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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 170 neu, 35 geändert, 8 unverändert, 101 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu legt der Entwurf einen Schwerpunkt auf Gewalt gegen Frauen, etwa mit Spezialgerichten gegen häusliche Gewalt nach spanischem Vorbild, Femizid als eigenem Mordmerkmal und dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Hinzu kommen Krisenvorsorge und der Schutz kritischer Infrastruktur mit ausfallsicheren Rechenzentren und Drohnenabwehr sowie der Kampf gegen organisierte Kriminalität und Geldwäsche. Statt die Analysesoftware Palantir nur abzulehnen, soll die Polizei nun aus ihrer Nutzung aussteigen. Nicht mehr genannt werden die 2022 geforderte Korrektur der Polizeirechtsverschärfungen von 2018, die Abschaffung anlassloser Kontrollen und der Ersatzfreiheitsstrafen sowie ein versammlungsfreundlicheres Landesrecht. Das Gewicht verschiebt sich weg von der Begrenzung staatlicher Befugnisse, hin zu Schutz, Krisenfestigkeit und Strafverfolgung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (170)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Die Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen und Sicherheitsbehörden zum Schutz der Schieneninfrastruktur wird gefördert.
  2. Bei Verdacht auf Gewalt gegen Kinder werden familiengerichtliche und strafrechtliche Verfahren konsequent verzahnt.
  3. Kinder und Jugendliche sollen in Verfahren, die sie betreffen, tatsächlich Gehör finden.
  4. Offene Drogenszenen werden verhindert und der öffentliche Raum wird geschützt.
  5. Illegales Glücksspiel wird bekämpft, indem Zahlungsströme und der Zugang zu illegalen Online-Angeboten unterbunden werden.
  6. Gegenüber Angriffen auf die Gesellschaft braucht es einen starken Staat mit professioneller Polizei und handlungsfähiger Justiz.
  7. Gegenüber Feinden der Demokratie im In- und Ausland tritt der Staat entschlossen auf.
  8. Die Frauenförderung in der Justiz wird fortgeführt.
  9. Die Diversitätsförderung in der Justiz wird gestärkt.
  10. Rechtsstaatsbildung wird stärker im Arbeitsalltag der gesamten Justiz verankert.
  11. Künstliche Intelligenz in der Justiz dient als Assistenz und ersetzt keine Menschen.
  12. Künstliche Intelligenz wird in der Justiz genutzt, muss aber festgelegten Regeln folgen.
  13. Algorithmen dürfen in der Justiz Fakten strukturieren und Daten aufbereiten, aber nie urteilen.
  14. Beim Einsatz von KI-Werkzeugen in Gerichtsverfahren gilt eine lückenlose Informations- und Dokumentationspflicht.
  15. In der Justiz werden souveräne europäische KI-Modelle eingesetzt.
  16. Barrierefreie, KI-gestützte Justizlotsen sollen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zum Recht verschaffen.
  17. Im Justizministerium wird eine zentrale Resilienztaskforce zum Schutz der Justizbediensteten vor Einschüchterung eingerichtet.
  18. Der Justizvollzug verbindet Sicherheit mit Unterstützung für ein straffreies Leben nach der Entlassung.
  19. Behandlung, Therapie, Bildung und Qualifizierung im Justizvollzug werden gefördert.
  20. Der offene Vollzug wird als Baustein der Wiedereingliederung erhalten.
  21. Der offene Vollzug wird besser gegen Missbrauch und Einflussnahme durch organisierte Kriminalität abgesichert.
  22. Kontrollen und Korruptionsprävention in Justizvollzugsanstalten werden gestärkt.
  23. Besonders sensible Abläufe im Justizvollzug werden überprüft.
  24. Die Sicherheitsstandards in Justizvollzugsanstalten werden kontinuierlich weiterentwickelt.
  25. Familien von Inhaftierten, insbesondere deren Kinder, werden stärker berücksichtigt.
  26. Die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW“ wird finanziell abgesichert.
  27. Kind- und familiengerechte Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten im Justizvollzug werden gestärkt.
  28. Enge soziale Bezugspersonen und Pflegefamilien werden im Justizvollzug als Familie anerkannt.
  29. Organisierte Kriminalität wird bekämpft, indem ihre Strukturen zerschlagen und Finanzströme und Geschäftsmodelle ins Visier genommen werden.
  30. Die Zusammenarbeit aller Behörden bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche wird weiter gefördert.
  31. Interdisziplinäre Teams sollen Polizei, Justiz und Finanzbehörden bei der Strafverfolgung schneller zusammenarbeiten lassen.
