Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Gesetzentwürfe
11 Entwürfe in der 18. Wahlperiode, für die dieses Ministerium federführend ist, davon 1 in Arbeit. Dazu 7 Entwürfe von Fraktionen im Landtag zu Aufgaben dieses Ministeriums; davor steht die Partei, deren Fraktion ihn eingebracht hat. Zu jedem Entwurf die Forderungen aus Koalitionsvertrag und Programmen, die er aufgreift. Die Prozentzahl zeigt, wie weit ein Entwurf mit der passendsten Forderung aus den Wahlprogrammen der Regierungsparteien übereinstimmt, auch bei Entwürfen der Opposition.
Faires-Wohnen-Gesetz 72 % in Arbeit
Gesetz für fairen Wohnraum und zur Sicherstellung angemessener Wohn- und Unterbringungsverhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen (Faires-Wohnen-Gesetz Nordrhein-Westfalen - FwoG NRW)
Das Gesetz erneuert die Wohnungsaufsicht gegen verwahrloste Immobilien und unzureichende Unterkünfte. Ziel ist angemessener Wohnraum und der Schutz vor Ausbeutung und Zweckentfremdung. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 7 Forderungen, bis 82 %
Programm Grüne 5 Forderungen, bis 72 %
Landesbauordnung 2018 72 % verkündet
Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
Der Entwurf stellt Verteidigungsanlagen verfahrensfrei, erleichtert den Umbau bestehender Gebäude zu Wohnraum und ersetzt bei Sicherheitsliegenschaften die denkmalrechtliche Erlaubnis durch eine Kenntnisgabe. Ziel sind schnellere Vorhaben für Verteidigung und Wohnen sowie weniger Aufwand für Bauherren, Behörden und Innenstädte. KI-Zusammenfassung
- Landesbauordnung 2018: Anlagen der Landes- und Bündnisverteidigung werden verfahrensfrei. Vorhaben für Polizei, Katastrophenschutz und ähnliche Zwecke sind nur noch zur Kenntnis zu geben.
- Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen: Für Verteidigungs- und Schutzliegenschaften von Land und Bund sowie für Hochschulen, Unikliniken und Studierendenwerke genügt eine Denkmal-Kenntnisgabe binnen eines Monats.
- Landesbauordnung 2018: Beim Umbau bestehender Gebäude zu Wohnraum und bei einer Aufstockung um ein Geschoss gelten viele Anforderungen an vorhandene Bauteile nicht.
- Landesbauordnung 2018: Die Pflicht, allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten, entfällt. Maßgeblich bleiben die Technischen Baubestimmungen der obersten Bauaufsicht.
- Landesbauordnung 2018: Im vereinfachten Verfahren kann eine Genehmigung nach Frist als erteilt gelten. Bescheinigte Nachweise prüft die Bauaufsicht grundsätzlich nicht mehr.
- Landesbauordnung 2018: Für zusätzlichen Wohnraum im Bestand genügen kleinere Rettungsfenster und weniger Tageslicht, und einzelne Brandwandregeln werden gelockert.
- Landesbauordnung 2018: Öffentliche Leitungen für Wasserstoff und Kohlenstoffdioxid sowie Masten der Stromversorgung fallen aus dem Anwendungsbereich der Bauordnung.
- Landesbauordnung 2018: Garagen sind bis fünfzig statt dreißig Quadratmeter verfahrensfrei. Versorgungsanlagen für Wasserstoff und Kohlenstoffdioxid werden einbezogen, landwirtschaftliche Schutzgebäude erweitert.
- Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen: Nicht planfeststellungspflichtige Infrastrukturänderungen brauchen keine denkmalrechtliche Erlaubnis. Bei Landes- und Bundesdenkmälern entscheidet die Bezirksregierung.
- Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften: Der Einheitswert entfällt als Maßstab, die jährliche Abgabe ist auf ein Prozent des Bezugsbodenwerts begrenzt, und Satzungen gelten bis zu acht Jahre.
