Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)
Bildung, Wissenschaft und Forschung: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Bildung, Wissenschaft und Forschung 206 neu, 57 geändert, 51 unverändert, 153 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Neu setzt der Entwurf auf ein verpflichtendes letztes Kita-Jahr vor der Einschulung und auf landesweite Mindeststandards am Ende der Grundschule und der Sekundarstufe I, deren Erreichen regelmäßig getestet wird. Jede Klasse bis zur Sekundarstufe I soll eine pädagogische Klassenbegleitung erhalten, das Referendariat soll flexibel 18 bis 30 Monate dauern, hinzu kommen eine Reform des Jurastudiums und Landesmittel für das Einstein-Teleskop. Die Meisterausbildung soll schrittweise kostenfrei werden, Abschulungen will der Entwurf durch Förderung vermeiden statt sie abzuschaffen. 2022 forderte das Programm noch A13 für alle Lehrämter, 4.000 Euro je Ganztagsplatz, eine Ausbildungsgarantie und die Zivilklausel; diese Punkte werden nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (206)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Die berufliche Bildung wird gefördert.
- Die Zahl der Plätze für die Meisterausbildung soll erhöht werden.
- Forschung, Wirtschaft und Gründungen sollen stärker zusammengebracht werden.
- Für Ausgründungen werden standardisierte und faire Verträge gefordert.
- Die Forschungsförderung bei Halbleitern und die Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft werden ausgebaut.
- Die Radfahrausbildung wird zu einem durchgängigen Programm „Sicher auf dem Rad“ mit altersgerechten Auffrischungen nach der Grundschule weiterentwickelt.
- Schulhöfe und Kitas werden mit Sonnensegeln, Bäumen, Wasserspielflächen und Begrünung zu kühleren Orten.
- Die Programme „Coole Schulhöfe“ und „Coole Kitas“ werden fortgesetzt.
- Alle Schulhöfe in Nordrhein-Westfalen sollen entsiegelt und klimaangepasst gestaltet werden.
- In Kitas und Schulen mit Personalmangel oder maroden Gebäuden wird gezielt investiert.
- Beschäftigte in Bildungseinrichtungen erhalten mehr Spielraum, wo starre Vorgaben gutem Unterricht im Weg stehen.
- Bildungserfolg soll nicht vom Elternhaus abhängen.
- Frühkindliche Bildung soll bereits vor dem ersten Schultag ansetzen.
- Junge Menschen sollen sich in Kita, Schule, Ausbildung und Hochschule sicher vor Diskriminierung fühlen.
- Gegen Hass und Ausgrenzung an Lernorten wird konsequent vorgegangen.
- Frühkindliche Bildung soll sich konsequent am Kind orientieren.
- In den Kitas soll es eine kontinuierliche, alltagsintegrierte Sprachbildung geben, die Entwicklungsstände früh erkennt, dokumentiert und begleitet.
- Die Dokumentation der Sprachstandsentwicklung in Kitas soll digital erfolgen, auch zur Entlastung der Fachkräfte.
- Der Übergang von der Kita in die Grundschule soll weiter gestärkt werden.
- Hürden für einen verlässlichen mehrjährigen Kita-Besuch werden abgebaut.
- Eltern werden niedrigschwellig angesprochen, um sie von den Chancen des Kita-Besuchs zu überzeugen.
- Jedes Kind soll mindestens im letzten Jahr vor der Einschulung eine Kita besuchen.
- Das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung soll verpflichtend werden.
- Kein Kind soll hungrig in der ersten Schulstunde oder im Morgenkreis der Kita sitzen.
- Kitas sollen verlässlich sein.
- Die Kindertagespflege soll auch künftig neben den Kitas eine tragende Säule der frühkindlichen Bildung und Betreuung bleiben.
- Kitas sollen so aufgestellt werden, dass Familien sich auf die Betreuung verlassen können.
- Die Fachkräfteoffensive für Kitas soll fortgeführt und ausgebaut werden.
- Das Finanzierungssystem der Kitas wird umgebaut.
- Die Kita-Formel für ein bürokratiearmes, bedarfsgerechteres Finanzierungssystem mit dem Kind im Mittelpunkt soll umgesetzt werden.
- Finanzielle Spielräume aus Bürokratieabbau und sinkenden Kinderzahlen sollen für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden.
- Für Inklusion in Kitas sollen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden.
- Eltern sollen für Medienbildung von Anfang an sensibilisiert werden.
- Digitalisierung soll die Arbeit in den Kitas erleichtern.
- Die digitale Ausstattung der Kitas soll verbessert werden.
- Bundesmittel sollen für die Finanzierung notwendiger Endgeräte in Kitas genutzt werden.
- Kinderschutz und Gewaltprävention sollen fest in der Schulentwicklung verankert werden.
- Schüler und Lehrkräfte sollen frühzeitig Chancen und Grenzen von KI kennenlernen.
- Medienbildungsangebote wie „Internet-ABC“ und „Medienscouts NRW“ sollen gestärkt und weiter in die Fläche gebracht werden.
- Mit Angeboten wie „Eltern und Medien“ wird die Zusammenarbeit von Kitas, Schulen und Eltern in der Medienbildung gestärkt.
- Schulen sollen Kindern eigenständiges und verantwortungsvolles Lernen ermöglichen.
- Schulen sollen eigene Wege gehen und passende Profile entwickeln können.
- Schulen sollen Neues erproben und Konzepte ändern dürfen, wenn sie sich nicht bewähren.
- Die Vielfalt von Schulkonzepten soll sichtbar gemacht werden.
- Bildung soll sich am Kind orientieren und Leistung und Persönlichkeit mit weniger Bürokratie zusammendenken.
- Das Schulsystem mit seinen Bildungsgängen soll übersichtlicher werden.
- Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen soll verbessert werden.
- Die Strukturen im Schulsystem werden verschlankt, wo es pädagogisch sinnvoll ist.
- Einzelschulen erhalten mehr Verantwortung für ihr eigenes Budget.
- Grundschulen mit hohem Sozialindex sollen die Grundschulzeit flexibel auf fünf statt vier Jahre verteilen können.
- Für Jugendliche mit gefährdetem Abschluss werden feste Kooperationsklassen zwischen Schule und Betrieb mit eigener Begleitung eingerichtet.
- Schulleitungen erhalten gezielte Fortbildung in Organisationsentwicklung.
- Die Zusammenarbeit von Schulen, Schulträgern, Schulaufsicht und Land soll neu geordnet werden.
- Die Abläufe der Schulsteuerung sollen vereinfacht werden.
- Schulen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, mit den Kommunen Lösungen für ihre Lernorte in der Region zu entwickeln.
- Einzelne Schulen erhalten mehr Entscheidungsspielraum.
- Die Förderung von Einrichtungen der Bildung für nachhaltige Entwicklung und der Umweltbildung wird fortgesetzt.
- Jedem Kind sollen Naturerlebnisse ermöglicht werden.
- In jedem Kita- und Schuljahr soll ein Exkursionstag verankert werden, ergänzt um jährliche Aktionen an Schulen und Kitas.
- Schulen erhalten regelmäßig Zeit im Stundenplan für fächer- und jahrgangsübergreifende Beschäftigung mit aktuellen Themen.
- Unterricht und offener Ganztag werden besser aufeinander abgestimmt.
- Schulformbezogene Lehrpläne werden durch schulstufenbezogene Fachlehrpläne auf Grundlage eines Rahmenlehrplans ersetzt.
- Landesweit verbindliche Mindeststandards und darauf aufbauende Kernlehrpläne für das Ende der Primarstufe und der Sekundarstufe I werden festgelegt.
- Das Erreichen der Mindeststandards wird durch regelmäßige Tests und Monitoring überprüft.
- In der Sekundarstufe I werden individualisierte Formen von Klassenarbeiten und mündlichen Prüfungen ermöglicht.
- Schulen verwalten auf Grundlage eines schulbezogenen Stellenplans auch multiprofessionelle Personalstellen selbst.
- Fach-, Werkstatt- und technische Lehrkräfte sollen eingestellt werden können.
- Für Lehrkräfte werden Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention gegen Überlastung geschaffen.
- Die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften wird gemeinsam mit den Hochschulen neu und verbindlicher gestaltet.
- Schulleitungen erhalten mehr Leitungszeit.
- Schulleitungen erhalten größere Autonomie in Personal- und Unterrichtsentwicklung.
- Schulleitungen werden kontinuierlich durch Coaching und Supervision begleitet.
- Das Referendariat wird zu einem modular strukturierten, an den Bedürfnissen der Anwärter orientierten Vorbereitungsdienst reformiert.
- Die Dauer des Referendariats soll flexibel zwischen 18 und 30 Monaten liegen.
- Der Ganztag gilt als Schlüssel zu Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Für den Ganztag werden neue Ausbildungswege wie die Sozialassistenz mit Schwerpunkt Grundschulbetreuung geschaffen.
- Schule und Jugendhilfe sollen enger und gleichberechtigt zusammenarbeiten.
- Die Beteiligung von Kindern und Eltern sowie der Kinderschutz werden gestärkt.
- Jedes Kind soll unabhängig von Herkunft, familiärer Situation, Geschlecht, Sprache oder Behinderung die Unterstützung erhalten, die es braucht.
- Individuelle Schulbegleitung bleibt für Kinder erhalten, die ohne sie nicht am Unterricht teilnehmen können.
- Bei dauerhaftem Bedarf sollen Schulbegleitungen längerfristig bewilligt werden.
- Schulbegleitung wird stärker in das multiprofessionelle Team der Schule integriert.
- Für Schulbegleitung werden Qualifikation verbindlich geregelt und faire Arbeitsbedingungen gesichert.
- Pädagogische Klassenbegleitungen sollen fester Bestandteil multiprofessioneller Teams werden.
- Pflegerische Tätigkeiten in der Schulbegleitung sollen fachlich benannt, professionell eingeordnet und entsprechend vergütet werden.
- Jede Klasse der Primar- und Sekundarstufe I soll eine pädagogische Klassenbegleitung als feste Ansprechperson erhalten.
- Schulen mit besonderem Bedarf erhalten über den Schulsozialindex zusätzliche Klassenbegleitungen.
- Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle wird ein Aktionsplan Inklusion mit klaren Zielen und verbindlicher Zeitachse erstellt.
- Individuelle Hilfen sollen wo nötig erhalten bleiben und in die strukturelle Verantwortung der Schule integriert werden.
- Familien sollen beim Schulstart und für Schulausflüge finanziell unterstützt werden.
- Erfolgreiche Ansätze aus dem Startchancen-Programm werden systematisch ausgewertet.
- Bewährte Konzepte aus dem Startchancen-Programm sollen schnell allen Schulen in NRW zugutekommen.
- Lernschwierigkeiten sollen frühzeitig erkannt und Schüler gezielt unterstützt werden.
- Mit der Kita-Pflicht im letzten Jahr soll jede Familie von der Beratung der Kita zum richtigen Einschulungszeitpunkt profitieren.
- Der Schulsozialindex soll die tatsächlichen Voraussetzungen und Förderbedarfe der Schüler stärker berücksichtigen.
- Eine datenschutzkonforme Bildungs-ID soll Bildungsbiografien über Einrichtungsgrenzen hinweg begleiten und den Datenaustausch verbessern.
- Familiengrundschulzentren werden an den Sozialindex gekoppelt.
- An jeder Schule soll eine präsente Unterstützung für seelische und soziale Fragen bestehen.
- Diagnostizierte psychische Erkrankungen sollen verbindlich unter den Nachteilsausgleich fallen.
- Für den Nachteilsausgleich bei psychischen Erkrankungen sollen landesweite Richtlinien, Lehrkräftefortbildungen und niedrigschwellige Verfahren geschaffen werden.
- Für Schüler mit Long Covid und anderen chronischen Krankheiten wie ME/CFS sollen flexible Leistungsbewertungen gelten.
- Für chronisch kranke Schüler sollen im Rahmen der Oberstufenreform individualisierte Präsenzpflichten gelten.
- Chronisch kranken Schülern soll eine rechtssicher abgesicherte hybride und digitale Teilhabe am Unterricht ermöglicht werden.
- Schulen sollen per Beschluss der Schulkonferenz den Schulbeginn auf bis zu 9 Uhr legen können.
- Der Schulsport wird weiterentwickelt und enger mit dem Ganztag verzahnt.
- Bürokratische Hürden für ehrenamtliches Engagement an Schulen werden abgebaut.
- Für Schüler mit Diskriminierungserfahrung sollen Angebote geschaffen werden.
- Der herkunftssprachliche Unterricht wird weiterentwickelt.
- Die durchgängige Bildungssprache Deutsch wird gestärkt.
- Die deutsche und europäische Kolonialgeschichte soll im Unterricht verbindlicher behandelt werden.
- Der islamische Religionsunterricht soll qualitativ weiterentwickelt werden.
- Religiöse Bildung, die Demokratie, Teilhabe und einen reflektierten Umgang mit Religion fördert, wird gestärkt.
- Kinder und Jugendliche sollen an Schulen ihr Umfeld und ihr Lernen mitgestalten und mitentscheiden können.
- Mitbestimmung soll in allen Altersstufen selbstverständlich zum Schulalltag gehören.
- Demokratisches Denken und politisches Lernen sollen den gesamten Unterricht durchziehen.
- Bestehende Maßnahmen zu Demokratieförderung, Antidiskriminierung, Extremismusprävention und Mentoring an Schulen werden ausgebaut.
- Das Land begleitet die Kommunen bei der Ausstattung mit digitalen Endgeräten.
- Schulen sollen einen symmetrischen Glasfaseranschluss mit mindestens 1 GBit/s, leistungsfähiges WLAN und IT-Assistenz vor Ort erhalten.
- Die Lernmittelfreiheit wird gemeinsam mit den Kommunen weiterentwickelt.
- Ein durchgängiges Bildungsmonitoring, das individuelle Lernverläufe erfasst, wird als Grundlage politischer und pädagogischer Entscheidungen aufgebaut.
- Schulsoftware wird statt in Einzellösungen gemeinsam mit anderen Ländern, dem Bund und europäischen Partnern entwickelt.
- Bei der Entwicklung von Schulsoftware wird vorrangig auf quelloffene europäische Angebote gesetzt.
- Für Lehrkräfte werden praxisnahe Fortbildungen zum Einsatz digitaler Werkzeuge im Unterricht angeboten.
- Gemeinsam mit Beteiligten wird eine White List mit datenschutzrechtlichen Empfehlungen für digitale Lernwerkzeuge erarbeitet.
- Digitale Lernräume außerhalb der Schule, etwa in Bibliotheken, Werkstätten und Jugendzentren, werden gefördert und mit schulischem Lernen verbunden.
- Das Programm „Coole Schulhöfe“ zur klimaangepassten Gestaltung von Schulhöfen wird fortgesetzt.
- Schulträger werden bei der Umrüstung mit Klimaanlagen und Wärmepumpen unterstützt, damit Schulräume an Hitzetagen erträglich bleiben.
- Die Berufsausbildung soll attraktiver und zugänglicher werden.
- Auch Studierende, die sich beruflich neu orientieren wollen, erhalten an Hochschulen Hilfe bei der Berufsorientierung.
- Die Berufsberatung für Menschen mit Behinderung wird verbessert und an Chancen und Möglichkeiten ausgerichtet.
- Die Handwerkskammern werden bei der flächendeckenden Einführung des Freiwilligen HandwerksjahresPLUS unterstützt.
- Berufskollegs werden zeitgemäß digital ausgestattet.
- Berufskollegs erhalten mehr Personalressourcen.
- Berufskollegs erhalten mehr eigene Personalverantwortung bei der Stellenbesetzung.
- Innovationslabore an oder mit Berufskollegs werden gemeinsam mit den Kammern initiiert.
- Exzellenz in der beruflichen Bildung wird gefördert.
- Schülerinnen und Schüler sollen die berufliche Bildung früher und systematischer kennenlernen.
- Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter gesetzt.
- Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf Orientierungstage an Schulen gesetzt.
- Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf digitale Beratung gesetzt.
- Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf mehr Praxisabschnitte gesetzt.
- Zur Vermittlung der beruflichen Bildung in der Schule wird verstärkt auf gendersensible Berufsorientierung gesetzt.
- Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bei Berufserkundung oder Praktika die Chance, Handwerks- oder Industriebetriebe kennenzulernen.
- Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss werden bei der Berufsorientierung gezielt berücksichtigt.
- Hybride Lernformate sollen lange Anfahrtswege wegen zusammengelegter Kurse vermeiden.
- Die Internationalisierung der Ausbildung wird gefördert.
- Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig.
- Die Gleichwertigkeit des Meisterabschlusses mit dem Bachelor im Deutschen Qualifikationsrahmen soll rechtlich festgeschrieben werden.
- Das Programm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ wird landesweit fortgeführt.
- Weiterbildung soll kein Privileg von Beschäftigten in Großunternehmen sein.
- Die akademische Weiterbildung an Hochschulen wird nach den Möglichkeiten des Hochschulgesetzes ausgebaut.
- Hochschulen werden stärker mit der Arbeitswelt verzahnt.
- Berufliche und akademische Bildung sollen finanziell und gesellschaftlich gleichwertig sein.
- Der Bildungsscheck soll über 2029 hinaus unabhängig von EU-Förderzyklen dauerhaft fortgeführt werden.
- Der Bildungsscheck soll einfacher und schneller zugänglich werden.
- Die kostenlose Hochschulbildung wird verteidigt.
- Inter- und transdisziplinäre sowie anwendungsorientierte Forschung wird gezielter gefördert.
- Öffentliche Förderung soll stärker in die Grundfinanzierung der Hochschulen statt in befristete Projektmittel fließen.
- Angestrebt wird ein resilientes Wissenschaftssystem, das Krisen und gesellschaftlichen Wandel besser bewältigen kann.
- Hochschulen sollen kooperieren und gemeinsame Infrastrukturen nutzen statt sich zu verdrängen.
- Studiengänge der Hochschulen sollen aufeinander abgestimmt werden.
- Echte Doppelstrukturen an Hochschulen sollen bedacht abgebaut werden.
- Studienangebote und Hochschulstandorte werden vorausschauend und landesweit abgestimmt weiterentwickelt.
- Studienkapazitäten in Bereichen mit hohem Fachkräftebedarf, besonders für staatliche Aufgaben, werden zeitnah bedarfsgerecht erhöht.
- Kleine Fächer an Hochschulen werden abgesichert.
- Die regionale Bildungsbeteiligung wird abgesichert.
- Ausgewählte Studiengänge mit landesweiter Bedeutung werden als Fernstudiengänge etabliert.
- Anreize für studentische Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Hochschulen werden gesetzt.
- Das Hochschulstärkungsgesetz wird mit dem Ziel von Verbesserungen evaluiert.
- Hochschulen werden beim Umstieg vom Lehrstuhl-Modell auf Departmentstrukturen unterstützt.
- Die Führungskompetenzen von Rektoraten und Professorinnen und Professoren werden gezielt gestärkt.
- Für studentische und wissenschaftliche Beschäftigte sollen mehr Verträge innerhalb des Tarifvertrags der Länder geschlossen werden.
- Studentische und wissenschaftliche Beschäftigte sollen vollständig nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt werden.
- Gezielte Unterstützungsprogramme für den Studienzugang werden ausgebaut.
- Die Beratung für Studieninteressierte und Studierende wird verbessert.
- Hürden innerhalb des Studiums werden abgeschafft.
- Hochschulen werden dabei unterstützt, Studierende und Beschäftigte bedarfsgerecht zu unterstützen.
- Zusammenarbeit und Digitalisierung der Studierendenwerke werden gestärkt.
- Die Studierendenwerke erhalten mehr Planungssicherheit.
- Die psychische Gesundheit von Studierenden rückt stärker in den Fokus.
- Einer Unterwanderung von Hochschulen durch Rechtsextreme wird entgegengetreten.
- Antisemitismus hat an Hochschulen keinen Platz.
- Hochschulen werden darin unterstützt, Studierende und Beschäftigte vor Diskriminierung und Gewalt zu schützen.
- Hochschulen werden darin unterstützt, Vorfälle von Diskriminierung und Gewalt konsequent zu ahnden.
- Wissenschaftsspionage durch ausländische Mächte wird mit abgestimmten Strategien begegnet.
- Die Wissenschaft wird bei der Kommunikation in die Gesellschaft unterstützt.
- Die Demokratiebildung an den Hochschulen wird gestärkt.
- Die Juristenausbildung wird grundlegend reformiert.
- Das Jurastudium soll für alle zugänglich sein und fachlich gut ausgebildete Juristen hervorbringen.
- Das Jurastudium soll einen kritischen Blick auf gesellschaftliche Zusammenhänge vermitteln.
- Im Jurastudium wird das Aufteilen von Prüfungsleistungen ermöglicht.
- Die Kosten der juristischen Ausbildung werden gesenkt.
- Das elektronische Examen in der Juristenausbildung wird vollständig eingeführt.
- Legal Tech wird fest im Jurastudium verankert.
- Der Praxisbezug wird fest im Jurastudium verankert.
- Antidiskriminierung und Diversität werden fest im Jurastudium verankert.
- Die Bildungsarbeit für Demokratie und Vielfalt wird gestärkt.
- Die politische Bildung setzt auf mehr aufsuchende Angebote wie Demokratiewerkstätten vor Ort.
- Die Landeszentrale für politische Bildung entwickelt neue Konzepte, um bisher selten erreichte Menschen besser anzusprechen.
- Die politische Bildung gegen linksextremistische Radikalisierung wird gestärkt.
- Schwimmunterricht, Bäderinfrastruktur und Angebote von Vereinen und Rettungsorganisationen werden zusammengedacht.
- Der Schwimmunterricht an Schulen wird gestärkt.
- Der Einsatz von Schwimmassistenzen zur Unterstützung von Lehrkräften wird weiter ausgebaut.
- Der Bau des Einstein-Teleskops im Dreiländereck Aachen–Lüttich–Maastricht wird auf allen politischen Ebenen unterstützt.
- Für das Einstein-Teleskop werden Landesmittel bereitgestellt.
- Die Einrichtung eines Friedensforschungs-Campus zur Vernetzung der Friedens- und Konfliktforschung in NRW wird unterstützt.
GeändertFortgeführt, aber geändert (57)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die Ausbildungseinrichtungen des Handwerks sollen gestärkt werden.
- Die Meisterausbildung soll in NRW schrittweise kostenfrei werden.
- Wissenschaftliche Ausgründungen sollen erleichtert und der Weg von der Hochschule in den Markt beschleunigt werden.
- In der Quantentechnologie wird in Testfelder, Ausbildung und schnelleren Technologietransfer investiert.
- Es sollen ausreichend und flexible Betreuungsplätze für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden.
- Der Transfer zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Start-ups wird gestärkt.
- Das Kita- und Schulkantinenprogramm nach DGE-Standards wird ausgebaut.
- Kinder erhalten ein bezahlbares, gesundes Mittagessen unabhängig vom Einkommen der Eltern.
- Schulen sollen niemanden wegen Herkunft, Behinderung oder sozialer Lage ausschließen.
- Ausbildung und Studium sollen allen unabhängig von ihren finanziellen Mitteln offenstehen.
- Die Chancen-Kitas werden mit aufsuchender Sozialarbeit und gezielter Sprachförderung ausgebaut.
- Kinderpfleger sollen sich berufsbegleitend zu Erziehern qualifizieren können, ohne eine komplette Ausbildung zu durchlaufen.
- Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, Desinformation, Hass und manipulative Algorithmen zu erkennen und einzuordnen.
- Medienkompetenz und Medienbildung für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogisches Personal werden weiter ausgebaut.
- Lehrkräfte sollen bei ihrer pädagogischen Arbeit deutlich mehr Freiheit haben.
- Gegen Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall soll mit Entbürokratisierung und einem attraktiven Lehrberuf vorgegangen werden.
- Schulen sollen eigenständig über den Einsatz von Personal- und Sachmitteln entscheiden können.
- Für Lehrkräfte werden verpflichtende Fortbildungen zu Heterogenität, Inklusion, Einwanderungsgesellschaft, Vielfalt und Bildung für nachhaltige Entwicklung eingeführt.
- Fortbildungsangebote zu digitalen und KI-gestützten Lehr- und Lernformaten werden ausgeweitet.
- Die Ausbauoffensive der Offenen Ganztagsschule in NRW wird fortgesetzt.
- Der gebundene Ganztag an Grund- und weiterführenden Schulen wird gekoppelt an den Sozialindex ausgebaut.
- Der Ganztag soll verlässlich sein und in seiner Qualität allen Kindern und Beschäftigten gerecht werden.
- Landesweite Baustandards sollen Barrierefreiheit und inklusionsfördernde Raumausstattung in Schulen sichern.
- Geringverdienende sollen von Gebühren für Ganztagsschulen befreit werden.
- Für Elternbeiträge in Kitas, Kindertagespflege und offenen Ganztagsschulen werden Höchstgrenzen festgelegt.
- Abschulungen und unfreiwillige Klassenwiederholungen sollen durch bessere individuelle Förderung möglichst vermieden werden.
- Das Modell der PRIMUS-Schulen mit längerem gemeinsamen Lernen von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe I wird ausgebaut.
- Der Schulsozialindex wird weiterentwickelt.
- Zusätzliche Mittel sollen gezielt Schulen zugutekommen, an denen besonders viele Kinder die Mindeststandards nicht erreichen, vor allem Grundschulen.
- Die Zahl der Familiengrundschulzentren wird deutlich erhöht.
- Eine Sport- und Schwimmoffensive soll mehr Bewegung in den Schulalltag bringen.
- Mehrsprachigkeit wird von der Kita bis zur Schule gestärkt.
- Rassismus- und diskriminierungskritische Bildung in Unterricht, Lehrplänen und Schulbüchern wird gestärkt.
- Der islamische Religionsunterricht soll als dauerhaftes Regelangebot in NRW gesichert werden.
- Der Religionsunterricht wird als Angebot für interreligiöse Modelle geöffnet.
- Die Mitwirkung der Elternvertretung auf kommunaler Ebene wird von einer Kann-Regelung zum verbindlichen Standard.
- Digitale Bildung soll nicht vom Wohnort, der Schulform oder dem Schulträger abhängen.
- Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sollen dauerhaft Zugang zu funktionierender Technik und kostenfreien, datenschutzgerechten digitalen Bildungswerkzeugen erhalten.
- Informationstechnische Grundlagen und eine kritisch-reflektierte KI-Grundbildung werden allen zugänglich gemacht.
- Berufsschulen werden barrierefrei ausgestattet.
- Berufsbegleitende Weiterqualifizierungen, etwa von Kinderpflegerin zu Erzieherin, sollen in Bereichen mit Fachkräftebedarf möglich werden.
- Leistungen aus der dualen Ausbildung sollen stärker für das Studium anerkannt werden.
- Berufsbildungszentren sollen technisch auf den neuesten Stand gebracht werden.
- Nach dem Vorbild der Studierendenwerke sollen Auszubildendenwerke mit Wohnheimplätzen, günstigem Essen, Kinderbetreuung und Beratung geschaffen werden.
- Teilzeitausbildungen werden unter anderem durch flexiblere Berufsschulmodelle flächendeckend ermöglicht.
- Digitale Grundkompetenz soll in jedem Lebensalter vermittelt werden.
- Meisterprämie und Meistergründungsprämie sollen verstetigt und weiterentwickelt werden, auch um Betriebsübernahmen zu erleichtern.
- Mehr Stipendien und eine stärkere Begabtenförderung in der beruflichen Bildung werden angestrebt.
- Möglichst viele Menschen sollen für lebensbegleitendes Lernen gewonnen werden.
- Die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft wird institutionell ausgebaut.
- Eine ausgewogene Beteiligung aller Statusgruppen an Hochschulen wird wieder zum Standard.
- Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen wird weiterentwickelt.
- Lehrende sollen stärker mit Angeboten der Hochschuldidaktik zusammenarbeiten.
- Die Barrierefreiheit an Hochschulen wird konsequent ausgebaut.
- Finanzierung und Strukturen der Studierendenwerke werden so weiterentwickelt, dass Essen, Wohnraum und Beratung dauerhaft bezahlbar gesichert sind.
- Freiheit und Vielfalt der Wissenschaft werden geschützt.
- Die Friedens- und Konfliktforschung in NRW wird nachhaltig gestärkt.
GleichUnverändert fortgeführt (51)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Das Bildungssystem soll jedem Kind eine echte Chance bieten.
- Wo die Startbedingungen am schwierigsten sind, soll der Staat am stärksten unterstützen.
- Für eine hohe Qualität in den Kitas sollen mehr Fachkräfte gewonnen werden.
- Praxisintegrierte Ausbildungsplätze für Erzieher werden weiter ausgebaut.
- Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Erziehern wird erleichtert.
- Die Verteilung von Schulentwicklungsplanung und Schulfinanzierung zwischen Land und Kommunen soll mit den kommunalen Spitzenverbänden neu vereinbart werden.
- Schulen sollen auf Gestaltungskompetenzen und fächerübergreifendes Projektlernen setzen.
- Der Stellenwert von Politik, Sozialwissenschaften und Gesellschaft im Unterricht wird deutlich gestärkt.
- Das pädagogische Personal wird gezielt von Verwaltungsaufgaben entlastet.
- Hürden für den Seiten- und Quereinstieg in den Lehrberuf werden weiter abgebaut.
- Die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse und Berufserfahrung von Lehrkräften wird erleichtert.
- Die Lehramtsausbildung wird für duale Elemente und Studiengänge geöffnet.
- Die Arbeitszeit von Lehrkräften soll gemeinsam mit den Lehrerverbänden neu bewertet werden.
- Für den Ganztag sollen landesweit verlässliche Qualitätsstandards geschaffen werden.
- Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Leitlinie der Bildungspolitik.
- Multiprofessionelle Teams an Schulen werden um Sonderpädagogen und weitere Professionen ausgebaut.
- Inklusionskoordinatoren werden auf Schulleitungsebene verankert.
- Für NRW wird ein Dyskalkulie-Erlass mit Leitlinien zum Umgang mit Rechenschwäche erarbeitet.
- Bildung soll beitragsfrei werden.
- Gesundes, nachhaltiges Schulessen wird mit Förderprogrammen für Schulen und Schulträger unterstützt.
- Schulen sollen die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen und der Freien Szene nach ihren Bedürfnissen ausbauen können.
- Der Sexualkundeunterricht soll diskriminierungsfrei sein.
- Demokratiebildung, Diskriminierungssensibilität, Radikalisierungsprävention und rassismuskritische Aufklärung werden verbindlich an den Schulen etabliert.
- Lehrkräfte erhalten zu Demokratiebildung und Diskriminierung regelmäßige Fortbildungen und Handreichungen.
- Schulprogramme gegen Diskriminierung sollen weiterentwickelt und an verbindliche Standards wie Fortbildungen, Beschwerdestrukturen, Schülerbeteiligung und regelmäßige Überprüfung gekoppelt werden.
- Jedes Kind und jede Lehrkraft soll ein digitales Endgerät haben.
- Die Lernmittelfreiheit wird für neue digitale Inhalte und Anbieter geöffnet.
- Jugendliche erhalten an jeder Schulform und unabhängig von Abschluss und Geschlecht Hilfe bei der Berufsorientierung.
- Das Modell „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird ausgebaut.
- Die Berufseinstiegsbegleitung wird ausgebaut.
- Angebote wie „Kurs auf Ausbildung“ werden ausgebaut.
- Theoriereduzierte Ausbildungswege für Menschen mit Behinderung werden unterstützt.
- Zusätzliche Schulabschlüsse neben der beruflichen Qualifikation sollen leichter erreichbar werden.
- Mehr Auslandsaufenthalte während der Ausbildung sollen ermöglicht werden.
- Mit einer Informationskampagne zu Erasmus+ und im Austausch mit kleinen und mittleren Betrieben wird für Auslandspraktika in der Ausbildung geworben.
- Das berufsbegleitende Studium wird erleichtert.
- Zusätzliche duale Studiengänge werden geschaffen.
- Der Meisterabschluss soll als Gütesiegel handwerklicher Arbeit gesichert werden.
- Die Ausbildung soll sich flexibler an die Lebensrealität anpassen.
- Ältere Menschen erhalten niedrigschwellige Angebote für den Umgang mit digitaler Verwaltung und sozialen Medien.
- Der zweite Bildungsweg über Volkshochschulen und freie Träger wird ausgebaut.
- Berufskollegs werden zu regionalen Zentren der beruflichen Weiterbildung entwickelt.
- Der Senat wird gegenüber Rektorat und Hochschulrat gestärkt.
- Wer dauerhafte Aufgaben an Hochschulen übernimmt, soll eine unbefristete Stelle erhalten.
- Neue Karrierewege neben der Professur und im Wissenschaftsmanagement werden unterstützt.
- Der Zugang zum Studium soll nicht an Geld, fehlender Beratung oder mangelnder Barrierefreiheit scheitern.
- Modulprüfungen sollen ohne starre Obergrenze für Prüfungsversuche wiederholt werden können.
- Kitas und Schulen sollen verlässliche Beteiligungskonzepte für Kinder und Jugendliche verankern.
- Die Ehrfurcht vor Gott soll kein allgemeines Bildungsziel sein.
- Jedes Kind soll bis zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen können.
- Die EU-Programme Erasmus+ und Horizon Europe werden so umgesetzt, dass sie möglichst viele Menschen erreichen.
EntfallenNicht mehr im Programm (153)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Kitas, Schulen, Ausbildungsstätten und Hochschulen sollen auf die Höhe der Zeit gebracht werden.
- Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in allen Bildungsbereichen fest verankert.
- Bildung für nachhaltige Entwicklung wird zu einer tragenden Säule der regionalen Bildungsnetzwerke.
- Außerschulische Kooperationspartnerschaften werden gefördert.
- Die BNE-Regionalzentren werden zu einem landesweiten BNE-Landesnetzwerk ausgebaut.
- Die Forschung zu tierleidfreien Alternativen wird in NRW unterstützt.
- Forschung und Entwicklung weiterer Technologien zur treibhausgasneutralen Produktion und Speicherung werden gefördert.
- Die duale Ausbildung wird durch mehr und bessere überbetriebliche Praxisanteile gestärkt.
- Es werden Wege aus einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studium ins Handwerk eröffnet.
- Die Zusammenarbeit von Hochschulen und Berufskollegs wird ausgebaut, um Fort- und Weiterbildungsangebote an die Berufsschulen zu bringen.
- Es werden landesweite Bildungsinstitute für Lernen auf dem neuesten Stand der Technik eingerichtet.
- Das Land investiert, etwa im Rheinischen Revier, in die Materialforschung.
- Das Land investiert in Gebäude und digitale Ausstattung von Bildungseinrichtungen.
- Das Land investiert in gut ausgebildetes Personal im Bildungssystem.
- Gemeinsam mit Unternehmen wird in Orte modernster beruflicher Bildung investiert.
- Alle sollen ihren Bildungsweg selbst wählen können.
- Auszubildende und Studierende mit Behinderung sollen Assistenzen erhalten.
- Hochschulen sollen frei sein und hochwertige Lehre, gute Arbeitsbedingungen und exzellente Forschung verbinden.
- Die frühkindliche Bildung in NRW wird ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt.
- Erzieherinnen, Erzieher und Träger werden an Fragen der Arbeitsbedingungen und Qualität der Bildungsarbeit beteiligt.
- Personalkapazitäten in Kitas müssen so berechnet werden, dass sie die tatsächlichen Anforderungen abbilden.
- In der Personalberechnung für Kitas werden Fortbildungen, Urlaub und Krankheitsfälle berücksichtigt.
- Kita-Leitungen erhalten Zeit für Organisation, Begleitung der pädagogischen Arbeit und Vernetzung.
- Betreuungsschlüssel sowie Zeit für Leitung und Fortbildung werden anhand wissenschaftlicher Standards neu geregelt.
- Das Land finanziert Verwaltungsstellen und Hauswirtschaftskräfte in Kitas.
- Die Kindertagespflege wird bedarfsgerecht ausgebaut.
- Fachberatungsstellen für Kindertagespflege sollen hinreichend ausgestattet und qualifiziert sein.
- Einrichtungen werden dabei unterstützt, alle Kinder entsprechend ihren Bedarfen zu fördern.
- Sprachmittler, Logopäden und andere Therapeuten sollen unbürokratisch in Kita-Teams einbezogen werden.
- Die kulturelle Bildung in Kitas wird gestärkt, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
- Kitas sollen beste Bedingungen für Kinder und gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte bieten.
- Krankheit, Urlaub und Fortbildung der Fachkräfte werden in die Personalbemessung einbezogen.
- Die Zahl der Studienplätze in Erziehungswissenschaften soll dem Bedarf der Berufspraxis entsprechen.
- In der praxisintegrierten Ausbildung werden Teilzeitausbildungen ermöglicht.
- Ausbildende Kitas erhalten mehr Mittel.
- Alltagshelferinnen und -helfer aus der Corona-Zeit erhalten durch Weiterqualifizierung das Angebot, in den Kitas zu bleiben.
- Das Alltagshelferprogramm in Kitas wird zunächst fortgeführt.
- Gemeinsames Lernen aller Kinder in integrierten Schulformen bietet die größten Chancen für Bildungsgerechtigkeit.
- Am Ziel einer Schule, an der alle Kinder gemeinsam lernen, wird festgehalten.
- Kinder sollen sich in ihrer Schule wohlfühlen und gern lernen.
- Schulen erhalten Verlässlichkeit, klare Zielperspektiven für die Qualitätsentwicklung und entsprechende Standards.
- Die Bund-Länder-Kooperation wird für Investitionsprogramme zu Sanierung und Neubau an besonders herausfordernden Schulstandorten genutzt.
- Die Bund-Länder-Kooperation wird genutzt, um personelle Unterstützung bei Ganztag, Inklusion und Sozialarbeit zu verstärken.
- Kommunen werden bei Sanierung und Modernisierung ihrer Schulen auch bei der Tilgung von Krediten unterstützt.
- Investitionsmittel, Schulbudgets und zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit werden nach sozialen Kriterien verteilt.
- Eine Grundgesetzänderung zur besseren Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich wird unterstützt.
- Die Arbeit der Grundschulen wird besonders gefördert.
- Bei Kindern, die zwischen 1. Juli und 30. September geboren sind, entscheiden die Eltern über die Einschulung.
- Schulen können Alternativen zum klassischen Notensystem nutzen.
- Eine Feedbackkultur auch durch Schülerinnen und Schüler wird gestärkt.
- Schulen erhalten mehr Ressourcen und Unterstützung sowie ein Förderprogramm für Schulentwicklung.
- In den nächsten fünf Jahren wird eine Fortbildungsoffensive für alle Beschäftigten an Schulen durchgeführt.
- Der Mittelabfluss des Digitalpakts wird beschleunigt.
- Die Erarbeitung des Digitalpakts 2.0 des Bundes wird eng begleitet.
- Die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 wird gemeinsam mit den Kommunen schnell organisiert.
- Schulen setzen Schwerpunkte in Bildung für nachhaltige Entwicklung, Antidiskriminierung und politischer Bildung.
- Außerschulische Bildungsangebote und -orte werden verstärkt genutzt.
- Kurz- und langfristige Austauschbegegnungen in allen Schulformen werden gefördert.
- Lehrkräfte werden bei Austauschprojekten unterstützt.
- Die niedrigschwellige Beratung von Eltern wird gestärkt.
- Schulische Wirkungsforschung und Sozialindizes in der regionalen Bildungsberichterstattung werden intensiviert und institutionalisiert.
- Unbesetzte Lehrerstellen und Notlösungen sollen durch echte Vorsorge beendet werden.
- Mit einer Ausbildungsreform und zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten werden alle Schulformen bedarfsgerecht mit Lehrkräften versorgt.
- Die Diversität der Lehrkräfte wird gesteigert.
- Menschen mit Fluchterfahrung werden für die Arbeit an Schulen gewonnen und befähigt.
- Die Lehrerversorgung, besonders an Schulen der Sekundarstufe I in herausfordernden Lagen, wird mit Personalrecht, geringerer Unterrichtsverpflichtung sowie finanziellen und laufbahnbezogenen Anreizen gesteuert.
- Fortbildungen für Lehrkräfte sollen Vernetzungs- und Kommunikationsangebote für Peer Learning in den Mittelpunkt stellen.
- Alle Lehrämter sollen gleich besoldet werden, mit A13 als Eingangsbesoldung auch für bereits tätige Lehrkräfte.
- Der Zugang zu beitragsfreier ganztägiger Bildung darf nicht vom Wohnort abhängen.
- Die Finanzierung des Ganztags wird auf 4.000 Euro pro Platz verdoppelt.
- Vorreiterschulen der Inklusion werden besonders ausgestattet und direkt an kommunale oder regionale Unterstützungszentren mit Schulpsychologie, Jugend- und Sozialhilfe, Beratung und Fortbildung angebunden.
- Der LRS-Erlass wird überarbeitet.
- Die Diversität der Gesellschaft wird in den schulischen Inhalten verankert.
- Politische Bildung soll europa- und friedenspolitische Kompetenz fördern und globale Konfliktlagen berücksichtigen.
- Eine Ausbildungsgarantie wird eingeführt, die allen Jugendlichen einen vollwertigen Berufsabschluss ermöglicht.
- Außerbetriebliche Ausbildungsmöglichkeiten werden erweitert.
- Auch kleine und mittelständische Betriebe sollen ausbilden.
- Verbundausbildungen mehrerer Betriebe werden gefördert.
- Digitalisierung und Klimaschutz werden in die überbetrieblichen Lehrinhalte aufgenommen.
- Angehenden Auszubildenden soll der Umzug in andere Regionen für die Ausbildung erleichtert werden.
- Jede Person soll das Recht haben, einen Schulabschluss zu erwerben oder eine Ausbildung abzuschließen.
- Außerbetriebliche Ausbildungsangebote werden bei Bedarf ausgeweitet.
- Die Bildungsberatung im Lebenslauf wird ausgebaut.
- Die öffentlich geförderte Weiterbildung wird so finanziert, dass Kursleitungen und pädagogisches Personal angemessen honoriert werden.
- Die Weiterbildungslandschaft wird dauerhaft durch die Supportstelle Weiterbildung und die Landesorganisationen für Weiterbildung fachlich unterstützt.
- Die Berufskollegs verbleiben in staatlicher Verantwortung.
- Die Meisterausbildung wird reformiert.
- Die Semesterbeiträge sollen für Studierende gut bezahlbar werden.
- Bedürftige Studienanfängerinnen und Studienanfänger erhalten eine Studienstarthilfe von bis zu 1.000 Euro.
- Das NRW-Zentrum für Talentförderung wird verlässlich unterstützt.
- Das Angebot an Teilzeitstudiengängen wird ausgebaut.
- Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung werden gestärkt.
- Inklusion wird zur Querschnittsaufgabe in Forschung, Lehre und Hochschulverwaltung.
- Der Ausbau der psychologischen Beratung an Hochschulen und Studierendenwerken wird gefördert.
- Programme zur Förderung von Diversity Management an Hochschulen werden gefördert.
- Die Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor- und Masterstudiengänge werden transparenter kommuniziert.
- Die Lehre an den Hochschulen soll verbessert und inklusiver gestaltet werden.
- Die Betreuungsrelation an den Hochschulen wird massiv verbessert.
- Die Anwesenheitspflichten im Studium werden wieder abgeschafft.
- Nachteilsausgleiche im Studium werden studierendenfreundlicher ausgestaltet.
- Interdisziplinarität und fachübergreifender Austausch werden unter anderem durch die Möglichkeit eines Studium Generale gefördert.
- Das Praktische Jahr im Medizinstudium wird fairer und studierendenfreundlicher gestaltet.
- Berufsbegleitende Studienplätze und Teilzeitstudiengänge, etwa für Lehrpersonal in Pflege- und Gesundheitsfachberufen, werden geschaffen.
- Anstellungen an Hochschulen umfassen die volle Dauer von Promotions- und Habilitationsphasen.
- An den Hochschulen werden Wiedereinstiegsmöglichkeiten geschaffen.
- Es werden mehr Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen.
- Es werden mehr Juniorprofessuren geschaffen, denen nach erfolgreicher Bewährung eine unbefristete Professur garantiert wird.
- Wissenschaftliche Karrieren von Frauen werden mit einem Mentoring- und Stipendienprogramm für Promotionen und Habilitationen unterstützt.
- Besetzungskommissionen an Hochschulen werden quotiert besetzt.
- Die angemessene Mitbestimmung von Beschäftigten und Studierenden in Hochschulgremien wird rechtlich gesichert, etwa durch ein ehrenamtliches studentisches Rektoratsmitglied.
- Beschäftigte an den Hochschulen erhalten Jobtickets für Bus und Bahn.
- Ein Modernisierungsprogramm baut den Sanierungsstau in der Wissenschaft ab.
- Die Einrichtung von Green Offices mit studentischer Beteiligung an den Hochschulen wird gefördert.
- Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke werden klimagerecht mit hohen Standards saniert.
- Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke werden künftig barrierefrei und inklusiv gebaut.
- Hochschulen können bei Bauprojekten paritätisch besetzte Baukommissionen einsetzen.
- In den Studiengängen wird mehr Bildung für nachhaltige Entwicklung vermittelt.
- Ein Teil der Forschungsförderung des Landes wird zeitweise auf Klimaneutralität ausgerichtet.
- Die internationale Vernetzung und Zusammenarbeit in Studium, Forschung und Lehre wird gefördert.
- Die Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird zugunsten der Forschung reduziert.
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten zusätzliche Professuren und Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende.
- Die Gender-Forschung wird gefördert.
- Die Zivilklausel für öffentlich geförderte Forschung wird wieder eingeführt.
- Wissenschaftliche Kooperationen mit Partnern in autoritären Regimen müssen auf freiheitlichen Werten aufbauen.
- Die Forschung an Alternativen zu Tierversuchen wird unterstützt, um Tierversuche weitgehend zu reduzieren.
- Forschung zur Kreislaufwirtschaft, zu Recycling und nachhaltigen Materialien wird gestärkt.
- Nachhaltige und soziale Wirtschaftswissenschaften wie die Plurale Ökonomik sollen stärker berücksichtigt werden.
- Die Alternsforschung wird in Nordrhein-Westfalen weiter profiliert.
- Forschung und Lehre in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften werden langfristig gefördert.
- Die Einbindung der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften in interdisziplinäre Projekte wird besonders unterstützt.
- Die interdisziplinäre Digitalisierungsforschung, auch zu sozialen und ethischen Aspekten und zur Technikfolgenabschätzung, wird stärker gefördert.
- Forschung und Entwicklung zu Künstlicher Intelligenz werden erheblich stärker gefördert, besonders in Nachhaltigkeit, Verwaltung und Mittelstand.
- Die Digitalisierung der Wissenschaft in Forschung, Lehre, Verwaltung, Infrastruktur und Services wird gefördert.
- Open Science mit offenem Zugang zu Publikationen, Forschungsdaten und Bildungsmaterialien sowie Open-Source-Software wird vorangebracht.
- Präsenzstudium und digitales Lernen werden sinnvoll kombiniert.
- An den Hochschulen werden weitere digitale Formate und Innovationen eingeführt.
- Forschendes und selbstständiges Lernen wird durch problem- oder projektorientierte Gestaltung gestärkt.
- Die Investitionen in die Forschung werden zur Krisenvorsorge erhöht.
- Wissenschaft und Forschung bilden eine wichtige Grundlage der Politik, etwa bei Klima und Pandemien.
- Die internationale Menschenrechtsbildung wird ausgebaut.
- Schülerinnen und Schüler sollen ab der ersten Klasse frei wählen können, ob sie am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.
- Ab der ersten Klasse wird flächendeckend Unterricht in Praktischer Philosophie angeboten.
- Hemmnisse für die Umwandlung von Bekenntnisschulen in bekenntnisfreie Grundschulen werden abgebaut.
- Für das Lehrpersonal des islamischen Religionsunterrichts wird eine akademische Ausbildung in Nordrhein-Westfalen benötigt.
- Der Wissenschaftsbereich der Gender Studies wird gefördert und ausgebaut.
- Der Verbleib in internationalen Förderklassen richtet sich nach individuellem Bedarf und kann verlängert werden.
- Die Landeszentrale für politische Bildung wird beim Parlament angesiedelt.
- Die Landeszentrale für politische Bildung erhält einen externen wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Beirat.
- Die Brandschutzerziehung wird ausgeweitet.
- Schulsanitätsdienste werden unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen stärker verankert.
- Erste-Hilfe-Kurse an Schulen werden ausgeweitet.
- Die musischen Fächer an Schulen werden gestärkt.
- Theater-, Museums- und Konzertbesuche werden Teil des schulischen Kanons kultureller Bildung.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht