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Vertrag und Programme

SPD, Wahlprogramm 2024: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Soziale Politik für Sachsen“ (Wahlprogramm 2024 der SPD), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Mutig neue Wege gehen“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2024 der SPD, nicht aus dem Vertrag. 509 von 1.652 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung33
  1. Alle Menschen haben die gleiche Chance, sich demokratisch zu beteiligen.
  2. Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden genutzt und wo möglich umgesetzt.
  3. Bei Regelverstößen drohen harte Konsequenzen wie Fördersperre oder Ausschluss vom Förderprogramm.
  4. Die Digitalisierung des Petitionswesens wird ausgebaut.
  5. Die Information über laufende und abgeschlossene Petitionsverfahren wird verbessert.
  6. Bis 2026 wird eine Transparenzplattform eingerichtet.
  7. Antragslasten beim Unterhaltsvorschuss werden weiter reduziert.
  8. Das Wahlalter wird bundesweit auf 14 Jahre abgesenkt.
  9. Durch eine Änderung der Landesverfassung wird das Wahlalter für Kommunalwahlen, Landtagswahlen und direktdemokratische Verfahren in Sachsen auf 14 Jahre abgesenkt.
  10. Es sollen Strukturen für eine barrierefreie Einschreibung ins Wählerverzeichnis vor dem vollendeten 14. Lebensjahr erarbeitet werden.
  11. Entscheidungen von Parlament, Regierung und Verwaltung werden einer wirksamen Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen.
  12. Für strategisches Handeln sollen messbare Nachhaltigkeitsziele festgelegt und nach einer Frist überprüft werden.
  13. Der Nachhaltigkeitsbericht wird zu einer echten Bilanz weiterentwickelt.
  14. Verfassungsfeinde sollen nicht im Staatsdienst tätig sein.
  15. Verfassungsfeinde im Staatsdienst werden konsequent entlassen.
  16. Ämter bleiben auch künftig auf allen Wegen erreichbar.
  17. Telefonnummern auf Schreiben und telefonische Sprechzeiten bleiben bei allen Digitalisierungsprozessen erhalten.
  18. Die Task Force Energiewende wird fortgesetzt.
  19. Das kommunale Wahlrecht von EU-Bürgern wird in der Landesverfassung verankert.
  20. Das kommunale Wahlrecht wird auf alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausgedehnt.
  21. Der Text der Landesverfassung soll im Lichte des sozialen Wandels modernisiert werden, um die Entwicklung der Rechtsprechung nachzuzeichnen.
  22. Der Text der Landesverfassung wird grundlegend modernisiert.
  23. Der Europabezug der Landesverfassung wird erweitert.
  24. Die Verfassungsregeln zu Rechten und Pflichten von Landtag, Staatsregierung und Verfassungsgerichtshof werden im Lichte der Verfassungsrechtsprechung überprüft.
  25. Der Sächsische Landtag besteht auch künftig aus 120 Abgeordneten.
  26. Menschen sollen ermutigt werden, öfter selbst Gesetzesinitiativen in den Landtag einzubringen.
  27. Beim Landtag wird eine Beratung für Volksgesetzgebungsinitiativen eingerichtet.
  28. Weitere Möglichkeiten demokratischer Teilhabe auf Landes- und kommunaler Ebene werden in die Landesverfassung aufgenommen.
  29. Die Treueprüfung vor der Verbeamtung muss hohen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.
  30. Das Wahlalter wird auf 14 Jahre abgesenkt.
  31. Es wird geprüft, wie eine barrierefreie Eintragung ins Wählerverzeichnis vor dem vollendeten 14. Lebensjahr ermöglicht werden kann.
  32. Pauschale Maßnahmen wie die Befristung von Gesetzen oder die One-in-one-out-Regel gelten als wenig hilfreich für den Bürokratieabbau.
  33. Eine Enquete-Kommission des Landtages soll sich in der nächsten Wahlperiode mit dem künftigen Umgang Sachsens mit Krisen befassen.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte31
  1. Die Prävention gegen Rechtsextremismus soll weiter gestärkt werden.
  2. Rechtsextreme Strukturen zu bekämpfen und demokratie- und menschenfeindliches Gedankengut zurückzudrängen, ist gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft.
  3. Die Nachwuchsgewinnung von Feuerwehren und Rettungsdiensten wird weiter unterstützt.
  4. Die Förderung regionaler Kooperation von Feuerwehren und Rettungsdiensten wird fortgeführt.
  5. Haupt- und ehrenamtliche Helfer im Bevölkerungsschutz erhalten bestmögliche Arbeitsbedingungen.
  6. Die Organisationen von Katastrophenschutz und Freiwilliger Feuerwehr werden bei Nachwuchsgewinnung, Jugendarbeit und Prävention unterstützt.
  7. Der Ausbau der Stützpunkte wird stärker unterstützt.
  8. Brände sollen durch mehr Informationen und Schutzmaßnahmen verhindert werden.
  9. Die Arbeit der Feuerwehren bei größeren Schadenslagen wird durch eine Führungsunterstützung verbessert.
  10. Der Verfassungsschutz wird weiter modernisiert.
  11. Eine Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes wird abgelehnt.
  12. Organisationen des ehrenamtlichen Rettungswesens werden bei Nachwuchsgewinnung und Jugendarbeit unterstützt.
  13. Ehrenamtliche im Rettungswesen sollen auch während der Arbeitszeit nachteilsfrei eingesetzt werden können.
  14. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten wird eine gute Unterbringung für die Helfer im Rettungswesen geschaffen.
  15. Bei regionalen Schwerpunkten beteiligt sich das Land.
  16. Auch bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle ist ein Lohnausgleich zu gewährleisten.
  17. Programme für Familien- und Drogenhilfe im Justizvollzug werden fortgeführt und ausgebaut.
  18. Dem Richterdienst werden Kompetenzen für Videoverhandlungen vermittelt.
  19. Der Staat soll die Bildung völkischer Siedlungen durch Immobilienkäufe unterbinden.
  20. Der Staat soll die Finanzierung über Rechtsrock-Konzerte unterbinden.
  21. Die Prävention gegen Rechtsextremismus wird weiter gestärkt.
  22. Die Tageseinsatzbereitschaft der sächsischen Feuerwehren wird gestärkt.
  23. Die Einrichtung von Stützpunktfeuerwehren wird unterstützt.
  24. Kommunen sollen gesetzlich eine Pauschale für die Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehr zahlen dürfen.
  25. Aussagekräftige Informationen zur Kriminalität werden bereitgestellt.
  26. Die Programme für kommunale Kriminalprävention werden weitergeführt.
  27. Gewaltbereite Störer in friedlichen Versammlungen sollen besser identifiziert und frühzeitig gestellt werden.
  28. Dynamische Lagebilder des Verfassungsschutzes werden Öffentlichkeit und Kommunen zugänglich gemacht.
  29. Der sächsische Verfassungsschutz soll die Achtung von Menschenwürde und Grundrechten ebenso hoch gewichten wie den Schutz staatlicher Institutionen.
  30. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes werden nicht ausgeweitet.
  31. Die Krisenfestigkeit Sachsens wird weiter gestärkt.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit30
  1. Sachsen wird als Einwanderungsland verstanden.
  2. Eine Willkommenskultur für zuwandernde Arbeitskräfte wird geschaffen.
  3. Der Familiennachzug für erwerbstätige Personen wird erleichtert.
  4. Geflüchtete werden schnell in den Arbeitsmarkt integriert.
  5. Junge Geflüchtete ohne Bildungsabschluss werden so schnell wie möglich in Schule oder Ausbildung gebracht.
  6. Menschen und Unternehmen in Sachsen werden für eine aktive Willkommenskultur gewonnen.
  7. Die Einbürgerung wird erleichtert.
  8. Ergänzende Angebote zu den Integrationskursen des BAMF für Asylbewerber werden weiterhin angeboten.
  9. Begleitend zu Sprach- und Integrationskursen für Erwachsene wird eine Kinderbetreuung angeboten.
  10. Geflüchteten Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen wird der reguläre Besuch von Kitas und Schulen ermöglicht.
  11. Bei gezielter Zuwanderung in die Regionen werden gesuchte und vorhandene Qualifikationen sowie Ausbildungswünsche berücksichtigt.
  12. Die Rolle des Zentrums für Fachkräftesicherung Sachsen (ZEFAS) wird gestärkt.
  13. Die Rolle des Zentrums für Fachkräftesicherung Sachsen wird gestärkt, um gesuchte und vorhandene Qualifikationen bei gezielter Zuwanderung in die Regionen zu berücksichtigen.
  14. Für Geflüchtete wird eine elektronische Gesundheitskarte eingeführt, mit der sie direkt ärztliche Behandlung erhalten können.
  15. Die Arbeit und die Möglichkeiten der Härtefallkommission, Härtefälle anzunehmen, werden gestärkt.
  16. Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf sofortigen Zugang zu Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitsversorgung.
  17. Die Aufenthaltszeit von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen wird so kurz wie möglich gehalten.
  18. Der „Heim-TÜV“ wird um kinder- und jugendspezifische Kriterien erweitert.
  19. Gut integrierte Menschen sollen in Sachsen bleiben können.
  20. Wer in Sachsen arbeitet und Steuern zahlt, soll nicht einfach abgeschoben werden.
  21. Netzwerke aus sozialen, Bildungs- und Wirtschaftsstrukturen, die Ankommende unterstützen, werden weiter politisch unterstützt.
  22. Initiativen zur interkulturellen Öffnung sächsischer Unternehmen und des öffentlichen Dienstes werden begrüßt.
  23. Das kommunale Wahlrecht wird auf Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten ausgeweitet.
  24. Asylverfahren sollen humanitär und rechtsstaatlich sein.
  25. Es wird klar kommuniziert, wann Chancen auf ein Bleiberecht bestehen und wann nicht.
  26. Für die Integration werden verlässliche Mittel bereitgestellt.
  27. Die Aufnahme afghanischer Ortskräfte bleibt selbstverständlich.
  28. Die Ausländerbehörden werden zu Willkommensbehörden weiterentwickelt.
  29. Zur Deckung des Fachkräftebedarfs wird künftig mehr Zuwanderung benötigt.
  30. Für die Zuwanderung von Fachkräften braucht es eine echte Willkommenskultur.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie23
  1. Sachsen soll zum führenden Land der Elektromobilität werden.
  2. Das Handwerk wird stärker in die Planungen für den klimaneutralen Umbau Sachsens einbezogen.
  3. Handwerksbetriebe werden dabei unterstützt, junge Menschen für eine Karriere im Handwerk zu begeistern.
  4. Unternehmen aus Deutschland und der Welt sollen für eine Ansiedlung in Sachsen gewonnen werden.
  5. Kleine Unternehmen werden im Transformationsprozess unterstützt und beraten.
  6. Handwerksbetriebe werden dabei unterstützt, mehr Menschen für das Handwerk zu begeistern.
  7. Handwerksbetriebe werden bei der überbetrieblichen Lehrunterweisung durch anteilige Übernahme der Lehrgangskosten unterstützt.
  8. Sachsen soll durch eine Willkommenskultur für internationale Gäste anziehend bleiben.
  9. Qualitatives Wachstum wird zum Leitbild politischer Planungsprozesse.
  10. Das Instrument der Sozialgenossenschaften wird gestärkt.
  11. Die Robotik-Branche wird weiter unterstützt.
  12. Das Handwerk wird stärker in die Planungen für den klimaneutralen Umbau Sachsens einbezogen.
  13. Der Standortvorteil aus Hardware und Produktion, Software- und Digitalwirtschaft wird weiter ausgebaut.
  14. Silicon Saxony wird so unterstützt, dass dort bis 2030 rund 100.000 Beschäftigte arbeiten.
  15. Das Innovationscluster Circular Saxony wird gestärkt.
  16. Kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Förderung von Clustern verstärkt berücksichtigt.
  17. Ein Zukunfts-Laboratorium für Start-ups wird aufgebaut und gemeinsam mit der Wirtschaft finanziert.
  18. Das Netzwerk von Innovationsakteuren wird mit futureSAX ausgebaut.
  19. Die Fach- und Teillosvergabe wird gestärkt, damit regionale kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichen Aufträgen profitieren.
  20. Bei der Nachfolgeförderung wird das Thema Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt.
  21. Die Sächsische Tourismusstrategie wird mit den Schwerpunkten Kultur, Natur und Familie weiter gestärkt.
  22. Die Digitalisierung der Tourismusbranche wird vorangetrieben.
  23. Investoren sollen in Sachsen ausreichend Flächen, Fachkräfte und Infrastruktur einschließlich erneuerbarer Energien vorfinden.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung59
  1. Die Mindestlohnkommission soll auf Bundesebene reformiert werden.
  2. Die Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sollen beseitigt werden.
  3. Eine Einschränkung des Streikrechts wird abgelehnt.
  4. Eine Verlängerung der Arbeitszeit wird abgelehnt.
  5. Der Staat soll auch künftig eingreifen, wenn in Krisenzeiten das Geld nicht mehr zum Leben reicht.
  6. Ein starkes, verlässliches Hilfenetz und eine vielfältige Soziallandschaft werden erhalten.
  7. Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Rettungswesen erhalten faire Löhne.
  8. Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Rettungswesen erhalten planbare Arbeitszeiten.
  9. Die soziale Vereins- und Trägerlandschaft mit ihren Beratungs- und Hilfsangeboten wird gesichert und modern aufgestellt.
  10. Beschäftigte bei sozialen Trägern erhalten langfristige finanzielle Sicherheit.
  11. Die Beschäftigten im Sozialbereich werden gestärkt und ihre Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert.
  12. Soziale Träger und Vereine erhalten eine auskömmliche und mehrjährig abgesicherte Finanzierung.
  13. Eine Ausweitung der Arbeitszeit wird abgelehnt.
  14. Eine Beschneidung der Teilzeit wird abgelehnt.
  15. Eine Einschränkung des Streikrechts wird abgelehnt.
  16. Die Sozialpartnerschaft in Sachsen wird gestärkt.
  17. Wo möglich, wird die Option auf Homeoffice geschaffen.
  18. Für körperlich schwere Berufe und Schichtarbeit werden Modelle einer Vier-Tage-Woche ermöglicht.
  19. Eine Mindestausbildungsvergütung wird gefördert.
  20. Eine Ausbildungsgarantie wird gefördert.
  21. Ein umlagefinanzierter Ausbildungsfonds wird eingeführt.
  22. Der Ausbildungsfonds stärkt die Ausbildung in kleinen Betrieben und finanziert Verbundausbildung und außerbetriebliche Ausbildung mit.
  23. Der Jugendarbeitsschutz wird gestärkt.
  24. Die Ausbildungsgarantie wird gut umgesetzt.
  25. Ein umlagefinanzierter Ausbildungsfonds stärkt die Ausbildung in kleinen Betrieben.
  26. Verbundausbildung und außerbetriebliche Ausbildung werden mitfinanziert.
  27. In Sachsen werden die gleichen Löhne wie in anderen Bundesländern gezahlt.
  28. Die Gewerkschaften werden unterstützt.
  29. Der Zugang zu Berufsschulen wird abgesichert.
  30. Eine Einschränkung des Streikrechts wird abgelehnt.
  31. Neue Streikformen wie Unterstützungsstreiks von Zeitarbeitskräften werden unterstützt.
  32. Das Budget für Arbeit wird um eine Förderung bei Sachinvestitionen ergänzt.
  33. Auf Bundesebene wird eine Reform der Mindestlohnkommission angestrebt.
  34. Die neuen Möglichkeiten des Bürgergelds werden für diesen Förderansatz genutzt.
  35. Kommunen und Freistaat integrieren Menschen aktiv in den Arbeitsmarkt und nutzen dafür die Möglichkeiten des Bürgergeldes.
  36. Eine Einschränkung des Streikrechts wird abgelehnt.
  37. Die Streichung von Feiertagen wird abgelehnt.
  38. Eine Verlängerung der Arbeitszeiten wird abgelehnt.
  39. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit wird eingeführt.
  40. Die Streichung von Teilzeit wird abgelehnt.
  41. Bei öffentlichen Aufträgen gilt Tariftreue.
  42. Ein Modellprojekt zur Erprobung der Vier-Tage-Woche wird gestartet, mit Schwerpunkt auf körperlich schwerer, psychisch belastender Arbeit und Schichtarbeit.
  43. Die freie Wohlfahrtspflege wird verlässlich finanziert.
  44. Die Einführung der Kindergrundsicherung auf Bundesebene wird unterstützt.
  45. Die Kindergrundsicherung soll weiterentwickelt werden.
  46. Kinderarmut soll durch eine gerechte Umverteilung überwunden werden.
  47. Das Entgelttransparenzgesetz des Bundes wird nachgeschärft.
  48. Es werden flexible Möglichkeiten geschaffen, die Erwerbstätigkeit bei vollem Lohnausgleich zu reduzieren.
  49. Unternehmen werden bei der Erprobung von Jobsharingmodellen unterstützt.
  50. Homeoffice- und Telearbeitsregelungen werden weiter ausgebaut.
  51. Ein umlagefinanzierter Ausbildungsfonds wird eingeführt, um die Ausbildung in kleinen Betrieben zu stärken.
  52. Über einen umlagefinanzierten Ausbildungsfonds werden Verbundausbildung und außerbetriebliche Ausbildung mitfinanziert.
  53. Die Verbundausbildung wird gestärkt, um kleinere Unternehmen im ländlichen Raum bei der Ausbildung zu unterstützen.
  54. Ein umlagefinanzierter Ausbildungsfonds wird eingeführt, der auch finanzielle Hilfen für die Verbundausbildung ermöglicht.
  55. Ein Recht auf Homeoffice wird eingeführt.
  56. Die Beschäftigten der Logistikbranche werden in ihrem Einsatz für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen unterstützt.
  57. Weltkonzerne wie Amazon sollen ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag bezahlen.
  58. Kinderbetreuung und Pflege werden ausgebaut, um Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung zu unterstützen.
  59. Im Vergaberecht gilt Tariftreue.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen20
  1. Kürzungen zur falschen Zeit am falschen Ort wie in der Nachwendezeit werden abgelehnt.
  2. Generationengerechte Politik soll über die schwarze Null hinausgehen.
  3. Die Politik der schwarzen Null wird aufgegeben.
  4. Die sächsische Schuldenbremse wird kurzfristig reformiert.
  5. Eine parteiübergreifende Kommission von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet zügig einen Reformvorschlag zur Schuldenbremse.
  6. Mit einem „Sachsenfonds 2050“ werden in zehn Jahren mindestens 4 Milliarden Euro in die Zukunft Sachsens investiert.
  7. Die Regelungen der Landesverfassung zur Schuldenbremse werden geändert.
  8. Das Ehegattensplitting wird zugunsten einer kinder- und familienfreundlichen Steuerpolitik abgeschafft.
  9. Die Schuldenbremse wird auf den Prüfstand gestellt.
  10. Eine parteiübergreifende Kommission von Bund, Ländern und Kommunen soll einen Vorschlag zur Schuldenbremse erarbeiten.
  11. Es sollen mehr langfristige Förderverträge ermöglicht werden.
  12. Nachhaltige Produkte sollen durch eine andere Besteuerung preislich vorteilhaft werden.
  13. Die Zuführungs- und Anlagestrategie des Beamtenpensionsfonds wird so angepasst, dass die Ansparung wirtschaftlich vernünftig und in angemessenem Verhältnis zum Gesamthaushalt erfolgt.
  14. Bei der Reform der Schuldenbremse der Landesverfassung wird eine größere Flexibilität angestrebt.
  15. Die Tilgungsfristen und Konjunkturkriterien der verfassungsmäßigen Schuldenbremse gelten als zu streng.
  16. Die Einzelheiten der Schuldenbremse sollen im Haushaltsrecht statt in der Landesverfassung geregelt werden.
  17. Für die konjunkturelle Kreditaufnahme wird ein Konjunkturkonto eingeführt.
  18. Die Berechnung der Normallage in der Schuldenbremse der Landesverfassung wird korrigiert und verbessert.
  19. Die sächsische Schuldenbremse wird reformiert.
  20. Steuerprivilegien und Gestaltungsmöglichkeiten für Superreiche werden abgeschafft.
Rente und Alterssicherung11
Gesundheit und Pflege42
  1. Im Gesundheitssystem steht der Mensch im Mittelpunkt, nicht der Profit.
  2. Die Qualität im sächsischen Gesundheitssektor wird weiterentwickelt.
  3. Die vom Bund angestoßene Reform der Notfallversorgung wird unterstützt.
  4. Eine Vorhaltepauschale für Krankenhäuser wird eingeführt.
  5. Kinder- und Jugendmedizin sowie Geburtshilfe werden besser finanziert.
  6. Die Krankenhausfinanzierung wird nicht mehr ausschließlich über Fallpauschalen erfolgen.
  7. Eine Bürgerversicherung als einheitliches Krankenversicherungssystem für alle wird auf Bundesebene angestrebt.
  8. Die Zwei-Klassen-Medizin wird beendet.
  9. Krankenhäuser spezialisieren sich auf Schwerpunkte.
  10. Im Gesundheitswesen soll weiterhin ausreichend Personal zur Verfügung stehen.
  11. Das vorhandene Personal im Gesundheitswesen wird effektiver eingesetzt.
  12. Effektive und verpflichtende Personaluntergrenzen werden eingeführt.
  13. Mehr Ausbildungsverbünde ermöglichen auch kleineren Pflegeeinrichtungen Ausbildungsplätze.
  14. Die Zusatzqualifikation von Praxisanleitern in der Pflegeausbildung wird finanziell honoriert.
  15. Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten eine faire Bezahlung.
  16. Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  17. Die Entökonomisierung der stationären Versorgung wird vorangetrieben.
  18. Die Qualität in der Pflege wird gestärkt und ausgebaut.
  19. Pflegende Angehörige und Pflegekräfte erhalten Anerkennung.
  20. Mit den Interessenvertretungen wird eine gemeinsame, stärkere Vertretung der Pflege entwickelt.
  21. Alle Kinder sollen in gesundheitsfördernden Verhältnissen aufwachsen können.
  22. Die Hebammenversorgung in Sachsen wird weiter verbessert.
  23. Die Bundesinitiative zur Entkriminalisierung von Cannabis und seiner Abgabe unter staatlicher Kontrolle wird unterstützt.
  24. Die Kommunen werden bei der Planung und Umsetzung einer stabilen Pflegestruktur unterstützt.
  25. Die Gewinnung von Pflegefachkräften im ländlichen Raum wird verstärkt.
  26. Informationsangebote über Unterstützung für pflegende Angehörige werden weiterentwickelt.
  27. Das Hebammenwesen wird über den C-Teil der Richtlinie Heilberufe gefördert, einschließlich Aus- und Weiterbildung, Vermittlung sowie Neu- und Wiederaufnahme der Tätigkeit.
  28. Die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen bleibt schulgeldfrei.
  29. Bei E-Health-Technik sollen soziale Folgen einbezogen werden.
  30. Akademisch qualifizierte Fachkräfte in Pflege-, Gesundheits- und Therapieberufen sollen eine hochwertige Versorgung sichern.
  31. Das Hausarztprogramm wird gestärkt und mit den Kommunen weiterentwickelt.
  32. Der Runde Tisch Impfen wird fortgesetzt.
  33. Die Sächsische Impfkommission bleibt das wichtigste Beratungsgremium zum Impfen.
  34. Kindervorsorgeuntersuchungen, auch nach der Einschulung, sollen häufiger wahrgenommen werden.
  35. Kinder, die an der U9-Vorsorgeuntersuchung teilnehmen, erhalten einen Bonus von 100 Euro.
  36. Krankenhäuser werden rekommunalisiert, wo dies notwendig ist.
  37. Für Menschen ohne Krankenversicherung werden gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen gesucht.
  38. Die „Woche der pflegenden Angehörigen“ wird weiterentwickelt.
  39. Schwangerschaftsabbrüche sollen in ganz Sachsen zugänglich sein.
  40. Die Strukturen für Schwangerschaftsabbrüche werden ausgebaut.
  41. Pflege wird besser bezahlt.
  42. Pflegende Angehörige werden noch besser unterstützt und beraten.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft60
  1. Sachsen soll Vorbild bei gleicher Bezahlung und gleichen Karrierechancen von Frauen werden.
  2. Die Einführung der Kindergrundsicherung auf Bundesebene wird unterstützt und soll weiterentwickelt werden.
  3. Die Weiterentwicklung bestehender Kultur- und Bildungsorte zu „Orten der Gemeinschaft“ wird gestärkt.
  4. Das Demokratiezentrum wird weiterentwickelt.
  5. Jugendliche in Stadt und Land haben die gleiche Chance, ihre Freizeit nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
  6. Die Förderpolitik soll verlässlich und flexibel sein und Planungssicherheit ermöglichen.
  7. Förderprogramme werden nicht mehr jedes Jahr neu aufgesetzt, um mehr Verlässlichkeit zu schaffen.
  8. Beratungsstellen zur Vereinsgründung und Antragstellung stehen ausreichend zur Verfügung.
  9. Förderrichtlinien werden ergänzt, damit auch digitales Engagement gefördert werden kann.
  10. Kostenfreie Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder werden verstetigt.
  11. Das Ehrenamtsprogramm im Sport wird fortgesetzt.
  12. Für Engagierte im Sport wird die Bildungszeit eingeführt.
  13. Maßnahmen für Alleinerziehende werden in einem dialogorientiert entstehenden „Pakt für Alleinerziehende“ gebündelt.
  14. Die Zusammenarbeit von Eltern, Ärzten, Kitas, Schulen und Förderangeboten wird durch geeignete Datenschutzregelungen gestärkt.
  15. Der Childhood-Haus-Ansatz mit multidisziplinären ambulanten Anlaufstellen für kindliche Opferzeugen von Gewalt wird in die Fläche gebracht.
  16. Das Kinderschutzkonzept Sachsen wird fortgeschrieben und als Gesamtstrategie über Kita, Schule und Jugendhilfe hinaus gestaltet.
  17. Eine verlässliche Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur soll Sorgearbeit entlasten und gerechter verteilen.
  18. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden gefördert, um Sorgearbeit zu entlasten.
  19. Sachsenweit werden ausreichend Schutzeinrichtungen für Frauen und Kinder geschaffen.
  20. Der Personalschlüssel in Frauenschutzhäusern wird schrittweise verbessert.
  21. Alle Frauenschutzeinrichtungen werden barrierefrei ausgebaut.
  22. Präventionsangebote gegen häusliche Gewalt werden verbessert.
  23. Das sächsische Gleichstellungsgesetz soll künftig auch in den Kommunen gelten.
  24. Der Frauenanteil auf der Führungsebene der Verwaltungen soll steigen.
  25. Die Akzeptanz queerer Menschen soll durch mehr Aufklärung erhöht werden.
  26. Förderprogramme und Strukturen für LSBTIQ*-Projekte, -Initiativen und -Vereine werden gestärkt.
  27. Frauen sollen frei zwischen der üblichen und der geschlechtsangepassten Form des Nachnamens wählen können.
  28. Die Elternzeit soll zwischen den Eltern gleichmäßiger aufgeteilt werden.
  29. Der Gewaltschutz für queere Menschen wird mit effektiven Schutzkonzepten gestärkt.
  30. Es wird eine landesweite Kampagne gegen Queerfeindlichkeit durchgeführt.
  31. Über die Verwendung geschlechtergerechter Sprache soll überall frei entschieden werden können.
  32. Geschlechtergerechte Sprache wird nicht verboten.
  33. Unterhaltsleistungen sollen schneller eingefordert werden können.
  34. Neue Betreuungsmodelle werden im Unterhaltsrecht berücksichtigt.
  35. Zahlungsunwilligkeit beim Unterhalt wird konsequenter sanktioniert.
  36. Mehr Frauen in Unternehmensführungen verändern die Unternehmenskultur positiv.
  37. Das Sächsische Kinder- und Jugendhilfegesetz wird zu einem Kinder- und Jugendgesetz weiterentwickelt, das Kinderrechte in den Fokus nimmt.
  38. Kinder und Jugendliche werden in ihrem Ehrenamt bestärkt, und ihr außerschulisches Engagement soll wertgeschätzt werden.
  39. Die Aus- und Weiterbildung für die Jugendleitercard (Juleica) wird für alle kostenfrei.
  40. Die Jugendpauschale als landesweites Steuerungsinstrument wird weiter erhöht.
  41. Die Schaffung eines Landesjugendparlaments wird als Möglichkeit diskutiert.
  42. Kinder und Jugendliche werden darin bestärkt, so zu leben und sich zu definieren, wie sie es wollen.
  43. Die außerschulische Soziale Arbeit wird gestärkt.
  44. Die außerschulische Soziale Arbeit erhält eine verlässliche Finanzierung.
  45. Junge Menschen sollen ihre Zukunft in Sachsen sehen.
  46. Ein flächendeckendes Netz von Jugendtreffs und Freizeiteinrichtungen soll gefördert werden.
  47. Zivilcourage wird gefördert.
  48. § 218 StGB soll gestrichen werden.
  49. Die Beratungspflicht beim Schwangerschaftsabbruch soll durch ein Beratungsrecht ersetzt werden.
  50. Zur Unterstützung von Seniorenvertretern und Engagierten wird die Seniorenakademie Sachsen eingerichtet.
  51. Seniorenbeauftragte werden als Ansprechpartner in den Verwaltungen eingesetzt.
  52. Alle Generationen erhalten politische Teilhabe und eine politische Stimme für ihre Interessen.
  53. Die Landesseniorenbeauftragte bleibt als Anlauf- und Beratungsstelle für ältere Menschen bestehen.
  54. Bei allen Themen werden die Bedürfnisse älterer Menschen besonders berücksichtigt.
  55. Die Interessen von Jung und Alt werden in Einklang gebracht.
  56. Gesellschaftliche Konflikte sollen gewaltfrei gelöst werden.
  57. Der zunehmenden Vereinzelung in der Gesellschaft soll entgegengewirkt werden.
  58. Die politische Vereinnahmung des Heimatbegriffs wird abgelehnt.
  59. Sachsen soll allen, die hier ihre Heimat sehen, eine gute Heimat sein.
  60. Junge Menschen erhalten zum 18. Geburtstag ein Grunderbe von 60.000 Euro.
Bildung, Wissenschaft und Forschung95
  1. Handwerksbetriebe werden bei der überbetrieblichen Lehrunterweisung durch anteilige Übernahme der Lehrgangskosten unterstützt.
  2. In der Schule soll länger gemeinsam gelernt werden.
  3. Berufliche und akademische Ausbildung sind gleichwertig.
  4. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung soll erhöht werden.
  5. Die Qualität der Ausbildung für pädagogische Berufe wird gesichert.
  6. Wohnortnahe Kitas und Schulen werden als notwendig und machbar angesehen.
  7. Pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindertagespflege, Kindergärten und Horten erhalten mehr Zeit für die Kinder.
  8. Durch sinkende Kinderzahlen frei werdende Mittel bleiben im Bildungssystem, statt eingespart zu werden.
  9. Schulen und Kitas werden nicht geschlossen.
  10. Die Klassen werden verkleinert.
  11. Bildung soll wohnortnah verfügbar sein.
  12. Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte wird erweitert.
  13. Die Duale Hochschule Sachsen soll als Brücke zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung dienen und das duale praxisintegrierte Studium als Kern behalten.
  14. Die Absicherung des Unterrichts hat Vorrang.
  15. Größere Klassen als Mittel gegen den Lehrermangel werden abgelehnt.
  16. Mehr Pflichtstunden für Lehrkräfte werden abgelehnt.
  17. Die Schulassistenz wird in den nächsten fünf Jahren flächendeckend ausgebaut.
  18. Das Referendariat wird in das Lehramtsstudium integriert.
  19. Im Lehramtsstudium wird die Möglichkeit zum Teamteaching geschaffen.
  20. Alle Jugendlichen werden bestmöglich beim Erwerb eines Schul- und Ausbildungsabschlusses unterstützt.
  21. Beratungs- und Informationsangebote für junge Menschen nach Ausbildungs- oder Studienabbruch werden ausgebaut.
  22. Die Fachkraft-Kind-Relation in Kitas wird durch mehr Erzieher verbessert.
  23. Die Kita-Sozialarbeit wird ausgebaut.
  24. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch IT-Koordinatoren ausgebaut.
  25. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch Schulgesundheitsfachkräfte ausgebaut.
  26. Entdeckerdrang, Neugier, mentale Gesundheit und Lernfreude sollen über die gesamte Schulzeit erhalten bleiben.
  27. Das Schulsystem wird modernisiert.
  28. Zur Unterstützung erwerbstätiger Familien und Alleinerziehender wird wohnortnahe Kinderbetreuung angeboten.
  29. Alle jungen Menschen sollen zu einem Abschluss geführt werden.
  30. Berufliche und akademische Ausbildung sollen gleichberechtigt sein.
  31. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung wird erhöht.
  32. Die Fördersätze des Aufstiegs-BAföG werden erhöht.
  33. Das Aufstiegs-BAföG wird für Teilzeitfortbildungen geöffnet.
  34. Der Volksantrag für ein Bildungsfreistellungsgesetz in Sachsen wird unterstützt.
  35. Die Forschung im Bereich Digitalisierung und Automatisierung wird unterstützt.
  36. Investitionsmittel fließen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Schulen.
  37. Die ehrenamtliche Arbeit in Prüfungsausschüssen wird honoriert.
  38. Pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindertagespflege, Kindergärten und Horten erhalten mehr Zeit für die Kinder.
  39. Schulnetz- und Jugendhilfeplanung werden zu einer integrierten regionalen Bildungs- und Sozialplanung verzahnt.
  40. Neue Strategien für den mathematischen Anfangsunterricht und die weiterführende mathematische Bildung werden wissenschaftlich erforscht und erprobt.
  41. Für außerschulische MINT-Angebote wird eine zentrale Koordination eingerichtet.
  42. Kita-Sprachfachkräfte werden zur Unterstützung vor Ort eingesetzt.
  43. Die Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft.
  44. Die Lernmittelfreiheit wird garantiert.
  45. Junge Sanitäter sowie Schul- und akademische Sanitätsdienste werden unterstützt.
  46. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft wird gestärkt, um Wissenstransfer und Schulentwicklung zu fördern.
  47. Die besondere Stellung der freien Schulen und ihre Finanzierung werden geachtet.
  48. Jedes Kind hat unabhängig von Herkunft und Wohnort die gleiche Chance auf beste Bildung.
  49. Jeder junge Mensch hat unabhängig vom Elternhaus die gleiche Chance auf ein Studium und einen Abschluss.
  50. Mehr Menschen werden zum Erlernen von Nachbarschaftssprachen wie Tschechisch und Polnisch ermuntert.
  51. An sächsischen Schulen wird flächendeckend Lernen durch Engagement (Service Learning) eingeführt.
  52. Die aktive Auseinandersetzung von Kindern mit Natur und Umwelt wird unterstützt.
  53. Die Einrichtung von Schulgärten und die Kooperation mit Kleingartenvereinen werden gefördert.
  54. Die Begrünung von Schulhöfen wird gefördert.
  55. Naturpädagogische Ganztagsangebote werden gefördert.
  56. Der Personalschlüssel in Kitas wird schrittweise auf 1:3 in Krippe und Kindertagespflege, 1:7,5 im Kindergarten und 1:12 im Hort verbessert.
  57. Kitas, Tageseltern sowie Grund- und Förderschulen werden bei der Teilnahme am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch unterstützt.
  58. Kitas werden dabei unterstützt, Kinderbetreuung auch in Randzeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag sicherzustellen.
  59. Die Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen wird weiter gestärkt.
  60. Der Sprachstand im frühkindlichen Bereich wird erhoben.
  61. Ausbildung und Studium sollen in Teilzeit absolviert werden können.
  62. Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft.
  63. Studiengebühren für Nicht-EU-Staatsbürger werden abgeschafft.
  64. Das duale praxisintegrierte Studium bleibt Kern der Dualen Hochschule.
  65. In den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen werden mehr Anreize gesetzt.
  66. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wächst jährlich um 3,5 Prozent.
  67. In Sachsen sollen auch künftig über 100.000 Menschen studieren.
  68. Die Gleichstellungskonzepte der Hochschulen werden fortgeschrieben.
  69. Durch verlässliche Grundfinanzierung und Kontinuität beim akademischen Personal sollen optimale Studienbedingungen entstehen.
  70. Studentische Tutorien werden gestärkt und die Betreuungsrelation wird verbessert.
  71. Es wird ein Lehrfreisemester ermöglicht.
  72. Der Stellenanteil für die eigene wissenschaftliche Qualifikation wird auf 50 Prozent ausgedehnt.
  73. Qualifikationsstellen sollen Vorrang vor Stipendien haben.
  74. Die Gremienstruktur aus Rektorat, Senat und Hochschulrat wird beibehalten.
  75. Die Tarifsperre in der Wissenschaft soll auf Bundesebene aufgehoben werden.
  76. Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ wird weiter umgesetzt.
  77. Jeder junge Mensch soll einen Schulabschluss und eine Ausbildung erreichen können.
  78. Berufliche und akademische Ausbildung sollen gleichberechtigt sein.
  79. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung wird erhöht.
  80. Das Aufgabenspektrum der Volkshochschulen wird erweitert.
  81. Junge Menschen werden in verantwortlichem Handeln gestärkt.
  82. Die Verbraucherbildung wird ausgebaut.
  83. Ein Landesinstitut für Schulentwicklung wird gegründet.
  84. Drei Sprachen reichen für das Abitur.
  85. Die Trennung von Kindern nach der 4. Klasse wird abgelehnt.
  86. Das Referendariat wird ins Studium integriert.
  87. Allen Jugendlichen wird ein Recht auf Bildung garantiert.
  88. Spielerischer Wissenserwerb in der Schule wird gestärkt.
  89. Die Schulaufsicht wird reformiert.
  90. Innovative Schulbeispiele werden in ganz Sachsen verbreitet.
  91. Die Expertise der TU Bergakademie Freiberg als Ressourcenuniversität wird genutzt.
  92. Das Recht auf Bildung wird in der Landesverfassung als einklagbares individuelles Grundrecht verankert.
  93. Die Zahl der Schulen mit dem Berufswahl-Siegel wird in fünf Jahren verdoppelt.
  94. Gymnasien werden stärker in das Berufswahl-Siegel einbezogen.
  95. Alternativen zu Tierversuchen werden gefördert.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung14
Verkehr und Infrastruktur28
  1. Der Preis des Bildungstickets von 15 Euro soll stabil bleiben.
  2. Die Preise im Nahverkehr sollen bezahlbar bleiben.
  3. Die Umsteigemöglichkeiten im ländlichen ÖPNV werden verbessert.
  4. Der Individualverkehr bleibt zentraler Bestandteil der Mobilität im ländlichen Raum.
  5. Mehr Güterverkehr wird zur Entlastung der Autobahnen auf die Schiene verlagert.
  6. Der Preis des Bildungstickets von 15 Euro pro Monat wird stabil gehalten.
  7. Carsharing wird durch modernisierte Regelungen in der Bauordnung weiter gefördert.
  8. Carsharing wird stärker mit dem ÖPNV und anderen Sharing-Angeboten vernetzt.
  9. Jede sächsische Stadt ab 20.000 Einwohnern soll mindestens zwei öffentliche Carsharing-Stellplätze bereitstellen.
  10. Carsharing wird stärker für die Verwaltung nutzbar gemacht.
  11. Der Fußverkehr wird weiter gestärkt.
  12. Die Investitionsmittel für Barrierefreiheit werden erhöht, um ÖPNV und Ticketsystem barrierefrei zugänglich zu machen.
  13. Die verkehrs- und versicherungsrechtlichen Regelungen werden für neue Mobilitätslösungen aktualisiert.
  14. Der Anteil des ÖPNV an allen zurückgelegten Wegen soll weiter steigen.
  15. Die Taktung im ÖPNV wird verdichtet.
  16. Die Straßenausbaubeiträge werden landesweit abgeschafft.
  17. Die Verkehrsverbünde sollen die Regeln für die Mitnahme von Haustieren und Fahrrädern landesweit vereinheitlichen.
  18. Das Chemnitzer Modell wird weiter ausgebaut.
  19. Der Bau sicherer Radwege wird weiter vorangebracht.
  20. Die Bahnstrecke Dresden–Görlitz wird ausgebaut.
  21. In Stadt und Land soll der Nahverkehr barrierefrei sein.
  22. Für selbstbestimmte Mobilität im Alter wird die ÖPNV-Infrastruktur in Stadt und Land verbessert.
  23. Für selbstbestimmte Mobilität im Alter werden die ÖPNV-Takte verdichtet.
  24. Für Seniorinnen und Senioren mit niedrigen Renten wird auf Basis des Deutschlandtickets ein einfaches und günstiges Angebot entwickelt.
  25. Auf Basis des Deutschlandtickets wird ein einfaches und günstiges Angebot für Senioren mit niedrigen Renten entwickelt.
  26. Für dieses Angebot für Senioren gilt ein Sozialtarif von 29 Euro pro Monat.
  27. Es gilt ein Sozialtarif von 29 Euro pro Monat.
  28. Sichere Radwege und wohnortnahe Angebote sind für ältere Menschen wichtig.
Energie7
Klima, Umwelt und Naturschutz19
  1. Wer finanziell stärker ist, soll mehr Verantwortung für Klimaschutz und Energiewende tragen.
  2. Die globale Erderwärmung soll auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzt werden.
  3. Alle haben die Chance, nachhaltig zu leben und am Klimaschutz mitzuwirken.
  4. Das Wolfsmanagement soll eine ausgewogene Balance zwischen Artenschutz und Herdenschutz ermöglichen.
  5. Die Aufklärungsprogramme zum Wolf werden fortgeführt.
  6. Der Landesentwicklungsplan soll neben dem Schutz natürlicher Lebensräume Maßnahmen für einen sozialverträglichen Klimaschutz enthalten.
  7. Nachhaltiger Konsum wird gefördert.
  8. Aspekte der Ökobilanzierung werden auf politische Entscheidungen und öffentliche Investitionen übertragen.
  9. Der Reparaturbonus wird verstetigt.
  10. Der Dreiklang aus Ökonomie, Ökologie und sozialer Gerechtigkeit ist von zentraler Bedeutung.
  11. Verunreinigungen durch chemische Rückstände, Mikroplastik und Antibiotika werden weiter reduziert.
  12. Technische Lösungen zur Verringerung des Wasserbedarfs der Industrie werden unterstützt.
  13. Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung und Verpackungen, für Tausch und Reparatur von Konsumgütern sowie für ökologischen Handel werden weiter gefördert.
  14. Verbote von Umweltgiften gelten als wirksames Mittel des Umweltschutzes.
  15. Die Ausweisung von Prozessschutzzonen gilt als wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.
  16. Luftreinhaltepläne werden gefördert.
  17. Die Maßnahmen der Umweltbildung in Sachsen werden weiter gestärkt.
  18. Die Wasserkonzeption Sachsen 2030 wird an Starkwettersituationen angepasst.
  19. Klimaschutz wird als Staatsziel in der Landesverfassung festgeschrieben.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum9
Digitalisierung, Daten und Technologie14
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit1
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung11
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung2

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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