Koalitionsvertrag 12 Forderungen, bis 62 %
Programm CDU 10 Forderungen, bis 72 %
Programm Grüne 7 Forderungen, bis 38 %
FDP NW Kommunalabgabengesetz 40 % abgelehnt
Siebtes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
Den Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird die Erhebung einer Verpackungssteuer untersagt. Betriebe und Verwaltungen sollen von zusätzlichem Aufwand und Kosten verschont und einheitliche Regeln gewahrt werden. KI-Zusammenfassung
Programm FDP 7 Forderungen, bis 52 %
Koalitionsvertrag 3 Forderungen, bis 33 %
Programm CDU 2 Forderungen, bis 40 %
Programm Grüne 3 Forderungen, bis 33 %
Informationssicherheitsgesetz 66 % verkündet
Gesetz zur Stärkung der Informationssicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - InfoSiG NRW)
Der Entwurf regelt den Schutz der Informationstechnik der Landesverwaltung und die zuständigen Stellen. Ziel ist, Angriffe früher zu erkennen und die Arbeitsfähigkeit der Behörden zu sichern. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 7 Forderungen, bis 82 %
Programm CDU 4 Forderungen, bis 55 %
Programm Grüne 3 Forderungen, bis 66 %
AfD NW Hallen- und Schulschwimmbäder-Gesetz 62 % abgelehnt
Gesetz zum Erhalt kommunaler Hallen- und Schulschwimmbäder (Hallen- und Schulschwimmbäder-Gesetz - HSchwG NRW)
Der Entwurf macht Hallen- und Schulschwimmbäder zu einer gestaffelten Pflichtaufgabe der Kommunen. Mehr Menschen sollen schwimmen lernen können und wohnortnah ein Bad nutzen können. KI-Zusammenfassung
Programm AfD 5 Forderungen, bis 55 %
Koalitionsvertrag 3 Forderungen, bis 40 %
Programm CDU 4 Forderungen, bis 52 %
Programm Grüne 4 Forderungen, bis 62 %
Altschuldenentlastungsgesetz 78 % verkündet
Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen - ASEG NRW)
Das Land übernimmt einen Teil der übermäßigen Liquiditätskredite besonders belasteter Kommunen. Ziel ist, die Handlungsfähigkeit dieser Kommunen zu stärken und den Haushaltsausgleich zu fördern. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 3 Forderungen, bis 66 %
Programm CDU 3 Forderungen, bis 72 %
Programm Grüne 4 Forderungen, bis 78 %
Kommunalrecht 80 % verkündet
Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
Der Entwurf erleichtert Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte, öffnet die Kooperation über Nachbargemeinden hinaus und stärkt die Ordnung in kommunalen Sitzungen. Ziel sind bürokratieärmere Beschaffung, effizientere Aufgabenerledigung und handlungsfähige Räte. KI-Zusammenfassung
- Gemeindeordnung, Kommunalhaushaltsverordnung und Kommunalunternehmensverordnung: Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte werden freigegeben, engere eigene Regeln nur noch per Satzung.
- Gemeindeordnung und Kreisordnung: Gemeinden und Kreise dürfen auch ohne Nachbarschaft zusammenarbeiten, soweit die Entfernung nicht hindert.
- Gemeindeordnung, Kreisordnung, Landschaftsverbandsordnung und Gesetz über den Regionalverband Ruhr: Bei Ordnungsverstößen können Ordnungsruf, Ordnungsgeld und Sitzungsausschluss verhängt werden.
- Gemeindeordnung, Kreisordnung, Landschaftsverbandsordnung und Gesetz über den Regionalverband Ruhr: Die Mindestgröße von Fraktionen wird je nach Größe der Vertretung angehoben.
- Kreisordnung: Kreise können Beigeordnete als Wahlbeamte einführen und einen Verwaltungsvorstand bilden.
- Gemeindeordnung: Integrationsrat und Integrationsausschuss werden ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit, zu zwei Dritteln direkt gewählt.
- Gemeindeordnung: Gemeinden sollen Kinder und Jugendliche beteiligen; Jugendliche können eine Jugendvertretung beantragen.
- Gemeindeordnung: Für die Einstufung kreisangehöriger Städte zählt nur noch die Einwohnerzahl zum Jahresende.
- E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen: Die Pflicht, zusätzlich eine De-Mail-Adresse bereitzuhalten, entfällt.
- Gemeindeordnung und Kreisordnung: Ein Bürgerbegehren zum selben Gegenstand ist erst nach vier Jahren wieder zulässig.
Koalitionsvertrag 16 Forderungen, bis 93 %
Programm CDU 7 Forderungen, bis 80 %
Programm Grüne 9 Forderungen, bis 55 %
NOOTS-Staatsvertrag 38 % verkündet
Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag
Der Vertrag regelt Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems. Er führt die grundgesetzliche Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnik aus. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 4 Forderungen, bis 62 %
Programm CDU 2 Forderungen, bis 33 %
Programm Grüne 3 Forderungen, bis 38 %
FDP NW Digitale Bürgerbeteiligung 62 % in Arbeit
Gesetz zur Einführung digitaler Bürgerbeteiligung
Bürger können Volksinitiativen und Begehren künftig auch mit einer elektronischen Zeichnung unterstützen. Die Beteiligung soll erleichtert und die Prüfung der Unterschriften weniger aufwendig werden. KI-Zusammenfassung
Programm FDP 4 Forderungen, bis 93 %
Koalitionsvertrag 5 Forderungen, bis 50 %
Programm CDU 4 Forderungen, bis 62 %
Programm Grüne 5 Forderungen, bis 62 %
Baukammerngesetz – verkündet
Gesetz zur Änderung des Baukammerngesetzes
Der Entwurf verkleinert die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen von 201 auf 161 Mitglieder. Ziel ist, Kosten und Effizienzverluste durch die bisher übergroße Versammlung zu senken. KI-Zusammenfassung
IT-Staatsvertrag 33 % verkündet
Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags
Der Landtag soll einer weiteren Änderung des Staatsvertrags zur Informationstechnik zustimmen. Die Landesregierung hat den Vertrag bereits gebilligt und bittet um diese Zustimmung. KI-Zusammenfassung
Programm CDU 2 Forderungen, bis 33 %
Neues Kommunales Finanzmanagement 45 % verkündet
Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen - 3. NKFWG NRW)
Der Entwurf regelt den Haushaltsausgleich der Kommunen und Kredite zur Liquiditätssicherung neu. Ziel ist eine nachhaltige Finanzwirtschaft und gesicherte Handlungsfähigkeit der Gemeinden. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 4 Forderungen, bis 38 %
Programm CDU 4 Forderungen, bis 45 %
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 82 % verkündet
Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW)
Für künftig beschlossene Ausbauten kommunaler Straßen dürfen keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden. Das Land erstattet den Gemeinden die Ausfälle, damit die Eigentümer entlastet bleiben. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 4 Forderungen, bis 90 %
Programm CDU 3 Forderungen, bis 82 %
Programm Grüne 3 Forderungen, bis 38 %
Ausführung des Baugesetzbuches 95 % verkündet
Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
Der Entwurf schafft den Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung ab. Ziel ist, mehr Flächen für einen schnelleren Ausbau der Windenergie zu öffnen. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 8 Forderungen, bis 90 %
Programm CDU 7 Forderungen, bis 80 %
Programm Grüne 6 Forderungen, bis 95 %
Ausführung des Baugesetzbuches 72 % verkündet
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
Der Entwurf lockert Abstandsregeln für neue Anlagen an bestehenden Windstandorten. Ziel ist ein schnellerer Ausbau der Windenergie. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 6 Forderungen, bis 88 %
Programm CDU 6 Forderungen, bis 72 %
Programm Grüne 7 Forderungen, bis 62 %
Zeitliche Grenzen für Vorteilsausgleichsabgaben – verkündet
Gesetz über die Bestimmung von zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich im Land Nordrhein-Westfalen
Die Frist für die Festsetzung kommunaler Abgaben zum Vorteilsausgleich gilt künftig für alle diese Abgaben. Zeitlich unbegrenzte Festsetzungen sollen ausgeschlossen und Rechtsklarheit für die Kommunen geschaffen werden. KI-Zusammenfassung
SPD NW Ausführung des Baugesetzbuches 97 % abgelehnt
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
Der Entwurf streicht den pauschalen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung. Ziel ist ein schnellerer Windenergieausbau und weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. KI-Zusammenfassung
Programm SPD 5 Forderungen, bis 96 %
Koalitionsvertrag 6 Forderungen, bis 93 %
Programm CDU 5 Forderungen, bis 62 %
Programm Grüne 7 Forderungen, bis 97 %
Kommunalrechtliche Vorschriften 40 % verkündet
Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Bei Benutzungsgebühren gelten gesetzliche Abschreibungen und ein Eigenkapitalzins aus dreißig Jahren ohne Zuschlag, und Lasten aus Pandemie und Ukrainekrieg werden isoliert. Ziel sind rechtssichere Gebühren und der Erhalt der Handlungsfähigkeit der kommunalen Haushalte. KI-Zusammenfassung
- Kommunalabgabengesetz: Für Fremdkapital gilt der durchschnittliche Zinssatz, für Eigenkapital der dreißigjährige Durchschnitt öffentlicher Anleiherenditen ohne Zuschlag.
- Kommunalabgabengesetz: Abschreibungen betriebsnotwendiger Anlagen folgen Anschaffungs-, Herstellungs- oder Wiederbeschaffungswerten; bei kürzerer Nutzungsdauer kann der Restbuchwert verteilt oder außerordentlich abgeschrieben werden.
- NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz: Belastungen durch den Ukrainekrieg werden in Haushaltsplanung 2023, mittelfristiger Finanzplanung und den Abschlüssen 2022 und 2023 isoliert.
- NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz und Kommunalhaushaltsverordnung: Die Isolierung pandemiebedingter Haushaltslasten und die zugehörige Bilanzierungshilfe werden bis zum Jahr 2023 verlängert.
- NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz: Die Abschreibung der Bilanzierungshilfe beginnt 2026, die mögliche Verrechnung mit dem Eigenkapital ebenfalls ein Jahr später.
Koalitionsvertrag 4 Forderungen, bis 88 %
Programm CDU 1 Forderung, bis 40 %
Programm Grüne 2 Forderungen, bis 33 %
Quelle der Entwürfe: Parlamentsspiegel der Länder. Wie das entsteht · Alle Entwürfe, auch der Opposition: Gesetzentwürfe.
Reihenfolge
- Gesetzentwürfe: Der jüngste Entwurf zuerst.
Einzelnachweise
- ↑ parlamentsspiegel.de, abgerufen am 18. Oktober 2026.