  32. Vermögen aus dubioser Herkunft soll konsequent abgeschöpft werden.
  33. Der Kampf gegen organisierte Kriminalität wird interdisziplinär und international geführt.
  34. Umweltkriminalität wird als ernsthafte Straftat behandelt.
  35. Die konsequente Aufklärung des Cum-Ex-Steuerbetrugs bleibt eine vorrangige Aufgabe der Strafverfolgung.
  36. Die Spezialeinheit Cum-Ex bei der Staatsanwaltschaft Köln wird weiterhin unterstützt.
  37. Eine enge Vernetzung aller beteiligten Stellen in Land und Bund mit der Spezialeinheit Cum-Ex wird sichergestellt.
  38. Bei jungen Menschen soll verhindert werden, dass sich kriminelle Karrieren verfestigen, und ein Ausstieg gelingen.
  39. Bei Kinder- und Jugendkriminalität werden Konsequenzen und Prävention zusammengedacht.
  40. Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz sollen enger und verbindlicher zusammenarbeiten.
  41. Straffällige junge Menschen sollen Verantwortung für ihre Taten übernehmen und zugleich eine reale Chance auf einen Ausstieg erhalten.
  42. Bei jungen Intensivtätern soll früh reagiert werden, bevor sich Kriminalität verfestigt.
  43. Das Programm „Kurve kriegen“ wird gemeinsam mit den Trägern ausgebaut.
  44. Häuser des Jugendrechts, in denen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe zusammenarbeiten, werden flächendeckend eingerichtet.
  45. Der Rechtsstaat soll für den Fall gewappnet werden, dass extreme Parteien Regierungsverantwortung übernehmen.
  46. Das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften soll nach dem Vorbild der Selbstbindung des Justizministeriums reformiert werden.
  47. Einzelweisungen an Staatsanwaltschaften sollen verbindlich abgesichert und auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt werden.
  48. Für Weisungen an Staatsanwaltschaften sollen klare Begründungs-, Dokumentations- und Transparenzpflichten gelten.
  49. Die Polizei soll eine transparente Fehlerkultur pflegen.
  50. Die Polizei soll resilient und für neue Bedrohungslagen gut gerüstet sein.
  51. Angriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte werden entschieden verurteilt.
  52. Die Polizei erhält eine moderne, praxistaugliche Ausstattung.
  53. Einsatztraining und regelmäßige Fortbildung der Polizei werden ausgebaut.
  54. Die Qualifizierung von Führungskräften der Polizei wird gefördert.
  55. Die Kriminalassistenzen werden nach erfolgreicher Evaluation landesweit verankert.
  56. Kriminalassistenzen sollen Aufgaben übernehmen, für die keine hochqualifizierten Ermittler nötig sind.
  57. Die Polizei soll leistungsfähige digitale Werkzeuge erhalten.
  58. Sensible staatliche Daten müssen bei polizeilichen Auswertungen unter staatlicher Kontrolle bleiben.
  59. Für die polizeiliche Datenanalyse soll eine bürgerrechtssensible europäische Alternative geschaffen werden.
  60. Automatisierte Datenanalyse der Polizei braucht klare gesetzliche Grundlagen.
  61. Beim Einsatz automatisierter Datenanalyse gilt strenge Verhältnismäßigkeit.
  62. Beim Einsatz automatisierter Datenanalyse haben menschliche Entscheidungen Vorrang.
  63. Die Polizeibeauftragte erhält eine angemessene Ausstattung.
  64. Der Bekanntheitsgrad der Polizeibeauftragten soll erhöht werden.
  65. Die Daten aus Kontrollquittungen werden statistisch ausgewertet, um diskriminierende Kontrollmuster zu erkennen.
  66. Der Einsatz von Bodycams bei der Polizei wird ausgewogen weiterentwickelt.
  67. Bei der Polizei sollen Spezialisierung und Bürgernähe verbunden werden.
  68. Bezirksbeamte sollen als feste Ansprechpartner vor Ort präsent sein und lokale Akteure, Schulen, Vereine und soziale Einrichtungen vernetzen.
  69. Bezirksbeamte sollen stärker auf Prävention, Konfliktvermittlung und die Lösung lokaler Sicherheitsprobleme setzen.
  70. Digitale Bezirksbeamte sollen auf Plattformen und in digitalen Räumen für Kinder und Jugendliche ansprechbar sein und Präventionsarbeit leisten.
