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Forderungen zu Kultur, Medien, Religion und Erinnerung

Landtagswahl Schleswig-Holstein 2005 · Original

Das Programm enthält 36 von 1.088 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 36
  1. Kulturelle Einrichtungen sollen als Bildungseinrichtungen verstanden werden.

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    Wortlaut im Programm
    Kulturelle Einrichtungen sind als Bildungseinrichtungen zu begreifen. Link zum Original
  2. Die Kooperation zwischen Schulen, Hochschulen und Kultureinrichtungen soll gefördert und verbessert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Im Zuge dessen gilt es, die Kooperation zwischen klassischen Bildungsträgern (Schulen, Universitäten, Fachhochschulen) und den Kultureinrichtungen im Sinne einer verstärkten Praxisorientieriung zu fördern und zu verbessern. Link zum Original
  3. Der Kulturbegriff soll nicht auf Eventkultur verengt werden.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den Kulturbegriff nicht auf Eventkultur verengen. Link zum Original
  4. Museen, Theater, Bibliotheken, Orchester, Musikschulen und soziokulturelle Zentren sollen öffentlich unterstützt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Museen, Theater, Bibliotheken, Orchester, Musikschulen und soziokulturelle Zentren bedürfen der öffentlichen Unterstützung im Sinne einer sozialen Kultur gesellschaft. Link zum Original
  5. Die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins soll in ihrer Vielfalt, Qualität und Kreativität erhalten, ausgebaut und für neue Entwicklungen geöffnet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die schleswigholsteinische kulturelle Landschaft in ihrer durch Tradition und wechselnden Geschichte bis heute gewachsenen Vielfalt, Qualität und Kreativität erhalten und ausbauen und sie für neue Entwicklungen öffnen. Link zum Original
  6. Für die Kultur soll ein Solidarpakt von Kommunen und Land geschlossen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Kultur braucht einen Solidarpakt. Zur Lösung dieser schwierigen Aufgabe sind die Kommunen und das Land gleichermaßen aufgerufen. Link zum Original
  7. Kulturstiftungen und Sponsoring sollen Bestandteile eines Solidarpakts für die Kultur sein.

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    Wortlaut im Programm
    Auch bürgerschaftliches Engagement in Form von Kulturstiftungen und Sponsoring sind unverzichtbare Bestandteile dieses Solidarpaktes. Link zum Original
  8. Ausbildungsplätze und Volontariatsstellen im Kulturbereich sollen erhalten werden.

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    Wortlaut im Programm
    Im Bereich der Kultur existieren wichtige Ausbildungsplätze und Volontariatsstellen, die wir erhalten wollen. Link zum Original
  9. Meinungsvielfalt in den Medien soll gesichert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Ausgehend vom Leitbild der kritischen MedienkonsumentIn streiten wir für die Meinungsvielfalt. Link zum Original
  10. Wirtschaftliche Konzentration im Medienbereich soll weiterhin kontrolliert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wirtschaftliche Konzentrationen müssen Kontrollen unterworfen bleiben. Link zum Original
  11. Es sollen Angebote zur Vermittlung von Medienkompetenz gemacht werden.

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    Wortlaut im Programm
    Auf der anderen Seite müssen Angebote unterbreitet werden, um den kritischen und aktiven Umgang mit den Medien als Förderung von Medienkompetenz vermitteln. Link zum Original
  12. Schleswig-Holstein soll eine eigenständige Landesmedienanstalt behalten.

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    Wortlaut im Programm
    Eine eigenständige Landesmedienanstalt ist auch weiterhin Voraussetzung für eine auf die Interessen Schleswig-Holsteins ausgerichtete Medienpolitik. Link zum Original
  13. Die Landesregierung soll eine aktive Medienpolitik betreiben und mit den Akteuren der Medienpolitik Richtlinien gestalten.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus soll die Landesregierung eine aktive Medienpolitik betreiben, indem sie mit den AkteurInnen der Medienpolitik Richtlinien gestaltet. Link zum Original
  14. Wo Selbstverpflichtungen nicht greifen, soll gegebenenfalls der Gesetzgeber in der Medienpolitik aktiv werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wo Selbstverpflichtungen und ähnliche Instrumente nicht greifen, muss gegebenenfalls der Gesetzgeber aktiv werden. Link zum Original
  15. Wo Selbstverpflichtungen und ähnliche Instrumente nicht greifen, wird gegebenenfalls der Gesetzgeber tätig.

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    Wortlaut im Programm
    Wo Selbstverpflichtungen und ähnliche Instrumente nicht greifen, muss gegebenenfalls der Gesetzgeber aktiv werden. Link zum Original
  16. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir treten für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Die einzelnen Kostenfaktoren müssen dabei einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Link zum Original
  17. Die einzelnen Kostenfaktoren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden kritisch geprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Wir treten für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Die einzelnen Kostenfaktoren müssen dabei einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Link zum Original
  18. Einkommensschwache Haushalte bleiben weiterhin von der Rundfunkgebühr befreit.

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    Wortlaut im Programm
    Einkommensschwache Haushalte müssen auch weiterhin von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit bleiben. Link zum Original
  19. Die Offenen Kanäle bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich weiterhin für den Erhalt der Offenen Kanäle sowie die Erweiterung ihrer Sendemöglichkeiten im Zuge der Digitalisierung einsetzen. Link zum Original
  20. Die Sendemöglichkeiten der Offenen Kanäle werden im Zuge der Digitalisierung erweitert.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich weiterhin für den Erhalt der Offenen Kanäle sowie die Erweiterung ihrer Sendemöglichkeiten im Zuge der Digitalisierung einsetzen. Link zum Original
  21. Der Jugendmedienschutz wird vereinheitlicht.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den Jugendmedienschutz vereinheitlichen: Die jetzigen Erleichterungen beim Pay- TV müssen aufgehoben werden. Link zum Original
  22. Die Erleichterungen beim Jugendmedienschutz im Pay-TV werden aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den Jugendmedienschutz vereinheitlichen: Die jetzigen Erleichterungen beim Pay- TV müssen aufgehoben werden. Link zum Original
  23. Die Position Schleswig-Holsteins als Ausbildungsstandort im Medienbereich wird gefestigt und verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Position Schleswig-Holsteins als Ausbildungsstandort im Medienbereich muss gefestigt und weiter verbessert werden. Dazu ist eine noch bessere Abstimmung der bereits geschaffenen Einrichtungen auf allen Ausbildungsebenen erforderlich. Das Land soll dazu gemeinsam mit diesen Einrichtungen einen Masterplan Medienausbildung erarbeiten. Link zum Original
  24. Die kulturelle Filmförderung bleibt Aufgabe des Landes.

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    Wortlaut im Programm
    Die kulturelle Filmförderung bleibt Aufgabe des Lan des. Die erfolgreiche Aufbauarbeit der letzten beiden Legislaturperioden muss in finanziell und organisatorisch eigenständigen Formen gesichert und ausgebaut werden. Dafür müssen alle bisherigen Finanzierungsquellen verstärkt genutzt und um Modelle einer „public-private-partnership“ ergänzt werden. Link zum Original
  25. Die Filmförderung wird in finanziell und organisatorisch eigenständigen Formen gesichert und ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Die kulturelle Filmförderung bleibt Aufgabe des Lan des. Die erfolgreiche Aufbauarbeit der letzten beiden Legislaturperioden muss in finanziell und organisatorisch eigenständigen Formen gesichert und ausgebaut werden. Dafür müssen alle bisherigen Finanzierungsquellen verstärkt genutzt und um Modelle einer „public-private-partnership“ ergänzt werden. Link zum Original
  26. Für die Filmförderung werden die bisherigen Finanzierungsquellen verstärkt genutzt und um Modelle öffentlich-privater Partnerschaft ergänzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die kulturelle Filmförderung bleibt Aufgabe des Lan des. Die erfolgreiche Aufbauarbeit der letzten beiden Legislaturperioden muss in finanziell und organisatorisch eigenständigen Formen gesichert und ausgebaut werden. Dafür müssen alle bisherigen Finanzierungsquellen verstärkt genutzt und um Modelle einer „public-private-partnership“ ergänzt werden. Link zum Original
  27. Staat und Kirche werden weitgehend getrennt, sodass keiner den anderen funktionalisieren kann.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streben eine weitgehende Trennung von Staat und Kirche in dem Sinne an, dass weder die Kirchen den Staat, noch der Staat die Kirchen funktionalisieren kann. Link zum Original
  28. Kirchen und Religionsgemeinschaften haben einen Platz in der säkularen Gesellschaft.

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    Wortlaut im Programm
    Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen in unser er säkularen Gesellschaft einen Platz haben. Das bedeutet für uns allerdings auch, dass Sonderrechte, wie z.B. der so genannte Tendenzschutz eingeschränkt werden müssen. Link zum Original
  29. Sonderrechte der Kirchen wie der Tendenzschutz werden eingeschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen in unser er säkularen Gesellschaft einen Platz haben. Das bedeutet für uns allerdings auch, dass Sonderrechte, wie z.B. der so genannte Tendenzschutz eingeschränkt werden müssen. Link zum Original
  30. Der aufgeklärte Islam hat einen Platz in der Gesellschaft.

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    Wortlaut im Programm
    In unserer Gesellschaft muss auch der aufgeklärte Islam einen Platz haben. Link zum Original
  31. Kräfte, die eine muslimische Lebensform in der rechtsstaatlichen Demokratie suchen, werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Kräfte stärken, die eine muslimische Lebensform in der rechtsstaatlichen Demokratie suchen. Link zum Original
  32. Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder werden gleich behandelt.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Integration der Religionsgemeinschaften gehört auch, dass diese – ebenso wie deren Mitglieder - gleich behandelt werden. Link zum Original
  33. Ein Verbot religiöser Kleidungs- oder Schmuckstücke wie Kopftücher im Schuldienst wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Ein Verbot einzelner religiös interpretierbarer Kle idungs- oder Schmuckstücke im Schuldienst, z.B. von Kopftüchern, lehnen wir ab. Link zum Original
  34. Das Neutralitätsgebot des Staates verlangt eine Gleichbehandlung aller religiösen Symbole.

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    Wortlaut im Programm
    Das Neutralitätsgebot des Staates gebietet eine Gleichbehandlung aller religiösen Symbole, für deren generelles Verbot wir zurzeit keine Notwendigkeit sehen. Link zum Original
  35. In Schleswig-Holstein wird am 27. Januar aller Opfer des Nationalsozialismus gedacht, einschließlich verfolgter Lesben und Schwuler.

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    Wortlaut im Programm
    Lesben und Schwule wurden auch in Schleswig-Holstein in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt. Am 27. Januar sollte daher aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch in Schleswig-Holstein aller Opfer des Nationalsozialismus gedacht werden. Link zum Original
  36. Das Gesetz zur Förderung der friesischen Sprache wird begrüßt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir begrüßen das Gesetz zur Förderung der Friesischen Sprache. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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