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Vertrag und Programme

SPD, Wahlprogramm 2023: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Die besten Kräfte für Hessen“ (Wahlprogramm 2023 der SPD), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Eine für alle“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2023 der SPD, nicht aus dem Vertrag. 293 von 1.290 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung9
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte23
  1. Polizei und Justiz sollen die Bekämpfung von Kinderpornografie verstärken.
  2. Bei digitalen Systemen für die Polizei werden bevorzugt heimische Anbieter mit höchsten Standards bei Angebot, Arbeitsbedingungen und Sicherheit genutzt.
  3. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wird nach dem Vorbild des Bundes wieder eingeführt.
  4. Die Tarifbeschäftigten sollen besser bezahlt werden.
  5. Ein Projekt „Polizeischutz für die Demokratie“ wird eingeführt, damit Fehler in der Polizei reflektiert, aufgearbeitet und abgestellt werden.
  6. Die Beschwerdemöglichkeiten beim unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten werden erweitert.
  7. Anonyme Eingaben an den Polizeibeauftragten werden ermöglicht.
  8. Bei allen Sicherheitsbedürfnissen sind die Bürgerrechte zu wahren und zu schützen.
  9. Das geltende hessische Versammlungsgesetz wird als unkonkret und die Versammlungsfreiheit einschränkend abgelehnt.
  10. Für den Katastrophenfall relevante Orte werden mit WLAN-Hotspots ausgestattet, die über Satellit auch bei Stromausfällen Internetzugang bieten.
  11. Die Absicherung des hauptamtlichen Rettungsdienstes wird an die der Feuerwehrbediensteten angepasst.
  12. Die Feuerwehrzulage wird ruhegehaltsfähig.
  13. Die Dauer von Gerichtsverfahren in Hessen wird verkürzt.
  14. Eine Privatisierung des Justizvollzugs wird strikt abgelehnt.
  15. Der Vollzug von Freiheitsstrafen ist eine unveräußerliche staatlich-hoheitliche Aufgabe.
  16. Ausbilderinnen und Ausbilder in der Justiz werden für Ausbildungsaufgaben angemessen entlastet.
  17. Es werden Anreize zur Übernahme von Ausbildungsaufgaben in der Justiz geschaffen.
  18. Die Ausbildungstätigkeit wird zu einem wesentlichen Beförderungskriterium in der Justiz.
  19. Urteilsverkündungen bei Obergerichten werden medial übertragen.
  20. Ein hessischer Opferfonds nach rheinland-pfälzischem Modell wird eingeführt.
  21. Ziel des Strafvollzugs ist, dass Strafgefangene nach der Haft nicht mehr straffällig werden.
  22. Die Teilprivatisierung der JVA Hünfeld läuft aus.
  23. Bei der Polizei werden hauptamtliche Ansprechpersonen für LSBTIQ*-Themen eingerichtet.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit7
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie11
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung7
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen9
Gesundheit und Pflege27
  1. Gesundheit ist kein Wirtschaftsgut und darf nicht von der Kassenlage abhängen.
  2. Das Gesundheitssystem darf nicht allein dem Markt überlassen werden.
  3. Prävention und Versorgung werden bedarfsgerecht und unabhängig von Einkommen, Wohnort, Versicherungsstatus oder Alter gestaltet.
  4. Das Universitätsklinikum Gießen-Marburg wird mit allen landesrechtlichen Mitteln entprivatisiert.
  5. Krankenhäuser gehören in gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Trägerschaft.
  6. Land und Kommunen erhalten die finanzielle Ausstattung zur Steuerung der medizinischen Versorgung.
  7. Das Medizinstudium erhält mehr Praxisanteile.
  8. Beratungsstellen, Suchthilfe, sozialpsychiatrischer Dienst und ambulante Psychotherapie werden besser vernetzt.
  9. Tarifsteigerungen und Entlastungstarife im Gesundheitswesen werden vollständig refinanziert.
  10. Pflegepersonal soll wieder mehr Zeit für die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen haben.
  11. Honorare und Gehälter von Hebammen werden entsprechend ihrer Verantwortung angehoben.
  12. Eine Studie zu Gewalt unter der Geburt in Hessen wird in Auftrag gegeben.
  13. Ein Hebammenregister wird eingeführt.
  14. Es werden mehr Ausbildungsplätze für Hebammen und Entbindungspfleger geschaffen.
  15. Alle Medizinstudierenden erlernen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs.
  16. Das Medizinstudium vermittelt Selbsthilfe und psychosoziale Beratung zu frühen Fehlgeburten und stillen Geburten.
  17. Für Menschen mit geringem Einkommen werden die Kosten von Verhütungsmitteln und Hygieneartikeln übernommen.
  18. Die Ausgabe von Verhütungsmitteln und Hygieneartikeln wird niedrigschwellig organisiert.
  19. Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der Arzneimittelversorgung wird verbessert.
  20. Die Gesundheitsämter werden finanziell und logistisch besser ausgestattet.
  21. Die Gesundheitsämter erhalten attraktive Arbeitsbedingungen mit konkurrenzfähiger Bezahlung.
  22. Ein Förderprogramm „Gesundheit im Quartier“ wird eingerichtet.
  23. Die solidarische Bürgerversicherung wird eingeführt und die Zwei-Klassen-Medizin überwunden.
  24. Beamtinnen und Beamte in Hessen erhalten Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
  25. Krankheiten und Gesundheitsthemen, die besonders Frauen betreffen, werden enttabuisiert.
  26. Queere Pflegeeinrichtungen werden unterstützt.
  27. Die Pflegeausbildung berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse queerer Menschen in Kranken- und Altenpflege.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft24
  1. Der Vorstellung, Menschen müssten sich ihrem zugeschriebenen Geschlecht gemäß verhalten, wird entgegengewirkt.
  2. Jugendring, Jugendverbände, Freie Wohlfahrt, gemeinnützige Träger und offene Jugendarbeit sind wichtige Partner der Jugendpolitik.
  3. Seniorenbeiräte werden gesetzlich verankert, damit in jeder Kommune ein Beirat eingerichtet wird.
  4. Ein runder Tisch zur Gewaltprävention mit Politik, Behörden, Gesundheitsversorgern und Betroffenen wird eingerichtet.
  5. Die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird mit einem eigenen Aktionsprogramm verfolgt.
  6. Inklusion soll in der Landesregierung von einer verantwortlichen Person koordiniert und ressortübergreifend umgesetzt werden.
  7. Die Kosten für den Nachweis der Gehörlosigkeit sollen nicht mehr von den Antragstellenden getragen werden.
  8. Eine Ausbildungsinitiative für Teilhabe- und Taubblindenassistenzen wird aufgelegt.
  9. Beratungsnetzwerke, Behindertenorganisationen und Selbsthilfe werden unterstützt.
  10. Eine Landesbeauftragte für Antidiskriminierung wird berufen.
  11. Hessen erhält eine Gleichstellungsstrategie.
  12. Die Repräsentanz von Frauen in der Politik wird gestärkt.
  13. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz wird grundlegend überarbeitet.
  14. Schutz vor Gewalt wird bedarfsgerecht finanziert und flächendeckend in Hessen garantiert.
  15. Der Abbau von Stereotypen wird in den Mittelpunkt gestellt.
  16. Geschlechtsspezifische Schutzräume werden ausgeweitet.
  17. In der Ausbildung von Jugendleitern und beim Erwerb der Juleica wird das Thema Diversität und Vielfalt behandelt.
  18. Queere Jugendangebote werden durch verstärkte Projektfinanzierung und ein höheres Budget gefördert.
  19. Die Laufzeiten von Projekten queerer Jugendarbeit werden verlängert.
  20. Queere Kinder- und Jugendarbeit wird in die Jugendförderprogramme aufgenommen.
  21. Queere Paare können einfacher eine Pflegeelternschaft übernehmen.
  22. Bei der Kinderwunschbehandlung werden vielfältige Familienformen berücksichtigt und gleichgestellt.
  23. Die Finanzierungsmöglichkeiten für Kinderwunschbehandlungen werden ausgeweitet.
  24. In staatlichen Institutionen werden stärkere Kontrollmechanismen gegen Rassismus und Diskriminierung eingeführt.
Bildung, Wissenschaft und Forschung85
  1. Die Ausbildung betrieblicher Führungspersonen, die Betriebe weiterführen und Nachwuchs ausbilden, ist eine zentrale Aufgabe.
  2. Das Ampelsystem-Konzept zur „zukunftsfähigen Berufsschule“ wird abgelehnt.
  3. Ein Modellversuch „virtuelle Berufsschule“ wird durchgeführt.
  4. Die Angebote für Bildungszeiten werden ausgeweitet.
  5. Die Zahl der Menschen, die Bildungsurlaub nehmen, soll steigen.
  6. Die Akzeptanz von Bildungsurlaub bei Arbeitgebern wird gestärkt.
  7. Ein Ausbildungsfonds Hessen, insbesondere für junge Menschen bis 35 Jahre, wird aufgelegt.
  8. Der Ausbildungsfonds fördert und entlastet kleine Ausbildungsbetriebe.
  9. Über- und außerbetriebliche Ausbildung wird zur Erfüllung der Ausbildungsgarantie genutzt.
  10. Die Berufseinstiegsbegleitung wird vom Land gefördert.
  11. Berufliche Schulen im ländlichen Raum werden erhalten.
  12. Im Kultusministerium wird eine gleichberechtigte Abteilung „Berufliche Schulen“ geschaffen.
  13. Auf Bundesebene wird die gesetzliche Gleichstellung von dual Studierenden mit Auszubildenden in den Praxisphasen angestrebt.
  14. Bis zur bundesrechtlichen Gleichstellung werden hessenweit verbindliche Regeln zur Ausbildungsqualität dual Studierender einschließlich Mindestvergütung festgesetzt.
  15. Die Auszubildendenwerke werden flächendeckend, auch im ländlichen Raum, vertreten sein.
  16. Der Lehrkräftemangel in Hessen wird beendet.
  17. Erwachsene erhalten an Berufsschulen Zugang zu allen Bildungsangeboten.
  18. In ganz Hessen sollen gleiche Lehr- und Lernbedingungen herrschen.
  19. Eine Aufteilung von Kindern zur vermeintlichen Effizienzsteigerung wird grundsätzlich abgelehnt.
  20. Möglichst homogene Lerngruppen nach Geschlecht, Fachwissen, Behinderung und Alter werden als nicht förderlich abgelehnt.
  21. Schüler sollen möglichst früh Verantwortung für sich und andere übernehmen.
  22. Eine Fortbildungsoffensive zum digitalen Lernen für alle Lehrkräfte wird gestartet.
  23. In der Lehrkräftefortbildung werden Landesfachschaften eingerichtet.
  24. Ein Masterplan Digitalisierung für den Bildungsbereich wird erstellt.
  25. Ein „Zentrum für Bildung in der Digitalen Welt“ wird in Hessen eingerichtet.
  26. Die Bildungsverwaltung übernimmt eine zentrale Steuerung der Schulentwicklung.
  27. Ein eigener hessischer Bildungsbericht wird eingeführt.
  28. Die Entwicklung kompetenzorientierter Lernleistungsbeschreibungen wird gefördert.
  29. Kompetenzorientierte Lernleistungsbeschreibungen werden als gleichwertige Alternative zur Notengebung etabliert.
  30. Rückmeldungen über den Lernfortschritt nach Kompetenzen sollen zum Regelfall werden.
  31. Die Klassen werden verkleinert.
  32. Die sonderpädagogische Ressource gilt als Unterstützungsleistung für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule.
  33. Die Professionalität der Förderlehrkräfte und ihre Vernetzung werden gesichert.
  34. Binnendifferenzierung in integrierten Gesamtschulen und vielfältige Bildungsangebote unter einem Dach möglichst ohne Querversetzungen werden bevorzugt.
  35. Die Einrichtung neuer Oberstufen wird erleichtert.
  36. Für den Prozess „zukunftsfähige Berufsschulen“ der Landesregierung wird ein Moratorium verhängt.
  37. Junge Menschen sollen ihre Ausbildung möglichst wohnortnah absolvieren können.
  38. Berufliche Schulen erhalten eine angemessene technische Ausstattung.
  39. Der Wandel der Arbeitswelt wird in der Schule inhaltlich und technisch abgebildet.
  40. An Gymnasien wird das Fach Arbeitslehre eingeführt.
  41. Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Weiterbildung werden abgelehnt.
  42. Hierarchien zwischen den Lehrämtern werden abgebaut.
  43. Alle Lehrkräfte werden beim Einstieg nach A13 bezahlt.
  44. Ein grundständiges Studium Schulsozialpädagogik wird eingeführt.
  45. Lehrkräfte sollen mit voller Stelle und gesund bis zur Altersgrenze arbeiten können.
  46. Befristete Verträge ohne Bezahlung in den Sommerferien werden abgeschafft.
  47. Für überlastete oder von Gewalt betroffene Lehrkräfte wird eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet.
  48. In besonderen Fällen ist eine befristete Stundenreduzierung bei vollem Gehalt für Lehrkräfte möglich.
  49. Gemeinsam mit den Lehrkräftevertretungen wird eine Studie zur Lehrkräftearbeitszeit initiiert.
  50. In der Schulkonferenz wird eine Drittelparität zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern eingeführt.
  51. Die Schulbeförderung wird im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gesichert.
  52. Die Vorgaben des hessischen Schulgesetzes zum Schülerverkehr werden zur Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler geändert.
  53. Soziale Kompetenzen werden durch Förderung der Schulgemeinschaft und der Zusammenarbeit von Schule und Verein gestärkt.
  54. Eine echte Lernmittelfreiheit ohne zusätzliche Kosten wird eingeführt.
  55. Lernmittel sind komplett werbefrei.
  56. Hessen nimmt am EU-Schulobstprogramm teil.
  57. An Schulen wird ein kostenloses und hochwertiges Mittagessen angestrebt.
  58. Digitales Lernen soll in der frühkindlichen Bildung ermöglicht werden.
  59. Gute frühkindliche Bildung erfordert mehr und gut qualifiziertes Personal.
  60. Das Kitapersonal soll im Tarifsystem höher eingruppiert werden.
  61. Für Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit und Weiterbildung soll mehr Zeit zur Verfügung stehen.
  62. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel soll verbessert werden.
  63. Ein Institut für frühkindliche Bildung soll geschaffen werden.
  64. Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen unmittelbar beschult werden.
  65. Demokratieerziehung soll bereits in den Kitas stattfinden.
  66. Die Schulsozialarbeit wird gestärkt.
  67. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden beim Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität unterstützt.
  68. An den hessischen Hochschulen soll es ausreichend Lehrstühle zur wissenschaftlichen Reflexion von Glauben und Weltanschauungen geben.
  69. Der Ausbau der islamischen Theologie an den Hochschulen wird erleichtert.
  70. Der Zugang zu akademischer Bildung soll für alle möglich sein.
  71. Auf Bundesebene wird auf eine BAföG-Reform mit Anpassung an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten gedrängt.
  72. Ein Rechtsanspruch auf ein Masterstudium nach dem Bachelorabschluss wird eingeführt.
  73. Die Ansiedlung einer Hochschule in Limburg wird unterstützt.
  74. Der TV-H wird auf studentische Hilfskräfte ausgeweitet.
  75. Studentische Hilfskräfte erhalten eine Vertretung in den Personalräten.
  76. Ein Sofortprogramm erhöht die Entlohnung studentischer Hilfskräfte um 15 Prozent.
  77. Die im Bundesvergleich sehr hohen Lehrdeputate werden abgebaut.
  78. Digitale Lehrangebote werden durch verbindliche Standards weiterentwickelt.
  79. Hessische Forschungsregionen werden bei der Bewerbung um Förderung durch die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation unterstützt.
  80. Ein hessisches Pendant zur DATI wird eingerichtet, das regionale Netzwerke unterstützt.
  81. Citizen-Science-Projekte werden gefördert.
  82. Flächendeckende niedrigschwellige Angebote der Wissenschaftsvermittlung werden gefördert.
  83. Das allgemeinpolitische Mandat der Studierendenvertretung wird verbindlich festgeschrieben.
  84. Eine landesweite Studierendenvertretung wird verbindlich festgeschrieben.
  85. Hochschulpartnerschaften zur energetischen Transformation, insbesondere mit Osteuropa und Afrika, werden gefördert.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung10
Verkehr und Infrastruktur13
Energie4
Klima, Umwelt und Naturschutz10
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum13
Digitalisierung, Daten und Technologie13
Europa, Euro und europäische Institutionen1
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit6
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung19
  1. Die Landesstiftung für Demokratie soll das Gedenken an die Opfer rechtsextremer Gewalt wahren.
  2. Religionen und Weltanschauungen sollen im Kampf gegen Diskriminierung und Fundamentalismus proaktiv und präventiv mitwirken.
  3. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht besonders im Fokus der Landespolitik.
  4. Die Strukturen der Theater sollen die gewandelte Gesellschaft widerspiegeln.
  5. Theater sollen mehr Vermittlungsangebote machen.
  6. Die Bemühungen Darmstadts, der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste Räume bereitzustellen, werden unterstützt.
  7. Nachgewiesenes Raubgut in Museen wird zurückgegeben.
  8. Neue Bildungs- und Gedenkorte erinnern an weitere Opfer von Nationalsozialismus und Menschenhass sowie an Widerstandskämpferinnen und -kämpfer.
  9. Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Partner vor Ort soll größere Anerkennung finden.
  10. Die Förderungen für freie Künstlerinnen und Künstler werden erhöht.
  11. Gerade in Ballungsräumen werden günstige Arbeitsräume für freie Künstlerinnen und Künstler gesichert.
  12. Freien Künstlerinnen und Künstlern werden Mindesthonorare gezahlt.
  13. Zum Schutz von Clubs werden die Baunutzungsverordnungen gemeinsam mit den Kommunen überprüft und angepasst.
  14. Nachwuchskünstlerinnen und -künstler werden gezielt gefördert.
  15. Kommunen, die eine Kulturentwicklungsplanung anstrengen, werden vom Land gefördert.
  16. Kulturelle Angebote werden bei Stadtentwicklungskonzepten stärker berücksichtigt.
  17. Die Realität der pluralen Gesellschaft soll sich künftig im Medienangebot wiederfinden.
  18. Formate in leichter Sprache werden im Hessischen Rundfunk noch deutlicher einbezogen.
  19. Den Institutionen des Filmstandorts Hessen werden gute Standortbedingungen erhalten und weiter verbessert.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung2

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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