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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der SPD in Thüringen

226 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Thüringen 2024 („Klar und deutlich: Für Thüringen.“). Bei 68 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der SPD.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 226
  1. Jedes Kind erhält in Kindergarten und Schule täglich ein gesundes, kostenfreies Mittagessen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Bildung vom Kindergarten bis zum Meister oder Master soll grundsätzlich beitrags- und gebührenfrei sein.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  3. Die Elternbeiträge für Kindergarten und Hort werden abgeschafft.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  4. Ab Januar 2025 zahlen Eltern keine Gebühren für Kinderbetreuung mehr.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  5. Ein Stellenabbau in der Kinderbetreuung wegen sinkender Geburtenraten wird abgelehnt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  6. Die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsqualität in Kindergärten wird verbessert.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  7. Ein verbindlicher Stufenplan zur Erreichung der Expertenempfehlung wird festgelegt und schrittweise umgesetzt.

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  8. Ein von Mehrheitsverhältnissen unabhängiger Pakt der Demokraten zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung wird geschlossen und im kommenden Jahrzehnt erfüllt.

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  9. Der Mindestpersonalschlüssel für Kinder über drei Jahren wird vereinheitlicht und auf 1:12 festgelegt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  10. Der Mindestpersonalschlüssel für Zwei- bis Dreijährige wird auf 1:6 verbessert.

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  11. Die einschlägigen Hochschulstudiengänge für das Berufsfeld werden ausgebaut.

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  12. Ein Institut zur Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung wird eingerichtet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  13. Erzieherinnen und Erzieher erhalten kontinuierliche, hochwertige Fort- und Weiterbildung.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  14. Am Fachkräftegebot wird uneingeschränkt festgehalten.

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  15. Ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher mit Berufserfahrung erhalten Zugang zu berufsbegleitenden Studiengängen.

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  16. Die Minderungszeiten für Erzieherinnen und Erzieher werden erhöht.

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  17. Die Leitungen von Kindertageseinrichtungen werden gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  18. Die Betreuungsgarantie von bis zu zehn Stunden täglich bleibt bestehen.

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  19. Die Familienarbeit in Kindergärten wird gestärkt.

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  20. In Kindergärten werden multiprofessionelle Teams etabliert.

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  21. Die Entwicklung von Kindergärten zu Thüringer Eltern-Kind-Zentren wird ausgeweitet.

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  22. Das Modellprojekt „Vielfalt vor Ort begegnen“ wird ausgeweitet und in die Regelfinanzierung überführt.

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  23. Die Kommunen erhalten bedarfsgerecht zusätzliche Personal- und Sachkosten für Kindergärten.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  24. Sozialarbeit in Kindergärten wird über ein Landesprogramm regelhaft eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. In der schulischen Ausbildung der Fachkräfte wird Schulgeldfreiheit eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  26. Anerkennungspraktika werden für alle Einsatzfelder flächendeckend vergütet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  27. Ein landesweites Fachkräftemonitoring für die frühkindliche Bildung erhebt regelmäßig Personalbedarfe und leitet Handlungsschritte ab.

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  28. Schulsozialarbeit wird in allen Kommunen bedarfsgerecht angeboten und qualitativ gestärkt.

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  29. Die politische Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  30. Der Sozialkundeunterricht an Schulen wird ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  31. Benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderungen werden ab den Vorabgangsklassen bis zum Ausbildungsbeginn individuell begleitet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Berufsorientierungsangebote werden stärker individualisiert.

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  33. Der Einsatz von Berufsorientierungsangeboten in nicht berufsqualifizierenden Bildungsgängen berufsbildender Schulen wird geprüft.

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  34. Personelle und materielle Ressourcen der berufsbildenden Schulen werden stärker konzentriert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  35. Schwerpunktschulen und Berufsschulzentren werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung weiterentwickelt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  36. An Standorten der berufsbildenden Schwerpunktschulen werden Internatskapazitäten aufgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  37. An berufsbildenden Schulen werden Schulsozialarbeiter bedarfsgerecht eingesetzt.

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  38. Ausbildungsbegleitende Hilfen und die Jugendberufshilfe werden gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  39. Eine Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung wird unter Beteiligung von Jugendinitiativen entwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  40. Schulen erhalten die personellen und materiellen Ressourcen für gelingende Inklusion.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  41. Berufliche Schulen sollen alle Menschen mit und ohne Behinderungen für den ersten Arbeitsmarkt befähigen.

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  42. Alle Lehrkräfte werden in inklusiver Pädagogik fortgebildet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  43. An Schulen werden multiprofessionelle Teams eingerichtet.

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  44. Die Thüringer Gemeinschaftsschule gilt als bevorzugte Schulform, an der Inklusion am besten umzusetzen ist.

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  45. Für Gemeinschaftsschulen werden räumliche Anforderungen entwickelt, die Inklusion bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen ermöglichen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  46. An den Schulen werden räumliche, sachliche und strukturelle Voraussetzungen für gemeinsamen Unterricht geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  47. Im Unterricht werden technische Hilfsmittel etwa für Menschen mit Sinnesbehinderungen eingesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  48. Weiterbildungsangebote werden attraktiver gestaltet.

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  49. Frauen können Weiterbildung in Teilzeit und mit Kinderbetreuung absolvieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Frauen in Weiterbildung werden finanziell entlastet, etwa durch sozial gestaffelte Entgelte oder Förderprogramme.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  51. Das Themenfeld LSBTIQA* wird in den Lehrplan aufgenommen.

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  52. LSBTIQA*-inklusive Bildungsmaterialien werden entwickelt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  53. Schulaufklärungsprojekte zu Akzeptanz, Vielfalt, Diskriminierungsprävention und Gesundheit werden unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  54. Die Aus- und Weiterbildung pädagogischer Berufe enthält verpflichtende Module zu Lebensweisen und LSBTIQA*.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Durch gezielte Ansprache werden mehr Lehr- und Erziehungskräfte mit Migrationsgeschichte gewonnen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  56. Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz wird novelliert, damit mehr Beschäftigte Bildungsurlaub nehmen können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  57. Alle Arbeitnehmer:innen erhalten unabhängig von der Betriebsgröße Anspruch auf Bildungsurlaub.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  58. Der Bildungsurlaubsanspruch von Auszubildenden wird auf volle fünf Tage ausgeweitet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  59. Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen gemeinnütziger Träger wird vereinfacht.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  60. Betriebliche Investitionen in Qualifikation und Weiterbildung werden gefördert.

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  61. Niemand in Thüringen soll ohne Berufsabschluss bleiben.

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  62. Die Kapazitäten staatlicher berufsbildender Schulen werden erweitert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  63. In der Ausbildung der SAGE-Berufe wird Schulgeldfreiheit eingeführt.

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  64. Berufsbegleitende Weiterbildung für soziale Berufe wird ermöglicht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  65. Demokratiefördernde sowie rassismus- und diskriminierungskritische Bildungsarbeit an Schulen, in außerschulischer Bildung, Organisationen und Behörden wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  66. Eine Koordinierungsstelle für Demokratiebildung an Schulen wird eingerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. An allen Thüringer Schulen gibt es flächendeckend ein Angebot der Demokratiebildung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Bildungserfolg soll nicht von Einkommen der Eltern, Geschlecht oder Herkunft abhängen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Angestrebt wird eine Schule für alle.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  70. Lehrermangel und Stundenausfall werden mit neuen Lösungen angegangen.

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  71. Oberste Priorität hat, dass Unterricht stattfindet und Schülerinnen und Schüler die Schule mit einem Abschluss verlassen.

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  72. Gemeinsamer Schulbesuch ohne Schulwechsel ab der 1. Klasse wird ermöglicht und längeres gemeinsames Lernen gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  73. Die Gemeinschaftsschule wird durch Förderung des Zusammenschlusses von Grund-, Regel- und Förderschulen sowie Gymnasien gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  74. Der Zusammenschluss zu Gemeinschaftsschulen wird Grundsatz und durch verbindliche rechtliche Vorgaben mit Übergangszeiten von höchstens fünf Jahren geregelt.

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  75. Die Schulaufsicht begleitet eng Aufstellung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftsschulkonzepts.

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  76. Schulen erhalten mehr Entscheidungsbefugnisse.

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  77. Schulen erhalten ihr Budget pauschal zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung.

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  78. Die Schulämter werden durch zusätzliches, leistungsgerecht bezahltes Fachpersonal gestärkt, dessen Stellen aus dem Bildungsministerium verlagert werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  79. Die Entscheidungsbefugnisse der Schulämter werden deutlich ausgeweitet.

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  80. Der Landesschulbeirat wird gestärkt und erhält ein eigenes Initiativrecht.

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  81. Die Arbeit des Landesschulbeirats wird transparent und vollständig veröffentlicht.

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  82. Der Landesschulbeirat wird regelmäßig im Bildungsausschuss des Landtags um Stellungnahme gebeten.

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  83. An allen Schulen werden Verwaltungsassistentinnen und -assistenten für Verwaltungsaufgaben eingestellt.

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  84. Wiederkehrende bürokratische Aufgaben der Schulen werden in zentrale Servicestellen bei den Schulämtern verlagert.

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  85. Der Einsatz weiteren Verwaltungspersonals an Schulen wird mittelfristig geprüft.

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  86. Alle Möglichkeiten werden genutzt, um die Schulen mit Lehrkräften auszustatten und die Unterrichtsversorgung in der Fläche zu sichern.

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  87. Die Lehrerausbildung wird grundlegend reformiert.

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  88. Ein Lehramt für die Sekundarstufe I und II wird eingeführt, das den Einsatz an Gymnasien, Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen ermöglicht.

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  89. Referendarinnen und Referendare erhalten bei bestandenen Prüfungen eine Übernahmegarantie.

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  90. Die Verwaltungsgebühr für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen entfällt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  91. Für alle Lehrkräfte wird ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt.

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  92. Studierende in Mangelfächern werden bereits mit Studienbeginn in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

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  93. Gemeinsam mit den Hochschulen werden mehr schulpraktische Abschnitte in das Lehramtsstudium integriert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  94. Vorrang hat die Ausbildung und Einstellung ausreichend grundständig qualifizierter Lehrkräfte.

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  95. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden weiter im Schuldienst eingesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden vor dem Unterrichtseinsatz ausreichend qualifiziert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erhalten während des Einsatzes ein Unterstützungssystem.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern wird nach Bewährung und bestandener Lehrprüfung die Verbeamtung ermöglicht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Der Unterricht beginnt nicht vor 9 Uhr.

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  100. Unterrichtseinheiten in der Ganztagsschule werden auf 45 bis höchstens 60 Minuten verkürzt.

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    1. Im Mittelpunkt der Schule stehen die individuellen Stärken, Interessen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler statt ihrer Defizite.
    2. Die Verantwortung der Schule für den Lernerfolg jedes Kindes und die verbindliche Organisation passender Lernangebote wird in Schulordnung oder Schulgesetz verankert.
    3. Individuelle Beurteilungen und Entwicklungsgespräche werden gefördert.
    4. Bis zur 4. Klasse ersetzen individuelle Beurteilungen die Noten.
    5. Die Ganztagsschule wird landesweit etabliert.
    6. In der Ganztagsschule wechseln sich Unterrichts-, Freizeit- und Unterstützungsangebote über den Tag ab.
    7. Beschließt eine Schulkonferenz ein Ganztagsschulkonzept, stellt das Land die nötigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bereit oder unterstützt die Kommunen.
    8. Die Baurichtlinien für Schulsanierung und Schulneubau werden an die Erfordernisse der Ganztagsschule angepasst.
    9. An allen Schulen werden auf Grundlage eines Personalbemessungssystems mit Sozialindikatoren multiprofessionelle pädagogische Teams etabliert.
    10. Jede Schule arbeitet auf Grundlage eines individuellen Schulkonzepts zu Berufsorientierung, Senkung der Abbrecherquoten und Vernetzung im Sozialraum.
    11. Schulen mit besonders hohen sozialen Herausforderungen erhalten die beste Ausstattung.
    12. Gemeinsam mit dem Bund werden Schulen schnellstmöglich mit Gigabit-Anschlüssen und digitaler Ausstattung versorgt.
    13. Digitale Bildung wird in allen Phasen der Lehrerbildung und in den Lehrplänen verankert.
    14. Die Lernmittelfreiheit wird auf digitale Geräte ausgeweitet.
    15. Das Fortbildungsangebot für Lehrkräfte, besonders zur digitalen Bildung, wird erweitert.
    16. Der Umgang mit sozialen Medien und der digitalen Welt wird in den Lehrplänen stärker behandelt.
    17. Die Stärkung der digitalen Resilienz junger Menschen wird Unterrichtsziel.
    18. Die Thüringer Schulcloud wird ausgebaut.
    19. Die Schulcloud wird barrierefrei umgesetzt.
    20. Die mit der Schulgesetznovelle eröffneten Kooperationsmodelle zwischen Schulen werden gezielt gefördert, besonders zugunsten kleiner Schulstandorte.
    21. Alle Schulkinder erhalten ein kostenloses gesundes Mittagessen.
    22. Kürzungen des Sozialkundeunterrichts werden abgelehnt.
    23. Der Sozialkundeunterricht wird ausgebaut.
    24. Die Lehrpläne aller Schulfächer werden demokratiefördernd ausgerichtet.
    25. Die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler werden gestärkt.
    26. Schülerinnen und Schüler stellen künftig die Hälfte der Schulkonferenz.
    27. Die Schulkonferenz wird nach Berliner Modell aufgewertet und entscheidet über wichtige gesamtschulische Angelegenheiten.
    28. Schülervertreterinnen und -vertreter erhalten Stimmrecht in Klassen- und Fachkonferenzen.
    29. Die dezentrale Berufsausbildung wird gestärkt.
    30. Eine weitere Zentralisierung der Berufsschulausbildung wird abgelehnt, auch bei kleiner werdenden Klassen.
    31. Produktionsschulen werden pilothaft erprobt und bei Erfolg flächendeckend eingeführt.
    32. Der Aufbau von Handwerkergymnasien in allen Kammerbezirken wird geprüft.
    33. Bei der Weiterentwicklung des Berufsschulnetzes werden Schulstandorte erhalten.
    34. Schul- und unterrichtsorganisatorische Konzepte sollen einen angemessenen Zeitaufwand für die Anreise zur Berufsschule sichern.
    35. Eine leistungsfähige Hochschullandschaft wird gesichert.
    36. Die Hochschulen erhalten eine auskömmliche Grundfinanzierung, die sich an wissenschaftsbezogenen Kostensteigerungen orientiert und einen Strategieaufschlag enthält.
    37. Staatliche Hochschulen agieren frei von wirtschaftlichen Interessen und staatlicher Bevormundung.
    38. Auf Bundesebene wird auf eine Stärkung des BAföG als Fundament der Studienfinanzierung hingewirkt.
    39. Bedarfssätze und Freibeträge der Studienförderung werden kontinuierlich angepasst und erhöht.
    40. Die Altersgrenzen der Studienförderung werden angehoben.
    41. Das „Mittelstandsloch“ wird durch die Möglichkeit eines Volldarlehens geschlossen.
    42. Bestehende Förderlücken werden beseitigt.
    43. Langzeitstudiengebühren an den Hochschulen werden abgeschafft.
    44. Die Überschreitung der Regelstudienzeit ist kein Grund mehr für eine Exmatrikulation.
    45. Die Überschreitung der Regelstudienzeit ist kein Grund mehr für die Ablehnung eines Wohnheimplatzes.
    46. Das Studierendenwerk wird beim schnelleren Bearbeiten von BAföG-Anträgen und beim Abbau des Antragsstaus unterstützt.
    47. BAföG-Anträge werden innerhalb von drei Monaten abschließend bearbeitet.
    48. Bei rechtzeitig gestellten Folgeanträgen wird eine lückenlose BAföG-Förderung gewährleistet.
    49. Allen sozialen Gruppen wird der Zugang zur Hochschulbildung garantiert.
    50. Mehr Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen, besonders Kindern von Nichtakademikern, wird ein Studium ermöglicht.
    51. Initiativen wie „Arbeiterkind“ werden weiter unterstützt.
    52. Niedrigschwellige Begegnungs- und Austauschangebote an Hochschulen werden gefördert.
    53. Mehr internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler werden an die Hochschulen geholt.
    54. Digitale Lehre wird gemeinsam mit internationalen Partnereinrichtungen entwickelt.
    55. Auf Bundesebene wird ein neuer Sozialpakt Hochschule angestrebt, der Studienfinanzierung, studentischen Wohnraum und günstige Mensapreise absichert.
    56. Die Finanzierung des Studierendenwerks wird langfristig gesichert und jährlich erhöht.
    57. Die Hochschulsozialarbeit nach dem Vorbild der Hochschule Nordhausen wird auf alle Hochschulen ausgeweitet.
    58. Die Hochschulen werden als Impulsgeber gestärkt und in ihrer Vernetzung mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.
    59. Die Hochschulen werden darin gestärkt, ihr Studienangebot auf Zukunftsaufgaben auszurichten.
    60. Hochschulen informieren internationale Studierende frühzeitig über regionale Beschäftigungsmöglichkeiten und begleiten sie mit Kommunen und Wirtschaft in den Arbeitsmarkt.
    61. Hochschulen sind bei internationaler Zusammenarbeit, auch mit Partnern in autokratischen Staaten, demokratischen Werten und der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet.
    62. Standortvorteile des Studiums in Thüringen wie Betreuungsverhältnisse und Wohnheimplätze werden gesichert und beworben.
    63. Die Zusammenarbeit der Dualen Hochschule mit regionalen Unternehmen wird fortgesetzt.
    64. Das duale Hochschulstudium wird durch Kooperationen mit Fachhochschulen auch im Masterbereich ausgebaut.
    65. Die Hochschulen werden bei der Weiterentwicklung der Lehrerbildung unterstützt.
    66. In der Lehrerbildung liegen Schwerpunkte auf Lehrangeboten in Naturwissenschaften und Mathematik.
    67. Schwerpunkte der Lehrerbildung liegen in spezifischen Lehrangeboten vor allem in den Naturwissenschaften und der Mathematik.
    68. Für Kompetenzen im Umgang mit heterogenen Schülergruppen und für die Medienbildung werden neue Ansätze gefordert.
    69. Durch neue Instrumente des Zusammenwirkens von Hochschulen, Gründungsinteressierten und Beratung sollen Ausgründungen aus Hochschulen schneller möglich werden.
    70. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird bis mindestens 2030 auf hohem Niveau fortgeschrieben und gesichert.
    71. Den Hochschulen wird jährlich ein Aufwuchs in Höhe der wissenschaftsspezifischen Kostensteigerungen plus 1 Prozent garantiert.
    72. Die Rahmenvereinbarungen zwischen Landesregierung und Hochschulen zur langfristigen Finanzierungssicherheit werden fortgesetzt.
    73. Für den Lizenzerwerb digitaler Literatur werden mehr Mittel bereitgestellt.
    74. Das Land unterstützt Hochschulen dabei, weitere Exzellenzcluster und großformatige Drittmittelprojekte bei DFG, BMBF und EU einzuwerben.
    75. Die Hochschulen werden dabei unterstützt, als Arbeitgeber für wissenschaftlichen Nachwuchs, Hochschullehrende und nichtwissenschaftliches Personal attraktiv zu bleiben.
    76. Das Prinzip „Gute Arbeit“ wird an den Hochschulen weiter umgesetzt.
    77. Daueraufgaben an Hochschulen werden grundsätzlich von Dauerbeschäftigten erledigt.
    78. Die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren soll in Bund und Land erhöht werden.
    79. Die Zahl der Professuren wird moderat erhöht.
    80. Mehr Professuren werden als Tenure-Track-Professuren ausgeschrieben.
    81. Qualifikationsstellen werden mit mindestens zwei Dritteln einer vollen Stelle und angemessener Vertragslaufzeit besetzt.
    82. Die Graduiertenförderung wird so weiterentwickelt, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten volle Stellen als wissenschaftliche Mitarbeitende nach TV-L erhalten.
    83. Mit Betroffenen und Hochschulen wird geprüft, ob im Rahmen vorhandener Stellen neue Karriereziele neben der Professur eingeführt werden können.
    84. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen eine alternative Perspektive für eine Dauerbeschäftigung mit Schwerpunkt in der selbstständigen Lehre erhalten.
    85. Der Frauenanteil in der Professorenschaft und in den Hochschulleitungen soll erhöht werden.
    86. Für den Frauenanteil an Hochschulen werden verbindliche Zielkorridore eingeführt.
    87. Dem Universitätsklinikum Jena wird jährlich ein Aufwuchs in Höhe der wissenschaftsspezifischen Kostensteigerungen plus 1 Prozent Strategiebudget garantiert.
    88. Der Aufbau des Zentrums für Psychische Gesundheit als achtes Deutsches Zentrum für Gesundheitsforschung wird unterstützt.
    89. Die Digitalisierungsstrategie für den Hochschulbereich wird 2025 fortgeschrieben.
    90. Hochschulübergreifende und landesweite digitale Kooperationen werden gefördert.
    91. Die anwendungsbezogene Forschung an Fachhochschulen wird gestärkt, ohne sie zu kleinen Universitäten zu machen.
    92. Forschungsstarke Bereiche oder hochschulübergreifende Verbünde von Fachhochschulen erhalten bei hohen Qualitätsstandards das Promotionsrecht.
    93. Kooperative Promotionen werden ausgebaut und mit günstigen Bedingungen versehen.
    94. Das Land sichert Flächen für Hochschulen, Studentenwerk, Universitätsklinikum und außeruniversitäre Forschung und stellt sie kostenlos oder per Erbbaurecht mit symbolischer Vergütung bereit.
    95. Die Wissenschaftskommunikation wird gestärkt.
    96. Eine Förderrichtlinie „Science for Society“ ermöglicht Projekte zur Vermittlung von Forschung an die Öffentlichkeit.
    97. Die Grundfinanzierung der von Bund und Ländern finanzierten Forschungseinrichtungen wird gemeinsam mit dem Bund bis 2030 gesichert.
    98. Für die Landesforschungseinrichtungen wird ein Pakt auf Landesebene mit verlässlichen jährlichen Steigerungsraten und fester Laufzeit geschaffen.
    99. Die Nettoflüsse der Wissenschaftsfinanzierung nach Thüringen sollen verbessert werden.
    100. Thüringen beteiligt sich an Formaten der Bund-Länder-Förderung und bewirbt sich aktiv um Ansiedlungen und den Aufbau von Forschungseinrichtungen.
    101. Das Land stellt für wachsende Bund-Länder-finanzierte Forschungseinrichtungen die nötigen Ko-Finanzierungsmittel für Ausstattung und Bauvorhaben bereit.
    102. Die Vernetzung der Forschungseinrichtungen mit regionaler Wirtschaft und Hochschulen wird verbessert.
    103. Entsprechend der Regionalen Innovationsstrategie werden Stärken wie Quantentechnologien, Speichertechnologien, Wasserstoff, Batterieforschung und nachhaltiges Bauen besonders unterstützt.
    104. Für Start-ups und KMU werden Instrumente für einen unbürokratischen Zugang zu Forschungsinfrastrukturen erarbeitet.
    105. Die Erwachsenenbildung wird als vierte Säule des Bildungssystems gestärkt.
    106. Grundbildungsveranstaltungen werden flächendeckend und barrierefrei angeboten.
    107. Die Initiativen für Alphabetisierung werden fortgesetzt und verstärkt.
    108. Das Nachholen von Schulabschlüssen bleibt gebührenfrei.
    109. Die Erwachsenenbildung soll sich für neue Lernformen und -bereiche öffnen.
    110. Kommunale und freie Träger von Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und anderen Einrichtungen werden weiterhin angemessen unterstützt.
    111. Spezifische Bildungsangebote für ältere Menschen werden entwickelt und ausgebaut.
    112. Klimawandel und Biodiversitätsverlust werden stärker im Schulunterricht verankert.
    113. Die Vermittlung soll im Rahmen einer Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung erfolgen.
    114. Das Medizinstudium wird um Elemente des öffentlichen Gesundheitswesens erweitert.
    115. Am Uniklinikum Jena wird ein Lehrstuhl für das Öffentliche Gesundheitswesen eingerichtet.
    116. Der geplante Neubau des Instituts für Pharmazie an der Universität Jena wird unterstützt.
    117. Bibliotheken werden stärker in die schulische Arbeit integriert.
    118. Die Leseförderung an Schulen wird weiterentwickelt, um die Freude junger Menschen an Literatur zu wecken.
    119. Sport und Bewegungsförderung erhalten in der Erzieherausbildung und in der Praxis der Kindertagesstätten einen höheren Stellenwert.
    120. Die Ausbildung von Sportlehrkräften und Übungsleitern wird stärker auf altersgruppenspezifische methodisch-didaktische Ansätze ausgerichtet.
    121. An Sportgymnasien werden Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eingesetzt.
    122. Am Wissenschaftsstandort Thüringen wird in grenzüberschreitende Forschung investiert.
    123. Die Wissenschafts- und Forschungspolitik des Landes wird international ausgerichtet.
    124. Es wird an mehr gemeinsamen europäischen Bildungsabschlüssen gearbeitet.
    125. Die europäische Bildungsarbeit in den Bildungseinrichtungen wird ausgebaut.
    126. Auszubildende erhalten über Erasmus+ verstärkt die Möglichkeit zu einem Austausch.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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