  71. Für den Kommunalen Ordnungsdienst werden verbindliche landesweite Ausbildungsstandards geschaffen.
  72. Rassismus und Diskriminierung haben in der Polizei keinen Platz.
  73. Professionelles Handeln der Polizei soll gestärkt werden.
  74. Bei Grenzüberschreitungen in der Polizei wird konsequent reagiert.
  75. Die Alltagsreflexion für Polizeikräfte mit Bürgerkontakt wird weiterentwickelt und stärker in den Alltag integriert.
  76. Der regelmäßige Austausch zwischen Polizei und unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen wird gefördert.
  77. Die Polizei wird besser auf Einsätze mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen vorbereitet.
  78. Das Einsatztraining der Polizei mit Fokus auf Deeskalation und den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen wird ausgebaut.
  79. Es sollen regionale Netzwerke zwischen Polizei, psychiatrischer Versorgung, Medizin und psychosozialen Hilfen entstehen.
  80. Die Polizei soll entlastet werden, wo eigentlich gesundheitliche oder psychosoziale Hilfe gebraucht wird.
  81. Polizeieinsätze, bei denen Menschen getötet oder lebensgefährlich verletzt werden, sollen unabhängig untersucht werden.
  82. Ermittlungen zu Polizeieinsätzen mit Todesfolge oder lebensgefährlichen Verletzungen sollen von einer nicht benachbarten Kreispolizeibehörde geführt werden.
  83. Rechtsextreme Netzwerke und Strukturen werden mit Nachdruck verfolgt.
  84. Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft sollen bei Prävention und Früherkennung von Extremismus enger zusammenarbeiten.
  85. Der Verfassungsschutz soll auf neue Bedrohungslagen vorbereitet sein.
  86. Neue oder weitergehende Befugnisse der Sicherheitsbehörden müssen mit klaren gesetzlichen Grenzen und starker Kontrolle verbunden sein.
  87. Die Arbeit gegen auslandsbezogene rechtsextreme Ideologien wird interdisziplinär gestärkt.
  88. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit auslandsbezogenen rechtsextremen Ideologien wird gefördert.
  89. Lehrstühle, Fach- und Anlaufstellen zu auslandsbezogenen rechtsextremen Ideologien werden gestärkt.
  90. Fachkräfte etwa aus Polizei und Verfassungsschutz sollen für auslandsbezogene rechtsextreme Ideologien sensibilisiert werden.
  91. Transnationale Repression wird gemeinsam mit demokratischen Stimmen in der Diaspora bekämpft.
  92. Politisch Verfolgte, die hier leben, sollen besser vor Spionage und Einschüchterung durch ausländische Geheimdienste geschützt werden.
  93. Die Expertise von Diasporagesellschaften soll stärker in die behördliche Aufklärungsarbeit einbezogen werden.
  94. Sicherheitspolitik soll nicht nach aufsehenerregenden Einzelfällen oder der Nationalität von Tätern ausgerichtet werden.
  95. Die Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen soll beendet werden, wo sie unnötig Menschen mit Migrationshintergrund stigmatisiert.
  96. Unabhängige Wissenschaft wird stärker in die Sicherheitspolitik eingebunden.
  97. Risiken, vorhandene Fähigkeiten und Lücken im Katastrophenschutz werden nach einheitlichen Maßstäben erfasst.
  98. Ein handlungsfähiger Katastrophenschutz und eine gut vorbereitete Bevölkerung gehören zusammen.
  99. Spontane Hilfsbereitschaft der Bevölkerung soll besser vorbereitet und in bestehende Einsatzstrukturen eingebunden werden.
  100. Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ergänzt einen starken Katastrophenschutz, ersetzt ihn aber nicht.
  101. Für staatliche Aufgaben wird eine krisenfeste Infrastruktur mit ausfallsicheren Rechenzentren, redundanten Kommunikationswegen, geschützten Datenzugängen und Notstromversorgung aufgebaut.
  102. Für Verwaltung, Polizei, Justiz, Katastrophenschutz und kritische Landesaufgaben werden klare Notfallstrukturen geschaffen.
  103. Kritische Daten und Systeme des Staates müssen auch in Krisen verfügbar bleiben.
  104. Sicherheitsrelevante Daten werden nicht veröffentlicht.
  105. Für Landesbehörden werden regelmäßige Stresstests für Krisenlagen durchgeführt.
  106. Krisenstäbe werden regelmäßig aus- und fortgebildet.
  107. Es werden ressortübergreifende Krisenübungen der Landesbehörden durchgeführt.
  108. Bestehende Notfall- und Krisenstrukturen werden überprüft, modernisiert und technisch so ausgestattet, dass der Staat im Ernstfall arbeitsfähig bleibt.
  109. Das Land unterstützt insbesondere kleinere Kommunen, die spezielle Fähigkeiten für den Krisenfall nicht selbst vorhalten können.
  110. Die ressortübergreifende Koordinierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen wird gebündelt.
  111. Die vorhandenen Strukturen des KRITIS-Schutzes werden zu einer leistungsfähigen zentralen Stelle ausgebaut.
  112. Eine regelmäßige Betreiberkonferenz von Land, Kommunen, Sicherheitsbehörden und Betreibern bewertet Bedrohungen, Schutzbedarfe und Unterstützungsbedarf kritischer Infrastrukturen.
  113. Es werden klare rechtliche Voraussetzungen für den gezielten Einsatz moderner Video- und Sensorsysteme im Umfeld besonders gefährdeter Anlagen geschaffen.
  114. Es werden klare rechtliche Voraussetzungen für Drohnendetektion und -abwehr im Umfeld besonders gefährdeter Anlagen geschaffen.
  115. Mittel des Bundes für Bevölkerungsschutz und Resilienz sollen tatsächlich bei Ländern und Kommunen ankommen.
  116. Zwischen Bund, Land, Kommunen und Betreibern sollen im Bevölkerungsschutz klare Zuständigkeiten gelten.
  117. Die Feuerwehren sollen insgesamt gut ausgebildet und gut ausgestattet sein.
  118. Die Feuerwehren erhalten moderne Fahrzeuge und zeitgemäße persönliche Schutzausrüstung.
  119. Feuerwehren werden mit Spezialtechnik wie Drohnen und digitaler Lageführung ausgestattet.
  120. Es wird weiter in Feuerwehrgerätehäuser und Infrastruktur der Feuerwehr investiert.
  121. Feuerwehr, Forst, Landwirtschaft und Kommunen arbeiten bei Waldbränden enger zusammen als bisher.
  122. Das Institut der Feuerwehr wird gestärkt.
  123. Die Ausbildungskapazitäten der Feuerwehr werden ausgebaut.
  124. Wartezeiten bei Feuerwehrlehrgängen sollen weiter sinken.
  125. Neue Einsatzlagen werden stärker in der Aus- und Fortbildung der Feuerwehr verankert.
  126. Die Führungskräfteausbildung der Feuerwehr bleibt ein besonderer Schwerpunkt.
  127. Freistellungsregelungen für Ausbildung, Übungen und Einsätze werden vereinfacht, damit sie sich leichter mit Beruf und Familie vereinbaren lassen.
  128. Es werden echte Anreize für das Engagement geschaffen, statt finanzielle oder berufliche Nachteile hinzunehmen.
  129. Alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte werden rechtlich gleichgestellt, unabhängig davon, ob sie bei der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation aktiv sind.
  130. Hilfsorganisationen werden verlässlich in die Katastrophenschutzplanung einbezogen.
  131. Hilfsorganisationen erhalten Planungssicherheit bei Ausstattung und Fahrzeugen.
  132. Dem Linksextremismus wird ebenso wie Rechtsextremismus und Islamismus entschieden entgegengetreten.
  133. Die Prävention gegen linksextremistische Radikalisierung wird gestärkt, insbesondere bei jungen Menschen und im digitalen Raum.
  134. Islamismus wird auf den Straßen, in Verbänden und im Netz bekämpft.
  135. Der Kampf gegen Islamismus wird gemeinsam mit der Mehrheit der Muslime und ohne Generalverdacht gegenüber zugewanderten Menschen geführt.
  136. Die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden werden personell und technisch gestärkt, um Radikalisierung frühzeitig zu erkennen.
  137. Die Bekämpfung islamistischer Propaganda im Internet wird verbessert.
  138. Schnelle Ermittlungen und Verfahren bei Gewalt gegen Frauen werden gestärkt.
  139. Die Risikoeinschätzung bei Gewalt gegen Frauen wird verbessert.
  140. Nach spanischem Vorbild werden Spezialgerichte gegen häusliche Gewalt eingerichtet, die familien- und strafrechtliche Verfahren verzahnen.
  141. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung zum Schutz vor Partnerschaftsgewalt wird evaluiert und bei Bedarf ausgebaut.
  142. Die Deeskalationshaft wird als letztes Mittel zum Schutz von Frauen eingeführt.
  143. Femizide werden als eigenständiges Mordmerkmal im Strafgesetzbuch verankert.
  144. Digitale Gewalt wird wirksamer bekämpft und genauso hart bestraft wie analoge Gewalt.
  145. Voyeuristische Bild- und Videoaufnahmen werden klar strafbar.
  146. Bildbasierte sexualisierte Gewalt wird klar strafbar.
  147. Deepfakes ohne Einwilligung der Betroffenen werden unter Strafe gestellt.
  148. Für Sexualdelikte werden Schwerpunkt-Amtsgerichte und spezialisierte Kammern eingerichtet.
  149. Verpflichtende Fortbildungen und Supervision in Verfahren wegen sexualisierter Gewalt werden gestärkt.
  150. Audiovisuelle Vernehmungen werden verstärkt eingesetzt, um Betroffene zu schützen und Verfahren zu beschleunigen.
  151. Spezialisierungen in Justiz und Staatsanwaltschaft werden bei Beförderungen berücksichtigt.
  152. Im Sexualstrafrecht soll der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ gelten.
  153. Bestehende Schutzlücken im Sexualstrafrecht werden gemeinsam mit den Ländern geschlossen.
  154. Für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Übergriffen gelten härtere Strafen.
  155. Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Richterinnen und Richter werden zu Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Traumafolgen verpflichtet.
  156. An den Präsidialgerichten werden Gewalt-, Opfer- und Kinderschutzbeauftragte eingeführt.
  157. Spezialisierte Ermittlungs-, Staatsanwaltschafts- und Richterstrukturen werden weiter ausgebaut.
  158. Fortbildungen zur Sensibilisierung von Polizei, Ordnungsämtern, Gesundheitsämtern und Justiz werden ausgeweitet.
  159. Der Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution wird ausgebaut.
  160. Eine pauschale Kriminalisierung von Sexarbeit oder ihre Verdrängung in unsichere Verhältnisse wird abgelehnt.
  161. CSDs, queere Einrichtungen und Engagierte werden vor rechtsextremen, islamistischen und queerfeindlichen Angriffen, Bedrohungen und Hate Speech geschützt.
  162. Queerfeindliche Gewalt wird konsequent verfolgt.
  163. Jeder Form von religiösem Fundamentalismus wird entschieden entgegengetreten, unabhängig von der Religion.
  164. Islamismus wird mit allen Mitteln bekämpft.
  165. Jeder Antisemitismus wird abgewehrt, ob von rechts, von links, durch den politischen Islam oder aus der Mitte der Gesellschaft.
  166. Straftaten gegen Medienschaffende sollen konsequent verfolgt werden.
  167. Präventions- und Aussteigerangebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extremistischer Rekrutierung werden weiter ausgebaut.
  168. Verpflichtend personalisierte Tickets für Stadionbesuche werden abgelehnt.
  169. Stadionverbote sollen das letzte Mittel bleiben.
  170. Sozialarbeiter in Fanprojekten erhalten ein Zeugnisverweigerungsrecht.

GeändertFortgeführt, aber geändert (35)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. In Gerichten und Staatsanwaltschaften werden zusätzliche Stellen geschaffen, damit Verfahren schneller werden.
  2. Die Justiz soll familienfreundliche und flexible Arbeitsstrukturen bieten.
  3. Das Personal der Justiz soll diverser werden und die Vielfalt des Landes widerspiegeln.
  4. Die Zusammenarbeit mit der Straffälligenhilfe beim Übergang in Arbeit, Wohnung und ein stabiles Leben wird verbessert.
  5. Für den Justizvollzug sollen mehr Fachkräfte gewonnen und langfristig gehalten werden.
  6. Die Beschäftigten im Justizvollzug werden durch zeitgemäße Arbeitsbedingungen entlastet.
  7. Die Erneuerung der Justizvollzugsanstalten wird vorangetrieben, damit Gebäude und Ausstattung den Anforderungen eines modernen Vollzugs entsprechen.
  8. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität und die Vernetzungsstelle beim Landeskriminalamt werden ausgebaut.
  9. Die Polizei erhält dauerhaft ausreichend Personal.
  10. Die hohen Einstellungszahlen bei der Polizei werden beibehalten, auch für Tarifbeschäftigte.
  11. In der Polizei werden attraktive Fachkarrieren mit besseren Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen.
  12. Die Polizei steigt aus der Nutzung der Analysesoftware Palantir aus.
  13. Die Stelle der unabhängigen Polizeibeauftragten wird als feste Institution etabliert.
  14. Die Polizeibeauftragte soll Anlaufstelle für Bürger ebenso wie für Polizeibeamte sein.
  15. Polizeiliche Kontrollen werden auf Wunsch der Betroffenen mit einer Kontrollquittung dokumentiert.
  16. Die individualisierte, anonymisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte bleibt bestehen.
  17. Eine Polizeistrukturreform soll schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden.
  18. Die polizeilichen Bezirksdienste werden zu modernen Quartiersdiensten weiterentwickelt.
  19. Die Auseinandersetzung mit Rassismus, Diskriminierung und unbewussten Vorurteilen bleibt fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Polizeikräfte.
  20. Innerhalb der Polizei werden Prävention, Extremismusbeauftragte und niedrigschwellige Meldewege gegen rechtsextreme Tendenzen fortgeführt.
  21. Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wird fachlich gestärkt und ausgebaut.
  22. Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes werden regelmäßig auf Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit überprüft.
  23. Es wird ein periodischer Sicherheitsbericht eingeführt, der neben der Kriminalstatistik auch Dunkelfeld, Viktimisierung, Strafverfolgungsverläufe und Sicherheitsgefühl erfasst.
  24. Neue sicherheitspolitische Maßnahmen und Befugnisse werden regelmäßig auf ihre Wirkung überprüft.
  25. Die Katastrophenschutzbedarfsplanung wird verbindlich weiterentwickelt.
  26. Es wird ein landesweites Lagebild mit klaren Zuständigkeiten bei überregionalen Krisen geschaffen.
  27. Informationen zur Krisenvorsorge, zu Warnungen und zum Verhalten in Krisen werden verständlich und niedrigschwellig zugänglich gemacht.
  28. Krisenvorsorge soll in Schulen und Kommunen stärker vermittelt werden.
  29. Für Kriegs- und Katastrophenlagen sowie großflächige Cyberangriffe werden verbindliche Szenarienplanungen eingeführt.
  30. Niedrigschwellige, technisch unterstützte Meldewege für strafbare Inhalte wie die Initiative „Verfolgen statt löschen“ werden fortgesetzt.
  31. Ein ganzheitliches Handlungskonzept gegen insbesondere gewaltbereiten Islamismus verbindet Prävention, Aussteigerprogramme und konsequente Strafverfolgung.
  32. Polizei und Justiz verfolgen Gewalt gegen Frauen konsequent.
  33. Polizei, Justiz und Verwaltung werden im Umgang mit Queerfeindlichkeit und Hasskriminalität qualifiziert.
  34. Illegale demokratiefeindliche und hetzerische Inhalte werden konsequent strafrechtlich verfolgt.
  35. Biometrische oder KI-gestützte Massenüberwachung im Stadion wird abgelehnt.

GleichUnverändert fortgeführt (8)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (101)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Stabsstelle Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität wird wieder eingerichtet.
  2. Die Stabsstelle wird zu einer zentralen Koordinierungsstelle gegen Umweltkriminalität weiterentwickelt.
  3. Kommunen werden bei Waldbrandprävention und Brandbekämpfung unterstützt.
  4. Die Kommunen werden bei der Waldbrandprävention und der effektiven Brandbekämpfung unterstützt.
  5. Das Retten von Lebensmitteln (Containern) wird entkriminalisiert.
  6. Das Versammlungsrecht des Landes soll Versammlungen ermöglichen und schützen.
  7. Versammlungen sollen unbürokratisch angemeldet und rechtssicher durchgeführt werden können.
  8. Das Recht auf hör- und sichtbare Gegendemonstrationen wird geschützt.
  9. Eine Befugnis zu Videoaufnahmen bei Versammlungen über das Bundesversammlungsgesetz hinaus wird abgelehnt.
  10. Jede Datenerhebung bei Versammlungen muss offen erfolgen.
  11. Straftatbestände des Versammlungsrechts werden, wo angemessen, in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt, etwa beim Vermummungsverbot.
  12. Die Kriminalisierung der Klimagerechtigkeitsbewegung und antifaschistischer Demonstrationen wird abgelehnt.
  13. Vorsorge wird zum Leitprinzip der Politik gemacht.
  14. Gegen rechtsextremes und menschenverachtendes Handeln von Landesbeschäftigten wird konsequent straf- und disziplinarrechtlich vorgegangen.
  15. Ein wirksames Konzept zur Bekämpfung von Hasskriminalität wird vorgelegt.
  16. Es werden qualifizierte, lokal verankerte Kontaktstellen für queere Opfer von Hasskriminalität und Gewalt geschaffen.
  17. Migrationsgeschichte oder andere Vielfaltsmerkmale dürfen kein Hindernis für eine Tätigkeit in der Justiz sein.
  18. Die Justiz wird von einigen Aufgaben entlastet, um die Strafverfolgung effektiver zu machen.
  19. Gesetzlich wird sichergestellt, dass in Nordrhein-Westfalen niemand wegen Bagatelldelikten zu einer Haftstrafe verurteilt wird.
  20. Mit den Verkehrsverbünden wird vereinbart, Fahren ohne Ticket im ÖPNV als nicht anzuzeigenden Vertragskonflikt einzustufen.
  21. Die Landesrichtlinien zu Besitz und Konsum von Cannabis werden angepasst und der Grenzwert auf 15 Gramm angehoben.
  22. Ersatzfreiheitsstrafen werden weitgehend abgeschafft und durch Abgeltung mit gemeinnütziger Arbeit ersetzt.
  23. Der Jugendarrest, insbesondere der Freizeitarrest, wird überprüft.
  24. Der Warnschussarrest wird als unverhältnismäßig abgelehnt.
  25. Die Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern wird unterstützt.
  26. Der Pakt für den Rechtsstaat soll um einen Digitalpakt erweitert werden.
  27. Ersatzfreiheitsstrafen werden weitgehend abgeschafft und durch ein System der Abgeltung durch gemeinnützige Arbeit ersetzt.
  28. Zusätzliche Stellen im Justizvollzug sollen vor allem in psychologischen, pädagogischen, seelsorgerischen und medizinischen Fachdiensten entstehen.
  29. Inhaftierte haben Anspruch auf eine humane Unterbringung.
  30. Der persönliche Umgang mit Inhaftierten soll respektvoller werden, um Rückfälle zu verringern.
  31. Modellprojekte nach norwegischem Vorbild unterstützen Inhaftierte bei der privaten und beruflichen Wiedereingliederung.
  32. Jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen soll einfach zu seinem Recht kommen.
  33. Menschen ohne ausreichende Mittel werden proaktiv und in verständlicher Sprache über ihre Rechte sowie Beratungs-, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe informiert.
  34. Mit konkreten Projekten wird das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt.
  35. Das Projekt „Wir im Rechtsstaat“ nach Berliner Vorbild wird in Nordrhein-Westfalen eingeführt.
  36. Alle Bürgerinnen und Bürger haben in Nordrhein-Westfalen das Recht auf ein faires Verfahren.
  37. Alle Beschäftigten der Justiz werden mit Aktionstagen und Fortbildungen für Vielfaltsthemen sensibilisiert.
  38. Eine personell gut ausgestattete Beratungsstruktur für Betroffene von Hassrede wird aufgebaut.
  39. Öffentlichkeitskampagnen gegen Hass und Hetze werden durchgeführt.
  40. Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Justiz und das Cybercrime-Kompetenzzentrum beim Landeskriminalamt werden im Bereich Hatespeech ausgebaut.
  41. Bei Staatsanwaltschaft und Polizei werden speziell geschulte Ansprechpersonen für Betroffene von Hatespeech eingesetzt.
  42. Kindgerechte Verfahren in Justiz und Polizei werden gestärkt.
  43. Die Fortbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwaltschaft und Polizei wird gestärkt.
  44. Betroffenen stehen bei der Polizei kompetente Ansprechpersonen zur Seite.
  45. Die gerichtsverwertbare vertrauliche Beweissicherung wird flächendeckend und wohnortnah umgesetzt.
  46. Die Zeugenvernehmung im Strafprozess wird an die jeweiligen Vorwürfe angepasst.
  47. Beim Opferschutz und bei der Resozialisierung Straffälliger werden neue Wege gegangen.
  48. Ein neues Opferschutzgesetz stärkt den Opferschutz.
  49. Die Resozialisierung wird im Opferschutzgesetz oder in einem eigenen Landesresozialisierungsgesetz geregelt.
  50. Alternative Sanktionsformen zur Haftvermeidung werden stärker in den Vordergrund gerückt.
  51. Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften zu Opferschutz und Resozialisierung werden vereinheitlicht, um Strukturen und Zuständigkeiten zu klären.
  52. Angestrebt wird eine bürgerorientierte, professionelle und rechtsstaatliche Polizei.
  53. Bei den Einstellungen in die Polizei wird die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet.
  54. Die persönliche Betreuung der Kommissaranwärterinnen und -anwärter während der Praktika wird gewährleistet.
  55. Flächendeckende und anlasslose Videoüberwachung wird abgelehnt.
  56. Die Innenpolitik soll rational und verhältnismäßig sein und Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht stellen.
