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Forderungen der FDP in Nordrhein-Westfalen

Bildung, Wissenschaft und Forschung

385 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2022 („Von hier aus weiter.“). Bei 111 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der FDP.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 385
  1. Das Land investiert mehr in neueste Technik an Schulen und in moderne Schulgebäude.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Das Land stellt mehr Lehrerinnen und Lehrer ein.

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  3. Die Suche nach einem Kitaplatz soll für Familien einfach sein.

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  4. Weitere Kitajahre werden beitragsfrei gestellt, um Familien zu entlasten.

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  5. Jedes Schulkind erhält ein Tablet oder einen Laptop.

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  6. Alle Schülerinnen und Schüler sollen bis zum Ende der Schulzeit eine App programmiert haben.

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  7. Im ganzen Land werden 1.000 Talentschulen eingerichtet.

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  8. Jede Schule erhält einen Talentscout.

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  9. Künftig werden mehr Praktiker in die Schulen eingeladen.

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  10. Ein Meisterabschluss soll einem Masterabschluss gleichwertig sein.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  11. Jede Schulform und jeder Ausbildungsweg werden gefördert.

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  12. Kitas mit Öffnungszeiten, die zum Schichtdienst passen, werden ausgebaut.

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  13. Forschung und Unternehmen werden stärker zusammengebracht.

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  14. Jedes Kind soll sich entsprechend seiner Talente und Neigungen bestmöglich entwickeln können.

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  15. Die frühkindliche Bildung wird ausgebaut und gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  16. Die Betreuungsplätze werden gemeinsam mit Kommunen und Trägern weiter ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  17. Die Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher wird attraktiv, praxisorientiert und bezahlt gestaltet.

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  18. Die Weiterbildungsmöglichkeiten in Kitas und Tagespflegestellen werden verbessert.

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  19. Das Kita-Anmeldeverfahren wird flächendeckend digitalisiert.

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  20. Familien mit Bedarf bekommen, koordiniert durch die Kommune mit den Trägern, einen Kitaplatz angeboten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  21. Nach einer sicheren Platzzusage soll ein Platztausch in andere Kitas möglich sein.

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  22. Sprachrückstände von Kindern infolge der Corona-Pandemie werden systematisch erfasst und durch passgenaue Sprachförderung ausgeglichen.

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  23. Die alltagsintegrierte Sprachbildung in Kitas wird gestärkt.

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  24. Es wird ein Landesinstitut für frühkindliche Sprachbildung geschaffen, das Sprachbildung weiterentwickelt und Fortbildungen anbietet.

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  25. Die plusKITAS werden deutlich gestärkt, um mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erreichen.

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  26. Die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen werden flexibler und die Angebote in den Randzeiten ausgebaut.

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  27. Kitas mit Übernachtbetreuung, insbesondere für Kinder von Eltern im Schichtdienst, werden bedarfsgerecht ausgebaut.

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  28. Die frühkindliche Bildung wird schrittweise auch in den weiteren Kindergartenjahren beitragsfrei.

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  29. Kurz- und mittelfristig wird zusätzliches Personal für die Kinderbetreuung gewonnen.

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  30. Die vergütete, praxisintegrierte Erzieherausbildung wird gestärkt und perspektivisch zum Hauptpfeiler der Ausbildung gemacht.

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  31. Der Einsatz von Hauswirtschafts- und Verwaltungskräften in Kitas wird gefördert, um das pädagogische Personal zu entlasten.

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  32. Fachkräfte aus Logopädie, Ergotherapie sowie Musik- und Theaterpädagogik sollen gemeinsam mit Trägern und Gewerkschaften dauerhaft in Kitas eingesetzt werden.

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  33. Die vergütete praxisintegrierte Erzieherausbildung wird verstärkt bei Männern beworben.

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  34. Die praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger wird weiterentwickelt und ausgebaut.

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  35. Landesweit werden schnellstmöglich 300 Familiengrundschulzentren neu eingerichtet.

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  36. Die Finanzierung der Familiengrundschulzentren wird dauerhaft gesichert.

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  37. Die Kindertagespflege wird weiter gefördert.

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  38. Kindertagespflegepersonen erhalten entsprechend ihrer Vorbildung Zugang zu pädagogischen Fortbildungen.

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  39. In der Kindertagespflege werden Vertretungsregelungen bei Krankheit, Urlaub und Fortbildung bei fortgezahlten Geldleistungen flächendeckend sichergestellt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  40. Randzeitenbetreuung in der Kindertagespflege soll stärker ins Bewusstsein gerückt werden.

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  41. Betreuungsverträge werden weiter flexibilisiert.

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  42. Private Kita-Anbieter und Betriebskitas werden organisatorisch und finanziell unterstützt und stärker an die bestehenden Strukturen angebunden.

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  43. Frühkindliche Bildung in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik wird gestärkt.

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  44. Kindgerechte MINT-Lernangebote werden ausgebaut.

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  45. Für Erzieherinnen und Erzieher wird ein Fortbildungskonzept für einfache naturwissenschaftliche Experimente entwickelt.

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  46. Freiwillige MINT-Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher werden finanziert.

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  47. Kinder erhalten in der frühkindlichen Bildung erste Kompetenzen im kindgerechten Umgang mit digitalen Medien.

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  48. Über einen digitalen Kita-Bonus wird die Anschaffung von Endgeräten gefördert.

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  49. Über einen digitalen Kita-Bonus werden Fortbildungen pädagogischer Fachkräfte gefördert.

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  50. In jeder Kitagruppe soll pro Erzieherin bzw. Erzieher ein digitales Endgerät zur Verfügung stehen.

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  51. Schulen sollen den Rahmen für eine bestmögliche Förderung der Talente aller Kinder und Jugendlichen bieten.

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  52. Die Verknüpfung von schulischem Lernen mit außerschulischen Lernorten wie Museen und Theatern wird ausgebaut.

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  53. Außerschulische Lernangebote werden in den Lehrplänen stärker berücksichtigt.

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  54. In den nächsten fünf Jahren wird ein landesweites Schülerstipendium für mindestens 100.000 förderbedürftige und förderwürdige Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen aufgelegt.

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  55. Das Schülerstipendienprogramm kooperiert mit den Hochschulen und ihren Talentscouts, die Talente finden, beraten und begleiten.

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  56. Die Talent-Kollegs werden auf weitere Regionen des Landes ausgeweitet.

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  57. Die Mittel für die Talentförderung werden verstetigt.

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  58. Die Talentförderung wird gesetzlich abgesichert.

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  59. An allen Schulen werden Anlaufstellen für Beratung zu Bildungs- und Aufstiegsplänen für Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern geschaffen.

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  60. Der Talentschulversuch wird auf 1.000 Talentschulen im ganzen Land ausgeweitet.

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  61. Debatten über die Abschaffung einzelner Schulformen werden abgelehnt.

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  62. Das mehrgliedrige Schulsystem wird gesichert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Bestehende Ungleichbehandlungen der Schulformen werden beendet.

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  64. Eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Schulformen wird gewährleistet.

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  65. An allen Schulen werden hohe Leistungsstandards gesichert.

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  66. Lehrkräfte aller Schulformen haben Anspruch auf gleiche Bezahlung.

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  67. Die Grundschulen werden mit einem Schwerpunkt auf Lesen, Rechnen und Schreiben gestärkt.

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  68. Grundschulen erhalten zusätzliche fachliche Unterstützung.

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  69. Grundschullehrkräfte werden durch eine Senkung des Pflichtstundendeputats entlastet.

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  70. Mit 3.000 sozialpädagogischen Fachkräften für die Schuleingangsphase soll jede Grundschule eine solche Fachkraft erhalten.

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  71. Die zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkräfte stärken vorübergehend auch das gemeinsame Lernen in der Grundschule.

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  72. Zusätzliche Fachlehrkräfte für Sonderpädagogik werden ausgebildet und gewonnen.

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  73. Für angehende Grundschullehrkräfte werden zusätzliche Studienplätze geschaffen.

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  74. Für angehende Grundschullehrkräfte werden zusätzliche Studienorte geschaffen.

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  75. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird gemeinsam mit Bund und Kommunen umgesetzt.

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  76. Es werden mindestens 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen.

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  77. Der Bund soll eine dauerhafte, verlässliche und angemessene Finanzierung des Ganztags sicherstellen.

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  78. Der Ganztagsanspruch wird mit Qualität sowie mehr Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit bei den Elternbeiträgen umgesetzt.

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  79. Offener Ganztag und Grundschule werden besser verzahnt.

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  80. Schule und Träger des Offenen Ganztags sollen auf Augenhöhe zusammenarbeiten.

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  81. Ganztagsfachkräfte erhalten ausreichend gemeinsame Teamzeit mit den Lehrkräften.

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  82. Die Ganztagsbetreuung wird im Dialog mit Kommunen, Trägern und Eltern weiterentwickelt.

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  83. Wege zum gebundenen Ganztag in der Grundschule werden einbezogen.

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  84. Neben Schulen mit gymnasialem Bildungsgang werden starke Schulen für hochwertige mittlere Abschlüsse und die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung benötigt.

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  85. Die Berufsorientierung an weiterführenden Schulen wird durch mehr praktische Erfahrungen während der Schulzeit verbessert.

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  86. Die Berufsberatung informiert über Karriere- und Verdienstmöglichkeiten im Handwerk und anderen Ausbildungsbranchen.

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  87. Haupt-, Real- und Sekundarschulen werden durch eine Qualitätsoffensive und ein Sonderinvestitionsprogramm gestärkt.

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  88. An Haupt-, Real- und Sekundarschulen werden Personal und moderne Ausstattung aufgestockt.

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  89. Die Vernetzung von Schulen und Ausbildungsbetrieben wird ausgebaut.

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  90. Die Anerkennung mittlerer Bildungsabschlüsse wird weiter gestärkt.

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  91. Im Schulfach Wirtschaft wird das Verständnis von Aktienmärkten und langfristiger Eigentumsbildung gestärkt.

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  92. Weitere Reformen von der 10. Klasse bis zum Abitur werden angestoßen.

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  93. Wirtschaft wird flächendeckend als Leistungskurs in der Oberstufe angeboten.

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  94. Die Stärkung der Informatik wird in der Oberstufe fortgesetzt.

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  95. Informatik wird als Abiturfach den anderen Naturwissenschaften gleichgestellt.

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  96. Künftig wird ein Abitur mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt ermöglicht.

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  97. Für alle Bildungsabschlüsse wird eine größtmögliche länderübergreifende Vergleichbarkeit der Qualität angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Es werden weitere Angebote für begabte Schülerinnen und Schüler geschaffen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Das Überspringen einer Klasse in Gruppen wird auf die Gesamtschulen ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm

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  100. Erfolgreiche Ansätze der Begabtenförderung werden unter den Schulen bekannter gemacht.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Die Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen wird verbessert.
    2. Angebote wie die Schüler-Uni werden ausgeweitet.
    3. Schülerfirmen werden gefördert.
    4. Schülerinnen und Schüler werden zur Teilnahme an Begabungswettbewerben ermuntert.
    5. Schulische Inklusion soll ohne Überlastung der Schulen eine gelingende Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler sichern.
    6. Das gemeinsame Lernen wird durch zusätzliches Fachpersonal verschiedener Professionen unterstützt.
    7. Die Schulbegleitung wird qualitativ und quantitativ weiterentwickelt.
    8. Für das gemeinsame Lernen werden zusätzliche Fortbildungsformate geschaffen.
    9. Die Förderschulen werden weiterhin erhalten.
    10. Förderschulen können sich zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Unterstützung weiterentwickeln.
    11. Regionale Netzwerke aus Förderschulen, Regelschulen und kommunalen Einrichtungen werden unterstützt.
    12. Eltern sollen die bestmögliche Förderung für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf frei wählen können.
    13. Förderschule und gemeinsames Lernen sind gleichwertige Förderorte, und der Elternwille entscheidet.
    14. Professionelle und unabhängige Beratungsangebote für Eltern werden auch in den Kompetenzzentren ausgebaut.
    15. Gemeinsames Lernen und Förderschulen werden gleichberechtigt mit Personal, Sachausstattung und Qualitätsstandards gestärkt.
    16. Die Stellen für inklusive Bildung werden kontinuierlich ausgebaut.
    17. Es werden mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausgebildet.
    18. Die Wechselmöglichkeiten zwischen Förderschule und gemeinsamem Lernen werden in beide Richtungen verbessert.
    19. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen bestmöglich auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet werden.
    20. Der Bildungsabschluss soll infolge der Pandemie nicht stärker von Elternhaus und Herkunft abhängen.
    21. Präsenzunterricht wird unter Wahrung des Gesundheitsschutzes gesichert.
    22. Pandemiebedingte Lernrückstände werden mittelfristig aufgearbeitet.
    23. Die psychischen Folgen der Pandemie bei Kindern und Jugendlichen werden in den Blick genommen.
    24. Multiprofessionelle Teams an Schulen ermitteln Aufholbedarfe und bieten gezielte fachliche und pädagogische Unterstützung an.
    25. Aus dem Aufholprogramm sollen Erkenntnisse für die Zukunft gewonnen werden.
    26. Die aktuellen Förderangebote werden auf ihre Zukunftsfähigkeit über die Pandemie hinaus bewertet.
    27. Bildungsgutscheine werden weiter eingesetzt, um schrittweise zu einer subjektbezogenen Finanzierung im Schulbereich zu kommen.
    28. Die coronabedingte Qualifizierungslücke wird schnell geschlossen.
    29. Schülerinnen und Schüler kurz vor dem Abschluss werden gezielt auf berufliche Möglichkeiten hingewiesen.
    30. Die Zahl junger Menschen ohne Ausbildung oder Studium nach der Schule soll sinken.
    31. Eine Anti-Mobbing-Offensive schützt Kinder und Jugendliche, sensibilisiert und schafft Anlaufstellen für Betroffene.
    32. Es wird geprüft, ob Selbstbehauptungsstrategien in den Unterricht integriert werden können.
    33. Präventionsschulungen zu Mobbing und Gewalt werden fester Bestandteil des Vorbereitungsdienstes für Lehramtsanwärter.
    34. Die Lehrerausbildung umfasst den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Findungsphase ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.
    35. Die Lehrerausbildung umfasst die regelmäßige Besprechung des Umgangs mit sozialen Medien im Unterricht.
    36. Lehrkräfte können sich in regelmäßigen Fortbildungen zu Mobbing- und Konfliktberatern weiterbilden.
    37. Häufigkeit und Systematik von Mobbing werden durch anonyme Befragungen wissenschaftlich erhoben.
    38. Lehrkräfte werden passgenau aus- und fortgebildet.
    39. Schulen brauchen eine moderne Infrastruktur mit bestmöglicher Ausstattung.
    40. Die Schüler-Lehrer-Relation wird verbessert.
    41. In allen Schulformen werden die Klassen kleiner.
    42. Der Lehrkräftemangel wird dauerhaft und strukturell behoben.
    43. Weitere Hochschulen wie die RWTH Aachen sollen das Grundschullehramtsstudium anbieten.
    44. Die Zahl der Studienplätze für das Grundschullehramt wird weiter erhöht.
    45. Zulassungsbeschränkungen für alle Lehramtsstudiengänge sollen beseitigt werden.
    46. Mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden Modelle der Lehrerausbildung für die berufliche Bildung entwickelt.
    47. Die Digitalisierung der Schulen wird pädagogisch modern und nachhaltig gestaltet.
    48. Die Digitalisierung der Schulen wird dauerhaft finanziert.
    49. Die digitale Infrastruktur aller Schulen braucht eine stabile Finanzierung.
    50. Der Digitalpakt 2.0 des Bundes wird gemeinsam mit den Schulträgern umgesetzt.
    51. Eine Fortbildungsoffensive etabliert dauerhaft die Qualifizierung von Schulleitungen und Digitalisierungsexperten an Schulen.
    52. Es wird ein Landeskompetenzzentrum für Lehren und Lernen in der digitalen Welt geschaffen.
    53. Das Kompetenzzentrum befasst sich mit allen Bereichen der Schuldigitalisierung und stellt pädagogische und technische Expertise bereit.
    54. Das Kompetenzzentrum behandelt Fragen des Datenschutzes und wirkt an gemeinsamen Datenschutzstandards mit.
    55. Jede Schule verfügt über eine schnelle Internetverbindung, leistungsfähiges WLAN und die notwendigen Geräte.
    56. Gemeinsam mit den Schulträgern wird für eine einsatzfähige Infrastruktur und aktuelle Soft- und Hardware an Schulen gesorgt.
    57. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte soll eine 1:1-Ausstattung mit digitalen Endgeräten erreicht werden.
    58. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten gegen einen moderaten Eigenanteil ein digitales Endgerät.
    59. Schülerinnen und Schüler, die sich kein Endgerät leisten können, bleiben von der Zuzahlung befreit.
    60. Digitales Lehren und Lernen wird fester Bestandteil aller Schulen, Schulfächer und der Lehreraus- und -fortbildung.
    61. Kinder und Jugendliche sollen in der Schule zu einer souveränen und verantwortungsvollen Nutzung digitaler Medien befähigt werden.
    62. Grundlagen des Programmierens werden schon in der Grundschule spielerisch vermittelt.
    63. Jede Schülerin und jeder Schüler soll am Ende der Schullaufbahn mindestens einmal eine App programmiert haben.
    64. Schulen werden befähigt, passende digitale Lernmittel auszuwählen und gleichrangig zu verwenden.
    65. Lehrkräfte werden von technischen Aufgaben entlastet.
    66. Schulträger werden beim Einsatz „Digitaler Hausmeister“ als IT-Spezialisten an Schulen unterstützt.
    67. Die Vorteile des Distanzlernens sollen dauerhaft genutzt werden.
    68. Die Lerninhalte des Lehrplans werden auch in Online-Lernformaten bereitgestellt.
    69. Gemeinsam mit den Schulträgern wird ein Investitionsprogramm „Gute Schule 2030“ für modernen und nachhaltigen Schulbau aufgelegt.
    70. Auch Ersatzschulträger und private Schulen erhalten eine angemessene und wirkungsgleiche Erstattung der Kosten für zusätzlichen Schulraum.
    71. Ein leistungsfähiges Schulsystem in Nordrhein-Westfalen wird gesichert.
    72. Mit Bund und Kommunen wird eine neue Verständigung angestrebt, um Zuständigkeiten klar festzulegen und Bildung nachhaltig zu finanzieren.
    73. Der Bund beteiligt sich stärker an der Finanzierung von Bildung.
    74. Schulsozialarbeit und Schulpsychologie werden weiter ausgebaut.
    75. Stellen für Schulsozialarbeit und Schulpsychologie werden im Landeshaushalt abgesichert und gesteuert.
    76. Zu jeder Grundschule in Nordrhein-Westfalen gehört mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft fest zum Team.
    77. Für Beschäftigte in multiprofessionellen Teams an Schulen werden Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen.
    78. Der Praxisbezug im Lehramtsstudium wird gestärkt.
    79. Im Lehramtsstudium werden mehr Praxisphasen geschaffen.
    80. Ein Praxissemester wird bereits im Bachelorstudium des Lehramts verankert.
    81. In den Praxissemestern des Lehramtsstudiums wird eine am BAföG orientierte Aufwandsentschädigung eingeführt.
    82. Mit den Hochschulen wird ein Pakt für mehr Qualität in der Lehrerausbildung angestrebt.
    83. Die Inhalte der Lehrkräfteausbildung werden überprüft.
    84. Die lehrerbildenden Hochschulen sollen im Rahmen der Hochschulfreiheit zu einer Anpassung der Curricula an die Schulwirklichkeit bewegt werden.
    85. Die Lehrkräfteausbildung wird in ein berufsintegriertes Studium umgewandelt.
    86. Die Lehrkräftefortbildung muss den fachlichen Anforderungen der einzelnen Unterrichtsfächer genügen.
    87. Die Lehrkräftefortbildung legt einen Schwerpunkt auch auf überfachliche Themen wie Digitalisierung, Integration und Inklusion.
    88. Das Fortbildungsangebot für Lehrkräfte wird mit Schwerpunkten landesweit einheitlich gesteuert.
    89. Das Fortbildungsangebot für Lehrkräfte wird auskömmlich finanziert.
    90. Schulleitungen und Lehrkräfte legen die individuellen Fortbildungskurse und -zeiten gemeinsam und verbindlich fest.
    91. Das Fortbildungsangebot im Bereich der Diagnostik, etwa von Legasthenie und Dyskalkulie, wird ausgebaut.
    92. Fortbildungen werden durch Blended-Learning und Online-Learning flexibler und individueller gestaltet.
    93. Fortbildungsangebote nichtstaatlicher Träger werden vermehrt für die Lehrkräftefortbildung zugelassen.
    94. Für die Schulen werden neue Budgets zur eigenverantwortlichen Verwendung geschaffen.
    95. Neben der staatlichen Lehrerfortbildung können verstärkt private Fortbildungsangebote genutzt werden.
    96. Alle Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, beamtete wie tarifbeschäftigte, erhalten eine faire Vergütung und Besoldung.
    97. Aus der Unterschiedlichkeit der Lehramtsausbildung ergibt sich keine unterschiedliche Vergütung und Besoldung.
    98. Alle Lehrämter erhalten eine einheitliche Einstiegsbesoldung.
    99. Bei einer Neuordnung der Lehrkräftebezahlung werden auch Beförderungsämter und eine faire Lösung für Bestandslehrkräfte berücksichtigt.
    100. Kettenbefristungen im Schuldienst werden weiter zurückgeführt und möglichst beendet.
    101. Unbefristete Beschäftigung wird vor allem auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im Schuldienst verstärkt angeboten.
    102. Führungskräfte und andere entsprechend qualifizierte Personen können als „Praxislehrer“ an Schulen unterrichten.
    103. Grundständig ausgebildete Lehrkräfte können leichter eine befristete Auszeit vom Schuldienst nehmen und später zurückkehren.
    104. Bildung wird noch stärker zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.
    105. Initiativen für einen befristeten Einsatz als Lehrkraft werden weiterentwickelt und auf spätere Lebensphasen ausgeweitet.
    106. Im Rahmen von „Teach Between“ wird ein Sabbatical-Einsatz an einer Schule ermöglicht.
    107. Die Möglichkeiten für Praktikerinnen und Praktiker, ihre Erfahrungen regelmäßig in Schulen einzubringen, werden ausgeweitet.
    108. Die Schulautonomie wird gestärkt und Schulen erhalten mehr pädagogische, personelle und finanzielle Freiheiten.
    109. Kreative Lernmethoden und die Herausbildung von Schwerpunktschulen werden ermöglicht.
    110. Das Land konzentriert sich stärker auf die personelle Grundausstattung der Schulen und auf Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte.
    111. Schulen können eine doppelte Leitung aus pädagogischer und administrativer Leitung einrichten.
    112. Schulsponsoring und das Einwerben von Drittmitteln durch Schulen bleiben bei gewährleisteter Neutralität möglich.
    113. Durch mehr Schulfreiheit wird die Innovationskraft der Schulen gestärkt.
    114. Individuelle Schulbudgets, insbesondere für digitale Bildung, sollen die Modernisierung des Schulbetriebs fördern und Lehrkräfte und Schulleitungen an der Auswahl digitaler Lernmittel beteiligen.
    115. Innovationen und praxistaugliche Konzepte aus der Schulfreiheit werden landesweit bekannt gemacht.
    116. Über ein Austauschforum werden praxistaugliche Schulkonzepte verbreitet und herausragende Beispiele mit Fördermitteln prämiert.
    117. Unter Mitwirkung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission werden in der Ländergemeinschaft Innovationen im Schul- und Bildungswesen angestoßen und Kooperationsmöglichkeiten mit dem Bund genutzt.
    118. Die Ferienregelungen in der Kultusministerkonferenz werden flexibilisiert.
    119. Die Länder erhalten mehr Freiheiten bei der Gestaltung des Schuljahres.
    120. Eine Ferienregelung im rollierenden Verfahren soll die Benachteiligung Nordrhein-Westfalens beenden.
    121. Auch in Nordrhein-Westfalen können die Sommerferien später beginnen, sodass Pfingstferien dauerhaft möglich werden.
    122. Wird die Benachteiligung nicht aufgehoben, wird ein Ausscheiden aus den gemeinsamen Ferienfestlegungen erwogen.
    123. Weitere Schulen aller Schularten werden ermuntert, sich zu Europaschulen weiterzuentwickeln.
    124. Berufliche und akademische Bildung und Laufbahnen sind gleichwertig.
    125. In eine exzellente berufliche Bildung in Nordrhein-Westfalen wird investiert.
    126. Die Landesinitiative zur Berufsorientierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird praxis- und jugendgerecht weiterentwickelt.
    127. Berufsorientierung soll motivieren und nicht vorrangig aus Analyse aus Erwachsenensicht bestehen.
    128. Modulare Ausbildungen und zertifizierte Teilqualifikationen werden ausgebaut.
    129. Das Angebot an Teilzeitausbildungen wird erweitert.
    130. Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher erhalten einen passgenaueren Zugang zur beruflichen Bildung.
    131. Das Schulgeld wird für alle Ausbildungsberufe abgeschafft.
    132. Jede Erstausbildung kann ohne finanzielle Belastungen aufgenommen werden.
    133. Stipendienprogramme, Aufstiegs-BAföG und Bildungsschecks zur Förderung beruflicher Weiterbildung und der Meister-Qualifikation werden ausgebaut.
    134. Ein Midlife-BAföG wird neu geschaffen.
    135. Schülerinnen und Schüler können ausnahmsweise den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in zwei Schulbesuchsjahren am Berufskolleg erwerben.
    136. Die Möglichkeiten einer Teilzeitausbildung werden zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgeweitet.
    137. Bei Ausbildungen mit blockweisen Berufsschulphasen kann ein Teil der Schulphase an einer Partnerschule im Ausland absolviert werden.
    138. Das erste rein digitale Fern-Ausbildungszentrum in Nordrhein-Westfalen wird geschaffen.
    139. Der berufsschulische Teil der Ausbildung kann ortsunabhängig absolviert werden.
    140. Berufswahl und Ausbildung abseits klassischer Rollenbilder, insbesondere in MINT- und sozialen Berufen, werden gefördert.
    141. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erhalten durch abgekürzte Ausbildungswege eine zweite Chance.
    142. Der Weg der Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung wird fortgesetzt.
    143. Eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung wird eingeführt.
    144. Digitale Ausbildungsangebote werden ausgebaut.
    145. Die Begabtenförderung wird für die berufliche Bildung geöffnet.
    146. Berufskollegs können ihre Angebote in Informationsveranstaltungen an allen abgebenden Schulen vorstellen.
    147. Auf die Gleichwertigkeit der Abschlüsse der höheren Berufsbildung wird gezielt hingewirkt.
    148. Die höhere Berufsbildung ist eine echte Alternative zu Hochschulabschlüssen.
    149. Bachelor-Professional-Absolventen erhalten mit zwei zusätzlichen Semestern Theorie und wissenschaftlichem Arbeiten Zugang zum Masterstudium.
    150. Bachelor-Absolventen einer Hochschule können nach einer kompakten Berufsbildungszeit einen Berufsabschluss erlangen.
    151. Abschlüsse der höheren Berufsbildung der Industrie- und Handelskammern werden als Master-Professional mit akademischen Masterprogrammen wechselseitig verknüpft.
    152. Die Qualität der beruflichen Bildung wird unter anderem durch Exzellenz-Berufskollegs und Exzellenz-Weiterbildungsakademien gestärkt.
    153. Die Lehrpläne der schulischen Berufsausbildung werden umfassend evaluiert und aktualisiert.
    154. Der Sanierungsbedarf der berufsschulischen Bildungseinrichtungen wird ermittelt.
    155. Der Sanierungsbedarf der berufsschulischen Einrichtungen wird vorrangig aus Bundesmitteln und nachrangig aus Landesmitteln gedeckt.
    156. Die Bedingungen für Forschung und Lehre an allen Hochschulen werden verbessert.
    157. Hochschulen werden dabei unterstützt, in der Pandemie bewährte digitale Veränderungen dauerhaft zu machen.
    158. Präsenzveranstaltungen bleiben fester Bestandteil des Hochschullebens.
    159. Im Dialog mit Studierenden und Hochschulen werden Erfahrungen ausgewertet und Strukturen sowie Vernetzung digitaler Lehre gefördert.
    160. Für digitale Lehr- und Prüfungsveranstaltungen sowie Wahlen und Sitzungen von Hochschulgremien werden dauerhaft rechtssichere Grundlagen geschaffen.
    161. Das Hochschulfreiheitsgesetz wird aktualisiert.
    162. Modellhaft wird ein Baukastenstudium erprobt, bei dem Studienleistungen begrenzt an anderen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erbracht werden.
    163. Die „Digitale Hochschule NRW“ wird als kooperative Plattform fortgeführt und die Zusammenarbeit der Hochschulen vereinfacht.
    164. Einzelne Studiengänge wie Jura oder Lehramt werden gemeinsam mit Studierenden und Hochschulen modernisiert.
    165. Eine Digitaluniversität wird eingerichtet, die besonders nicht-traditionelle Studierende und beruflich Qualifizierte erreicht.
    166. Nach dem Vorbild des Promotionskollegs NRW wird ein Digitalkolleg NRW als hochschulübergreifende Plattform für Lehrende und Lernende eingerichtet.
    167. Mit den Hochschulen werden neue Konzepte für den Übergang von der Schule ins Studium erarbeitet.
    168. Formate wie „Sommerkollegs“ werden entwickelt.
    169. Die Pläne der Bundesregierung zur BAföG-Reform werden unterstützt.
    170. Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens wird vorangetrieben.
    171. In den BAföG-Ämtern werden flächendeckend digitale Strukturen etabliert.
    172. Finanzielle und psychologische Hürden für die Aufnahme eines Studiums werden beseitigt.
    173. Die Zusammenarbeit mit ausgewählten Portalen zur Studienfinanzierung wird ausgebaut.
    174. Die verfasste Studierendenschaft wird in eine Mitgliedschaft per Opt-in-Verfahren statt Zwangsmitgliedschaft bei der Immatrikulation umgewandelt.
    175. Grundlagenforschung und angewandte Forschung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden vorangebracht.
    176. Der Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft wird vorangebracht.
    177. Instrumente wie die Start-up-Exzellenzzentren, das Gründerstipendium und Urlaubssemester für Gründer bleiben erhalten.
    178. Eine systematische Förderung des Wissenstransfers wird unterstützt.
    179. Eine Austauschoffensive belebt den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern wieder.
    180. Nordrhein-Westfalen wird als Forschungsstandort internationale Spitze.
    181. Für Daueraufgaben in der Wissenschaft werden mehr unbefristete Stellen geschaffen.
    182. Befristete Arbeitsverhältnisse in der wissenschaftlichen Qualifizierungsphase sind sinnvoll und notwendig.
    183. Geschlechterspezifische Aufstiegsbarrieren in der Wissenschaft werden abgebaut.
    184. Diskriminierende Vergaben von Leistungsbezügen werden abgebaut.
    185. Weitere Quoten werden abgelehnt.
    186. Ein Kulturwandel wird durch weibliche Vorbilder, Netzwerke, Mentoring und transparentes Controlling von Personal- und Gehaltsstrukturen unterstützt.
    187. Die Kinderbetreuung für Studierende, Lehrende und Beschäftigte an Hochschulen wird ausgebaut.
    188. Das Tenure-Track-Programm wird ausgebaut.
    189. Digitale Lehrformate wie Massive Open Online Courses werden anerkannt und ausgebaut.
    190. Durch eine Imagekampagne und Aufklärung werden mehr beruflich Qualifizierte für Hochschulangebote gewonnen.
    191. Akademische Weiterbildungsangebote an Hochschulen werden ausgebaut.
    192. Ein Weiterbildungsfonds für wissenschaftliche Weiterbildung wird erprobt.
    193. Hochschulen werden auch zu Orten der Weiterbildung für Berufstätige.
    194. Die Ausgründung von Fortbildungs-Akademien wird unterstützt.
    195. Hochschulen stellen in den Semesterferien ihre Räume für Weiter- und Fortbildungskurse zur Verfügung.
    196. Die Wissenschaftsfreiheit ist ein Fundament der Demokratie.
    197. Externe Kooperationen, die die Wissenschaftsfreiheit einschränken, müssen beendet werden.
    198. Die Kooperationen mit chinesischen Konfuzius-Instituten in Nordrhein-Westfalen werden kritisch überprüft.
    199. Die Chancengerechtigkeit für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird durch Abbau von Hürden verbessert.
    200. Das Programm „Inklusive Hochschule NRW“ wird fortgeführt.
    201. Digitale Assistenzsysteme sowie die digitale Aufbereitung von Lehr- und Klausurmaterialien und deren Umwandlung in Brailleschrift werden ausgebaut.
    202. Investitionen im Hochschulbereich werden zum Abbau des Sanierungsstaus erleichtert.
    203. Eine „Agenda Hochschulbau“ ordnet die Aufgabenverteilung zwischen Behörden, Ministerien und Hochschulen neu.
    204. Leerstehende Gebäude in Innenstädten werden bei der baulichen Entwicklung von Hochschulen einbezogen.
    205. Mittel des Strukturstärkungsfonds können für den Hochschulausbau eingesetzt werden.
    206. Auf jeden Studienabbruch folgt eine berufliche Perspektive.
    207. Die Möglichkeiten, Ausbildungen und Abschlüsse in späteren Lebensphasen nachzuholen, werden ausgeweitet.
    208. Die Vereinbarkeit von Weiterbildung und Familie wird verbessert.
    209. Die Entscheidung für Weiterbildung darf nicht finanziell erschwert werden.
    210. Ein einheitlicher Zertifizierungsrahmen für Weiterbildungen wird etabliert.
    211. Modulare, digital gestützte, zeit- und ortsunabhängige Weiterbildungsangebote werden ausgebaut.
    212. Eine Struktur des lebenslangen Lernens führt Angebote bestehender Bildungseinrichtungen zusammen, öffnet und erweitert sie.
    213. Bestehende Weiterbildungsangebote verschiedener Träger werden auf einer Online-Plattform zusammengeführt und buchbar gemacht.
    214. Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in politischer, kultureller und Familienbildung werden gestärkt.
    215. Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig an Unternehmertum herangeführt werden.
    216. Bei Forschung und Entwicklung soll das Land stärker aufholen.
    217. Die privaten und staatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung sollen bis 2030 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen.
    218. Die Maßnahmen der Innovationsstrategie des Landes sollen umgesetzt werden.
    219. Die MINT-Fächer und digitale Kompetenzen sollen gestärkt werden.
    220. Der Umgang mit Ausgrenzung, Intoleranz und Hass wird als dauerhaftes Konzept ab der Grundschule im Unterricht verankert.
    221. Die Schulsozialarbeit vor Ort wird in die Konzepte gegen Ausgrenzung, Intoleranz und Hass an Schulen einbezogen.
    222. In allen Kernlehrplänen für das Fach Religion werden vergleichende Religionswissenschaften und Werteorientierung gestärkt.
    223. Im Religionsunterricht werden neben bekenntnisorientierten Angeboten gleichberechtigt auch nicht-religiöse Überzeugungen berücksichtigt.
    224. An allen öffentlichen Schulen wird langfristig Praktische Philosophie als Wahlalternative zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht angeboten.
    225. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht mit katholischen und evangelischen Inhalten wird weiter ausgeweitet.
    226. Jede Schülerin und jeder Schüler besucht bis zum Ende der Sekundarstufe I mindestens einmal eine Synagoge, eine Moschee und eine christliche Kirche.
    227. Der Schüleraustausch mit Israel wird durch den Ausbau des Projekts „Workshop Schulpartnerschaften Israel und Palästina – Nordrhein-Westfalen“ intensiviert.
    228. Das Deutsch-Israelische Wissenschaftscamp wird wiederbelebt.
    229. Lehrkräfte werden für die Aufklärungsarbeit zu LSBTIQ*-Feindlichkeit weiter qualifiziert.
    230. Auch Antisemitismus vor dem 20. Jahrhundert und in der Gegenwart wird in der Bildung thematisiert.
    231. Jüdisches Leben in Deutschland wird stärker thematisiert, um die Vielfalt des modernen Judentums aufzuzeigen.
    232. Bildungseinrichtungen werden für das Thema jüdisches Leben sensibilisiert.
    233. Das Landesförderprogramm „Gedenkstättenfahrten“ für Schülerinnen und Schüler wird weiter ausgebaut.
    234. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen während ihrer Schullaufbahn verpflichtend mindestens eine NS-Gedenkstätte und eine Gedenkstätte des DDR-Unrechts.
    235. Die demokratische Bildung für alle im Land Lebenden wird ausgebaut.
    236. Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Schülerzeitungen und Schülerblogs unterstützt.
    237. Jedes Kind besucht unabhängig von der Schulform in der dritten, siebten und zehnten Klasse beziehungsweise Abschlussklasse ein altersgerechtes Kulturangebot.
    238. In der Ausbildung an Kunst- und Musikhochschulen wird das unternehmerische Selbstverständnis von Künstlerinnen und Künstlern gestärkt.
    239. Die Themen Offene Gesellschaft und Demokratie werden stärker in der Bildung verankert.
    240. Die Erforschung von Einsamkeit wird gefördert.
    241. Jedes Kind soll am Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen können.
    242. Der Austausch zwischen Forschenden zum Strukturwandel und den betroffenen Akteuren in der Region wird gestärkt.
    243. Die EUREGIO-Profilschulen werden gefördert.
    244. Die Anerkennung von Berufsausbildungen in Grenzregionen wird verbessert, um grenzübergreifende Ausbildungen zu ermöglichen.
    245. Initiativen für eine engere grenzüberschreitende Hochschulzusammenarbeit werden unterstützt.
    246. Auslandsaufenthalte von Schülern, Studierenden und Auszubildenden in Großbritannien werden über das nordrhein-westfälisch-britische Stipendienprogramm weiterhin finanziell gefördert.
    247. Eine Landesstiftung für politisch verfolgte Studierende wird gegründet.
    248. Politisch verfolgten jungen Menschen wird durch ein vollumfängliches Stipendium ein Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
    249. Praxisorientierte Studiengänge zu Klima- und Strukturwandel werden ausgebaut.
    250. Wirtschaftlich unabhängige Hochschul-Ausgründungen im Klimaschutz werden unterstützt.
    251. Forschung und Förderung erfolgen technologieoffen bei alternativen Antrieben, erneuerbaren Energien und Produktionsprozessen.
    252. Für wachsende Forschungskompetenzen in Zukunftstechnologien sind verstärkte und breiter aufgestellte Investitionen nötig.
    253. Nordrhein-Westfalen soll im globalen Wettbewerb um Zukunftstechnologien in die Spitzengruppe geführt werden.
    254. Forschung zur effizienteren Nutzung von Ressourcen wird vorangebracht.
    255. Die Hochschulen sollen den Transformationsprozess wissenschaftlich und technologieoffen begleiten.
    256. Durch innovative Studiengänge sollen Fachkräfte für die Gestaltung des Strukturwandels ausgebildet werden.
    257. Die Forschungsfabrik für Batteriezellproduktion in Münster wird weiter gestärkt.
    258. Der geplante Campus Rhein-Erft der Technischen Hochschule Köln zur Ausbildung für Energiewende und Strukturwandel wird unterstützt.
    259. Der Wissenstransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen wird gestärkt.
    260. Disruptive Technologien in Digitalisierung, Mobilität, Energiekonversion und Biotechnologie werden an Hochschulen, Forschungsinstituten und in der Industrie gezielt finanziell angestoßen.
    261. Zusätzliche Professuren für Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, Biotechnologie, Quantentechnologie, Blockchain und Cybersicherheit werden eingerichtet.
    262. Die Biotechnologie wird als Schlüsseltechnologie gefördert.
    263. Die Gentechnikforschung wird vorangetrieben.
    264. Die Chancen der Gentechnik 4.0 sollen breit genutzt werden.
    265. Die Agrar- und Umweltfakultäten werden gestärkt.
    266. Ernährungsbildung soll Wissen über gesunde Ernährung vermitteln und bereits in der frühkindlichen Bildung beginnen.
    267. Durch eine Modernisierungsinitiative soll das Land zum attraktivsten Studien- und Ausbildungsort für angehende Juristinnen und Juristen werden.
    268. Studierende der Rechtswissenschaften sollen nach dem Vorbild von Law Schools sowohl den Bachelor of Laws als auch das erste Staatsexamen absolvieren können.
    269. Das System des ersten und zweiten Staatsexamens bleibt bestehen und weiterhin Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt.
    270. Lehrkräfte werden durch Aus- und Fortbildung und Zusammenarbeit mit Beratungsstellen befähigt, Sexualität und sexualisierte Gewalt im Unterricht anzusprechen.
    271. Mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche wird angestrebt.
    272. Betreuungsangebote werden auch in Randzeiten flächendeckend ausgebaut, um Allein- und Getrennterziehende zu stärken.
    273. Bildungsprogramme in den Schulferien werden finanziell stärker gefördert.
    274. Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Junior-Universitäten und Museen werden weiter unterstützt und erhalten bessere Rahmenbedingungen.
    275. Der Ausbau der Schulpsychologie wird fortgesetzt.
    276. Schülerinnen und Schüler erhalten vor Ort passgenaue Beratungs- und Unterstützungsangebote.
    277. An der Universität Witten-Herdecke werden mehr Medizinstudienplätze geschaffen.
    278. Die medizinische Fakultät Ostwestfalen-Lippe wird weiter ausgebaut.
    279. An der Universität Bielefeld werden ein Institut für Pharmazie und ein Pharmazie-Studienangebot eingerichtet.
    280. Kindern und Jugendlichen wird in Kindergärten, Schulen und Ausbildung ein gesunder Lebensstil vermittelt.
    281. In den Schulen wird eine umfassende gesundheitliche Bildung eingeführt.
    282. Gesundheitliche Bildung einschließlich mentaler Gesundheit wird in den Lehrplänen gestärkt.
    283. Primärqualifizierende Studiengänge der Pflegewissenschaft werden flächendeckend ausgebaut.
    284. Die Schulfinanzierung zwischen Land und Kommunen soll im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden modernisiert und auf die Digitalisierung ausgerichtet werden.
    285. An Berufskollegs soll eine Spezialisierung zur IT-Fachkraft in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden, um kommunale Fachkräfte gezielt auszubilden.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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