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SPD · Für Brandenburg.

Forderungen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung

Landtagswahl Brandenburg 1994 · Original

Das Programm enthält 91 von 702 Forderungen zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 91
  1. Die betriebsnahe Weiterbildung wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Neben der Förderpolitik spielt der Ausbau betriebsnaher Weiterbildung eine wichtige Rolle. Link zum Original
  2. Investitionen in industrienahe Forschung, neue exportfähige Produkte und Herstellungsverfahren werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Neben der Förderung von Investitionen in der industrienahen Forschung, der Entwicklung neuer exportfähiger Produkte und neuer Herstellungsverfahren und deren Umsetzung in die Produktion wollen wir zusätzliche Hilfen, z.B, Bürgschaften, zur Umsetzung von Forschungsergebnissen für kleine und mittlere Unternehmen geben. Link zum Original
  3. Umweltforschung und Umwelttechnik an den Hochschulen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Umwelttechnologien, Einsatz erneuerbarer Energien und umweltgerechte Industrieansiedlung sind zu fördern und insbesondere die Umweltforschung und Umwelttechnik an den Hochschulen auszubauen. Link zum Original
  4. Das Land wirkt an einem ausreichenden Angebot in der beruflichen Erstausbildung mit.

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    Wortlaut im Programm
    Ein besonderer Schwerpunkt ist die Mitwirkung des Landes für ein ausreichendes Angebot in der beruflichen Erstausbildung. Link zum Original
  5. Errichtung und Ausbau von Hochschulen und Forschungsinstituten sowie Technologieförderung gelten als wichtige Instrumente der Landesstrukturpolitik.

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    Wortlaut im Programm
    Die Errichtung und der Ausbau von Hochschulen und Forschungsinstituten sowie eine wirksame Technologieförderung sind deshalb wichtige Instrumente der Landesstrukturpolitik. Link zum Original
  6. Ausgaben für Wissenschaft, Forschung und Technologie gelten auch bei knappen Haushalten als Investition in die Zukunft.

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    Wortlaut im Programm
    Jede im Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiebereich ausgegebene Mark ist als eine Investition in die Zukunft anzusehen. Das muß auch in einer Zeit finanzieller Engpässe im Haushalt sichtbar werden. Link zum Original
  7. Die weitere Stabilisierung der neu geschaffenen Wissenschafts- und Forschungsstrukturen hat Vorrang.

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    Wortlaut im Programm
    Vorrang muß die weitere Stabilisierung der neugeschaffenen Wissenschafts- und Forschungsstrukturen im Land Brandenburg haben, um die erste Aufbauphase abzuschließen. Link zum Original
  8. Wissenschaftseinrichtungen sollen zur Entwicklung innovativer Mittelstandsbetriebe beitragen.

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    Wortlaut im Programm
    Wichtig ist dabei der Beitrag der Wissenschaftseinrichtungen für die Entwicklung von innovativen Mittelstandsbetrieben. Link zum Original
  9. Wissenschaft, Forschung und Technologie werden in einem abgestimmten Entwicklungskonzept zusammengefasst.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie sind in einem abgestimmten, schlüssigen Entwicklungskonzept zusammenzufassen; notwendig sind dafür qualitativ und quantitativ verbesserte Technologie- und Forschungsförderungsprogramme, die mehr als bisher Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen in die Programmgestaltung und -durchführung einbeziehen. Link zum Original
  10. Technologie- und Forschungsförderprogramme werden verbessert und beziehen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen stärker ein.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie sind in einem abgestimmten, schlüssigen Entwicklungskonzept zusammenzufassen; notwendig sind dafür qualitativ und quantitativ verbesserte Technologie- und Forschungsförderungsprogramme, die mehr als bisher Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen in die Programmgestaltung und -durchführung einbeziehen. Link zum Original
  11. Neugründungen von Forschungseinrichtungen erfolgen in Abstimmung mit den Hochschulen, insbesondere im Raum Frankfurt (Oder) und in der Niederlausitz.

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    Wortlaut im Programm
    Neugründungen von Forschungseinrichtungen müssen in Abstimmung mit den Hochschulen, insbesondere im Raum Frankfurt/Oder und in der Niederlausitz, erfolgen. Link zum Original
  12. Die Kooperation zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird auf allen Ebenen gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Die enge Kooperation zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist auf allen Ebenen zu fördern. Link zum Original
  13. Planung und Umsetzung von Bauvorhaben der Wissenschaftseinrichtungen werden beschleunigt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben der Wissenschaftseinrichtungen ist zu beschleunigen; dabei sind verschiedene Modelle zu erproben (Wissenschaftsbau GmbH, Beauftragung von Unternehmen usw.). Link zum Original
  14. Für Wissenschaftsbauten werden verschiedene Modelle wie eine Wissenschaftsbau GmbH oder die Beauftragung von Unternehmen erprobt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben der Wissenschaftseinrichtungen ist zu beschleunigen; dabei sind verschiedene Modelle zu erproben (Wissenschaftsbau GmbH, Beauftragung von Unternehmen usw.). Link zum Original
  15. Die Studienförderung nach dem BAföG wird verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    Die sozialen Belange der Studierenden sind zu sichern. Dazu gehört eine verbesserte Studienförderung nach dem BAFöG, eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum und die Unterstützung der studentischen Selbstverwaltung an den brandenburgischen Hochschulen. Link zum Original
  16. Studierende werden ausreichend mit Wohnraum versorgt.

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    Wortlaut im Programm
    Die sozialen Belange der Studierenden sind zu sichern. Dazu gehört eine verbesserte Studienförderung nach dem BAFöG, eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum und die Unterstützung der studentischen Selbstverwaltung an den brandenburgischen Hochschulen. Link zum Original
  17. Die studentische Selbstverwaltung an den Hochschulen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Die sozialen Belange der Studierenden sind zu sichern. Dazu gehört eine verbesserte Studienförderung nach dem BAFöG, eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum und die Unterstützung der studentischen Selbstverwaltung an den brandenburgischen Hochschulen. Link zum Original
  18. Die Bundesmittel für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologieförderung werden auf den nach der Wiedervereinigung notwendigen Umfang erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Die finanziellen Mittel des Bundes für die Hochschulen, die Forschungseinrichtungen und die Technologieförderung sind auf den nach der Wiedervereinigung - vor allem für die Aufbauaufgaben in Ostdeutschland — notwendigen Umfang zu erhöhen; erforderlich sind dafür u.a. jährliche Bundesleistungen für den Hochschulbau in Höhe von mindestens 2,3 Milliarden DM, höhere Mittel für die Hochschulerneuerung und für den Studentenwohnraumbau sowie eine deutliche Steigerung der Mittelansätze für die Forschungs- und Technologieförderung. Link zum Original
  19. Der Bund leistet jährlich mindestens 2,3 Milliarden DM für den Hochschulbau.

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    Wortlaut im Programm
    Die finanziellen Mittel des Bundes für die Hochschulen, die Forschungseinrichtungen und die Technologieförderung sind auf den nach der Wiedervereinigung - vor allem für die Aufbauaufgaben in Ostdeutschland — notwendigen Umfang zu erhöhen; erforderlich sind dafür u.a. jährliche Bundesleistungen für den Hochschulbau in Höhe von mindestens 2,3 Milliarden DM, höhere Mittel für die Hochschulerneuerung und für den Studentenwohnraumbau sowie eine deutliche Steigerung der Mittelansätze für die Forschungs- und Technologieförderung. Link zum Original
  20. Der Bund stellt höhere Mittel für die Hochschulerneuerung und den Studentenwohnraumbau bereit.

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    Wortlaut im Programm
    Die finanziellen Mittel des Bundes für die Hochschulen, die Forschungseinrichtungen und die Technologieförderung sind auf den nach der Wiedervereinigung - vor allem für die Aufbauaufgaben in Ostdeutschland — notwendigen Umfang zu erhöhen; erforderlich sind dafür u.a. jährliche Bundesleistungen für den Hochschulbau in Höhe von mindestens 2,3 Milliarden DM, höhere Mittel für die Hochschulerneuerung und für den Studentenwohnraumbau sowie eine deutliche Steigerung der Mittelansätze für die Forschungs- und Technologieförderung. Link zum Original
  21. Die Mittelansätze für Forschungs- und Technologieförderung werden deutlich gesteigert.

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    Wortlaut im Programm
    Die finanziellen Mittel des Bundes für die Hochschulen, die Forschungseinrichtungen und die Technologieförderung sind auf den nach der Wiedervereinigung - vor allem für die Aufbauaufgaben in Ostdeutschland — notwendigen Umfang zu erhöhen; erforderlich sind dafür u.a. jährliche Bundesleistungen für den Hochschulbau in Höhe von mindestens 2,3 Milliarden DM, höhere Mittel für die Hochschulerneuerung und für den Studentenwohnraumbau sowie eine deutliche Steigerung der Mittelansätze für die Forschungs- und Technologieförderung. Link zum Original
  22. Eine gesamtdeutsche Evaluierung des Wissenschafts- und Forschungsbereichs bildet die Grundlage für die Neuordnung der überregionalen Finanzierungsinstrumente.

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    Wortlaut im Programm
    Eine gesamtdeutsche Evaluierung des Wissenschafts- und Forschungsbereichs soll die Grundlage für die notwendige Neuordnung der überregionalen Finanzierungsinstrumente bilden. Link zum Original
  23. Das Hochschulrahmengesetz wird novelliert, um den Handlungsspielraum der Hochschulen zu erweitern.

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    Wortlaut im Programm
    Das Hochschulrahmengesetz des Bundes ist zu novellieren, um dadurch den Handlungsspielraum der Hochschulen zu erweitern. Link zum Original
  24. Das Angebot an Sonderkindergärten, Integrationskindertagesstätten und Integrationsschulen wird aufrechterhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Aufrechterhaltung des Angebots an Sonderkindergärten, Integrations-Kindertagesstätten und -Schulen Link zum Original
  25. Berufsbildungswerke für eine moderne Berufsausbildung junger Menschen mit Behinderungen werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Förderung von Berufsbildungswerken, um jungen Behinderten eine moderne Berufsausbildung zu ermöglichen Link zum Original
  26. Blinde, Seh-, Hör- und Sprachgeschädigte werden in behinderungsgerechten Einrichtungen ausgebildet und umgeschult.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    Blinde und Sehgeschädigte sowie Hör- und Sprachgeschädigte sollen in Einrichtungen ausgebildet und umgeschult werden, die ihren Behinderungen gerecht werden Link zum Original
  27. Jedes Kind erhält auf Wunsch der Eltern weiterhin einen Platz in Krippe, Kindergarten oder Schulhort.

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    Wortlaut im Programm
    Entsprechend unserem Kita-Gesetz wird auch weiterhin jedem Kind in Brandenburg ein Platz in Krippe, Kindergarten oder Schulhort zu sozial gestaffelten Preisen zur Verfügung stehen, wenn die Eltern dies wünschen. Link zum Original
  28. Die Preise für Betreuungsplätze bleiben sozial gestaffelt.

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    Wortlaut im Programm
    Entsprechend unserem Kita-Gesetz wird auch weiterhin jedem Kind in Brandenburg ein Platz in Krippe, Kindergarten oder Schulhort zu sozial gestaffelten Preisen zur Verfügung stehen, wenn die Eltern dies wünschen. Link zum Original
  29. Kinder und Jugendliche haben unabhängig von sozialer Herkunft, Schülerzahlen und Region Zugang zu allen Bildungsgängen.

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    Wortlaut im Programm
    Kindern und Jugendlichen muß der Zugang zu allen Bildungsgängen offenstehen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, der Entwicklung der Schülerzahlen und der regionalen Struktur. Link zum Original
  30. Schulwege sollen auch im ländlichen Raum möglichst kurz sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Programm
    e möglichst kurze Schulwege — auch im ländlichen Raum; eine soziale Gestaltung der Schülertransportkosten; eine weitgehende Lernmittelfreiheit Link zum Original
  31. Die Schülertransportkosten werden sozial gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    e möglichst kurze Schulwege — auch im ländlichen Raum; eine soziale Gestaltung der Schülertransportkosten; eine weitgehende Lernmittelfreiheit Link zum Original
  32. Eine weitgehende Lernmittelfreiheit wird eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    e möglichst kurze Schulwege — auch im ländlichen Raum; eine soziale Gestaltung der Schülertransportkosten; eine weitgehende Lernmittelfreiheit Link zum Original
  33. Schüler mit Behinderungen oder Benachteiligungen werden in allen Schulstufen integrativ gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    e integrative Förderung von Schülern mit Behinderungen, sozialen und anderen Benachteiligungen in allen Schulstufen; Förderschulen sind nur für die Kinder einzurichten, die in den Regelschulen nicht optimal gefördert werden können. Link zum Original
  34. Förderschulen werden nur für Kinder eingerichtet, die in Regelschulen nicht optimal gefördert werden können.

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    Wortlaut im Programm
    e integrative Förderung von Schülern mit Behinderungen, sozialen und anderen Benachteiligungen in allen Schulstufen; Förderschulen sind nur für die Kinder einzurichten, die in den Regelschulen nicht optimal gefördert werden können. Link zum Original
  35. In Grundschule und Sekundarstufe I werden Stundentafeln zugunsten von Lernbereichen aufgelöst, wo die Voraussetzungen bestehen und die Schulkonferenz dies beschließt.

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    Wortlaut im Programm
    In der Grundschule, aber auch in der Sekundarstufe I, sind in weiten Bereichen die Stundentafeln zugunsten von Lernbereichen aufzulösen, wo Schulen dazu über die sächlichen und personellen Voraussetzungen verfügen und die Schulkonferenzen darüber entscheiden. Link zum Original
  36. Schulen arbeiten in der Organisation weitgehend eigenverantwortlich.

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    Wortlaut im Programm
    In der organisatorischen Gestaltung sollen die Schulen weitgehend eigenverantwortlich tätig werden. Link zum Original
  37. Inhaltliche Rahmenbedingungen für Lernbereiche sichern die Vergleichbarkeit der Abschlüsse.

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    Wortlaut im Programm
    Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für Lernbereiche müssen eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse gewährleisten. Link zum Original
  38. Auf Grundlage der bestehenden Schulstruktur wird ein behutsamer Entwicklungsprozess zur inneren Reform des Schulwesens eingeleitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Programm
    Ausgehend von der durch das 1. Schulreformgesetz geschaffenen Schulstruktur soll ein behutsamer, aber deutlich sozialdemokratisch geprägter Entwicklungsprozeß in der Bildungspolitik eingeleitet werden, der die innere Reform des Schulwesens zum Ziel hat. Link zum Original
  39. Schulen erhalten mehr Eigenverantwortung bei Finanzmitteln und Personal.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Die stärkere Eigenverantwortlichkeit der Schulen im Umgang mit Finanzmitteln und im Personalbereich ist anzustreben. Link zum Original
  40. Die berufliche Bildung wird im künftigen Schulgesetz stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    ie berufliche Bildung als eine Säule der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ist im künftigen Schulgesetz stärker zu berücksichtigen. Link zum Original
  41. In allen Bildungsgängen der Sekundarstufe II können berufliche und allgemeinbildende Abschlüsse erworben werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Angebot aller Bildungsgänge der Sekundarstufe II wird die Möglichkeit geschaffen, berufliche und allgemeinbildende Abschlüsse und Berechtigungen zu erreichen. Link zum Original
  42. Beruflich Qualifizierte erhalten Zugang zu Fachhochschulen und Hochschulen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Zugang zu Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen für entsprechend beruflich Qualifizierte ist zu ermöglichen. Link zum Original
  43. Bildungsgänge, die berufliche und schulische Berechtigungen zugleich vermitteln, werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Alle Bildungsgänge, die gleichzeitig berufliche und schulische Berechtigungen ermöglichen, sind auszubauen. Link zum Original
  44. Die Fachschulen an Oberstufenzentren werden als schulisches Weiterbildungsangebot besonders entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Fachschulen als Bildungsgang an Oberstufenzentren sind als einziges schulisches Weiterbildungsangebot in der beruflichen Bildung besonders zu entwickeln. Link zum Original
  45. Neu- und Ausbau der Oberstufenzentren werden in die Förderung aus EG- und Landesmitteln einbezogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Neu- und Ausbau der Oberstufenzentren in den nächsten Jahren muß als Teil der Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur gesehen und deshalb entsprechend in die Förderung aus EG- und Landesmitteln einbezogen werden. Link zum Original
  46. Die Schaffung betrieblicher Ausbildungsplätze hat Vorrang.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Schaffung betrieblicher Ausbildungsplätze ist entscheidend, allein sie bieten eine Gewähr für eine Orientierung an der regionalen Wirtschaftsentwicklung und verringern das Risiko einer Fehlentwicklung. Link zum Original
  47. Die bestehende Schulstruktur in Brandenburg wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    \ uf der Basis des 1. Schulreformgesetzes hat sich inzwischen eine Schulstruktur in Brandenburg gebildet, die weiterentwickelt werden muß. Link zum Original
  48. Die Grundschule bleibt auch in dünn besiedelten Regionen wohnortnah.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Grundschule in Brandenburg wird auch in Zukunft ein wohnortnahes Schulangebot bleiben, auch in Regionen mit geringer Besiedlungsdichte. Link zum Original
  49. Es werden Unterrichtsformen entwickelt, die in kleinen jahrgangsübergreifenden Lerngruppen hohe pädagogische Qualität sichern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb müssen Organisationsformen des Unterrichts entwickelt werden, die auch in relativ kleinen jahrgangsübergreifenden Lerngruppen eine hohe pädagogische Qualität sichern. Link zum Original
  50. Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von nichtdeutschsprachigen Kindern ist zu fördern. Link zum Original
  51. Die Integration nichtdeutschsprachiger Kinder in der Schule wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von nichtdeutschsprachigen Kindern ist zu fördern. Link zum Original
  52. Die sechsjährige Grundschule bleibt erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    An der 6-jährigen Grundschule wird festgehalten, weil sie eine Chance für kindgerechte Lernformen bietet, die zudem in Regionen geringer Besiedlungsdichte den Erhalt von Standorten ermöglicht. Link zum Original
  53. Die Lernbereichs- und Fächergestaltung der sechsjährigen Grundschule wird auf eine schrittweise fachliche Ausdifferenzierung hin entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Lernbereichs- und Fächergestaltung ist so zu entwickeln, daß es zu einer schrittweisen Ausdifferenzierung fachlicher Lernprozesse kommt, die die Chancen der 6-jährigen Schulform nutzen. Link zum Original
  54. Kinder mit erwarteten Schwierigkeiten beim Schulstart können mit Zustimmung der Eltern den Anfangsunterricht zeitlich gestreckt und besonders gefördert durchlaufen.

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    Wortlaut im Programm
    Kinder, für die der Übergang vom Kindergarten in die Schule Schwierigkeiten erwarten läßt, sollen in Abstimmung mit den Eltern in der Eingangsklasse durch eine besondere Förderung die Möglichkeit der zeitlichen Streckung des Anfangsunterrichts erhalten. Link zum Original
  55. Über die Wahl der weiterführenden Schule entscheiden weiterhin die Eltern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Bei der Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule bleibt das Elternrecht ausschlaggebend. Link zum Original
  56. Eltern werden während der Grundschulzeit individuell über die schulische Entwicklung ihrer Kinder beraten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Durch eine qualifizierte, individuelle Beratung im Verlauf der Grundschulzeit sind die Eltern über die schulische Entwicklung ihrer Kinder zu informieren. Link zum Original
  57. Die Gesamtschule gilt als geeignete Schulform für begabungsgerechte und soziale Förderung aller Kinder.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    ie SPD im Land Brandenburg hält die Gesamtschule für eine geeignete Schulform, um begabungsgerechte und sozial anspruchsvolle Förderung aller Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Link zum Original
  58. Neue pädagogische Konzepte für begabungsgerechte Förderung auch in kleinen Schulen werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    In den nächsten Jahren soll insbesondere die Entwicklung neuer pädagogischer Konzepte und Organisationsformen für den Unterricht gefördert werden, die im Anschluß an die Praxis des Grundschulunterrichts eine begabungsgerechte Förderung aller Schüler auch in relativ kleinen Schulen ermöglicht. Link zum Original
  59. Lerngruppen in Lernbereichen werden zunächst in einem Schulversuch in Stadt und Land erprobt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Eine Öffnung der Unterrichtsorganisation zur Bildung von Lerngruppen in Lernbereichen ist ein Weg, der zunächst in einem Schulversuch im ländlichen und im städtischen Umfeld erprobt wird. Link zum Original
  60. Die zehnjährige Vollzeitschulpflicht bleibt bestehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Zur Gewährleistung gleicher Bildungschancen wird an der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht festgehalten. Link zum Original
  61. Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I sind unabhängig von der Besiedlungsdichte für jeden Jugendlichen erreichbar.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Schulstruktur ist dabei so zu entwickeln, daß unabhängig von der Besiedlungsdichte alle Abschlüsse der Sekundarstufe I von jedem Jugendlichen erreichbar sind. Link zum Original
  62. Der Übergang in die Sekundarstufe II wird flexibel gestaltet, mit stärkerer Berufsorientierung und besserer Vorbereitung in Klasse 10.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Übergang in die Sekundarstufe II ist in einer Weise flexibel zu gestalten, die in der 10. Klasse neben einer verstärkt beruflich orientierten Bildung auch eine bessere Vorbereitung auf die veränderten unterrichtsorganisatorischen und inhaltlichen Bedingungen ermöglicht. Link zum Original
  63. Das Schulangebot aus Gesamtschule, Realschule und Gymnasium bleibt erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    ir halten an dem jetzigen Schulangebot Gesamtschule, Realschule und Gymnasium fest. Link zum Original
  64. Die gymnasialen Oberstufen sollen die allgemeine Studierfähigkeit nach heutigen Anforderungen vermitteln.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    In der Sekundarstufe II, in den gymnasialen Oberstufen an Gymnasien, Gesamtschulen und an den Oberstufenzentren ist das Ziel, die allgemeine Studierfähigkeit entsprechend den heutigen Anforderungen zu erreichen. Link zum Original
  65. Schulen entwickeln Verantwortungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Toleranz und Mobilität zusammen mit fachlicher und sozialer Kompetenz.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Verantwortungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Toleranz und Mobilität sind Eigenschaften, die im Zusammenhang fachlicher und sozialer Kompetenz zu entwickeln sind. Link zum Original
  66. Die Schulentwicklungsplanung legt fest, dass schon in Klasse 7 klar ist, welche gymnasiale Oberstufe erreichbar ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Gymnasiale Oberstufen müssen so in die Schulentwicklungsplanung einbezogen werden, daß Eltern, Schülerinnen und Schüler schon in Klasse 7 Klarheit darüber haben, welche gymnasiale Oberstufe für sie erreichbar sein wird. Link zum Original
  67. Gymnasiale Oberstufen arbeiten mit allen Schulen der Sekundarstufe I in ihrem Einzugsbereich zusammen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Eine Zusammenarbeit der gymnasialen Oberstufen mit allen Schulen der Sekundarstufe I in ihrem Einzugsbereich ist zwingend erforderlich. Link zum Original
  68. Die bundesweite Diskussion über schulische Abschlüsse wird neu belebt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Diskussionsprozeß um schulische Abschlüsse in der Bundesrepublik muß neu belebt werden. Link zum Original
  69. Eine allein finanziell begründete Verkürzung der Schulzeit wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Verkürzung der Schulzeit, die allein finanziell begründet ist, wird von uns abgelehnt. Link zum Original
  70. Für Jugendliche mit Behinderungen werden im Anschluss an die Förderschule Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Für die Jugendlichen mit Behinderungen sind in Fortsetzung des Unterrichts an Förderschulen geeignete Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung zu schaffen. Link zum Original
  71. Eine kreisweit abgestimmte Schulentwicklungsplanung verhindert Konkurrenz zu Lasten ortsnaher Schulen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Eine kreisabgestimmte Schulentwicklungsplanung hat dabei sicherzustellen, daß Konkurrenzsituationen zu Lasten eines ortsnahen Schulangebots vermieden werden. Link zum Original
  72. Das Land unterstützt die Schulträger angemessen bei der Finanzierung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Zur Finanzierung des Schulsystems werden die Schulträger in angemessener Weise durch das Land unterstützt. Link zum Original
  73. Schulen mit landesweiten Aufgaben werden in Trägerschaft des Landes geführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Schulen mit landesweiten Aufgaben sollen in der Trägerschaft des Landes geführt werden. Link zum Original
  74. Schulen in freier Trägerschaft werden gefördert, sofern sie den Bildungszielen des öffentlichen Schulwesens nicht widersprechen.

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    Wortlaut im Programm
    Schulen in freier Trägerschaft können eine Bereicherung des Bildungsangebotes sein. Sie sind deshalb zu fördern, wobei sie allgemein anerkannten Bildungszielen des öffentlichen Schulwesens nicht widersprechen dürfen. Link zum Original
  75. Die Schulentwicklungsplanung liegt bei den Schulträgern, verstärkt bei den Kreisen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Schulentwicklungsplanung ist eine Aufgabe der Schulträger, die verstärkt bei den Kreisen liegt. Link zum Original
  76. Das Land unterstützt die Sanierung der Schulgebäude in den nächsten Jahren umfangreich finanziell.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bausubstanz der Schulen im Land Brandenburg erfordert für die nächsten Jahre umfangreiche finanzielle Unterstützung durch das Land. Link zum Original
  77. Bei Kreisen und kreisfreien Städten werden staatliche Schulämter als eigenständige nachgeordnete Landeseinrichtungen geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Neben der obersten Schulaufsicht werden die staatlichen Schulämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten als eigenständige nachgeordnete Einrichtungen der Landesregierung geschaffen. Link zum Original
  78. Fortbildungsangebote ermöglichen Lehrkräften die Auseinandersetzung mit veränderten Anforderungen an Selbstverständnis, Methodik und Didaktik.

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    Wortlaut im Programm
    Fortbildungsangebote müssen den Lehrerinnen und Lehrern ermöglichen, sich mit veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an das Selbstverständnis und an die Methodik und Didaktik des Unterrichts auseinanderzusetzen. Link zum Original
  79. Die Lehrerausbildung für alle Lehrämter findet an wissenschaftlichen Hochschulen statt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Lehrerausbildung des Landes findet für alle Lehrämter an den wissenschaftlichen Hochschulen statt. Dabei ist die Einheitlichkeit einer achtsemestrigen Ausbildung sicherzustellen. Link zum Original
  80. Die Lehrerausbildung dauert einheitlich acht Semester.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Lehrerausbildung des Landes findet für alle Lehrämter an den wissenschaftlichen Hochschulen statt. Dabei ist die Einheitlichkeit einer achtsemestrigen Ausbildung sicherzustellen. Link zum Original
  81. Die im Weiterbildungsgesetz verankerte Grundversorgung wird in der nächsten Legislaturperiode ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir haben im Weiterbildungsgesetz eine Grundversorgung verankert, die es in der nächsten Legislaturperiode auszubauen gilt. Link zum Original
  82. In der Weiterbildung wird Trägervielfalt angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir Sozialdemokraten treten für eine Trägervielfalt ein. Link zum Original
  83. Die Stellung der Volkshochschulen in der Grundversorgung wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Rahmen der Grundversorgung ist die Stellung der Volkshochschulen zu stärken. Link zum Original
  84. Der Rechtsanspruch aller Kinder bis zum Ende der Grundschule auf einen Betreuungsplatz bleibt garantiert.

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    Wortlaut im Programm
    Brandenburg ist das einzige Bundesland, in dem alle Kinder bis zum Ende der Grundschule einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Rahmen eines bedarfsgerechten Angebotes haben. Dieser Anspruch wird auch in Zukunft von uns garantiert. Link zum Original
  85. Das Land unterstützt freie und öffentliche Träger der außerschulischen politischen Bildung weiterhin.

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    Wortlaut im Programm
    Außerschulische politische Bildungsarbeit wird in Brandenburg von freieri und öffentlichen Trägern organisiert, die dabei auch weiterhin durch das Land unterstützt werden. Link zum Original
  86. Der Schulsport wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Schulsport ist weiterzuentwickeln. Link zum Original
  87. An allgemeinbildenden Schulen werden mindestens drei Sportstunden pro Woche in die Stundentafel aufgenommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    Als Ziel wird angestrebt, mindestens drei Sportstunden in den Stundentafeln der allgemeinbildenden Schulen aufzunehmen. Link zum Original
  88. Außerunterrichtliche Schulsportangebote werden weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus sollen außerunterrichtliche Schulsportangebote und die Kooperation von Vereinen und Schulen weiterentwickelt werden. Link zum Original
  89. Ein bedarfsgerechtes, familienorientiertes Kinderbetreuungsangebot wird weiterhin gewährleistet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 60 ·

    Wortlaut im Programm
    Die SPD setzt alle Kräfte daran, auch weiterhin ein bedarfsgerechtes und auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnittenes Angebot an Kinderbetreuung zu gewährleisten. Link zum Original
  90. Jedes Kind erhält auf Wunsch der Eltern weiterhin einen Platz in Krippe, Kindergarten oder Hort.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 60 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb wird entsprechend unserem Kita-Gesetz auch weiterhin jedem Kind in Brandenburg ein Platz in Krippe, Kindergarten oder Hort zu nach Einkommen gestaffelten Preisen zur Verfügung stehen, wenn die Eltern dies wünschen. Link zum Original
  91. Die Preise für Betreuungsplätze bleiben nach Einkommen gestaffelt.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb wird entsprechend unserem Kita-Gesetz auch weiterhin jedem Kind in Brandenburg ein Platz in Krippe, Kindergarten oder Hort zu nach Einkommen gestaffelten Preisen zur Verfügung stehen, wenn die Eltern dies wünschen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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