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Klima, Umwelt und Naturschutz

Forderungen der Grünen in Sachsen-Anhalt

158 Forderungen im Politikfeld „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 („Nur mit Grün wird Zukunft draus.“). Bei 41 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm der Grünen.

Klima, Umwelt und Naturschutz 158
  1. Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sollen angesichts von Extremwetter, Ökosystemverlust und Artenrückgang erheblich verstärkt werden.

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  2. Ein wirksamer Natur- und Artenschutz soll die biologische Vielfalt dauerhaft sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren.

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  3. Die EU-Wiederherstellungsverordnung soll zum Erhalt naturnaher Lebensräume schnell umgesetzt werden.

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  4. Die Land- und Forstwirtschaft soll an der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme beteiligt werden.

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  5. Das Verbandsklagerecht der anerkannten Umweltverbände wird sichergestellt.

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  6. Das Land soll eine verbindliche Naturschutzstrategie mit einem Aktionsplan erhalten.

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  7. Ein NATURA-2000-Sofortprogramm soll die Erarbeitung aller erforderlichen Managementpläne beschleunigen.

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  8. Alle Flächen des Nationalen Naturerbes werden als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

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  9. Vereine und Institutionen, die sich dem Schutz der Verantwortungsarten widmen, werden auskömmlich finanziert und personell gut ausgestattet.

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  10. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht soll rückgängig gemacht und sein Schutz wieder im Bundesnaturschutzrecht verankert werden.

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  11. Jagdrechtliche Regelungen des Landes sollen auf einem unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Wolfsmanagement beruhen und Abschüsse nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulassen.

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  12. Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz soll als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt und entsprechend weiterentwickelt werden.

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  13. Gipsabbau in Schutzgebieten wird abgelehnt.

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  14. Die im Landesentwicklungsplan 2010 im Biosphärenreservat festgelegten Vorranggebiete für Natur und Landschaft sollen auf ganzer Fläche erhalten bleiben.

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  15. Das Biosphärenreservat wird durch verlässliche Finanzierung und ausreichendes Personal strukturell gestärkt.

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  16. Das Schutzgebiet soll perspektivisch länderübergreifend weiterentwickelt werden.

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  17. Das Naturmonument Grünes Band soll langfristig und auskömmlich finanziert werden.

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  18. Die Errichtung eines Besucherzentrums am Grünen Band soll vorangetrieben werden.

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  19. Das Grüne Band soll so weiterentwickelt werden, dass es Naturschutz, Erinnerungskultur und sanften Tourismus vereint.

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  20. In jedem Landkreis soll mindestens ein Landschaftspflegehof zur Biotopentwicklung aufgebaut werden.

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  21. Die Biodiversitätsstrategie des Landes wird fortgeschrieben.

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  22. Die Rote-Liste-Kartierungen sollen fortlaufend erfolgen, um den Gefährdungsstatus von Arten aktuell zu erfassen.

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  23. Zusätzliche Schutzgebiete sollen für ein umfassendes Biotopverbundsystem ausgewiesen werden, insbesondere in Bergbaufolgelandschaften.

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  24. Ein Moorschutzprogramm soll entwickelt werden.

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  25. Ein Förderprogramm für Auen soll entwickelt werden.

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  26. Das Ehrenamt im Umweltschutz soll gezielt gefördert werden.

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  27. Die Naturschutzverbände sollen gestärkt werden.

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  28. Eine Naturschutzakademie zur Wissensvermittlung sowie zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Naturschutz soll aufgebaut werden.

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  29. Umweltbildungsstationen sollen landesweit gesichert und ausreichend finanziert werden.

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  30. Die Förderung von Kleinprojekten in Naturschutz, Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung soll weitergeführt werden.

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  31. Das Land stellt die Kofinanzierung von EU- und bundesfinanzierten Naturschutzprogrammen sicher.

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  32. Bodenversiegelung soll vermieden werden, um insbesondere die fruchtbaren Schwarzerden zu erhalten.

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  33. Flächenverbrauch und Flächenversiegelung sollen verringert werden.

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  34. Bis 2050 sollen im Durchschnitt null Hektar neue Siedlungs- und Verkehrsflächen ausgewiesen werden.

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  35. Neu versiegelte Flächen sollen durch Renaturierung und Entsiegelung ausgeglichen werden.

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  36. Nicht genutzte Asphaltflächen sollen entsiegelt werden.

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  37. Ein Entsiegelungskataster zur Erfassung versiegelter Flächen soll eingeführt werden.

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  38. Industrie-, Verkehrs- und Gewerbeflächen sollen vorrangig für neue Nutzungen wiederverwendet werden.

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  39. Ein landesweiter Bodenschutzplan soll Böden als endliche Ressource erhalten.

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  40. Schadstoffeinträge in Böden sollen reduziert werden.

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  41. Die Altlastensanierung soll vorangetrieben werden.

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  42. Lärmvorsorge und Lärmschutz sollen etwa durch Lärmschutzwände oder begrünte Barrieren ausgebaut werden.

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  43. Lärmaktionspläne sollen gesundheitsschädliche Belastungen systematisch erkennen und verringern.

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  44. Kommunale Dunkelstrategien, die nächtliche Beleuchtung auf das notwendige Maß beschränken, sollen gefördert werden.

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  45. Das Land soll an Aufklärungskampagnen wie der „Earth Night“ teilnehmen oder eigene regionale Initiativen gegen Lichtverschmutzung entwickeln.

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  46. Lichtverschmutzung soll in das Naturschutzgesetz aufgenommen werden.

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  47. Eine naturnahe und biodiversitätsfreundliche Stadtgestaltung mit weniger unnötigem Licht und Lärm soll gefördert werden.

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  48. Die Sternenparks in der Altmark und im angrenzenden Wendland sollen als länderübergreifendes Lichtschutzgebiet anerkannt werden.

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  49. Sachsen-Anhalt soll seinen Beitrag zur nationalen, europäischen und internationalen Verantwortung im Klimaschutz leisten.

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  50. Sachsen-Anhalt soll bis 2035 klimaneutral werden.

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  51. Ein umfassendes Klimaanpassungskonzept soll die Folgen der Klimakrise abmildern.

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  52. Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sollen gezielt auf kommunaler Ebene gefördert werden.

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  53. Ein verbindliches und kontrollierbares Klimaschutzgesetz mit ambitionierten Minderungszielen soll beschlossen werden.

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  54. Das Land soll eine ehrgeizige Klimaschutzstrategie mit verlässlichem Handlungsrahmen für Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft erhalten.

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  55. Klimaschutz soll als Staatsziel in Artikel 35 der Landesverfassung aufgenommen werden.

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  56. Natürliche Kohlenstoffsenken wie Wälder und Moore sollen erhalten, wiederhergestellt und gestärkt werden.

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  57. Auf Bundesebene soll ein Klimageld eingeführt werden, über das die Erträge der CO2-Bepreisung direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen.

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  58. Eine vorsorgeorientierte Klimaanpassungsstrategie soll insbesondere vulnerable Gruppen vor den Folgen der Erwärmung schützen.

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  59. Zur Klimaanpassung gehören kühlende, vernetzte Grünflächen in Städten und flächendeckender Hitzeschutz.

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  60. Wasser als bedrohte Ressource soll geschützt werden.

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  61. Die Wasserentnahmeentgelte für Großverbraucher sollen auf das Niveau anderer Bundesländer angehoben werden.

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  62. Die Grundwasserneubildung soll gefördert werden.

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  63. Das Trinkwasser soll regelmäßig überwacht werden.

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  64. Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sollen die Trinkwasserressourcen und die Artenvielfalt in Gewässern sichern.

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  65. Diffuse Einträge von Bodenmaterial, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in die Einzugsgebiete der Flüsse sollen reduziert werden.

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  66. Kläranlagen sollen forciert mit einer vierten Reinigungsstufe gegen schwer abbaubare Spurenstoffe ausgebaut werden.

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  67. Nähr- und Schadstoffeinträge in Gewässer sollen reduziert und Wasserschutzgebiete vor Schadstoff- und Nitratbelastungen geschützt werden.

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  68. Einleitungen von Stoffen in Gewässer sollen verstärkt kontrolliert und Verstöße geahndet werden.

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  69. Schadstoffeinleitungen sollen langfristig verboten werden.

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  70. Das Wasserhaushaltsgesetz soll konsequent umgesetzt werden, um einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen.

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  71. Eine umfassende Gewässerbewirtschaftungsstrategie soll erarbeitet werden.

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  72. Natürliche Flusslandschaften sollen zur Auenrenaturierung wiederhergestellt und Altarme von Flüssen angebunden werden.

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  73. Weitere Fördermittel sollen für die Renaturierung von Seen, Mooren und Fließgewässern sowie die Entrohrung von Fließgewässern bereitgestellt werden.

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  74. An der Elbe sollen gezielte Maßnahmen zur Sohlstabilisierung vorgenommen werden.

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  75. Buhnen und Steinschüttungen an der Elbe sollen zum Schutz der Mittelelbe zurückgebaut werden.

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  76. Der Hochwasserschutz soll technische und natürliche Maßnahmen kombinieren.

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  77. Der natürliche Wasserrückhalt in der Fläche soll durch naturnahen Hochwasserschutz gefördert und gestärkt werden.

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  78. Natürliche Gewässerstrukturen und wassernahe Biotope sollen als Lebensraum und Wasserspeicher erhalten werden.

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  79. Die Wiedervernässung von Mooren, Waldgebieten und Nasswiesen soll verstärkt gefördert werden.

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  80. Ziel sind stabile, klimaresiliente und artenreiche Wälder, die ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig sind.

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  81. Für den Umbau zu klimastabilen Wäldern werden klare Ziele und Maßnahmen festgelegt.

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  82. Landesbehörden sollen beim Umbau zu naturnahen, klimaangepassten Mischwäldern eng mit Flächeneigentümern und Naturschutzorganisationen zusammenarbeiten.

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  83. Naturverjüngung hat im Wald Vorrang.

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  84. Das Schwammwald-Konzept soll in Sachsen-Anhalt stärker etabliert werden.

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  85. Hecken sollen gepflegt und neu angepflanzt werden, um Widerstandsfähigkeit und Biodiversität zu erhöhen.

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  86. Der Streuobstanbau soll besser gefördert werden.

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  87. Problematische Stoffe wie PFAS, Glyphosat und hormonaktive Substanzen sollen konsequent verboten werden.

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  88. Naturschutz soll Landwirtinnen und Landwirte als Partner verstehen, und die Landwirtschaft soll naturschützend wirtschaften.

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  89. Kooperative Konzepte, in denen Betriebe Naturschutzmaßnahmen gemeinsam betriebsübergreifend umsetzen, werden befürwortet.

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  90. Für Arten- und Naturschutzprogramme soll durch enge Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz mehr Raum geschaffen werden.

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  91. Traditionelle Kulturlandschaften wie Streuobstwiesen, Heiden, Magerrasen, artenreiches Dauergrünland, Hecken und Baumreihen sollen verstärkt gefördert werden.

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  92. Wasser soll in der Landschaft gehalten werden, etwa durch Kleinspeicher, Feuchtgrünland, Hecken und den Rückbau überdimensionierter Meliorationssysteme.

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  93. Die Wasserverfügbarkeit soll verbessert und die ökologische Resilienz gefördert werden.

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  94. Regionale Wasserkreisläufe sollen gestärkt werden.

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  95. Bewässerung soll nur dort zugelassen werden, wo sie ökologisch sinnvoll und unvermeidbar ist.

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  96. Tiere sind Mitgeschöpfe, denen ein gutes Leben ermöglicht werden soll.

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  97. Das Tierschutzrecht soll zeitnah novelliert und konsequent angewendet werden.

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  98. Im Verantwortungsbereich des Landes soll sofort aus allen invasiven Tierversuchen ausgestiegen werden, die für die biomedizinische Grundlagenforschung oder die angewandte medizinische Forschung nicht zwingend notwendig sind.

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  99. Nach dem Vorbild Niedersachsens soll ein verpflichtender Hundeführerschein eingeführt werden.

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  100. Der illegale Welpenhandel soll durch konsequente und transparente Kontrolle von Herkunft, Gesundheit und Registrierung von Hunden eingedämmt werden.

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    1. Kommunen und Landkreise sollen Informations- und Aufklärungsangebote erhalten, um Katzenschutzverordnungen, etwa zur Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, leichter einführen zu können.
    2. Das Landesgesetz soll so angepasst werden, dass Kreise und Gemeinden flächendeckende Katzenschutzverordnungen erlassen können, wobei kreisweite Regelungen Vorrang haben.
    3. Beratung und Information zur Eindämmung von Animal Hoarding sollen verstärkt werden.
    4. Es soll ein bundesweites Register für Tierhaltungs- und Betreuungsverbote eingeführt werden.
    5. Für die Privathaltung von Tieren soll eine Positivliste eingeführt werden.
    6. Gefährliche Wildtiere sollen aus der Privathaltung ausgeschlossen werden, mit Ausnahmen nur bei Befähigungsnachweis.
    7. Die Veterinärämter sollen gestärkt werden, um das Verbot von Qualzuchten besser zu kontrollieren und durchzusetzen.
    8. Beiß- und Angriffstraining im privaten Gebrauchshundesport soll verboten werden.
    9. Mindestanforderungen an Haltung, Platzangebot und Beschäftigung von Tieren in privater Haltung sollen artgerecht durchgesetzt werden.
    10. Tierheime sollen verlässlich durch das Land finanziert werden.
    11. Es soll ein Tierschutzfonds eingerichtet werden.
    12. Zirkusse sollen ohne Tiere auskommen.
    13. In Sachsen-Anhalt sollen klare Regelungen zur Haltung und Zurschaustellung von Tieren geschaffen werden.
    14. Tierbasierte Attraktionen auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen sollen verboten werden.
    15. Tierfreundliche Unterhaltungsangebote ohne Tierleid sollen gefördert werden.
    16. Zoologische Einrichtungen sollen zu wissenschaftsbasierten Einrichtungen mit Fokus auf Artenerhaltung und -schutz statt Unterhaltung weiterentwickelt werden.
    17. Zuchtprogramme der Zoos sollen messbar auf die Wiederansiedlung gefährdeter Arten ausgerichtet werden.
    18. Der Import von Wildtieren aus der freien Wildbahn wird abgelehnt, sofern er nicht alternativlos der Rettung einer akut bedrohten Population dient.
    19. Zoos sollen verpflichtet werden, artgerechte und überprüfbare Standards zu erfüllen.
    20. Die Schonzeiten für Wildtiere sollen verlängert werden.
    21. Die Jagdzeiten sollen verkürzt werden.
    22. Tierschutzwidrige Jagd- und Trainingsmethoden wie Fallen im Wald, Schliefanlagen und die Abrichtung von Hunden an lebenden Tieren sollen verboten werden.
    23. Es sollen jagdfreie Gebiete eingerichtet werden, insbesondere in Natur- und Wildschutzgebieten.
    24. Der Abschuss von Hunden und Katzen bei der Jagd soll verboten werden.
    25. Der Ausbau erneuerbarer Energien erfolgt im Einklang mit Natur- und Artenschutz.
    26. Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden Maßnahmen für Strukturvielfalt wie Hecken und Totholzhaufen verpflichtend festgeschrieben.
    27. Alle fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien nach § 37 Abs. 1a EEG werden verpflichtend festgeschrieben.
    28. Die Abscheidung, der Transport und die unterirdische Speicherung von CO2 (CCS) werden abgelehnt.
    29. Vorrang hat die Minimierung von CO2-Emissionen durch Prozessinnovationen, Stoffkreisläufe und Suffizienz.
    30. Abfälle werden stärker als Rohstoffe verstanden und möglichst lange im Wirtschaftskreislauf gehalten.
    31. Abfallvermeidung und regionale Kreislaufwirtschaft haben große Priorität.
    32. Für Sachsen-Anhalt wird gemeinsam mit Industrie, Kommunen, Entsorgern und Umweltverbänden ein Zero-Waste-Leitbild entwickelt.
    33. Das Abfallgesetz wird geändert, um verbindliche Regeln für die Kreislaufwirtschaft zu schaffen.
    34. Recyclingfähige Stoffe können leichter aus der Abfallwirtschaft entnommen und wiederverwendet werden.
    35. Ein Reparaturbonus nach Thüringer Modell unterstützt Reparaturen defekter Geräte finanziell.
    36. Reparaturwerkstätten, Repair-Cafés, Second-Hand-Shops und Initiativen zur Müllvermeidung werden gestärkt.
    37. Kommunale Verpackungssteuern auf Einwegverpackungen und Einwegbesteck im Außer-Haus-Verkauf werden zugelassen.
    38. Bildungs- und Informationskampagnen stärken das Bewusstsein für Mülltrennung und Recycling.
    39. Auf neue Deponien für belastete mineralische Abfälle wie Bauschutt wird verzichtet.
    40. Überregionale Mülltransporte werden gestoppt.
    41. Regionale Verwertungsmethoden für Abfälle werden ausgebaut.
    42. Neue Nutzungsmöglichkeiten für Abfälle wie Bauschutt als Wärmespeicher werden gesucht.
    43. Deponiemengen werden langfristig verringert.
    44. Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abfällen und Abwässern werden unterstützt.
    45. Alle Hochschulen arbeiten spätestens 2030 klimaneutral.
    46. Das Land unterstützt die Klimaneutralität der Hochschulen mit Investitionsprogrammen.
    47. Ein Klimaschutzfonds für Hochschulen wird eingerichtet.
    48. Ein „Pakt für nachhaltige Hochschulen“ von Landesregierung, Hochschulen, Studierendenwerken und Klimainitiativen wird initiiert.
    49. Stellen im Klimaschutzmanagement und in Nachhaltigkeitsbüros der Hochschulen werden verstetigt.
    50. Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstellen werden als Daueraufgaben in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen verankert.
    51. Kreislaufwirtschaft, CO2-Neutralität und Ressourceneffizienz, etwa beim Recycling von Batterien, Solar- und Windanlagen, werden gefördert.
    52. Auf Bundesebene wird ein Deponieverbot für Gipsabfälle nach österreichischem Vorbild angestrebt.
    53. Zur Klimaanpassung wird verstärkt auf das Prinzip der Schwammstadt und Schwammlandschaft gesetzt.
    54. Dach- und Fassadenbegrünung sowie grüne Gleise werden gefördert.
    55. Der tägliche Flächenverbrauch soll bis 2030 deutlich sinken, das 30-Hektar-Ziel wird eingehalten und gegenüber Kommunen eingefordert.
    56. Bis 2050 soll ein Netto-Null-Flächenverbrauch erreicht sein, sodass Versiegelung nur mit Entsiegelung erfolgt.
    57. Tourismus soll naturverträglich statt übernutzend sein und Naturschutz mit ziviler Nutzung verbinden.
    58. Die Colbitz-Letzlinger Heide soll friedlich und naturverträglich für Erholung und Naturtourismus genutzt werden.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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