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Polizei und Sicherheitsbehörden

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD ​12
CDU 4115
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 4
BSW 214
Linke 14​3
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 12
SPD 418
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Mehr Pflichten 4
Grüne 3856
Mehr Geld 6
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 37
  1. Substanzanalysen werden ausgebaut und ihre Ergebnisse mit Krankenhäusern, Rettungsdienst und Polizei ausgewertet.
  2. Bei der Thüringer Polizei werden Ansprechpersonen für queere Menschen geschaffen.
  3. Polizei und Justiz werden durch Fortbildungen sensibilisiert.
  4. Justiz und Polizei werden stärker zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen queere Menschen geschult.
  5. Außerhalb der Polizei sollen unabhängige Ermittlungsstellen zu Racial Profiling eingerichtet werden.
  6. Versammlungen sollen von der Polizei human und angemessen begleitet werden.
  7. Bei Versammlungen sollen gezieltere und angemessenere Einsatzmittel genutzt werden.
  8. Für den Einsatz von Pfefferspray sollen wegen des hohen Verletzungspotentials verbindliche Regelungen gelten.
  9. Bei jeder größeren oder gefährdeten Versammlung sollen Kommunikationsbeamtinnen und -beamte eingesetzt werden.
  10. Die Polizei soll gezielte, bürgerfreundliche und angemessene Einsatzmittel nutzen.
  11. Für die Kommunikation durch die Polizei sollen Richtlinien geschaffen werden.
  12. In zwei Landespolizeidirektionen sollen Modellprojekte mit sozialen Hilfsdiensten zur fachgerechten Betreuung in entsprechenden Einsatzlagen starten.
  13. Die Einführung polizeilicher Ausrüstung und Technik soll nach kriminologischen Gesichtspunkten abgewogen werden.
  14. Für den Taser-Einsatz sollen klare Richtlinien unter Berücksichtigung gesundheitlicher Risiken geschaffen werden.
  15. Neue Technik bei der Polizei soll nur unter Wahrung von Bürger- und Grundrechten eingesetzt werden, insbesondere mit Blick auf Gefahrenschwellen und Datenschutz.
  16. Für den Einsatz von KI in der Polizeiarbeit sollen rechtliche Grundlagen und Grenzen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung geschaffen werden.
  17. Die Notwendigkeit von Bodycams soll nach kriminologischen Gesichtspunkten überprüft werden.
  18. Zeitnah soll ein Pilotprojekt für ein Ticketsystem bei Polizeikontrollen starten, das Identitätskontrollen begründet und Racial Profiling entgegenwirkt.
  19. Das Ticketsystem bei Polizeikontrollen soll anschließend in der gesamten Thüringer Polizei eingeführt werden.
  20. Sogenannte gefährliche Orte sollen durch eindeutige Kriterien und Transparenz rechtlich überprüfbar werden.
  21. Sogenannte gefährliche Orte sollen regelmäßig evaluiert werden.
  22. In der polizeilichen Aus- und Fortbildung sollen verstärkt soziale Kompetenzen, Kommunikationsverhalten, Wissen über gesellschaftliche Machtverhältnisse und Verhältnismäßigkeit vermittelt werden.
  23. Die Inhalte der polizeilichen Aus- und Fortbildung sollen evaluiert werden, insbesondere zu Menschenrechtsbildung, Kriminologie, Opferschutz, sozialen Kompetenzen und Kommunikation.
  24. Ein Forschungserlass soll die Polizei für Forschungsvorhaben öffnen.
  25. Die Erhebungsgrundlagen polizeilicher Meldedienste sollen offengelegt werden.
  26. Vorurteilskriminalität soll besser oder eigenständig erfasst werden, über die Innenministerkonferenz sowie durch eigene Leitfäden und Dienstanweisungen.
  27. Für häusliche Gewalt, Stalking und Partnerschaftsgewalt sowie Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen soll eine gesonderte Kriminalstatistik eingeführt werden.
  28. Zwischen Justiz und Polizei wird ein verbindlicher gegenseitiger Informationsaustausch eingeführt, um die Rolle rassistischer Tatmotive im Verfahrensverlauf nachzuvollziehen.
  29. Vorurteilskriminalität wird von den Strafverfolgungsbehörden mit besonderem öffentlichem Interesse behandelt.
  30. Initiativen im Bundesrat zur Strafrechtsanpassung bei Ermittlungspflichten zu vorurteilsmotivierten und demokratiefeindlichen Motiven werden unterstützt.
  31. In der Polizei werden Ansprechpersonen für Gewalt gegen Frauen und queere Personen etabliert.
  32. Die zuständigen Behörden ergreifen zielgerichtete und grenzübergreifende Ermittlungsmaßnahmen gegen die Mafia.
  33. Die Finanzermittlung der Thüringer Polizei bei Drogengeschäften und Geldwäsche wird gestärkt.
  34. Die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden wird intensiviert.
  35. Strafverfolgungsbehörden durchschauen die Strategien der extremen Rechten und verfolgen sie konsequent.
  36. Die Verbreitung von Ungleichwertigkeitsideologien in Sicherheitsbehörden wird erforscht.
  37. Anlassbezogen werden in Sicherheitsbehörden konsequent dienstrechtliche Verfahren geführt.
FW ​​3
FDP ​23
Koalitionsvertrag 529
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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