FDP · Wahlprogramm zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2000
Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung
Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2000 · beschlossen 11.12.1999 · Original
Das Programm enthält 15 von 396 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.
- 15Forderungen zum Politikfeld
- 4 %des Programms
- 36Seiten im Original
- 2000Wahljahr
Keine Treffer.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 15
Die Umweltgesetzgebung geht von den L‰ndern auf den Bund ¸ber, statt 16 Landeswasser- und Landesabfallgesetzen gilt ein Umweltgesetzbuch.
Wortlaut im Programm
Umweltkompetenz von den Ländern zum Bund. Statt zum Beispiel 16 verschiedene Landeswasser- und Landesabfallgesetze mit jeweiligen Durchführungsverordnungen nur noch ein Gesetz mit einer Durchführungsverordnung (Umweltgesetzbuch) Link zum Original
Aufgaben, die nicht an Gemeinden, St‰dte und Kreise ¸bertragen werden, verbleiben beim Land unter alleiniger Kontrolle des Landtags.
Wortlaut im Programm
Die wenigen Aufgaben, die nicht den Gemeinden, Städten und Kreisen übertragen werden, sollen beim Land verbleiben und damit der alleinigen Kontrolle des Landesparlamentes unterliegen. Link zum Original
Eine Minderung des kommunalen Einflusses auf regionale Angelegenheiten zugunsten des Landes wird abgelehnt.
Wortlaut im Programm
Die F.D.P. widerspricht der Absicht der rot-grünen Landesregierung, den kommunalen Einfluss auf regionale Angelegenheiten zugunsten größerer Einflussnahme des Landes zu mindern. Link zum Original
Mˆglichst viele Aufgaben der Bezirksregierungen, Landschaftsverb‰nde und Sonderbehˆrden gehen auf Gemeinden, St‰dte und Kreise ¸ber.
Wortlaut im Programm
Die Liberalen fordern, möglichst viele Aufgaben der Bezirksregierungen, der Landschaftsverbände und der Sonderbehörden auf die Gemeinden, Städte und Kreise zu übertragen und dabei ganze Verwaltungsebenen abzuschaffen. Link zum Original
Gemeinden, St‰dte und Kreise kˆnnen sich frei in Zweckverb‰nden organisieren.
Wortlaut im Programm
Die Gemeinden, Städte und Kreise müssen freie Hand erhalten, sich in Zweckverbänden zu organisieren. Link zum Original
Gemeinden, St‰dte und Kreise erhalten mehr Entscheidungsfreiheit.
Wortlaut im Programm
Gemeinde, Städte und Kreise müssen mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Link zum Original
Die Gemeinden werden zum zentralen Ansprechpartner der B¸rger.
Wortlaut im Programm
Die Gemeinden müssen zum zentralen Ansprechpartner der Bürger werden. Link zum Original
Die Direktwahl von B¸rgermeistern und Landr‰ten wird von den Kommunalwahlen getrennt.
Wortlaut im Programm
Die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte ist von den Kommunalwahlen zu trennen und ihre Amtszeit ist auf acht Jahre zu verlängern, damit eine wirkliche Persönlichkeitswahl und keine Parteienwahl erfolgt. Link zum Original
Die Amtszeit von B¸rgermeistern und Landr‰ten wird auf acht Jahre verl‰ngert.
Wortlaut im Programm
Die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte ist von den Kommunalwahlen zu trennen und ihre Amtszeit ist auf acht Jahre zu verlängern, damit eine wirkliche Persönlichkeitswahl und keine Parteienwahl erfolgt. Link zum Original
Bei Kommunalwahlen werden Kumulieren und Panaschieren eingef¸hrt.
Wortlaut im Programm
Kumulieren und Panaschieren sollen bei den Kommunalwahlen eingeführt werden. Link zum Original
Die Gemeindeordnung definiert die Rechte von Parteigruppierungen und Einzelpersonen ohne Fraktionsst‰rke in den R‰ten klar.
Wortlaut im Programm
Die Gemeindeordnung NRW ist dahingehend zu verändern, dass die Rechte der Parteigruppierungen und Einzelpersonen ohne Fraktionsstärke in den Räten klar definiert werden. Auch diesen Parteivertretern ist ein Antragsrecht gemäß §48 GO NRW zu gewähren. Link zum Original
Ratsmitglieder ohne Fraktionsst‰rke erhalten ein Antragsrecht nach der Gemeindeordnung.
Wortlaut im Programm
Die Gemeindeordnung NRW ist dahingehend zu verändern, dass die Rechte der Parteigruppierungen und Einzelpersonen ohne Fraktionsstärke in den Räten klar definiert werden. Auch diesen Parteivertretern ist ein Antragsrecht gemäß §48 GO NRW zu gewähren. Link zum Original
Die wirtschaftliche Bet‰tigung der Gemeinden wird grunds‰tzlich untersagt und nur bei dringendem ˆffentlichem Zweck innerhalb der Gemeindegrenzen zugelassen.
Wortlaut im Programm
Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden muss grundsätzlich untersagt werden. Lediglich bei Bestehen eines dringenden öffentliches Zwecks ist sie innerhalb der Gemeindegrenzen zuzulassen, damit die gewerbliche Wirtschaft nicht durch subventionierte Verwaltungsfirmen gefährdet wird. Link zum Original
Gemeinden, St‰dte und Kreise erhalten weitgehende finanzielle Hoheit.
Wortlaut im Programm
Gemeinden, Städte, und Kreise müssen mehr Entscheidungsfreiheit und weitgehende finanzielle Hoheit erhalten. Link zum Original
Als Ausgleich f¸r die Gewerbesteuer erhalten die Gemeinden Anteile an Einkommen-, Kˆrperschaft- und Umsatzsteuer sowie Solidarit‰tszuschlag.
Wortlaut im Programm
Zum finanziellen Ausgleich sollen die Gemeinden angemessene Anteile an den Aufkommen aus der Einkommen-/Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag und der Umsatzsteuer erhalten. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.