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Forderungen der Grünen in Sachsen-Anhalt

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

142 Forderungen im Politikfeld „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 („Nur mit Grün wird Zukunft draus.“). Bei 48 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm der Grünen.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 142
  1. Barrieren im öffentlichen Raum werden sichtbar gemacht und es wird für sie sensibilisiert.

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  2. Die Bahnhofsmissionen werden erhalten und unterstützt.

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  3. Barrierefreiheit und Teilhabe für alle müssen im Alltag spürbar werden.

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  4. Die Diskriminierung benachteiligter Gruppen wird nicht hingenommen.

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  5. Ein Landesaktionsplan gegen Einsamkeit bündelt, unterstützt und finanziert Ansätze wie Dorfgemeinschaftsläden, Jugendplätze, aufsuchende Altenhilfe, Mobilitätshilfen und digitale Angebote.

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  6. Wachsende antifeministische Strömungen werden abgelehnt.

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  7. Antifeminismus wird als gesellschaftliches Problem und als Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit anerkannt.

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  8. Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene antifeministischer Hetze und Gewalt werden ausgebaut.

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  9. Feministische Netzwerke werden beim Schutz vor antifeministischer Einflussnahme unterstützt.

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  10. Prävention und Bildung gegen Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden gefördert.

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  11. Bildungsarbeit und politische Jugendbildung werden gestärkt.

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  12. Antidiskriminierungsprojekte und Programme zur Vermittlung demokratischer Werte werden gestärkt.

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  13. Präventionsarbeit wird dauerhaft finanziert, vernetzt und vor Ort verankert.

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  14. Gewaltschutz, Antidiskriminierungsarbeit und Vielfaltsförderung werden dauerhafter Bestandteil der Aufgaben von Landesinstitutionen und -programmen.

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  15. Gleiche Bezahlung, gleiche Aufstiegschancen und gleiche Mitbestimmung der Geschlechter gelten als Rechte.

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  16. Ein Antidiskriminierungsgesetz für die Verwaltung wird eingeführt.

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  17. Gemeinden, Landesbehörden und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung werden beim Abbau von Diskriminierungsrisiken unterstützt.

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  18. Öffentliche Einrichtungen werden bei der Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten unterstützt, besonders gegen queer-, frauen- und behindertenfeindliche Gewalt.

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  19. Eine Landeskoordinierungs- und Vernetzungsstelle zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung wird geschaffen.

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  20. Landesweite Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden gefördert.

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  21. Der Zugang Betroffener ins Hilfe- und Beratungssystem wird verbessert und barrierefrei gestaltet.

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  22. Kontakt- und Beratungsangebote für queere Menschen in ländlichen Räumen werden gestärkt.

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  23. Der Schutz wird ausdrücklich auf Betroffene transnationaler Repression ausgeweitet.

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  24. Das Gewalthilfegesetz wird konsequent umgesetzt, sodass der Anspruch auf Schutz und Beratung überall eingelöst wird.

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  25. Der Eigenanteil der Bewohnerinnen von Frauenhäusern entfällt.

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  26. Die Frauenhäuser erhalten eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung.

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  27. Frauenhäuser und andere Schutzräume werden bedarfsgerecht ausgebaut.

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  28. Ein Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Frauenhäusern.

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  29. Flächendeckende mobile und ambulante Angebote für Gewaltbetroffene werden gestärkt.

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  30. Informations- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen sind mehrsprachig, niedrigschwellig und inklusiv.

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  31. Aufsuchende und spezialisierte Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung werden ausgebaut.

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  32. Fachstellen zur Täterarbeit werden auch in ländlichen Regionen abseits von Halle und Magdeburg gefördert.

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  33. Für die Täterarbeit werden digitale Formate und mobile Angebote geprüft.

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  34. Bildungs- und Präventionsprogramme gegen toxische Männlichkeit und Antifeminismus an Schulen, in der Erwachsenenbildung und in Vereinen werden ausgeweitet.

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  35. Es wird geprüft, Angebote der Täterarbeit allen gewaltausübenden Personen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Alter zu öffnen.

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  36. Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird mit Zielvorgaben, Indikatoren und jährlichem Monitoring weiterentwickelt.

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  37. Für Landesgesetze wird eine verpflichtende Gender-Mainstreaming-Prüfung eingeführt.

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  38. Das Frauenfördergesetz wird zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt.

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  39. Institutionelle Strukturen für Queer-Politik in Sachsen-Anhalt werden ausgebaut.

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  40. Das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTTI wird weiterentwickelt und umgesetzt.

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  41. Bei der Umsetzung des Aktionsprogramms wird ein kontinuierlicher Austausch mit den Selbstvertretungsgremien gepflegt.

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  42. Fachzentren für geschlechtliche Vielfalt werden als Beratungs- und Versorgungsstellen für TIN-Personen finanziert.

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  43. Bestehende Peer-to-Peer-Angebote werden langfristig ausgebaut und verstetigt.

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  44. Digitale und mobile Beratungsangebote werden ausgebaut, insbesondere für strukturschwache Regionen.

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  45. Teilhabe ohne Barrieren wird garantiert.

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  46. Vielfalt wird als Querschnittsthema in allen Politikbereichen verankert.

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  47. Strukturen in Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Kultur, Politik und Verwaltung öffnen sich für Menschen mit Behinderung und passen sich an.

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  48. Die Umsetzung des Landesaktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention wird überprüft und der aktuelle Handlungsbedarf erfasst.

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  49. Über den Landesaktionsplan hinaus werden weitergehende Maßnahmen der Behindertenpolitik entwickelt.

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  50. Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in staatlichen Einrichtungen wird ausgebaut.

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  51. Staatliche Informationen werden in Leichter Sprache bereitgestellt.

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  52. Menschen mit Behinderung, ihre Selbstvertretungsgremien und der Landesbehindertenbeauftragte werden proaktiv einbezogen.

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  53. Inklusionsmaßnahmen werden gemeinsam mit den Kommunen und den Selbstvertretungsgremien von Menschen mit Behinderung weiterentwickelt und umgesetzt.

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  54. Landesweite Standards für Inklusion in Behörden und öffentlichen Räumen werden eingeführt.

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  55. Barrieren bei der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund werden abgebaut.

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  56. Intersektionale Perspektiven werden konsequent in politische Vorhaben und Programme einbezogen.

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  57. Sport und Ehrenamt werden durch gute Förderung gestärkt.

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  58. Für Sport und Ehrenamt wird Bürokratie abgebaut.

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  59. Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, werden geschützt.

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  60. Alle jungen Menschen im Land sollen gesund und geschützt vor Gewalt aufwachsen und Mitsprache in Kita, Schule und Politik haben.

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  61. Die Bekämpfung von Kinderarmut wird konsequent priorisiert.

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  62. Gegen Kinderarmut werden landeseigene Ergänzungsprogramme aufgelegt.

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  63. Die Forderungen des Netzwerks gegen Kinderarmut und der Landesarmutskonferenz werden zu Beginn der Legislaturperiode in einen Landesaktionsplan überführt.

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  64. Jugend- und Familienarbeit wird armutssensibel gestaltet, sodass die Teilnahme nicht am Einkommen der Eltern scheitert.

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  65. Die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe werden bedarfsgerecht gefördert.

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  66. Jugendliche erhalten verbindliche Mitbestimmungsrechte in kommunalen Gremien.

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  67. Die Beteiligungsrechte von Kindern werden in der Landesverfassung verankert.

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  68. Alle Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention werden in die Landesverfassung aufgenommen.

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  69. Beim Landeskinderbeauftragten wird eine Monitoringstelle zur Umsetzung der Kinderrechte eingerichtet.

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  70. Kinderrechtebüros in den Kommunen werden unterstützt.

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  71. Das Kinderschutzgesetz wird evaluiert und weiterentwickelt.

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  72. Die personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendämter wird gestärkt.

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  73. Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen, Schulen und Jugendhilfe wird verbessert.

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  74. Gemeinsam mit dem Netzwerk Frühe Hilfen wird eine Wirkungs- und Bedarfsanalyse erstellt, um dessen Arbeit weiterzuentwickeln und zu fördern.

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  75. Kommunale Präventionsketten mit enger Kooperation von Kita, Schule, Gesundheitswesen und Jugendschutz werden geschaffen.

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  76. Die „Große Lösung“ in der Kinder- und Jugendhilfe wird fortgeführt, sodass die Jugendämter für alle jungen Menschen zuständig sind.

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  77. Das Land begleitet die Jugendämter bei der Umsetzung der „Großen Lösung“ umfassend.

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  78. Verfahrenslotsen werden ausgebildet und gefördert.

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  79. Die Jugendämter werden bei der Digitalisierung unterstützt.

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  80. Kinder und Jugendliche einschließlich solcher mit Behinderung werden bei sinnvoller heimatnaher Inobhutnahme auch langfristig im Land untergebracht.

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  81. Personalstellen für Jugendverbandsreferenten werden finanziert.

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  82. Die Förderung des Landeszentrums Jugend und Kommune wird verstetigt.

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  83. Die Arbeit des Landeszentrums zur Beteiligung junger Menschen wird auch für Kinder- und Jugendhilfe, Kitas und Schulen genutzt.

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  84. Das Landeszentrum wird gemeinsam mit dem Träger zu einem Landeszentrum „Jugend und Demokratie“ erweitert.

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  85. Jugendorte, insbesondere unbeplante Räume und selbstverwaltete Jugendzentren in kleineren Städten und Gemeinden, werden geschaffen und ausgebaut.

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  86. Die Förderung der Familienzentren und Familienverbände wird ausgebaut.

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  87. Die mobile Familienarbeit wird ausgebaut.

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  88. Digitale Angebote für Familien werden unterstützt.

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  89. Eine Dachorganisation aller Jugendgremien und Jugendparlamente im Land wird geschaffen.

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  90. Die Beteiligung von Jugendlichen an sie betreffenden Vorhaben wird Pflichtaufgabe der Kommunen.

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  91. Jugendparlamente erhalten verpflichtend ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht in den Kommunalparlamenten.

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  92. Jugendparlamente erhalten ein eigenes Budget.

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  93. Jugendliche erhalten das Recht, die Gründung eines Jugendparlaments in ihrer Gemeinde zu beantragen.

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  94. Die Beteiligungsrechte junger Menschen werden in der Kommunalverfassung geschärft und verbindlich geregelt.

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  95. Demokratische Jugendverbände erhalten ein Verbandsklagerecht.

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  96. Der weitere Ausbau von Kinder- und Familienzentren wird unterstützt.

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  97. Die mobile Jugendarbeit wird massiv gestärkt.

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  98. Sportstätten und Schwimmbäder sollen unter Beachtung ökologischer Nachhaltigkeit und Inklusion saniert werden.

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  99. Kommunen und Sportvereine werden bei Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten unterstützt.

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    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Sportvereine werden gezielt bei Energiekosten und Sanierungen unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Die Breitensportförderung soll stabilisiert werden.
    2. Vereine werden bei der Entschädigung ehrenamtlicher Übungsleiterinnen und Übungsleiter unterstützt.
    3. Die Sportförderung konzentriert sich besonders auf Vereine mit Angeboten für Kinder und Jugendliche.
    4. Der Landessportbund und seine Kreissportbünde sollen angemessen ausgestattet werden.
    5. Sport soll inklusiv und frei von Diskriminierung aufgrund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sein.
    6. Jede Person soll unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, finanziellen Möglichkeiten, Behinderung oder ethnischer Zugehörigkeit gleiche Chancen haben, Sport zu treiben.
    7. Ein vielfältiges Sportangebot wird unterstützt.
    8. Es sollen mehr frei zugängliche Bewegungsflächen geschaffen werden.
    9. Schulische Sportstätten sollen stärker geöffnet werden.
    10. Schulische Sportstätten sollen wo nötig modernisiert und saniert werden.
    11. Trainingslager von Leistungs- und Nachwuchssportlern werden gefördert.
    12. Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie ehrenamtlich engagierte Frauen im Sport werden gezielt gefördert.
    13. Schule, Ausbildung und sportliche Karriere sollen besser vereinbar werden.
    14. Die universitäre Trainerausbildung soll in den mitteldeutschen Raum zurückgeholt werden.
    15. Landes- und Bundesleistungsstützpunkte sollen erhalten und fortentwickelt werden.
    16. Spitzen- und Breitensport sollen weiterhin zusammengedacht werden.
    17. Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen sollen im Kinder- und Jugendsport, besonders für Ganztagsangebote, ausgebaut werden.
    18. Die Ehrenamtspauschale im Sport soll erhöht werden.
    19. Die Anerkennung des Ehrenamts im Sport soll verbessert werden.
    20. Eine sichere und vielfältige E-Sport-Landschaft, die Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und extremistischen Einflüssen schützt, soll gefördert werden.
    21. Vereine, die E-Sport anbieten, werden gefördert und unterstützt.
    22. Die Zivilgesellschaft soll konsequent geschützt und als Teil einer wehrhaften Demokratie gestärkt werden.
    23. Anrechnungsregeln zur besseren Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf werden geprüft.
    24. Kinderbetreuungsangebote im Ehrenamt werden gefördert.
    25. Freiwilligenagenturen und Selbsthilfegruppen werden unterstützt.
    26. Die Möglichkeiten der Freiwilligendienste sollen bekannter gemacht werden.
    27. Zugangshürden zu Freiwilligendiensten sollen abgebaut werden.
    28. Das Taschengeld in Freiwilligendiensten soll erhöht werden.
    29. Die Rahmenbedingungen für Träger von Freiwilligendiensten sollen verbessert werden.
    30. Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer, antisemitischer oder antifeministischer Gewalt sollen weiter gestärkt werden.
    31. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz soll ausgebaut werden.
    32. Das Landesberatungsnetzwerk soll verlässlich gefördert werden.
    33. Projekte gegen Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, LGBTIQ*-Feindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sollen gestärkt werden.
    34. Ausbildung und Berufswahl sollen frei von Geschlechterstereotypen gestaltet werden.
    35. Kostenlose Menstruationsprodukte sollen nach dem Vorbild der Hochschule Merseburg in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes und in Schulen angeboten werden.
    36. Eine moderne, individuelle Bestattungskultur wird gefördert.
    37. Die Aufbewahrung von Urnen im Familienkreis wird ermöglicht.
    38. Das Ausbringen der Asche im heimischen Garten oder in der freien Natur wird ermöglicht.
    39. Das Ausbringen der Asche an gesonderten öffentlichen Stellen, etwa als Flussbestattung an Elbe und Saale, wird erlaubt.
    40. Religiöse und kulturelle Bestattungstraditionen sollen weitestgehend gewährleistet werden.
    41. Die Erprobung neuer Bestattungsformen wie der Reerdigung wird befürwortet.
    42. Modellprojekte für Patenschaften und Leihgroßeltern werden unterstützt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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