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Grüne · Für Klima, Land und Miteinander

Forderungen zu Klima, Umwelt und Naturschutz

Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2021 · Original

Das Programm enthält 80 von 951 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 80
  1. Die globale Erhitzung soll entsprechend dem Pariser Klimaabkommen auf unter 1,5 Grad Celsius begrenzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Um unseren Kindern und Enkel*innen ein gutes Leben in Mecklenburg-Vorpommern und anderswo zu ermöglichen, müssen wir alles dafür tun, die globale Erhitzung entsprechend dem Pariser Klima-Abkommen auf unter 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  2. Das Land beschließt ein Landesklimaschutzgesetz mit zeitlich definierten Treibhausgas-Minderungszielen.

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    Wortlaut im Programm
    • ein Landesklimaschutzgesetz mit zeitlich definierten Treibhausgas-Minderungszielen beschließen und Klimaschutz in der Landesverfassung verankern. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  3. Der Klimaschutz wird in der Landesverfassung verankert.

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    Wortlaut im Programm
    • ein Landesklimaschutzgesetz mit zeitlich definierten Treibhausgas-Minderungszielen beschließen und Klimaschutz in der Landesverfassung verankern. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  4. Das Landes-Moorschutzkonzept zur Wiedervernässung wird konsequent umgesetzt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    • das Landes-Moorschutzkonzept zur Wiedervernässung konsequent umsetzen und weiterentwickeln. Link zum Original
  5. In der Klima- und Energiepolitik ist eine schnelle Modernisierung der politischen Steuerung nötig.

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    Wortlaut im Programm
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes -Klimaschutzgesetz hat deutlich gemacht: Es braucht eine schnelle Modernisierung der politischen Steuerung in der Klima - und Energiepolitik. Link zum Original
  6. Alle neuen Landesprojekte werden daran gemessen, ob sie mit einem in der Verfassung verankerten Klimaschutzziel vereinbar sind.

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    Wortlaut im Programm
    Alle neuen Landesprojekte müssen sich daran messen lassen, ob sie im Einklang mit dem verfassungsmäßig zu verankernden Klimaschutzziel stehen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  7. Der Klimaschutz wird als Staatsziel in der Landesverfassung verankert.

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    Wortlaut im Programm
    • eine Verankerung des Klimaschutzes als Staatsziel in der Landesverfassung. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  8. Ein Landesklimaschutzgesetz schreibt vor, die CO2-Emissionen gegenüber 1990 bis 2025 um 70, bis 2030 um 90 und bis 2035 um 100 Prozent zu senken.

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    Wortlaut im Programm
    • ein Landesklimaschutzgesetz mit verbindlichen, zeitlich definierten Treibhausgas - Minderungszielen: Im Vergleich zu 1990 müssen die C O2-Emissionen bis 2025 um 70 Prozent, bis 2030 um 90 Prozent und bis 2035 um 100 Prozent gesenkt werden. Link zum Original
  9. Ein integrierter Klimaschutzplan für das Land mit sektorspezifischen Vorgaben, Monitoring und Fortschreibung alle fünf Jahre wird erstellt.

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    Wortlaut im Programm
    • einen integrierten Klimaschutzplan M-V, mit sektorspezifischen Vorgaben, einem wirksamen Monitoring und regelmäßiger Fortschreibung in einem Turnus von fünf Jahren. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  10. Die Umsetzungsergebnisse werden in einem jährlichen Energiewende- und Klimaschutzbericht veröffentlicht.

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    Wortlaut im Programm
    Die Umsetzungsergebnisse müssen in einem jährlichen Energiewende - und Klimaschutzbericht veröffentlicht werden. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  11. Die Kommunen werden auch durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen stärker in Klimaschutzmaßnahmen einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    • eine bessere Einbeziehung der Kommunen in Klimaschutzmaßnahmen auch durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen zur Aufgabenwahrnehmung. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  12. Die Tier- und Pflanzenwelt wird durch kontinuierliche Datenerhebungen beobachtet, um Natur und erneuerbare Energien vereinbar zu machen.

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    Wortlaut im Programm
    • mit kontinuierlichen Datenerhebungen unsere Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft im Blick behalten, um eine möglichst gute Vereinbarkeit von Natur und Erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Link zum Original
  13. Ein kommunales Netzwerk von fest im Haushalt verankerten Klimaschutzmanagerinnen und -managern wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    • ein kommunales Netzwerk von Klimaschutzmanager*innen, die fest im Haushaltsplan verankert sind. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  14. Die Landnutzung wird auf eine langfristige Bindung von CO2 in der Natur ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Landnutzung auf eine langfristige Bindung von CO2 in der Natur auszurichten und die Freisetzung von klimaschädlichen Emissionen zu verlangsamen, ist Kernbestandteil einer wirksamen Klimaschutzpolitik. Link zum Original
  15. Das Landes-Moorschutzkonzept wird unter Einbeziehung landwirtschaftlich genutzter Flächen weiterentwickelt, fortgeschrieben und umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    • das Landes-Moorschutzkonzept unter Einbeziehung landwirtschaftlich genutzter Flächen konsequent weiterentwickeln, fortschreiben und umsetzen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  16. Die Moore werden schnellstmöglich und flächendeckend wiedervernässt, im Mittel 8.500 Hektar pro Jahr.

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    Wortlaut im Programm
    • unsere Moore schnellstmöglich (im Mittel 8500 ha/Jahr) und flächendeckend wiedervernässen und Land- und Forstwirte unterstützen, geeignete Flächen basierend auf den Forschungsergebnissen der Universitäten Greifswald und Rostock zu Paludikulturen wirtschaftlich nutzbar machen. Link zum Original
  17. Eine Strategie zum Umbau artenarmer Nadelwälder in naturnahe Laubwälder wird entwickelt und umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    • eine Strategie zum Umbau von artenarmen Nadelwäldern in naturnahe Laubwälder sowie zur Vergrößerung der Waldfläche, z.B. durch Aufforstung, entwickeln und umsetzen, sodass größere Mengen CO2 in mehr Holz und humusreichen Waldböden gebunden werden können. Link zum Original
  18. Die Waldfläche wird etwa durch Aufforstung vergrößert, um mehr CO2 zu binden.

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    Wortlaut im Programm
    • eine Strategie zum Umbau von artenarmen Nadelwäldern in naturnahe Laubwälder sowie zur Vergrößerung der Waldfläche, z.B. durch Aufforstung, entwickeln und umsetzen, sodass größere Mengen CO2 in mehr Holz und humusreichen Waldböden gebunden werden können. Link zum Original
  19. In allen Gemeinden wird Grünschnitt kostenlos angenommen, um das Verbrennen von Gartenabfällen zu vermeiden.

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    Wortlaut im Programm
    • durch eine generell kostenlose Abgabemöglichkeit für Grünschnitt in allen Gemeinden das Verbrennen von Gartenabfällen vermeiden. Link zum Original
  20. Eine wirksame Biodiversitätsstrategie des Landes soll das Artensterben begrenzen.

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    Wortlaut im Programm
    • mit einer wirksamen Biodiversitätsstrategie des Landes das Artensterben begrenzen. Link zum Original
  21. Klimastabile Wälder werden begründet.

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    Wortlaut im Programm
    • klimastabile Wälder begründen und mindestens 8.500 Hektar Moorböden pro Jahr wiedervernässen. Link zum Original
  22. Jährlich werden mindestens 8.500 Hektar Moorböden wiedervernässt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 14 ·

    Wortlaut im Programm
    • klimastabile Wälder begründen und mindestens 8.500 Hektar Moorböden pro Jahr wiedervernässen. Link zum Original
  23. Für alle Naturschutzgebiete werden zeitgemäße, wirksame Verordnungen erarbeitet.

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    Wortlaut im Programm
    • zeitgemäße, wirksame Verordnungen für alle Naturschutzgebiete erarbeiten und die Defizite beim Schutz von Natura-2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen beseitigen. Link zum Original
  24. Defizite beim Schutz von Natura-2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen werden beseitigt.

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    Wortlaut im Programm
    • zeitgemäße, wirksame Verordnungen für alle Naturschutzgebiete erarbeiten und die Defizite beim Schutz von Natura-2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen beseitigen. Link zum Original
  25. Die Einrichtung weiterer Schutzgebiete wird geprüft.

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    Wortlaut im Programm
    • die Einrichtung weiterer Schutzgebiete prüfen und Schutzgebiete länderübergreifend vernetzen. Link zum Original
  26. Schutzgebiete werden länderübergreifend vernetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 15 ·

    Wortlaut im Programm
    • die Einrichtung weiterer Schutzgebiete prüfen und Schutzgebiete länderübergreifend vernetzen. Link zum Original
  27. In Natura-2000-Gebieten wird der Einsatz von Pestiziden und chemisch-synthetischen Düngern untersagt.

