Zum Inhalt

Vertrag und Programme

CDU HE, Grundsatzprogramm 2024: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen. Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands“ (Grundsatzprogramm 2024 der CDU), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Eine für alle“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

← Übersicht: Koalitionsvertrag und Programme, alle Kapitel

Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2024 der CDU, nicht aus dem Vertrag. 333 von 904 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung38
  1. Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht umgekehrt.
  2. Primat des Rechts, Gewaltenteilung, Pluralismus und Freiheit in Verantwortung werden bejaht.
  3. Ein Gründungsprozess darf nicht länger als ein Fußballspiel dauern.
  4. Bei der Staatsmodernisierung gilt der Grundsatz Privat vor Staat.
  5. In der öffentlichen Verwaltung werden Führungsebenen reduziert.
  6. Führungspositionen in der Verwaltung können befristet mit externen Experten besetzt werden.
  7. Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung sammeln Erfahrungen in privaten Organisationen.
  8. Jede staatliche Maßnahme wird mit klaren, messbaren Zielen hinterlegt.
  9. Die Notstandsverfassung des Grundgesetzes wird überarbeitet.
  10. Der Bundestag bleibt auch im Krisenfall das zentrale Verfassungsorgan.
  11. Verfassungswandel erfolgt nur durch Verfassungsänderung.
  12. Die repräsentative Demokratie wird bejaht.
  13. Wichtige Regierungsentscheidungen werden in den gewählten Parlamenten debattiert.
  14. Parlamente können Regierungen und öffentliche Verwaltung effektiv kontrollieren.
  15. Die Auslagerung politischer Entscheidungen in informelle Gremien, Expertenkommissionen und auf die internationale Ebene wird abgelehnt.
  16. Parlamente sollen schlank und effizient sein.
  17. Die Parlamentsarbeit wird reformiert und stärker auf Erfolgs- und Vollzugskontrolle ausgerichtet.
  18. Abgeordnete legen ihre Bezüge immer erst für die Abgeordneten der nachfolgenden Wahlperiode fest.
  19. Ein reines Verhältniswahlrecht wird abgelehnt.
  20. Das Wahlrecht enthält Elemente des Personen- und Mehrheitswahlrechts.
  21. Direkt gewählte Wahlkreiskandidaten gehören stets dem Parlament an.
  22. Das Wahlalter bei Bundestagswahlen bleibt an volle Geschäftsfähigkeit und volle Strafmündigkeit gekoppelt.
  23. Auf Bundes- und Länderebene wird eine Subsidiaritätsprüfung von Gesetzesvorhaben mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung eingeführt.
  24. Das Verwaltungsrecht wird systematischer zusammengefasst.
  25. Als allgemeiner Grundsatz gilt: ein Projekt, ein Verfahren.
  26. Der Nationale Normenkontrollrat wird aufgewertet.
  27. Der Nationale Normenkontrollrat wird in das Bundeskanzleramt zurückgeholt.
  28. Einrichtungen wie der Normenkontrollrat werden auch in den Ländern befürwortet.
  29. In Behörden werden statt externer Berater regelmäßige interne Stresstests durchgeführt.
  30. Gesetzgebung richtet sich stärker auf strategische Ziele und Kennziffern zur Zielerreichung aus.
  31. Gesetze treten grundsätzlich nur zum 1. Januar und 1. Juli in Kraft.
  32. Die Zahl der Bundesbehörden wird reduziert.
  33. Die Behörden werden verkleinert.
  34. Das Personalwesen aller Ministerien wird gebündelt.
  35. Regierungen und Behörden kommen mit ihren vorhandenen Ressourcen aus.
  36. Nicht für jedes neue Problem wird ein neuer Beauftragter oder eine neue Behörde geschaffen.
  37. Jede staatliche Aufgabe erhält ein gesamtstaatliches Preisschild.
  38. Für Bürger wird nachvollziehbar, welche staatliche Ebene für welche Aufgabe verantwortlich ist.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte26
  1. Der Verwahrlosung des öffentlichen Raums wird entgegengetreten.
  2. Die Zahl der gerichtlichen Instanzen soll verringert werden.
  3. Die Rechte von Opfern sollen gestärkt werden.
  4. Gegen Täter häuslicher Gewalt soll deutlich härter vorgegangen werden.
  5. Ein Sexkaufverbot wird unterstützt.
  6. Schutz der Menschen und staatliche Sicherheitsinteressen sollen Vorrang vor individuellen Datenschutzinteressen haben.
