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Vertrag und Programme

SPD, Grundsatzprogramm 2007: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Hamburger Programm – Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ (Grundsatzprogramm 2007 der SPD), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2007 der SPD, nicht aus dem Vertrag. 225 von 579 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung10
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte7
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit3
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie21
  1. Die Globalisierung soll durch demokratische Politik gestaltet werden.
  2. Recht, Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Kultur und natürliche Umwelt sollen nicht zur bloßen Ware werden.
  3. Der Markt gilt als notwendiges und anderen Koordinierungsformen überlegenes Mittel.
  4. Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche wird abgelehnt.
  5. Eine koordinierte Marktwirtschaft soll den Vorrang der Demokratie vor den Märkten gewährleisten.
  6. Die Entwicklung der Marktwirtschaft zu einer Marktgesellschaft wird in Deutschland und Europa abgelehnt.
  7. Die Globalisierung gilt als Chance für neue Arbeitsplätze und weltweiten Wohlstand.
  8. Die Dynamik der Märkte wird in den Dienst des Menschen gestellt.
  9. Eine Wettbewerbsordnung soll langfristiges Wachstum fördern und die Fixierung auf kurzfristigen Profit überwinden.
  10. In Deutschland wird eine Kultur der Selbstständigkeit gefördert.
  11. Die öffentliche und private Nachfrage nach personenbezogenen Dienstleistungen wird erhöht, um Beschäftigungspotenziale zu erschließen.
  12. Strategische Industriepolitik ist als ökologische Industriepolitik auszurichten.
  13. Langfristig orientierte Anleger werden auch über Steuer- und Aktienrecht gestärkt.
  14. Für Investoren und Fonds gelten Spielregeln, die einseitige Renditeorientierung zulasten des Substanzerhalts von Unternehmen verhindern.
  15. Die internationale Regulierung der Güter- und Finanzmärkte gewinnt an Bedeutung.
  16. Die Sparkassen bleiben öffentlich-rechtlich.
  17. Die Entfaltung von Innovationen und die Sicherung qualifizierter Fachkräfte sind gemeinsame Aufgabe von Unternehmen, Gewerkschaften und Politik.
  18. In Deutschland soll eine Atmosphäre der Offenheit für neue Ideen und Querdenker entstehen.
  19. Die Bedingungen, unter denen Produkte hergestellt und Dienstleistungen erbracht werden, werden transparent gemacht.
  20. Der Markt der Finanzdienstleistungen wird transparenter.
  21. Es gibt verlässliche Qualitätskriterien für Produkte.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung44
  1. Qualitatives Wachstum soll Armut und Ausbeutung überwinden sowie Wohlstand und gute Arbeit für alle ermöglichen.
  2. Einkommen, Vermögen und Macht sollen gleichmäßiger verteilt werden.
  3. Menschen sollen mehr selbstbestimmte und freie Zeit erhalten.
  4. Die europäische Sozialunion schafft verbindliche europäische Sozialstandards, die nicht unterschritten werden dürfen.
  5. Die Mitgliedstaaten verständigen sich auf einen sozialen Stabilitätspakt.
  6. Für die nationalen Sozial- und Bildungsausgaben werden Ziele und Standards festgelegt, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.
  7. Es wird eine europäische Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Tarifverhandlungen und Tarifverträge geschaffen.
  8. Frauen und Männer erhalten mehr Zeitsouveränität.
  9. Jeder Mensch soll einen gerechten Anteil am erwirtschafteten Reichtum erhalten.
  10. Die paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten großer Unternehmen wird beibehalten.
  11. Die Aufgabenteilung zwischen Gesetzgeber, Tarifparteien sowie Betriebs- und Personalräten bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen bleibt bestehen.
  12. Die Tarifautonomie gilt uneingeschränkt.
  13. Der Flächentarifvertrag wird gestärkt.
  14. Überbetriebliche Fonds sollen verhindern, dass bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung das Unternehmensrisiko auf die Arbeitnehmer übergeht.
  15. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit.
  16. Das Ziel der Vollbeschäftigung wird beibehalten.
  17. Zeiten der Weiterbildung, Kindererziehung, Familienarbeit sowie ehrenamtlicher und politischer Arbeit werden solidarisch sozial abgesichert.
  18. Vollbeschäftigung soll durch hohes qualitatives Wachstum, innovative Produkte und Beschäftigungsdynamik im Dienstleistungsbereich erreicht werden.
  19. Die Tarifautonomie bleibt unangetastet.
  20. Gewerkschaften sollen stark, repräsentativ und streikfähig sein.
  21. Mitbestimmungsrechte werden auf europäischer Ebene verankert.
  22. Lohnerhöhungen orientieren sich an Produktivität und Preissteigerung.
  23. Die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand wird ausgebaut.
  24. Menschen haben ein Recht auf freie Zeit.
  25. Die Arbeitslosenversicherung wird zu einer Arbeitsversicherung umgestaltet.
  26. Überstunden werden abgebaut.
  27. Die Sozialsysteme werden den sich ändernden Erwerbsbiografien besser angepasst.
  28. Die Arbeitsversicherung sichert berufliche Übergänge und Erwerbsunterbrechungen ab.
  29. Die Arbeitsversicherung gewährleistet Weiterbildung in allen Lebensphasen.
  30. Arbeitsbedingungen orientieren sich an den Bedürfnissen einer älter werdenden Arbeitnehmerschaft.
  31. Unbefristete und sozialversicherte Arbeitsverhältnisse werden gestärkt.
  32. Prekäre Arbeit wird überwunden.
  33. Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen; soziale Bürgerrechte ergänzen die Freiheitsrechte.
  34. Staatlich verbürgte soziale Sicherung, einklagbare Rechtsansprüche auf Sozialleistungen und Arbeitnehmerrechte bleiben Fundament des Sozialstaats.
  35. Der Sozialstaat wird zum vorsorgenden Sozialstaat weiterentwickelt.
  36. Die Erwerbsquote von Frauen und Älteren wird erhöht.
  37. Bildung ist zentrales Element der Sozialpolitik.
  38. Übergeordnete Aufgabe des Sozialstaats ist die Integration aller Menschen in die Gesellschaft.
  39. Zentrale Ziele des Sozialstaats sind Sicherheit, Teilhabe und Emanzipation.
  40. Der Sozialstaat gewährleistet allen von Anfang an und immer wieder tatsächliche Lebenschancen.
  41. Soziale Dienstleistungen müssen nicht vom Staat selbst erbracht werden.
  42. Paritätische Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben Grundlage der Sicherungssysteme.
  43. Die Finanzierung des Sozialstaats wird auf eine breitere Grundlage gestellt, um Erwerbsarbeit zu entlasten.
  44. Der Sozialstaat setzt stärker am Bürgerstatus und weniger am Erwerbsstatus an.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen10
Rente und Alterssicherung4
Gesundheit und Pflege10
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft15
Bildung, Wissenschaft und Forschung28
  1. Bildung gilt als Menschenrecht, dem der Staat verpflichtet ist, und nicht als Ware.
  2. Erfindungen werden daraufhin geprüft, ob sie freier Entfaltung, Würde, Sicherheit und Miteinander der Menschen nutzen.
  3. Erforschung und Anwendung von Bio- und Gentechnologie und neuer medizinischer Möglichkeiten erfordern ethische Reflexion und breite Diskussion.
  4. Ein Recht auf Weiterbildung wird eingeführt.
  5. Bildung soll ganzheitlich Wissen, soziale Kompetenzen, Kreativität, ästhetische Erfahrung und ethische Reflexion vermitteln.
  6. Der Bildungsweg von Krippe und Kindergarten bis zur Hochschule wird gebührenfrei.
  7. Gemeinsames Lernen, auch mit Menschen mit Behinderungen, wird zur sozialen Integration genutzt.
  8. Analphabetismus wird bekämpft.
  9. Kindertagesstätten werden zu Eltern-Kind-Zentren mit Beratung, Weiterbildung und Alltagshilfe für Familien ausgebaut.
  10. Ganztagsbetreuung wird für alle Kinder von Anfang an gebührenfrei.
  11. Es gibt einen Rechtsanspruch auf gute Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr.
  12. Kinder lernen in einer gemeinsamen Schule bis zur zehnten Klasse.
  13. Das Bildungswesen wird sozial durchlässiger.
  14. Schulen arbeiten selbstständiger.
  15. Schulen erhalten verbindliche Standards.
  16. Die Leistungsfähigkeit der Schulen wird regelmäßig überprüft.
  17. Lehrende, Lernende und Eltern werden in die Entscheidungen der Schule eingebunden.
  18. Solidarische Finanzierungsmodelle wie eine Umlage zugunsten ausbildender Betriebe werden eingeführt.
  19. Finanzierungsmodelle für zusätzliche Ausbildungsplätze und zur Förderung von Betrieben, die über Bedarf ausbilden, werden unterstützt.
  20. Es werden mehr Studienplätze geschaffen.
  21. Für die Hochschulfinanzierung gibt es einen finanziellen Ausgleich zwischen den Bundesländern.
  22. Hochschulen sind so weit wie möglich autonom.
  23. Alle Hochschulangehörigen bestimmen mit.
  24. Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre bleiben Kern der Universität.
  25. Der Anteil Studierender aus bildungsfernen Familien wird erhöht.
  26. Studiengebühren für das Erststudium werden abgelehnt.
  27. Tarifpartner und Betriebe werden in die Sicherung der Fortbildung einbezogen.
  28. Angestrebt wird bessere Bildung für alle in einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung3
Verkehr und Infrastruktur2
Energie1
Klima, Umwelt und Naturschutz3
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum4
Europa, Euro und europäische Institutionen17
  1. Die Europäische Union soll die politische Antwort auf die Globalisierung sein.
  2. Die Europäische Union setzt den Märkten einen sozialen und ökologischen Rahmen, wo der Nationalstaat es nicht mehr kann.
  3. Die Europäische Union soll die Antwort auf die Globalisierung werden.
  4. Die Europäische Union erhält eine parlamentarisch verantwortliche Regierung.
  5. Die Europäische Union erhält eine europäische Verfassung.
  6. Europa wird föderal gestaltet, mit Beteiligung von Europäischem Parlament und Nationalstaaten an der Gesetzgebung.
  7. Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments werden gestärkt.
  8. Das Europäische Parlament erhält umfassende Kontrollrechte gegenüber der Europäischen Kommission.
  9. Das Europäische Parlament erhält ein eigenes Gesetzesinitiativrecht.
  10. Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt.
  11. Die Demokratisierung der EU kann über eine verstärkte Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten erfolgen, wenn einzelne Staaten sie blockieren.
  12. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik werden in der EU wachstums- und beschäftigungsorientiert koordiniert.
  13. Für diese Koordination werden verbindliche gesamtwirtschaftliche Vorgaben eingeführt.
  14. Neben die Wirtschafts- und Währungsunion tritt gleichrangig eine europäische Sozialunion.
  15. Der freie Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen wird als Prinzip für die Europäische Union verbindlich festgelegt.
  16. Der EU-Haushalt wird weniger aus Zuweisungen der nationalen Haushalte finanziert.
  17. Die Beitrittszusagen gelten auch gegenüber der Türkei.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit36
  1. Macht soll dem Recht untergeordnet werden.
  2. Eine gerechte Weltwirtschaftsordnung soll geschaffen werden.
  3. Zusammenarbeit soll zum Leitprinzip des neuen Jahrhunderts werden.
  4. Angriffs- und Präventivkriege werden in jeder Form abgelehnt.
  5. Die Unteilbarkeit und universelle Geltung der Menschenrechte ist nicht verhandelbar.
  6. Die Vorstellung eines Kampfes der Kulturen wird abgelehnt.
  7. Die strategische Partnerschaft mit Russland gilt für Deutschland und die EU als unverzichtbar.
  8. Globales Recht soll geschaffen und durchgesetzt werden.
  9. Das Vetorecht einzelner Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat wird abgelehnt.
  10. Die Europäische Union soll langfristig einen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhalten.
  11. Der Globale Rat soll wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange abstimmen und unkontrollierte Kapitalbewegungen sowie soziales und ökologisches Dumping begrenzen.
  12. Alle Regionen und die internationalen Handels- und Finanzinstitutionen sollen im Globalen Rat hochrangig vertreten sein.
  13. Finanzielle Stabilität, Klimaschutz, Sicherung der Ökosysteme und Seuchenschutz gelten als globale politische Aufgaben.
  14. Die Staatengemeinschaft soll den Vereinten Nationen die notwendigen Mittel bereitstellen.
  15. IWF, Weltbank und WTO sollen sich an Nachhaltigkeit, Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten messen lassen.
  16. Die Entscheidungen von IWF, Weltbank und WTO sollen transparent sein.
  17. Die Stimmrechte in IWF, Weltbank und WTO sollen die Interessen der Entwicklungsländer stärker berücksichtigen.
  18. Deutschland unterstützt den Aufbau regionaler Organisationen nach dem Vorbild von Europarat und OSZE in anderen Weltregionen.
  19. Die Sozialistische Internationale soll als Bündnis sozialdemokratischer Parteien eine stärkere Rolle erhalten.
  20. Krieg wird als Mittel der Politik abgelehnt.
  21. Entwicklungsländer werden systematisch entschuldet.
  22. Die Industrieländer öffnen im Rahmen der Welthandelsorganisation ihre Märkte für Entwicklungsländer.
  23. Die Subventionierung von Agrarexporten der Industrieländer wird schrittweise reduziert und schließlich beendet.
  24. Sämtliche auf deutschem Boden lagernden Atomsprengköpfe werden abgezogen.
  25. Der Einsatz von Atomwaffen wird international rechtsverbindlich geächtet.
  26. Der Weltraum bleibt frei von Waffen.
  27. Konventionelle Rüstungsgüter werden verstärkt begrenzt und kontrolliert.
  28. Produktion und Export von Landminen und Streubomben werden verboten.
  29. Deutschland strebt weder Herstellung noch Besitz noch Anwendung von Massenvernichtungswaffen an.
  30. Das Militär kommt beim internationalen Kampf gegen den Terror nur als letzte Option zum Einsatz.
  31. Jede Aufweichung des Völkerrechts wird auch angesichts des Terrorismus abgelehnt.
  32. Bundeswehreinsätze werden stets in ein Konzept politischer, diplomatischer, wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und kultureller Maßnahmen eingebettet.
  33. Militärische Mittel bleiben das letzte Mittel.
  34. Soldatinnen und Soldaten werden auch zur Friedensstabilisierung nur eingesetzt, wenn andere Mittel nicht ausreichen.
  35. Europäische Friedenspolitik konzentriert sich auf Diplomatie, Dialog, Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten sowie wirtschaftliche Entwicklungshilfe in Konfliktregionen.
  36. Der Einsatz einer europäischen Armee muss parlamentarisch legitimiert werden.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung4
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung3

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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