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Fossile und Kernenergie

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 611
SPD 11​
Grüne 202​
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 18
  1. Der Kohleausstieg erfolgt bis 2030.
  2. Der Kohleausstieg bis 2030 wird sichergestellt.
  3. Der Kohleausstieg soll sich an den Zielen des Pariser Übereinkommens ausrichten.
  4. Eine neue Leitentscheidung setzt umgehend den Rahmen für ein Ende des Braunkohleabbaus bis spätestens 2030.
  5. Zwischen Wohngebäuden und Tagebau soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern gelten.
  6. Die Planung der Nachnutzung von Kraftwerksstandorten beginnt bereits jetzt.
  7. Die großen Flächen im Besitz von RWE sollen schnellstmöglich für zukunftsfähige Nutzungen zur Verfügung stehen.
  8. RWE soll statt unnötige Autobahnen wiederherzustellen in eine ökologisch hochwertige Renaturierung investieren.
  9. Die technische Notwendigkeit der Abgrabung Manheimer Bucht soll unabhängig begutachtet werden.
  10. Die Nutzung von Erdgas als Brückentechnologie wird auf das für die Versorgungssicherheit notwendige Maß minimiert.
  11. Neue Gaskraftwerke werden nur dort gebaut, wo sie für den Übergang gebraucht werden und mit den Klimazielen vereinbar sind.
  12. Neue Gaskraftwerke müssen künftig mit Wasserstoff oder anderen klimaneutralen Gasen betrieben werden können und dürfen die Einbindung erneuerbarer Wärme nicht behindern.
  13. Die Urananreicherungsanlage in Gronau soll schnellstmöglich geschlossen werden.
  14. Das Exportverbot im Atomgesetz soll auch für Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau gelten.
  15. Für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle wird ein unter Beteiligung der Betroffenen erarbeitetes bundesweites Gesamtkonzept mit einheitlichen Sicherheitsanforderungen gefordert.
  16. Das Land ergreift die Initiative zur Abschaltung grenznaher Atomkraftwerke in Nachbarländern und schöpft alle Einspruchsmöglichkeiten aus.
  17. Erdgasförderung und Fracking werden auch aus Gründen des Trinkwasserschutzes abgelehnt.
  18. Das Verbot des Rohstoffabbaus in allen Trinkwasserschutz- und Reservegebieten wird wieder in Kraft gesetzt.
FDP 22​
AfD 123
Linke 34​2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 19
Mehr Pflichten 27
  1. Der Kohleausstieg erfolgt bis 2030.
  2. Aus der Braunkohlewirtschaft im Rheinischen Revier wird unverzüglich ausgestiegen.
  3. Der Kohleausstieg erfolgt spätestens 2030.
  4. Ein Erdgasausstiegsgesetz mit verbindlichem Ausstiegspfad und sozialer Absicherung der betroffenen Beschäftigten wird eingeführt.
  5. Die Kohleverstromung endet spätestens 2030 statt 2038.
  6. Der Ausstieg aus der Braunkohle wird vorgezogen.
  7. Der Neubau von Kohlekraftwerken wird verboten.
  8. Neuaufschluss und Erweiterung von Braunkohletagebauen werden verboten.
  9. Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 wird sofort vom Netz genommen.
  10. Für den Braunkohleabbau werden keine weiteren Dörfer abgebaggert.
  11. Der Hambacher Forst wird nicht weiter zerstört.
  12. Die Landesregierung sorgt dafür, dass die Tagebaue Hambach und Garzweiler nach Bergrecht wieder nutzbar gemacht werden.
  13. Bis zum Kohleausstieg werden die Folgen des Braunkohleabbaus begrenzt.
  14. Unternehmen mit Sitz in Deutschland und ihren Töchtern werden Errichtung und Betrieb neuer Kohleanlagen im Ausland verboten.
  15. Die Landesregierung bemüht sich um die Abschaltung grenznaher Atomkraftwerke in Belgien, den Niederlanden und Frankreich.
  16. Alle Atommüllexporte werden gestoppt.
  17. Transporte radioaktiver Fracht der Atomindustrie werden landesweit verboten.
  18. Die Urananreicherungsanlage in Gronau wird geschlossen.
  19. Die Lieferung von angereichertem Uran aus Gronau wird sofort eingestellt.
  20. Das Zwischenlager Würgassen wird nicht ausgebaut.
  21. In einem Steinsalz-Gebiet in NRW entsteht kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll.
  22. Die Braunkohletagebaue im Rheinischen Revier werden in den nächsten Jahren stillgelegt.
  23. Risikoreiche Fördermethoden wie Fracking und Tektomechanik werden per Landesentwicklungsplan ausgeschlossen.
  24. Erdgas wird nicht auf Kosten von Trinkwasser und Umwelt gefördert.
  25. Waldrodungen für den Autobahnausbau und für die Nutzung fossiler Energien werden sofort gestoppt.
  26. Bergbaustollen im Ruhrgebiet, in denen Sondermüll eingelagert wurde, werden auf Kontaminationen untersucht.
  27. Die unbehandelte Einleitung von Grubenwasser in Fließgewässer wie Ruhr, Lippe oder Emscher wird verhindert.
Koalitionsvertrag 1943
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 6
Mehr Pflichten 14
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 52​

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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