  7. Befugnisse der analogen Welt sollen gleichwertig in der digitalen Welt gelten.
  8. Gesetzesverstöße sollen nicht durch die Anonymität des Netzes geschützt sein.
  9. Der Schutz vor Desinformationskampagnen, insbesondere ausländischer staatlicher Akteure und Terrororganisationen, soll verbessert werden.
  10. Die Sicherheitsarchitektur des Staates soll modernisiert werden.
  11. Der Bund soll die Länder bei der inneren Sicherheit unterstützen können.
  12. In hochspezialisierten Sicherheitsbereichen soll eine freiwillige Übertragung von Gefahrenabwehrkompetenzen auf den Bund oder andere Länder möglich werden.
  13. Wo der Staat nicht selbst tätig sein darf, soll er die Bevölkerung verstärkt aufklären und informieren.
  14. Die Bürger sind selbst zur Vorsorge aufgefordert.
  15. Der Bund soll im Bevölkerungsschutz lageabhängig handeln können.
  16. Die zivile Verteidigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall soll gestärkt werden.
  17. Ein Nationaler Sicherheitsrat soll innere und äußere Sicherheit gebündelt in den Blick nehmen.
  18. Die Scharia gehört nicht zu Deutschland.
  19. Islamische Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, dürfen weder Gesprächs- noch Vertragspartner des Staates sein.
  20. Vom Verfassungsschutz beobachtete islamische Organisationen erhalten keine staatliche Förderung.
  21. Es soll eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur geben.
  22. Die EU-Staaten sollen in der inneren Sicherheit enger zusammenarbeiten.
  23. Europol soll zu einem europäischen FBI weiterentwickelt werden.
  24. Operative polizeiliche Befugnisse sollen bei den Mitgliedstaaten bleiben.
  25. Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, werden drogenfrei gehalten und stärker kontrolliert.
  26. Menschen sollen sich dort, wo sie leben, sicher fühlen.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit14
  1. Frontex soll zu einer echten Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen werden.
  2. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll umgesetzt werden.
  3. Die Anforderungen an sichere Drittstaaten sollen sich auf den Kern der Verpflichtungen aus Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention beziehen.
  4. Schutzbedürftige sollen über humanitäre Kontingente aufgenommen werden.
  5. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sollen vornehmlich in der Nachbarschaft ihres Heimatlandes geschützt werden.
  6. Schutzsuchende, die die Sicherheit Deutschlands gefährden, dürfen nicht in Deutschland bleiben.
  7. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll nicht dazu führen, dass Europa sich seiner humanitären Verantwortung entzieht.
  8. Nach Einrichtung des Drittstaatenkonzepts soll die EU jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aufnehmen und gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilen.
  9. Gelingt keine gemeinsame Einigung über ein EU-Aufnahmekontingent, soll eine Koalition der Willigen vorangehen.
  10. Bei der Auswahl für EU-Aufnahmekontingente sollen gezielt die Schwächsten berücksichtigt und Sicherheits- und Integrationsanforderungen gleichermaßen beachtet werden.
  11. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll die Ausnahme bleiben.
  12. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll künftig nicht mehr über Generationen weitervererbt werden.
  13. Die Aufnahme deutscher Spätaussiedler soll bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensgrundlagen in den Herkunftsgebieten fortgesetzt werden.
  14. Zuwanderung in die Sozialsysteme wird verhindert.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie17
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung25
  1. Die Lohnfindung bleibt Sache der Tarifpartner ohne direkten politischen Einfluss.
  2. Der Grundsatz Fördern und Fordern soll immer gelten.
  3. Die Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern gilt als beste Garantie für eine stabile Arbeitswelt mit fairer Lohnfindung.
  4. Jeder, der mit anpackt, soll unabhängig von Herkunft und sozialem Status zu Aufstieg und Wohlstand kommen können.
  5. Untere Einkommen werden spürbar entlastet, vor allem bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
  6. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird abgelehnt.
  7. Arbeit gilt als solidarische Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft, die auch öffentliche, gemeinnützige Beschäftigung umfassen kann.
  8. Arbeitsfähige Leistungsbezieher, die Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung verweigern, stehen finanziell spürbar schlechter als Arbeitsuchende.
  9. Der Grundsatz Fördern und Fordern gilt immer.
  10. Digitalisierung wird als Teil der Antwort auf den Arbeits- und Fachkräftemangel genutzt.
  11. In den Sozialversicherungen werden beitragsbezogene Leistungen klarer von steuerfinanzierten abgegrenzt.
  12. Der Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen wird stabil niedrig gehalten.
  13. Möglichst viele soziale Leistungen werden zusammengefasst.
  14. Sozialrechtliche Vorschriften werden verständlicher gemacht.
  15. Die Bürger werden im Sozialstaat persönlicher begleitet.
  16. Im Sozialstaat wird ein vollautomatisierter, intelligenter Datenabgleich angestrebt.
  17. Die positive und die negative Koalitionsfreiheit werden respektiert.
  18. Alle Beschäftigten werden an einer guten Lohnentwicklung beteiligt.
  19. Die Lohnfindung bleibt ohne direkten politischen Einfluss in der Hand der Tarif- und Arbeitsvertragsparteien.
  20. Löhne kleiner und mittlerer Einkommen werden von Steuern und Beiträgen entlastet.
  21. Löhne sollen einen Abstand zu zielgenauen Sozialleistungen wahren.
  22. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden attraktiver gestaltet.
  23. Alle Arbeitnehmer werden am Produktivkapital des Landes beteiligt.
  24. Aus dem Land der Sparer soll ein Land der Anteilseigner werden.
  25. Die Selbstverwaltung bleibt tragendes Prinzip in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen20
Rente und Alterssicherung10
Gesundheit und Pflege12
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft21
Bildung, Wissenschaft und Forschung13
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung4
Verkehr und Infrastruktur4
Energie4
Klima, Umwelt und Naturschutz7
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum10
Digitalisierung, Daten und Technologie5
Europa, Euro und europäische Institutionen25
  1. Eine europäische Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  2. Die deutsch-französische Zusammenarbeit und das Weimarer Dreieck mit Polen sind elementar.
  3. Die EU ist als starke supranationale Gemeinschaft souveräner Nationalstaaten zu verstehen.
  4. Die Mitgliedstaaten sollen auch künftig über die Verteilung der Zuständigkeiten in der EU entscheiden.
  5. Der Identitätskern der deutschen Verfassung soll geschützt werden.
  6. Die nationalen Verfassungsgerichte sollen innerhalb des europäischen Verfassungsgerichtsverbunds gestärkt werden.
  7. Entscheidungsverfahren der EU sollen vereinfacht und beschleunigt werden.
  8. In der Außen- und Sicherheitspolitik der EU sollen qualifizierte Mehrheitsentscheidungen eingeführt werden.
  9. Das Europäische Parlament soll ein Initiativrecht erhalten.
  10. Am Ende einer Legislaturperiode nicht beschlossene Gesetzesvorschläge sollen verfallen und gegebenenfalls neu eingebracht werden müssen.
  11. Die Europäische Kommission soll spürbar verkleinert werden.
  12. Die Instrumente der verstärkten Zusammenarbeit sollen im Sinne eines Europas der Pioniere häufiger genutzt werden.
  13. Die Europäische Politische Gemeinschaft soll weiterentwickelt werden, um den Dialog über die EU hinaus und die Nachbarschaftspolitik zu stärken.
  14. Das Beitrittsversprechen gegenüber Kandidatenländern soll realistisch sein.
  15. Der Weg zum EU-Beitritt soll schrittweise über Binnenmarktzugang, Grundfreiheiten, Programmteilnahme und Beobachterstatus zur Mitgliedschaft führen.
  16. Eine Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  17. Der Europäische Stabilitätsmechanismus soll zu einem Europäischen Währungsfonds weiterentwickelt werden.
  18. Mittel aus ESM und künftigem Europäischem Währungsfonds sollen nur unter eindeutigen Konditionen vergeben werden.
  19. Verstöße gegen die Stabilitätskriterien sollen konsequent sanktioniert werden.
  20. Für Mitgliedstaaten soll ein Insolvenzverfahren eingeführt werden.
  21. Die Europäische Zentralbank soll unabhängig bleiben.
  22. Die Europäische Zentralbank darf keine monetäre Staatsfinanzierung betreiben.
  23. Eine Weiterentwicklung des europäischen Wiederaufbaufonds zu einer Transferunion wird abgelehnt.
  24. Die Fiskalregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Fiskalvertrags werden weiterentwickelt.
  25. Eine direkte Verschuldung auf europäischer Ebene, insbesondere mit gesamtschuldnerischer Haftung, wird abgelehnt.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit47
  1. Die Bundeswehr soll bei besonderen Bedrohungslagen im Inland eingesetzt werden dürfen, wenn nur sie über die nötigen Fähigkeiten verfügt.
  2. Fluchtursachen sollen vor Ort bekämpft werden.
  3. Menschen sollen in ihrer Heimat Lebensperspektiven erhalten.
  4. Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik braucht einen grundlegenden Perspektivwechsel.
  5. Die geopolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands soll stärker in den Fokus rücken.
  6. Außenpolitische Partnerschaften sollen sich stärker an strategischen Interessen ausrichten.
  7. Deutschland soll sich enger mit seinen Partnern abstimmen und gemeinsame Interessen mit ihnen durchsetzen können.
  8. Der UN-Sicherheitsrat soll reformiert werden.
  9. Deutschland soll unabhängiger von autokratischen Staaten werden.
  10. Die Außenpolitik setzt auf multilaterale Zusammenarbeit.
  11. Privatwirtschaftliche Initiativen sollen stärker unterstützt werden.
  12. Im Rahmen der EU werden Partnerschaften mit afrikanischen Ländern gebildet, die deren wirtschaftliche, gesellschaftliche und nachhaltige Entwicklung unterstützen.
  13. Auf dem afrikanischen Kontinent soll keine Einflusszone systemischer Konkurrenten Europas entstehen.
  14. Die Afrikanische Union und andere regionale Zusammenschlüsse sollen gestärkt werden, damit afrikanische Staaten für Sicherheit und Wachstum sorgen und die kontinentale Freihandelszone gelingt.
  15. Menschenrechte sollen effektiv und nicht nur symbolisch verteidigt werden.
  16. Menschenrechtsverteidiger, ethnische Minderheiten und marginalisierte Gruppen sollen geschützt werden.
  17. Der Schutz verfolgter Christen hat besonderen Stellenwert.
  18. Die Wahrung des Völkerrechts und der Schutz der multilateralen Ordnung sind nicht verhandelbar.
  19. Deutschland steht auch im Krisenfall uneingeschränkt zu seinen Partnern.
  20. Ein Russland, das einen verbrecherischen Angriffskrieg führt, kann kein Partner sein.
  21. Ein anderes Russland soll eines Tages als kalkulierbarer politischer und wirtschaftlicher Partner zurückgewonnen werden.
  22. Russland muss das Existenzrecht seiner Nachbarstaaten uneingeschränkt akzeptieren, bis dahin wird europäische Sicherheit gegen Russland organisiert.
  23. Die Ukraine soll auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft in EU und NATO umfassend unterstützt werden.
  24. Es sollen wirkungsvolle Instrumente zur Durchsetzung des Völkerrechts geschaffen werden.
  25. Deutschland soll sich für eine Entwicklung hin zur Zweistaatenlösung einsetzen.
  26. Deutschland soll sich für die Stabilisierung des Nahen und Mittleren Ostens einsetzen.
  27. Die Streitkräfte sollen modern ausgerüstet, kampfstark und durchhaltefähig sein.
  28. Die Aussetzung der Wehrpflicht soll schrittweise zurückgenommen werden.
  29. Die Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden.
  30. Bis zur Einführung des Gesellschaftsjahres soll eine Kontingentwehrpflicht eingeführt werden.
  31. Die Bundeswehr soll grundlegend reformiert werden.
  32. Die militärischen und zivilen Strukturen der Bundeswehr sollen neu aufgestellt und auf den militärischen Zweck ausgerichtet werden.
  33. Beschaffungswesen und rüstungsindustrielle Basis sollen neu und strategisch ausgerichtet werden.
  34. Für gemeinsame europäische Rüstungsprojekte sollen gemeinsame Exportregeln ermöglicht werden.
  35. Die Zeitenwende braucht mehr als ein einmaliges, zeitlich begrenztes Sondervermögen.
  36. Öffentliche Gelöbnisse werden unterstützt.
  37. Ein nationaler Ehrentag für verwundete oder gefallene Soldatinnen und Soldaten und für Veteranen soll eingeführt werden.
  38. Soldatinnen und Soldaten sollen regelmäßig im täglichen Leben präsent sein.
  39. Herausragende militärische Leistungen sollen deutlich höhere Anerkennung erfahren.
  40. Die Bundeswehr soll als Arbeitgeber materiell attraktive Rahmenbedingungen bieten.
  41. Zur Sicherung des Personalbedarfs der Streitkräfte soll es keine Denkverbote geben.
  42. Das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll auch den Streitkräften zugutekommen.
  43. Die nukleare Teilhabe soll mit europäischen Partnern wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu einem gemeinsamen atomaren Schutzschirm weiterentwickelt werden.
  44. Ein internationales und europäisches Volksgruppen- und Minderheitenrecht soll gestärkt werden.
  45. Vertreibungen jeder Art sollen international geächtet werden.
  46. Durch Vertreibung verletzte Rechte sollen anerkannt werden.
  47. Handelswege werden gegebenenfalls auch militärisch geschützt.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung21
  1. Nationale Symbole sollen im öffentlichen Leben gestärkt werden.
  2. Der 23. Mai soll als Tag des Grundgesetzes nationaler Gedenktag mit einer Rede zur Lage der Nation werden.
  3. Der Gottesbezug des Grundgesetzes wird bekräftigt.
  4. Religionen stehen nicht über dem Grundgesetz und rechtfertigen weder intolerante Ideen noch Straftaten.
  5. Christliche Symbole und Traditionen sollen im öffentlichen Raum sichtbar bleiben.
  6. Jüdisches Leben gehört zu Deutschland.
  7. Jüdisches Leben soll im Alltag wieder sichtbarer werden.
  8. Muslime sind Teil der religiösen Vielfalt Deutschlands.
  9. Ein Islam, der die freiheitlichen Werte ablehnt, gehört nicht zu Deutschland.
  10. Muslime, die nicht in den großen Islamverbänden organisiert sind, sollen bei ihrer Selbstorganisation unterstützt werden.
  11. Muslimisches Gemeindeleben soll auf dem Boden des Grundgesetzes und seiner Werte stattfinden.
  12. Forschung und Lehre der islamischen Theologie sollen weiter ausgebaut werden.
  13. Imame sollen deutschsprachig an deutschen Hochschulen ausgebildet werden.
  14. Für die Auslandsfinanzierung von Moscheegemeinden sollen Alternativen gefunden werden.
  15. Für die Entsendung von Imamen aus dem Ausland sollen Alternativen gefunden werden.
  16. Ausländische Regierungen dürfen keinen Einfluss auf Moscheegemeinden, Islamverbände und Muslime in Deutschland nehmen.
  17. Kulturpolitik soll gute Rahmenbedingungen schaffen, ohne in die Freiheit des kulturellen Schaffens einzugreifen.
  18. Kultureinrichtungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, etwa durch antisemitische Narrative, sollen keine staatliche Förderung erhalten.
  19. Die Gedenkkultur soll offen, lebendig, dezentral und frei von weltanschaulicher Vereinnahmung sein.
  20. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich stärker auf seinen Kernauftrag konzentrieren.
  21. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll für Beitragsstabilität wirtschaftlich mit seinen Mitteln umgehen.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung10

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de