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Radfahrer und Fußgänger

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​226
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Neben dem Landesstraßenprogramm wird ein Radwegeprogramm eingeführt, das Ausbau, dauerhafte Sanierung und Unterhalt der Radwege sicherstellt.
  2. An allen Bahnhöfen und ZOBs werden Fahrradservicestationen errichtet.
  3. An allen Bahnhöfen und ZOBs werden Bike-Boxen errichtet, damit der Umstieg vom Rad auf die Bahn sicher möglich ist.
  4. Die Sanierung der Radwege wird vorangetrieben.
  5. Eine Landesförderung von Velorouten wird eingeführt.
  6. An jedem Bahnhof und ZOB werden Bike-Boxen zur sicheren Unterbringung von Fahrrädern errichtet.
  7. Der Radverkehr wird sicherer gemacht.
  8. Präventionsmaßnahmen zum sicheren Umgang mit Pedelec und E-Bike werden gefördert.
  9. Die Radschnellwege werden kontinuierlich weiter ausgebaut.
  10. Radschnellwege bleiben langfristig und ohne Einschränkungen durch Baumwurzeln nutzbar.
  11. Der Ausbau der Radschnellwege wird konsequent weitergeführt, um das Netz der Radwanderwege zu ergänzen.
  12. Die Velorouten werden ausgebaut.
  13. Velorouten werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  14. Das Fahrradfahren wird landesweit und nicht nur in den Städten weiter ausgebaut.
  15. Ein landesweiter Radwegeplan wird umgesetzt.
  16. Der Ausbau und die Vernetzung des Radwegenetzes werden vorangetrieben.
  17. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt werden Radschnellwege gebaut.
  18. Die Ausschilderung für Fahrradfahrer wird verbessert.
  19. Radservicestationen werden etabliert.
  20. Auf offener Strecke werden Unterstände an Fahrradwegen eingerichtet.
  21. Ein landesweiter Radwegeplan wird umgesetzt.
  22. Der Ausbau von Radschnellwegen wird gefördert.
  23. An jedem Bahnhof werden Bike-Boxen eingerichtet.
  24. Ein Maßnahmenplan zur Reduzierung der Radverkehrsunfälle um 30 Prozent wird entwickelt.
  25. Für die Nutzung von Elektrofahrrädern werden freiwillige Sicherheitskurse initiiert.
  26. Mobilität wird neu geformt, mit Elektromobilität, neuen Antrieben, mehr Nahverkehr samt flexiblen örtlichen Mobilitätsangeboten sowie mehr Rad- und Fußwegen.
Ohne klare Richtung 2
Grüne ​137
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Stadien und Sportstätten ohne PKW erreichbar machen und auf Veranstaltungen der kurzen Wege setzen.
  2. Den Rad- und Fußverkehr als Säule der Mobilitätswende ausbauen.
  3. Verbindliche Ausbauziele für Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr festlegen.
  4. Mit dem Mobilitätswendegesetz die Verkehrssicherheit erhöhen und besonders Kinder, Ältere, Zufußgehende und Radfahrende schützen.
  5. Car- und Bikesharing zur Schließung von Angebotslücken fördern.
  6. On-Demand-Angebote sowie Car- und Bikesharing in bestehende und neue günstige ÖPNV-Tarife integrieren.
  7. Die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in Zügen erweitern.
  8. Bahnhöfe, Haltestellen und deren Umfeld mit hoher Aufenthaltsqualität, Wetterschutz, WLAN sowie Rad- und Fußwegen ausstatten.
  9. Die Konditionen für die Fahrradmitnahme in Zügen, auf Fähren und in Überlandbussen verbessern.
  10. Eine umfangreiche Investitionsoffensive für die Radinfrastruktur starten.
  11. Bei der Instandsetzung von Straßen zugleich die Radwege sanieren.
  12. Radwege bei Sanierungen nach Möglichkeit barrierefrei ausbauen.
  13. Radwege sollen landesweit in genauso gutem Zustand sein wie die benachbarte Straße.
  14. Neue Zweirichtungsradwege so breit bauen, dass gefahrlose Begegnungen auch mit Lastenrädern und Handbikes möglich sind.
  15. Radwege besonders im ländlichen Raum gut ausschildern.
  16. Geschützte Radfahrstreifen ermöglichen.
  17. Eine ausreichende Zahl an Fahrradstellplätzen sicherstellen.
  18. Das Bau- sowie Straßen- und Wegerecht auf Landes- und Bundesebene entsprechend ändern.
  19. Orte des öffentlichen Lebens und des täglichen Bedarfs sollen mehr Fahrradstellplätze, auch für Lastenräder, nahe am Eingang anbieten.
  20. Regionale und interkommunale Fahrradverleihsysteme fördern.
  21. Ein Förderprogramm für überdachte, ebenerdige und abschließbare Fahrradabstellanlagen in Kommunen auflegen.
  22. Bei der Planung neuer Gewerbegebiete Radwege berücksichtigen.
  23. Landwirtschaftliche Wirtschaftswege für den Radverkehr ertüchtigen.
  24. Den Fußverkehr als klimafreundliche Mobilitätsform im Nahbereich stärken.
  25. Die Kommunen beim Bau barrierefreier und breiter Fußwege unterstützen.
  26. Fußwege künftig ausreichend breit und getrennt vom Radverkehr planen.
  27. Die Rechte von Fußgänger*innen auf allen politischen Ebenen stärken.
  28. Mehr Querungshilfen für den Fußverkehr schaffen.
  29. Niedrigere Geschwindigkeiten zugunsten des Fußverkehrs festlegen.
  30. Vorrangschaltungen an Ampeln für den Fußverkehr einrichten.
  31. Angsträume wie dunkle Unterführungen beseitigen.
  32. Fähren für den Rad- und Fußverkehr in das Velorouten-Konzept und touristische Fahrradwege einbinden.
  33. Mehr Fußgänger*innenzonen einrichten.
  34. Rad-, Wander- und Reittourismus im Binnenland unterstützen.
  35. Mit der Realisierung des Radschnellwegenetzes der Metropolregion Hamburg in der kommenden Legislaturperiode beginnen.
  36. Mindestens einen Radschnellweg gemeinsam mit Hamburg fertigstellen.
  37. Für den Bau der Radschnellwege finanzielle Mittel bereitstellen.
Ohne klare Richtung 1
SPD ​112
FDP 119
SSW ​16
AfD ​​2
Linke ​​15
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 13
FW ​13
Koalitionsvertrag ​223
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende werden durch mehr Präventionsarbeit besser geschützt.
  2. Aktivtouristische Leitinfrastrukturen wie Radwanderwege, Wanderwege und Naturerlebniszentren werden ausgebaut.
  3. Das Land beteiligt sich stärker an Ertüchtigung und Bau von Qualitätsradrouten.
  4. Es sollen Anreize geschaffen werden, Busse, Bahnen und Fahrrad intensiver zu nutzen.
  5. Der Umweltverbund wird bei Planung, Finanzierung und Umsetzung gestärkt.
  6. Es sollen Personalkapazitäten für ausreichende Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr geschaffen werden.
  7. Die Verkehrssicherheit, besonders für Kinder, Ältere, Fußgänger und Radfahrende, wird zu einem Schwerpunkt gemacht.
  8. Präventionsmaßnahmen zum Umgang mit Pedelecs und E-Bikes werden gefördert.
  9. An Bahnhöfen und Zentralen Omnibusbahnhöfen werden weitere sichere Fahrradabstellmöglichkeiten wie Bike-Boxen errichtet.
  10. Die Fahrradmitnahme in Zügen und möglichst auch in Bussen wird erleichtert.
  11. Bei der Bestellung von Fahrzeugen und Verkehren werden die Beförderungskapazitäten für Fahrräder ausgeweitet.
  12. In den nächsten Jahren wird kräftig in den Radverkehr investiert.
  13. Die Radstrategie wird umgesetzt.
  14. Vorhandene landwirtschaftliche und geeignete Wirtschaftswege werden in das Radwegenetz und die Radförderprogramme des Landes aufgenommen.
  15. Geeignete Wirtschaftswege werden für den Radverkehr ertüchtigt.
  16. Lücken im Radwegenetz werden, wo nötig, geschlossen.
  17. Die Sanierung von Radwegen wird vorangetrieben.
  18. Radschnellwege werden auf Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien so schnell wie möglich umgesetzt.
  19. Das Konzept der Trassenbündnisse wird unterstützt, um Radschnellwege in der Metropolregion Hamburg schneller und länderübergreifend auszubauen.
  20. Radschnellwegeprojekte werden je nach Rahmenbedingungen auch mit Teilabschnitten unterhalb des Radschnellwegestandards realisiert.
  21. Für den Lückenschluss im Radwegenetz werden Unterstützung bei der Planungskoordination und Umsetzungsmittel bereitgestellt.
  22. Kommunale Mobilitätswendeinfrastrukturen wie Mobilitätsstationen, Bike-Boxen und Fahrradservicestationen werden gefördert.
  23. Regionale und interkommunale Fahrradverleihsysteme werden künftig gefördert.
Ohne klare Richtung 2
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​123
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. In Naturparken soll es mehr Angebote zum Naturerleben wie Aussichtsplattformen, Vogelbeobachtungsstände und geführte Touren geben.
  2. Ein zusammenhängendes Netz von Velorouten wird durch ganz Schleswig-Holstein geschaffen.
  3. Ein zusammenhängendes Netz von Velorouten wird durch ganz Schleswig-Holstein geschaffen.
  4. Entlang der Ostseeküste wird ein hochwertiger Radfernweg mit internationaler Sichtbarkeit entwickelt.
  5. An Knotenpunkten soll eine nahtlose Kombination aus Bahn, Bus, E-Carsharing, Rufbussen und Leihrädern für Gäste ermöglicht werden.
  6. Der Zugang zu diesen Mobilitätsangeboten soll über eine App einfach möglich sein.
  7. Radschnellwege für Pendler zwischen Stadt und Land werden ausgebaut.
  8. Die Fahrradmitnahme im ÖPNV wird attraktiver gestaltet.
  9. In Bussen dürfen Klappräder, Inline-Skates und, sobald sicherheitstechnisch möglich, E-Roller mitgenommen werden.
  10. Die Radstrategie des Landes wird konsequent weiter umgesetzt.
  11. Innerorts werden sichere, attraktive und barrierefreie öffentliche Räume und Fußwege geschaffen.
  12. An allen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen entsteht ein geschlossenes Radwegenetz.
  13. Kreise und Kommunen werden beim Ausbau und der Sanierung von Radwegen mit niedrigschwelligen Förderprogrammen und Fachberatung unterstützt.
  14. Auf Bundesebene wird die Weiterentwicklung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) an die Anforderungen eines modernen, sicheren Radverkehrs angestrebt.
  15. Radschnellwege in Schleswig-Holstein werden konsequent ausgebaut.
  16. Bikesharing-Angebote werden in die digitale Mobilitätsplattform des Landes mit einheitlicher Buchung, Bezahlung und Routenplanung integriert.
  17. Regionen werden bei der Einführung von Bikesharingsystemen unterstützt.
  18. Alle Kreise erstellen verbindliche Mobilitätspläne zur Stärkung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr.
  19. Rechtliche Anreize erlauben weniger Stellplätze, wenn stattdessen Fahrradbügel und kostenlose E-Bike-Lademöglichkeiten bereitgestellt werden.
  20. Gut ausgestattete Mobilitäts-Hubs verbinden Auto, Nahverkehr und Fahrrad.
  21. Rad- und Fußwege werden im Winterdienst gleichwertig mit Fahrbahnen berücksichtigt.
  22. Städtebauliche Verkehrsplanungen werden auf nachhaltige Mobilität mit Fuß-, Rad- und Nahverkehr, Radwegen und Ladesäulen ausgerichtet.
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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