kein Elternwunsch auf inklusive Beschulung mehr abschlägig beschieden wer den muss. Link zum Original
  79. Das Förderschulsystem wird dort weiterentwickelt, wo Eltern es wünschen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dort, wo es von den Eltern gewünscht wird, werden wir das Förderschulsystem weiterentwickeln. Link zum Original
  80. Mit möglichst allen Schulträgern werden Inklusionsvereinbarungen nach dem Vorbild der Modellregionen Wiesbaden und Hochtaunus geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition strebt für diesen Zeitraum ebenfalls an, mit möglichst allen Schulträgern Vereinbarungen nach dem Vorbild der Modellregionen Wiesbaden und H ochtaunus zu schließen. Link zum Original
  81. Förderschullehrkräfte werden bei inklusiver Beschulung wieder fest dem Kollegium der allgemeinen Schule zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollen, dass Förders chullehrer bei inklusiver Beschulung wieder fest dem Kollegium der allgemeinen Schule zugeordnet werden. Link zum Original
  82. Allgemeine Schulen können auf Antrag des Förderausschusses Förderung für kleinere Klassen bei spezifischem Förderbedarf erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Schülerinnen und Schüler, deren spezifischer Förderbedarf eine Reduzierung der Klassengrößen notwendig macht, können die allgemeinen Schulen auf Antrag des Förderausschusses vom Staatlichen Schulamt eine entsprechende Förderung erhalten. Link zum Original
  83. Beratungs- und Förderzentren können an allgemeinen Schulen verortet oder als Schulen ohne Schülerinnen und Schüler organisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beratungs- und Förderzentren können auch an allgemeinen Schulen verortet werden oder nach dem Vorbild der dezentralen Erziehungshilfe als Schulen ohne Schülerinnen und Schüler organisiert werden. Link zum Original
  84. Der Leistungsrückstand von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund wird abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Derzeit schneiden Schüler innen und Schüler mit Migrationshintergrund im Durchschnitt immer noch schlechter ab als ihre Mits chülerinnen und Mitschüler ohne Migrationshintergrund. Das wollen wir ändern. Link zum Original
  85. Die Qualifizierung von Lehrkräften in interkultureller Kompetenz wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Von besonderer Bedeutung sind dabei die Förderung der Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich der interkulturellen Kompetenz und der verstärkte Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund. Link zum Original
  86. Lehrkräfte mit Migrationshintergrund werden verstärkt eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Von besonderer Bedeutung sind dabei die Förderung der Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich der interkulturellen Kompetenz und der verstärkte Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund. Link zum Original
  87. Bei der Anerkennung ausländischer Lehramtsqualifikationen wird auf gleiche Eignungsvoraussetzungen geachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Gleichstellung von im Ausland erworbenen Qualifikationen für den Lehrerberuf werden wir auf die Einhaltung gleicher Eignungsvoraussetzungen achten. Link zum Original
  88. Die Bildungschancen von Kindern mit Migrationshintergrund werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen als Land die Bildungschancen von Kindern mit Migrationshintergrund fördern. Besondere Bedeutung kommt dabei der Intensivierung von Fördermaßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache zu. Link zum Original
  89. Fördermaßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache werden intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen als Land die Bildungschancen von Kindern mit Migrationshintergrund fördern. Besondere Bedeutung kommt dabei der Intensivierung von Fördermaßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache zu. Link zum Original
  90. Auch Kinder ohne Migrationshintergrund mit sprachlichen Defiziten können Deutsch-Vorlaufkurse vor der Grundschule besuchen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Studien zeigen, dass auch Kinder aus Familien ohne Migrationshintergrund sprachliche Defizite aufweisen, daher sollen auch diese von den Deutsch-Vorlaufkursen im Vorfeld des Grundschulbesuchs profitieren. Link zum Original
  91. Die Vorlaufkurse werden stärker mit dem Sprachunterricht von Kitas und Grundschulen verzahnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vorlaufkurse wol len wir stärker mit dem Sprachunterricht der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen verzahnen. Link zum Original
  92. Mehrsprachigkeit und Kompetenzerwerb in der Herkunftssprache gelten als wertvoll.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund sehen wir als Wert. Wir halten den Kompetenzerwerb in der Herkunftssprache für wichtig und wollen es Schulen beispielsweise ermöglichen, Herkunftssprachen ihrer Schülerinnen und Schüler als zweite oder dritte Fremdsprache anzubieten. Link zum Original
  93. Schulen können Herkunftssprachen als zweite oder dritte Fremdsprache anbieten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund sehen wir als Wert. Wir halten den Kompetenzerwerb in der Herkunftssprache für wichtig und wollen es Schulen beispielsweise ermöglichen, Herkunftssprachen ihrer Schülerinnen und Schüler als zweite oder dritte Fremdsprache anzubieten. Link zum Original
  94. Der islamische Religionsunterricht wird im Dialog mit den Religionsgemeinschaften bedarfsgerecht ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den islamischen Religionsunterricht wollen wir im Dialog mit den Religionsgemeinschaften bedarfsgerecht ausbauen und die dafür notwendigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen schaffen. Link zum Original
  95. An den Hochschulen werden Ausbildungskapazitäten für islamischen Religionsunterricht geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den islamischen Religionsunterricht wollen wir im Dialog mit den Religionsgemeinschaften bedarfsgerecht ausbauen und die dafür notwendigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen schaffen. Link zum Original
  96. Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung werden verstärkt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Leistungspotenziale von Schülerinnen und Schülern mit besonderer Begabung verstärkt fördern. Link zum Original
  97. Der pädagogische Ansatz der Schulen mit „Gütesiegel Hochbegabung“ wird weiterentwickelt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den pädagogischen Ansatz der Schulen mit „Gütesiegel Hochbegabung“ weiterentwickeln und ausbauen. Link zum Original
  98. Die Hochbegabtenförderung wird in den Regelunterricht integriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Uns ist die Integration der Hochbegabtenförderung in den Regelunterricht und die Ausweitung der Breitenförderung von Hochbegabten wichtig. Link zum Original
  99. Die Breitenförderung von Hochbegabten wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Uns ist die Integration der Hochbegabtenförderung in den Regelunterricht und die Ausweitung der Breitenförderung von Hochbegabten wichtig. Link zum Original
  100. Die Beratungsstelle BRAIN wird stärker unterstützt, um Wartezeiten zu verkürzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir die begabungsdiagnostische Beratungsstelle BRAI N dahingehend stärker unterstützen, dass die bisher langen Wartezeiten für Ratsuchende verkürzt werden können. Link zum Original
  101. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften in Hessen wird reformiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Hessen reformieren. Link zum Original
  102. Über die Ausgestaltung des universitären Teils der Lehrerausbildung wird ein breiter Dialog geführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Hessen reformieren. Dazu gehört auch ein breit angelegter Dialog über die Ausgestaltung des universitären Teils der Lehrerausbildung (1. Phase). Link zum Original
  103. Pädagogische Entwicklungen wie Ganztagsschule und Inklusion werden stärker im universitären Teil der Lehrerausbildung verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Hessen reformieren. Dazu gehört auch ein breit angelegter Dialog über die Ausgestaltung des universitären Teils der Lehrerausbildung (1. Phase). Wir halten es für erforderlich, dass pädagogische Entwicklungen, wie beispielsweise der Wandel von der Halbtags- zur Ganztagschule oder die Herausforderungen der Inklusion, stärker in diesem Teil der Lehrerausbildung verankert werden. Link zum Original
  104. Staatsexamen und Referendariat in der Lehrerausbildung werden beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Staatsexamen und das Referendariat in der Lehrerausbildung wollen wir beibehalten. Link zum Original
  105. Ein Praxissemester im Lehramtsstudium wird grundsätzlich eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich grundsätzlich zur Einführung eines Praxissemesters, das auf eine Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden zielt und ihnen ein frühzeitiges Kennenlernen des gesamten Tä tigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung ermöglicht. Link zum Original
  106. Die Grundlagen des Praxissemesters werden vor dem Start zum Wintersemester 2015/2016 überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich grundsätzlich zur Einführung eines Praxissemesters, das auf eine Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden zielt und ihnen ein frühzeitiges Kennenlernen des gesamten Tä tigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung ermöglicht. Gleichzeitig sollen dessen konzeptionelle und organisatorische Grundlagen noch vor Start des Praxissemesters zum Wintersemester 2015/2016 überarbeitet und optimiert werden. Link zum Original
  107. Die Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte werden unter Einbeziehung von Best-Practice-Modellen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte wollen wir unter verstärkter Einbeziehung von Best-Practice-Modellen ausbauen und deren Qualität optimieren. Link zum Original
  108. Die Qualität der Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte wird optimiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte wollen wir unter verstärkter Einbeziehung von Best-Practice-Modellen ausbauen und deren Qualität optimieren. Link zum Original
  109. Schulleitungen werden gezielt auf ihre Tätigkeit vorbereitet und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schulleitungen werden wir gezielt auf ihre herausfordernden Tätigkeiten vorbereiten und sie dabei unterstützen. Link zum Original
  110. Geprüft wird eine Qualifizierung von Fachlehrkräften für Arbeitslehre in einem weiteren Mangelfach an beruflichen Schulen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird prüfen, inwieweit hinsichtlich der Mangelfächer an beruflichen Schulen eine Qualifizierung insbesondere der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Arbeitslehre in einem weiteren Fach ermöglicht werden kann. Link zum Original
  111. Die Verwaltungsstrukturen für Lehrerbildung, schulische Qualitätsentwicklung und Qualifizierung von Schulleitungen werden unter einem Dach gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Verzahnung und Bündelung der administrativen Strukturen der drei Phasen der Lehrerbildung, der schulischen Qualitätsentwicklung und der Qualifizierung von Schulleitungskräften unter einem Dach. Link zum Original
  112. Die Staatlichen Schulämter werden unmittelbar an das Kultusministerium angebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatlichen Schulämter werden unmittelbar an das Hessische Kultusministerium angebunden. Diese flexiblere Organisationsform ersetzt das Landesschulamt. Link zum Original
  113. Das Landesschulamt wird ersetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatlichen Schulämter werden unmittelbar an das Hessische Kultusministerium angebunden. Diese flexiblere Organisationsform ersetzt das Landesschulamt. Link zum Original
  114. Die Schulinspektion wird unter Wahrung einer unabhängigen Qualitätsentwicklung überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter Gewährleistung ei ner unabhängigen Qualitätsentwicklung wollen wir die Ausgestaltung der Schulinspektion überarbeiten und weiterentwickeln. Link zum Original
  115. In Pilotprojekten wird eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung staatlicher und kommunaler Schulämter erprobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in Pilotprojekten eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von staatlichen und kommunalen Schulämtern mit dem Ziel der Dienstleistung aus einer Hand erproben. Link zum Original
  116. In den Pilotprojekten werden die Budgets von Land und Kommunen stärker zusammengeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in Pilotprojekten eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von staatlichen und kommunalen Schulämtern mit dem Ziel der Dienstleistung aus einer Hand erproben. Dazu gehört auch die stärkere Zusammenführung der Budgets von Land und Kommunen. Link zum Original
  117. Weitere interessierte Schulen erhalten schrittweise die Möglichkeit zur Umwandlung in Selbstständige Schulen.

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    Wortlaut im Vertrag
    CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen daher weiteren interessierten allgemeinbildenden und beruflichen Schulen schrittweise die Möglichkeit zur Umwandlung in Selbstständige Schulen geben. Link zum Original
  118. Das Konzept der Selbstständigen Schule wird anhand von Best-Practice-Beispielen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch Best-Practice-Beispiele und Anregungen von bereits umgewandelten Schulen wollen wir das Konzept der Selbstständigen Schule weiterentwickeln. Link zum Original
  119. Schulen werden von unnötiger Bürokratie befreit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Schulen von unnötiger Bürokratie befreien und ihnen gestatten, selbst zu entscheiden, in welchen Schritten sie mehr Eigenverantwortung übernehmen wollen. Link zum Original
  120. Schulen entscheiden selbst, in welchen Schritten sie mehr Eigenverantwortung übernehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Schulen von unnötiger Bürokratie befreien und ihnen gestatten, selbst zu entscheiden, in welchen Schritten sie mehr Eigenverantwortung übernehmen wollen. Link zum Original
  121. Das Land gewährleistet Verlässlichkeit bei Zielsetzungen, Unterstützung sowie personellen und finanziellen Ressourcen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land gewährleistet im Gegenzug Verlässlichkeit hinsichtlich der pädagogischen Zielsetzungen, der Unterstützungsangebote und der Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen. Link zum Original
  122. Die demokratische Verfasstheit der Schule wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die demokratische Verfasstheit der Schule stärken. Link zum Original
  123. Die ehrenamtliche Arbeit von Eltern- und Schülervertretungen wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die ehrenamtliche Arbeit von Eltern- und Schülervertretungen unterstützen und in einen Dialog über die Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte von Eltern sowie von Schülerinnen und Schülern eintreten. Link zum Original
  124. Über die Mitbestimmungsrechte von Eltern und Schülerschaft wird ein Dialog geführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die ehrenamtliche Arbeit von Eltern- und Schülervertretungen unterstützen und in einen Dialog über die Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte von Eltern sowie von Schülerinnen und Schülern eintreten. Link zum Original
  125. Initiativen für verbindliche Erziehungsvereinbarungen zwischen Schulen und Eltern werden gestartet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir gezielte Initiativen für verbindliche Erziehungsvereinbarungen zwischen Schulen und Eltern auf den Weg bringen. Link zum Original
  126. Mit freien und öffentlichen Trägern wird ein Weiterbildungspakt geschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Möglichkeiten der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens optimal zu unterstützen, wollen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen einen Weiterbildungspakt mit den freien und öffentlichen Trägern schließen. Link zum Original
  127. Zweckgebundene Mittel für Weiterbildung, insbesondere zur Alphabetisierung Erwachsener, werden erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Möglichkeiten der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens optimal zu unterstützen, wollen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen einen Weiterbildungspakt mit den freien und öffentlichen Trägern schließen. Dieser beinhaltet eine Erhöhung zweckgebundener Mittel für konkrete Weiterbildungsleistungen, insbesondere zur Alphabetisierung von Erwachsenen. Link zum Original
  128. Die Hessencampus-Initiativen werden durch regionale Kooperationsvereinbarungen zwischen Land und Kommunen weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des Hessischen Weiterbildungsgesetzes sollen die Hessen campus-Initiativen durch den weiteren Abschluss regional differenzierter Kooperationsvereinbarungen zwischen Land und Kommunen weiterentwickelt werden. Link zum Original
  129. Die Rolle der Hessencampus-Initiativen in regionaler Bildungskoordination, -information und -beratung wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des Hessischen Weiterbildungsgesetzes sollen die Hessen campus-Initiativen durch den weiteren Abschluss regional differenzierter Kooperationsvereinbarungen zwischen Land und Kommunen weiterentwickelt werden. Ihre Rolle soll in der regionalen Bildungskoordination, -information und - beratung gestärkt werden. Link zum Original
  130. Anreize zur stärkeren Nutzung von Fort- und Weiterbildungsangeboten werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Weiterhin unterstützen wir die Schaffung von Anreizen zur verstärkten Nutzung von Fort- und Weiterbildungsangeboten. Link zum Original
  131. Die hessischen Forschungsstandorte sollen stärker vernetzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben insbesondere eine stärkere Vernetzung der hessischen Forschungsstandorte an. Link zum Original
  132. Die Kinderbetreuung wird weiter ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns daher das Ziel, Kinderbetreuung und Kinderschutz weiter auszubauen und die Voraussetzungen für Gleichberechtigung zu verbessern. Link zum Original