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    Wortlaut im Programm
    • den Einsatz von Pestiziden und chemisch-synthetischen Düngern in Natura-2000-Gebieten untersagen. Link zum Original
  28. Die Strategie zur biologischen Vielfalt wird konsequent umgesetzt und wo nötig korrigiert und ergänzt.

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    Wortlaut im Programm
    • die Strategie zur biologischen Vielfalt in M-V konsequent umsetzen und sie dort korrigieren und ergänzen, wo es erforderlich ist. Link zum Original
  29. Artenreiches Grünland wird durch Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    • durch Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes in M-V artenreiches Grünland als gesetzlich geschütztes Biotop ausweisen. Link zum Original
  30. Der Personalbestand in den Natur- und Umweltschutzbehörden des Landes wird erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 15 ·

    Wortlaut im Programm
    • den Personalbestand in den Natur- und Umweltschutzbehörde des Landes erhöhen und Kompetenzen zum Land zurückverlagern. Link zum Original
  31. Naturschutzkompetenzen werden von den Kreisen zum Land zurückverlagert.

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    Wortlaut im Programm
    • den Personalbestand in den Natur- und Umweltschutzbehörde des Landes erhöhen und Kompetenzen zum Land zurückverlagern. Link zum Original
  32. Mindestens 2 Prozent der Landesfläche werden schnellstmöglich als Wildnisgebiete ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    • das bundesweite Ziel, mindestens 2 Prozent der Fläche Deutschlands als Wildnisgebiete auszuweisen, für Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich umsetzen. Link zum Original
  33. Ein einheitliches Baumkataster für Land und Kreise erfasst Bestand, Fällungen und Pflanzungen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    • ein einheitliches Baumkataster für Land und Kreise für Bestand, Fällungen und Pflanzungen. Link zum Original
  34. Das Defizit bei Nach- und Ersatzpflanzungen von Alleebäumen wird schnellstmöglich abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    • den schnellstmöglichen Abbau des Defizits bei den Nach- und Ersatzpflanzungen. Link zum Original
  35. Für gefällte Alleebäume gilt bei Ersatzpflanzungen ein Verhältnis von 1:3.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    • die Einhaltung des Verhältnisses von 1:3 bei Ersatzpflanzungen für gefällte Alleebäume und eine Einschränkung der Ersatzgeldzahlungen. Link zum Original
  36. Ersatzgeldzahlungen für gefällte Alleebäume werden eingeschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    • die Einhaltung des Verhältnisses von 1:3 bei Ersatzpflanzungen für gefällte Alleebäume und eine Einschränkung der Ersatzgeldzahlungen. Link zum Original
  37. Bei Ersatzgeldzahlungen fließt pro Baum eine höhere Kompensation in den Alleenfonds, die den tatsächlichen Pflanz- und Unterhaltungskosten entspricht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    • bei Ersatzgeldzahlungen höhere Kompensation in den Alleenfonds pro Baum, die den tatsächlichen Pflanz- und Unterhaltungskosten entspricht. Link zum Original
  38. Lücken in Alleen werden in der Flucht der Altbäume bepflanzt.

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    Wortlaut im Programm
    • den schnellstmöglichen Abbau des Defizits bei den Nach- und Ersatzpflanzungen sowie Lückenbepflanzung in der Flucht der Altbäume. Link zum Original
  39. Das Land berät und unterstützt die Kommunen unbürokratisch bei Pflege und Erhalt historischer Alleen.

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    Wortlaut im Programm
    • Beratung und unbürokratische Unterstützung der Kommunen bei Pflege und Erhalt historischer Alleen durch das Land. Link zum Original
  40. Verbindliche Regelungen sichern die Wiederherstellung und den Erhalt unversiegelter Feldwege einschließlich der Feldraine.

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    Wortlaut im Programm
    • verbindliche Regelungen zur Wiederherstellung und zum Erhalt von unversiegelten Feldwegen einschließlich der Feldraine sowie bessere Förderung der Anlage von Randstrukturen wie Feldhecken durch eine geänderte Naturschutzrichtlinie. Link zum Original
  41. Die Anlage von Randstrukturen wie Feldhecken wird über eine geänderte Naturschutzrichtlinie besser gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    • verbindliche Regelungen zur Wiederherstellung und zum Erhalt von unversiegelten Feldwegen einschließlich der Feldraine sowie bessere Förderung der Anlage von Randstrukturen wie Feldhecken durch eine geänderte Naturschutzrichtlinie. Link zum Original
  42. In der Agrarlandschaft wird ein Biotopverbund geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    • einen Biotopverbund in der Agrarlandschaft schaffen. Link zum Original
  43. Jährlich werden mindestens 8.500 Hektar Moorböden wiedervernässt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    • mindestens 8.500 ha Moorböden pro Jahr wiedervernässt und Förderprogramme für die moorschützende Wasserrückhaltung sowie die Nutzung geeigneter Moore durch nasse Moorbewirtschaftung (Paludikulturen) eingeführt werden. Link zum Original
  44. Der Einsatz torffreier Erden wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    • der Einsatz torffreier Erden gefördert werden. Link zum Original
  45. Flächenversiegelung durch Bau-, Siedlungs- und Verkehrsprojekte wird weiter reduziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    • die Flächenversiegelungen durch Bau-, Siedlungs- und Verkehrsprojekte weiter reduziert werden. Link zum Original
  46. Der Abbau von Kies und Kiessanden wird durch mehr Baustoffrecycling vermindert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    • der Abbau von Kies und Kiessanden vermindert werden, indem das Recycling von Baustoffen verstärkt wird. Link zum Original
  47. Ein Abgrabungsgesetz regelt konkurrierende Flächennutzungen und Konflikte in Siedlungsnähe.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    • mit Hilfe eines Abgrabungsgesetzes konkurrierende Flächennutzungen und Konflikte in Siedlungsnähe besser geregelt werden. Link zum Original
  48. Das Management von Wildtieren wie Biber und Wolf wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb wollen wir u.a. das Management von Tieren, wie zum Beispiel Biber und Wolf, stärken. Link zum Original
  49. Das Land fördert die kommunalen Tierheime finanziell besser.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 19 ·

    Wortlaut im Programm
    die kommunalen Tierheime durch das Land finanziell besser fördern. Link zum Original
  50. Für freilebende Katzen an Hotspots wird eine landesweite Kastrationspflicht eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 19 ·

    Wortlaut im Programm
    eine landesweite Kastrationspflicht für freilebende Katzen an Hotspots einführen. Link zum Original
  51. Das Biber- und Wolfsmanagement im Land wird kritisch überprüft und fachlich und personell neu aufgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 19 ·

    Wortlaut im Programm
    das Biber- und Wolfsmanagement im Land kritisch überprüfen und fachlich und personell neu aufstellen. Link zum Original
  52. Die Waldpolitik fördert naturnahe, klimaresiliente Dauermischwälder.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 20 ·

    Wortlaut im Programm
    Eine nachhaltige Waldpolitik muss naturnahe, klimaresiliente Dauermischwälder fördern. Link zum Original
  53. Die Jagd unterstützt vorrangig den Waldumbau.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 20 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch die Jagd muss vorrangig den Waldumbau unterstützen. Link zum Original
  54. Das Landeswaldgesetz wird nach ökologischen Gesichtspunkten novelliert.

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    Wortlaut im Programm
    das Landeswaldgesetz nach ökologischen Gesichtspunkten novellieren. Link zum Original
  55. Der Waldanteil im Land wird mindestens auf den Bundesdurchschnitt angehoben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 20 ·

    Wortlaut im Programm
    den geringen Waldanteil in unserem Bundesland mindestens auf den Bundesdurchschnitt anheben. Link zum Original
  56. Die Landesforstanstalt erhält klare Vorgaben für den Naturschutz im Wald.

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    Wortlaut im Programm
    klare Vorgaben an die Landesforstanstalt für Naturschutz im Wald machen und eine verbesserte Zusammenarbeit von Forst- und Umweltbehörden organisieren. Link zum Original
  57. Die Zusammenarbeit von Forst- und Umweltbehörden wird verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 20 ·

    Wortlaut im Programm
    klare Vorgaben an die Landesforstanstalt für Naturschutz im Wald machen und eine verbesserte Zusammenarbeit von Forst- und Umweltbehörden organisieren. Link zum Original
  58. Ein Aktionsprogramm für einen beschleunigten ökologisch orientierten Waldumbau wird vorgelegt.

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    Wortlaut im Programm
    ein Aktionsprogramm zum beschleunigten ökologisch orientierten Waldumbau vorlegen. Link zum Original
  59. Gemeinwohlleistungen des Waldes rücken stärker in den Fokus der Waldpolitik.

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    Wortlaut im Programm
    Gemeinwohlleistungen stärker in den Fokus der Waldpolitik rücken. Link zum Original
  60. Die Liste der jagdbaren Tierarten wird gekürzt.

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    Wortlaut im Programm
    ein ökologisches und tierschutzkonformes Jagdrecht gestalten, indem o die Liste der zu bejagenden Tierarten gekürzt wird, o die Jagdzeiten angepasst werden, o die Verwendung bleihaltiger Munition vollständig unterbunden wird, o Haustiere nicht mehr geschossen werden dürfen und o die Abschussplanung für Rehe, Rot- und Damwild vereinfacht wird. Link zum Original
  61. Die Jagdzeiten werden angepasst.

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    Wortlaut im Programm
    ein ökologisches und tierschutzkonformes Jagdrecht gestalten, indem o die Liste der zu bejagenden Tierarten gekürzt wird, o die Jagdzeiten angepasst werden, o die Verwendung bleihaltiger Munition vollständig unterbunden wird, o Haustiere nicht mehr geschossen werden dürfen und o die Abschussplanung für Rehe, Rot- und Damwild vereinfacht wird. Link zum Original
  62. Die Verwendung bleihaltiger Munition wird vollständig unterbunden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 20 ·

    Wortlaut im Programm
    ein ökologisches und tierschutzkonformes Jagdrecht gestalten, indem o die Liste der zu bejagenden Tierarten gekürzt wird, o die Jagdzeiten angepasst werden, o die Verwendung bleihaltiger Munition vollständig unterbunden wird, o Haustiere nicht mehr geschossen werden dürfen und o die Abschussplanung für Rehe, Rot- und Damwild vereinfacht wird. Link zum Original
  63. Haustiere dürfen bei der Jagd nicht mehr geschossen werden.

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    Wortlaut im Programm
    ein ökologisches und tierschutzkonformes Jagdrecht gestalten, indem o die Liste der zu bejagenden Tierarten gekürzt wird, o die Jagdzeiten angepasst werden, o die Verwendung bleihaltiger Munition vollständig unterbunden wird, o Haustiere nicht mehr geschossen werden dürfen und o die Abschussplanung für Rehe, Rot- und Damwild vereinfacht wird. Link zum Original
  64. Die Abschussplanung für Rehe, Rot- und Damwild wird vereinfacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 20 ·

    Wortlaut im Programm
    ein ökologisches und tierschutzkonformes Jagdrecht gestalten, indem o die Liste der zu bejagenden Tierarten gekürzt wird, o die Jagdzeiten angepasst werden, o die Verwendung bleihaltiger Munition vollständig unterbunden wird, o Haustiere nicht mehr geschossen werden dürfen und o die Abschussplanung für Rehe, Rot- und Damwild vereinfacht wird. Link zum Original
  65. Privatwaldeigentümerinnen und -eigentümer werden beim Waldumbau auch auf kleinen, unrentablen Flächen unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Privatwaldeigentümer*innen unterstützen, um auch auf kleinen, unrentablen Flächen den Waldumbau zu realisieren. Link zum Original
  66. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird im Land konsequent umgesetzt und dafür das Landeswassergesetz novelliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 21 ·

    Wortlaut im Programm
    die EU-Wasserrahmenrichtlinie in M-V konsequent umsetzen und dafür das Landeswassergesetz novellieren, sodass o unter anderem alle Gewässer von einem mindestens 10 Meter breiten Puffer- und Schutzstreifen umgeben sind, o die Grundwassernutzung für landwirtschaftliche Zwecke streng limitiert wird und o die Bewirtschaftung in Wasserschutzgebieten schnellstmöglich durch ökologischen Landbau erfolgt oder dort vollständig auf Mineraldünger und Pestizide verzichtet wird. Link zum Original
  67. Alle Gewässer werden von mindestens 10 Meter breiten Puffer- und Schutzstreifen umgeben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 21 ·

    Wortlaut im Programm
    die EU-Wasserrahmenrichtlinie in M-V konsequent umsetzen und dafür das Landeswassergesetz novellieren, sodass o unter anderem alle Gewässer von einem mindestens 10 Meter breiten Puffer- und Schutzstreifen umgeben sind, o die Grundwassernutzung für landwirtschaftliche Zwecke streng limitiert wird und o die Bewirtschaftung in Wasserschutzgebieten schnellstmöglich durch ökologischen Landbau erfolgt oder dort vollständig auf Mineraldünger und Pestizide verzichtet wird. Link zum Original
  68. Die Grundwassernutzung für landwirtschaftliche Zwecke wird streng begrenzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 21 ·

    Wortlaut im Programm
    die EU-Wasserrahmenrichtlinie in M-V konsequent umsetzen und dafür das Landeswassergesetz novellieren, sodass o unter anderem alle Gewässer von einem mindestens 10 Meter breiten Puffer- und Schutzstreifen umgeben sind, o die Grundwassernutzung für landwirtschaftliche Zwecke streng limitiert wird und o die Bewirtschaftung in Wasserschutzgebieten schnellstmöglich durch ökologischen Landbau erfolgt oder dort vollständig auf Mineraldünger und Pestizide verzichtet wird. Link zum Original
  69. In Wasserschutzgebieten wird schnellstmöglich ökologisch gewirtschaftet oder vollständig auf Mineraldünger und Pestizide verzichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 21 ·

    Wortlaut im Programm
    die EU-Wasserrahmenrichtlinie in M-V konsequent umsetzen und dafür das Landeswassergesetz novellieren, sodass o unter anderem alle Gewässer von einem mindestens 10 Meter breiten Puffer- und Schutzstreifen umgeben sind, o die Grundwassernutzung für landwirtschaftliche Zwecke streng limitiert wird und o die Bewirtschaftung in Wasserschutzgebieten schnellstmöglich durch ökologischen Landbau erfolgt oder dort vollständig auf Mineraldünger und Pestizide verzichtet wird. Link zum Original
  70. Die für den Gewässerschutz zuständigen Behörden werden personell und finanziell angemessen ausgestattet.

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    Wortlaut im Programm
    die für den Gewässerschutz zuständigen Behörden personell und finanziell angemessen ausstatten. Link zum Original
  71. Die Belange des Meeresnaturschutzes werden stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    die Belange des Meeresnaturschutzes stärker berücksichtigen. Link zum Original
  72. Die Lasten des Klimawandels werden fair und sozial verteilt.

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    Wortlaut im Programm
    die Lasten des Klimawandels fair und sozial verteilen. Link zum Original
  73. Die Lasten des Klimawandels werden fair und sozial verteilt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Programm
    die Lasten des Klimawandels fair und sozial des Klimawandels fair und sozial verteilen. Link zum Original
  74. Die Natur an den Küsten wird vor vollständiger Bebauung bewahrt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    An vollständig zugebauten Küsten kann keine naturnahe Erholung mehr stattfinden, daher gilt es unsere Natur zu bewahren und Projekte für landschaftsgebundenen Tourismus zu fördern. Link zum Original
  75. Es werden verstärkt Maßnahmen ergriffen, um den Schadstoffausstoß der Schifffahrt deutlich zu senken und die Lebensqualität an den Küsten zu steigern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Programm
    Es müssen verstärkt Maßnahmen getroffen werden, um den Schadstoffausstoß deutlich zu reduzieren und damit die Lebensqualität an unseren Küsten zu steigern. Link zum Original
  76. Die Landesverwaltung wird mittelfristig weitgehend klimaneutral.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen mittelfristig eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung erreichen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  77. Die Klimakrise wird überwunden, das Artensterben gestoppt und die Lebensgrundlagen werden erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir müssen die Klimakrise überwinden, das Artensterben stoppen, unsere Lebensgrundlagen erhalten. Link zum Original
  78. Mecklenburg-Vorpommern wird auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir werden unsere Möglichkeiten und Ressourcen nutzen, um Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam auf Nachhaltigkeit auszurichten. Link zum Original
  79. Eine Landes-Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele wird entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Programm
    • eine Landes-Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, welche die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen umsetzt. Link zum Original
  80. Eine Nachhaltigkeitsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern wird unter Beteiligung von Kommunen, Bürgern und Zivilgesellschaft entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einer Nachhaltigkeitsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern, an deren Entwicklung die Kommunen, Bürger*innen und die Zivilgesellschaft beteiligt werden, werden wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung gehen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

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