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Grüne MV · Für Land und Leute. Neue Perspektiven für Mensch, Wirtschaft und Natur.

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2016 · Original

Das Programm enthält 31 von 702 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 31
  1. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger werden ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    So wollen wir uns für mehr Entscheidungen vor Ort, mehr Beteiligungsmöglichkeiten und die Absenkung der Hürden für Volks- und Bürgerentscheide einsetzen. Link zum Original
  2. Die Hürden für Volks- und Bürgerentscheide werden abgesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    So wollen wir uns für mehr Entscheidungen vor Ort, mehr Beteiligungsmöglichkeiten und die Absenkung der Hürden für Volks- und Bürgerentscheide einsetzen. Link zum Original
  3. Behörden informieren die Bürgerinnen und Bürger aktiv, etwa über Kontrollergebnisse.

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    Wortlaut im Programm
    sich die Kommunikation der Behörden verbessert, indem sie die Bürgerinnen und Bürger aktiv, beispielsweise über Kontrollergebnisse, informieren. Link zum Original
  4. Die Vergabe von Fördergeldern wird transparent gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Mitbestimmungsrecht für Kommunen stärken und die Vergabe von Fördergeldern transparent gestalten. Link zum Original
  5. Volks- und Bürgerentscheide werden in der Praxis erleichtert.

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    Wortlaut im Programm
    Volks- und Bürgerentscheide sollen in der Praxis einfacher möglich sein. Link zum Original
  6. Das Wahlrecht wird so geändert, dass mehr Menschen an der Landtagswahl teilnehmen können.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass das Wahlrecht mehr Menschen ermöglicht sich an der Bildung des Landtags zu beteiligen und dass es transparenter wird. Link zum Original
  7. Das Wahlrecht wird transparenter.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass das Wahlrecht mehr Menschen ermöglicht sich an der Bildung des Landtags zu beteiligen und dass es transparenter wird. Link zum Original
  8. Für ein erfolgreiches Volksbegehren reichen Unterschriften von fünf Prozent der Bevölkerung.

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    Wortlaut im Programm
    bereits Unterschriften von fünf Prozent der Bevölkerung für ein erfolgreiches Volksbegehren ausreichen sollten (derzeit etwa 70.000 Stimmen). Link zum Original
  9. Ein erfolgreiches Volks- oder Bürgerbegehren hat automatisch aufschiebende Wirkung.

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    Wortlaut im Programm
    ein erfolgreiches Volks- oder Bürgerbegehren automatisch aufschiebende Wirkung hat. Es darf nicht sein, dass Beschlüsse weiter umgesetzt werden, obwohl sie durch ein erfolgreiches Bürger- oder Volksbegehren nochmal zum Thema gemacht wurden. Link zum Original
  10. Initiatoren erfolgreicher Volksbegehren erhalten Rederecht in der Landtagsdebatte.

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    Wortlaut im Programm
    die Initiatoren von erfolgreichen Volksbegehren automatisch Rederecht bei der erzwungenen Landtagsdebatte erhalten. Das gilt auch auf kommunaler Ebene für Bürgerbegehren. Link zum Original
  11. Initiatoren erfolgreicher Bürgerbegehren erhalten Rederecht in der kommunalen Vertretung.

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    Wortlaut im Programm
    die Initiatoren von erfolgreichen Volksbegehren automatisch Rederecht bei der erzwungenen Landtagsdebatte erhalten. Das gilt auch auf kommunaler Ebene für Bürgerbegehren. Link zum Original
  12. Bei Volksentscheiden genügt eine Beteiligung von 25 Prozent der Wahlberechtigten und eine einfache Mehrheit, bei Verfassungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit.

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    Wortlaut im Programm
    bei Volksentscheiden lediglich 25 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen müssen und eine einfache Mehrheit oder bei Verfassungsänderungen eine Zweidrittel-Mehrheit ausreicht. Link zum Original
  13. Für Volksbegehren wird eine Kostenerstattung von 20 Cent pro Ja-Stimme eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    wir eine Kostenrückerstattung in Höhe von 20 Cent pro Ja-Stimme einführen. Link zum Original
  14. Landeseinheitlich reichen fünf Prozent oder höchstens 4.000 Unterschriften für ein kommunales Bürgerbegehren.

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    Wortlaut im Programm
    auch in unseren Städten und Gemeinden eine landeseinheitliche Regelung eingeführt wird, bei der fünf Prozent oder maximal 4.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren ausreichen. Link zum Original
  15. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens wird vor Beginn der Unterschriftensammlung entschieden.

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    Wortlaut im Programm
    über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens vor dem Start der Unterschriftensammlung entschieden wird, nicht erst nachdem die Unterschriftenlisten eingereicht wurden. Link zum Original
  16. Unterschriften für Bürger- und Volksbegehren können auch per Internet-Petition gesammelt werden.

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    Wortlaut im Programm
    das Unterschriftensammeln auch durch Internet-Petitionen möglich wird. Link zum Original
  17. Das Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    das Wahlalter auf 16 abzusenken. Link zum Original
  18. Parteien werden verpflichtet, ihre Kandidatenlisten paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen.

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    Wortlaut im Programm
    die Parteien nach französischem Vorbild zu verpflichten, dass diese ihre Kandidatenlisten zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzen. Link zum Original
  19. Das Kommunalwahlrecht wird für dauerhaft im Land lebende Nicht-EU-Bürger geöffnet.

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    Wortlaut im Programm
    das Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und -bürger zu öffnen, wenn sie dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern leben. Link zum Original
  20. Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild wird verabschiedet.

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    Wortlaut im Programm
    ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild verabschiedet wird. Link zum Original
  21. Öffentliche Informationen von Ämtern und Behörden werden kostenfrei ausgegeben und im Internet aufbereitet bereitgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Öffentliche Informationen von Ämtern und Behörden sollen demnach nicht nur kostenfrei ausgegeben, sondern etwa im Internet für die Öffentlichkeit aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  22. Landtagsausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich.

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    Wortlaut im Programm
    Landtagsausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Link zum Original
  23. Eine Fördermitteldatenbank zeigt, wer wann mit welchem Betrag vom Land gefördert wurde.

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    Wortlaut im Programm
    eine Fördermitteldatenbank ins Leben gerufen wird, in der steht wer, wann, mit welchem Betrag vom Land gefördert wurde. Link zum Original
  24. Jährlich wird ein Landessponsoringbericht über Sponsoren, Beträge und Projekte erstellt.

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    Wortlaut im Programm
    jedes Jahr ein Landessponsor-Bericht erstellt wird, aus dem hervorgeht, welche Sponsoren dem Land welche Beträge für welche Projekte gegeben haben. Link zum Original
  25. Alle Verträge zwischen privaten Unternehmen und dem Land werden veröffentlicht.

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    Wortlaut im Programm
    alle Verträge zwischen privaten Unternehmen und dem Land veröffentlicht werden. Link zum Original
  26. Die Landesverwaltung veröffentlicht jede nicht als geheim eingestufte Verordnung und Verwaltungsvorschrift.

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    Wortlaut im Programm
    die Landesverwaltung verpflichtet wird, jede Verordnung und Verwaltungsvorschrift zu veröffentlichen, insofern sie nicht als „geheim” eingestuft wurde. Link zum Original
  27. Die Opposition kann leichter eine Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht beantragen.

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    Wortlaut im Programm
    die Beantragung einer Normenkontrollklage (Gegenstand ist dabei die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes) vor dem Landesverfassungsgericht für die Opposition vereinfacht wird. Link zum Original
  28. Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild macht öffentliche Daten und Informationen über ein zentrales Online-Portal frei zugänglich.

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    Wortlaut im Programm
    • eine Open-Data-Landesinitiative starten sowie ein Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs auf den Weg bringen, damit öffentliche Daten und Informationen über ein zentrales Online-Portal frei und einfach im Netz für alle zugänglich sind. Link zum Original
  29. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU erhalten das Wahlrecht bei Landtagswahlen.

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    Wortlaut im Programm
    • das Landtagswahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger der EU eingerichtet wird. Link zum Original
  30. Die Landesverwaltung beschafft sozialverträglich und ökologisch.

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    Wortlaut im Programm
    • die Landesverwaltung in MV eine sozialverträgliche und ökologische Beschaffung betreibt. Dazu soll ein Aktionsplan mit klaren und messbaren Zielen, Maßnahmen und Fristen erstellt werden. Link zum Original
  31. Für eine sozialverträgliche und ökologische Beschaffung der Landesverwaltung wird ein Aktionsplan mit messbaren Zielen, Maßnahmen und Fristen erstellt.

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    Wortlaut im Programm
    • die Landesverwaltung in MV eine sozialverträgliche und ökologische Beschaffung betreibt. Dazu soll ein Aktionsplan mit klaren und messbaren Zielen, Maßnahmen und Fristen erstellt werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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