Fossile und Kernenergie
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 611
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 6
- Das Rheinische Revier trägt bis 2028 den deutschen Kohleausstieg allein.
- Der Tagebau Hambach wird rund ein Jahrzehnt früher stillgelegt als zuvor beschlossen.
- Nordrhein-Westfalen steigt aus der Verstromung von Steinkohle aus.
- Der Kohleausstieg soll bis zum Jahr 2030 erfolgen.
- Der Kohleausstieg soll bereits bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden.
- Alle neuen Gaskraftwerke sollen wasserstofffähig gebaut werden.
SPD 11
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne 202
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 18
- Der Kohleausstieg erfolgt bis 2030.
- Der Kohleausstieg bis 2030 wird sichergestellt.
- Der Kohleausstieg soll sich an den Zielen des Pariser Übereinkommens ausrichten.
- Eine neue Leitentscheidung setzt umgehend den Rahmen für ein Ende des Braunkohleabbaus bis spätestens 2030.
- Zwischen Wohngebäuden und Tagebau soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern gelten.
- Die Planung der Nachnutzung von Kraftwerksstandorten beginnt bereits jetzt.
- Die großen Flächen im Besitz von RWE sollen schnellstmöglich für zukunftsfähige Nutzungen zur Verfügung stehen.
- RWE soll statt unnötige Autobahnen wiederherzustellen in eine ökologisch hochwertige Renaturierung investieren.
- Die technische Notwendigkeit der Abgrabung Manheimer Bucht soll unabhängig begutachtet werden.
- Die Nutzung von Erdgas als Brückentechnologie wird auf das für die Versorgungssicherheit notwendige Maß minimiert.
- Neue Gaskraftwerke werden nur dort gebaut, wo sie für den Übergang gebraucht werden und mit den Klimazielen vereinbar sind.
- Neue Gaskraftwerke müssen künftig mit Wasserstoff oder anderen klimaneutralen Gasen betrieben werden können und dürfen die Einbindung erneuerbarer Wärme nicht behindern.
- Die Urananreicherungsanlage in Gronau soll schnellstmöglich geschlossen werden.
- Das Exportverbot im Atomgesetz soll auch für Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau gelten.
- Für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle wird ein unter Beteiligung der Betroffenen erarbeitetes bundesweites Gesamtkonzept mit einheitlichen Sicherheitsanforderungen gefordert.
- Das Land ergreift die Initiative zur Abschaltung grenznaher Atomkraftwerke in Nachbarländern und schöpft alle Einspruchsmöglichkeiten aus.
- Erdgasförderung und Fracking werden auch aus Gründen des Trinkwasserschutzes abgelehnt.
- Das Verbot des Rohstoffabbaus in allen Trinkwasserschutz- und Reservegebieten wird wieder in Kraft gesetzt.
FDP 22
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
AfD 123
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Einstufung der Kernenergie als nachhaltige Energieform durch die EU-Kommission wird begrüßt.
- Die Energieversorgung beruht auf einem breiten Energiemix mit Braunkohle, Kohle und Kernkraft für die Grundlast und Erdgas zur flexiblen Ergänzung.
- Die Laufzeit der verbliebenen Kernkraftwerke richtet sich nach technischer Nutzungsdauer und wirtschaftlichen Kriterien.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Linke 342
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 19
- Der Kohleausstieg erfolgt bis 2030.
- Die Energieversorgung wird so schnell wie möglich vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt.
- Der Kohleausstieg erfolgt spätestens 2030.
- Ein Erdgasausstiegsgesetz mit verbindlichem Ausstiegspfad und sozialer Absicherung der betroffenen Beschäftigten wird eingeführt.
- Die Kohleverstromung endet spätestens 2030 statt 2038.
- Der Ausstieg aus der Braunkohle wird vorgezogen.
- Der Neubau von Kohlekraftwerken wird verboten.
- Neuaufschluss und Erweiterung von Braunkohletagebauen werden verboten.
- Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 wird sofort vom Netz genommen.
- Für den Braunkohleabbau werden keine weiteren Dörfer abgebaggert.
- Der Hambacher Forst wird nicht weiter zerstört.
- Das Bundesberggesetz wird so reformiert, dass Umwelt und Menschen vor Ort Vorrang vor Konzerninteressen haben.
- Unternehmen mit Sitz in Deutschland und ihren Töchtern werden Errichtung und Betrieb neuer Kohleanlagen im Ausland verboten.
- Die Landesregierung bemüht sich um die Abschaltung grenznaher Atomkraftwerke in Belgien, den Niederlanden und Frankreich.
- Die Urananreicherungsanlage in Gronau wird geschlossen.
- Die Braunkohletagebaue im Rheinischen Revier werden in den nächsten Jahren stillgelegt.
- Aufsuchungserlaubnisse werden versagt statt erteilt.
- Erdgas wird eingespart und durch erneuerbare Energien ersetzt.
- Die Trinkwassergewinnung hat Vorrang vor dem Rohstoffabbau.
Mehr Pflichten 27
- Der Kohleausstieg erfolgt bis 2030.
- Aus der Braunkohlewirtschaft im Rheinischen Revier wird unverzüglich ausgestiegen.
- Der Kohleausstieg erfolgt spätestens 2030.
- Ein Erdgasausstiegsgesetz mit verbindlichem Ausstiegspfad und sozialer Absicherung der betroffenen Beschäftigten wird eingeführt.
- Die Kohleverstromung endet spätestens 2030 statt 2038.
- Der Ausstieg aus der Braunkohle wird vorgezogen.
- Der Neubau von Kohlekraftwerken wird verboten.
- Neuaufschluss und Erweiterung von Braunkohletagebauen werden verboten.
- Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 wird sofort vom Netz genommen.
- Für den Braunkohleabbau werden keine weiteren Dörfer abgebaggert.
- Der Hambacher Forst wird nicht weiter zerstört.
- Die Landesregierung sorgt dafür, dass die Tagebaue Hambach und Garzweiler nach Bergrecht wieder nutzbar gemacht werden.
- Bis zum Kohleausstieg werden die Folgen des Braunkohleabbaus begrenzt.
- Unternehmen mit Sitz in Deutschland und ihren Töchtern werden Errichtung und Betrieb neuer Kohleanlagen im Ausland verboten.
- Die Landesregierung bemüht sich um die Abschaltung grenznaher Atomkraftwerke in Belgien, den Niederlanden und Frankreich.
- Alle Atommüllexporte werden gestoppt.
- Transporte radioaktiver Fracht der Atomindustrie werden landesweit verboten.
- Die Urananreicherungsanlage in Gronau wird geschlossen.
- Die Lieferung von angereichertem Uran aus Gronau wird sofort eingestellt.
- Das Zwischenlager Würgassen wird nicht ausgebaut.
- In einem Steinsalz-Gebiet in NRW entsteht kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll.
- Die Braunkohletagebaue im Rheinischen Revier werden in den nächsten Jahren stillgelegt.
- Risikoreiche Fördermethoden wie Fracking und Tektomechanik werden per Landesentwicklungsplan ausgeschlossen.
- Erdgas wird nicht auf Kosten von Trinkwasser und Umwelt gefördert.
- Waldrodungen für den Autobahnausbau und für die Nutzung fossiler Energien werden sofort gestoppt.
- Bergbaustollen im Ruhrgebiet, in denen Sondermüll eingelagert wurde, werden auf Kontaminationen untersucht.
- Die unbehandelte Einleitung von Grubenwasser in Fließgewässer wie Ruhr, Lippe oder Emscher wird verhindert.
Koalitionsvertrag 1943
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 4
- Die Tagebaufolgekosten einschließlich des dauerhaften Grundwassermanagements müssen vollständig vom Bergbauunternehmen getragen werden.
- Die RWE AG soll mit ihrem gesamten Vermögen umfassend für die Tagebaufolgekosten haften.
- Die Anlagerichtlinien des Pensionsfonds werden so weiterentwickelt, dass nur in Aktien investiert wird, die fossile und atomare Energieträger ausschließen.
- Der Ausschluss fossiler und atomarer Energieträger gilt beim Pensionsfonds auch für Unternehmensanleihen.
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Der Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen soll bis 2030 umgesetzt werden.
- Eine zeitnahe neue Leitentscheidung trifft alle wesentlichen Entscheidungen zur Beendigung von Braunkohlegewinnung und -verstromung im Rheinischen Revier.
- Die neue Leitentscheidung soll die letzte für den Braunkohletagebau in Nordrhein-Westfalen sein.
- Grenznahe Atomkraftwerke in Nachbarländern sollen schnellstmöglich abgeschaltet werden.
- Der Export von abgereichertem Uranhexafluorid nach Russland wird dauerhaft beendet.
- Perspektivisch wird ein Ausstieg aus der Kies- und Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen ermöglicht.
Mehr Pflichten 14
- Der Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen soll bis 2030 umgesetzt werden.
- Mit dem Bergbauunternehmen wird Einvernehmen darüber hergestellt, welche Tagebauflächen bis zur neuen Leitentscheidung noch genutzt werden.
- Die Tagebauführung in Garzweiler und Hambach soll die Flächeninanspruchnahme auf ein Minimum begrenzen.
- Die Tagebaufolgekosten einschließlich des dauerhaften Grundwassermanagements müssen vollständig vom Bergbauunternehmen getragen werden.
- Die RWE AG muss für Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung ausreichend Vorsorge treffen.
- Die RWE AG soll mit ihrem gesamten Vermögen umfassend für die Tagebaufolgekosten haften.
- Die Eingriffe der Tagebaue in Verkehrsinfrastruktur, Wasserhaushalt und Umwelt werden auf das mögliche Minimum reduziert.
- Grenznahe Atomkraftwerke in Nachbarländern sollen schnellstmöglich abgeschaltet werden.
- Gegen grenznahe Atomkraftwerke werden alle Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft.
- Der Export von abgereichertem Uranhexafluorid nach Russland wird dauerhaft beendet.
- Es wird überprüft, ob die Rückstellungen für Rückbau, Stilllegung und Endlagerung der Urananreicherungsanlage Gronau ausreichen.
- Fracking wird in Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen.
- Für die Kies- und Kiessandgewinnung wird ein verbindlicher Degressionspfad ermöglicht.
- Die schadhaften Reaktorblöcke der belgischen Kernkraftwerke Tihange und Doel sollen abgeschaltet werden.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 52
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 5
- Der Bedarf an neuen wasserstofffähigen Gaskraftwerken soll auf das notwendige Maß begrenzt und neue fossile Abhängigkeiten vermieden werden.
- Der Kohleausstieg 2030 soll verlässlich umgesetzt werden.
- Ziel bleibt der Kohleausstieg im Jahr 2030.
- Die Urananreicherung in Gronau soll beendet werden.
- Die Brennelementefertigung in Lingen soll beendet werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht