Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: was sich gegenüber 2023 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 128 neu, 38 geändert, 27 unverändert, 121 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.
Neu im Entwurf sind vor allem schärfere Instrumente gegen Spekulation und Verfall: Die Miet-Melde-Stelle soll zu einem Landesamt für Mieterschutz ausgebaut, Problemimmobilien sollen über eine öffentliche Ankaufsgesellschaft vergesellschaftet werden, Enteignung gilt als letztes Mittel. Ein Sozialpflichtigkeitsgesetz soll große Eigentümer verpflichten, 30 Prozent der frei werdenden Wohnungen an Wohnberechtigte zu vermieten, Ferienwohnungen sollen eine Wohnungs-ID erhalten. Hinzu kommt eine Wohnungsnotfallstrategie mit dauerhaft finanziertem Housing First. Die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen fasst der Entwurf nun als Landesgesetz für vor mehr als 30 Jahren erbaute Großwohnbestände. 2023 hatte das Programm noch Mietendeckel, feste Sozialwohnungsquoten in städtebaulichen Verträgen und ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen gefordert; diese werden nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (128)
Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.
- Die Mieten sollen sinken.
- Ein Landesamt für Mieterschutz soll eingerichtet werden, das Mietwucher verfolgt sowie Verfall und Leerstand bekämpft.
- Ferienwohnungen werden wirksam reguliert.
- Problemimmobilien werden vergesellschaftet statt Spekulanten überlassen.
- Ein öffentlicher Ankauffonds für Wohnraum wird eingerichtet.
- Ein kommunales Bauprogramm wird aufgelegt.
- Es entsteht bezahlbarer Wohnraum für Studierende, der nicht das halbe BAföG kostet.
- Wohnen muss für alle bezahlbar und verfügbar sein.
- Wohnen ist ein Menschenrecht.
- Zum Recht auf Wohnen gehört die Möglichkeit umzuziehen.
- Mieterinnen und Mieter sollen durch eine entschlossene Landes- und Kommunalpolitik unterstützt werden.
- Die Stadt Bremen wird weiterhin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen.
- Die Miet-Melde-Stelle prüft und ahndet Mietwucher und Mietüberhöhung in Kooperation mit den Mietervereinen.
- Die Miet-Melde-Stelle erhält mehr als eine Personalstelle.
- Die Miet-Melde-Stelle wird zu einem Landesamt für Mieterschutz ausgebaut, das gegen zu hohe Mieten, Verfall, Verwahrlosung des Wohnumfelds, Leerstand und Zweckentfremdung vorgeht.
- Mietervereine, Sozialberatungsstellen und Verbraucherzentrale werden bei wohnortnaher Mieterberatung und aufsuchender Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
- Die Mehrsprachigkeit bei der Wohngeldbearbeitung wird ausgebaut.
- Auf den Wohngeldrechner wird deutlicher hingewiesen.
- Kürzungen beim Wohngeld durch die Bundesregierung werden abgelehnt.
- Bei vernachlässigten Gebäuden werden Instandsetzungsgebote ausgesprochen und durchgesetzt.
- Mehr von Spekulation und Verfall gezeichnete Quartiere werden zu Sanierungsgebieten erklärt.
- Kommunale Vorkaufsrechte werden ausgeweitet.
- Die Treuhandverwaltung wird bei Bedarf genutzt, wenn Eigentümer nicht selbst sanieren.
- Enteignung als letztes Mittel bei vernachlässigtem Wohnraum ist kein Tabu.
- Das Landesenteignungsgesetz wird für Problemimmobilien präzisiert.
- Eine zusätzliche öffentliche Ankaufsgesellschaft wird gegründet und mit Anfangskapital ausgestattet.
- Die Ankaufsgesellschaft kauft Bestände im niedrigpreisigen Segment und bringt sie auf einen einfachen Grundstandard, weitergehende Sanierungen erfolgen nur langsam.
- Bei der Vergesellschaftung werden Eigentümer auf Grundlage einer geregelten Wertermittlung statt zu Fantasiepreisen entschädigt.
- Die Entschädigungskosten werden langfristig aus den Mieten abgetragen, ohne Gewinnausschüttungen an Investoren.
- Die Wohnsituation in vergesellschafteten Beständen wird schrittweise verbessert.
- Gemeinnützige, genossenschaftliche und kommunale Bestände sind von der Vergesellschaftung ausgenommen.
- Ein Sozialpflichtigkeitsgesetz verpflichtet Eigentümer von mehr als einem Promille des Wohnungsbestands, 30 Prozent der frei werdenden Wohnungen an Wohnberechtigte zu vermieten.
- Ein Fünftel dieser Wohnungen steht als Belegwohnungen der Zentralen Fachstelle Wohnen für Wohnungsnotstandsfälle zur Verfügung.
- Eigentümer großer Wohnbestände müssen für Mieter jederzeit erreichbar sein.
- Eigentümer großer Wohnbestände müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Miethöhe eigenverantwortlich einhalten.
- Eigentümer großer Wohnbestände müssen transparente und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnungen erstellen.
- Eigentümer großer Wohnbestände müssen Wohnungen diskriminierungsfrei vergeben.
- Androhungen von Zwangsräumungen müssen der Behörde angezeigt werden.
- Die Mittel der Wohnraumförderung werden stärker bei öffentlichen Bestandshaltern konzentriert.
- Grund und Boden bleiben stärker im Eigentum der Stadt.
- Öffentliche Grundstücke werden in Erbbaurecht vergeben.
- Der Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte wird auch mit Vertretern von Mietervereinen und Genossenschaften besetzt.
- Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
- Es wird ein tragfähiges Konzept zur Warmmietenneutralität bei Sanierungen geschaffen.
- Die Inanspruchnahme der Modernisierungsförderung des Landes wird erhöht.
- Bei trotz Baugenehmigung liegengelassenen Umbauprojekten wird das Baugebot angewandt.
- Ein Förderprogramm soll die Abtretung an eine kommunale Gesellschaft bei Untätigkeit trotz Baugebot ermöglichen.
- Zweckentfremdung von Wohnungen wird effektiver reguliert.
- Die befristete Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung wird genehmigungspflichtig.
- Ferienwohnungen werden in einem Kataster erfasst und erhalten eine Wohnungs-ID.
- Die Wohnungs-ID muss in jedem Inserat angegeben werden.
- Wer umzieht, soll im bisherigen Stadtteil bleiben können.
- Der Wohnungstausch wird gefördert.
- Die Vermittlungsstelle KomFort soll auch Senioren mit zu großer Wohnung Wohnraum vermitteln und dafür ausgestattet werden.
- Erzwungene Umzüge durch Eigenbedarfskündigung oder Zwangsräumung sollen möglichst verhindert werden.
- Eine verlängerte Kündigungssperrfrist von mindestens fünf Jahren wird eingeführt.
- Es werden insbesondere mehr Single-Wohnungen und Wohnungen ab vier Zimmern gebaut.
- Wohnen gilt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
- Bremen stellt sicher, dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder schnell Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum erhalten, unter anderem durch Belegungsrechte im öffentlichen und geförderten Wohnungsbestand.
- Übergangswohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder werden ausgebaut.
- Wohnungsbaugenossenschaften gelten als wichtige Ergänzung zu kommunalen Wohnungsgesellschaften.
- Öffentliche Grundstücke werden ausschließlich in Erbpacht vergeben.
- Der Kauf von Luxusvillen wird nicht gefördert.
- Der Weg zu eigenem Wohnraum soll auch für niedrige und mittlere Einkommen offen bleiben.
- Niemand soll in Bremen ohne Wohnung leben müssen.
- Bremen erhält eine ganzheitliche, ressortübergreifende Wohnungsnotfallstrategie nach dem Vorbild der Drogenhilfestrategie.
- Housing First wird dauerhaft finanziert.
- Im Rahmen von Housing First werden insbesondere Angebote für junge Menschen, Frauen und queere Menschen geschaffen.
- Wohnungslose Menschen werden regulär in Wohnraum vermittelt, etwa über Housing First, Einweisungen und Kontingente bei Wohnungsgesellschaften.
- In Quartiersentwicklungsprojekten wird EinfachWohnen für Wohnungslose gebaut.
- Leerstehende öffentliche Immobilien werden für Wohnungslose bereitgestellt.
- Öffentliche Räume bleiben für alle Menschen zugänglich.
- Soziale Wohnraumagenturen, die Wohnungen gezielt an Wohnungslose vermitteln, werden ausgebaut.
- Zwangsräumungen wegen Mietschulden bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden minimiert.
- Räumungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden möglichst auf Fälle massiver Belästigung der Nachbarschaft oder Zerstörung der Wohnung begrenzt.
- Boden wird schrittweise dem Markt entzogen.
- Wertzuwächse durch neues Baurecht werden abgeschöpft und der Allgemeinheit zugeführt.
- Alte, hochverdichtete Wohnungsbestände werden vergesellschaftet.
- Es soll öffentliche Stadtteilkantinen geben, in denen man günstig essen und sich treffen kann.
- Angsträume in der Stadt werden durch Beleuchtung, Belebung und gute Gestaltung beseitigt.
- Mieter erhalten das Recht, eine Klimaanlage einzubauen.
- Mieter erhalten das Recht, eine Balkon-Solaranlage anzubringen.
- Kleingärten gelten als Weg, trotz beengter Wohnverhältnisse ein Stück grüne Umwelt zu haben.
- Kommunale Vorkaufs- und Eigentumsrechte werden auch genutzt, um Immobilienstrategien rechter Netzwerke zu durchkreuzen.
- Straßenräume in allen Quartieren erhalten mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität.
- Eine Stadt der kurzen Wege wird angestrebt, die durch Entsiegelung und Begrünung klimaresilient ist.
- In dicht bebauten Stadtteilen werden Brachen aufgewertet.
- Mieterinnen und Mieter erhalten ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Grünflächen und Unterstützung bei deren Bewirtschaftung.
- Kosten der Pflegeumstellung dürfen nicht über die Betriebskosten auf die Mieterschaft umgelegt werden.
- Klima- und Umweltschutz darf nicht zum Vorwand für Verdrängung werden.
- Bei energetischer Sanierung und Aufwertung bleiben Sozialbindung und Milieuschutz erhalten.
- Die Stadt kauft die Grohner Düne an.
- Innovative Wohnformen für Auszubildende wie das Azubiwohnen im Q45 werden gestärkt.
- Kürzungen beim Wohngeld sollen auf Bundesebene zurückgenommen werden.
- Bremen soll in der Wohnraummobilisierung aktiv werden.
- Menschen sollen beim Tausch großer Wohnungen gegen bezahlbare, barrierefreie Wohnungen im gleichen Quartier unterstützt werden.
- Menschen sollen dabei unterstützt werden, Häuser zu teilen oder baulich zu ergänzen.
- Es soll mehr rollstuhlgerechten Wohnraum für Paare und Familien mit besonderen Bedarfen geben.
- In bestehendem Wohnraum sollen Barrieren weiter abgebaut werden, ohne dass das Wohnen unbezahlbar wird.
- Die Wohnbedarfe älterer Menschen und von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf werden bei Neubauquartieren von Anfang an systematisch eingeplant.
- Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll ein Grundkontingent an bezahlbarem, insbesondere barrierefreiem Wohnraum bereitstehen.
- Ausreichend bezahlbarer Wohnraum soll gezielt für Ein-Eltern-Haushalte zur Verfügung stehen.
- Für gewaltbetroffene Frauen soll mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
- Belegungsrechte für gewaltbetroffene Frauen im öffentlichen und geförderten Wohnungsbestand sollen ausgebaut werden.
- Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen sollen ausgebaut werden.
- Es wird ein Ankaufprogramm für Wohnraum aufgelegt, der zu angemessenen Mieten bereitgestellt werden kann.
- Unvermeidliche Grundstücksverkäufe erfolgen nach klar definierten Kriterien.
- Bei Grundstücksverkäufen werden Rückkaufrechte vereinbart.
- Brachliegende Flächen werden für temporäre Angebote wie Skateparks aktiviert.
- Der Dialog mit der Bauwirtschaft über temporäre Nutzungen von Brachflächen wird fortgesetzt.
- Den Quartieren werden Mittel für temporäre Nutzungen von Brachflächen zur Verfügung gestellt.
- Die Aktivitäten der Zwischenzeitzentrale werden fortgeführt.
- Regelungen wie die Mietpreisbremse sollen auf Gewerbeimmobilien übertragen werden.
- Benachteiligte Quartiere dürfen bei der Wärmewende nicht zulasten der Mieterinnen und Mieter abgehängt werden.
- Modellprogramme für serielles Sanieren in geeigneten Quartieren werden unterstützt.
- Eine Absenkung der Standards beim Neubau wird abgelehnt.
- Serielles Bauen, Erbpachtvergaben und einfachere Verfahren sollen die Bau- und Mietkosten senken.
- Mieterschutz ist Bedingung für staatliche Förderung, die nicht der Profitsteigerung dienen darf.
- Die Kooperation von Studierendenwerk und städtischer Wohnungsbaugesellschaft in Bremerhaven wird ausgebaut, um Wohnraum für Studierende bereitzustellen.
- Der Bau eines neuen Studierendenwohnheims am Niedersachsendamm in der Neustadt wird vorangetrieben.
- In Bremerhaven wird die Kooperation mit der städtischen Wohnungsgesellschaft ausgebaut, um günstigen Wohnraum für Studierende anzubieten.
- Es wird unterbunden, dass Vermieter keine Mülltonnen zur Verfügung stellen.
- Die Straßenbäume in den Parzellengebieten werden von der Stadt gepflegt.
- Das Baumpflegebudget für die Straßenbäume in den Parzellengebieten wird erhöht.
- Brachgefallene Kleingärten werden nicht für allgemeine Bebauung umgewidmet.
- Im Land Bremen werden neue Wochenendhausgebiete ausgewiesen.
- Die Preisfindung bei der Vergabe und dem Verkauf öffentlicher Grundstücke wird geändert, damit Wohngrundstücke nicht zu teuer und Gewerbegrundstücke nicht zu billig abgegeben werden.
- Die Rekommunalisierung des Wohnungsbaus wird weiter vorangetrieben.
GeändertFortgeführt, aber geändert (38)
Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die Zuständigkeiten für Wohnraumschutz und Wohnungsaufsicht werden beim Landesamt für Mieterschutz gebündelt.
- Menschen im Leistungsbezug sollen besser über die Erstattung des Mietervereinsbeitrags durch Jobcenter oder Amt für Soziale Dienste informiert werden.
- Die Bearbeitungszeiten beim Wohngeld werden weiter verkürzt.
- Ein Landesgesetz ermöglicht die Vergesellschaftung hochkonzentrierter, vor mehr als 30 Jahren erbauter Großwohnbestände.
- Vorrangig werden kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Baugenossenschaften und gemeinwohlorientierte Bauträger gefördert.
- Richtlinien sollen preistreibende Effekte bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte verhindern.
- Mieter in aufgewerteten Wohngebieten werden vor Verdrängung geschützt.
- Das Wohnraumschutzgesetz wird verschärft und bei Leerstand von einer Anzeige- zu einer Genehmigungspflicht übergegangen.
- Das Wohnraumschutzgesetz wird um eine Treuhandregelung ergänzt, mit der die Behörde leerstehenden Wohnraum dem Markt zuführen kann.
- Die Verlängerung von Baugenehmigungen wird deutlich restriktiver gehandhabt.
- Die Sozialwohnungsquote bei Grundstücksverkäufen und neuen Bebauungsplänen wird zwischen den Stadtteilen differenziert.
- Barrierearme Wohnungen werden weiterhin gebaut und gefördert.
- Mehrgenerationenwohnen wird gefördert und ausgebaut.
- Der Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen wird weiter vorangetrieben.
- Für die kommunalen Wohnungsunternehmen braucht es eine soziale Mietenstrategie, Mietpreisdämpfung und Mieten, die von den Kosten der Unterkunft gedeckt sind.
- Die Gewinnausschüttungen der Gewoba werden gesenkt.
- Mieterhöhungen bei der Gewoba werden gebremst.
- Die Gewoba wird stärker auf Ankauf und auf die Wohnungsversorgung auch für niedrige Einkommen ausgerichtet.
- Genossenschaften erhalten bei öffentlichen Grundstücken einen Preisabschlag entsprechend ihrem Beitrag zur Versorgung mit preisgebundenen Wohnungen.
- Für das Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden, werden verbindliche Ziele für Bremen entwickelt.
- Zwangsräumungen ohne Anschlussperspektive werden unterbunden, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind.
- Ein kommunaler Bodenfonds kauft Flächen strategisch an und sichert sie für Wohnen, Kitas, Schulen sowie soziale und kulturelle Nutzung.
- Kommunale Vorkaufsrechte werden konsequent genutzt.
- Die Stadt wird mit kurzen Wegen, wohnortnahen Kitas und Schulen sowie Quartierszentren geplant.
- Von parkenden Autos beanspruchter öffentlicher Raum wird schrittweise für Grün, Spiel und Aufenthalt umgewidmet.
- Benachteiligte Quartiere und Ankunftsquartiere mit hoher Integrationsleistung werden besonders gefördert.
- Weitere Baugebiete im Bremer Umland und an den Verbindungen nach Niedersachsen werden abgelehnt.
- Das Bauen auf der grünen Wiese wird beendet und es darf keine innerstädtische Nettoversiegelung mehr geben.
- Eine grüne Aufwertung, die Mieten erhöht und ärmere Menschen verdrängt, wird abgelehnt.
- Weitere Azubiwohnheime werden in unterschiedlichen Stadtteilen geschaffen.
- Stadtentwicklung und Wohnungsbau, insbesondere der soziale Wohnungsbau, sollen stärker auf inklusive und barrierefreie Planung ausgerichtet werden.
- Es wird Wohnraum angekauft.
- Programme für integratives Wohnen wie WG-Modelle werden entwickelt.
- Ziel beim Bauen bleibt das Passivhaus, möglichst das Plus-Energie-Haus.
- Das Kreditförderprogramm der Bremer Aufbaubank für arme und ältere Hausbesitzer bei Heizungstausch und Dämmung wird evaluiert und weiterentwickelt.
- Bei Neubauprojekten in der Innenstadt wird studentisches und junges Wohnen stärker berücksichtigt.
- Die Kleingärten im Land Bremen werden stärker gefördert.
- Für intakte Kaisenhäuser werden rechtliche Spielräume genutzt, um Wohnraum zu sichern.
GleichUnverändert fortgeführt (27)
Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.
- Die Wohngeldformulare werden so weit wie möglich vereinfacht.
- Bremen macht von der Milieuschutzsatzung Gebrauch.
- Die Gewoba soll vollständig in öffentlichen Besitz übergehen.
- Die Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften wird ausgebaut.
- Housing First, also die sofortige Vermittlung Wohnungsloser in eine eigene Wohnung ohne Vorbedingungen, wird zum Regelinstrument der Wohnungslosenhilfe.
- Housing First wird deutlich ausgebaut.
- Städtische Flächen werden grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern nur noch im Erbbaurecht vergeben.
- Brachliegende Flächen sollen zuerst der Stadt angeboten werden, bevor neues Baurecht erteilt wird.
- Profitorientierte Immobilienkonzerne wie Vonovia werden zurückgedrängt.
- Quartiere sollen sozial und funktional gemischt sein statt Schlafstädte und Bürowüsten.
- Es soll öffentliche Räume ohne Konsumzwang geben, die Begegnung fördern.
- Die öffentliche Hand gestaltet die Innenstadt über GEWOBA, BREBAU und eigene Ankäufe mit, statt sie privaten Investoren zu überlassen.
- Kleingärten werden nicht bebaut oder für gewerbliche Zwecke umgewidmet.
- Nachbarschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen soll gefördert werden.
- Ein angemessener Anteil der Flächen soll für kulturelle Nutzung zur Verfügung stehen.
- Zwangsräumungen von Wohnungen sollen vermieden werden.
- Nach dem Konzept der produktiven Stadt wird für eine Durchmischung von Gewerbe, Wohnen, sozialer und kultureller Nutzung gesorgt.
- Grundstücke werden konsequent in Erbpacht vergeben.
- Geschäftsräume in der Innenstadt werden etwa über Zwischennutzungen für neue Ideen geöffnet.
- B- und C-Lagen werden aufgewertet, um sie wirtschaftlich und kulturell zu stärken.
- Die Mieten von Gewerbeimmobilien sollen gedeckelt werden.
- Auf Bundesebene sollen Kommunen Instrumente zur Deckelung von Gewerbemieten erhalten.
- Das Land und seine Gesellschaften sollen Immobilien in der Innenstadt ankaufen und vermieten.
- Das Innenstadtprogramm wird fortgeführt.
- Das Innenstadtprogramm wird auf die Quartiere ausgeweitet.
- Förderung bei der Wärmewende setzt Warmmietenneutralität voraus.
- Förderung bei der Wärmewende setzt die Fortführung der Sozialbindung voraus.
EntfallenNicht mehr im Programm (121)
Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Das Personal in der Wohngeldstelle wird dauerhaft mindestens verdoppelt.
- Eine Überbrückungshilfe wird eingeführt, damit Wohngeld zügig ankommt.
- Städtebauliche Verträge sollen künftig die Abtretung von Teilflächen an die Stadt enthalten.
- Mietendeckel werden eingeführt.
- Die Zahl der Beschäftigten in der Wohngeldstelle wird kurzfristig verdreifacht.
- Die Einkommensgrenzen für den Zugang zum Wohngeld werden weiter erhöht.
- Eine Informations-, Aufklärungs- und Beratungskampagne soll alle Antragsberechtigten über ihren Wohngeldanspruch informieren.
- Wohngeldscouts tragen Informationen zum Wohngeld in die Stadtteile.
- Der sozialen Spaltung der Stadtteile in Bremen und Bremerhaven wird entgegengewirkt.
- In allen Stadtteilen soll genug bezahlbarer Wohnraum entstehen.
- Eine sozial gerechte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik wird vorangetrieben, bei der Bildungspolitik eng mit Stadtentwicklung verzahnt wird.
- Kinder werden bei der Stadtentwicklung im Sinne einer bespielbaren Stadt mitgedacht.
- Ablösesummen für nicht gebaute Kinderspielflächen müssen zweckgebunden für öffentliche Spielflächen in der Nähe verwendet werden.
- Für obdachlose Frauen wird ein eigener Tagestreff geschaffen.
- Es werden Notunterkünfte nur für Frauen in räumlicher Entfernung zu anderen Notunterkünften geschaffen.
- Jeder Mensch soll ein Recht auf einen warmen, sicheren Schlafplatz haben.
- Der Wohnungsbestand für Wohnungslose wird deutlich erhöht.
- Das Ankaufsprogramm für Belegrechte, auf die die Zentrale Fachstelle Wohnen direkt zugreifen kann, wird ausgeweitet.
- Es gibt Notunterkünfte, in die Hunde mitgebracht werden können.
- Es werden Toleranz- und Aufenthaltsflächen geschaffen.
- Ein gut ausgestatteter Szenetreff wird eingerichtet.
- Obdach- und Wohnungslose erhalten im Winter und Sommer klimatisierte Räume zum Schutz vor Kälte und Hitze.
- Für eine seniorengerechte Infrastruktur werden ausreichende Wegebeleuchtung und öffentliche Toiletten geschaffen.
- Bis 2025 werden 1.000 neue Sitzbänke im öffentlichen Raum geschaffen.
- Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten werden in den Bremer Standard für alle Neubauvorhaben aufgenommen.
- Beratung und Planung von Sanierungsmaßnahmen erfolgen aus einer Hand.
- Naherholungsgebiete werden geschaffen.
- Der Umbau zur Klimaneutralität wird mit der Demokratisierung des städtischen Raums verbunden.
- Stadtentwicklung gehört zur Daseinsvorsorge und darf nicht Profitinteressen überlassen werden.
- Das Wohnraumschutzgesetz wird um den Leerstand von potenziellem Wohnraum erweitert.
- Für Gebäude, die ohne triftigen Grund länger als sechs Monate leer stehen, werden Wohnnutzungsgebote ausgesprochen.
- Integrierte Entwicklungskonzepte werden weiterhin als Grundlage der Städtebauförderung aufgelegt.
- Jeder Mensch soll in jedem Quartier wohnen können.
- Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in höchstens zehn Minuten zu Fuß erreichbar.
- Erdgeschosszonen werden gewerblich genutzt.
- Wohnungen erhalten nach Möglichkeit einen Balkon oder eine Loggia.
- Es wird eine Strategie der doppelten Innenentwicklung aus Bebauung und blau-grüner Infrastruktur verfolgt.
- Bremen wird baulich verdichtet, möglichst nicht dort, wo die Dichte bereits sehr hoch ist.
- Die Beiräte werden an städtebaulicher Verdichtung beteiligt.
- Die Beteiligung der Beiräte bei Verdichtung umfasst relevante Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen.
- Die Stadt soll architektonisch ansprechend gestaltet sein.
- Neue Quartiere erhalten eine kleinteilige Parzellierung mit abwechslungsreichen Gebäuden, Fassaden und Farben.
- Es wird verstärkt modular und mit Holz gebaut.
- Der Einsatz recycelter, wiederverwertbarer und ökologisch nachhaltiger Baumaterialien wird schrittweise erhöht.
- Die Innenstadt wird zu einem Wohn- und Arbeitsquartier für alle Einkommensgruppen entwickelt.
- Das Parkhaus Mitte bleibt in öffentlichem Eigentum.
- Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wird verboten.
- Neubauprojekte erhalten starke Auflagen.
- Mehr Wohn- und Gewerbeimmobilien gehen in die Hand von GEWOBA und BREBAU.
- Sektorale Bebauungspläne mit Vorrangflächen für sozialen Wohnungsbau werden eingesetzt.
- Für die Überseestadt wird ein neuer Masterplan mit Blick auf Familienfreundlichkeit, Verkehrsanbindung und Quartiersentwicklung erstellt.
- Gewerbeansiedlungen im Bremer Westen werden stärker gesteuert.
- Flächen im Industriehafen und Hemelinger Hafen ohne echte Hafennutzung werden ab einem Abstand zur Wasserkante zu Gewerbegebieten erklärt.
- Solche ehemaligen Hafenflächen werden nach Möglichkeit kommunal angekauft.
- Angekaufte ehemalige Hafenflächen werden in Erbpacht vergeben.
- Stark belastete Stadtteile wie Oslebshausen erhalten Kompensation durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen.
- Auch andere Stadtteile übernehmen Integrationsleistungen, damit die soziale Mischung erhalten bleibt.
- Die Hochstraße am Hauptbahnhof wird zur Grün- und Freizeitfläche umgenutzt.
- Der gemeinwohlorientierte Anteil am Mietwohnraum wird hochgehalten, idealerweise auf die Hälfte aller Mietwohnungen.
- Auch im privaten Mietsektor werden Maßnahmen zur Mietbegrenzung als wichtig angesehen.
- Das Förderprogramm zur Stabilisierung von Sozialstrukturen im Mietwohnungsbestand wird wieder aufgelegt.
- Bestandsankäufe können teilweise aus Gewinnausschüttungen von GEWOBA und BREBAU finanziert werden.
- Neue Sozialwohnungen werden grundsätzlich von kommunalen Wohnungsgesellschaften erworben.
- Bei größeren Neubauvorhaben wird ein fester Anteil für Baugenossenschaften reserviert.
- Über Rahmenbebauungspläne werden Flächen ausschließlich für sozialen Wohnungsbau festgelegt.
- Der gemeinwohlorientierte Anteil an allen Mietwohnungen steigt jährlich um etwa ein Prozent.
- Auf Bundesebene wird eine Neue Wohngemeinnützigkeit mit dauerhafter Förderung sozial orientierter Wohnbauträger eingeführt.
- Ausnahmen von der Sozialwohnungsquote werden abgelehnt.
- Alle verfügbaren Instrumente zur Begrenzung der Mieten im privaten Sektor werden genutzt.
- Die Kappung von Mietsteigerungen auf 15 Prozent in drei Jahren und 10 Prozent bei Neuvermietung bleibt erhalten.
- Sanierungen in von Verdrängung betroffenen Quartieren werden genehmigungspflichtig.
- Sanierungsgenehmigungen werden an Zusagen zur Mietpreisbegrenzung gebunden.
- Durch Milieuschutzsatzungen wird die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbunden.
- Der Leerstandsbegriff im Wohnraumschutzgesetz wird auf leerstehende Gebäudeeinheiten erweitert, die mit begrenztem Aufwand zu Wohnraum werden können.
- In städtebaulichen Verträgen erhalten soziale und städtebauliche Vorgaben das gleiche Gewicht wie ökologische und klimapolitische.
- Städtebauliche Verträge sehen eine Sozialwohnungsquote von 50 Prozent oder 40 Prozent Sozialwohnungen und 20 Prozent preisgedämpfte Wohnungen vor.
- Städtebauliche Verträge sehen einen festen Anteil genossenschaftlicher Wohnungen vor.
- Städtebauliche Verträge enthalten eine Flächenquote für gemeinschaftlich nutzbaren Freiraum.
- Städtebauliche Verträge schließen Hochhäuser aus.
- Geschosswohnungsbau wird nur mit Balkonen zugelassen.
- Maßlose Verdichtung wird ausgeschlossen.
- Höchstens 20 Prozent des Wohnraums dürfen in den nächsten zehn Jahren in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
- In urbanen Gebieten wird eine Mischquote von 50 Prozent Wohnen, 30 Prozent Gewerbe und 20 Prozent öffentlicher Nutzung vorgegeben.
- Die öffentliche Nutzung in urbanen Gebieten wird durch Teilabtretung gesichert.
- Die zuständigen Beiräte werden beteiligt, bevor Zusicherungen gegeben und städtebauliche Verträge geschlossen werden.
- GEWOBA und BREBAU werden im Einklang mit den wohnungs- und städtebaulichen Zielen der Stadt geführt.
- Für die kommunalen Wohnungsgesellschaften wird eine Strategie der Bestandserweiterung mit Gesamt- und Stadtteilzielen festgelegt.
- Sanierungskosten werden von den kommunalen Wohnungsgesellschaften maßvoll und langfristig umgelegt.
- GEWOBA und BREBAU vergeben Wohnraum diskriminierungsfrei ohne Nutzung der gesetzlichen Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz.
- Innovativer Neubau zu niedrigen Preisen wird wieder zentrale Aufgabe der kommunalen Wohnungsgesellschaften.
- Die GEWOBA wird in eine GmbH umgewandelt.
- Die mieterfreundlichen Regelungen der kommunalen Wohnungsgesellschaften werden in Kooperationsvereinbarungen oder einem Wohnungsversorgungsgesetz verankert.
- Kommunale Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften dürfen städtische Flächen kaufen.
- Der kommunale Flächenfonds tritt als Erbbaurechtsgeber auf.
- Eine sozial orientierte Flächenvergabe wird eingeführt.
- Die soziale Förderung von Wohnungseigentum wird in der bestehenden Form fortgesetzt.
- Die Eigentumsförderung für Familien beim Kauf von Haus oder Wohnung wird insbesondere Alleinerziehenden zugänglich gemacht.
- Familien mit Kindern erhalten beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Bremen einen festen Zuschuss.
- Die Innenstadt erhält Experimentierräume.
- Projekte wie der Open Space und die Kulturangebote in der Innenstadt werden evaluiert und verstetigt.
- Der Domshof wird neu gestaltet.
- Die Rahmenbedingungen für einen neuen Mix aus Gewerbe, Kultur, Wohnen und öffentlicher Nutzung in der Innenstadt werden zu Beginn der Legislaturperiode gesetzt.
- Die an einer überholten, patriarchalen Norm ausgerichtete Stadtplanung wird geändert.
- Flächendeckend werden öffentliche Toiletten eingerichtet.
- Die Aufenthaltsqualität auf Grünflächen, die im Sommer zum Feiern genutzt werden, etwa Osterdeich, Werdersee und Neustadtswallanlagen, wird erhöht.
- Auf diesen Grünflächen werden genügend sanitäre Einrichtungen bereitgestellt.
- Für junge Menschen nach dem Auszug aus dem Elternhaus werden Unterstützungsstrukturen geschaffen und bezahlbarer Wohnraum gezielt gefördert.
- Die Verbraucherzentrale hält Angebote zum Wohnraummangel junger Menschen bereit.
- Die Errichtung eines Fonds, der jungen Menschen bei der Finanzierung der Ersteinrichtung ihrer ersten Wohnung hilft, wird geprüft.
- Wege zu Einrichtungen, Verkaufsstellen und Versorgung werden kurz und barrierefrei gestaltet.
- Öffentliche Wohnungsgesellschaften erhalten transparente und diskriminierungssensible Vergabestandards.
- In allen Stadtteilen wird mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen.
- Es werden mehr Gewährleistungswohnungen für Geflüchtete und Wohnungslose geschaffen.
- Zweckentfremdeter Wohnraum kann bei hohem Bedarf vergesellschaftet werden.
- In Neubauten werden je nach Bedarf des Stadtteils Kitas, Sozial- und Kulturzentren und Ärztehäuser integriert.
- Junge Erwachsene, Auszubildende und Studierende erhalten mehr Unterstützung bei der Wohnungssuche.
- Der Verzicht auf die Sozialbindungsquote in einem Neubaugebiet mit Weserblick wird abgelehnt.
- Die geltende Sozialbindungsquote reicht nicht aus, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu beseitigen.
- Mit gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften werden attraktive Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen geschaffen.
- Weitere Vonovia-Wohnungen werden durch BREBAU oder GEWOBA zurückgekauft.
- An der Schönebecker Aue gibt es eine öffentliche Planung, die Erholung, Kultur und Sport verbindet.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht