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Ausreisepflichtige

Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU 22​​
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 19
  1. Sozialleistungen für Ausreisepflichtige werden am Grundsatz „Bett, Brot und Seife“ ausgerichtet.
  2. Illegale Migration soll gestoppt werden.
  3. Sozialleistungen für Ausreisepflichtige sollen am Grundsatz Bett, Brot und Seife ausgerichtet werden.
  4. Für Ausreisepflichtige soll, wo immer möglich, ein gänzlicher Leistungsausschluss vorgesehen werden.
  5. Weitere Länder sollen als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, um Asylverfahren zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern.
  6. Die Ausreisepflicht soll staatlich durchgesetzt werden, wenn die Ausreise nicht freiwillig geschieht.
  7. Ein umfassendes Gesetz soll die Zahl der Rückführungen steigern.
  8. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex soll dabei unterstützt werden, die Zahl der Rückführungen weiter zu erhöhen.
  9. In Europa soll für schärfere Regeln zu Rückführungen eingetreten werden.
  10. Der Bund soll die Länder bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen weiterhin unterstützen und diese Unterstützung ausbauen.
  11. Zentrale Asylverfahren für beschleunigte Verfahren sollen geschaffen werden, um Rückführungen zu erleichtern.
  12. Bundesausreisezentren sollen geschaffen werden, um Rückführungen zu erleichtern.
  13. Nach Afghanistan und Syrien soll regelmäßig abgeschoben werden, vor allem Straftäter und Gefährder.
  14. Die Bundespolizei soll ausreisepflichtige Ausländer vorübergehend in Haft oder Ausreisegewahrsam nehmen dürfen, um ihre Abschiebung sicherzustellen.
  15. Jeder ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder soll im Anschluss an seine Haft bis zur freiwilligen Ausreise oder zwangsweisen Abschiebung in zeitlich unbegrenzten Ausreisearrest genommen werden können.
  16. Entwicklungspolitik soll mit dem wirksamen Stopp illegaler Migration verknüpft werden.
  17. Illegale Migration soll gestoppt werden.
  18. Bei den partnerschaftlichen Beziehungen im Nahen und Mittleren Osten sowie im Norden Afrikas soll ein Schwerpunkt auf der Unterbindung illegaler Migration liegen.
  19. Regelmäßig insbesondere Straftäter und Gefährder nach Afghanistan und Syrien abschieben.
Mehr Pflichten 16
  1. Rückführungen werden beschleunigt.
  2. Es wird wieder nach Syrien und Afghanistan abgeschoben.
  3. Illegale Migration soll gestoppt werden.
  4. Weitere Länder sollen als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, um Asylverfahren zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern.
  5. Asylbewerber ohne Schutzberechtigung sollen das Land wieder verlassen.
  6. Die Ausreisepflicht soll staatlich durchgesetzt werden, wenn die Ausreise nicht freiwillig geschieht.
  7. Ein umfassendes Gesetz soll die Zahl der Rückführungen steigern.
  8. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex soll dabei unterstützt werden, die Zahl der Rückführungen weiter zu erhöhen.
  9. In Europa soll für schärfere Regeln zu Rückführungen eingetreten werden.
  10. Der Bund soll die Länder bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen weiterhin unterstützen und diese Unterstützung ausbauen.
  11. Zentrale Asylverfahren für beschleunigte Verfahren sollen geschaffen werden, um Rückführungen zu erleichtern.
  12. Bundesausreisezentren sollen geschaffen werden, um Rückführungen zu erleichtern.
  13. Nach Afghanistan und Syrien soll regelmäßig abgeschoben werden, vor allem Straftäter und Gefährder.
  14. Die Bundespolizei soll ausreisepflichtige Ausländer vorübergehend in Haft oder Ausreisegewahrsam nehmen dürfen, um ihre Abschiebung sicherzustellen.
  15. Jeder ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder soll im Anschluss an seine Haft bis zur freiwilligen Ausreise oder zwangsweisen Abschiebung in zeitlich unbegrenzten Ausreisearrest genommen werden können.
  16. Regelmäßig insbesondere Straftäter und Gefährder nach Afghanistan und Syrien abschieben.
AfD 151​
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 14
Mehr Pflichten 6
SPD 212
Grüne 213
Linke ​14
CSU 11​​
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 11
Mehr Pflichten 9
SSW ​​4
BSW 4​​
FDP 5​​
FW 41​
Koalitionsvertrag 722
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 7
Mehr Pflichten 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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