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Vertrag und Programme

SPD HH, Grundsatzprogramm 2007: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Hamburger Programm – Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ (Grundsatzprogramm 2007 der SPD), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 23“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2007 der SPD, nicht aus dem Vertrag. 282 von 579 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung13
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte6
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit3
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie30
  1. National, europäisch und international soll eine soziale Antwort auf den globalen Kapitalismus gegeben werden.
  2. Die Globalisierung soll durch demokratische Politik gestaltet werden.
  3. Recht, Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Kultur und natürliche Umwelt sollen nicht zur bloßen Ware werden.
  4. Der Markt gilt als notwendiges und anderen Koordinierungsformen überlegenes Mittel.
  5. Der Markt soll durch Regeln, einen sanktionsfähigen Staat, wirkungsvolle Gesetze und faire Preisbildung eingerahmt werden.
  6. Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche wird abgelehnt.
  7. Die Finanzmärkte sollen international einem wirksamen ordnungspolitischen Rahmen unterworfen werden.
  8. Die Entwicklung der Marktwirtschaft zu einer Marktgesellschaft wird in Deutschland und Europa abgelehnt.
  9. Die Globalisierung gilt als Chance für neue Arbeitsplätze und weltweiten Wohlstand.
  10. Die Dynamik der Märkte wird in den Dienst des Menschen gestellt.
  11. Eine Wettbewerbsordnung soll langfristiges Wachstum fördern und die Fixierung auf kurzfristigen Profit überwinden.
  12. Märkte werden politisch gestaltet, auch über nationale Grenzen hinaus.
  13. Für die soziale Marktwirtschaft wird ein gemeinsames Vorgehen in der Europäischen Union angestrebt.
  14. Verantwortliches Unternehmertum wird durch fairen Wettbewerb gefördert.
  15. In Deutschland wird eine Kultur der Selbstständigkeit gefördert.
  16. Der Staat ersetzt die Märkte nicht, gibt aber Leitmärkten Impulse.
  17. Strategische Industriepolitik ist als ökologische Industriepolitik auszurichten.
  18. Eine moderne Volkswirtschaft braucht einen funktionierenden Kapital- und Finanzmarkt.
  19. Langfristig orientierte Anleger werden auch über Steuer- und Aktienrecht gestärkt.
  20. Für Investoren und Fonds gelten Spielregeln, die einseitige Renditeorientierung zulasten des Substanzerhalts von Unternehmen verhindern.
  21. Die internationale Regulierung der Güter- und Finanzmärkte gewinnt an Bedeutung.
  22. Zur Stabilität der Finanzmärkte wird gemeinsam mit anderen Staaten und internationalen Institutionen gehandelt.
  23. Klare Regeln und wirksame Aufsicht verhindern Stabilitätsrisiken und volkswirtschaftlich schädliche Fehlentwicklungen.
  24. Die besondere Rolle kleinerer Banken und Sparkassen für kleine und mittlere Unternehmen wird erhalten.
  25. Die Sparkassen bleiben öffentlich-rechtlich.
  26. Geistiges Eigentum wird geschützt.
  27. In Deutschland soll eine Atmosphäre der Offenheit für neue Ideen und Querdenker entstehen.
  28. Die Bedingungen, unter denen Produkte hergestellt und Dienstleistungen erbracht werden, werden transparent gemacht.
  29. Es gibt verlässliche Qualitätskriterien für Produkte.
  30. Qualitatives Wachstum soll Wohlstand und Lebensqualität für alle ermöglichen.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung50
  1. Ausreichende soziale Sicherung gilt als Voraussetzung dafür, Freiheit nutzen zu können.
  2. Einkommen, Vermögen und Macht sollen gleichmäßiger verteilt werden.
  3. Die europäische Sozialunion schafft verbindliche europäische Sozialstandards, die nicht unterschritten werden dürfen.
  4. Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten werden nicht vereinheitlicht.
  5. Die Mitgliedstaaten verständigen sich auf einen sozialen Stabilitätspakt.
  6. Für die nationalen Sozial- und Bildungsausgaben werden Ziele und Standards festgelegt, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.
  7. Es wird eine europäische Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Tarifverhandlungen und Tarifverträge geschaffen.
  8. Soziale Sicherheit ist Aufgabe des Staates und keine Ware.
  9. Für gleichwertige Arbeit wird gleicher Lohn gezahlt.
  10. Jeder Mensch soll einen gerechten Anteil am erwirtschafteten Reichtum erhalten.
  11. Mitbestimmung, Tarifautonomie und Streikrecht gelten als Grundlage der sozialen Marktwirtschaft.
  12. Die paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten großer Unternehmen wird beibehalten.
  13. Starke Gewerkschaften gelten als unverzichtbar.
  14. Die Aufgabenteilung zwischen Gesetzgeber, Tarifparteien sowie Betriebs- und Personalräten bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen bleibt bestehen.
  15. Die Tarifautonomie gilt uneingeschränkt.
  16. Der Flächentarifvertrag wird gestärkt.
  17. Lohnzuwächse orientieren sich am Produktivitätswachstum und an der Inflation.
  18. Die Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmenskapital wird als zusätzliche Einkommensquelle unterstützt.
  19. Überbetriebliche Fonds sollen verhindern, dass bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung das Unternehmensrisiko auf die Arbeitnehmer übergeht.
  20. Gering verdienende Freiberufler und Gewerbetreibende erhalten eine bessere soziale Sicherung.
  21. Die sozialen Sicherungssysteme werden stärker durch Steuern auf alle Einkunftsarten und weniger durch Beiträge finanziert.
  22. Lohnsteigerungen orientieren sich mindestens an Produktivität und Inflation.
  23. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit.
  24. Zeiten der Weiterbildung, Kindererziehung, Familienarbeit sowie ehrenamtlicher und politischer Arbeit werden solidarisch sozial abgesichert.
  25. Eine moderne Arbeitszeitpolitik fördert Selbstbestimmung und Flexibilität und bringt durch Arbeitszeitverkürzung mehr Menschen in Beschäftigung.
  26. Arbeitnehmer erhalten einen gerechten Anteil am Ertrag der gesellschaftlichen Arbeit.
  27. Die Tarifautonomie bleibt unangetastet.
  28. Gewerkschaften sollen stark, repräsentativ und streikfähig sein.
  29. Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer bei Unternehmensentscheidungen werden gestärkt.
  30. Mitbestimmungsrechte werden auf europäischer Ebene verankert.
  31. Lohnerhöhungen orientieren sich an Produktivität und Preissteigerung.
  32. Die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand wird ausgebaut.
  33. Ein Vollzeitlohn soll den Lebensunterhalt sichern.
  34. In Deutschland und Europa werden existenzsichernde Mindestlöhne eingeführt.
  35. Eine moderne Arbeitszeitpolitik wird entwickelt.
  36. Die Arbeitslosenversicherung wird zu einer Arbeitsversicherung umgestaltet.
  37. Überstunden werden abgebaut.
  38. Arbeitszeitkonten werden abgesichert.
  39. Flexible Formen der Arbeitszeitverkürzung werden ermöglicht.
  40. Die Sozialsysteme werden den sich ändernden Erwerbsbiografien besser angepasst.
  41. Prekäre Arbeit wird überwunden.
  42. Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen; soziale Bürgerrechte ergänzen die Freiheitsrechte.
  43. Staatlich verbürgte soziale Sicherung, einklagbare Rechtsansprüche auf Sozialleistungen und Arbeitnehmerrechte bleiben Fundament des Sozialstaats.
  44. Der Sozialstaat wird zum vorsorgenden Sozialstaat weiterentwickelt.
  45. Bildung ist zentrales Element der Sozialpolitik.
  46. Soziale Dienstleistungen müssen nicht vom Staat selbst erbracht werden.
  47. Paritätische Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben Grundlage der Sicherungssysteme.
  48. Die Sicherungssysteme werden durch eine höhere, gesicherte Steuerfinanzierung nach Leistungsfähigkeit ergänzt.
  49. Die Finanzierung des Sozialstaats wird auf eine breitere Grundlage gestellt, um Erwerbsarbeit zu entlasten.
  50. Der Sozialstaat setzt stärker am Bürgerstatus und weniger am Erwerbsstatus an.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen10
Rente und Alterssicherung7
Gesundheit und Pflege5
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft8
Bildung, Wissenschaft und Forschung15
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung1
Verkehr und Infrastruktur1
Energie2
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum4
Europa, Euro und europäische Institutionen24
  1. Europa soll über einen Staatenverbund hinaus zu einem sozialen und demokratischen Bündnis seiner Bürgerinnen und Bürger werden.
  2. Die Europäische Union wird zur handlungsfähigen Friedensmacht ausgebaut.
  3. Die Europäische Union setzt den Märkten einen sozialen und ökologischen Rahmen, wo der Nationalstaat es nicht mehr kann.
  4. Leitbild ist eine politische Union mit demokratischen Mitwirkungsrechten für alle europäischen Bürger.
  5. Die Europäische Union erhält eine parlamentarisch verantwortliche Regierung.
  6. Die Europäische Union erhält eine europäische Verfassung.
  7. Europa wird föderal gestaltet, mit Beteiligung von Europäischem Parlament und Nationalstaaten an der Gesetzgebung.
  8. Was nur Menschen vor Ort, in der Region oder einem Land betrifft, bleibt in deren Zuständigkeit und wird nicht durch europäische Regeln ausgehebelt.
  9. Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments werden gestärkt.
  10. Das Europäische Parlament erhält umfassende Kontrollrechte gegenüber der Europäischen Kommission.
  11. Das Europäische Parlament erhält ein eigenes Gesetzesinitiativrecht.
  12. Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt.
  13. Die Demokratisierung der EU kann über eine verstärkte Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten erfolgen, wenn einzelne Staaten sie blockieren.
  14. Eine verstärkte Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten bleibt für alle Mitgliedstaaten offen.
  15. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik werden in der EU wachstums- und beschäftigungsorientiert koordiniert.
  16. Für diese Koordination werden verbindliche gesamtwirtschaftliche Vorgaben eingeführt.
  17. Neben die Wirtschafts- und Währungsunion tritt gleichrangig eine europäische Sozialunion.
  18. Der freie Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen wird als Prinzip für die Europäische Union verbindlich festgelegt.
  19. Der EU-Haushalt wird weniger aus Zuweisungen der nationalen Haushalte finanziert.
  20. Die Europäische Union erhält langfristig eine eigene Einnahmequelle.
  21. Die Europäische Union wird zu einer handlungsfähigen Friedensmacht fortentwickelt.
  22. Zusagen gegenüber Ländern mit Beitrittsperspektive, die die Kriterien erfüllen, werden eingehalten.
  23. Die Beitrittszusagen gelten auch gegenüber der Türkei.
  24. Die europäische Nachbarschaftspolitik gegenüber Staaten, die mittelfristig nicht beitreten können, wird fortentwickelt.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit82
  1. Angestrebt wird eine friedliche und gerechte Weltordnung.
  2. Nationalstaaten sollen sich zusammenschließen, um ihren Einfluss gegenüber dem globalen Kapital gemeinsam zu stärken.
  3. Eine Weltinnenpolitik mit starken Vereinten Nationen soll entwickelt werden.
  4. Eine gerechte Weltwirtschaftsordnung soll geschaffen werden.
  5. Zusammenarbeit soll zum Leitprinzip des neuen Jahrhunderts werden.
  6. Angriffs- und Präventivkriege werden in jeder Form abgelehnt.
  7. Die Unteilbarkeit und universelle Geltung der Menschenrechte ist nicht verhandelbar.
  8. Die Todesstrafe soll weltweit geächtet werden.
  9. Eine neue Entspannungspolitik soll Verständigung ermöglichen, Aufrüstung vermeiden und Konflikte friedlich lösen.
  10. Internationale Politik soll auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff beruhen, der Frieden, Gerechtigkeit, Freiheit, Demokratie und nachhaltige Entwicklung einschließt.
  11. Die Vorstellung eines Kampfes der Kulturen wird abgelehnt.
  12. Auswärtige Kulturpolitik soll als Teil der Außenpolitik Verständnis für Deutschland wecken und den Dialog der Kulturen fördern.
  13. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für das Existenzrecht Israels.
  14. Angestrebt wird ein umfassender Frieden im Nahen Osten auf der Grundlage internationaler Verträge.
  15. Das palästinensische Volk soll Selbstbestimmung und einen lebensfähigen eigenen Staat erhalten.
  16. Die transatlantische Partnerschaft soll erneuert werden.
  17. Das transatlantische Bündnis soll eine neue, am globalen Zeitalter ausgerichtete Zielbestimmung erhalten.
  18. Den Beziehungen zu den USA wird besonderes Gewicht beigemessen.
  19. Die deutsch-französische Freundschaft und Zusammenarbeit soll als Motor der europäischen Einigung und um ihrer selbst willen fortbestehen.
  20. Die Beziehungen zu Polen sollen weiterentwickelt werden.
  21. Die strategische Partnerschaft mit Russland gilt für Deutschland und die EU als unverzichtbar.
  22. Die Vereinten Nationen sollen zur obersten Instanz einer globalen Rechtsordnung ausgebaut werden.
  23. Globales Recht soll geschaffen und durchgesetzt werden.
  24. Die internationale Gerichtsbarkeit soll gestärkt werden.
  25. Internationales Recht soll durch durchsetzbare Sanktionen verbindlich werden.
  26. Die Institutionen der Vereinten Nationen sollen reformiert und demokratisiert werden.
  27. Die Rechte der UN-Vollversammlung sollen gestärkt werden.
  28. Die Stellung des UN-Generalsekretärs soll gestärkt werden.
  29. Bei der Reform des UN-Sicherheitsrats sollen alle Kontinente angemessen beteiligt werden.
  30. Das Vetorecht einzelner Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat wird abgelehnt.
  31. Deutschland soll mehr Verantwortung in den Vereinten Nationen übernehmen, auch mit einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat.
  32. Die Europäische Union soll langfristig einen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhalten.
  33. Ein Globaler Rat der Vereinten Nationen für Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik soll geschaffen werden.
  34. Der Globale Rat soll wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange abstimmen und unkontrollierte Kapitalbewegungen sowie soziales und ökologisches Dumping begrenzen.
  35. Alle Regionen und die internationalen Handels- und Finanzinstitutionen sollen im Globalen Rat hochrangig vertreten sein.
  36. Die Staatengemeinschaft soll den Vereinten Nationen die notwendigen Mittel bereitstellen.
  37. IWF, Weltbank und WTO sollen sich an Nachhaltigkeit, Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten messen lassen.
  38. Die Entscheidungen von IWF, Weltbank und WTO sollen transparent sein.
  39. Die Stimmrechte in IWF, Weltbank und WTO sollen die Interessen der Entwicklungsländer stärker berücksichtigen.
  40. Die Internationale Arbeitsorganisation soll gestärkt werden.
  41. Deutschland unterstützt den Aufbau regionaler Organisationen nach dem Vorbild von Europarat und OSZE in anderen Weltregionen.
