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Forderungen der Grünen in Nordrhein-Westfalen

Bildung, Wissenschaft und Forschung

288 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2022 („Von hier an Zukunft.“). Bei 102 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Grünen.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 288
  1. Kitas, Schulen, Ausbildungsstätten und Hochschulen sollen auf die Höhe der Zeit gebracht werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in allen Bildungsbereichen fest verankert.

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  3. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird zu einer tragenden Säule der regionalen Bildungsnetzwerke.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Außerschulische Kooperationspartnerschaften werden gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  5. Die BNE-Regionalzentren werden zu einem landesweiten BNE-Landesnetzwerk ausgebaut.

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  6. Der Ausbau von Kantinen, auch an Schulen, wird gefördert.

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  7. Die Forschung zu tierleidfreien Alternativen wird in NRW unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  8. Forschung und Entwicklung weiterer Technologien zur treibhausgasneutralen Produktion und Speicherung werden gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  9. Die duale Ausbildung wird durch mehr und bessere überbetriebliche Praxisanteile gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Wohnheime für Auszubildende werden gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  11. Auszubildende erhalten mehr Möglichkeiten, Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Die Meisterausbildung wird analog zum Studium finanziert.

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  13. Für die Weiterbildung im Handwerk werden mehr Stipendien vergeben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  14. Ausgebildete Handwerker erhalten besseren Zugang zu universitären Ausbildungen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  15. Es werden Wege aus einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studium ins Handwerk eröffnet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  16. Gebühren für Berufsausbildungen und Meisterbriefe werden gesenkt und schrittweise abgeschafft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  17. Die Finanzierung außerbetrieblicher und schulischer Ausbildungszentren von Industrie, Handwerk und sozialen Berufen wird verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. Die Zusammenarbeit von Hochschulen und Berufskollegs wird ausgebaut, um Fort- und Weiterbildungsangebote an die Berufsschulen zu bringen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  19. Es werden landesweite Bildungsinstitute für Lernen auf dem neuesten Stand der Technik eingerichtet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  20. Die personelle und materielle Ausstattung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten wird verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Bildungsangebote zu digitalen Medien werden ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  22. Die Gründungsförderung an Hochschulen wird ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Von der Kita bis zur Berufsschule werden Grundkenntnisse der Informatik sowie Digital-, Medien- und Quellenkompetenz besser vermittelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  24. Die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals in Informatik und Medienkompetenz wird weiterentwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  25. Das Land investiert, etwa im Rheinischen Revier, in die Materialforschung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  26. Das Land investiert in Gebäude und digitale Ausstattung von Bildungseinrichtungen.

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  27. Das Land investiert in gut ausgebildetes Personal im Bildungssystem.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Gemeinsam mit Unternehmen wird in Orte modernster beruflicher Bildung investiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  29. Das Bildungssystem soll allen dieselben Chancen geben.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  30. Kitas und Schulen mit besonderen Herausforderungen erhalten besondere Unterstützung.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  31. Alle sollen ihren Bildungsweg selbst wählen können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Ausbildung und Studium sollen gebührenfrei sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Auszubildende und Studierende mit Behinderung sollen Assistenzen erhalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Weiterbildung wird in jeder Lebensphase ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  35. Hochschulen sollen frei sein und hochwertige Lehre, gute Arbeitsbedingungen und exzellente Forschung verbinden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Jedes Kind erhält ab dem ersten Lebensjahr ein gutes Angebot für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung.

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  37. Die frühkindliche Bildung in NRW wird ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  38. Erzieherinnen, Erzieher und Träger werden an Fragen der Arbeitsbedingungen und Qualität der Bildungsarbeit beteiligt.

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  39. Personalkapazitäten in Kitas müssen so berechnet werden, dass sie die tatsächlichen Anforderungen abbilden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  40. In der Personalberechnung für Kitas werden Fortbildungen, Urlaub und Krankheitsfälle berücksichtigt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  41. Kita-Leitungen erhalten Zeit für Organisation, Begleitung der pädagogischen Arbeit und Vernetzung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  42. Betreuungsschlüssel sowie Zeit für Leitung und Fortbildung werden anhand wissenschaftlicher Standards neu geregelt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  43. Das Land finanziert Verwaltungsstellen und Hauswirtschaftskräfte in Kitas.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  44. Ausbildungs- und Studienplätze für Kita-Fachkräfte an Berufsschulen und Hochschulen werden bedarfsgerecht ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  45. Die Kindertagespflege wird bedarfsgerecht ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  46. Fachberatungsstellen für Kindertagespflege sollen hinreichend ausgestattet und qualifiziert sein.

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  47. Kitas und Kindertagespflege werden bei der Umsetzung von Beteiligungskonzepten unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  48. Einrichtungen werden dabei unterstützt, alle Kinder entsprechend ihren Bedarfen zu fördern.

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  49. Sprachmittler, Logopäden und andere Therapeuten sollen unbürokratisch in Kita-Teams einbezogen werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  50. Die Mehrsprachigkeit von Kindern wird in Kitas gefördert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  51. Bewegungs- und Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen und Kindertagespflege wird gestärkt.

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  52. Eine hochwertige Mittagsverpflegung in Kitas und Kindertagespflege wird beitragsfrei.

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  53. Die „plusKitas“ werden bedarfsgerecht ausgebaut und gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  54. Zusätzliche Stunden für Kita-Sozialarbeit werden gefördert.

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  55. Die kulturelle Bildung in Kitas wird gestärkt, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

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  56. Kitas sollen beste Bedingungen für Kinder und gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte bieten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  57. Für gut ausgestattete Kitas werden deutlich mehr Fachkräfte benötigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Krankheit, Urlaub und Fortbildung der Fachkräfte werden in die Personalbemessung einbezogen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  59. Die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher werden gesteigert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  60. Die Zahl der Studienplätze in Erziehungswissenschaften soll dem Bedarf der Berufspraxis entsprechen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  61. Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  62. In der praxisintegrierten Ausbildung werden Teilzeitausbildungen ermöglicht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Ausbildende Kitas erhalten mehr Mittel.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  64. Alltagshelferinnen und -helfer aus der Corona-Zeit erhalten durch Weiterqualifizierung das Angebot, in den Kitas zu bleiben.

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  65. Das Alltagshelferprogramm in Kitas wird zunächst fortgeführt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  66. Grundschulen werden zu Orten der Bildung, Beratung, Begegnung und Unterstützung von Familien weiterentwickelt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  67. Gemeinsames Lernen aller Kinder in integrierten Schulformen bietet die größten Chancen für Bildungsgerechtigkeit.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  68. Am Ziel einer Schule, an der alle Kinder gemeinsam lernen, wird festgehalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Kinder sollen sich in ihrer Schule wohlfühlen und gern lernen.

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  70. Schulen erhalten Verlässlichkeit, klare Zielperspektiven für die Qualitätsentwicklung und entsprechende Standards.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Die Bund-Länder-Kooperation wird für Investitionsprogramme zu Sanierung und Neubau an besonders herausfordernden Schulstandorten genutzt.

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  72. Die Bund-Länder-Kooperation wird genutzt, um personelle Unterstützung bei Ganztag, Inklusion und Sozialarbeit zu verstärken.

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  73. Kommunen werden bei Sanierung und Modernisierung ihrer Schulen auch bei der Tilgung von Krediten unterstützt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  74. Die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen bei Schulentwicklungsplanung und Schulfinanzierung wird mit den kommunalen Spitzenverbänden neu vereinbart.

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  75. Investitionsmittel, Schulbudgets und zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit werden nach sozialen Kriterien verteilt.

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  76. Eine Grundgesetzänderung zur besseren Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich wird unterstützt.

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  77. Die Arbeit der Grundschulen wird besonders gefördert.

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  78. Bei Kindern, die zwischen 1. Juli und 30. September geboren sind, entscheiden die Eltern über die Einschulung.

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  79. Schulen erhalten mehr pädagogische Freiheit.

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  80. Das Lernen in Projekten und über Fachgrenzen hinweg wird gefördert.

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  81. Schulen können Alternativen zum klassischen Notensystem nutzen.

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  82. Eine Feedbackkultur auch durch Schülerinnen und Schüler wird gestärkt.

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  83. Schulen erhalten mehr Entscheidungskompetenzen in Personalfragen.

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  84. Schulen erhalten mehr Ressourcen und Unterstützung sowie ein Förderprogramm für Schulentwicklung.

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  85. Innovative Schulentwicklung wie in den „Primusschulen“ wird im Schulgesetz verankert.

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  86. Informatische Grundlagen werden allen Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht.

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  87. Das Lernen mit digitalen Medien wird in allen Schulen in NRW selbstverständlich.

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  88. Die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern wird besonders gefördert.

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  89. Alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte werden mit mobilen Geräten ausgestattet.

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  90. Die Ausstattung von Schulen mit mobilen Geräten wird langfristig abgesichert.

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  91. In den nächsten fünf Jahren wird eine Fortbildungsoffensive für alle Beschäftigten an Schulen durchgeführt.

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  92. Der Mittelabfluss des Digitalpakts wird beschleunigt.

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  93. Die Erarbeitung des Digitalpakts 2.0 des Bundes wird eng begleitet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  94. Die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 wird gemeinsam mit den Kommunen schnell organisiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  95. Die Initiative „SoWi bleibt“ für Schulen und Hochschulen wird unterstützt.

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  96. An Schulen wird der Fokus stärker auf Politik, Sozialwissenschaften und Gesellschaft gelegt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Schulen setzen Schwerpunkte in Bildung für nachhaltige Entwicklung, Antidiskriminierung und politischer Bildung.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Außerschulische Bildungsangebote und -orte werden verstärkt genutzt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Kurz- und langfristige Austauschbegegnungen in allen Schulformen werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Lehrkräfte werden bei Austauschprojekten unterstützt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    1. Mehrsprachigkeit und das Erlernen von Sprachen in Schulen werden gefördert.
    2. Schule soll stärker Gestaltungskompetenzen statt reines Faktenwissen vermitteln.
    3. Die Mitwirkung von Schüler- und Elternvertretungen wird auf kommunaler Ebene verankert.
    4. Schulen und Schulträger werden mit Förderprogrammen bei gesünderer und nachhaltigerer Schulverpflegung unterstützt.
    5. Die Lehrpläne werden überarbeitet, um Stigmatisierung und Diskriminierung geschlechtlicher und sexueller Minderheiten entgegenzuwirken.
    6. Der Sexualkundeunterricht wird diskriminierungsfrei gestaltet.
    7. Die niedrigschwellige Beratung von Eltern wird gestärkt.
    8. Schulische Wirkungsforschung und Sozialindizes in der regionalen Bildungsberichterstattung werden intensiviert und institutionalisiert.
    9. Unbesetzte Lehrerstellen und Notlösungen sollen durch echte Vorsorge beendet werden.
    10. Mit einer Ausbildungsreform und zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten werden alle Schulformen bedarfsgerecht mit Lehrkräften versorgt.
    11. Pädagogisches Personal wird von Verwaltungsaufgaben entlastet.
    12. Das Lehramtsstudium wird durch duale Elemente und Studiengänge reformiert.
    13. Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird mit den Lehrerverbänden neu bewertet.
    14. Multiprofessionelle Fachkräfte wie Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, Verwaltungs- und IT-Kräfte werden an Schulen eingesetzt.
    15. Kulturelle Bildung in der Schule wird gestärkt.
    16. Schulangebote in Kooperation mit Kulturinstitutionen und der Freien Szene werden ausgebaut und bedarfsorientiert gefördert.
    17. Die Diversität der Lehrkräfte wird gesteigert.
    18. Menschen mit Fluchterfahrung werden für die Arbeit an Schulen gewonnen und befähigt.
    19. Unnötige Hürden beim Seiten- und Quereinstieg in den Lehrerberuf werden abgebaut.
    20. Hürden bei der Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und Berufserfahrungen von Lehrkräften werden abgebaut.
    21. Die Lehrerversorgung, besonders an Schulen der Sekundarstufe I in herausfordernden Lagen, wird mit Personalrecht, geringerer Unterrichtsverpflichtung sowie finanziellen und laufbahnbezogenen Anreizen gesteuert.
    22. Attraktivität und Aufstiegschancen im Lehrerberuf werden erhöht.
    23. Fortbildungen für Lehrkräfte sollen Vernetzungs- und Kommunikationsangebote für Peer Learning in den Mittelpunkt stellen.
    24. Alle Lehrämter sollen gleich besoldet werden, mit A13 als Eingangsbesoldung auch für bereits tätige Lehrkräfte.
    25. Die Zahl der Ganztagsplätze an Grundschulen wird erhöht.
    26. Der Zugang zu beitragsfreier ganztägiger Bildung darf nicht vom Wohnort abhängen.
    27. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule wird für eine breite Ausbauoffensive genutzt.
    28. Qualitätsstandards für den Ganztag werden verbindlich festgelegt.
    29. Die Finanzierung des Ganztags wird auf 4.000 Euro pro Platz verdoppelt.
    30. Mit einem Anreizprogramm werden 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen.
    31. Die Lernmittelfreiheit wird auf digitale Lernmittel ausgeweitet.
    32. Bildung soll für alle beitragsfrei werden.
    33. Landesweit einheitliche, sozial gestaffelte Elternbeitragstabellen für Kitas, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen werden eingeführt.
    34. Geringverdienende werden von Elternbeiträgen befreit.
    35. Der gebundene Ganztag an Grund- und weiterführenden Schulen wird ausgebaut.
    36. Der Ganztag soll hochwertig und als Arbeitsplatz für multiprofessionelles Personal attraktiv sein.
    37. Staatliche Bildungsmittel werden künftig nach Bedarf verteilt.
    38. Zusätzliches Personal und Finanzmittel werden anhand eines schulscharfen Sozialindex verstärkt an Schulen in herausfordernden Lagen verteilt.
    39. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Leitlinie der Bildungspolitik.
    40. Alle Kinder sollen an allen Schulen und Schulformen willkommen sein und zum bestmöglichen Abschluss begleitet werden.
    41. Abschulungen und unfreiwillige Klassenwiederholungen werden abgeschafft.
    42. Schulen werden bei der Inklusion durch fest installierte multiprofessionelle Teams und Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen personell unterstützt.
    43. Für Lehrkräfte werden Fortbildungen zur Inklusion angeboten.
    44. Schulgebäude werden barrierefrei und mit inklusionsfördernder Raumausstattung ausgestattet.
    45. Auf Schulleitungsebene werden Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren eingesetzt.
    46. Vorreiterschulen der Inklusion werden besonders ausgestattet und direkt an kommunale oder regionale Unterstützungszentren mit Schulpsychologie, Jugend- und Sozialhilfe, Beratung und Fortbildung angebunden.
    47. Der LRS-Erlass wird überarbeitet.
    48. Für Nordrhein-Westfalen wird erstmals ein Dyskalkulie-Erlass erarbeitet.
    49. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte werden für Hass, Hetze und sexualisierte Gewalt, besonders im Netz, sensibilisiert.
    50. Demokratiebildung, Sensibilität für Diskriminierung und rassismuskritische Aufklärungsarbeit werden an den Schulen verbindlich etabliert und gefördert.
    51. Inhalte zu Demokratiebildung und Antidiskriminierung werden in die Fort- und Weiterbildungsplanung aufgenommen.
    52. Das schulische Personal wird durch regelmäßige Fortbildungen und Handreichungen in seiner Handlungssicherheit unterstützt.
    53. Programme wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und andere Antidiskriminierungsprogramme an Schulen werden ausgebaut.
    54. Antidiskriminierungsprogramme an Schulen werden an strengere und umfangreichere Kriterien gebunden.
    55. Rassismuskritische Inhalte und die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte werden in Lehrplänen und Schulbüchern stärker verankert.
    56. Die Diversität der Gesellschaft wird in den schulischen Inhalten verankert.
    57. Politische Bildung soll europa- und friedenspolitische Kompetenz fördern und globale Konfliktlagen berücksichtigen.
    58. Eine Ausbildungsgarantie wird eingeführt, die allen Jugendlichen einen vollwertigen Berufsabschluss ermöglicht.
    59. Geprüft wird, wie nicht ausbildende Unternehmen solidarisch an der Ausbildung beteiligt werden können.
    60. Berufsorientierung findet an allen Schulformen statt und spricht alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Abschluss und Geschlecht an.
    61. Das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird weiterentwickelt.
    62. Die Berufseinstiegsbegleitung wird weiter gefördert.
    63. Programmansätze wie „Kurs auf Ausbildung“ werden weiter gefördert.
    64. Außerbetriebliche Ausbildungsmöglichkeiten werden erweitert.
    65. Theoriereduzierte Ausbildungen für junge Menschen mit Behinderung werden unterstützt.
    66. Berufsschulen werden so ausgestattet, dass sie Auszubildende mit Behinderung angemessen beschulen können.
    67. Der Erwerb von Schulabschlüssen neben beruflichen Qualifikationen wird gefördert und die Bildungsgänge der Berufskollegs werden gestärkt.
    68. Auch kleine und mittelständische Betriebe sollen ausbilden.
    69. Verbundausbildungen mehrerer Betriebe werden gefördert.
    70. Digitalisierung und Klimaschutz werden in die überbetrieblichen Lehrinhalte aufgenommen.
    71. Eine Informationskampagne über Angebote von Erasmus+ für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe wird gestartet.
    72. Mit kleinen und mittelständischen Betrieben wird ein Dialog geführt, um für Erasmus+ zu werben.
    73. Das berufsbegleitende Studium wird erleichtert.
    74. Es werden mehr duale Studiengänge geschaffen.
    75. Der Meisterabschluss als Qualitätsmerkmal handwerklicher Arbeit soll erhalten und gestärkt werden.
    76. Angehenden Auszubildenden soll der Umzug in andere Regionen für die Ausbildung erleichtert werden.
    77. Gemeinsame Lernenden-Wohnheime für Auszubildende, Studierende und Sprachkursteilnehmende werden errichtet.
    78. Ein Ausbildungsfonds, in den alle Unternehmen einzahlen, verteilt die finanzielle Last der Ausbildung.
    79. Ausbildungen werden flexibler gestaltet.
    80. Benachteiligte Jugendliche werden gemeinsam mit Unternehmen besonders dabei unterstützt, einen Ausbildungsplatz zu bekommen und zu behalten.
    81. Ein Landesprogramm klärt junge Menschen über ihre beruflichen Möglichkeiten auf und hilft bei der Orientierung.
    82. Jede Person soll das Recht haben, einen Schulabschluss zu erwerben oder eine Ausbildung abzuschließen.
    83. Die Angebote des zweiten Bildungswegs, etwa von Volkshochschulen und freien Trägern, werden verstärkt.
    84. Die Berufskollegs werden zu regionalen Zentren der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung ausgebaut.
    85. Außerbetriebliche Ausbildungsangebote werden bei Bedarf ausgeweitet.
    86. Die Bildungsberatung im Lebenslauf wird ausgebaut.
    87. Die öffentlich geförderte Weiterbildung wird so finanziert, dass Kursleitungen und pädagogisches Personal angemessen honoriert werden.
    88. Die Weiterbildungslandschaft wird dauerhaft durch die Supportstelle Weiterbildung und die Landesorganisationen für Weiterbildung fachlich unterstützt.
    89. Die Berufskollegs verbleiben in staatlicher Verantwortung.
    90. Niederschwellige Qualifizierungsangebote für den Umgang mit digitaler Verwaltung und sozialen Medien, besonders für Seniorinnen und Senioren, werden gefördert.
    91. Die Meisterausbildung wird reformiert.
    92. Für Handwerkerinnen und Handwerker werden mehr Stipendien bereitgestellt.
    93. Berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeiten, etwa für Lehrpersonal in der Pflege, werden geschaffen.
    94. Der Staat ist dafür verantwortlich, dass ein Studium nicht an Geld oder sozialen Hürden scheitert.
    95. Die Semesterbeiträge sollen für Studierende gut bezahlbar werden.
    96. Neubau und Sanierung von Wohnungen für Studierende werden über erhöhte Zuschüsse an die Studierendenwerke gefördert.
    97. Die übrigen Zuschüsse an die Studierendenwerke werden erhöht.
    98. Bedürftige Studienanfängerinnen und Studienanfänger erhalten eine Studienstarthilfe von bis zu 1.000 Euro.
    99. Das NRW-Zentrum für Talentförderung wird verlässlich unterstützt.
    100. Das Angebot an Teilzeitstudiengängen wird ausgebaut.
    101. Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung werden gestärkt.
    102. Inklusion wird zur Querschnittsaufgabe in Forschung, Lehre und Hochschulverwaltung.
    103. Der Ausbau der psychologischen Beratung an Hochschulen und Studierendenwerken wird gefördert.
    104. Programme zur Förderung von Diversity Management an Hochschulen werden gefördert.
    105. Mehr Studierenden wird die Teilnahme an Erasmus+ und anderen Austauschprogrammen ermöglicht.
    106. Die Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor- und Masterstudiengänge werden transparenter kommuniziert.
    107. Die Lehre an den Hochschulen soll verbessert und inklusiver gestaltet werden.
    108. Die Betreuungsrelation an den Hochschulen wird massiv verbessert.
    109. Barrierefreie Lehre wird unter anderem durch Induktionsschleifenanlagen und barrierefreie Einrichtung gefördert.
    110. Die Anwesenheitspflichten im Studium werden wieder abgeschafft.
    111. Letztversuchsregeln im Studium sollen abgeschafft werden.
    112. Die Stellung des Senats gegenüber Hochschulrat und Rektorat wird gestärkt.
    113. Die viertelparitätische Besetzung des Senats wird, soweit rechtlich möglich, wieder zum Standard.
    114. Nachteilsausgleiche im Studium werden studierendenfreundlicher ausgestaltet.
    115. Interdisziplinarität und fachübergreifender Austausch werden unter anderem durch die Möglichkeit eines Studium Generale gefördert.
    116. Das Praktische Jahr im Medizinstudium wird fairer und studierendenfreundlicher gestaltet.
    117. Berufsbegleitende Studienplätze und Teilzeitstudiengänge, etwa für Lehrpersonal in Pflege- und Gesundheitsfachberufen, werden geschaffen.
    118. Gute Arbeitsbedingungen und planbare Karrierewege an den Hochschulen werden mit Mitteln, verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützung für Vereinbarungen gefördert.
    119. An den Hochschulen werden Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen.
    120. Anstellungen an Hochschulen umfassen die volle Dauer von Promotions- und Habilitationsphasen.
    121. An den Hochschulen werden neue Karrierewege abseits einer Professur geschaffen.
    122. An den Hochschulen werden Wiedereinstiegsmöglichkeiten geschaffen.
    123. Es werden mehr Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen.
    124. Es werden mehr Juniorprofessuren geschaffen, denen nach erfolgreicher Bewährung eine unbefristete Professur garantiert wird.
    125. Wissenschaftliche Karrieren von Frauen werden mit einem Mentoring- und Stipendienprogramm für Promotionen und Habilitationen unterstützt.
    126. Besetzungskommissionen an Hochschulen werden quotiert besetzt.
    127. Die angemessene Mitbestimmung von Beschäftigten und Studierenden in Hochschulgremien wird rechtlich gesichert, etwa durch ein ehrenamtliches studentisches Rektoratsmitglied.
    128. Beschäftigte an den Hochschulen erhalten Jobtickets für Bus und Bahn.
    129. Ein Programm für eine klimaneutrale Wissenschaft bis 2035 wird eingerichtet.
    130. Ein Modernisierungsprogramm baut den Sanierungsstau in der Wissenschaft ab.
    131. Die Einrichtung von Green Offices mit studentischer Beteiligung an den Hochschulen wird gefördert.
    132. Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke werden klimagerecht mit hohen Standards saniert.
    133. Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke werden künftig barrierefrei und inklusiv gebaut.
    134. Hochschulen können bei Bauprojekten paritätisch besetzte Baukommissionen einsetzen.
    135. In den Studiengängen wird mehr Bildung für nachhaltige Entwicklung vermittelt.
    136. Ein Teil der Forschungsförderung des Landes wird zeitweise auf Klimaneutralität ausgerichtet.
    137. Der Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft wird verbessert.
    138. Die internationale Vernetzung und Zusammenarbeit in Studium, Forschung und Lehre wird gefördert.
    139. Die Institute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft werden besser finanziert.
    140. Die Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird zugunsten der Forschung reduziert.
    141. Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten zusätzliche Professuren und Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende.
    142. Die Gender-Forschung wird gefördert.
    143. Die Friedens- und Konfliktforschung wird dauerhaft mit angemessenen Mitteln und einem landesweiten Netzwerk gefördert.
    144. Die Zivilklausel für öffentlich geförderte Forschung wird wieder eingeführt.
    145. Wissenschaftliche Kooperationen mit Partnern in autoritären Regimen müssen auf freiheitlichen Werten aufbauen.
    146. Forschung und Lehre dürfen nicht durch externe Einflussnahme eingeschränkt werden.
    147. Die Forschung an Alternativen zu Tierversuchen wird unterstützt, um Tierversuche weitgehend zu reduzieren.
    148. Forschung zur Kreislaufwirtschaft, zu Recycling und nachhaltigen Materialien wird gestärkt.
    149. Forschung und Lehre zur Ökologie des Waldes werden besser gefördert.
    150. Nachhaltige und soziale Wirtschaftswissenschaften wie die Plurale Ökonomik sollen stärker berücksichtigt werden.
    151. Die Alternsforschung wird in Nordrhein-Westfalen weiter profiliert.
    152. Forschung und Lehre in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften werden langfristig gefördert.
    153. Die Einbindung der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften in interdisziplinäre Projekte wird besonders unterstützt.
    154. Die interdisziplinäre Digitalisierungsforschung, auch zu sozialen und ethischen Aspekten und zur Technikfolgenabschätzung, wird stärker gefördert.
    155. IT-Sicherheit, Data Science und Quantentechnologien werden in der Forschung gezielt unterstützt.
    156. Forschung und Entwicklung zu Künstlicher Intelligenz werden erheblich stärker gefördert, besonders in Nachhaltigkeit, Verwaltung und Mittelstand.
    157. Die Digitalisierung der Wissenschaft in Forschung, Lehre, Verwaltung, Infrastruktur und Services wird gefördert.
    158. Open Science mit offenem Zugang zu Publikationen, Forschungsdaten und Bildungsmaterialien sowie Open-Source-Software wird vorangebracht.
    159. Präsenzstudium und digitales Lernen werden sinnvoll kombiniert.
    160. An den Hochschulen werden weitere digitale Formate und Innovationen eingeführt.
    161. Forschendes und selbstständiges Lernen wird durch problem- oder projektorientierte Gestaltung gestärkt.
    162. Hochschuldidaktische Initiativen werden gefördert.
    163. Für gute Kinderbetreuung wird gesorgt, damit Eltern arbeiten können.
    164. Ausbildung und Studium in Teilzeit werden erleichtert.
    165. In Kitas und Schulen werden Beteiligungskonzepte verankert.
    166. Die Investitionen in die Forschung werden zur Krisenvorsorge erhöht.
    167. Wissenschaft und Forschung bilden eine wichtige Grundlage der Politik, etwa bei Klima und Pandemien.
    168. Die internationale Menschenrechtsbildung wird ausgebaut.
    169. Schülerinnen und Schüler sollen ab der ersten Klasse frei wählen können, ob sie am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.
    170. Ab der ersten Klasse wird flächendeckend Unterricht in Praktischer Philosophie angeboten.
    171. Hemmnisse für die Umwandlung von Bekenntnisschulen in bekenntnisfreie Grundschulen werden abgebaut.
    172. Islamischer Religionsunterricht auf Grundlage der Verfassung wird unterstützt.
    173. Für das Lehrpersonal des islamischen Religionsunterrichts wird eine akademische Ausbildung in Nordrhein-Westfalen benötigt.
    174. Die Stimmen liberaler Musliminnen und Muslime in der Kommission für islamischen Religionsunterricht werden gestärkt.
    175. Aus dem Ausland gesteuerte Verbände sollen nicht in der Kommission für islamischen Religionsunterricht vertreten sein.
    176. Der Religionsunterricht wird mittelfristig zu einem kooperativ-konfessionellen Unterricht weiterentwickelt, der den islamischen Religionsunterricht einbezieht.
    177. Die Ehrfurcht vor Gott soll kein allgemeines Bildungsziel sein.
    178. Der Wissenschaftsbereich der Gender Studies wird gefördert und ausgebaut.
    179. Qualität und Zahl der Betreuungsplätze in Kindertagespflege, Kita und schulischer Ganztagsbetreuung werden erhöht.
    180. Geflüchtete Kinder in Landesunterkünften erhalten Zugang zum Unterricht an Regelschulen.
    181. Der Verbleib in internationalen Förderklassen richtet sich nach individuellem Bedarf und kann verlängert werden.
    182. Die Landeszentrale für politische Bildung wird beim Parlament angesiedelt.
    183. Die Landeszentrale für politische Bildung erhält einen externen wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Beirat.
    184. Die Brandschutzerziehung wird ausgeweitet.
    185. Schulsanitätsdienste werden unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen stärker verankert.
    186. Erste-Hilfe-Kurse an Schulen werden ausgeweitet.
    187. Die musischen Fächer an Schulen werden gestärkt.
    188. Theater-, Museums- und Konzertbesuche werden Teil des schulischen Kanons kultureller Bildung.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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