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Vertrag und Programme

SPD BB, Grundsatzprogramm 2007: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Hamburger Programm – Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ (Grundsatzprogramm 2007 der SPD), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Brandenburg“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2007 der SPD, nicht aus dem Vertrag. 404 von 579 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung14
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte14
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit8
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie43
  1. Nachhaltiger Fortschritt soll wirtschaftliche Dynamik, soziale Gerechtigkeit und ökologische Vernunft vereinen.
  2. National, europäisch und international soll eine soziale Antwort auf den globalen Kapitalismus gegeben werden.
  3. Kapital soll der Wertschöpfung und dem Wohlstand dienen.
  4. Die Globalisierung soll durch demokratische Politik gestaltet werden.
  5. Recht, Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Kultur und natürliche Umwelt sollen nicht zur bloßen Ware werden.
  6. Der Markt gilt als notwendiges und anderen Koordinierungsformen überlegenes Mittel.
  7. Der Markt soll durch Regeln, einen sanktionsfähigen Staat, wirkungsvolle Gesetze und faire Preisbildung eingerahmt werden.
  8. Fortschritt soll soziale, ökonomische und ökologische Verantwortung verbinden und auf qualitatives Wachstum sowie einen verantwortlichen Umgang mit natürlichen Ressourcen zielen.
  9. Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche wird abgelehnt.
  10. Eine koordinierte Marktwirtschaft soll den Vorrang der Demokratie vor den Märkten gewährleisten.
  11. Die Finanzmärkte sollen international einem wirksamen ordnungspolitischen Rahmen unterworfen werden.
  12. Die Entwicklung der Marktwirtschaft zu einer Marktgesellschaft wird in Deutschland und Europa abgelehnt.
  13. Nachhaltiger Fortschritt soll wirtschaftliche Dynamik, soziale Gerechtigkeit und ökologische Verantwortung vereinen.
  14. Die Globalisierung gilt als Chance für neue Arbeitsplätze und weltweiten Wohlstand.
  15. Die Dynamik der Märkte wird in den Dienst des Menschen gestellt.
  16. Eine Wettbewerbsordnung soll langfristiges Wachstum fördern und die Fixierung auf kurzfristigen Profit überwinden.
  17. Märkte werden politisch gestaltet, auch über nationale Grenzen hinaus.
  18. Es gilt so viel Wettbewerb wie möglich und so viel regulierender Staat wie nötig.
  19. Für die soziale Marktwirtschaft wird ein gemeinsames Vorgehen in der Europäischen Union angestrebt.
  20. Gemeinnützige Unternehmen und Genossenschaften gelten als wichtiger Teil der sozialen Marktwirtschaft.
  21. Verantwortliches Unternehmertum wird durch fairen Wettbewerb gefördert.
  22. In Deutschland wird eine Kultur der Selbstständigkeit gefördert.
  23. Die öffentliche und private Nachfrage nach personenbezogenen Dienstleistungen wird erhöht, um Beschäftigungspotenziale zu erschließen.
  24. Der Staat ersetzt die Märkte nicht, gibt aber Leitmärkten Impulse.
  25. Der Staat bündelt seine Mittel und Instrumente von der Forschung über gezielte Regulierung bis zur Beschaffung bestimmter Produkte.
  26. Strategische Industriepolitik ist als ökologische Industriepolitik auszurichten.
  27. Eine moderne Volkswirtschaft braucht einen funktionierenden Kapital- und Finanzmarkt.
  28. Junge, innovative Unternehmen erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital.
  29. Langfristig orientierte Anleger werden auch über Steuer- und Aktienrecht gestärkt.
  30. Für Investoren und Fonds gelten Spielregeln, die einseitige Renditeorientierung zulasten des Substanzerhalts von Unternehmen verhindern.
  31. Die internationale Regulierung der Güter- und Finanzmärkte gewinnt an Bedeutung.
  32. Zur Stabilität der Finanzmärkte wird gemeinsam mit anderen Staaten und internationalen Institutionen gehandelt.
  33. Klare Regeln und wirksame Aufsicht verhindern Stabilitätsrisiken und volkswirtschaftlich schädliche Fehlentwicklungen.
  34. Die besondere Rolle kleinerer Banken und Sparkassen für kleine und mittlere Unternehmen wird erhalten.
  35. Die Sparkassen bleiben öffentlich-rechtlich.
  36. Geistiges Eigentum wird geschützt.
  37. In Deutschland soll eine Atmosphäre der Offenheit für neue Ideen und Querdenker entstehen.
  38. Die Bedingungen, unter denen Produkte hergestellt und Dienstleistungen erbracht werden, werden transparent gemacht.
  39. Verbraucher erhalten erweiterte Informationsrechte.
  40. Der Markt der Finanzdienstleistungen wird transparenter.
  41. Es gibt verlässliche Qualitätskriterien für Produkte.
  42. Es gibt eine umfassende Verbraucherbildung.
  43. Die öffentliche Hand ist mit Beschaffungs- und Investitionsentscheidungen Vorbild für nachhaltigen Konsum.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung68
  1. Qualitatives Wachstum soll Armut und Ausbeutung überwinden sowie Wohlstand und gute Arbeit für alle ermöglichen.
  2. Ein vorsorgender Sozialstaat soll Armut bekämpfen, gleiche Chancen und gerechte Teilhabe sichern und die großen Lebensrisiken verlässlich absichern.
  3. Ausreichende soziale Sicherung gilt als Voraussetzung dafür, Freiheit nutzen zu können.
  4. Einkommen, Vermögen und Macht sollen gleichmäßiger verteilt werden.
  5. Menschen sollen mehr selbstbestimmte und freie Zeit erhalten.
  6. Gleichberechtigte soziale Teilhabe soll durch gesellschaftliche Demokratisierung, vor allem Mitbestimmung, und einen vorsorgenden Sozialstaat gesichert werden.
  7. Die europäische Sozialunion schafft verbindliche europäische Sozialstandards, die nicht unterschritten werden dürfen.
  8. Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten werden nicht vereinheitlicht.
  9. Die Mitgliedstaaten verständigen sich auf einen sozialen Stabilitätspakt.
  10. Für die nationalen Sozial- und Bildungsausgaben werden Ziele und Standards festgelegt, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.
  11. Es wird eine europäische Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Tarifverhandlungen und Tarifverträge geschaffen.
  12. Soziale Sicherheit ist Aufgabe des Staates und keine Ware.
  13. Frauen und Männer erhalten mehr Zeitsouveränität.
  14. Mitbestimmung, Tarifautonomie und Streikrecht gelten als Grundlage der sozialen Marktwirtschaft.
  15. Die paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten großer Unternehmen wird beibehalten.
  16. Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung werden auf europäischer Ebene ausgebaut.
  17. Starke Gewerkschaften gelten als unverzichtbar.
  18. Die Aufgabenteilung zwischen Gesetzgeber, Tarifparteien sowie Betriebs- und Personalräten bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen bleibt bestehen.
  19. Die Tarifautonomie gilt uneingeschränkt.
  20. Der Flächentarifvertrag wird gestärkt.
  21. Die Arbeitnehmerrechte werden gesichert, einschließlich des Kündigungsschutzes.
  22. Lohnzuwächse orientieren sich am Produktivitätswachstum und an der Inflation.
  23. Die Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmenskapital wird als zusätzliche Einkommensquelle unterstützt.
  24. Überbetriebliche Fonds sollen verhindern, dass bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung das Unternehmensrisiko auf die Arbeitnehmer übergeht.
  25. Gering verdienende Freiberufler und Gewerbetreibende erhalten eine bessere soziale Sicherung.
  26. Die sozialen Sicherungssysteme werden stärker durch Steuern auf alle Einkunftsarten und weniger durch Beiträge finanziert.
  27. Mindestlöhne werden eingeführt, um Ausbeutung zu verhindern und fairen Wettbewerb zu sichern.
  28. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit.
  29. Zeiten der Weiterbildung, Kindererziehung, Familienarbeit sowie ehrenamtlicher und politischer Arbeit werden solidarisch sozial abgesichert.
  30. Vollbeschäftigung soll durch hohes qualitatives Wachstum, innovative Produkte und Beschäftigungsdynamik im Dienstleistungsbereich erreicht werden.
  31. Für Menschen ohne Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es öffentlich geförderte, gemeinwohlorientierte Arbeit.
  32. Eine moderne Arbeitszeitpolitik fördert Selbstbestimmung und Flexibilität und bringt durch Arbeitszeitverkürzung mehr Menschen in Beschäftigung.
  33. Die Tarifautonomie bleibt unangetastet.
  34. Gewerkschaften sollen stark, repräsentativ und streikfähig sein.
  35. Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer bei Unternehmensentscheidungen werden gestärkt.
  36. Die betriebliche Mitbestimmung wird weiterentwickelt.
  37. Mitbestimmungsrechte werden auf europäischer Ebene verankert.
  38. Die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand wird ausgebaut.
  39. Menschen haben ein Recht auf freie Zeit.
  40. Eine moderne Arbeitszeitpolitik wird entwickelt.
  41. Die Arbeitslosenversicherung wird zu einer Arbeitsversicherung umgestaltet.
  42. Überstunden werden abgebaut.
  43. Arbeitszeitkonten werden abgesichert.
  44. Flexible Formen der Arbeitszeitverkürzung werden ermöglicht.
  45. Die Sozialsysteme werden den sich ändernden Erwerbsbiografien besser angepasst.
  46. Die Arbeitsversicherung sichert berufliche Übergänge und Erwerbsunterbrechungen ab.
  47. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird weiterentwickelt.
  48. Arbeitsbedingungen orientieren sich an den Bedürfnissen einer älter werdenden Arbeitnehmerschaft.
  49. Zuwanderung und Freizügigkeit von Arbeitnehmern dürfen nicht zu Sozial- und Lohndumping führen.
  50. Illegale Beschäftigung wird bekämpft.
  51. Unbefristete und sozialversicherte Arbeitsverhältnisse werden gestärkt.
  52. Prekäre Arbeit wird überwunden.
  53. Arbeits- und Kündigungsschutz bleiben erhalten.
  54. Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen; soziale Bürgerrechte ergänzen die Freiheitsrechte.
  55. Staatlich verbürgte soziale Sicherung, einklagbare Rechtsansprüche auf Sozialleistungen und Arbeitnehmerrechte bleiben Fundament des Sozialstaats.
  56. Der Sozialstaat wird zum vorsorgenden Sozialstaat weiterentwickelt.
  57. Bildung ist zentrales Element der Sozialpolitik.
  58. Zentrale Ziele des Sozialstaats sind Sicherheit, Teilhabe und Emanzipation.
  59. Der Sozialstaat schützt vor existenzieller Not, Ausbeutung, Diskriminierung und Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit.
  60. Der Sozialstaat gewährleistet allen von Anfang an und immer wieder tatsächliche Lebenschancen.
  61. Beschäftigte in sozialen Einrichtungen haben Anspruch auf erstklassige Qualifizierung und Förderung.
  62. Soziale Dienstleistungen müssen nicht vom Staat selbst erbracht werden.
  63. Freie Wohlfahrtsverbände sind wichtige Partner bei sozialen Diensten.
  64. Der Staat verantwortet Qualität und gleichen Zugang für alle bei sozialen Diensten.
  65. Paritätische Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben Grundlage der Sicherungssysteme.
  66. Die Sicherungssysteme werden durch eine höhere, gesicherte Steuerfinanzierung nach Leistungsfähigkeit ergänzt.
  67. Die Finanzierung des Sozialstaats wird auf eine breitere Grundlage gestellt, um Erwerbsarbeit zu entlasten.
  68. Der Sozialstaat setzt stärker am Bürgerstatus und weniger am Erwerbsstatus an.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen13
Rente und Alterssicherung8
Gesundheit und Pflege12
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft30
  1. Kein Kind soll zurückgelassen werden.
  2. Kulturelle Vielfalt gilt als Merkmal erfolgreicher Gesellschaften.
  3. Angestrebt wird eine Gesellschaft der Freien und Gleichen, in der jeder Mensch seine Persönlichkeit frei entfalten kann.
  4. Die Gesellschaft ist bei Behinderung, im Alter, am Lebensanfang und am Lebensende zum besonderen Schutz der Menschenwürde verpflichtet.
  5. Natürliche Ungleichheiten und soziale Herkunft dürfen nicht über Lebenswege entscheiden.
  6. Menschen sollen sich angenommen, zugehörig und sicher fühlen können.
  7. Eine starke, lebendige Bürgergesellschaft wird angestrebt, in der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit genutzt werden.
  8. Die Bürgergesellschaft kontrolliert und ergänzt staatliches Handeln, ersetzt es aber nicht.
  9. Eine Kultur des gemeinnützigen Stiftens wird unterstützt.
  10. Frauen und Männer sollen ihren Lebensweg mit oder ohne Familie selbstbestimmt wählen können.
  11. Gender Mainstreaming überprüft jede politische Entscheidung auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer.
  12. Betreuungseinrichtungen für Kinder werden flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut.
  13. Erziehungsphasen werden abgesichert.
  14. Die Trennung in typische Frauen- und Männerberufe wird überwunden.
  15. Gesetzliche Maßnahmen sichern Frauen gleiche Teilhabe an Führungspositionen in Unternehmen, Verwaltung, Wissenschaft, Forschung und Aufsichtsgremien.
  16. Zur Verwirklichung gleicher Teilhabe werden alle Lebensbereiche umgestaltet.
  17. Ziel ist eine kinderfreundliche Gesellschaft.
  18. Eltern, Hebammen, Ärzte und Pflegekräfte werden auf ihre Aufgabe in den ersten Lebensjahren von Kindern gut vorbereitet.
  19. Leitbild ist die Familie, in der Mutter und Vater gleichermaßen für Unterhalt und Fürsorge verantwortlich sind.
  20. Den Menschen wird kein Lebensmodell vorgeschrieben.
  21. Nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende werden unterstützt.
  22. Familie ist dort, wo Kinder sind oder Lebenspartner und Generationen füreinander einstehen.
  23. Ein Klima der Offenheit und des Verständnisses für Kinder wird geschaffen.
  24. Jungen Paaren wird die Erfüllung von Kinderwünschen ohne berufliche Nachteile erleichtert.
  25. Paare mit Wunsch nach drei oder mehr Kindern sollen nicht aus finanziellen Gründen verzichten müssen.
  26. Junge Familien erhalten gute und verlässliche Betreuungsangebote.
  27. Junge Familien erhalten familiengerechte Arbeitszeiten.
  28. Die Trennung der Eltern darf für Kinder kein Armutsrisiko werden.
  29. Für Alleinerziehende werden Betreuungsmöglichkeiten vorrangig geschaffen.
  30. Kinderrechte, darunter das Recht auf gewaltfreie Erziehung, werden in der Verfassung verankert.
Bildung, Wissenschaft und Forschung32
  1. Die Länder der Europäischen Union investieren mehr in Bildung, Forschung und Innovation.
  2. Bildung gilt als Menschenrecht, dem der Staat verpflichtet ist, und nicht als Ware.
  3. Erfindungen werden daraufhin geprüft, ob sie freier Entfaltung, Würde, Sicherheit und Miteinander der Menschen nutzen.
  4. Erforschung und Anwendung von Bio- und Gentechnologie und neuer medizinischer Möglichkeiten erfordern ethische Reflexion und breite Diskussion.
  5. Ein Recht auf Weiterbildung wird eingeführt.
  6. Bildung vermittelt Freude am Lernen und Offenheit für Forschungsergebnisse.
  7. Der Bildungsweg von Krippe und Kindergarten bis zur Hochschule wird gebührenfrei.
  8. Schulabschlüsse können gebührenfrei nachgeholt werden.
  9. Das Verhältnis von Frauen und Männern unter Lehrenden von der Kita bis zur Hochschule wird ausgewogener.
  10. Kindertagesstätten werden zu Eltern-Kind-Zentren mit Beratung, Weiterbildung und Alltagshilfe für Familien ausgebaut.
  11. Ganztagsbetreuung wird für alle Kinder von Anfang an gebührenfrei.
  12. Es gibt einen Rechtsanspruch auf gute Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr.
  13. Kinder lernen in einer gemeinsamen Schule bis zur zehnten Klasse.
  14. Das Bildungswesen wird sozial durchlässiger.
  15. Schulen arbeiten selbstständiger.
  16. Lehrende, Lernende und Eltern werden in die Entscheidungen der Schule eingebunden.
  17. Alle Jugendlichen haben ein Recht auf Ausbildung.
  18. Solidarische Finanzierungsmodelle wie eine Umlage zugunsten ausbildender Betriebe werden eingeführt.
  19. Wo das duale System zu wenige Ausbildungsplätze bietet, gibt es eine öffentlich verantwortete Berufsausbildung.
  20. Finanzierungsmodelle für zusätzliche Ausbildungsplätze und zur Förderung von Betrieben, die über Bedarf ausbilden, werden unterstützt.
  21. Für die Hochschulfinanzierung gibt es einen finanziellen Ausgleich zwischen den Bundesländern.
  22. Alle Hochschulangehörigen bestimmen mit.
  23. Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre bleiben Kern der Universität.
  24. Sozial- und Geisteswissenschaften werden ebenso gefördert wie Natur- und Technikwissenschaften.
  25. Der Anteil Studierender aus bildungsfernen Familien wird erhöht.
  26. Beruflich Qualifizierten wird ein Studium finanziell ermöglicht.
  27. Studiengebühren für das Erststudium werden abgelehnt.
  28. Die staatliche Ausbildungsförderung wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  29. Die Studienförderung ermöglicht mehr Studierenden internationale Erfahrung.
  30. Deutschland ist offen für Studierende aus anderen Ländern.
  31. Fortbildung wird finanziell und durch Freistellungsansprüche sichergestellt.
  32. Tarifpartner und Betriebe werden in die Sicherung der Fortbildung einbezogen.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung5
Verkehr und Infrastruktur2
Energie4
Klima, Umwelt und Naturschutz10
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum7
Digitalisierung, Daten und Technologie1
Europa, Euro und europäische Institutionen25
  1. Europa soll tolerant sein und seine Vielfalt an Nationen, Regionen, Kulturen und Religionen pflegen.
  2. Die Europäische Union setzt den Märkten einen sozialen und ökologischen Rahmen, wo der Nationalstaat es nicht mehr kann.
  3. In der Europäischen Union wird mehr Demokratie verwirklicht.
  4. Leitbild ist eine politische Union mit demokratischen Mitwirkungsrechten für alle europäischen Bürger.
  5. Die Europäische Union erhält eine parlamentarisch verantwortliche Regierung.
  6. Die Europäische Union erhält eine europäische Verfassung.
  7. Europa wird föderal gestaltet, mit Beteiligung von Europäischem Parlament und Nationalstaaten an der Gesetzgebung.
  8. Was nur Menschen vor Ort, in der Region oder einem Land betrifft, bleibt in deren Zuständigkeit und wird nicht durch europäische Regeln ausgehebelt.
  9. Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments werden gestärkt.
  10. Das Europäische Parlament erhält umfassende Kontrollrechte gegenüber der Europäischen Kommission.
  11. Das Europäische Parlament erhält ein eigenes Gesetzesinitiativrecht.
  12. Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt.
  13. Die Demokratisierung der EU kann über eine verstärkte Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten erfolgen, wenn einzelne Staaten sie blockieren.
  14. Eine verstärkte Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten bleibt für alle Mitgliedstaaten offen.
  15. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik werden in der EU wachstums- und beschäftigungsorientiert koordiniert.
  16. Für diese Koordination werden verbindliche gesamtwirtschaftliche Vorgaben eingeführt.
  17. Neben die Wirtschafts- und Währungsunion tritt gleichrangig eine europäische Sozialunion.
  18. Der freie Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen wird als Prinzip für die Europäische Union verbindlich festgelegt.
  19. Der europäische Haushalt setzt Schwerpunkte bei Bildung, Forschung und Innovation.
  20. Der EU-Haushalt wird weniger aus Zuweisungen der nationalen Haushalte finanziert.
  21. Die Europäische Union erhält langfristig eine eigene Einnahmequelle.
  22. Alle Jugendlichen erhalten die Möglichkeit, über Austauschprogramme oder Jugendbegegnungen den Alltag in einem anderen europäischen Land kennenzulernen.
  23. Zusagen gegenüber Ländern mit Beitrittsperspektive, die die Kriterien erfüllen, werden eingehalten.
  24. Die Beitrittszusagen gelten auch gegenüber der Türkei.
  25. Die europäische Nachbarschaftspolitik gegenüber Staaten, die mittelfristig nicht beitreten können, wird fortentwickelt.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit85
  1. Angestrebt wird eine friedliche und gerechte Weltordnung.
  2. Internationale Beziehungen sollen auf der Stärke des Rechts statt auf dem Recht des Stärkeren beruhen.
  3. Nationalstaaten sollen sich zusammenschließen, um ihren Einfluss gegenüber dem globalen Kapital gemeinsam zu stärken.
  4. Internationale Politik soll Konflikte verhindern und Frieden schaffen.
  5. Macht soll dem Recht untergeordnet werden.
  6. Eine Weltinnenpolitik mit starken Vereinten Nationen soll entwickelt werden.
  7. Eine gerechte Weltwirtschaftsordnung soll geschaffen werden.
  8. Angriffs- und Präventivkriege werden in jeder Form abgelehnt.
  9. Die Unteilbarkeit und universelle Geltung der Menschenrechte ist nicht verhandelbar.
  10. Die Todesstrafe soll weltweit geächtet werden.
  11. Internationale Politik soll multilateral in organisierter Zusammenarbeit der Staaten erfolgen.
  12. Eine neue Entspannungspolitik soll Verständigung ermöglichen, Aufrüstung vermeiden und Konflikte friedlich lösen.
  13. Internationale Politik soll auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff beruhen, der Frieden, Gerechtigkeit, Freiheit, Demokratie und nachhaltige Entwicklung einschließt.
  14. Die Vorstellung eines Kampfes der Kulturen wird abgelehnt.
  15. Auswärtige Kulturpolitik soll als Teil der Außenpolitik Verständnis für Deutschland wecken und den Dialog der Kulturen fördern.
  16. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für das Existenzrecht Israels.
  17. Angestrebt wird ein umfassender Frieden im Nahen Osten auf der Grundlage internationaler Verträge.
  18. Das palästinensische Volk soll Selbstbestimmung und einen lebensfähigen eigenen Staat erhalten.
  19. Die transatlantische Partnerschaft soll erneuert werden.
  20. Das transatlantische Bündnis soll eine neue, am globalen Zeitalter ausgerichtete Zielbestimmung erhalten.
  21. Den Beziehungen zu den USA wird besonderes Gewicht beigemessen.
  22. Die deutsch-französische Freundschaft und Zusammenarbeit soll als Motor der europäischen Einigung und um ihrer selbst willen fortbestehen.
  23. Die strategische Partnerschaft mit Russland gilt für Deutschland und die EU als unverzichtbar.
  24. Die Vereinten Nationen sollen zur obersten Instanz einer globalen Rechtsordnung ausgebaut werden.
  25. Globales Recht soll geschaffen und durchgesetzt werden.
  26. Die internationale Gerichtsbarkeit soll gestärkt werden.
  27. Internationales Recht soll durch durchsetzbare Sanktionen verbindlich werden.
  28. Die Institutionen der Vereinten Nationen sollen reformiert und demokratisiert werden.
  29. Die Rechte der UN-Vollversammlung sollen gestärkt werden.
  30. Die Stellung des UN-Generalsekretärs soll gestärkt werden.
  31. Bei der Reform des UN-Sicherheitsrats sollen alle Kontinente angemessen beteiligt werden.
  32. Das Vetorecht einzelner Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat wird abgelehnt.
  33. Deutschland soll mehr Verantwortung in den Vereinten Nationen übernehmen, auch mit einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat.
  34. Die Europäische Union soll langfristig einen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhalten.
  35. Ein Globaler Rat der Vereinten Nationen für Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik soll geschaffen werden.
  36. Der Globale Rat soll wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange abstimmen und unkontrollierte Kapitalbewegungen sowie soziales und ökologisches Dumping begrenzen.
  37. Alle Regionen und die internationalen Handels- und Finanzinstitutionen sollen im Globalen Rat hochrangig vertreten sein.
  38. Finanzielle Stabilität, Klimaschutz, Sicherung der Ökosysteme und Seuchenschutz gelten als globale politische Aufgaben.
  39. Die Staatengemeinschaft soll den Vereinten Nationen die notwendigen Mittel bereitstellen.
  40. IWF, Weltbank und WTO sollen sich an Nachhaltigkeit, Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten messen lassen.
  41. Die Entscheidungen von IWF, Weltbank und WTO sollen transparent sein.
  42. Die Stimmrechte in IWF, Weltbank und WTO sollen die Interessen der Entwicklungsländer stärker berücksichtigen.
  43. Die Internationale Arbeitsorganisation soll gestärkt werden.
  44. Deutschland unterstützt den Aufbau regionaler Organisationen nach dem Vorbild von Europarat und OSZE in anderen Weltregionen.
  45. Die Sozialistische Internationale soll als Bündnis sozialdemokratischer Parteien eine stärkere Rolle erhalten.
  46. Krisenprävention gilt als effizienteste Sicherheitspolitik.
  47. Dauerhafter Frieden erfordert die Überwindung struktureller Konfliktursachen wie Hunger, Armut und Ressourcenmangel.
  48. Krieg wird als Mittel der Politik abgelehnt.
  49. Die Bekämpfung von Korruption bleibt ein Ziel der Armutsbekämpfung.
  50. Gute Regierungsarbeit in Entwicklungsländern wird gefördert.
  51. Entwicklungsländer werden systematisch entschuldet.
  52. Aids, Seuchen und Epidemien werden als Teil der Armutsbekämpfung bekämpft.
  53. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen weltweit gilt als Voraussetzung für Demokratie, globale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung.
  54. Die Industrieländer öffnen im Rahmen der Welthandelsorganisation ihre Märkte für Entwicklungsländer.
  55. Die Subventionierung von Agrarexporten der Industrieländer wird schrittweise reduziert und schließlich beendet.
  56. Eine neue Politik effektiver Rüstungskontrolle, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung wird verfolgt.
  57. Sämtliche auf deutschem Boden lagernden Atomsprengköpfe werden abgezogen.
  58. Ziel ist eine atomwaffenfreie Welt.
  59. Die Urananreicherung wird unter internationale Kontrolle gestellt.
  60. Der Einsatz von Atomwaffen wird international rechtsverbindlich geächtet.
  61. Der Weltraum bleibt frei von Waffen.
  62. Konventionelle Rüstungsgüter werden verstärkt begrenzt und kontrolliert.
  63. Bestehende multilaterale Abrüstungsverträge werden gestärkt und ausgebaut.
  64. Produktion und Export von Landminen und Streubomben werden verboten.
  65. Deutschland strebt weder Herstellung noch Besitz noch Anwendung von Massenvernichtungswaffen an.
  66. Es gilt eine strenge Rüstungsexportpolitik.
  67. Bei Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter sind Menschenrechte, gute Regierungsführung und das Verbot von Waffenlieferungen in Konfliktregionen maßgeblich.
  68. Deutschland übernimmt Verantwortung bei der Wiederherstellung von Staatlichkeit und zivilgesellschaftlichen Strukturen in zerfallenden Staaten.
  69. Das Militär kommt beim internationalen Kampf gegen den Terror nur als letzte Option zum Einsatz.
  70. Jede Aufweichung des Völkerrechts wird auch angesichts des Terrorismus abgelehnt.
  71. Die Friedenspolitik setzt vorrangig auf die Vorbeugung gegen Konflikte.
  72. Bundeswehreinsätze werden stets in ein Konzept politischer, diplomatischer, wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und kultureller Maßnahmen eingebettet.
  73. Die Mittel für zivile Krisenprävention und Krisenreaktion werden erhöht.
  74. Die Instrumente ziviler Krisenprävention und Krisenreaktion werden ausgebaut.
  75. Militärische Mittel bleiben das letzte Mittel.
  76. Soldatinnen und Soldaten werden auch zur Friedensstabilisierung nur eingesetzt, wenn andere Mittel nicht ausreichen.
  77. Die Wehrpflicht wird fortentwickelt.
  78. Die Freiwilligkeit beim Wehrdienst wird gestärkt.
  79. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird auch international durchgesetzt.
  80. Europäische Friedenspolitik konzentriert sich auf Diplomatie, Dialog, Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten sowie wirtschaftliche Entwicklungshilfe in Konfliktregionen.
  81. Die EU erhält eine gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
  82. Die Armeen der Mitgliedstaaten wachsen enger zusammen.
  83. Langfristig wird eine europäische Armee aufgebaut.
  84. Der Einsatz einer europäischen Armee muss parlamentarisch legitimiert werden.
  85. Angestrebt wird eine friedlichere und gerechtere Welt.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung14
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung9

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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