Mieter
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 433
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Für bezahlbaren Wohnraum für alle Mieterinnen und Mieter wird gesorgt.
- Bezahlbarer Wohnraum wird durch Verstetigung der Wohnraumförderprogramme für Neubau sowie für Verlängerung und Erwerb von Belegbindungen im Bestand sichergestellt.
- Eine Initiative zur konsequenten Ahndung von Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht wird gestartet.
Bleibt wie bisher 3
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Pauschale Instrumente wie Mietpreisbremse und Mietendeckel werden abgelehnt; stattdessen werden gezielte Maßnahmen eingesetzt.
- Fehlbelegungen im sozialen Wohnungsbau wird entgegengewirkt.
- Sozialwohnungen sollen nicht von Haushalten bewohnt werden, die nach Einzug die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau überschritten haben.
- Der besondere Mieterschutz aus der Wohnraumförderung wechselt auf berechtigte Haushalte über, statt dass Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung verlassen.
Grüne 210
Mehr Geld 5
- Die Mietpreisbremse wieder einführen.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wieder einführen.
- Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.
- Ausgebildeten Assistenzkräften in inklusiven Wohngemeinschaften eine geringe Miete ermöglichen.
- Solaranlagen an Balkonen und Hauswänden stärker fördern.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Mieter*innen besser schützen.
- Die Mietpreisbremse wieder einführen.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wieder einführen.
- Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.
- Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen nicht dulden.
- Ein Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
- Beteiligungsmöglichkeiten wie Mieter*innenstrommodelle und genossenschaftliche Projekte vereinfachen.
- Die Wärmewende mit wirksamem Mieter*innenschutz verbinden.
- Solaranlagen an Balkonen und Hauswänden stärker fördern.
Bleibt wie bisher 1
SPD 117
Mehr Geld 10
- Die Mietpreisbremse einführen.
- Mit einer Mietpreisbremse den Anstieg der Mietpreise begrenzen.
- Die Mietpreisbremse weiterentwickeln und dort wieder einführen, wo sie dringend gebraucht wird.
- Gezielte Förderprogramme für den Wohnungsbau auflegen.
- Die Wohnungsbauförderung anpassen, damit Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern profitieren.
- Sich für bezahlbare Mieten einsetzen.
- Die Mietpreisbremse entfristen.
- Die Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten herabsetzen.
- Die bundesrechtlichen Möglichkeiten zur Absenkung der Kappungsgrenze voll ausschöpfen.
- Städte und Gemeinden finanziell und fachlich bei qualifizierten Mietspiegeln unterstützen.
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Die Mietpreisbremse einführen.
- Mit einer Mietpreisbremse den Anstieg der Mietpreise begrenzen.
- Die Mietpreisbremse weiterentwickeln und dort wieder einführen, wo sie dringend gebraucht wird.
- Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern beim Solarstrom nicht gegenüber Eigenheimbesitzern benachteiligen.
- Das Recht auf bezahlbaren Wohnraum in der Landesverfassung verankern.
- Die Mietpreisbremse entfristen.
- Die Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten herabsetzen.
- Die bundesrechtlichen Möglichkeiten zur Absenkung der Kappungsgrenze voll ausschöpfen.
- Städte und Gemeinden finanziell und fachlich bei qualifizierten Mietspiegeln unterstützen.
- In von Verdrängung bedrohten Quartieren Erhaltungssatzungen einsetzen.
- Instrumente gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stärken.
- Den Umwandlungsstopp nach Paragraf 250 Baugesetzbuch per Landesverordnung auf angespannte Wohnungsmärkte anwenden.
- Ein Wohnraumaufsichts- und Wohnraumschutzgesetz schaffen, mit dem Kommunen Verfall und Verwahrlosung von Wohnraum bekämpfen können.
- Kommunen ermöglichen, unzumutbare Mängel an Mietwohnungen auf Kosten der Eigentümer zu beseitigen.
FDP 321
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
SSW 11
AfD 213
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Linke 114
Mehr Geld 10
- Die Mieten sollen sinken.
- Die Mietpreisbremse wird in Schleswig-Holstein sofort nach der Wahl wieder eingeführt.
- Ein Mietendeckel begrenzt Mieten auf höchstens 8 Euro pro Quadratmeter.
- Per Bundesratsinitiative wird eine bundesweite Höchstmiete von 8 Euro festgeschrieben.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wird in ganz Schleswig-Holstein wieder eingeführt.
- Die Mietpreisbremse wird in ganz Schleswig-Holstein wieder eingeführt.
- Das Auslaufen der Preisbindung von Sozialwohnungen nach 35 Jahren wird abgeschafft.
- Die Landesregierung gleicht die Belastung von Mieterinnen und Mietern durch energetische Gebäudesanierung aus.
- Das Land setzt sich im Bundesrat für eine Gesetzesänderung zur Verteilung der Sanierungskosten ein.
- Die Kosten energetischer Sanierung tragen allein die Vermieter, eine Umlage auf Mieter ist ausgeschlossen.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die Mietpreisbremse wird in Schleswig-Holstein sofort nach der Wahl wieder eingeführt.
- Ein Mietendeckel begrenzt Mieten auf höchstens 8 Euro pro Quadratmeter.
- Per Bundesratsinitiative wird eine bundesweite Höchstmiete von 8 Euro festgeschrieben.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wird in ganz Schleswig-Holstein wieder eingeführt.
- Die Mietpreisbremse wird in ganz Schleswig-Holstein wieder eingeführt.
- Das Auslaufen der Preisbindung von Sozialwohnungen nach 35 Jahren wird abgeschafft.
- Schleswig-Holstein erlässt ein Wohnraumschutzgesetz.
- Ein Wohnungsaufsichts- und Pflegegesetz ermöglicht Kommunen die Kontrolle der Instandhaltungspflicht von Vermietern.
- Vermieter werden verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Miete für Instandhaltung zu verwenden.
- Zwangsräumungen in Notlagen werden per Landesgesetz verboten.
- Die Kosten energetischer Sanierung tragen allein die Vermieter, eine Umlage auf Mieter ist ausgeschlossen.
FW 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 17
Mehr Geld 3
- Mit bewährten und neuen Instrumenten wird für mehr und bezahlbaren Wohnraum in Stadt und Land gesorgt.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wird wieder eingeführt.
- Die Genossenschaftsförderung wird mit Begleitung des Gründungsprozesses, Förderung von Genossenschaftsanteilen und investiver Förderung neu aufgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Erstellung qualifizierter Mietspiegel für Gemeinden über 50.000 Einwohner wird gefördert.
- Die Kappungsgrenzenverordnung wird wieder eingeführt.
- Ein Wohnraumschutzgesetz wird eingeführt, mit dem Kommunen gegen Missstände und drohende Verwahrlosung von Wohngebäuden vorgehen können.
- Die konsequente Ahndung von Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht wird unterstützt.
- Lokale Energiekreisläufe wie Mieterstrom sollen ermöglicht werden.
Bleibt wie bisher 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 2322
Mehr Geld 7
- Die Wohnungswirtschaft erhält einen Wärme-Kredit im Austausch für eine Begrenzung der Mietkosten.
- In besonders schlecht sanierten Gebäuden tragen Vermieterinnen und Vermieter die CO₂-Kosten vollständig.
- Energetische Modernisierungen sollen die Nebenkosten senken und dürfen nicht zur Verdrängung führen.
- Eine landesweite Mietpreisbremse wird (wieder) eingeführt.
- Die Mietpreisbindung geförderter Wohnungen wird verlängert.
- Mieter, besonders mit geringem Einkommen, junge Familien und Menschen in Ausbildung und Studium, werden vor massiven Kostensteigerungen geschützt.
- Die Mietpreisbremse wird im Land wieder eingeführt, um auch bei Neuvermietungen gegenzusteuern.
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Mieter werden beim Klimaschutz geschützt.
- Die Wohnungswirtschaft erhält einen Wärme-Kredit im Austausch für eine Begrenzung der Mietkosten.
- Energy Sharing, Mieterstrom, Nachbarschaftsstrom und andere Modelle des lokalen Stromdirektbezugs werden unterstützt.
- Europäische Vorgaben zur Gebäudesanierung müssen mit wirksamem Mieterschutz und sozialen Schutzmechanismen verbunden werden.
- Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern führen.
- Die soziale Wohnraumförderung des Landes wird mit Klimaschutz und Mieterschutz verbunden.
- Energetische Modernisierungen sollen die Nebenkosten senken und dürfen nicht zur Verdrängung führen.
- Förderungen werden an verlässlichen Mieterschutz und das Ziel warmmietenverträglicher Sanierungen geknüpft.
- Mieterstrom, Energy Sharing und Bürgerenergie sollen so ausgestaltet werden, dass auch Mieter und Menschen ohne eigenes Kapital profitieren.
- Der Mieterschutz wird konsequent gestärkt.
- Eine landesweite Mietpreisbremse wird (wieder) eingeführt.
- Die Mietpreisbindung geförderter Wohnungen wird verlängert.
- Mieter, besonders mit geringem Einkommen, junge Familien und Menschen in Ausbildung und Studium, werden vor massiven Kostensteigerungen geschützt.
- Das Wohnraumschutzgesetz wird nach seiner Evaluation in der kommenden Legislaturperiode landesweit weiterentwickelt.
- Die Mietpreisbremse wird im Land wieder eingeführt, um auch bei Neuvermietungen gegenzusteuern.
- Modelle wie Sozialwohnungen mit 100 Jahren Mietpreisbindung werden auch in Schleswig-Holstein eingeführt.
- Erforderliche Sanierungen erfolgen warmmietenneutral ohne finanzielle Mehrbelastung der Mieter.
- Flächendeckende aufsuchende Beratungsangebote sollen von Wohnungsverlust Bedrohte erreichen, bevor eine Zwangsräumung angeordnet wird.
- Mit Betroffenen, sozialen Trägern und Kommunen sollen Lösungen entwickelt werden, die Obdachlosigkeit frühzeitig verhindern.
- Ein Bürgschaftsprogramm mit zinsgünstigen Krediten soll die klimaneutrale Sanierung älterer Mietwohngebäude ohne steigende Warmmieten ermöglichen.
- Auf Bundesebene wird eine verpflichtende Ökobilanz für Neubauten nach dem Vorbild des niederländischen MPG-Systems angestrebt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht