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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der Linken in Thüringen

231 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Thüringen 2024 („Unser Thüringen. Menschlich. Stark. Gerecht.“). Bei 59 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Linken.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 231
  1. Das Land investiert in beitragsfreie Kindergärten, gute Schulen und Programme für ältere Menschen und gutes Zusammenleben.

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  2. Weiterbildungsstandards sollen etabliert und verbessert werden.

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  3. Die Meisterausbildung soll nicht am Geldbeutel scheitern.

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  4. In eine aktive Forschungs- und Technologiepolitik, die auch kleine und mittlere Unternehmen berücksichtigt, soll weiter investiert werden.

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  5. Die Finanzierung öffentlicher Forschungseinrichtungen soll fortgesetzt und ausgebaut werden.

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  6. Die Etablierung von Ausbildungsberufen, Facharbeits- und Studiengängen etwa in Batteriewirtschaft und Wasserstofftechnologie soll unterstützt werden.

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  7. Bei der Förderung sollen der sozial-ökologische Umbau und gesellschaftliche Auswirkungen von Forschung und Technologien berücksichtigt werden.

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  8. Militärische Forschungsprojekte werden nicht gefördert.

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  9. Eine umfassende Fort- und Weiterbildungsstrategie soll beruflichen Aufstieg von Beschäftigten unterstützen.

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  10. Die Rolle von Hochschulen, Forschung und beruflicher Bildung für eine soziale Klimapolitik wird gestärkt.

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  11. Die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an Hochschulen und beruflichen Bildungszentren werden ausgebaut.

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  12. Für die Weiterbildung werden Pilotstudiengänge an Hochschulen und Modellprojekte an Berufsbildungszentren eingerichtet.

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  13. Das Bildungsfreistellungsgesetz wird für mehr Beschäftigte geöffnet.

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  14. Auch in kleinen Betrieben und für Auszubildende sollen fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr möglich sein.

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  15. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wird offensiv für Bildungsurlaub geworben.

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  16. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in Kindergarten und Schule unabhängig von Einkommen, Herkunft und Voraussetzungen bestens gefördert werden.

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  17. Bildung ist vom Kindergarten bis zum Volkshochschulkurs beitragsfrei.

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  18. Längeres gemeinsames Lernen und inklusive Bildung sind Leitlinien der Bildungspolitik.

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  19. Statt Konkurrenz und Leistungsdruck wird ein solidarisches Bildungssystem angestrebt.

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  20. Moderne Lehrpläne und Lernorte, digital gut ausgestattete Bildungseinrichtungen und geschultes Personal werden als Grunderfordernisse gesehen.

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  21. Lehrkräfte werden weiter unterstützt und erhalten gute Arbeitsbedingungen.

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  22. Eine Grundgesetzänderung soll eine dauerhafte Finanzierung von Bildungsaufgaben durch den Bund sichern.

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  23. In die baulichen und konzeptionellen Voraussetzungen der Kindergartenträger wird weiter investiert.

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  24. Fachkraft-Kind-Schlüssel und Bildungsqualität in Kindergärten werden weiter verbessert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  25. Für mehr Kita-Personal werden Bezahlung und Arbeitsbedingungen verbessert.

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  26. Der Leitungsdeckel in Kindergärten entfällt ganz, sodass große Einrichtungen bis zu zwei Leitungsstellen erhalten können.

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  27. Kindergärten unter 50 Kindern erhalten 0,5 Vollbeschäftigungseinheiten für Leitungsaufgaben.

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  28. Kindergärten mit 51 bis 99 Kindern erhalten eine volle Leitungsstelle.

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  29. Bis 2025 wird auch das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei.

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  30. In der nächsten Wahlperiode wird die vollständige Beitragsfreiheit der Kindergärten umgesetzt.

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  31. Die Voraussetzungen für Inklusion und Barrierefreiheit in Kindergärten werden verbessert.

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  32. Jedes Kind hat Anspruch auf Bildung nach seinen individuellen Bedürfnissen.

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  33. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten wird eine regionale und gesunde Essensversorgung an Kindergärten und Schulen eingeführt.

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  34. Die Verpflegung in Kindergärten und Schulen wird schrittweise kostenfrei.

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  35. Ein Programm unterstützt kommunale Küchen für Kindergärten und Schulen.

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  36. Eine Initiative soll mehr kommunale Eigenbetriebe für Kindergarten- und Schulessen schaffen.

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  37. Die Forschung an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kindergartenpraxis wird ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  38. An einer Thüringer Hochschule wird ein Zentrum für frühkindliche Bildung verankert.

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  39. Sozialarbeit und Sozialraumorientierung werden bereits im Kindergarten eingeführt.

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  40. Der Wunsch der Jüdischen Landesgemeinde nach einem jüdischen Kindergarten wird unterstützt.

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  41. Alle sollen in den Schulen so gut wie möglich gefördert und gebildet werden.

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  42. Weitere Maßnahmen zur Senkung der Zahl der Menschen ohne Schulabschluss werden erprobt und eingeführt.

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  43. Der Bedarf an Lehrkräften wird bestmöglich gedeckt.

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  44. Die Zahl der Lehrkräfte richtet sich nach dem Bedarf der Schulen statt nach Ländervergleichen.

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  45. Der Lehrkräftemangel wird mit vielen verschiedenen Maßnahmen bekämpft.

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  46. Die Thüringer Kampagne zur Gewinnung von Lehrkräften wird mit neuen Ideen fortgesetzt.

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  47. Pädagogische Assistenten werden unbefristet eingestellt.

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  48. Die Zahl der Pädagogischen Assistenten wird an allen Schularten erhöht.

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  49. Einstellungen in den Schuldienst erfolgen grundsätzlich unbefristet.

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  50. Sachgrundlose Befristungen im Schuldienst werden abgelehnt.

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  51. Bei der Planung des Lehrkräfteeinsatzes wird der hohe Anteil langzeiterkrankter Lehrkräfte stärker berücksichtigt.

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  52. Mittelfristig wird ein Personaleinsatz von 110 Prozent an Schulen angestrebt.

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  53. Für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache wird ein Gesamtkonzept zur Sprachförderung erarbeitet.

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  54. Alle Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache erhalten eine in den Regelunterricht integrierte Sprachförderung.

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  55. Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache haben bei der Sprachförderung eine Schlüsselfunktion.

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  56. Jede Schule erhält ein Medienkonzept zur fächerübergreifenden Vermittlung von Medienkompetenz.

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  57. Der kritische Umgang mit sozialen Medien wird ab der Schuleingangsphase Teil des Unterrichts.

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  58. Das Land unterstützt die Schulträger stärker bei einem guten technischen Support für Lehrkräfte und Schüler.

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  59. Es wird echte Lernmittelfreiheit mit freiem Zugang zu digitalen und analogen Lernmitteln geschaffen.

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  60. Die Besondere Leistungsfeststellung am Ende der Klasse 10 wird abgeschafft.

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  61. Mit der Versetzung in Klasse 11 erwerben Schüler automatisch einen anerkannten Realschulabschluss.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  62. Die Lehrerausbildung wird von einer schulartbezogenen auf eine schulstufenbezogene Ausbildung umgestellt.

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  63. Die Praxisorientierung der Lehrerausbildung wird weiter verstärkt.

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  64. Inklusiver Unterricht, digitale Medien, Heterogenität und Demokratiebildung werden in Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte vermittelt.

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  65. Reformen der lehramtsausbildenden Universitäten in Erfurt und Jena werden unterstützt und begleitet.

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  66. Die Hochschulen werden bei der standortübergreifenden, kooperativen Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung unterstützt.

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  67. In Erfurt wird die Ausbildung für das Berufsschullehramt, insbesondere für Quereinsteiger, ausgebaut.

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  68. Lehramtsstudierende werden statt über starre Fachkombinationsvorschriften bedarfsgerecht gewonnen und durch bessere studienbegleitende Beratung unterstützt.

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  69. Studienseminar und Thüringer Institut für Lehrerfortbildung werden unter einer Leitung und einem Dach zusammengeführt.

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  70. Das Einstellungsverfahren der Schulämter für Lehrkräfte wird weiter verbessert.

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  71. Leerlaufzeiten zwischen Studium und Vorbereitungsdienst werden vermieden.

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  72. Die Schulämter werden personell so ausgestattet, dass Bewerber besser betreut werden und schneller Einstellungszusagen erhalten.

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  73. Die unterjährige Einstellung von Lehrkräften bleibt möglich.

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  74. Bei der Einstellung von Lehrkräften wird stärker auf deren Wünsche eingegangen.

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  75. Teilzeit-Referendariate werden ermöglicht.

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  76. Bewerber für den Schuldienst werden frühzeitig über Annahme oder Ablehnung informiert.

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  77. Alle in Thüringen ausgebildeten Lehrkräfte erhalten frühzeitig ein Stellenangebot in Thüringen.

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  78. Bewerber mit Migrationshintergrund werden aktiv für den Schuldienst gewonnen.

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  79. Die Anerkennung ausländischer Berufskenntnisse für den Lehrerberuf wird vereinfacht.

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  80. Bei Bedarf gibt es Angebote zur Nachqualifizierung für Lehrkräfte mit ausländischen Berufskenntnissen.

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  81. Der Lehrerberuf wird attraktiver gemacht.

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  82. Für Lehrkräfte wird ein aktives Gesundheitsmanagement eingeführt.

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  83. Landesweit werden Schulverwaltungsassistenzen eingestellt.

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  84. Lehrkräfte werden durch Bürokratieabbau entlastet.

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  85. Der Einsatz junger Lehrkräfte im ländlichen Raum wird besonders unterstützt.

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  86. Gemeinsam mit den Schulträgern wird die schulscharfe Bewerbung ausgebaut.

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  87. Lehr- und Lernmaterialien werden auf rassistische und diskriminierende Inhalte überprüft.

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  88. Im Bildungsbereich wird ein Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmonitoring eingeführt.

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  89. Für pädagogische Fachkräfte werden Angebote zur Sensibilisierung und Fortbildung zu Diskriminierung geschaffen.

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  90. In Bildungseinrichtungen werden Anlaufstellen für Opfer von Rassismus und Diskriminierung geschaffen.

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  91. Die Freistellungsregelungen für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften werden deutlich verbessert.

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  92. Schulart- und fachübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten werden gefördert.

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  93. Veranstaltungen der Bundeswehr ohne friedenspolitische Begleitung finden an Thüringer Bildungseinrichtungen nicht statt.

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  94. Friedliche Konfliktlösung wird stärker Thema an den Schulen.

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  95. Besuche von Jugendoffizieren an Thüringer Bildungseinrichtungen werden vollständig verboten.

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  96. Schulkooperationen werden als Schutz für kleine Schulstandorte im ländlichen Raum gesehen.

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  97. Schulkooperationen und Filialmodelle werden ausgebaut, um die Schulbildung im ländlichen Raum zu sichern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Die Sanierung der Schulgebäude wird 2024 bis 2029 weiter gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Die Fördermittel des Bundes für Ausbau, Digitalisierung und Ausstattung von Schulen werden entbürokratisiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Die Gemeinschaftsschule entspricht dem bildungspolitischen Leitbild.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Längeres gemeinsames Lernen gilt als Schlüssel für Bildungserfolg und Chancengerechtigkeit.
    2. Die Gemeinschaftsschule wird weiter gestärkt.
    3. Die Gemeinschaftsschule soll langfristig tragende Schulform in Thüringen werden.
    4. Die Schulkonferenz legt die Entwicklung der Schule ohne Vetorecht des Schulträgers fest.
    5. Grund-, Regel-, Gesamtschulen und Gymnasien erhalten gute Entwicklungsmöglichkeiten.
    6. Die Durchlässigkeit zwischen den Schularten ist entscheidend.
    7. Das Gymnasium verpflichtet sich zu individueller Förderung und stärker differenziertem Unterricht.
    8. Schulartänderungen, die von der Schulgemeinschaft ausgehen, werden unterstützt.
    9. Die demokratische Schulentwicklung wird weiter gestärkt.
    10. Schüler werden flächendeckend über Mitbestimmungsmöglichkeiten informiert und zur demokratischen Teilhabe motiviert.
    11. Durch personelle Ressourcen wird an jeder Schule der Aufbau einer starken Schülervertretung mit der Schulsozialarbeit ermöglicht.
    12. Jede Schule erhält ein unter Beteiligung von Eltern und Schülern erarbeitetes und fortgeschriebenes Schulkonzept.
    13. Allen Horterziehern wird eine Vollzeitbeschäftigung angeboten.
    14. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe ab 2026 wird umgesetzt.
    15. Der Anteil polytechnischer Bildung an den Schulen wird erhöht.
    16. Praxisklassen werden besonders gefördert.
    17. Praxisorientiertes Lernen wird als durchgängiger Auftrag im Schulgesetz verankert.
    18. An möglichst jeder Schule werden praxisbezogene Lernformen und Kooperationen mit regionalen Betrieben umgesetzt.
    19. Schüler sollen Kompetenzen zum selbstbestimmten und selbständigen Lernen erwerben.
    20. Alternativen der Leistungsbewertung und -dokumentation werden ermöglicht.
    21. Noten sollen transparent zustande kommen und stärker die individuelle Leistung und Entwicklung berücksichtigen.
    22. Bei der Benotung stehen Entwicklungsprozesse und Lernerfolge im Mittelpunkt statt punktuell abgefragtem Wissen.
    23. In Sport, Musik und Kunst wird die individuelle Leistung nicht mit Noten bewertet.
    24. Wiederholende Aufgaben müssen Erholungs- und Regenerationsphasen für Schüler ermöglichen.
    25. Die flächendeckende Ganztagsschule wird als Weg zu echter Chancengleichheit angestrebt.
    26. Schulsozialarbeit steht flächendeckend zur Verfügung.
    27. An den Schulen wird eine Kultur der Digitalität mit technischer Ausstattung, modernen Konzepten und Weiterbildung der Pädagogen etabliert.
    28. Im Fach Medienkunde und Informatik werden Kompetenzen im Umgang mit Rassismus und Diskriminierung im digitalen Raum gestärkt.
    29. Beratungslehrkräfte und Schülersprecher erhalten zusätzliche inhaltliche und organisatorische Unterstützung.
    30. Die Elternbeiträge für den Hort werden abgeschafft.
    31. Schulhorte und Ganztagsangebote werden schrittweise gebührenfrei auf die Klassenstufen 5 und 6 ausgeweitet.
    32. Schulen in freier Trägerschaft werden auskömmlich finanziert.
    33. Die Finanzierung öffentlicher Schulen und Schulen in freier Trägerschaft wird gleich gestaltet.
    34. Schüler mit Beeinträchtigung haben ein Grundrecht auf inklusive Bildung.
    35. Bei der Inklusion wird eine enge Kooperation zwischen Kind, Elternhaus und Schule angestrebt.
    36. Gute Schulausstattung und moderne Lernsettings sollen gelingende Inklusion ermöglichen.
    37. Die Fort- und Weiterbildung der Pädagogen ist für Inklusion zentral.
    38. Die Inklusion in der Schule wird weiter vorangebracht.
    39. Förderzentren bleiben fester Bestandteil der Thüringer Schullandschaft.
    40. Es wird eine Aus- und Weiterbildungsoffensive für den sonderpädagogischen Bereich gestartet.
    41. Die Förderpädagogik an Hochschulen und in der Lehrerausbildung wird gefördert.
    42. Für die Ausbildung sonderpädagogischer Fachkräfte und kurzfristige Fortbildungen aller Lehrkräfte werden die nötigen Ressourcen bereitgestellt.
    43. Der Mobile Sonderpädagogische Dienst wird im gemeinsamen Unterricht gestärkt.
    44. Sonderpädagogische Fachkräfte werden nur im Ausnahmefall für Vertretungsstunden eingesetzt.
    45. Die Rahmenbedingungen der beruflichen Ausbildung in Thüringen werden gemeinsam mit allen Akteuren verbessert.
    46. Demokratie- und Mitbestimmungsprojekte an Berufsschulen werden unterstützt.
    47. In Thüringen wird ein umlagefinanzierter Ausbildungsunterstützungsfonds eingeführt.
    48. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen wird ein Auszubildendenwerk in Thüringen geprüft.
    49. Ein elternunabhängiger Zuschuss für Fahrtkosten und auswärtige Unterbringung von Berufsschülern wird wieder eingeführt.
    50. Die BAföG-Sätze werden deutlich und armutsfest angehoben.
    51. Der Kreis der BAföG-Berechtigten wird erweitert.
    52. Eine staatliche Ausbildungsbeihilfe wird eingeführt.
    53. Schulgeld und Prüfungsgebühren für Ausbildungsberufe werden abgeschafft.
    54. Ab 2025 wird eine neue Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen mit jährlichen Mittelaufwüchsen von mindestens vier Prozent angestrebt.
    55. Die Einrichtung eigener Masterstudiengänge an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach wird im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung geprüft.
    56. Die Hochschulinfrastruktur soll langfristig erhalten sowie klimaneutral und zukunftsfest gemacht werden.
    57. Die Finanzierungsverfahren und -vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen werden regelmäßig überprüft.
    58. Die Steuerinstrumente der Hochschulen in den Bereichen Gleichstellung, Inklusion, Internationalisierung und Studienbedingungen werden weiterentwickelt.
    59. Standortübergreifende Kooperationen der Hochschulen in Forschung und Lehre werden im Rahmen der Entwicklungsplanung weiter unterstützt.
    60. Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau soll wieder im Grundgesetz verankert werden.
    61. Die Länder sollen vom Bund besser bei der grundständigen Finanzierung der Hochschulen und insbesondere der Lehre unterstützt werden.
    62. Der Bund soll Hochschulen und Länder mit einem dauerhaften und regelmäßig aufwachsenden Hochschulpakt unterstützen.
    63. Im Osten sollen mehr Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen gegründet werden.
    64. Studierende sollen die Chance haben, ihre Hochschule mitzugestalten.
    65. Soziale Infrastruktur und Beratung für Studierende, von Wohnheimen über Mensen bis zum kostengünstigen Studi-Ticket, sollen sichergestellt werden.
    66. Ein möglichst freies, gebührenfreies und selbstbestimmtes Studium in Thüringen wird angestrebt.
    67. Die 2018 verbesserten Mitbestimmungsmöglichkeiten an den Hochschulen werden auf ihre Wirkung überprüft und mit den Statusgruppen weiterentwickelt.
    68. Das Projekt der Hochschulsozialarbeit an der Hochschule Nordhausen wird mit einem Monitoring begleitet.
    69. Erfolgreiche Elemente des Nordhausener Projekts werden an allen Hochschulen zur Unterstützung von Studierenden etabliert.
    70. Dem Qualitätsmanagement der Lehre an den Hochschulen wird besonderes Augenmerk gewidmet.
    71. Langzeitstudiengebühren und weitere studienrelevante Gebühren werden abgeschafft.
    72. Die Einnahmeverluste der Hochschulen durch die Gebührenabschaffung werden durch Landesmittel ausgeglichen.
    73. Das Förderprogramm „StudiumThüringenPlus“ für BAföG-berechtigte Studierende wird erhalten und ausgebaut, insbesondere durch ein einfacheres Antragsverfahren und geringere Zugangshürden.
    74. Eine Service-App für Studierende mit allen studien- und hochschulbezogenen Informationen soll eingeführt werden.
    75. Die Übergänge von der Schule zur Hochschule sollen einfacher und flexibler werden.
    76. Die Zugangsbeschränkungen durch den Numerus Clausus für einzelne Studiengänge sollen neu zur Diskussion gestellt werden.
    77. Beim Hochschulzugang sollen andere Qualifikationen als Noten stärker berücksichtigt werden.
    78. Das BAföG soll grundlegend reformiert werden.
    79. Für alle Studierenden wird eine armutssichere Ausbildungsförderung angestrebt.
    80. Das Studium an Thüringer Hochschulen soll beruflich qualifizierten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Geflüchteten offenstehen.
    81. Zum Abbau von Barrieren an den Hochschulen sollen Diversity-Strategien eingerichtet und umgesetzt werden.
    82. Eine zusätzliche Fokussierung auf Drittmitteleinwerbungen zu Lasten der grundständigen Hochschulfinanzierung wird abgelehnt.
    83. Für studentische Beschäftigte an den Hochschulen soll es eine Rahmendienstvereinbarung geben.
    84. Für studentische Beschäftigte an den Hochschulen soll ein Tarifvertrag mit Mindestlohn, Mindestvertragslaufzeiten sowie verbindlichen Rechten und Pflichten eingeführt werden.
    85. Studentische Beschäftigte sollen ihre Belange in den Personalräten der Hochschulen vertreten können.
    86. Lehrbeauftragte und Honorarkräfte sollen durch Personalräte vertreten werden können.
    87. An den Hochschulen soll das Prinzip Dauerstellen für Daueraufgaben gelten.
    88. Alternative Karrierewege jenseits der Professur werden befürwortet.
    89. Die Hochschulen werden bei der Einrichtung unbefristeter Stellen unterstützt.
    90. Über das Strategie- und Innovationsbudget des Landes werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen gefördert.
    91. Lehrbeauftragte sollen ausschließlich für den Wissenstransfer aus der Praxis an die Hochschulen angestellt werden.
    92. Schlupflöcher für den missbräuchlichen Einsatz von Lehrbeauftragten werden geschlossen.
    93. Lehrbeauftragte erhalten Möglichkeiten zur Mitwirkung in den Hochschulgremien.
    94. An den Thüringer Hochschulen soll es mehr Doktorandinnen, Professorinnen und Frauen in Führungspositionen geben.
    95. An den Hochschulen soll das Kaskadenmodell umgesetzt werden, nach dem sich höhere Ebenen am Frauenanteil der unteren Ebenen orientieren.
    96. Für Lehrkräfte für besondere Aufgaben soll der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten.
    97. Die Lehrverpflichtung von Lehrkräften für besondere Aufgaben an Fachhochschulen soll an die an Universitäten angeglichen werden.
    98. Die Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung soll in einem Werkstattprozess mit dem Hauptpersonalrat und den Gewerkschaften reformiert werden.
    99. Die vorrangig wettbewerbliche Vergabe von Forschungsmitteln wird kritisch gesehen, weil sie Zeit für Forschung und Lehre bindet und durch kurze Vertragslaufzeiten zur Unsicherheit der Beschäftigten beiträgt.
    100. Am öffentlich zugänglichen Transparenzregister und an der Zivilklausel für Wissenschaft und Forschung wird festgehalten.
    101. Digitale Innovationen an den Hochschulen werden weiterhin gefördert.
    102. In Thüringen sollen Forschung und Lehre zur gesellschaftlichen Entwicklung und Transformation etabliert werden.
    103. Es soll ein Lehrstuhl eingerichtet werden, der sich mit Kolonialismus, Migration, Flucht, Rassismus und Antisemitismus befasst.
    104. An einer Thüringer Hochschule soll eine Professur für Plurale Wirtschaftswissenschaft (Heterodoxe Ökonomie) geschaffen werden.
    105. Es soll ein wirtschaftswissenschaftliches Forschungs- und Beratungsinstitut für plurale Ökonomie geschaffen werden.
    106. Die qualitative Weiterentwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird unterstützt.
    107. Ein Modell zur Übertragung des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll umgesetzt und gesetzlich verankert werden.
    108. Der Aufbau eines wissenschaftlichen Mittelbaus an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gefördert.
    109. Das Urheberrecht soll einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen und Publikationen für alle garantieren.
    110. In einem Modellprojekt an den Hochschulen soll erprobt werden, wie öffentliche Publikationen unabhängig von Verlags- und Lizenzstrukturen gelingen können.
    111. Das finanzielle Engagement des Landes für das Thüringer Hochschulgründer:innennetzwerk wird verstetigt.
    112. Das Erwachsenenbildungsgesetz wird reformiert, um die Grundfinanzierung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu stärken.
    113. Ein Prozent des Bildungshaushalts soll für die Erwachsenenbildung reserviert werden.
    114. Bei der Förderung von Erwachsenenbildung und außerschulischer Jugendbildung sollen allgemeine Kostensteigerungen besser berücksichtigt werden.
    115. Projekte der Erwachsenenbildung und außerschulischen Jugendbildung sollen längere Laufzeiten erhalten.
    116. Die Beschäftigten in Erwachsenenbildung und außerschulischer Jugendbildung sollen bessere Arbeitsbedingungen erhalten.
    117. Die Erwachsenenbildung soll attraktive und barrierefreie Angebote in Präsenz und digital machen.
    118. Die Infrastruktur der Erwachsenenbildung soll gestärkt werden.
    119. Die Möglichkeiten des zweiten Bildungswegs in Thüringen sollen auskömmlich finanziert werden.
    120. Die Möglichkeiten des zweiten Bildungswegs sollen regional zugänglich sein.
    121. Angebote zur Alphabetisierung, sprachlichen Förderung, politischen Bildung, Bildungsberatung und Grundbildung werden ausgebaut und verstetigt.
    122. Für Menschen mit niedrigem Einkommen wird eine Weiterbildungsprämie eingeführt.
    123. Gemeinsam mit den Trägern der Erwachsenenbildung werden Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration und des Spracherwerbs etabliert.
    124. Durch Verwaltungsvereinfachung sollen mehr personelle Ressourcen der Erwachsenenbildung für Bildungsarbeit genutzt werden.
    125. Forschung zu erneuerbaren Energien, Speichertechnologien und Energieeffizienz an Hochschulen, Instituten und privaten Einrichtungen wird gestärkt.
    126. Die Jugendforschung wird gestärkt.
    127. Die hohen Zulassungsbeschränkungen für das Zahnmedizinstudium werden gelockert.
    128. Der Einstieg ins Studium wird für medizinisch vorgebildete Menschen erleichtert.
    129. Die Zahl der Pharmazie-Studienplätze an der Universität Jena wird erhöht.
    130. Bildungs- und Fortbildungsangebote zur Medienkompetenz werden weitergeführt.
    131. Verschwörungsmythen werden im Schulunterricht behandelt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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