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Forderungen der Grünen in Baden-Württemberg

Bildung, Wissenschaft und Forschung

382 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 („Stabil in bewegten Zeiten – Baden-Württemberg kann es“). Bei 84 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Grünen.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 382
  1. Ausgaben für Bildung gelten als notwendig, weil fehlende Bildung teurer ist.

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  2. Junge Menschen werden auf dem Weg in Ausbildung, Gründung oder Studium bestmöglich begleitet.

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  3. Die berufliche Bildung und die Gleichwertigkeit von Master und Meister werden gestärkt.

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  4. Ein Deep-Tech-Forschungsprogramm wird aufgelegt.

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  5. Der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Produkte und Lösungen wird beschleunigt.

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  6. Der Innovationscampus „Health and Life Science Alliance“ wird gestärkt.

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  7. Der Innovationscampus „Mobilität der Zukunft“ wird ausgebaut.

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  8. Gründergeist wird bereits in Schulen und Hochschulen gefördert.

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  9. In ausgewählten Regionen wird die Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen mit Unternehmen und Start-ups gefördert.

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  10. Die Meisterausbildung wird für die Auszubildenden kostenlos.

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  11. Die Meisterprämie wird erhöht.

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  12. Die Hochschulen werden zur Deckung des Bedarfs an akademischen Fachkräften weiterhin verlässlich finanziert.

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  13. Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, sich schnell an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.

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  14. Kinder- und Ganztagsbetreuung werden ausgebaut, um Familie und Beruf besser vereinbar zu machen.

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  15. Die akademische Weiterbildung, etwa von Ingenieurinnen und Ingenieuren an Hochschulen, wird ausgebaut.

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  16. In einem Innovationscampus „Energie & Klimaschutz“ sollen Wissenschaft, Innovation und Politik für ein Energiesystem mit 100 Prozent Erneuerbaren verknüpft werden.

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  17. Die Wissenschaft soll frei und eigenständig bleiben.

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  18. Innovationen, die das Land voranbringen, sollen gefördert werden.

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  19. Bildung soll allen offenstehen.

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  20. Aus Ideen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen konkrete Lösungen entstehen.

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  21. Der Wissenstransfer in die Praxis wird gestärkt.

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  22. Ausgründungen aus der Wissenschaft werden gefördert.

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  23. Weitere Forschungseinrichtungen, etwa zu Krebs- und Herz-Kreislauf-Therapien und KI-Anwendungen, werden aufgebaut.

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  24. Der neue Innovationscampus „Sicherheit und Verteidigung“ soll sich auf Luft- und Raumfahrt konzentrieren.

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  25. In der Sicherheits- und Verteidigungsforschung sollen geistes- und sozialwissenschaftliche Perspektiven einbezogen und gestärkt werden.

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  26. Die Materialwissenschaft soll als weitere Schlüsseltechnologie ausgebaut werden.

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  27. Forschungsergebnisse sollen schneller auf den Markt oder in die Anwendung gebracht werden.

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  28. Die Forschungsförderung für Schlüsseltechnologien wird gestärkt, damit Projekte auf Bundes- und EU-Förderprogramme vorbereitet sind.

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  29. Die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie Fraunhofer- und Max-Planck-Instituten wird intensiviert.

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  30. Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sollen in ihrer Forschung gezielt gestärkt werden.

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  31. Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sollen mehr Mittel erhalten.

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  32. Der Innovationscampus „Nachhaltigkeit“ soll zum Zentrum klimarelevanter Forschung werden.

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  33. Die „Health and Life Science Alliance“ Heidelberg/Mannheim soll um ein Cluster Biotechnologie erweitert werden.

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  34. Der Wissenstransfer in die Praxis soll als Dienstaufgabe im Landeshochschulgesetz verankert werden.

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  35. Mit der Initiative QuantumBW sollen Spitzenforschung, Start-ups und Unternehmen in der Quantentechnologie weiter vernetzt werden.

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  36. Die Zusammenarbeit von Universitätsklinika, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen wird durch den Ausbau des 4U-Verbunds und des Forums Gesundheitsstandort BW gefördert.

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  37. Die gerontologische Forschung wird vorangetrieben.

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  38. Der Verbund der Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim soll zum deutschen Spitzenreiter der Medizinforschung weiterentwickelt werden.

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  39. Tierversuche sollen verringert und wo möglich durch tierfreie Methoden ersetzt werden.

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  40. Tierfreie Methoden sollen umfassend gefördert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  41. Strukturelle Hürden für tierfreie Methoden sollen abgebaut werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  42. Die 3R-Zentren sollen ausgebaut werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  43. Die Landesförderung für Alternativen zu Tierversuchen soll erhöht werden.

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  44. Perspektivisch wird ein Ausstieg aus Tierversuchen angestrebt.

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  45. Die vielfältige Hochschullandschaft soll auch künftig gesichert werden.

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  46. Exzellenzuniversitäten sowie Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Duale Hochschule sollen gleichwertig gestärkt werden.

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  47. Die Spitzenplätze des Landes bei der Innovation sollen ausgebaut werden.

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  48. Hochschulen sollen geschützt, gestärkt und verlässlich finanziert werden.

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  49. Die Sanierungsoffensive für Hochschulgebäude soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.

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  50. In der nächsten Legislaturperiode soll eine „Hochschulfinanzierungsvereinbarung IV“ mit hoher Grundfinanzierung und Verlässlichkeit geschlossen werden.

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  51. Studiengebühren für ausländische Studierende werden abgeschafft.

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  52. Internationale Spitzenforscher, deren Wissenschaftsfreiheit in ihren Herkunftsländern bedroht ist, werden gezielt angeworben.

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  53. Forschungseinrichtungen werden unterstützt, Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen mehr Sicherheit und Freiheit zu geben.

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  54. Die Stimme von Nachwuchswissenschaftlern in der akademischen Selbstverwaltung soll gestärkt werden.

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  55. Der „Preis für mutige Wissenschaft“ wird weiterentwickelt.

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  56. Der Zugriff etwa von Start-ups auf Ergebnisse öffentlicher Forschung soll deutlich verbessert werden.

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  57. Der Frauenanteil unter den Professuren und in den Hochschulleitungen soll weiter erhöht werden.

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  58. Hochschulen sollen als Räume des offenen Diskurses gesichert werden.

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  59. An Hochschulen wird gegen Antisemitismus, Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit und jede andere Diskriminierung vorgegangen.

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  60. Der Austausch zwischen Gesellschaft und Wissenschaft wird gefördert.

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  61. Hochschulräume sollen als Teil der Stadtentwicklung stärker für eine Mehrfachnutzung erschlossen werden.

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  62. Die Zusammenarbeit von Kommunen, Land und Hochschulen bei der Mehrfachnutzung von Hochschulräumen wird vorangetrieben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  63. Die europäische Forschungszusammenarbeit wird für die technologische Souveränität Europas gestärkt.

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  64. Eine sichere und strategische europäische Forschungsdateninfrastruktur soll geschaffen werden, um Forschungsdaten vor Löschung und Spionage zu schützen.

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  65. Das Land übernimmt einen Teil der Betriebskosten der Ganztagesbetreuung an Grundschulen mit 600 Millionen Euro bis 2030.

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  66. Alle sollen ein Leben lang beste Bildung erhalten.

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  67. Das Bildungssystem soll unabhängig von Schulform oder Herkunft Platz für jeden bieten.

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  68. Hindernisse werden beseitigt und jedes Kind erhält die Unterstützung, die es zur Entfaltung seiner Talente braucht.

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  69. Kinder mit schwierigen Startbedingungen wie Behinderung, gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlenden Sprachkenntnissen erhalten besondere Unterstützung.

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  70. Bildung soll den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg entkoppeln.

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  71. Schulen und Kitas setzen auf zeitgemäßes Lernen und Lehren.

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  72. Für Schulen und Kitas gelten klare Qualitätsanforderungen und gute Rahmenbedingungen.

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  73. Bildungseinrichtungen erhalten mehr Freiräume für Entscheidungen vor Ort.

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  74. Frühkindliche Bildung und Grundschule stehen besonders im Fokus.

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  75. Maßnahmen wie SprachFit, multiprofessionelle Teams und sozialindexbasierte Ressourcensteuerung werden flächendeckend verankert, verstetigt und weiterentwickelt.

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  76. Entscheidend ist die Qualität von Schule und Unterricht unabhängig von der Schulform.

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  77. Die Aus- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte steht besonders im Fokus.

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  78. Das Bildungssystem soll sich an den Kindern orientieren und ihren individuellen Bildungserfolg sowie das Wohlergehen aller Beteiligten in den Mittelpunkt stellen.

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  79. Berufliche und akademische Bildung sind gleich wichtig.

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  80. Das Land braucht hervorragende Hochschulen.

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  81. Die Meisterausbildung soll kostenlos sein.

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  82. Die Verzahnung von Schulen und Kitas mit der Welt außerhalb wird gefördert.

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  83. Schulen und Kitas setzen auf eine echte Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.

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  84. Moderne Schulinfrastruktur, sinnvolle Lernmittelausstattung, digitale Bildung und sanierte Schulhäuser sind wichtig.

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  85. Kein Talent darf verloren gehen, weil das Geld für ein Studium fehlt.

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  86. Weiterbildung für alle Menschen wird gefördert, um Fachkräfte zu sichern.

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  87. Jugendliche ohne Abschluss oder Ausbildung erhalten gezielte Unterstützung.

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  88. Baden-Württemberg soll wieder ein leistungsstarkes, gerechtes und zukunftsfähiges Bildungsland werden.

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  89. Jedes Kind in Baden-Württemberg soll mit den besten Startchancen ins Leben gehen.

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  90. Die Umsetzung des Orientierungsplans für die frühkindliche Bildung wird verbindlicher.

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  91. Familien sollen sich unabhängig von Wohnort und Einkommen auf ein verlässliches und qualitätsvolles Kita-Angebot verlassen können.

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  92. Erzieherinnen und Erzieher werden durch multiprofessionelle Teams entlastet.

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  93. Die regionalen Fachberatungen für Inklusion an Kitas werden landesweit ausgebaut.

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  94. Multiprofessionelle Teams in Kitas werden gestärkt.

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  95. Mehr Fachkräfte für Sprachbildung, Sozialarbeit und Inklusion kommen an die Kitas.

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  96. Die inklusive Öffnung sonderpädagogischer Schulkindergärten wird unterstützt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Kita-Öffnungszeiten sollen verlässlich sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher wird ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Der „Direkteinstieg Kita“ wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Die Weiterqualifizierung von Tagespflegepersonen zu sozialpädagogischen Fachkräften soll den Personalmangel in Kitas verringern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Die Kommunen werden bei den Kita-Kosten entlastet.
    2. Wege zu mehr Beitragsgerechtigkeit wie sozial gestaffelte Kita-Gebühren werden aufgezeigt.
    3. Langfristiges Ziel ist eine vollständig kostenfreie Kita.
    4. Die Kita-Finanzierung aus Landesmitteln wird verbessert, um Beitragserhöhungen zu begrenzen.
    5. Das letzte Kita-Jahr wird verbindlich.
    6. Das letzte Kita-Jahr wird gebührenfrei.
    7. Die Finanzierungssystematik der Ganztagsbetreuung wird im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruchs überprüft.
    8. Die Lesestrategie des Landes wird intensiviert.
    9. Das Programm „SprachFit“ wird fortgeführt.
    10. „SprachFit“ wird um die Förderung mathematischer Vorläuferfähigkeiten erweitert.
    11. Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kita und Schule wird bedarfsgerecht durch additive Angebote für intensives Sprachlernen ergänzt.
    12. Die Einbeziehung und Wertschätzung der Herkunftssprachen soll den Erwerb der Bildungssprache stärken.
    13. Das „Startchancen-Programm BW“ wird auf weitere Schulen und Kitas in sozial herausfordernden Lagen ausgeweitet.
    14. Die zusätzlichen Mittel werden nach einem Sozialindex verteilt.
    15. Multiprofessionelle Teams in Kitas werden gestärkt.
    16. Mehr Fachkräfte für Sprachbildung, Sozialarbeit oder Inklusion kommen in die Kitas.
    17. Kitas brauchen Strukturen, die echte Teamarbeit ermöglichen.
    18. Die Umsetzung des Orientierungsplans für die frühkindliche Bildung wird verbindlicher.
    19. Ein kindbezogener Fachkraft-Kind-Schlüssel wird angestrebt.
    20. Inklusive Bildungsangebote werden unter Einbeziehung der Schulkindergärten gestärkt.
    21. Strukturelle Hürden beim Zugang zu frühkindlicher Bildung für benachteiligte Kinder werden abgebaut.
    22. Die Kommunen werden unterstützt, den Weg zum Kitaplatz weniger bürokratisch und niedrigschwellig zu gestalten.
    23. Eine proaktive Begleitung von Familien soll den Einstieg in frühkindliche Bildung erleichtern.
    24. Schulen sollen zu den Kindern passen, nicht umgekehrt.
    25. Durch erweiterte Gestaltungsspielräume vor Ort sollen Bedingungen geschaffen werden, unter denen jedes Kind seine Stärken entfalten kann.
    26. Kinder und Jugendliche erhalten die benötigte Unterstützung und Räume, die ihre Entwicklung stärken.
    27. Leistungsstarke und hochbegabte Kinder werden mit individuellen Angeboten gefördert.
    28. Mit dem Sozialindex werden künftig mehr Ressourcen dort eingesetzt, wo sie besonders gebraucht werden.
    29. Medienbildung und Informatik sollen als Querschnittsthema überall verfolgt werden.
    30. Bibliotheken sowie Kreis- und Landesmedienzentren werden in der Fläche gestärkt.
    31. Bibliotheken und Medienzentren werden stärker mit zivilgesellschaftlichen Akteuren vernetzt.
    32. Das Medienzentrengesetz wird reformiert.
    33. Finanzbildung zu Geld, Steuern, Versicherungen und Vorsorge wird in den Schulen verankert.
    34. Neue Studienplätze im Lehramtsstudium werden geschaffen.
    35. Wege für Quer- und Direkteinstiege in den Lehrerberuf werden vereinfacht.
    36. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sollen im Referendariat gut vorbereitet und zum Berufseinstieg motiviert werden.
    37. Ein zweiter Einstiegstermin in das Referendariat zur Jahresmitte wird geprüft.
    38. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, deren Vorbereitungsdienst zum Schuljahresende endet, werden über die Sommerferien weiterbezahlt.
    39. Die Qualität aller Lehramtsstudiengänge soll verbessert werden.
    40. Das Lehramtsstudium erhält einen stärkeren Praxisbezug.
    41. Pädagogische Anteile im gymnasialen Lehramtsstudium werden verstärkt.
    42. Das Land investiert weiter in den Ausbau der Ganztagsangebote.
    43. Die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen wird gestärkt.
    44. Schulleitungen von Ganztagsschulen, beginnend mit Ganztagsgrundschulen, werden durch administratives Personal entlastet.
    45. Die Organisation der Mittagszeit an Ganztagsgrundschulen wird verbessert.
    46. Der Ganztag soll gemeinsam mit den Kommunen allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Schulform offenstehen.
    47. Alle Kinder und Jugendlichen sollen entlang ihrer gesamten Bildungsbiografie von der Krippe bis zum Übergang in Ausbildung oder Studium bedarfsorientiert begleitet werden.
    48. Erfahrungen und Förderbedarfe von Kindern müssen zwischen den Bildungseinrichtungen nahtlos weitergegeben werden.
    49. Die Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen wird gestärkt.
    50. Die Entlastungsstunden für Grundschullehrkräfte, die den Übergang von der Kita in die Grundschule begleiten, werden erhöht.
    51. Die bestehenden Schülerakten werden zu einer Bildungsakte vereinheitlicht.
    52. Eine individuelle Bildungs-ID wird für eine durchgängige Dokumentation entlang des Bildungswegs eingeführt.
    53. Die Kommunen werden bei der Bildungs-ID einbezogen.
    54. Die Bildungs-ID wird deutschlandweit kompatibel ausgestaltet.
    55. Das Kompass-4-Verfahren zur Wahl der weiterführenden Schulart wird evaluiert.
    56. Alle Kita-Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten ein zusätzliches, verbindliches Sprachtraining im letzten Kita-Jahr.
    57. Für Kinder ohne die nötigen vorschulischen Fertigkeiten wird nach der Kita eine „Juniorklasse“ eingerichtet.
    58. In den ersten beiden Grundschulklassen gibt es für Kinder mit fortbestehendem Bedarf jeweils zwei ergänzende Sprachförderstunden.
    59. Beginnend an allen Startchancen-Schulen erhalten alle Kinder ein ausgewogenes, nachhaltiges und kostenfreies Mittagessen.
    60. In Krippen, Kitas und Schulen werden die Voraussetzungen für eine sichere Verpflegung von Kindern mit Lebensmittelunverträglichkeiten, Zöliakie, Allergien und Autoimmunerkrankungen geschaffen.
    61. Kinder und junge Menschen erhalten das Recht, selbst mitgebrachte sichere Lebensmittel in der Mensa zu verzehren.
    62. Die Unterstützung im Schulalltag soll von der Unterstützung durch das Elternhaus entkoppelt werden.
    63. Der Zugang zu Lernförderung und individueller Unterstützung im Schulalltag soll gerecht sein.
    64. Innerschulische Hilfsangebote wie „Lernen mit Rückenwind“ werden weiter ausgebaut.
    65. Die Integration von Kindern mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrung an Schulen wird gestärkt.
    66. Der bisher von Konsulaten organisierte muttersprachliche Unterricht wird in ein staatlich verantwortetes Angebot überführt.
    67. Der islamische Religionsunterricht wird in Kooperation mit Universitäten und Hochschulen fortgesetzt.
    68. Muslimischen Kindern soll eine fundierte religiöse Bildung und Erziehung zu Mündigkeit und Toleranz ermöglicht werden.
    69. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht der beiden großen Kirchen wird verstärkt gefördert.
    70. Das Fach Ethik wird ergänzend zum konfessionellen Unterricht stufenweise für alle Jahrgangsstufen eingeführt.
    71. Modelle einer intensiveren Kooperation des Fachs Ethik mit dem konfessionellen Unterricht werden unterstützt.
    72. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und ihre Einbeziehung sind für den Schulerfolg besonders wichtig.
    73. Grundschulen sollen als Familiengrundschulzentren zu Anlaufstellen für Netzwerke zur Unterstützung von Familien im Quartier werden können.
    74. Der Bildungserfolg soll von den Voraussetzungen des Elternhauses entkoppelt werden.
    75. Unterrichtskonzepte, die Hausaufgaben stärker in den Unterricht verlagern, werden unterstützt.
    76. Übungen und Vertiefungsaufgaben werden verstärkt in den Unterricht integriert.
    77. Möglichst viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen einen allgemeinbildenden Schulabschluss erreichen.
    78. Ein Aktionsplan soll gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention mehr gelingende inklusive Bildung an Schulen ermöglichen.
    79. Für inklusive Bildung werden Regionalbudgets eingeführt.
    80. Die Personalausstattung für inklusive Bildung soll gerecht sein.
    81. Gezielte Aus- und Weiterbildung für inklusive Bildung wird gestärkt.
    82. Die Schulbegleitung wird neu mit den Kommunen abgestimmt.
    83. Das Annelie-Wellensiek-Zentrum für inklusive Bildung wird weiter gefördert und ausgebaut.
    84. Durch geförderte Schulsanierungen werden bauliche Barrieren abgebaut.
    85. Eltern und Kinder sollen zwischen guten inklusiven und spezifisch sonderpädagogischen Angeboten wählen können.
    86. Langzeiterkrankte Kinder sollen phasenweise online am Schulleben teilnehmen können.
    87. Bildung in Baden-Württemberg soll Anschluss an die nationale und internationale Leistungsspitze halten.
    88. Der Fokus liegt auf hoher Qualität beim Lehren und Lernen.
    89. Schulen erhalten mehr Freiräume.
    90. Schulleitungen und Lehrkräfte werden von Verwaltungsaufgaben entlastet.
    91. Schulnetzwerke zur Verbreitung erfolgreicher Qualitätskonzepte werden gefördert.
    92. Schulen erhalten ein Budget für Innovationen.
    93. Die datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung wird weiter vorangebracht.
    94. Professionelle Standards in Beratung und Fortbildung werden weiterentwickelt.
    95. Die Schulaufsicht wird im Sinne einer dialogorientierten Entwicklungsberatung gestärkt.
    96. Handlungsleitend soll die gemeinsame Verantwortung aller Akteure im Schulsystem für das Erreichen von Zielen sein.
    97. Zahlungsprozesse an Schulen wie Ausflugsgelder und Klassenkassen werden vereinfacht und möglichst digital und bargeldlos organisiert.
    98. Selbstbestimmtes, projektorientiertes, fächerübergreifendes und forschendes Lernen soll die Verantwortung der Schülerinnen und Schüler für ihren Lernerfolg stärken.
    99. Digitale Formate und der reflektierte Einsatz künstlicher Intelligenz sollen individuelle Lernprozesse unterstützen.
    100. Eine zeitgemäße Prüfungskultur mit prozessorientiertem Arbeiten und kompetenzorientierter Bewertung wird eingeführt.
    101. Durch unterschiedliche Prüfungsformen sollen neurodivergente Menschen besser ins Schulsystem integriert werden.
    102. Im Unterricht werden verstärkt Gesundheitskompetenzen vermittelt.
    103. Der Sportunterricht soll modern und differenziert auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen.
    104. Der Sportunterricht soll eine positive Lernumgebung bieten, die den Wettkampfgedanken als motivierendes Element einschließt.
    105. Im Sportunterricht sollen soziale Werte wie Teamgeist, Fairness und Respekt vermittelt werden.
    106. Schule soll jungen Menschen ermöglichen, Gemeinschaft zu gestalten und ihre Stimme zu finden.
    107. Die Wirksamkeit der Leitperspektiven der Bildungspläne wird zehn Jahre nach ihrer Einführung evaluiert.
    108. Die Anwendung der Leitperspektiven in der Unterrichtspraxis wird weiterentwickelt.
    109. Die Leitperspektiven werden verbindlicher gestaltet.
    110. Demokratie- und Medienbildung werden über integrierte und projektgebundene Formate stärker ausgebaut.
    111. Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, etwa bei Schulentwicklungsprozessen.
    112. Schülervertretungen und Eltern werden etwa beim Umbau von Schulen eingebunden.
    113. In Projekten mit Vereinen, Zivilgesellschaft und Unternehmen sollen Schülerinnen und Schüler Verantwortung für ihr Umfeld übernehmen können.
    114. Medienbildung, Quellenkritik und kritisches Denken werden gezielt gefördert.
    115. Junge Menschen sollen über Funktionsweise, Chancen und Risiken von KI aufgeklärt werden, um KI-Mündigkeit aller Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
    116. Das Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ wird verstetigt.
    117. Für das Fach „Informatik und Medienbildung“ werden Bildungspläne aufgebaut.
    118. Für das Fach „Informatik und Medienbildung“ werden qualifizierte Lehrkräfte gewonnen.
    119. Medien- und Demokratiebildung in der Lehrerausbildung werden gestärkt.
    120. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischer Medienpädagogik wird gestärkt.
    121. Die laufende Nachqualifizierung der vorhandenen Fachkräfte wird beobachtet und kontinuierlich verbessert.
    122. Für Medienpädagoginnen und -pädagogen wird ein neuer Weg ins Lehramt geschaffen.
    123. Neue Fachstandards für das Berufsbild Lehrkraft für Medienpädagogik werden entwickelt.
    124. In der Lehrkräfteausbildung soll mehr Bewusstsein für die Lebensrealitäten queerer Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.
    125. Kompetenzen im diskriminierungsfreien Umgang mit queeren Kindern und Jugendlichen in Unterricht und Schulleben werden gestärkt.
    126. Gemeinsam mit Bildungsträgern aus der Community soll eine Schulkultur gefördert werden, in der sich queere Schülerinnen und Schüler sicher und akzeptiert fühlen.
    127. Jede Schülerin und jeder Schüler soll im Laufe der Schullaufbahn mindestens eine Gedenkstätte zu NS-Gewaltverbrechen besuchen.
    128. Die Fördermöglichkeiten für Gedenkstättenfahrten werden ausgebaut.
    129. Die Förderung von Gedenkstättenfahrten wird vereinfacht und den Schulen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand bereitgestellt.
    130. Das Thema „Zusammenleben der Generationen“ wird stärker in die Lehr- und Bildungspläne der Schulen eingebracht.
    131. Kulturelle Bildung in der Schule soll Schülerinnen und Schülern neue Erfahrungsräume eröffnen.
    132. Verlässliche Ganztagsangebote über den Unterricht hinaus sollen Schulen zu echten Lebensräumen machen.
    133. Die Kommunen werden bei investiven Maßnahmen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern weiter unterstützt.
    134. Die Umsetzung eines Qualitätsrahmens für ein rhythmisiertes, verbindliches und für Eltern kostenfreies Ganztagsschulmodell wird gefördert.
    135. Schulen sollen so ausgestattet sein, dass sie attraktive Lern- und Lebensorte sind.
    136. Ganztagsschulen erhalten feste Ruheräume für Kinder.
    137. Kinder im Ganztag erhalten ein warmes und gesundes Mittagessen.
    138. Die Kooperation zwischen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften im Ganztag wird gestärkt.
    139. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern in der kommunalen Bildungslandschaft wird gefördert.
    140. Schulen und Schulhöfe sollen baulich moderne Pädagogik mit ausreichend Platz, guter Ausstattung und digitaler Infrastruktur ermöglichen.
    141. Schulgebäude sollen funktional, sicher, gesundheitsfördernd und klimafest sein.
    142. Bewegungsfördernde Schulhöfe sollen außerhalb des Schulbetriebs von der Öffentlichkeit genutzt werden können.
    143. Schulen sollen Orte sein, an denen sich Kinder wohl und sicher fühlen.
    144. Das Land unterstützt die Kommunen weiterhin bei Sanierung und Modernisierung von Schulen mit Fokus auf Raumkonzepte für kooperatives und inklusives Lernen.
    145. Im Schulbauförderprogramm des Landes wird eine „Innovationskomponente“ eingeführt.
    146. Schulen sollen durch Sanierung schrittweise barrierefreier werden.
    147. Bei Sanierungen wird eine gute Belüftung von Aufenthalts- und Klassenräumen unterstützt.
    148. Der Bau von Schulsport- und Schwimmstätten wird im Schulbauförderprogramm stärker unterstützt.
    149. Schulträger werden bei der Antragstellung von Bürokratie entlastet.
    150. Schulen sollen sich räumlich in das umliegende Quartier öffnen.
    151. Angebote zur Unterstützung der psychischen Gesundheit in Schulen und Bildungseinrichtungen werden gestärkt.
    152. Gesundheitsförderliche Lernbedingungen werden angestrebt.
    153. Schulen werden bei der Umsetzung von Konzepten gegen Mobbing und Gewalt unterstützt.
    154. Evidenzbasierte Programme zur Stressbewältigung und mentalen Gesundheit von Schülern und Lehrkräften werden unterstützt.
    155. Die schulpsychologischen Angebote werden erweitert.
    156. Schulpsychologische Angebote werden um präventive Ansätze wie Gruppenangebote an Schulen ergänzt.
    157. Zusätzliche, langfristig gesicherte Stellen in der Schulpsychologie werden geschaffen.
    158. Die Landeszuschüsse zur Schulsozialarbeit werden erhöht, sodass das Land ein Drittel der Kosten übernimmt.
    159. Steigende Kosten der Schulsozialarbeit werden zügig in der Zuschusshöhe abgebildet.
    160. Mit dem Digitalpakt 2.0 und Landesmitteln wird der Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen gefördert.
    161. Die Vergabe der Digitalpaktmittel wird bürokratiearm gestaltet.
    162. Gemeinsam mit den Schulträgern sollen dauerhaft mehr IT-Fachkräfte an die Schulen gebracht werden.
    163. Das wachsende Aufgabenspektrum der Lehrkräfte darf nicht zu Überforderung führen.
    164. Alle Lehrkräfte sollen die nötige Ausbildung, Ausstattung und Unterstützung erhalten.
    165. Die Fächerkoordination in Lehramtsstudiengängen wird evaluiert.
    166. Begleitprogramme für das Referendariat werden etabliert.
    167. Die Bedingungen für die berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften werden überprüft.
    168. Räume für die Zusammenarbeit von Lehrkräften werden langfristig ausgebaut.
    169. Grundschullehrkräfte werden künftig nach A13/E13 bezahlt.
    170. Die Professionalisierung von Grundschullehrkräften wird durch kontinuierliche Fortbildung gestärkt.
    171. Flexible Arbeitsmodelle wie Teilzeit bleiben für Lehrkräfte offen.
    172. Reflektierte Praxisanteile im Lehramtsstudium, etwa durch das Projekt „Lehr:Werkstatt“, werden gestärkt.
    173. Der duale Master im Lehramtsstudium wird zeitnah evaluiert.
    174. Integrierte Studiengänge wie der duale Master im Lehramtsstudium werden ausgeweitet.
    175. Mehr Studierende sollen für die Schularten der Sekundarstufe I und die Sonderpädagogik gewonnen werden.
    176. Der Ausbau multiprofessioneller Teams an Schulen mit pädagogischen Assistenzen, Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Ganztagspersonal und Verwaltungsunterstützung wird vorangetrieben.
    177. Die Kapazitäten im Lehramtsstudium werden flexibel an den Bedarf angepasst.
    178. Schulleitungen werden durch zielgerichtete Fortbildungen gestärkt.
    179. Schulleitungen werden durch mehr administratives Fachpersonal von Verwaltungsaufgaben entlastet.
    180. Gymnasiale Oberstufen an Gemeinschaftsschulen sollen möglichst flächendeckend angeboten werden.
    181. Schulversuche zur digital-hybriden Oberstufe und zu Oberstufen-Verbünden mit allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien werden unterstützt.
    182. Wo keine eigene Oberstufe oder kein Verbund möglich ist, wird die Kooperation mit beruflichen Gymnasien gestärkt.
    183. Mit einer Enquete-Kommission des Landtags wird ein breiter, evidenz- und wissenschaftsbasierter Dialog über die Weiterentwicklung der Sekundarschulen geführt.
    184. Alle Schulen erhalten eine gute Unterrichtsversorgung, die die besonderen Herausforderungen der einzelnen Schule berücksichtigt.
    185. Die Ressourcenzuweisung an Schulen aller Schularten wird fair und transparent gestaltet und orientiert sich an Aufgabenprofil, Klassengrößen und sozialer Zusammensetzung der Schülerschaft.
    186. Personalbudgets und flexible Personalstrategien vor Ort sollen die Gestaltungsspielräume der Schulleitungen erhöhen.
    187. Deutlich mehr Jugendliche sollen ihre angestrebten Schulabschlüsse erreichen.
    188. Jugendliche ohne angestrebten Abschluss sollen dennoch eine weitgehend selbstbestimmte Zukunft haben.
    189. Für junge Menschen werden auffangende und begleitende Angebote geschaffen, die eine Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
    190. Die Übergänge von Vorbereitungsklassen und VABO in die Ausbildungsvorbereitung an beruflichen Schulen werden besonders in den Blick genommen.
    191. Kinder in Vorbereitungsklassen und Jugendliche im VABO werden so gefördert, dass sie bis zum Eintritt in AV/AVdual oder eine Berufsausbildung mindestens Sprachniveau B1 erreichen.
    192. Eine Ausbildung im Handwerk soll wieder attraktiver werden.
    193. Junge Menschen sollen an allen Schulen mit dem Handwerk in Kontakt kommen.
    194. Projekte, in denen Frauen aus dem Handwerk als Botschafterinnen Schülerinnen und Schüler erreichen, werden unterstützt.
    195. Berufsschulen werden bestens und zeitgemäß ausgestattet.
    196. Mit dem Projekt „Frauen im Handwerk“ werden Frauen für eine Handwerksausbildung gewonnen und junge Handwerkerinnen unterstützt.
    197. Das Studium soll überall höchste Qualität bieten und den Absolventinnen und Absolventen echte berufliche Chancen eröffnen.
    198. Bildung soll allen offenstehen, auch Studierenden mit Behinderungen.
    199. Die Ausbildung in Pflege, Gesundheits- und Sozialberufen wird praxisnah gestaltet.
    200. Allgemeine und berufliche Bildung sollen gleichermaßen gestärkt werden.
    201. Die Gleichstellung akademischer und beruflicher Bildungsabschlüsse wird vorangetrieben.
    202. Die Ausbildungsvorbereitung (AV/AVdual) an Berufsschulen wird erhalten und gestärkt.
    203. Programme zur individuellen Begleitung bei Berufsfindung und Berufseinstieg werden auch an allgemeinbildenden Schulen etabliert.
    204. Das Netzwerk Teilzeitausbildung, das vor allem Alleinerziehenden und gesundheitlich beeinträchtigten Menschen eine Ausbildung ermöglicht, wird gestärkt.
    205. Alle jungen Menschen sollen erfolgreich ins Berufsleben starten können.
    206. Das Angebot der assistierten Ausbildung soll bekannter gemacht werden.
    207. Die Bildungs-ID erfasst die Bildungskarriere in ihrer Breite als Grundlage für zielgenaue Förderung.
    208. Daten der Bildungs-ID sollen Grundlage für zielgenaue Aus- und Weiterbildungsangebote im Erwerbsleben sein.
    209. Bei Schülerinnen und Schülern ohne berufliche Anschlussperspektive können Daten der Bildungs-ID mit den Jobcentern geteilt werden, um den Übergang in berufsbildende Maßnahmen zu erleichtern.
    210. Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis werden bis zur Vollendung des zwölften Schulbesuchsjahrs berufsschulpflichtig.
    211. Jugendliche in einem Ausbildungsverhältnis bleiben bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem sie 21 Jahre alt werden.
    212. Bei im Jugendalter zugewanderten Jugendlichen werden Sprachstand, Fachkenntnisse und Potenziale getestet, um passende Bildungsentscheidungen und Förderangebote zu ermöglichen.
    213. VABO- und VKL-Klassen werden mit qualifizierten Ressourcen ausgebaut, um Kindern und Jugendlichen mit geringen Deutschkenntnissen den Übergang in den Regelunterricht zu erleichtern.
    214. Für Jugendliche, für die bewährte schulische Bildungsgänge ungeeignet erscheinen, werden Lernwerkstätten geschaffen.
    215. Die Lernwerkstätten stehen auch zugewanderten Jugendlichen ohne oder mit unzureichender formeller Schulbildung offen.
    216. Lernwerkstätten verbinden intensive Sprachförderung, mathematische Grundbildung und handlungsorientiertes Lernen in praktischen Projekten mit individueller Betreuung.
    217. Die Berufsorientierung wird weiter gestärkt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schule und Wirtschaft weiterentwickelt.
    218. Für Berufe mit großem Fachkräftemangel werden Ausbildungspaten- und Vorstellungsprogramme an Schulen intensiviert.
    219. Projektschulen, die Einblicke in Handwerk, Industrie und Pflege ermöglichen, werden gefördert.
    220. Das Land stellt Mittel bereit, um Ausbildung solidarisch zu finanzieren und kleinere Betriebe zu entlasten.
    221. Eine Ausbildungsoffensive Baden-Württemberg wird auf den Weg gebracht.
    222. Die Ausbildungsbedingungen in Baden-Württemberg sollen verbessert werden, um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Ausbildung zu stärken.
    223. Der lokale Aufbau von Auszubildendenwerken, die Wohnraum, Beratung und soziale Unterstützung für Auszubildende bereitstellen, wird unterstützt.
    224. Überbetriebliche Bildungsstätten im Handwerk werden gestärkt und weiterentwickelt.
    225. In die Sanierung und Modernisierung überbetrieblicher Bildungsstätten wird gezielt investiert.
    226. Die Meisterprämie wird so erhöht, dass die Meisterausbildung kostenlos ist.
    227. Das Pilotprojekt „Freiwilliges Berufsorientierungsjahr“ wird gemeinsam mit Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften landesweit ausgerollt.
    228. Die Kooperation zwischen Universitäten und Handwerk wird gezielt ausgebaut, um Innovationen wie ökologisches Bauen zu verankern.
    229. Projekte wie „Walz 4.0“, in denen Auszubildende im Handwerk und Studierende zusammenarbeiten, werden landesweit unterstützt.
    230. Lehrkräfte sollen im Rahmen ihrer Weiterbildung Stationen im Handwerk durchlaufen.
    231. Das Studium soll bezahlbar sein.
    232. Die Landeszuschüsse an die Studierendenwerke werden erhöht.
    233. Die Zuschüsse an die Studierendenwerke werden langfristig dynamisiert, um inflationsbedingte Mehrkosten auszugleichen.
    234. Die Mitbestimmung der Studierenden über die Verfasste Studierendenschaft wird beibehalten.
    235. Ein Studierendenkongress des Landes mit Studierendenvertretungen, Hochschulleitungen, Studierendenwerken, Politik und zufällig ausgewählten Studierenden wird etabliert.
    236. In den Mensen soll eine möglichst regionale, gesunde und bezahlbare Ernährung angeboten werden.
    237. Die BAföG-Bearbeitungszeiten werden durch Digitalisierung und Bürokratieabbau verkürzt.
    238. Gegenüber dem Bund wird auf vereinfachende Neuregelungen beim BAföG hingewirkt.
    239. Für Studierende, die als Erste in ihrer Familie studieren, werden zugeschnittene Beratungsangebote geschaffen.
    240. Mehr Frauen sollen für MINT-Studiengänge gewonnen werden.
    241. Die allgemeine Grundförderung der Weiterbildung soll auf das Niveau vergleichbarer Flächenländer angehoben werden.
    242. Das Land bleibt verlässlicher Partner der Volkshochschulen und der kirchlichen Weiterbildungsträger.
    243. Die Finanzierung des Landesnetzwerks Weiterbildungsberatung wird dauerhaft gesichert.
    244. Das Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung wird gesetzlich verankert.
    245. Allen Menschen sollen berufliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote offenstehen.
    246. Die Programme zur Zweitausbildung werden verstetigt.
    247. Für Erwachsene mit geringen Basiskompetenzen, Deutsch- oder Digitalkenntnissen sind passende Angebote zur Alphabetisierung und Grundbildung erforderlich.
    248. Die Landesstrategie zur Förderung der Alphabetisierung und Grundbildung wird fortgeführt und finanziell abgesichert.
    249. Die Strukturen der wissenschaftlichen Weiterbildung an den Hochschulen werden weiter auf- und ausgebaut.
    250. Die Mittel der Hochschulen zur Vernetzung mit der Wirtschaft werden ausgebaut.
    251. Gegenüber EU und Bund wird auf eine Vereinfachung der Rechtslage hingewirkt.
    252. Das Naturkundemuseum Stuttgart mit dem Kompetenzzentrum KomBioTa soll in die Leibniz-Gemeinschaft aufgenommen werden.
    253. Tierschutzbildung wird Bestandteil schulischer und außerschulischer Lernangebote.
    254. Die Bildungsangebote zur Ernährung von der Kita bis zur Berufsschule werden ausgebaut.
    255. Die Ausbildungsangebote für Fahrradberufe werden verbessert.
    256. Für die Ausbildung in Fahrradberufen wird ein zweiter Standort eingerichtet.
    257. Ein Lehrstuhl für Ingenieurswissenschaften im Bereich Fahrradtechnik wird gegründet.
    258. Medizinstudierende im praktischen Jahr sollen eine existenzsichernde Mindestvergütung erhalten.
    259. Im praktischen Jahr sollen hochwertige Lehre in den Kliniken und die Anerkennung von Krankheitstagen gesichert werden.
    260. Beratungs- und Fortbildungsangebote zu Schutzkonzepten für Lehrkräfte werden ausgebaut.
    261. Es werden mehr Schulpsychologen eingesetzt.
    262. Das Pilotprojekt zum Freiwilligen Pädagogischen Bildungsjahr wird ausgeweitet.
    263. Bewegungsfreundliche Schulen werden gestärkt.
    264. Feste Bewegungszeiten für Kinder und Jugendliche werden gefördert.
    265. Im Ganztag wird die Kooperation mit Sportvereinen vertieft.
    266. Sportbezogene Forschung und Bildung mit Blick auf Digitalisierung, Gesundheit und Nachhaltigkeit wird vorangetrieben.
    267. Die Medienbildung aller Menschen wird gefördert, nicht nur in Schulen.
    268. Die Aufklärung über Antisemitismus in den Schulen wird gestärkt.
    269. Die Ausbildung künftiger Juristinnen und Juristen wird modern und praxisnah gestaltet.
    270. Die Qualität der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren wird weiter verbessert.
    271. In der juristischen Ausbildung werden Inhalte wie IT-Recht, Datenschutzrecht und Migrationsrecht verankert.
    272. Die Europaschulen im Land werden besser vernetzt.
    273. Grenzüberschreitende Begegnungen junger Menschen, Erasmus+ und grenzüberschreitende duale Ausbildung werden weiter gestärkt.
    274. Bestehende Hemmnisse für grenzüberschreitenden Austausch junger Menschen werden abgebaut.
    275. Der Universitätsverbund EUCOR wird als grenzübergreifender Wissenschaftsraum ausgebaut.
    276. Die Landesmittel für die Beteiligung der Hochschulen an Europäischen Hochschulallianzen werden verstärkt.
    277. Die Hochschulen werden befähigt, European Degrees innerhalb europäischer Netzwerke zu etablieren.
    278. Austausch und Vernetzung von Studierenden und Lehrenden innerhalb und außerhalb Europas werden vorangetrieben.
    279. Europäische Austauschprogramme wie Erasmus+ sollen stärker von Auszubildenden genutzt werden.
    280. Mehr Auszubildende sollen eine grenzüberschreitende duale Ausbildung absolvieren können.
    281. Europapolitische Inhalte werden an den Schulen vertieft vermittelt.
    282. Die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in Bildung für nachhaltige Entwicklung und Globalem Lernen wird gestärkt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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