  133. Die Kinderbetreuung soll den Anforderungen an qualitativ hochwertige Betreuung gerecht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Anforderungen in unserer heutigen Gesellschaft an qualitativ hochwertige Kinderbetreuung gerecht werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter weiter verbessern. Link zum Original
  134. Der Ausbau eines qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebots für alle Kinder, einschließlich ganztägiger Angebote, wird bedarfsgerecht fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass der Ausbau eines qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebotes für alle Kinder bedarfsgerecht und an der tatsächlichen Nachfrage orientiert fortgesetzt wird, auch im Hinblick auf den Ausbau von ganztägigen Angeboten. Link zum Original
  135. Die bedarfsgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren wird gewährleistet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bedarfsgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren gewährleisten. Link zum Original
  136. Mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz wird die Förderung aller Kinder in Kindertageseinrichtungen vorangebracht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz die Förderung aller Kinder in Kindertageseinrichtungen voranbringen. Link zum Original
  137. Die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes wird begleitet und bei Problemen durch ein Qualitätsmonitoring nachgesteuert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb den Umsetzungsprozess des Kinderförderungsgesetzes permanent begleiten und durch ein Qualitätsmonitoring bei etwaigen Problemen in der Praxis nachsteuern. Link zum Original
  138. Mitte 2014 wird ein „Runder Tisch Kinderbetreuung“ zur Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes und zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung einberufen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir Mitte 2014 einen „Runden Tisch Kinderbetreuung“ einberufen, um gemeinsam mit den Verbänden und Trägern eine erste Evaluierung zur Wirkung des Kinderförderungsgesetzes durchzuführen und über die weitere Entwicklung der Kinderbetreuung in Hessen zu beraten. Link zum Original
  139. Eine Verschulung des Kindergartens wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Eine Verschulung des Kindergartens lehnen wir ab; Kindertageseinrichtungen sind eigenständige Institutionen mit eigenem pädagogischem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Link zum Original
  140. Die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten wird weiter vorangebracht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten weiter voranbringen. Link zum Original
  141. Die Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren wird mit entsprechenden Haushaltsmitteln gesichert und weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes die Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0-10 Jahren mit sei nen hohen Qualitätsstandards mit entsprechenden Haushaltsmitteln nachhaltig sichern und weiterentwickeln. Link zum Original
  142. Alle Kindertagesstätten sollen verbindliche Tandemvereinbarungen mit den Grundschulen schließen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden darauf hinwirken, dass alle Kindertagesstätten verbindliche Tandemvereinbarungen mit den Grundschulen schließen, damit für alle Kinder ein guter Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gelingt. Link zum Original
  143. Die Maßnahmen zur Sprachförderung und Sprachstandserfassung werden fortgeführt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bisherigen Maßnahmen zur Sprachförderung und Sprachstandserfassung fortführen und unter Einbeziehung aller bestehenden Maßnahmen weiterentwickeln. Link zum Original
  144. Die Inklusion von Kindern mit Behinderungen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen in der Inklusion von Kindern mit Behinderungen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Link zum Original
  145. Die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz soll mit unveränderten Standards fortgeführt und auf Kinder unter drei Jahren erweitert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir gehen davon aus, dass sich die Kommunalen Spitzenverbände und die Liga der freien Wohlfahrtspflege auf die Fortführung der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz vereinbaren, für das Wohl der Kinder mit Behinderungen die Qualität erhalten, Gruppengröße, Personalbemessung und Gewährung der Fachkraftstunden (Status Quo) beibehalten und den Geltungsbereich auf Kinder unter drei Jahren erweitern. Link zum Original
  146. Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung erhöht das Land die Pauschalen im KiFöG für die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Kindertagesstätten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird, nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung, die angesetzten Pauschalen im KiFöG für die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Kindertagesstätten erhöhen, so dass es weiterhin möglich ist, die guten Qualitätsstandards beizubehalten. Link zum Original
  147. Die Tagespflege wird gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden bedarfsgerecht gestärkt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden streben wir an, die Tagespflege bedarfsgerecht zu stärken und auszubauen. Dazu können auch landeseinheitliche Empfehlungen für die Vergütung von Tagespflegepersonen dienen. Link zum Original
  148. Landeseinheitliche Empfehlungen für die Vergütung von Tagespflegepersonen kommen in Betracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden streben wir an, die Tagespflege bedarfsgerecht zu stärken und auszubauen. Dazu können auch landeseinheitliche Empfehlungen für die Vergütung von Tagespflegepersonen dienen. Link zum Original
  149. Ein Konzept zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern gegen den Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit verschiedenen Maßnahmen dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung weiter entgegenwirken und dazu ein Konzept zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern erarbeiten. Dazu gehören u.a. die befristete Anhebung der Schul plätze, der Ausbau der Modelle zur dualen Ausbildung, Anreize bei der Hebung der stillen Reserve und die Prüfung einer verstärkten Kooperation mit den Jobcentern. Link zum Original
  150. Die Schulplätze in der Erzieherausbildung werden befristet angehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit verschiedenen Maßnahmen dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung weiter entgegenwirken und dazu ein Konzept zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern erarbeiten. Dazu gehören u.a. die befristete Anhebung der Schul plätze, der Ausbau der Modelle zur dualen Ausbildung, Anreize bei der Hebung der stillen Reserve und die Prüfung einer verstärkten Kooperation mit den Jobcentern. Link zum Original
  151. Die Modelle zur dualen Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit verschiedenen Maßnahmen dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung weiter entgegenwirken und dazu ein Konzept zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern erarbeiten. Dazu gehören u.a. die befristete Anhebung der Schul plätze, der Ausbau der Modelle zur dualen Ausbildung, Anreize bei der Hebung der stillen Reserve und die Prüfung einer verstärkten Kooperation mit den Jobcentern. Link zum Original
  152. Es werden Anreize zur Hebung der stillen Reserve von Fachkräften in der Kinderbetreuung gesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit verschiedenen Maßnahmen dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung weiter entgegenwirken und dazu ein Konzept zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern erarbeiten. Dazu gehören u.a. die befristete Anhebung der Schul plätze, der Ausbau der Modelle zur dualen Ausbildung, Anreize bei der Hebung der stillen Reserve und die Prüfung einer verstärkten Kooperation mit den Jobcentern. Link zum Original
  153. Eine verstärkte Kooperation mit den Jobcentern bei der Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit verschiedenen Maßnahmen dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung weiter entgegenwirken und dazu ein Konzept zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern erarbeiten. Dazu gehören u.a. die befristete Anhebung der Schul plätze, der Ausbau der Modelle zur dualen Ausbildung, Anreize bei der Hebung der stillen Reserve und die Prüfung einer verstärkten Kooperation mit den Jobcentern. Link zum Original
  154. Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern werden mit spezifischen Angeboten gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere wollen wir Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern mit spezifischen Angeboten fördern. Daher werden wir die Lehrerzuweisung nach Sozialindex verdoppeln. Link zum Original
  155. Die Lehrerzuweisung nach Sozialindex wird verdoppelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere wollen wir Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern mit spezifischen Angeboten fördern. Daher werden wir die Lehrerzuweisung nach Sozialindex verdoppeln. Link zum Original
  156. Die Kenntnisse der deutschen Sprache werden weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist eine zentrale Aufgabe, die Kenntnisse der deutschen Sprache weiter auszubauen. Link zum Original
  157. Deutsch-Vorlaufkurse als integrierte Sprachförderung auf Grundlage von Sprachstandserhebungen werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb Deutsch-Vorlaufkurse als integrierte Sprachförderung auf der Grundlage von Sprachstandserhebungen fortführen. Zusätzlich werden wir die Kurse „Deutsch als Zweitsprache“ weiter ausweiten. Link zum Original
  158. Die Kurse „Deutsch als Zweitsprache“ werden ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb Deutsch-Vorlaufkurse als integrierte Sprachförderung auf der Grundlage von Sprachstandserhebungen fortführen. Zusätzlich werden wir die Kurse „Deutsch als Zweitsprache“ weiter ausweiten. Link zum Original
  159. Herkunftssprachen sollen in der Schule als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir Sprachkenntnisse in der Herkunftssprache u.a. dadurch fördern, dass sie in der Schule auch als 2. oder 3. Fremdsprache angeboten werden können. Link zum Original
  160. Sprachförderprogramme für Eltern wie „Mama und Papa lernen Deutsch“ werden verstetigt und ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso werden wir die Sprachförderung für Eltern durch Programme wie „Mama und Papa lernen Deutsch“ verstetigen und ausbauen. Link zum Original
  161. Der islamische Religionsunterricht wird im Dialog mit den Religionsgemeinschaften bedarfsgerecht ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den islamischen Religionsunterricht werden wir im Dialog mit den Religionsgemeinschaften bedarfsgerecht ausbauen. Link zum Original
  162. Die Regelungen, die den Schulbesuch unabhängig vom Aufenthaltsstatus ermöglichen, werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Regelungen, die den Schulbesuch unabhängig vom Aufenthaltsstatus ermöglichen, werden wir fortsetzen. Link zum Original
  163. Der Übergang von der Schule in den Beruf wird weiterentwickelt, um jedem jungen Menschen eine Berufsausbildung zu ermöglichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 60 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Übergang Schule und Beruf weiterentwickeln, um jedem jungen Menschen ei ne Berufsausbildung zu ermöglichen. Link zum Original
  164. Das hohe Niveau von Forschung und Lehre an den hessischen Hochschulen wird gehalten und ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das hohe Niveau von Forschung und Lehre an den Hoch schulen in Hessen werden wir halten und ausbauen. Link zum Original
  165. Die Hochschulen erhalten Planungssicherheit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Hochschulen in Hessen brauchen Planungssicherheit. Link zum Original
  166. Land und Hochschulen betreiben die Landeshochschulentwicklungsplanung gemeinsam.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Land und Hochschule haben den Auftrag, die Landeshochschulentwicklungsplanung – aus unterschiedlichen Perspektiven heraus – gemeinsam zu betreiben. Link zum Original
  167. Der Hessische Hochschulpakt wird über 2015 hinaus erneuert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir geben den Hochschulen Sicherheit, indem wir den Hessischen Hochschulpakt über das Jahr 2015 hinaus erneuern. Link zum Original
  168. Den Hochschulen soll ein verlässliches Grundbudget ermöglicht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein verlässliches Grundbudget ermöglichen und werden die „Leistungsorientierte Mittelzuweisung“ (LOMZ) weiterentwickeln, denn sie schafft an den Hochschulen Anreize zu höherer Qualität. Link zum Original
  169. Die leistungsorientierte Mittelzuweisung an die Hochschulen wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein verlässliches Grundbudget ermöglichen und werden die „Leistungsorientierte Mittelzuweisung“ (LOMZ) weiterentwickeln, denn sie schafft an den Hochschulen Anreize zu höherer Qualität. Link zum Original
  170. Im neuen Hochschulpakt ab 2016 wird den Hochschulen ein Zuschlag zur Grundfinanzierung angeboten, der jährlich um ein Prozent über der Inflation, höchstens um drei Prozent, steigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf der Grundlage der Initiative der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Hochschulrektorenkonferenz, des Wissenschaftsrates und der Leopoldina (Nationale Akademie der Wissenschaften) werden wir als erstes deutsches Land den Hochschulen im Rahmen der Gespräche zum ab 2016 startenden neuen hessischen Hochschulpakt anbieten, einen Zuschlag zur Grundfinanzierung einzurichten, den wir über die Laufzeit des Paktes mit einem Prozent oberhalb der Inflation, maximal drei Prozent steigern werden. Link zum Original
  171. Auf Bundesebene wird eine Verlängerung des Hochschulpakts 2020 angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene werden wir uns für die Verlängerung des Hochschulpaktes 2020 zwischen dem Bund und den Ländern einsetzen und uns an der Kofinanzierung mit Landesmitteln weiterhin beteiligen. Link zum Original
  172. Das Land beteiligt sich weiterhin mit Landesmitteln an der Kofinanzierung des Hochschulpakts.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene werden wir uns für die Verlängerung des Hochschulpaktes 2020 zwischen dem Bund und den Ländern einsetzen und uns an der Kofinanzierung mit Landesmitteln weiterhin beteiligen. Link zum Original
  173. Die Hochschulen müssen zusätzliche Studierende aufnehmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns bewusst, dass die Zahl der Studierenden auch in den kommenden Jahren zunehmen wird und dementsprechend an den Hochschulen zusätzliche Studierende aufgenommen werden müssen. Link zum Original
  174. Für die Hochschulmedizin in Hessen sollen über Sondertatbestände zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns auf Ebene der Bundespolitik auch dafür einzusetzen, dass für die Finanzierung der Hochschulmedizin in Hessen über Sondertatbestände zusätzliche Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  175. Weitere Bundesmittel für Hochschulen und Wissenschaft sollen nicht an Bedingungen geknüpft werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Weitere Bundesmittel, die in den Hochschul- und den Wissenschaftsbereich fließen, sollen nicht an Bedingungen geknüpft werden und dürfen nicht zu einer Verringerung der Landesmittel führen. Link zum Original
  176. Weitere Bundesmittel für Hochschulen und Wissenschaft dürfen nicht zu einer Verringerung der Landesmittel führen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Weitere Bundesmittel, die in den Hochschul- und den Wissenschaftsbereich fließen, sollen nicht an Bedingungen geknüpft werden und dürfen nicht zu einer Verringerung der Landesmittel führen. Link zum Original
  177. Die Vielfalt der hessischen Hochschullandschaft wird bejaht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur Vielfalt der hessischen Hochschullandschaft. Link zum Original
  178. Private Hochschulen sind eine wichtige Ergänzung des staatlichen Hochschulangebots.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Private Hochschulen stellen hierbei eine wichtige Ergänzung des staatlichen Hoc hschulangebotes dar. Link zum Original
  179. Eine privilegierte Förderung einzelner privater Hochschulen wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Eine privilegierte Förderung einzelner privater Hochschulen soll nicht erfolgen. Link zum Original
  180. An hessischen Universitäten und Fachhochschulen werden keine Studienbeiträge erhoben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch in der neuen Legislaturperiode werden wir keine Studienbeiträge an hessischen Universitäten und Fachhochschulen erheben. Link zum Original
  181. Die Leistungen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen werden fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Leistungen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen werden fortgeführt. Link zum Original
  182. Hessische Hochschulen werden bei Bewerbungen für EU-Förderprogramme, insbesondere „Horizon 2020“, aktiv unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die hessischen Hochschulen bei der Bewerbung für Förderprogramme der EU aktiv unterstützen, insbesondere beim Forschungs- und Innovationsprogramm „HORIZON 2020“, das sich unter anderem an Forscherinnen und Forscher an Hoch schulen, Forschungsorganisationen und in der Industrie richtet. Link zum Original
  183. Das Hochschulbauprogramm HEUREKA wird über 2020 hinaus mit langfristiger Perspektive fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir das Investitionsprogramm zur baulichen Modernisierung der Hochschulen (HEUREKA) über das Jahr 2020 hinaus mit einer langfristigen und berechenbaren Perspektive für die Hochschulen fortsetzen. Link zum Original
  184. Die laufende HEUREKA-Periode wird um ein Jahr gestreckt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zunächst die laufende HEUREKA-Periode moderat um ein Jahr strecken. Link zum Original
  185. Den Hochschulen wird für die folgenden fünf Jahre eine weitere Milliarde Euro für den Hochschulbau zugesagt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Gegenzug sagen wir den Hochschulen verteilt auf die folgenden fünf Jahre eine weitere Milliarde Euro für den Hochschulbau zu. Link zum Original
  186. Beim Hochschulbau sollen Energieeffizienz besonders berücksichtigt und Programme für energetische Sanierung und energieeffizientes Bauen genutzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz besonders berücksichtigt und etwaige zur Verfügung stehende Programme nach Möglichkeit für energetische Sanierung oder energieeffizientes Bauen genutzt werden. Link zum Original
  187. Das Programm „Forschung für die Praxis“ an den Fachhochschulen wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm „Forschung für die Praxis“, welches die Forschung an den hessischen Fachhochschulen stärken soll, werden wir daher fortführen. Link zum Original
  188. Für forschungsstarke Bereiche der Fachhochschulen wird ein eigenständiges Promotionsrecht im Rahmen hochschulübergreifender Zusammenarbeit eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche hessischer Fachhochschulen etablieren, das im Rahmen hochschulübergreifender Zusammenarbeit verwirklicht werden soll. Link zum Original
  189. Das kooperative Promotionsverfahren bleibt zusätzlich erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das bislang bestehende kooperative Verfahren bleibt zusätzlich erhalten. Link zum Original
  190. Die Einbindung der Verwaltungsfachhochschulen in das Wissenschaftssystem wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir die Einbindung der Verwal tungsfachhochschulen des Landes in das Wissenschaftssystem stärken. Link zum Original
  191. Die Absolventenquote an den Hochschulen soll erhöht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist es ein wichtiges Anliegen, die Absolventenquote zu erhöhen. Link zum Original
  192. Die Hochschulen sollen ihre Maßnahmen für den Übergang von der Schule und die Studieneingangsphase optimieren oder neue entwickeln.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auf die hessischen Hochschulen hinwirken, ihre hier schon ergriffenen Maßnahmen zu optimieren, bzw. neue Maßnahmen zu entwickeln. Link zum Original
  193. Die Hochschulen sollen ihr Lehrangebot so organisieren, dass ein Abschluss in der Regelstudienzeit grundsätzlich möglich ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sollen die Hochschulen ihr Lehrangebot so organisieren, dass es den Studierenden grundsätzlich möglich ist, ihr Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Link zum Original
  194. Ein einsemestriges „Orientierungsstudium“ wird als Modellversuch eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein „Orientierungsstudium“, das ein Semester umfassen soll, als Modellversuch einrichten. Link zum Original
  195. An geeigneten Standorten wird zusätzlich ein Orientierungsstudium speziell für die MINT-Fächer eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem Modellversuch für ein allgemeines Orientierungsstudium an den Hochschulen wird an geeigneten Standorten zusätzlich ein solcher speziell für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) eingeführt. Link zum Original
  196. Bei der Hochschulzulassung werden Quoten für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Hochschulzulassung streben wir die Schaffung bestimmter Quoten für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler an, um ihnen die Vereinbarkeit von Studium und Sport zu erleichtern. Link zum Original
  197. Die Hochschulen sollen den gesetzlich geregelten Hochschulzugang für Meister tatsächlich ermöglichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden bei den Hochschulen darauf hinwirken, den gesetzlich geregelten Meister-Zugang tatsächlich zu ermöglichen. Link zum Original
  198. Hürden beim Hochschulzugang für geeignete beruflich Qualifizierte sollen abgebaut werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei allen geeigneten beruflich Qualifizierten sollen etwaige Hürden abgebaut werden. Link zum Original
  199. Weitere landesrechtliche Zugangserleichterungen für beruflich Qualifizierte werden geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir auch prüfen, ob im Rahmen landesrechtlicher Regelungen weitere Zugangserleichterungen für beruflich Qualifizierte ermöglicht werden können. Link zum Original
  200. Der weitere Ausbau des dualen Studiums wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das duale Studium in Hessen ist ein Erfolgsprojekt. Nach Feststellung des Wissenschaftsrates ist diese Form des Studiums ein dynamisch wachsender St udienbereich. Es ermöglicht eine zukunftsträchtige Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung sowie eine Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft in der Region. Wir werden seinen weiteren Ausbau daher fördern. Link zum Original
  201. Die Hochschulen sollen bedarfsorientiert Kapazitäten für Masterstudierende bereitstellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir bei den Hochschulen darauf hinwirken, dass sie im Rahmen ihrer Budgets in Hessen bedarfsorientiert Kapazitäten für Masterstudierende zur Verfügung stellen. Link zum Original
  202. Die universitäre Lehrerausbildung wird evaluiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Qualität in der Lehrerausbildung auch zukünftig zu sichern, werden wir die universitäre Lehrerausbildung evaluieren. Link zum Original
  203. Das Erste und Zweite Staatsexamen in der Lehrerausbildung werden beibehalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das I. und II. Staatsexamen in der Lehrerausbildung werden wir beibehalten. Link zum Original
  204. Die hessischen Universitäten bilden weiterhin bedarfsgerecht Islamlehrerinnen und Islamlehrer aus.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin eine bedarfsgerechte Ausbildung von Islamlehrern und Islamlehrerinnen durch die hessischen Universitäten ermöglichen. Link zum Original
  205. Die Rahmenbedingungen für Studium und Arbeit an den Hochschulen sollen an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir mit neuen Impulsen die Rahmenbedingungen für Studium und Arbeit an den Hochschulen den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Link zum Original
  206. Bei der Weiterentwicklung des hessischen Hochschulrechts stehen gemeinsame Verantwortung, Beteiligung der Studierendenschaft und mehr Transparenz in Organisations- und Finanzfragen im Mittelpunkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Weiterentwicklung des hessischen Hochschulr echtes messen wir den Aspekten von gemeinsamer Verantwortung, Beteiligung der Studierendenschaft und mehr Transparenz in Organisations- und Finanzfragen eine zentrale Bedeutung bei. Link zum Original
  207. Die Gesamtverantwortung der Hochschulorgane für die Entwicklung der Hochschule wird gestärkt, insbesondere bei Entwicklungsplanung und Budgetfragen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns einig, dass die Gesamtverantwortung der Hochschulorgane (Präsidium, Senat, Hochschulrat) für die gemeinsame Entwicklung der Hochschule gestärkt werden soll, insbesondere in den Bereichen der Entwicklungsplanung und bei Budge tfragen. Link zum Original
  208. Für die Wahl des Hochschulpräsidenten und der Vizepräsidenten wird eine paritätisch von Hochschulrat und Senat besetzte Findungskommission eingeführt, die mit qualifizierter Mehrheit einen Wahlvorschlag macht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher soll auch zur Wahl des Hochschulpräsidenten und der Vizepräsidenten eine von Hochschulrat und Senat paritätisch besetzte Findungskommission eingeführt werden, die mit qualifizierter Mehrheit einen Wahlvorschlag unterbreitet; bei den Vizepräsidenten liegt das Vorschlagsrecht beim Präsidenten. Link zum Original
  209. Die Funktion der Hochschulräte als Impulsgeber bleibt erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Funktion der Hochschulräte als wichtige Impulsgeber wollen wir weiterhin erhalten. Link zum Original
  210. Ein Beschwerdesystem für Studierende zu Studienbedingungen wird als verpflichtender Teil des Qualitätsmanagements der Hochschulen eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein Beschwerdesystem für Studierende zu Studienbedingungen als Teil des Qualitätsmanagements der Hochschulen verpflichtend einführen. Link zum Original
  211. Das Studierendenparlament wird vor der Befassung des Senats zu Rahmenordnungen und Prüfungsordnungen angehört.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem soll das Studierendenparlament vor der Befassung des Senats im angemessenen zeitlichen Rahmen zu Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (Rahmenordnungen) und zu den Prüfungsordnungen selbst angehört werden. Link zum Original
  212. Die Fachschaften werden zeitgleich zu den sie betreffenden Prüfungsordnungen angehört.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    e Fachschaften werden zeitgleich zu sie betreffenden Prüfungsordnungen angehört. Link zum Original
  213. Die Beteiligung der Studierenden wird durch ein Zustimmungsrecht der Fachschaftsräte zu bestimmten Festlegungen des Fachbereichs, etwa Lehrangebot, Mittelverwendung für die Lehre und Korrekturfristen, gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Insgesamt wollen wir die Beteiligung der Studierenden bei Belangen, die deren Studienbedingungen betreffen, durch die Zustimmung der Fachschaftsräte zu insbesondere folgenden zwingenden Festlegungen des Fachbereichs stärken: Die zeitliche Verteilung und der Umfang des Lehrveranstaltungsangebots auf Grundlage der Prüfungsordnungen im Fachbereich, die ortsungebundene Lehre, Qualität und Evaluation der Lehre, die Mittelverwendung für die Lehre und insbesondere der QSL-Mittel sowie die Zulässigkeit einer Rücklagenbildung hieraus, die Höchstdauer der Korrekturfristen und Bearbeitungsfristen bei st udienbezogenen Anträgen, Zeitpunkte der Fachstudienberatung und der Sprechstunden der Lehrenden sowie Programme internationaler Mobilität und das Angebot der Bibliotheken und EDV- Dienstleistungen für Studierende im Fachbereich. Link zum Original
  214. Transparenz in Hochschule und Studierendenschaft wird umgesetzt, um Information und Beteiligung der Studierenden zu stärken.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir den Schwerpunkt Transparenz in der Hochschule und in der Studierendenschaft gleichermaßen umsetzen, um die Information und die höhere Beteiligung der Studierenden zu stärken. Link zum Original
  215. Die Studierendenschaften veröffentlichen Satzungen, Haushaltsplan, Ernennungsurkunden der AStA-Mitglieder und deren Aufwandsentschädigung im Internet und berichten darüber dem Studierendenparlament.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen werden die Studierendenschaften neben den Satzungen auch den Haushaltsplan, die Ernennungsurk unden für AStA-Mitglieder und die Höhe ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung im Internet veröffentlichen und darüber dem Studierendenparlament berichten. Link zum Original
  216. Das Drittmittelsystem der Hochschulen wird bei der Novellierung des Hochschulgesetzes transparenter gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch das Drittmitt elsystem für Hochschulen wollen wir transparenter machen und werden die Frage der Transparenz bei Drittmitteln im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes berücksichtigen. Link zum Original
  217. Das Berichtswesen der Hochschulen gegenüber dem Landtag wird überarbeitet, objektiviert und transparenter gestaltet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hier wird auch das Berichtswesen der Hochschulen gegenüber dem Landtag überarbeitet. Ziel ist es, ein objektiviertes Berichtswesen einzuführen und die Berichterstattung gegenüber dem Landtag transparenter zu gestalten. Link zum Original
  218. Das Hessische Hochschulgesetz wird längstens bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Hessische Hochschulgesetz (HHG) über die derzeitige Geltungsfrist hinaus, längstens bis zum 31. Dezember 2015 verlängern, um im Jahr 20 15 eine umfassende Neufassung vorzunehmen. Unmittelbar mit Beginn der neuen Wahlperiode werden wir dazu ein breites Evaluations- und Erörterungsverfahren beginnen. Link zum Original
  219. Im Jahr 2015 wird das Hessische Hochschulgesetz umfassend neu gefasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Hessische Hochschulgesetz (HHG) über die derzeitige Geltungsfrist hinaus, längstens bis zum 31. Dezember 2015 verlängern, um im Jahr 20 15 eine umfassende Neufassung vorzunehmen. Unmittelbar mit Beginn der neuen Wahlperiode werden wir dazu ein breites Evaluations- und Erörterungsverfahren beginnen. Link zum Original
  220. Zu Beginn der Wahlperiode startet ein breites Evaluations- und Erörterungsverfahren zur Neufassung des Hochschulgesetzes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Hessische Hochschulgesetz (HHG) über die derzeitige Geltungsfrist hinaus, längstens bis zum 31. Dezember 2015 verlängern, um im Jahr 20 15 eine umfassende Neufassung vorzunehmen. Unmittelbar mit Beginn der neuen Wahlperiode werden wir dazu ein breites Evaluations- und Erörterungsverfahren beginnen. Link zum Original
  221. Die erfolgreiche Umsetzung der Bologna-Reform ist ein zentrales Anliegen der hessischen Hochschulpolitik.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreiche Umsetzung der Bologna-Reform, welche die europaweite Harmonisierung von Studienabschlüssen zum Ziel hat, ist ein zentrales Anliegen hessischer Hochschulpolitik. Link zum Original
  222. Die Akzeptanz der gestuften Studienabschlüsse im öffentlichen Dienst wird erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gleichwohl gilt es, auch für die Zukunft Aktivitäten gezielt weiterzuentwickeln. Dies schließt die Erhöhung der Akzeptanz der gestuften Abschlüsse im öffentlichen Dienst ein. Link zum Original
  223. Der Umgang mit den Anforderungen der Bologna-Reform wird ein Schwerpunkt der Evaluation bei der Reform des Hochschulgesetzes.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ein zukunfts - und zielgerichteter Umgang mit den Anforderungen der Bologna-Reform wird daher auch ein Schwerpunkt der Evaluation im Rahmen der Reform des Hessischen Hochschulgesetzes sein. Link zum Original
  224. Fehlentwicklungen wie hoher Prüfungsdruck, eingeschränkte Mobilität und starke Straffung des Studiums werden angegangen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen teilweise noch bestehende Fehlentwicklungen (wie z.B. hoher Prüfungsdruck, Einschränkungen der Mobilität oder die hohe Straffung des Studiums) angegangen werden. Link zum Original
  225. Allen Hochschulen und Universitäten wird Bauautonomie nach dem Vorbild des TUD-Gesetzes ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es weiterhin, die Bauautonomie für alle Hochschulen und Universitäten entsprechend der Regeln für die Technische Universität Darmstadt (TUD-Gesetz) zu ermöglichen. Link zum Original
  226. Die Lissabon-Konvention wird umgesetzt, sodass bei der Anerkennung ausländischer Studienleistungen die Hochschulen wesentliche Unterschiede nachweisen müssen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die „Lissabon-Konvention“ umsetzen, wonach die Hochschulen bei der Frage der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen den Nachweis wesentlicher Unterschiede erbringen müssen – und nicht mehr die Studierenden den Nachweis der Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen. Link zum Original
  227. Die Hochschulen öffnen sich stärker den Betreuungsanforderungen für Familien und Kinder.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden sich die Hochschulen stärker den Betreuungsanforderungen für Familien und Kinder öffnen müssen. Link zum Original
  228. Es werden Anreize zum Ausbau des regulären Teilzeitstudiums geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher Anreize schaffen, das reguläre Teilzeitstudium auszubauen. Link zum Original
  229. Ein Teilzeitstudium wird auch in der Masterphase ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch ein Teilzeitzeitstudium in der Masterphase ermöglichen. Link zum Original
  230. Der weitere Ausbau des Kita-Angebots an den hessischen Hochschulen wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Hochschule wollen wir darüber hinaus den weiteren Ausbau des Kita-Angebotes und familienfreundlicher Studienstrukturen an den hessischen Hochschulen fördern. Link zum Original
  231. Familienfreundliche Studienstrukturen an den hessischen Hochschulen werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Hochschule wollen wir darüber hinaus den weiteren Ausbau des Kita-Angebotes und familienfreundlicher Studienstrukturen an den hessischen Hochschulen fördern. Link zum Original
  232. Eine Regelung soll Eltern unter Einbeziehung der Herkunftskommune Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung am Hochschulstandort ermöglichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wollen wir eine Regelung finden, welche die Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung am Hochschulstandort unter Einbeziehung der Herkunftskommune ermöglicht. Link zum Original
  233. Der Frauenanteil im Wissenschaftsbereich wird durch Anreize über die leistungsorientierte Mittelzuweisung weiter erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch setzen wir uns das Ziel, den Frauenanteil im Wissenschaftsbereich durch die Schaffung von Anreizen über die „Leistungsorientierte Mittelzuweisung“ weiter zu erhöhen. Link zum Original
  234. Instrumente zur Förderung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich werden weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dazu Instrumente zur Förderung des Anteils von Frauen im Wissenschaftsbereich weiterentwickeln und auch Projekte zur Steigerung der Genderkompetenz in der Lehre weiterführen. Link zum Original
  235. Projekte zur Steigerung der Genderkompetenz in der Lehre werden weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dazu Instrumente zur Förderung des Anteils von Frauen im Wissenschaftsbereich weiterentwickeln und auch Projekte zur Steigerung der Genderkompetenz in der Lehre weiterführen. Link zum Original
  236. An den Hochschulen werden Möglichkeiten zum ortsunabhängigen Studieren mittels moderner Kommunikationsmittel ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wollen wir an den Hochschulen in Hessen die Möglichkeiten schaffen, mittels moderner Kommunikationsmittel auch außerhalb von Hörsälen und Bibliotheken zu studieren, ausbauen, damit Studierende ortsunabhängig und flexibel lernen können. Link zum Original
  237. Der Ausbau des Angebots an studentischem Wohnraum wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Ausbau des Angebots an studentischem Wohnraum fördern. Hierzu soll eine Schwerpunktsetzung in der hessischen Wohnraumförderung für die nächsten Jahre erfolgen. Die hessischen Studentenwerke sind dabei bevorzugt zu berücksichtigen. Link zum Original
  238. Die hessischen Studentenwerke werden bei der Förderung studentischen Wohnraums bevorzugt berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Ausbau des Angebots an studentischem Wohnraum fördern. Hierzu soll eine Schwerpunktsetzung in der hessischen Wohnraumförderung für die nächsten Jahre erfolgen. Die hessischen Studentenwerke sind dabei bevorzugt zu berücksichtigen. Link zum Original
  239. Die Finanzierung der Studentenwerke wird im Zusammenhang mit dem Hessischen Hochschulpakt weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Finanzierung der hessischen Studentenwerke werden wir, im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Hessischen Hochschulpakt, unter Beachtung der studentischen Beiträge weiter entwickeln. Link zum Original
  240. Der Lehr- und Forschungsstandort Mittelhessen in Gießen und Marburg wird erhalten und gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Lehr- und Forschungsstandort Mittelhessen – an beiden Standorten in Gießen und Marburg – wollen wir erhalten und stärken. Link zum Original
  241. Für den wissenschaftlichen Nachwuchs werden planbare und verlässliche Karrierewege geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen für den wissenschaftlichen Nachwuchs planbare und verlässliche Karrierewege und Perspektiven schaffen. Link zum Original
  242. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen als Arbeitgeber dem hohen Anteil befristeter Beschäftigung gegensteuern und für adäquate Beschäftigungsverhältnisse sorgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Befristete Beschäftigungsverhältnisse aufgrund von Qualifizierungsphasen oder zeitlich befristeten Forschungsprojekten liegen in der Natur des Wissenschaftsbetriebs; ihr Anteil – insbesondere über sehr kurze Zeiträume – hat in den letzten Jahren ein Maß erreicht, das Handlungsbedarf entstehen lässt. An erster Stelle ist ein aktives Gegensteuern Aufgabe der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Ihnen gewährt der Hessische Hochschulpakt erhebliche finanzielle Planungssicherheit. Im Gegenzug sehen wir sie ihn der Pflicht, ihrerseits für adäquate Beschäftigungsverhältnisse Sorge zu tragen. Link zum Original
  243. In Bereichen mit Daueraufgaben werden Dauerarbeitsplätze geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Bereichen, in denen Daueraufgaben anfallen, sollen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Die Befristungsregelungen in diesem Bereich sollen überprüft werden. Link zum Original
  244. Die Befristungsregelungen in Bereichen mit Daueraufgaben werden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Bereichen, in denen Daueraufgaben anfallen, sollen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Die Befristungsregelungen in diesem Bereich sollen überprüft werden. Link zum Original
  245. Die Befristungsdauer von Qualifikationsstellen wird an die für die jeweilige Qualifikation üblicherweise notwendigen Zeiträume angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei muss bei den Arbeitsverhältnissen für Qualifikationsstellen eine Anpassung der Befristungsdauer erfolgen, welche die für den Erwerb der jeweiligen Qualifikation üblicherweise notwendigen Zeiträume enthält. Link zum Original
  246. Ausreichende didaktische Kompetenzen werden Voraussetzung für die Übernahme von Lehrverpflichtungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen künftig den Erwerb ausreichender didaktischer Kompetenzen als Voraussetzung für die Übernahme von Lehrverpflichtungen. Link zum Original
  247. Die Einführung eines Tenure-Tracks an hessischen Hochschulen wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Einführung eines „Tenure-Tracks“ an hessischen Hochschulen fördern, der besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern nach einer Erprobungsphase die Möglichkeit einer Lebenszeitprofessur eröffnet. Link zum Original
  248. Dual-Career-Strategien, die Ehe- oder Lebenspartnern angeworbener Wissenschaftler berufliche Perspektiven bieten, werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um für den Wissenschaftsstandort Hessen hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzuwerben, wollen wir „Dual-career-Strategien“ unterstützen, die bei deren Anwerbung auch berufliche Perspektiven für den Ehe- oder Lebenspartner schaffen. Link zum Original
  249. Die Landes-Offensive LOEWE bleibt in der kommenden Legislaturperiode zentrales Instrument der hessischen Forschungspolitik.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zentrales Instrument der hessischen Forschungspolitik wird auch in der kommenden Legislaturperiode die Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz – kurz LOEWE – sein. Link zum Original
  250. Bei LOEWE wird die Empfehlung des Wissenschaftsrates berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit LOE WE werden herausragende wissenschaftliche Verbundvorhaben gefördert, insbesondere auch eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft. Die Empfehlung des Wissenschaftsrates werden wir dabei berücksichtigen und der regionalen Vernetzung von Projekten eine stärkere Bedeutung beimessen. Link zum Original
  251. Bei LOEWE erhält die regionale Vernetzung von Projekten stärkere Bedeutung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit LOE WE werden herausragende wissenschaftliche Verbundvorhaben gefördert, insbesondere auch eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft. Die Empfehlung des Wissenschaftsrates werden wir dabei berücksichtigen und der regionalen Vernetzung von Projekten eine stärkere Bedeutung beimessen. Link zum Original
  252. Die Strategie der Houses-of als Transferzentren zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wird verstärkt verfolgt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Strategie der „Houses-of …“ als Transferzentren zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wollen wir verstärkt und konzentriert verfolgen. Link zum Original
  253. Ein wissenschaftliches Netzwerk zur Energieforschung in Hessen wird gebildet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein wissenschaftliches Netzwerk zur Energieforschung in Hessen bilden, um die technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umsetzung der Energiewende zu fundieren. Link zum Original
  254. Mittelhessen wird als Medizin- und Gesundheitsregion, insbesondere durch Netzwerkbildung in Forschung und Versorgung, weiter gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mittelhessen wird als Medizin- und Gesundheitsregion weiter gestärkt, insbesondere mit Blick auf die Netzwerkbildung in der medizinischen Forschung, der Krankenversorgung und der transnationalen Übersetzung in medizinische Produkte. Link zum Original
  255. Forschungsprojekte zu Gesundheit im demografischen Wandel, Umwelt und Energie werden stärker zusammengeführt und interdisziplinäre Projekte gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Forschungsprojekte im Bereich Gesundheit sentwicklung in Zeiten des demografischen Wandels, Umwelt und Energie stärker zusammenführen und interdisziplinäre Projekte fördern. Link zum Original
  256. Forschungsprojekte für Schülerinnen und Schüler werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern Forschungsprojekte für Schülerinnen und Schüler, um das Interesse an Wissenschaft und Forschung in der jungen Generation zu wecken. Link zum Original
  257. Die Zusammenarbeit der hessischen Hochschulen mit den Schulen wird begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits bestehenden vielfältigen Aktivitäten der hessischen Hochschulen bei der Zusammenarbeit mit den Schulen begrüßen wir. Link zum Original
  258. Die Schülerforschungszentren in Hessen und weitere Initiativen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die etablierten Schülerforschungszentren in Hessen und weitere Initiativen wollen wir unterstützen. Link zum Original
  259. Das Projekt Jugend forscht wird gefördert und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern und unterstützen das Projekt „Jugend forscht“. Link zum Original
  260. Tierversuche werden langfristig durch alternative Verfahren ersetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, Tierversuche langfristig durch alternative Verfahren zu ersetzen. Link zum Original
  261. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen werden geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen werden wir prüfen. Link zum Original
  262. Im Rahmen der Hochschulautonomie wird eine Stiftungsprofessur für 3R-Verfahren eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir im Rahmen der Autonomie der Hochschulen eine Stiftungsprofessur für sogenannte „3R-Verfahren“ (Replacement - Reduction - Refinement) einrichten. Link zum Original
  263. Schulen erhalten einen Leitfaden zum Umgang mit Unternehmen, die an Schulen über Verbraucherschutz oder gesunde Ernährung informieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zum sensiblen Umgang mit Unternehmen, die beispielsweise mit ihren Produkten an Schulen über Verbraucherschutz oder gesunde Ernährung informieren, werden wir den Schulen einen Leitfaden an die Hand geben. Link zum Original
  264. Die Zusammenarbeit außerschulischer und schulischer Einrichtungen, etwa von Musikschulen und Schulen, wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 93 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Organisation und Zusammenarbeit von außerschulischen und schulischen Einrichtungen, zum Beispiel die Kooperationen von Musikschulen und Schulen. Link zum Original
  265. Die kulturelle Bildung wird im Bildungs- und Erziehungsplan verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 93 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die besondere Bedeutung kultureller Bildung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen herauszustellen, wollen wir die kulturelle Bildung im Bildungs- und Erziehungsplan verankern. Link zum Original
  266. Durch stärkere Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen mit Kindergärten und Schulen erhalten Kinder früheren und besseren Zugang zu Kunst und Kultur.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 93 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine stärkere Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen mit Kindergärten und Schulen sollen Kinder einen besseren und frühzeitigeren Zugang zu Kunst und Kultur erhalten. Link zum Original
  267. Die Theaterarbeit an Schulen wird weiter gefördert und entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 93 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir die Theaterarbeit an Schulen weiter fördern und entwickeln und das erfolgreiche Programm „Jedem Kind ein Instrument“ an hessischen Schulen weiterführen. Link zum Original
  268. Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ an hessischen Schulen wird weitergeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 93 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir die Theaterarbeit an Schulen weiter fördern und entwickeln und das erfolgreiche Programm „Jedem Kind ein Instrument“ an hessischen Schulen weiterführen. Link zum Original
  269. Medienkompetenz wird auch für neue und digitale Medien mit ihren Chancen und Risiken vermittelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 95 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Schlüssel für eine aufgeklärte Gesellschaft ist mehr denn je der bewusste, kompetente Umgang mit Medien. Diese Kompetenzen müssen auch für neue und digitale Medien mit ihren Chancen und Risiken vermittelt werden. Link zum Original
  270. Medienkompetenz wird vor allem in der Schul- und Erwachsenenbildung gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Medienkompetenz bildet in der heutigen „digitalen“ Gesellschaft eine Schlüsselqualifikation, die frühzeitig erworben werden sollte, die wir vor allem in der Schul- und Erwachsenenbildung fördern wollen und die es lebenslang fortzuentwickeln gilt. Link zum Original
  271. Die Koordinierung der Medienkompetenz-Aktivitäten der Träger im Land wird bei einem Ministerium gebündelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koordinierung der vielfältigen Aktivitäten der verschiedenen im Land tätigen Träger wollen wir bei einem Ministerium bündeln. Link zum Original
  272. Die Koordinierung der Träger der Medienkompetenzbildung wird bei einem Ministerium gebündelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koordinierung der vielfältigen Aktivitäten der verschiedenen im Land tätigen Träger wollen wir bei einem Ministerium bündeln. Link zum Original
  273. Medienkompetenz soll Kindern und Jugendlichen dort vermittelt werden, wo sie anzutreffen sind.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Medienkompetenzvermittlung für Kinder und Jugendliche muss dort stattfinden, wo diese anzutreffen und anzusprechen sind. Link zum Original
  274. Ein dauerhaftes Medienbildungskonzept wird erarbeitet, das Aus- und Weiterbildung von Pädagogen und außerschulische Organisationen einbezieht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein dauerhaft begleitendes Medienbildungskonzept erarbeiten, dass sowohl die Aus- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen, insbesondere auch deren Befähigung zur medienpädagogischen Elternarbeit, in den Blick nimmt wie auch die Fachkompetenz außerschulischer Organisationen mit einbezieht. Link zum Original
  275. Gesellschaftliche Bündnisse zur Förderung der Medienkompetenz werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 98 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Des Weiteren unterstützen wir gesellschaftliche Bündnisse zur Förderung der Medienkompetenz; gemeinsam mit Partnern aus den Kommunen, Kreisen, Kammern, aus Wirtschaft und Wissenschaft, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Stiftungen sowie den Seniorenorganisationen wollen wir neue medienpädagogische Bildungschancen und -anreize durch zielgruppenadäquate Angebote für Jugendliche, Eltern und ältere Menschen schaffen. Link zum Original
  276. Mit Partnern werden zielgruppengerechte medienpädagogische Angebote für Jugendliche, Eltern und ältere Menschen geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 98 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Des Weiteren unterstützen wir gesellschaftliche Bündnisse zur Förderung der Medienkompetenz; gemeinsam mit Partnern aus den Kommunen, Kreisen, Kammern, aus Wirtschaft und Wissenschaft, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Stiftungen sowie den Seniorenorganisationen wollen wir neue medienpädagogische Bildungschancen und -anreize durch zielgruppenadäquate Angebote für Jugendliche, Eltern und ältere Menschen schaffen. Link zum Original
  277. Die Forschung zu technischen Jugendschutzprogrammen, etwa zum digitalen Vergessen, wird vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Kontext möchten wir auch die Forschung in technischen Jugendschutzprogrammen z.B. zum „Digitalen Vergessen“ vorantreiben. Link zum Original
  278. Der islamische Religionsunterricht wird im Dialog mit den Religionsgemeinschaften bedarfsgerecht ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Dialog mit den Religionsgemeinschaften wollen wir den islamischen Religionsunterricht bedarfsgerecht ausbauen. Link zum Original
  279. Die Einrichtung eines Stiftungslehrstuhls für hessische Geschichte wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Einrichtung eines Stiftungs-Lehrstuhls für hessische Geschichte an einer hessischen Hochschule prüfen, um damit die Identifikation mit Hessen und seiner Herkunft zu stärken und wissenschaftlich zu untermauern. Link zum Original
  280. Ein jährliches Hessen-Stipendium für Promovierende zur hessischen Geschichte wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben die Vergabe eines jährlichen „Hessen-Stipendiums“ an, um Promotionsstudierende, die sich der Erforschung der hessischen Geschichte widmen, bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Link zum Original
  281. Am überparteilichen Ansatz der Landeszentrale für politische Bildung wird festgehalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In Hessen trägt die Landeszentrale für Politische Bildung ganz entscheidend dazu bei, dass ein überparteilicher Ansatz in der Vermittlung politischer Bildung verfolgt wird. Daran wollen wir - getragen von einem breiten Konsens all er politischen Kräfte in Hessen - auch in der Zukunft festhalten. Link zum Original
  282. Junge Menschen sollen die Ursachen der Verbrechen der deutschen Geschichte verstehen und für Bedrohungen der Demokratie sensibilisiert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gerade die jungen Menschen, die keinen direkten Erlebnisbezug zu den Ereignissen mehr haben, müssen in die Lage versetzt werden, die Ursachen der Verbrechen in der deutschen Geschichte zu verstehen und dadurch auch für Bedrohungen unserer jetzigen Demokratie sensibilisiert werden. Link zum Original
  283. Die Landeszentrale für politische Bildung wird bei der Aufarbeitung der jüngeren deutschen Geschichte weiter unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen weiterhin die Arbeit der HLZ in ihrer Schwerpunktsetzung, den Projekten zur politisch-historischen Aufarbeitung der jüngeren deutschen Geschichte hohe Aufmerksamkeit in der politischen Bildungsarbeit beizumessen. Link zum Original
  284. Die Förderung von Europaschulen wird ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 103 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Förderung von Jugend-, Sport-, Schüler- sowie Lehreraustauschprogrammen, Städte- sowie Hochschulpartnerschaften und Europaschulen so wie den zivilgesellschaftlichen Austausch ausbauen und die Teilhabe vieler unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen ermöglichen, denn Europa ist vor allem auch das Projekt der jungen Generation. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU HE 52, Grüne HE 22 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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