  42. Die Sozialistische Internationale soll als Bündnis sozialdemokratischer Parteien eine stärkere Rolle erhalten.
  43. Krisenprävention gilt als effizienteste Sicherheitspolitik.
  44. Dauerhafter Frieden erfordert die Überwindung struktureller Konfliktursachen wie Hunger, Armut und Ressourcenmangel.
  45. Krieg wird als Mittel der Politik abgelehnt.
  46. Die Bekämpfung von Korruption bleibt ein Ziel der Armutsbekämpfung.
  47. Gute Regierungsarbeit in Entwicklungsländern wird gefördert.
  48. Entwicklungsländer werden systematisch entschuldet.
  49. Aids, Seuchen und Epidemien werden als Teil der Armutsbekämpfung bekämpft.
  50. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen weltweit gilt als Voraussetzung für Demokratie, globale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung.
  51. Die Industrieländer öffnen im Rahmen der Welthandelsorganisation ihre Märkte für Entwicklungsländer.
  52. Die Subventionierung von Agrarexporten der Industrieländer wird schrittweise reduziert und schließlich beendet.
  53. Eine neue Politik effektiver Rüstungskontrolle, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung wird verfolgt.
  54. Sämtliche auf deutschem Boden lagernden Atomsprengköpfe werden abgezogen.
  55. Ziel ist eine atomwaffenfreie Welt.
  56. Die Urananreicherung wird unter internationale Kontrolle gestellt.
  57. Der Einsatz von Atomwaffen wird international rechtsverbindlich geächtet.
  58. Der Weltraum bleibt frei von Waffen.
  59. Konventionelle Rüstungsgüter werden verstärkt begrenzt und kontrolliert.
  60. Bestehende multilaterale Abrüstungsverträge werden gestärkt und ausgebaut.
  61. Produktion und Export von Landminen und Streubomben werden verboten.
  62. Deutschland strebt weder Herstellung noch Besitz noch Anwendung von Massenvernichtungswaffen an.
  63. Es gilt eine strenge Rüstungsexportpolitik.
  64. Bei Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter sind Menschenrechte, gute Regierungsführung und das Verbot von Waffenlieferungen in Konfliktregionen maßgeblich.
  65. Deutschland übernimmt Verantwortung bei der Wiederherstellung von Staatlichkeit und zivilgesellschaftlichen Strukturen in zerfallenden Staaten.
  66. Das Militär kommt beim internationalen Kampf gegen den Terror nur als letzte Option zum Einsatz.
  67. Jede Aufweichung des Völkerrechts wird auch angesichts des Terrorismus abgelehnt.
  68. Die Friedenspolitik setzt vorrangig auf die Vorbeugung gegen Konflikte.
  69. Bundeswehreinsätze werden stets in ein Konzept politischer, diplomatischer, wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und kultureller Maßnahmen eingebettet.
  70. Die Mittel für zivile Krisenprävention und Krisenreaktion werden erhöht.
  71. Die Instrumente ziviler Krisenprävention und Krisenreaktion werden ausgebaut.
  72. Militärische Mittel bleiben das letzte Mittel.
  73. Soldatinnen und Soldaten werden auch zur Friedensstabilisierung nur eingesetzt, wenn andere Mittel nicht ausreichen.
  74. Gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz der Bundeswehr bleiben erhalten.
  75. Die Wehrpflicht wird fortentwickelt.
  76. Die Freiwilligkeit beim Wehrdienst wird gestärkt.
  77. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird auch international durchgesetzt.
  78. Europäische Friedenspolitik konzentriert sich auf Diplomatie, Dialog, Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten sowie wirtschaftliche Entwicklungshilfe in Konfliktregionen.
  79. Die Armeen der Mitgliedstaaten wachsen enger zusammen.
  80. Langfristig wird eine europäische Armee aufgebaut.
  81. Der Einsatz einer europäischen Armee muss parlamentarisch legitimiert werden.
  82. Angestrebt wird eine friedlichere und gerechtere Welt.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung7
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung14

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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