Behörde für Finanzen und Bezirke
Gesetzentwürfe
9 Entwürfe in der 23. Wahlperiode, für die dieses Ministerium federführend ist, davon 1 in Arbeit. Dazu 2 Entwürfe von Fraktionen in der Bürgerschaft zu Aufgaben dieses Ministeriums; davor steht die Partei, deren Fraktion ihn eingebracht hat. Zu jedem Entwurf die Forderungen aus Koalitionsvertrag und Programmen, die er aufgreift. Die Prozentzahl zeigt, wie weit ein Entwurf mit der passendsten Forderung aus den Wahlprogrammen der Regierungsparteien übereinstimmt, auch bei Entwürfen der Opposition.
Zweitwohnungsteuergesetz 52 % in Arbeit
Drittes Gesetz zur Änderung des Zweitwohnungsteuergesetzes
Der Steuersatz der Zweitwohnungsteuer wird von 12 auf 20 Prozent erhöht. Hamburg will Mindereinnahmen ausgleichen und mehr Menschen zum Erstwohnsitz oder zur Freigabe von Wohnraum bewegen. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 3 Forderungen, bis 66 %
Programm Grüne 2 Forderungen, bis 31 %
Programm SPD 1 Forderung, bis 52 %
Gebührengesetz 36 % beschlossen
Gesetz zur Novellierung des Gebührengesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften
Der Entwurf erneuert das hamburgische Gebührenrecht und erweitert die gebührenpflichtigen öffentlichen Leistungen. Ziel ist, Kosten den Nutzern zuzurechnen und die Verwaltung zu modernisieren. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 2 Forderungen, bis 36 %
Programm Grüne 3 Forderungen, bis 36 %
Programm SPD 4 Forderungen, bis 33 %
Gewerbesteuerhebesatz 2026 und Hundesteuergesetz – verkündet
Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2026 sowie den Neuerlass des Hundesteuergesetzes
Der Entwurf hält den Gewerbesteuerhebesatz 2026 unverändert, fasst das Hundesteuergesetz neu und erhöht die Hundesteuer ab 2027. Ziel sind Verlässlichkeit bei der Gewerbesteuer, ein verständlicheres Hundesteuerrecht und ab 2027 drei Jahre Steuerfreiheit für Tierheimhunde. KI-Zusammenfassung
- Gewerbesteuer: Der Hebesatz für 2026 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 470 Prozent.
- Hundesteuergesetz: Ab Januar 2027 steigt die jährliche Steuer von 90 auf 120 Euro, für gefährliche Hunde von 600 auf 900 Euro.
- Hundesteuergesetz: Nicht gefährliche Hunde aus einem Hamburger Tierheim sind bei erstmaliger Aufnahme ab 2027 drei Jahre steuerfrei.
- Hundesteuergesetz: Das Gesetz von 1995 wird ab September 2026 neu gefasst und sprachlich gestrafft, ohne weitere wesentliche Sachänderungen.
- Hundesteuergesetz: Der überholte Begriff Schwerbeschädigter wird durch einen Grad der Behinderung von mindestens 50 ersetzt.
Koalitionsvertrag 1 Forderung, bis 33 %
Hamburgisches Vergabegesetz 80 % verkündet
Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes
Öffentliche Auftragnehmer in Hamburg müssen tarifliche Entgelte gewähren, und Vergaben unterhalb der EU-Schwellen werden vereinfacht. Ziel sind faire Löhne, weniger Bürokratie und eine schnellere öffentliche Beschaffung. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 9 Forderungen, bis 90 %
Programm Grüne 9 Forderungen, bis 72 %
Programm SPD 3 Forderungen, bis 80 %
Tarifeinigungen und Deutschlandticket-Zuschuss 82 % verkündet
Umsetzung von Tarifeinigungen für die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie Gewährung eines Zuschusses zum Deutschlandticket (Fahrkostenzuschuss)
Besoldete und Rechtsreferendare erhalten einen Zuschuss zum Deutschlandticket, und der Senat soll die Tariferhöhung auf die Besoldung übertragen. Ziel sind bezahlbare Nahverkehrsnutzung und die systemgerechte Umsetzung der Tarifeinigung. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 4 Forderungen, bis 60 %
Programm Grüne 3 Forderungen, bis 82 %
Programm SPD 4 Forderungen, bis 40 %
Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften 88 % verkündet
Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften sowie Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 2. Juli 2025 „Tierschutzfreundliche Anpassung der Hundesteuer“ (Drucksache 23/791)
Hamburg hebt mehrere Kommunalsteuern an und führt Ausnahmen für Tierheimhunde sowie eine Schonfrist bei der Grundsteuer ein. Damit sollen Einnahmen steigen und zugleich Wohnungspolitik und Tierschutz berücksichtigt werden. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 5 Forderungen, bis 58 %
Programm Grüne 2 Forderungen, bis 38 %
Programm SPD 2 Forderungen, bis 88 %
Sondervermögen Schnellbahnausbau und Haushalt 2025/2026 78 % beschlossen
Änderung des Gesetzes über das „Sondervermögen Finanzierung Schnellbahnausbau“ sowie Haushaltsplan 2025/2026, Einzelplan 9.2 Haushaltsbeschluss 2025/2026 Erhöhung der Kreditermächtigung und Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg
Der Entwurf weitet das Sondervermögen auf weitere Verkehrsprojekte aus und erlaubt zusätzliche Kredite von 400 Millionen Euro. Große Verkehrsvorhaben sollen finanziert werden, ohne andere Investitionen zu verdrängen. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 7 Forderungen, bis 66 %
Programm Grüne 6 Forderungen, bis 58 %
Programm SPD 5 Forderungen, bis 78 %
Bezirksverwaltungsgesetz und Entschädigungsleistungsgesetz – verkündet
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und des Entschädigungsleistungsgesetzes
Bleibt die Wahl einer Bezirksamtsleitung neun Monate aus, darf der Senat sie nach Anhörung selbst ernennen. Ziel ist, dauerhaft unbesetzte Leitungen zu verhindern und Unklarheiten bei Entschädigungen zu beseitigen. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 3 Forderungen, bis 95 %
Programm Grüne 2 Forderungen
Gewerbesteuer-Hebesatz 2025 33 % verkündet
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2025
Der Gewerbesteuerhebesatz für 2025 wird in Hamburg auf 470 Prozent festgesetzt. Er bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und soll Verlässlichkeit signalisieren. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 2 Forderungen, bis 40 %
Programm SPD 1 Forderung, bis 33 %
Nachbewilligung FinanzServiceAgentur Hamburg 82 % verkündet
Haushaltsplan 2025/2026 Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Haushaltsjahre 2025 und 2026: Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeit der Alleinbeteiligungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg FinanzServiceAgentur – Anstalt des öffentlichen Rechts – sowie Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Freie und Hansestadt Hamburg FinanzServiceAgentur – Anstalt des öffentlichen Rechts –
Der Entwurf erlaubt der Hamburger Finanzagentur, Kredite an wirtschaftlich tätige Beteiligungen im Namen der Hansestadt zu vermitteln. Beihilferechtliche Risiken sollen vermieden und die günstige Konzernfinanzierung erhalten bleiben. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 4 Forderungen, bis 52 %
Programm Grüne 3 Forderungen, bis 80 %
Programm SPD 1 Forderung, bis 82 %
Schuldenbremse in der Hamburger Verfassung 82 % verkündet
Umsetzung der geänderten Schuldenbremse des Grundgesetzes (Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz) ins Landesverfassungsrecht – Anpassung von Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und § 28 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung
Hamburg darf strukturelle Kredite aufnehmen, soweit ein Bundesgesetz das zulässt. So wird die geänderte Schuldenbremse im Landesrecht nachvollzogen. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 3 Forderungen, bis 90 %
Programm Grüne 4 Forderungen, bis 52 %
Programm SPD 3 Forderungen, bis 82 %
Quelle der Entwürfe: Parlamentsspiegel der Länder. Wie das entsteht · Alle Entwürfe, auch der Opposition: Gesetzentwürfe.
Reihenfolge
- Gesetzentwürfe: Der jüngste Entwurf zuerst.
Einzelnachweise
- ↑ parlamentsspiegel.de, abgerufen am 18. Oktober 2026.