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Künstler und Kreative

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

FDP00

Ohne Einzug ins Parlament

FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​32
Grüne ​36
SPD ​​4
SSW ​18
AfD ​​3
Linke ​​6
Koalitionsvertrag ​29
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​322
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Der Anteil unbefristeter Stellen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird erhöht.
  2. Kultureinrichtungen, Kulturverbände, Künstler und die freie Kulturszene werden vor Angriffen Rechtsextremer geschützt.
  3. Verbindliche Honoraruntergrenzen werden Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
  4. Kulturvermittlung wird in der Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte und in Qualifizierungsangeboten für Künstler stärker verankert.
  5. Bei der Landesbibliothek wird eine Beratungsstelle „KI in Kunst und Kulturmanagement“ eingerichtet, die Künstler beim Umgang mit künstlicher Intelligenz unterstützt.
  6. Das kmb.sh wird als zentrale Struktur für Nachwuchsförderung, Vernetzung und Professionalisierung der Popmusik etabliert.
  7. In der Förderung der freien darstellenden Künste werden Honoraruntergrenzen angewendet.
  8. Ausstellungsvergütungen und Honoraruntergrenzen werden verbindlich in der Landesförderung verankert.
  9. Für bedeutende Vor- und Nachlässe von Künstlern wird eine koordinierende Beratungsstruktur für Sichtung, Dokumentation, Digitalisierung und Sicherung geschaffen.
  10. Vorhandene Literaturstipendien, Residenzen und Auszeichnungen werden gebündelt, um sie sichtbarer und für Autoren zugänglicher zu machen.
  11. Verbindliche Honoraruntergrenzen werden in allen Sparten zur Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
  12. Die Höhe der Honoraruntergrenzen wird gemeinsam mit Fachverbänden entwickelt und regelmäßig überprüft.
  13. Soziale Absicherung und gute Arbeitsbedingungen in Kulturinstitutionen, freier Szene und Kulturvermittlung werden gestärkt.
  14. Kulturelle Formate der Umweltbildung wie Filmfestivals und Kooperationen mit Künstlern und Jugendgruppen sollen gestärkt werden, wo sie Teil eines Bildungsansatzes sind.
Bleibt wie bisher 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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