Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung: was sich gegenüber 2023 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 230 neu, 25 geändert, 23 unverändert, 126 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.
Neu im Entwurf sind ausführliche Forderungen zur Wohnungslosenhilfe, etwa ein Tagestreff für wohnungslose Frauen, Notunterkünfte für Menschen mit Hunden und dauerhaft finanzierte aufsuchende Sozialarbeit. Breiten Raum nehmen auch die Häfen ein: Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausgeschlossen, Flächentarifverträge gesichert und Aufträge für die Hafeninfrastruktur nur an tarifgebundene Betriebe vergeben werden. Hinzu kommen schnellere Sozialleistungen mit vorläufigen Zahlungen und eine unabhängige Beschwerdestelle für die Sozialverwaltung. Bei der Vier-Tage-Woche nennt der Entwurf kein Modellprojekt mit 32 Stunden mehr, ein Verbot von Energie- und Wassersperren fehlt. 2023 hatte das Programm noch eine 30-Stunden-Woche, deutlich höhere Regelsätze und einen Preisdeckel auf Lebensmittel gefordert; diese Punkte werden nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (230)
Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.
- In den Stadtteilen gibt es günstige Quartiers-Mittagstische und Sozialkaufhäuser.
- Ein sozialer Arbeitsmarkt soll sinnvolle Beschäftigung schaffen statt Druck zu erzeugen.
- Die Tarifbindung wird ausgebaut und kontrolliert.
- Im Bundesrat wird jede Sozialkürzung abgelehnt.
- Ein Tagestreff für wohnungslose Frauen mit Schutz, Meldeadresse, Dusch- und Waschmöglichkeiten, medizinischer Versorgung und Beratung wird geschaffen.
- Es soll mehr öffentliche Toiletten geben, die den Bedürfnissen wohnungsloser Frauen gerecht werden.
- Tages- und Abendtreffs für Frauen werden ausgebaut.
- Ausreichend geschützte Notunterkünfte für Frauen werden geschaffen.
- Frauenspezifisches Streetwork wird dauerhaft abgesichert und personell ausgebaut.
- Für besonders vulnerable Gruppen werden Notschlafstellen geschaffen, die unabhängig von Leistungsrecht und Aufenthaltsstatus offenstehen.
- Angebote, die junge Menschen frühzeitig erreichen, Wohnungslosigkeit verhindern und schnell beenden, werden gestärkt.
- Angebote freier Träger zur Versorgung mit Lebensmitteln und warmen Mahlzeiten erhalten finanzielle Absicherung und eine Refinanzierung von Sozialarbeit und Beschäftigungsförderung.
- Notunterkünfte für Wohnungslose sollen nur noch als Puffer dienen.
- Notunterkünfte brauchen Regeln für das Zusammensein, ohne erwachsene Menschen zu erziehen.
- In Notunterkünften soll Konsumverhalten toleriert werden, solange es nicht erheblich stört.
- Es soll Notunterkünfte geben, in denen obdachlose Menschen mit Hunden unterkommen können.
- Zusätzliche Aufenthalts- und Schutzräume bei Hitze und Kälte werden geschaffen.
- Streetwork bei Extremwetter wird gestärkt.
- Öffentliche Dusch- und Waschmöglichkeiten werden auch an Wochenenden und Feiertagen gewährleistet.
- Versuche, Suppenausgaben und andere Unterstützungsangebote am Hauptbahnhof zu verhindern, werden abgelehnt.
- Aufsuchende Angebote für Obdachlose und Drogenabhängige gelten nicht als Störung des Stadtbilds.
- Platzverweise und ordnungspolitische Maßnahmen ersetzen keine Sozialpolitik.
- Die aufsuchende Sozialarbeit wird von der Projektförderung in eine dauerhafte Finanzierung überführt.
- Der Stigmatisierung und Kriminalisierung von Armut wird entgegengewirkt.
- Bei Mietschulden gibt es eine frühzeitige Beratung.
- Präventive Hilfen gegen Wohnungslosigkeit werden gestärkt.
- Sozialbehörden, Wohnungsunternehmen und Beratungsstellen arbeiten zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit eng zusammen.
- Sozialämter sollen Härtefälle nach einer Zwangsräumung häufiger wieder in dieselbe Wohnung einweisen.
- Mit den Versorgern wird eine Vereinbarung angestrebt, nach der sie bei Härtefällen auf einen Teil der Forderung verzichten und eine gemeinsame Teilzahlung von Schuldner und Sozialbehörde akzeptieren.
- Preise öffentlicher Leistungen werden sozial gestaffelt.
- Einkommensergänzende Leistungen werden für alle Anspruchsberechtigten schnell und zuverlässig zugänglich gemacht.
- Der Landesmindestlohn wird weiter gestärkt.
- Alle Wohngeldberechtigten sollen von ihrem Anspruch wissen.
- Alle Berechtigten sollen von ihrem Anspruch auf den Kinderzuschlag wissen.
- Auf Bundesebene wird angestrebt, dass Lohneinkommen bei Wohngeld und Kinderzuschlag nicht vollständig angerechnet wird.
- Der Mindestlohn soll wirksam kontrolliert werden und in einem Stadtstaat höher sein als bundesweit.
- Mittel der Arbeitsmarktförderung werden gezielt für quartiersnahe soziale Infrastruktur genutzt.
- Planungsfehlern bei der Förderung von Arbeitsmarktprojekten wird durch effektiveres Controlling und langfristige, verlässliche Planung vorgebeugt.
- Die Kommune übernimmt eine aktive Rolle in der Trägerversammlung des Jobcenters.
- Die Landesarbeitsmarktstrategie wird ausgebaut und verstetigt.
- Träger, Beschäftigte und Teilnehmende von Arbeitsmarktprojekten erhalten langfristige Perspektiven und Planungssicherheit.
- Projekte des sozialen Arbeitsmarkts werden durch dauerhaft ausfinanzierte sozialarbeiterische und psychologische Unterstützungsangebote begleitet.
- Arbeitsgelegenheiten auf dem sozialen Arbeitsmarkt gehen niedrigschwellig auf die Bedarfe der Beschäftigten ein und sind diskriminierungssensibel gestaltet.
- Bremen und Bremerhaven stellen verstärkt Landes- und kommunale Mittel für soziale Infrastruktur und Beschäftigungsangebote bereit, um sinkende Bundes- und EU-Förderung auszugleichen.
- In Blumenthal wird ein Sozialkaufhaus eingerichtet.
- Schuldner-, Erwerbslosen- und weitere soziale Beratungsangebote in Bremen-Nord werden langfristig erhalten und verlässlich finanziert.
- Eine sozial gerechte, solidarische Gesellschaft, die Überwindung von Armut und ein Leben in Würde für alle werden angestrebt.
- In allen Politikbereichen sollen die soziale Spaltung abgebaut, die Ungleichverteilung des Wohlstands gestoppt und Chancengerechtigkeit hergestellt werden.
- Bei Regierungsbeteiligung wird im Bundesrat keinen sozialpolitischen Verschärfungen zugestimmt.
- Die erhaltenen sozialpolitischen Leistungen aus der Corona-Pandemie werden weiter bewahrt und Auswirkungen der Bundespolitik möglichst abgemildert.
- Auf Verwaltungsebene werden alle Handlungsspielräume zugunsten der Betroffenen ausgeschöpft.
- Der Senat setzt sich in der Trägerversammlung des Jobcenters für Entscheidungen zugunsten der Betroffenen ein.
- Armutsbekämpfung ist ein zentrales politisches Anliegen, Armut gilt als gesellschaftliches und nicht als individuelles Versagen.
- Allen Menschen werden verstärkt Chancen für Qualifizierung und Teilhabe geboten.
- Gute Löhne werden unterstützt.
- Beschäftigung zu Niedriglöhnen wird abgelehnt.
- Sanktionen, die Menschen in unpassende oder schlecht bezahlte Jobs zwingen, werden abgelehnt.
- Kostenlose, quartiersnahe Angebote für ältere Menschen werden ausgebaut.
- Auch für Bremerhaven wird unter Einbindung des Magistrats ein Masterplan zur Armutsbekämpfung erarbeitet.
- Alleinerziehende erhalten ein Recht auf familienverträgliche Arbeitszeiten.
- Alleinerziehende werden gezielt beruflich gefördert.
- Die personelle Ausstattung in der Antragsbearbeitung der Ämter wird verbessert.
- Prüfprozesse in den Ämtern werden vereinfacht.
- Bei Ermessensentscheidungen werden Existenz und Gesundheit der Antragstellenden vorrangig berücksichtigt.
- Vorläufige Leistungsbewilligungen werden stärker genutzt.
- Die Bearbeitungszeiten bei Sozialleistungen werden verkürzt.
- Die Fluktuation im Jobcenter wird verringert und die Arbeit dort attraktiver gestaltet.
- Die Digitalisierung im Jobcenter und bei den Beratungsprozessen wird verbessert.
- Vorläufige Zahlungen werden regelmäßig schon vor vollständiger Prüfung der Anträge ermöglicht.
- Ermessensspielräume werden im Sinne der Leistungsbeziehenden genutzt und durch Verwaltungsanweisungen rechtssicher abgesichert.
- Für die Sozialverwaltung wird eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet.
- Leistungsbeziehende werden per Brief oder App an den Ablauf von Bewilligungsfristen erinnert.
- Möglichkeiten zur Aussetzung von Leistungskürzungen werden geprüft.
- Ein anonymes Jobcenter ohne persönliche Ansprechpartner wird abgelehnt.
- Fließbandarbeit für die Beschäftigten im Jobcenter wird abgelehnt.
- Für Beschäftigte im Amt gibt es wirksame Schutzmechanismen, Schulungen und Supervision.
- Bei anstehenden Kürzungen von Zuwendungen werden betroffene Träger frühzeitig eingebunden.
- Die Wohlfahrt in Bremen wird bedarfsdeckend, verlässlich und nachhaltig finanziert.
- Die Sozialwirtschaft wird so ausgestattet, dass sie dauerhaft hohe Qualität erbringen und gute Arbeitsbedingungen und Löhne bieten kann.
- Die Finanzierung der Träger entspricht den tatsächlichen Bedarfen, berücksichtigt Kostenentwicklungen und bietet langfristige Planungssicherheit.
- Die städtische Planungsreserve wird gestrichen, damit bewilligte Mittel den Trägern vollständig zur Verfügung stehen.
- Die Tarifentgelte der Beschäftigten der freien Wohlfahrtspflege werden vollständig refinanziert.
- Kommunale und freie Träger werden gleichwertig finanziert, insbesondere bei Verwaltungs- und Regiekosten.
- Projektförderungen werden schrittweise zugunsten langfristiger institutioneller Förderung zurückgedrängt.
- Die Verbandsarbeit der freien Wohlfahrt wird auskömmlich finanziert.
- Die Pflicht gemeinnütziger Träger zur Erbringung von Eigenmitteln wird reduziert.
- In allen Stadtteilen ist eine bedarfsdeckende soziale Infrastruktur vorhanden.
- Jedem jungen Menschen soll der Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht werden.
- Ausbildungsfördernde Maßnahmen werden gestartet.
- Der Ausbildungsfonds wird gemeinsam mit den Auszubildenden weiterentwickelt.
- Betriebe, die nicht ausbilden, werden stärker finanziell in die Pflicht genommen.
- In der Ausbildung werden Sprachcoaches eingesetzt.
- Der Ausbildungsfonds wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.
- Auszubildende erhalten einen Sitz im Verwaltungsrat des Ausbildungsfonds.
- Für benachteiligte Quartiere wird ein Konzept für Ausbildungszentren mit zusätzlichen Ausbildungsplätzen und Unterstützungsangeboten entwickelt.
- Die Jugendberufsagentur wird dauerhaft abgesichert und gestärkt.
- Die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendberufsagentur, insbesondere über soziale Medien, wird langfristig finanziert.
- Die Jugendberufsagentur unterstützt junge Menschen beim Nachholen eines Schulabschlusses.
- Die Vernetzung der Jugendberufsagentur mit Bildungsträgern wird intensiviert.
- Es werden neue Wege eröffnet, damit mehr Menschen einen Berufsabschluss erreichen.
- Teilqualifizierungen sind ein wesentlicher Baustein der Landesarbeitsmarktstrategie.
- Teilqualifizierungen dürfen nicht als günstige Teil-Ausbildung zu Hilfskraftkonditionen missbraucht werden.
- Teilqualifizierungen müssen akkreditiert und geprüft sein.
- Bei Teilqualifizierungen werden stets alle Module angeboten.
- Teilqualifizierungen sind den Beschäftigten selbstbestimmt zugänglich.
- Teilqualifizierungen werden immer abschlussorientiert vermittelt.
- Als Hilfskräfte qualifizierte Beschäftigte erhalten Wege zur Qualifikation als Fachkraft.
- Der Verdienstausfall während einer Fachkraftausbildung im Vergleich zur bisherigen Beschäftigung wird ausgeglichen.
- Unternehmen werden bei der Umsetzung von Teilzeitausbildung beraten und unterstützt.
- Auszubildende werden vor missbräuchlichen Kündigungen geschützt.
- Systematische Probezeitkündigungen als Geschäftsmodell werden nicht länger hingenommen.
- Von der Ausbildungsvergütung muss man leben können.
- Auf Bundesebene wird eine Erhöhung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung angestrebt.
- Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung soll an tarifliche Sätze gekoppelt werden.
- Sprachförderung wird fester Bestandteil der Ausbildung.
- Wo fachlich möglich, kann eine Ausbildung mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau begonnen werden.
- Das notwendige B2-Niveau wird während der Ausbildung durch integrierten Spracherwerb erreicht.
- Auszubildende werden bei der staatlichen Förderung mit Studierenden gleichgestellt.
- Für Auszubildende gibt es günstiges Essen in der Nähe der Berufsschulen.
- Auszubildende erhalten Wohnheimplätze und eine unabhängige Beratung wie Studierende.
- Auf Bundesebene wird angestrebt, dass auch bei den Eltern wohnende Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
- Auszubildende werden in den Berufsschulen über ihre Förderansprüche beraten.
- Eine aktive Arbeitsmarktpolitik greift ein und überlässt Arbeitsverhältnisse nicht dem freien Markt.
- Der soziale Arbeitsmarkt richtet sich an Menschen ohne oder mit nur sehr eingeschränkten Perspektiven auf dem regulären Arbeitsmarkt.
- Der soziale Arbeitsmarkt ermöglicht gesellschaftlich sinnvolle Arbeit, die sich über den regulären Arbeitsmarkt nicht finanzieren lässt.
- Öffentliche Beschäftigung darf nicht zu einem neuen Niedriglohnsektor werden.
- Der soziale Arbeitsmarkt ist kein Ersatz für reguläre Beschäftigung und kein Instrument zur Disziplinierung von Erwerbslosen.
- Mittel des Europäischen Sozialfonds+ werden weiter für gute Arbeit, Qualifizierung und soziale Teilhabe eingesetzt.
- Reichen europäische Fördermittel nicht aus, sichert das Land arbeitsmarktpolitische Angebote aus eigenen Mitteln ab.
- Die Kommunen erhalten mehr Einfluss auf Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit, etwa bei Mittelverwendung, Maßnahmengestaltung und Bekämpfung von Diskriminierung.
- Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit diskriminierendem Verhalten oder ungenügender Qualität werden nicht weitergeführt.
- Bei geförderten Neuansiedlungen und Investitionen werden verbindliche Beschäftigungsziele für zuvor arbeitslose Menschen vereinbart.
- Unternehmen, die vereinbarte Beschäftigungsziele nicht erfüllen, zahlen eine Ausgleichsabgabe.
- Der Staat muss die Qualität der Arbeitsbedingungen sichern und Mitbestimmung fördern.
- Die Gewerkschaften werden unterstützt.
- Die betriebliche Mitbestimmung wird gestärkt.
- Im Leiharbeitssektor gilt eine flächendeckende Tarifbindung.
- Leiharbeitskräfte erhalten gleiche Löhne für gleiche Tätigkeiten.
- Honorarkräfte werden in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes einbezogen.
- Die Arbeitnehmerkammer wird gegen Angriffe verteidigt und in ihrer Verfasstheit gestärkt.
- Die Arbeitnehmerkammer wird wie die Kammern der Wirtschaft in der Landesverfassung verankert.
- Nach Hamburger Vorbild wird eine unabhängige Beratungsstelle für psychische Gesundheit in der Arbeitswelt geschaffen.
- Die Beratungsstelle berät Beschäftigte und Betriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, niedrigschwellig und vertraulich.
- Ein Meldeportal gegen Arbeitsausbeutung wird eingerichtet, über das Missstände auch anonym, mehrsprachig und digital gemeldet werden können.
- Übergreifende Fallkonferenzen zu Arbeitsausbeutung werden eingeführt.
- Arbeitgeber mit Verstößen gegen Arbeitsvorschriften werden konsequenter von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.
- Die Liste unzuverlässiger Unternehmen wird öffentlich gemacht.
- Eine Arbeitsinspektion bündelt die Kompetenzen des Landes zur Kontrolle arbeitsrechtlicher Vorschriften und des Gesundheitsschutzes.
- Auf Bundesebene wird eine konsequente Umsetzung der EU-Vorgaben, insbesondere des Direktanstellungsgebots, angestrebt.
- Werkverträge in der Paketbranche sollen bundesweit verboten werden.
- Erwerbsarbeit soll ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und Armut ausschließen.
- Ein armutsfester Mindestlohn wird regelmäßig erhöht.
- Der Mindestlohn wird regelmäßig kontrolliert.
- Auf Bundesebene wird ein indexierter, an Tarifverträge gekoppelter Mindestlohn angestrebt.
- Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden werden gesetzlich verboten.
- Der Zoll wird zur Kontrolle des Mindestlohns gestärkt.
- Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird verschärft, sodass seine Anforderungen für die gesamte Leistungskette gelten.
- Arbeitsagentur und Jobcenter sollen einen lückenlosen Übergang ermöglichen.
- Unternehmen müssen ihren Beschäftigten bei veränderten Anforderungen oder sinkendem Bedarf passende Qualifizierungsangebote machen und finanzieren.
- Unternehmen gleichen Lohneinbußen aus, wenn Beschäftigte nach Weiterbildung nur eine Stelle mit geringerem Umfang oder niedrigerer Eingruppierung erhalten.
- Die Tarifbindung in kleinen und mittleren Firmen wird erhöht.
- Arbeitszeit soll sich an Lebensphasen orientieren können, ohne dauerhafte berufliche Nachteile.
- Homeoffice wird in Branchen, in denen es umsetzbar ist, ausgeweitet und geschützt.
- Die Möglichkeit, Arbeitszeit zu reduzieren und später wieder auszuweiten, wird verbessert.
- Führungsverantwortung soll auch in Teilzeit übernommen werden können.
- Unternehmen übernehmen Verantwortung für Qualifizierung und berufliche Perspektiven ihrer Beschäftigten.
- Über Einstellung, Bewertung und Kündigung entscheidet nur ein Mensch und kein algorithmisches System.
- Betriebs- und Personalräte erhalten Zeit, Schulung und Sachverstand für den Umgang mit KI-Systemen.
- Auf Bundesebene wird ein wirksames Beschäftigtendatenschutzgesetz angestrebt.
- Gemeinsam mit Beschäftigten und Gewerkschaften wird für Erhalt und Schaffung guter und nachhaltiger Arbeit eingetreten.
- Qualifizierung soll auch bei Veränderungen von Tätigkeiten und Arbeitsplätzen gesichert sein.
- Unternehmen schaffen und finanzieren bei sich verändernden Tätigkeiten oder sinkendem Personalbedarf frühzeitig Qualifizierungsangebote.
- Auf Bundesebene wird die Rücknahme von Kürzungen beim Wohngeld angestrebt.
- Solange der Bund nicht handelt, sollen die Beschäftigten der Werkstätten mehr Sonderzahlungen erhalten.
- Werkstätten sollen sich zu inklusiven Ausbildungsorten entwickeln, in denen Menschen mit und ohne Behinderung als Angestellte mit allen Arbeitnehmerrechten zusammenarbeiten.
- Die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt soll ausgebaut werden.
- Inklusive Beschäftigung soll für Betriebe attraktiver sein als die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
- Das Amt für Versorgung und Inklusion soll die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe bis auf notwendige Rücklagen direkt in die Förderung der Inklusion auf dem Bremer Arbeitsmarkt investieren.
- Strukturelle Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sollen abgebaut und allen eine existenzsichernde Erwerbsarbeit ermöglicht werden.
- Es soll eine geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik mit eigenem Budget geben.
- Gegen den Gender Pay Gap sollen verbindliche Maßnahmen ergriffen werden.
- Berufsorientierung soll frei von Geschlechterklischees sein.
- Mädchen und Frauen sollen gezielt für technische, handwerkliche und traditionell männlich geprägte Berufe gewonnen werden.
- Jungen und Männer sollen gezielt für soziale, pflegerische und pädagogische Berufe gewonnen werden.
- In Betrieben sollen Teilhabe, transparente Aufstiegsmöglichkeiten und inklusive Führungskulturen gestärkt werden.
- Niedrigschwellige, kostenlose und mehrsprachige Beratungsangebote in den Stadtteilen zu Anträgen, Behördenkontakten und finanziellen Fragen sollen ausgebaut werden.
- Kooperationen mit Verbraucherzentrale, Bürgerzentren und sozialen Einrichtungen bei der Beratung sollen gestärkt werden.
- Die Verantwortung für Sorgearbeit soll von Unternehmen, Staat und Privatbereich besser abgestimmt und vernetzt werden.
- Ein Projekt zu Chancen und Risiken von Homeoffice, Digitalisierung und Gleichstellung soll gestartet werden.
- Für Gewerkschaften und Betriebsräte sollen Care-Coaches bereitgestellt werden, die Programme und Projekte anbieten.
- Flexible Arbeitszeiten sollen nur in Absprache und im Einverständnis mit Betriebsräten und Beschäftigten gestaltet werden.
- Für Betriebe sollen Beratungsteams eingerichtet werden.
- Eine Landesförderung für aufsuchende Beratung soll sicherstellen, dass Ansprüche etwa auf Unterhaltsvorschuss und Wohngeld abgerufen werden.
- Es soll ein uneingeschränktes Recht auf Teilzeit geben.
- Es soll ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit geben.
- Es wird ein Rahmen entwickelt, in dem Community-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter auch ohne offizielle Qualifikation als Sozialarbeiter angestellt werden können.
- Per Verwaltungsanweisung wird sichergestellt, dass die Lebenssicherung bei den Sozialämtern nicht am Bearbeitungsstau im Migrationsamt scheitert.
- Geflüchtete werden vollständig in die regulären Sozialleistungssysteme einbezogen.
- Betriebsbedingte Kündigungen am Bremer Mercedes-Standort sollen mit allen verfügbaren Mitteln verhindert werden.
- Die Perspektive für den Bremer Mercedes-Standort muss eine strategische Personalplanung enthalten.
- Bei der Bereitstellung von Flächen für gemeinwohlorientierte Betriebe werden gute Arbeitsbedingungen, Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung verlangt.
- Tarifverträge werden als Instrument moderner Unternehmenskultur gefördert.
- Gute Arbeitsbedingungen, betriebliche Mitbestimmung und Tarifbindung werden Voraussetzung für Fördermittel und Gewerbeflächen.
- Von der Hafensanierung profitierende Unternehmen werden auf Standortgarantien, Tarifbindung und Dekarbonisierung verpflichtet.
- Bei den vom Bund finanzierten Investitionen in Hafen und Flughafen kommen nur Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und Tariflöhnen zum Einsatz.
- Digitalisierungsvorhaben in den Häfen werden sozialverträglich und mitbestimmt umgesetzt.
- Die Projekte zur sozialen Transformation und Qualifizierung im Hafen (Change4Port, PortKIDIalog) werden mit Sozialpartnern und Kammern fortgesetzt.
- Flächentarifverträge und betriebliche Mitbestimmung werden in allen Hafenbetrieben gesichert und gestärkt.
- Die Automatisierung der Häfen wird im Interesse der Beschäftigten gestaltet.
- Alle Hafenbetriebe müssen nachhaltige Personalkonzepte vorlegen, die die Beschäftigung beim Gesamthafenbetrieb einbeziehen und absichern.
- Umstrukturierungen in Hafenbetrieben mit Landesbeteiligung dürfen nicht zu Tarifabsenkungen führen.
- Neue Berufsbilder dürfen den Flächentarifvertrag der deutschen Seehäfen nicht unterlaufen.
- Die Fernsteuerung von Großgeräten bleibt Hafenarbeit und wird tariflich gleichwertig eingruppiert.
- Laschen und Ladungssicherung bleiben bei qualifizierten Hafenarbeitern und werden nicht auf Schiffsbesatzungen verlagert.
- Für Ausbau und Ertüchtigung der Hafeninfrastruktur werden ausschließlich tarifgebundene Betriebe beauftragt.
- Digitalisierung, Automatisierung und Klimaneutralität der Häfen werden unter Beteiligung der Beschäftigten fortgeführt.
- Die Automatisierung der Häfen darf nicht zu weiterer Arbeitslosigkeit führen.
- Beschäftigte in sich verändernden Hafenbereichen erhalten Umschulungsangebote.
- Die Forderungen von Beschäftigten und Gewerkschaften nach Tarifverträgen und Mitbestimmung im Hafen werden unterstützt.
- Die Transformation der Hafenwirtschaft darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen und wird in ihrem Interesse gestaltet.
- Auszubildende des Umweltbetriebs Bremen werden nach ihrer Prüfung unbefristet übernommen.
- Belegschaften in krisenbedrohten Branchen werden nicht auf die Rüstungsproduktion als Ausweg verwiesen.
- Die Mitbestimmung in der Rüstungsindustrie wird ausgebaut.
- Eine automatisierte Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten wird abgelehnt.
- TVöD und TV-L werden perspektivisch zusammengeführt.
- TVöD und TV-L werden als erster Schritt zeitgleich und gemeinsam verhandelt.
- Auszubildende in allen öffentlichen Eigenbetrieben und Gesellschaften werden unbefristet übernommen.
- Im Tarifvertrag wird ein unbefristeter Übernahmeanspruch für Auszubildende verankert.
- Sozialkürzungen wird im Bundesrat nicht zugestimmt.
- Zu allen öffentlichen Leistungen soll es einen günstigen oder kostenfreien Zugang für Menschen geben, die sie sonst nicht nutzen können.
GeändertFortgeführt, aber geändert (25)
Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die Beratungsstelle gegen Arbeitsausbeutung wird umgesetzt und weiterentwickelt.
- Härtefälle bei Strom-, Gas- oder Wassersperren werden über einen Fonds abgefedert.
- Über quartiersnahe Infrastruktur wird ein niedrigschwelliger und inklusiver zweiter Arbeitsmarkt aufgebaut.
- Der soziale Arbeitsmarkt wird als freiwilliges Angebot für alle ausgebaut, die (noch) nicht in den ersten Arbeitsmarkt zurückkehren können oder wollen.
- Geförderte Beschäftigung im sozialen Arbeitsmarkt wird dauerhaft gesichert.
- Die Wiedereinführung von Sanktionen in der Grundsicherung und Kürzungen des Bundes bei Sozialleistungen werden abgelehnt.
- Jede Arbeit muss zum Leben und für ein Altern in Würde ausreichen.
- Für die Armutsbekämpfung werden ressortübergreifende Aktionspläne aufgestellt.
- Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet unter Einbindung gesellschaftlicher Akteure und Verbände einen Masterplan zur Armutsbekämpfung und setzt ihn um.
- Die außerbetrieblichen Ausbildungsverbünde werden fortgeführt und weiterentwickelt.
- Die Jugendberufsagentur bietet aufsuchende Beratung an.
- Prüfungen in der Ausbildung können, soweit rechtlich und fachlich möglich, in einfacher Sprache oder weiteren Sprachen abgelegt werden.
- Ein dauerhaft angelegter sozialer Arbeitsmarkt wird fester Bestandteil der Landesarbeitsmarktstrategie.
- Bei öffentlichen Aufträgen und Förderungen werden gute Löhne, Arbeitsbedingungen und Tarifbindung eingefordert und kontrolliert.
- Modelle der Vier-Tage-Woche und kurzer Vollzeit werden unterstützt.
- Arbeitszeitmodelle sollen Eltern und pflegenden Angehörigen ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbinden.
- Die Beschäftigten sollen den Wandel zur Klimaneutralität mitgestalten.
- Der Mindestlohn soll auch in Werkstätten für behinderte Menschen gelten, ohne ihre Rentenansprüche zu schmälern.
- Die Landesstrategie zur Entgeltgleichheit soll weiterentwickelt werden.
- Unternehmen sollen Qualifizierung, Ausbildung und strategische Personalplanung als ihre elementare Aufgabe ansehen.
- Beim Einsatz von KI sollen Beschäftigte nicht ersetzt, sondern neue Aufgaben gefunden und Organisationen neu strukturiert werden.
- Betriebsbedingte Kündigungen in den Hafenbetrieben werden ausgeschlossen.
- Auf Bundesebene wird eine ausreichende Ausstattung der Hafenstaatkontrolle angestrebt, um Rechte von Seeleuten wie Landgang, Heuerzahlung, Sicherheitsstandards und Ruhezeiten zu schützen.
- In der Abfallwirtschaft wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit für alle Beschäftigten durchgesetzt.
- Öffentliche Leistungen wie Bildung, Betreuung und Gesundheit sollen, wo möglich, kostenfrei sein.
GleichUnverändert fortgeführt (23)
Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.
- Mehr Tarifverträge werden für allgemeinverbindlich erklärt.
- Der Landesmindestlohn wird so festgesetzt, dass Vollzeitarbeit im Alter vor Grundsicherung schützt.
- Soziale Gerechtigkeit gilt als Querschnittsthema aller Politikbereiche.
- Jeder junge Mensch soll unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Aufenthaltsstatus eine Ausbildung machen können.
- Der Ausbildungsunterstützungsfonds bleibt erhalten.
- Ausbildungsbegleitende Unterstützungsangebote werden ausgebaut.
- Ausbildung in Teilzeit wird in schulischer und dualer Ausbildung ausgebaut.
- Alle zwei Jahre wird ein öffentlicher Bericht zur Lage der Erwerbslosen im Land vorgelegt.
- Eine vom Jobcenter unabhängige öffentliche Beschwerdestelle wird eingerichtet.
- Alle Menschen sollen einen sicheren Arbeitsplatz haben und von ihrem Einkommen gut leben können.
- Der exzessive Einsatz von Leiharbeit wird bekämpft.
- Leiharbeit wird in reguläre Beschäftigung umgewandelt.
- Auf Bundesebene wird die weitgehende Abschaffung der Leiharbeit angestrebt.
- Interessenvertretungen für Gig-Worker auf Plattformen werden gefördert.
- Es wird geprüft, ob öffentliche oder selbstorganisierte Vermittlungsplattformen unseriöse private Anbieter ersetzen können.
- Die Tarifbindung wird gestärkt, um armutsfeste Bezahlung auszuweiten.
- Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen werden erleichtert.
- Bei Unternehmen und Beteiligungen des Landes ist Tarifbindung selbstverständlich.
- Das Tarifniveau öffentlicher Tochterunternehmen wird schrittweise an das der Muttergesellschaft angeglichen.
- Veränderungsprozesse in der Arbeitswelt werden gemeinsam mit Beschäftigten, Gewerkschaften, Unternehmen und Politik gestaltet.
- Branchendialoge und Zukunftsforen zur Zukunft der Arbeit werden gestärkt.
- Eine Bremer Transitionsgesellschaft wird geschaffen, die Beschäftigte bei Veränderungen berät, qualifiziert und Übergänge unterstützt.
- Das Fachkräftemarketing der Stadt wird durch die Wirtschaftsförderung Bremen gemeinsam mit der Wirtschaft weiterentwickelt.
EntfallenNicht mehr im Programm (126)
Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Gegen den Fachkräftemangel bei Lehrkräften, Erzieherinnen und Pflegekräften werden bezahlte praxisintegrierte Ausbildungen in Teilzeit eingesetzt.
- Die Arbeitsbedingungen in diesen öffentlichen Bereichen werden etwa durch Entlastungs-Tarifverträge, mehr Kontrolle über Arbeitszeiten, mehr Entscheidungskompetenzen und Zuschläge attraktiver gemacht.
- Zum Recht auf Arbeit gehört, dass es Arbeitsangebote für alle gibt.
- Es soll ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen geben, die nur eine geringe Qualifizierung voraussetzen.
- In Bereichen mit geringen Qualifikationsanforderungen werden Tarifbindung, Mindestlohn, Arbeitsstandards und Arbeitnehmerrechte gewährleistet.
- Die Einhaltung von Tarifbindung, Mindestlohn und Arbeitsstandards wird stärker kontrolliert.
- Höhere Ausgaben werden durch dauerhaft höhere Sozialleistungen kompensiert.
- Bremen legt eigene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Preiserhöhungen auf.
- Niemand soll weniger als zwei Drittel des nach Haushaltsgröße gewichteten Durchschnittseinkommens haben.
- Besondere Maßnahmen zum Chancenausgleich wie Elterngeld, Sprachkurse, Wohnberechtigungsschein, Frauenquote und bezahlte Weiterbildung werden eingesetzt.
- Eine existenzsichernde, sanktionsfreie Grundsicherung wird eingeführt.
- Gespräche zwischen Sozialbehörden und Leistungsberechtigten werden auf Augenhöhe und unter Einbeziehung ihrer Vorstellungen und Grenzen geführt.
- Die Existenzsicherung soll armutsfest und sanktionsfrei sein.
- Die Regelsätze werden deutlich erhöht.
- Die Regelsätze bilden stets die vollen Preissteigerungen ab.
- Wohn- und Energiekosten werden Leistungsbeziehenden in angemessener Höhe anerkannt und ausgeglichen.
- Stromkosten werden über die Kosten der Unterkunft statt über die Regelsätze gezahlt.
- Ein Preisdeckel auf Lebensmittel wird eingeführt.
- Zwangsumzüge durch Kostensenkungsverfahren werden ausgeschlossen.
- Ein warmmietenneutraler Klimabonus erhöht die Bemessungsgrundlage der Kosten der Unterkunft bei energetisch sanierten Gebäuden.
- Ein Maßnahmenpaket ermöglicht Leistungsbeziehenden die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte und von Balkonsolaranlagen.
- Eine mehrsprachige öffentliche Aufklärungskampagne informiert über den Härtefallfonds für Energie- und Wassersperren.
- Rechts- und Sozialberatungen sowie Schuldner- und Mieterberatungsvereine werden strukturell gestärkt, finanziell abgesichert und ausgebaut.
- Die Senatskommission Armutsbekämpfung wird fachlich und wissenschaftlich begleitet.
- Alle politischen Entscheidungen im Land Bremen werden auf ihre Auswirkungen auf die Armutsentwicklung geprüft.
- Benachteiligte Stadtteile erhalten die beste Ausstattung bei Bildungseinrichtungen, Gesundheitsangeboten und sozialer Infrastruktur.
- Die Stadtteilzuschläge bei den Kosten der Unterkunft bleiben erhalten.
- Armutsbekämpfung wird systematischer und umfassender angegangen.
- Für alle Pflegebeschäftigten gilt ein allgemeinverbindlicher Tarif, zumindest in Bremen und Bremerhaven.
- Die Ausbildung von Techniker*innen für Solarenergie wird verstärkt.
- Beschäftigte behalten bei der klimaneutralen Umstellung ihre Arbeit.
- Die Beschäftigten werden in die GeNo und in die Bezahlung nach TVöD wieder eingegliedert.
- Bei industriellen Leitunternehmen und in Produktionsbranchen soll die Beschäftigung erhalten werden.
- Branchen mit Nachholbedarf werden für Frauen, migrantische Beschäftigte und Geringqualifizierte geöffnet.
- Branchen mit hohem Frauenanteil, vielen Beschäftigten mit Migrationshintergrund oder vielen Stellen für Geringqualifizierte werden aufgewertet und gleichrangig behandelt.
- Im Umbruch der Arbeitswelt soll niemand auf der Strecke bleiben.
- Allen Bürgern im Land Bremen soll eine Option auf Arbeit gesichert werden.
- Stellenabbau wird verhindert.
- Wo gering qualifizierte Arbeitsplätze wegfallen und Höherqualifizierung nicht möglich ist, hilft der Staat.
- Gesellschaftliche Teilhabe wird auch für Menschen gewährleistet, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder wegen Flucht oder sozialer Herkunft schlechtere Chancen haben.
- Die Rechte von Beschäftigten und Gewerkschaften bei neuen Arbeitsformen, Digitalisierung, Strukturwandel und Qualifizierung werden gestärkt.
- Minijobs werden in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt.
- Im Tariftreue- und Vergabegesetz werden weitere Kriterien wie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit zur Voraussetzung öffentlicher Aufträge gemacht.
- Im Arbeitsressort wird eine Stabsstelle „Faire Arbeitsbedingungen“ zur Umsetzung und Kontrolle von Mindestlohn- und Tariftreuevorgaben eingerichtet.
- Alle Tochterfirmen öffentlicher Unternehmen werden tarifgebunden.
- Beschäftigte freier Träger der sozialen Infrastruktur werden nach den Tarifverträgen der öffentlichen Hand bezahlt.
- Bei der Refinanzierung freier Träger werden auch die Kosten der Betriebsratsarbeit berücksichtigt.
- Beschäftigte im Jobcenter werden unabhängig davon, ob sie bei der Bundesagentur oder der Kommune angestellt sind, gleich bezahlt.
- Die vorhandenen Beschäftigten stehen in der Transformation im Mittelpunkt.
- Teilzeitausbildungen und Weiterbildung bei vollem Lohnausgleich werden tariflich abgesichert.
- Die Transitionsgesellschaft wird nicht erst bei Betriebsauflösungen, sondern frühzeitig als betriebsübergreifendes Angebot geschaffen.
- Arbeitsmarktprogramme verbinden geförderte Teilzeitbeschäftigung mit Weiterbildung und Ausbildungsvergütung in Teilzeit.
- Die Dauer der geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose wird verlängert.
- In den Quartieren werden überwiegend sozialversicherungspflichtige, mindestens nach Landesmindestlohn bezahlte öffentlich geförderte Arbeitsstellen geschaffen.
- Der Senat setzt sich im Bund für bessere Zuverdienstmöglichkeiten beim Leistungsbezug ein.
- Verdienste von Jugendlichen werden nicht auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
- Unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose werden gestärkt und auskömmlich finanziert.
- Bestehende Angebote zur Vereinbarkeit wie das Siegel „Ausgezeichnet familienfreundlich“ des Bremer RKW werden weiterentwickelt und finanziell abgesichert.
- Remote Work und die Nutzung von Plattformen werden neu gestaltet, um einer Entgrenzung von Arbeit vorzubeugen.
- Das Arbeitsrecht wird reformiert, um mehr Flexibilität zu ermöglichen und Beschäftigte vor Selbstausbeutung zu schützen.
- Für die Organisationsentwicklung in Unternehmen werden Initiativen auf Bundesebene angestoßen.
- Für die Organisationsentwicklung in Unternehmen werden Förderprogramme auf Landesebene aufgelegt.
- Unsichere Arbeit, Ausbeutung und Scheinselbstständigkeit werden zurückgedrängt.
- Branchenspezifische Mindesthonorare werden entwickelt und festgeschrieben.
- Musterverträge mit Standardregelungen zu Materialkosten, Ausfallhonoraren und Versicherung werden entwickelt, um die Interessen von Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern zu wahren.
- Vermeintliche Frauenberufe werden aufgewertet.
- Frauen wird ermöglicht, in besser bezahlten Arbeitsmarktsegmenten Fuß zu fassen.
- Berufliche Nachteile aus der Familienphase werden ausgeglichen, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.
- Projekte wie „F.IT – Frauen in IT“ werden verstetigt, um gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und der Digitalbranche Frauen für IT-Berufe zu gewinnen und zu qualifizieren.
- Die Programme PAM und PAF, die Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund nach Jobverlust in der Pandemie Berufswege eröffnen, werden verstetigt und ausgeweitet.
- Bestehende Projekte zur Unterstützung von Alleinerziehenden werden gestärkt.
- Es gibt mehr Projekte zur Vereinbarkeit von Arbeitsvermittlung und Kinderbetreuung.
- Angebote wie VIA (Alleinerziehende in Arbeit) und MoKi (Mobile und flexible Kinderbetreuung) werden ausgebaut.
- Angebote für alleinerziehende Frauen aus afrikanischen Ländern werden evaluiert und ausgeweitet.
- Mehr Jugendliche werden ausgebildet, auch solche, die bisher keine Chance bekommen haben.
- Große Betriebe kommen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur Ausbildung nach.
- Kleine Betriebe erhalten Unterstützung, vor allem wenn sie Auszubildenden mit größeren Herausforderungen eine Chance geben.
- In den Ausbildungsfonds zahlen alle Betriebe ein; er dient der Unterstützung und Qualität der Ausbildung.
- Große Betriebe zahlen mehr in den Fonds als kleine, und nicht ausbildende Betriebe zahlen für ausbildende Unternehmen.
- Die Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern in migrantischen und stadtteilbezogenen Communities wird verstärkt.
- Durch muttersprachliche Ansprache in migrantischen Communities werden zusätzliche junge Menschen für die Ausbildung gewonnen.
- Das Projekt „Kompetenzlotsen“, das junge Menschen in Bremen-Nord auf dem Weg zur Ausbildung unterstützt, wird dauerhaft abgesichert.
- Der Frauenanteil in der dualen Ausbildung wird erhöht.
- Projekte zur Stärkung geschlechteruntypischer Ausbildung werden ausgebaut.
- Überstunden sind nicht die Regel und werden durch ausreichendes Personal ausgeglichen.
- Tarife werden an die Lebenshaltungskosten angepasst.
- Betriebsräte in den Hafenbetrieben werden in ihrem Einsatz für die Sicherheit der Hafenarbeiterinnen und Hafenarbeiter unterstützt.
- Alle Menschen erhalten mehr Entscheidungsspielraum darüber, wie sie ihre Lebenszeit verbringen.
- Für Lohngerechtigkeit braucht es weitere Bundesgesetze.
- Lohn- und Steuergerechtigkeit werden vorangetrieben.
- Neue Jobs in Zukunftssektoren werden aufgebaut, um die Erwerbsquote von Frauen zu erhöhen.
- Erwerbsbiografien mit ausreichend Raum für Familie, bezahlte Qualifizierung, Auszeiten und Neuorientierung werden unterstützt.
- Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsquote von Frauen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird erhöht.
- Branchen und Berufsfelder mit überdurchschnittlichem Frauenanteil wie die Pflege werden umfassend aufgewertet.
- Wo Unterbezahlung und Überlastung herrschen, oft in Branchen mit hohem Frauenanteil, werden bessere Arbeitsbedingungen geschaffen.
- In Pflege, Reinigungsdiensten, Sozial- und Erziehungsberufen, Hebammenwesen, Gastronomie und Einzelhandel gibt es eine bedarfsgerechte Personalbemessung.
- Beschäftigte in Pflege, Reinigungsdiensten, Sozial- und Erziehungsberufen, Hebammen sowie in Gastronomie und Einzelhandel werden angemessen entlohnt.
- Frauen in Betriebsräten werden etwa durch Bildungs- und Mitbestimmungsprogramme gestärkt.
- In Betrieben werden Gleichstellungsausschüsse eingerichtet.
- Das Betriebsverfassungsgesetz wird so geändert, dass Gleichstellungsausschüsse verpflichtend eingerichtet werden.
- Minijobs werden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit bis 1.800 Euro brutto monatlich ansteigenden Beitragssätzen umgewandelt.
- Für gleichwertige Arbeit werden gleiche Löhne gezahlt.
- Berufe und Arbeitsbereiche, in denen überwiegend Frauen tätig sind, werden aufgewertet.
- Perspektivisch wird eine 30-Stunden-Woche mit einem Lohnausgleich eingeführt, der ein gutes Leben sichert und vor Armut schützt.
- Es wird ein neues Normalarbeitsverhältnis geschaffen.
- Eine Abkehr von der 40-plus-Stunden-Woche gilt als Beitrag gegen Fachkräftemangel, Burn-out-Erkrankungen und Arbeitslosigkeit.
- Für Pflegekräfte in den Krankenhäusern der GeNo wird eine 35-Stunden-Woche angestrebt.
- Eine 30- bis 35-Stunden-Woche gilt als Lösung für den Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung und nach mehr bezahlten Stunden in geringer Teilzeit.
- Pflegestützpunkte bieten auch arbeitsrechtliche Beratung für Menschen in haushaltsnahen Dienstleistungen an.
- Bestehende Landesprogramme für Alleinerziehende werden fortgesetzt und erweitert.
- Für Alleinerziehende werden noch mehr Teilzeitausbildungen ermöglicht.
- Alleinerziehenden wird langfristige Begleitung und Beratung gewährleistet.
- Beschäftigte von Jobcenter und Amt für Soziale Dienste werden im Umgang mit Gewaltbetroffenen geschult.
- Für eine altersgerechte Erwerbsarbeit werden die Arbeitsbedingungen verbessert.
- Ältere Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, auf andere Tätigkeiten und Anforderungsprofile zu wechseln.
- Weiterbildungsangebote richten sich auch an Menschen über 50.
- Anlaufstellen, die Menschen mit Behinderungen bei der Integration in Arbeit unterstützen, werden finanziell abgesichert.
- Anonymisierte Bewerbungsverfahren bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern werden ausgeweitet.
- Gegen Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt werden Arbeitgeber stärker kontrolliert.
- Der Staat unterstützt einkommensschwache Haushalte deutlich und bewahrt sie vor Armut.
- Klimaschutz auf Kosten von Armut wird nicht akzeptiert.
- Eine Initiative gewinnt Fachkräfte für Verwaltung, Personal für Schulen und Kitas sowie Pflegekräfte.
- Die Ausbildungskapazitäten werden deutlich erhöht.
- Alle Beschäftigten der Tochterunternehmen der Stadtreinigung werden nach TVöD oder gleichwertig bezahlt.
- Die Ausbildung im öffentlichen Sektor, in Eigenbetrieben und Ausgliederungen wird angemessen vergütet.
- Pflichtpraktika werden nach den Standards der DGB-Jugend vergütet.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht