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Mieter

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 433
Grüne ​210
SPD ​117
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 14
Ohne klare Richtung 1
FDP 321
SSW 1​1
AfD 213
Linke ​114
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 11
Ohne klare Richtung 1
FW ​​2
Koalitionsvertrag ​17
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 2322
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Mieter werden beim Klimaschutz geschützt.
  2. Die Wohnungswirtschaft erhält einen Wärme-Kredit im Austausch für eine Begrenzung der Mietkosten.
  3. Energy Sharing, Mieterstrom, Nachbarschaftsstrom und andere Modelle des lokalen Stromdirektbezugs werden unterstützt.
  4. Europäische Vorgaben zur Gebäudesanierung müssen mit wirksamem Mieterschutz und sozialen Schutzmechanismen verbunden werden.
  5. Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern führen.
  6. Die soziale Wohnraumförderung des Landes wird mit Klimaschutz und Mieterschutz verbunden.
  7. Energetische Modernisierungen sollen die Nebenkosten senken und dürfen nicht zur Verdrängung führen.
  8. Förderungen werden an verlässlichen Mieterschutz und das Ziel warmmietenverträglicher Sanierungen geknüpft.
  9. Mieterstrom, Energy Sharing und Bürgerenergie sollen so ausgestaltet werden, dass auch Mieter und Menschen ohne eigenes Kapital profitieren.
  10. Der Mieterschutz wird konsequent gestärkt.
  11. Eine landesweite Mietpreisbremse wird (wieder) eingeführt.
  12. Die Mietpreisbindung geförderter Wohnungen wird verlängert.
  13. Mieter, besonders mit geringem Einkommen, junge Familien und Menschen in Ausbildung und Studium, werden vor massiven Kostensteigerungen geschützt.
  14. Das Wohnraumschutzgesetz wird nach seiner Evaluation in der kommenden Legislaturperiode landesweit weiterentwickelt.
  15. Die Mietpreisbremse wird im Land wieder eingeführt, um auch bei Neuvermietungen gegenzusteuern.
  16. Modelle wie Sozialwohnungen mit 100 Jahren Mietpreisbindung werden auch in Schleswig-Holstein eingeführt.
  17. Erforderliche Sanierungen erfolgen warmmietenneutral ohne finanzielle Mehrbelastung der Mieter.
  18. Flächendeckende aufsuchende Beratungsangebote sollen von Wohnungsverlust Bedrohte erreichen, bevor eine Zwangsräumung angeordnet wird.
  19. Mit Betroffenen, sozialen Trägern und Kommunen sollen Lösungen entwickelt werden, die Obdachlosigkeit frühzeitig verhindern.
  20. Ein Bürgschaftsprogramm mit zinsgünstigen Krediten soll die klimaneutrale Sanierung älterer Mietwohngebäude ohne steigende Warmmieten ermöglichen.
  21. Auf Bundesebene wird eine verpflichtende Ökobilanz für Neubauten nach dem Vorbild des niederländischen MPG-Systems angestrebt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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