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CDU · Hessen auf dem Weg zur Nr. 1 – viel getan – viel zu tun

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Hessen 2003 · beschlossen 23.11.2002 · Original

Das Programm enthält 37 von 1.320 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 37
  1. Kommunen mit erfolgreichen Vermittlungsmaßnahmen werden über den Sozialhilfelastenausgleich honoriert.

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    Wortlaut im Programm
    Das Land wirkt darauf hin, dass die Kommunen, die erfolgreiche Vermittlungsmaßnahmen umsetzen, über den Sozialhilfelastenausgleich honoriert werden. Link zum Original
  2. Die durchschnittliche Abschöpfungsquote darf nicht über 72,5 Prozent steigen.

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    Wortlaut im Programm
    Danach darf die durchschnittliche Abschöpfungsquote nicht über 72,5% (bisher 80%) steigen. Link zum Original
  3. Das System prämiert Länder, die aufgrund wirtschaftspolitischer Erfolge überdurchschnittlich steigende Steuereinnahmen vorweisen.

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    Wortlaut im Programm
    Zudem sieht das neue System eine Prämierung für diejenigen Länder vor, die aufgrund ihrer wirtschaftspolitischen Erfolge überdurchschnittlich steigende Steuereinnahmen vorweisen. Link zum Original
  4. Eine Reform des Föderalismus und der Finanzverfassung ist erforderlich.

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    Wortlaut im Programm
    Wir brauchen in Deutschland eine Reform des Föderalismus und der Finanzverfassung. Link zum Original
  5. Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern wird neu geordnet.

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    Wortlaut im Programm
    die Neuordnung der Verteilung der Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern vorantreiben. Link zum Original
  6. Mischfinanzierungen auf Bundesebene werden beseitigt, beginnend mit der Hochschulfinanzierung.

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    Wortlaut im Programm
    Mischfinanzierungen auf Bundesebene beseitigen, beginnend mit der Hochschulfinanzierung und mit einem eigenständigen Wirtschaftsförderungsrecht für die Länder. Link zum Original
  7. Die Länder erhalten ein eigenständiges Recht der Wirtschaftsförderung.

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    Wortlaut im Programm
    Mischfinanzierungen auf Bundesebene beseitigen, beginnend mit der Hochschulfinanzierung und mit einem eigenständigen Wirtschaftsförderungsrecht für die Länder. Link zum Original
  8. Die kommunale Selbstverwaltung wird weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    die kommunale Selbstverwaltung weiter stärken. Link zum Original
  9. Die Reform des Föderalismus wird fortlaufend aufgebaut und nicht als kurzfristiges Projekt behandelt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir sind uns dabei bewusst, dass die Reform des Föderalismus kein kurzfristiges Projekt sein kann, sondern vielmehr fortlaufend aufgebaut werden muss. Link zum Original
  10. Mischfinanzierungen werden sukzessive abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Wir treten daher für einen sukzessiven Abbau der Mischfinanzierungen und der Gemeinschaftsausgaben ein. Link zum Original
  11. Der sukzessive Abbau der Gemeinschaftsausgaben wird angestrebt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir treten daher für einen sukzessiven Abbau der Mischfinanzierungen und der Gemeinschaftsausgaben ein. Link zum Original
  12. Die verlässliche Partnerschaft mit den Kommunen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die CDU wird sich, wie in den vergangenen 4 Jahren, weiter als verlässlicher Partner der Kommunen erweisen. Link zum Original
  13. Die Modernisierung der Kommunalverfassung und die neuen Befugnisse direkt gewählter Bürgermeister und Landräte werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir haben in wesentlichen Bereichen die hessische Kommunalverfassung moderner gestaltet. So wurden die direkt gewählten Bürgermeister und Landräte mit neuen Befugnissen ausgestattet, da sie von den Bürgern in besonderer Weise legitimiert worden sind. Wir werden diesen Weg fortsetzen. Link zum Original
  14. Die Delegation staatlicher Aufgaben an Oberbürgermeister und Landräte wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir haben eine Reihe staatlicher Aufgaben an die Oberbürgermeister und Landräte delegiert, andere privatisiert. Dieser Weg wird fortgesetzt. Link zum Original
  15. Die Privatisierung eines Teils staatlicher Aufgaben wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir haben eine Reihe staatlicher Aufgaben an die Oberbürgermeister und Landräte delegiert, andere privatisiert. Dieser Weg wird fortgesetzt. Link zum Original
  16. Es wird geprüft, inwieweit staatliche Aufgaben weitgehend kommunalisiert werden können.

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    Wortlaut im Programm
    Dementsprechend soll geprüft werden, inwieweit staatliche Aufgaben weitgehend kommunalisiert werden können. Link zum Original
  17. Es wird geprüft, ob weitere Aufgaben von Regierungspräsidenten und staatlichen Sonderbehörden auf Oberbürgermeister und Landräte übertragen werden können.

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    Wortlaut im Programm
    Zumindest soll überprüft werden, ob weitere Aufgaben von den Regierungspräsidenten und den staatlichen Sonderbehörden auf die Oberbürgermeister und Landräte übertragen werden können. Link zum Original
  18. Weitere Aufgaben der Landräte werden auf freiwilliger Basis und ohne finanzielle Belastung auf Städte und Gemeinden verlagert.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem soll auf freiwilliger Basis und ohne finanzielle Belastung eine weitere Verlagerung von Aufgaben der Landräte auf die Städte und Gemeinden erfolgen. Link zum Original
  19. Die jeweils untere Verwaltungsebene, nach Möglichkeit die Kommunen, wird wegen ihrer Bürgernähe vorrangig Trägerin der Aufgaben.

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    Wortlaut im Programm
    Es ist unser grundsätzliches Ziel, dass die jeweils untere Verwaltungsebene, d.h. nach Möglichkeit die Kommunen, aufgrund ihrer unmittelbaren Bürgernähe im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorrangig Aufgabenträger werden. Link zum Original
  20. Die freiwillige Übernahme von Aufgaben der Landkreise durch kreisangehörige Gemeinden, etwa bei Schulträgerschaft, Bauaufsicht und im sozialen Bereich, wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir haben damit begonnen, Möglichkeiten zur Übernahme von Aufgaben der Landkreise an kreisangehörige Gemeinden zu schaffen, z.B. im Bereich der Schulträgerschaft, Bauaufsicht und im sozialen Bereich. Wir werden diesen Weg auf der Basis der Freiwilligkeit fortsetzen. Link zum Original
  21. Die Kommunen werden in entsprechendem Umfang finanziell ausgestattet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen sind entsprechend finanziell auszustatten. Link zum Original
  22. Das kommunale Element wird durch das gestraffte und liberalisierte Landesplanungsgesetz nachhaltig gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 106 ·

    Wortlaut im Programm
    Durch die Novellierung des Landesplanungsgesetzes, welches gestrafft, verschlankt und liberalisiert wurde, sorgen wir dafür, dass das kommunale Element nachhaltig gestärkt wird. Link zum Original
  23. Der Grundsatz, wer bestellt, bezahlt, wird Maßstab des staatlichen Handelns gegenüber den Kommunen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Einführung der Konnexität in die Hessische Verfassung ist in diesem Zusammenhang ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Damit wird der Grundsatz „Wer bestellt - bezahlt" Maßstab allen staatlichen Handelns des Landes gegenüber den Kommunen in Hessen. Link zum Original
  24. Die kommunalfreundliche Politik gegenüber den hessischen Kommunen wird weiter fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Diesen Weg einer kommunalfreundlichen Politik in Hessen wollen wir weiter fortsetzen. Link zum Original
  25. Die pauschalen Finanzzuweisungen an die Kommunen werden im kommunalen Finanzausgleich weiter erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    die Partnerschaft mit den Kommunen über mehr Deregulierung und Bürokratieabbau sowie die Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs ausbauen. Dabei sollen die pauschalen Finanzzuweisungen an die Kommunen weiter erhöht werden. Link zum Original
  26. Die kommunale Finanzausstattung wird stärker am Bedarf ausgerichtet, damit Kommunen ihre Aufgaben erfüllen und gleichwertige Lebensverhältnisse gesichert werden.

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    Wortlaut im Programm
    die kommunale Finanzausstattung noch mehr als bisher bedarfsorientiert gestalten, damit die Kommunen ihren besonderen zugeordneten Funktionen beim engen Finanzspielraum besser nachkommen können und der landesplanerischen Zielsetzung der Schaffung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Hessen immer mehr entsprochen werden kann. Link zum Original
  27. Die hessischen Regionen werden weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    die hessischen Regionen weiter stärken. Link zum Original
  28. Die entwickelten Kooperationen in Nord-, Mittel- und Südhessen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei finden die inzwischen entwickelten Kooperationen in Nord-, Mittel- und Südhessen unsere Unterstützung. Wir werden ggf. nötige haushaltsrechtliche oder kommunalrechtliche Rechtsvorschriften für diese Kooperationen anwendbar machen. Link zum Original
  29. Nötige haushaltsrechtliche oder kommunalrechtliche Vorschriften werden für diese regionalen Kooperationen anwendbar gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei finden die inzwischen entwickelten Kooperationen in Nord-, Mittel- und Südhessen unsere Unterstützung. Wir werden ggf. nötige haushaltsrechtliche oder kommunalrechtliche Rechtsvorschriften für diese Kooperationen anwendbar machen. Link zum Original
  30. Die Instrumente des Ballungsraumgesetzes werden im gebotenen Umfang eingesetzt, um Kooperationen im Rhein-Main-Gebiet herbeizuführen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Instrumente des Ballungsraumgesetzes zur Herbeiführung von Kooperationen im Rhein-Main-Gebiet werden wir im gebotenen Umfang einsetzen. Link zum Original
  31. Zwangsweise Eingemeindungen und Zusammenlegungen von Kreisen werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Zwangsweise Eingemeindungen und Zusammenlegungen von Kreisen lehnen wir ab. Link zum Original
  32. Auf Bundesebene wird den Kommunen durch eine gerechtere, breiter angelegte Steuer mit gemeinschaftlichem Hebesatzrecht ein Finanzierungselement erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    uns auf Bundesebene dafür einsetzen, durch eine gerechtere und auf breitere Basis gestellte Steuer mit einem gemeinschaftlichen Hebesatzrecht den Kommunen auch in Zukunft ein unverzichtbares Finanzierungselement zu erhalten. Link zum Original
  33. Im Rahmen einer Gemeindefinanzreform des Bundes wird die Finanzierung der auf Kommunen und Landkreise übertragenen Aufgaben sichergestellt.

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    Wortlaut im Programm
    uns dafür einsetzen, dass auch im Rahmen einer geplanten Gemeindefinanzreform des Bundes eine Sicherstellung der Finanzierung der an die Kommunen und Landkreise übertragenen Aufgaben und Leistungen erfolgt. Link zum Original
  34. Über den Bundesrat wird auf die Einführung des Konnexitätsprinzips hingewirkt, damit der Bund kommunale Pflichten nicht ohne entsprechende Finanzmittel beschließt.

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    Wortlaut im Programm
    alle Möglichkeiten im Bundesrat nutzen, um darauf hinzuwirken, dass auch auf Bundesebene das Konnexitätsprinzip eingeführt wird. Dies bedeutet, dass der Bund nicht weiter Verpflichtungen und Leistungen der Kommunen und Landkreise beschließt, ohne dafür die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen. Link zum Original
  35. Bei einem einheitlichen materiellen Jugendschutzrecht bleibt die Länderhoheit erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    uns für ein einheitliches materielles Jugendschutzrecht einsetzen, das für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien gelten soll und gleichzeitig die Länderhoheit erhalten soll. Link zum Original
  36. Die genannten Aufgaben der Länder und Regionen verlangen Bürgernähe.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Die EU hat die Zuständigkeit der deutschen Länder und anderer Regionen in Europa bei der Wahrnehmung ihrer speziellen Aufgaben zu respektieren. Dazu zählen die Regionalpolitik, insbesondere auch die Politik für den ländlichen Raum, die Daseinsvorsorge, die Raumplanung, die Kulturförderung sowie Wissenschaft, Forschung und Bildung. Diese Themen verlangen Bürgernähe. Link zum Original
  37. Die Art der Umsetzung solcher Standards bleibt den Nationalstaaten und Regionen überlassen.

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    Wortlaut im Programm
    Soweit nationale oder regionale Aufgaben betroffen sind, soll sich die EU höchstens darauf konzentrieren, Standards zu setzen. Auf welche Weise diese von den einzelnen Nationalstaaten und Regionen dann umgesetzt werden, fällt in deren Zuständigkeit. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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