  57. Eine Ausstattung der Polizei mit Tasern außerhalb der Spezialkräfte wird abgelehnt.
  58. Die begonnene Ausstattung des Wachdienstes mit Tasern wird rückgängig gemacht.
  59. Die Schichtdienstmodelle der Polizei werden zur Verringerung gesundheitlicher Belastungen überprüft.
  60. Krisenintervention und Supervision im Polizeidienst werden ausgebaut.
  61. Die Polizei braucht einfach verständliche und verfassungsfeste Rechtsgrundlagen.
  62. Grundrechtseingriffe werden auf das unbedingt Erforderliche beschränkt.
  63. Die Polizeirechtsverschärfungen von 2018 werden korrigiert.
  64. Präventive Freiheitseingriffe ohne konkrete Gefahrenlage werden abgelehnt.
  65. Vorbeugende Ingewahrsamnahmen werden auf höchstens 48 Stunden begrenzt.
  66. Personen in vorbeugendem Gewahrsam wird ein Rechtsbeistand beigeordnet.
  67. Anlassunabhängige Polizeikontrollen werden abgeschafft.
  68. Alle Verdachtsfälle von Rechtsextremismus in der Polizei werden lückenlos aufgeklärt.
  69. Der Entstehung menschenverachtender Einstellungen in der Polizei wird entgegengewirkt.
  70. Die Handlungsempfehlungen der Stabsstelle zu rechtsextremistischen Tendenzen in der Polizei werden umgesetzt und weiterentwickelt.
  71. Polizeiliche Führungskräfte werden besser qualifiziert und sensibilisiert, um Verdachtsfälle einschätzen und eingreifen zu können.
  72. Eine wissenschaftliche Studie zu rassistischen und menschenverachtenden Einstellungen bei der Polizei wird in Auftrag gegeben.
  73. Whistleblowerinnen und Whistleblower in der Polizei werden besonders geschützt und können ihre Anliegen ohne Nachteile vorbringen.
  74. Es wird geprüft, wie straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Polizeikräfte verbessert werden können.
  75. Sicherheits- und Kriminalpolitik beruhen auf einer rationalen und evidenzbasierten Grundlage.
  76. Die Sicherheitsbehörden erhalten bessere Analyseinstrumente, um neue Tätertypen zu erkennen.
  77. Offene Haftbefehle gegen Rechtsextremisten werden schnell vollzogen.
  78. Die Handlungsempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses NRW werden vollständig umgesetzt.
  79. Die Rechtsextremismusforschung in Nordrhein-Westfalen wird gestärkt.
  80. Ein Monitoring zu Rechtsextremismus und menschenfeindlichen Einstellungen in der Gesellschaft wird eingeführt.
  81. Dunkelfeldstudien zu Hasskriminalität und Rechtsextremismus werden durchgeführt.
  82. Ein Lagebild Rechtsextremismus wird erstellt.
  83. Ein öffentlich zugängliches Archiv zum Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen wird gefördert.
  84. Eine juristische Beratungsstelle auf Landesebene unterstützt die Kommunen im Umgang mit Rechtsextremismus.
  85. Synagogen, Moscheen, Kultureinrichtungen und migrantisch geprägte Stadtteile erhalten deutlich bessere Schutzkonzepte.
  86. Der Verfassungsschutz wird auf die Beobachtung verfassungsfeindlicher, gewaltbereiter Bestrebungen beschränkt.
  87. Der Einsatz grundrechtsproblematischer Befugnisse wie Staatstrojaner durch den Verfassungsschutz wird abgelehnt.
  88. Nachrichtendienstliche Befugnisse werden auf das Nötigste begrenzt.
  89. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Landtags tagt öffentlich, um die Arbeit des Verfassungsschutzes transparenter zu machen.
  90. Die Gründung eines unabhängigen Forschungsnetzwerks zu demokratie- und menschenfeindlichen Bestrebungen wird gefördert.
  91. Verfassungsschutz und Forschungsnetzwerk informieren Öffentlichkeit und Parlament über verfassungsfeindliche und gewaltbereite Gruppierungen.
  92. Die Aktivierung des Krisenstabes der Landesregierung wird verbindlich geregelt.
  93. Die Koordination zwischen Bund, Ländern und Hilfsorganisationen für einen grenzübergreifenden europäischen Katastrophenschutz wird gestärkt.
  94. Die Forschung für Katastrophenschutz und Krisenmanagement wird gestärkt.
  95. Alle bisherigen Berichte und Evaluationen zu Katastrophenszenarien werden überprüft.
  96. Prävention und Bekämpfung von Wald- und Naturflächenbränden werden deutlich verbessert.
  97. Wer einen Führerschein für Rettungsfahrzeuge erwirbt, erhält mehr finanzielle Unterstützung.
  98. Eine Feuerwehrrente nach Thüringer Modell wird geprüft.
  99. Feuerwehren und Katastrophenschutz spiegeln die gesellschaftliche Vielfalt wider.
  100. Der Frauenanteil im Haupt- und Ehrenamt wird gemeinsam mit den Organisationen deutlich erhöht.
  101. Die Sicherheitsbehörden werden für Desinformation und Hetze sensibilisiert und entsprechend ausgestattet.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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