Künstler und Kreative
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
FDP00
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 32
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Grüne 36
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Auf eine stärkere Vernetzung der Kulturakteur*innen und Kulturangebote in ländlichen und urbanen Räumen hinwirken.
- Allen Beteiligten der Kulturbranche Zugang zu Wirtschafts- und Gründungsförderungen eröffnen.
- Ein Büro für Popkultur als zentrale Anlaufstelle mit Beratungs-, Vernetzungs- und Förderangeboten einrichten.
- Weiterbildungsmöglichkeiten für Filmschaffende und Quereinsteiger*innen im Land ausbauen.
- Den Kulturraum Ostsee mit innovativen Projekten stärken und Künstler*innen grenzüberschreitendes Arbeiten ermöglichen.
Bleibt wie bisher 2
SPD 4
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Den Kulturdialog in einen ständigen und systematischen Kulturaustausch von Land, Künstlern, Trägern, Kreisen und Kommunen überführen.
- Künstlern digitale Vernetzung, Museen digitaleres Arbeiten und digitalen Kulturangeboten Rückhalt ermöglichen.
- Die Pflicht zur Zahlung von Ausstellungshonoraren an Künstlerinnen und Künstler befürworten.
- Mit einem Branchendialog die fehlende Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung in der Kulturbranche ändern.
SSW 18
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Selbstständige Künstler:innen und Kulturschaffende über das dritte Sozialgesetzbuch absichern.
- Die Regelungen für freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung konkreter fassen und auf selbstständige Tätigkeiten im Kulturbereich zuschneiden.
- Die Arbeitslosenversicherung für freiberufliche Künstler:innen und Kulturschaffende verbessern.
- Freiberufliche Künstler:innen und Kulturschaffende besser in die Rentenversicherung einbeziehen.
- Beratungsangebote in Kultur und Kreativbereichen unterstützen, die Kulturschaffende füreinander aufbereiten.
- Kulturschaffende, Ehrenamtliche und Nutzer:innen intensiv einbinden und vernetzen.
- Einen regelmäßigen Austausch von Künstler:innen und Kulturschaffenden mit Bildungsinstitutionen einrichten.
Ohne klare Richtung 1
AfD 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Linke 6
Mehr Geld 4
- Kulturschaffende sollen eine angemessene Vergütung erhalten, die auch Rücklagen ermöglicht.
- In landeseigenen und geförderten Kultureinrichtungen sollen Mindestgagen und Mindesthonorare eingeführt werden.
- Bei Absagen wegen Pandemien oder höherer Gewalt soll das Land Einkommensausfälle von Kulturschaffenden ausgleichen.
- Kulturschaffende sollen ein Kurzarbeitsgeld in Höhe von 90 Prozent der Vorjahreseinnahmen erhalten.
Koalitionsvertrag 29
Mehr Geld 6
- Ein kostenfreies Beratungsangebot zu Antragstellung, Konzeptentwicklung, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität wird geschaffen.
- Die Weiterführung der Förderrichtlinie des Bundes „Kunst am Bau“ wird angestrebt.
- Eine Neuauflage der Landesförderrichtlinie „Kunst im öffentlichen Raum“ wird geprüft.
- Ein festgelegter Anteil der Kosten öffentlicher Bauten wird für künstlerische Arbeit bereitgestellt.
- Das Investitionsprogramm für die Freie Szene und kleine Kultureinrichtungen wird verlängert.
- Künstlerinnen und Künstler sollen für ihre Arbeit angemessen vergütet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Das Land befähigt Akteure aus Kunst und Kultur, zur Umsetzung der Klimaziele beizutragen.
- Ein kostenfreies Beratungsangebot zu Antragstellung, Konzeptentwicklung, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität wird geschaffen.
- Die Pläne von Bund und Ländern für einen Honorar-Rahmen für Künstlerhonorare in eigenen und geförderten Einrichtungen werden unterstützt.
- Möglichkeiten weiterer Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern werden geprüft.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 322
Mehr Geld 12
- Künstler sollen fair bezahlt werden.
- Verbindliche Honoraruntergrenzen werden Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
- Ein niedrigschwelliger Festivalförderfonds mit den Kriterien regionale Verankerung, kulturelle Bildung, Barrierefreiheit und faire Honorare wird erwogen.
- Die Produktions- und Konzeptionsförderung der freien darstellenden Künste wird verlässlich gestaltet.
- In der Förderung der freien darstellenden Künste werden Honoraruntergrenzen angewendet.
- Eine Prozent-für-Kunst-Regelung wird eingeführt.
- Ausstellungsvergütungen und Honoraruntergrenzen werden verbindlich in der Landesförderung verankert.
- Die Förderung filmischer Studienabschlussarbeiten wird zu einer verlässlichen Nachwuchsförderung von der Hochschule bis zum Berufseinstieg weiterentwickelt.
- Ein mit einem Stipendium verbundener Schleswig-Holstein-Literaturförderpreis wird geschaffen.
- Künstlerische und kulturelle Arbeit soll angemessen bezahlt werden.
- Verbindliche Honoraruntergrenzen werden in allen Sparten zur Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
- Die Honoraruntergrenzen werden realistisch in den Förderansätzen der Kulturförderung abgebildet.
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Der Anteil unbefristeter Stellen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird erhöht.
- Kultureinrichtungen, Kulturverbände, Künstler und die freie Kulturszene werden vor Angriffen Rechtsextremer geschützt.
- Verbindliche Honoraruntergrenzen werden Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
- Kulturvermittlung wird in der Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte und in Qualifizierungsangeboten für Künstler stärker verankert.
- Bei der Landesbibliothek wird eine Beratungsstelle „KI in Kunst und Kulturmanagement“ eingerichtet, die Künstler beim Umgang mit künstlicher Intelligenz unterstützt.
- Das kmb.sh wird als zentrale Struktur für Nachwuchsförderung, Vernetzung und Professionalisierung der Popmusik etabliert.
- In der Förderung der freien darstellenden Künste werden Honoraruntergrenzen angewendet.
- Ausstellungsvergütungen und Honoraruntergrenzen werden verbindlich in der Landesförderung verankert.
- Für bedeutende Vor- und Nachlässe von Künstlern wird eine koordinierende Beratungsstruktur für Sichtung, Dokumentation, Digitalisierung und Sicherung geschaffen.
- Vorhandene Literaturstipendien, Residenzen und Auszeichnungen werden gebündelt, um sie sichtbarer und für Autoren zugänglicher zu machen.
- Verbindliche Honoraruntergrenzen werden in allen Sparten zur Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
- Die Höhe der Honoraruntergrenzen wird gemeinsam mit Fachverbänden entwickelt und regelmäßig überprüft.
- Soziale Absicherung und gute Arbeitsbedingungen in Kulturinstitutionen, freier Szene und Kulturvermittlung werden gestärkt.
- Kulturelle Formate der Umweltbildung wie Filmfestivals und Kooperationen mit Künstlern und Jugendgruppen sollen gestärkt werden, wo sie Teil eines Bildungsansatzes sind.
Bleibt wie bisher 3
- Ein Pauschalvertrag mit der GEMA nach niedersächsischem Vorbild soll nichtkommerzielle Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine entlasten, bei voller Vergütung der Musikschaffenden.
- Die Vielfalt aus Kunstvereinen, Künstlerhäusern, freien Ausstellungsorten, Museen und freischaffenden Künstlern wird erhalten.
- Gemeinsam mit den Kommunen werden bezahlbare Ateliers und Produktionsräume gesichert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht