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Vertrag und Programme

CDU, Wahlprogramm 2024: nicht im Vertrag

Mut zur Verantwortung. Thüringen nach vorne bringen. Regierungsvertrag 2024–2029 zwischen CDU, BSW und SPD im Freistaat Thüringen

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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390 von 1.413 Forderungen aus diesem Programm finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Ohne Politikfeld3
  1. Wir sind davon überzeugt, dass die Antidiskriminierungsregeln im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausreichen. Das entsprechende Sonderrecht im Thüringer Gaststättengesetz werden wir abschaffen
  2. Abstrakte und realitätsferne Flächenziele lehnen wir ab
  3. Mit einer Initiative über den Bundesrat wollen wir den sogenannten Rechtskreiswechsel, durch den alle neu ankommenden Ukrainer sofort in den Bürgergeldbezug kommen, beenden
Staat, Demokratie und Verwaltung38
  1. Für Nachweispflichten bei Förderungen sollen Bagatellgrenzen eingeführt werden.
  2. Behörden sollen sich als Ermöglicher und nicht als Verhinderer verstehen.
  3. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll auf das nötige Maß zurückgeführt werden.
  4. Wo sinnvoll, werden Pauschalförderungen ausgereicht.
  5. Der Verwaltungsaufwand bei der W-Besoldung wird durch Entbürokratisierung radikal verringert.
  6. Auch bei anderen Fördermittelgebern wie dem Bund soll der Antragsaufwand sinken.
  7. Statt auf überbordende Bürokratie wird auf Verantwortung und Vertrauen gesetzt.
  8. Die Thüringer Bauverwaltung soll die Voraussetzungen für Bundeswehr-Bauvorhaben erhalten.
  9. Der Staat soll seine Bürger nicht bevormunden, sondern ihre Freiheit schützen und Sicherheit bieten.
  10. Die Posten-Affäre der früheren Landesregierung wird aufgearbeitet.
  11. Verloren gegangenes Vertrauen in Regierung und Verwaltung soll zurückgewonnen werden.
  12. Das Prinzip der Bestenauslese soll auch in Spitzenpositionen der Verwaltung wieder gelten.
  13. Im Ministergesetz werden Mindestanforderungen an die Qualifikation von Ministern wie Berufsausbildung oder Hochschulabschluss festgeschrieben.
  14. Thüringer Minister und Staatssekretäre sollen in Thüringen verwurzelt sein und hier leben.
  15. In der Verwaltung soll eine neue Kultur des Zuhörens etabliert werden.
  16. Jeder Bürger soll von der Verwaltung zeitnah eine fachlich fundierte Antwort auf seine Anliegen erhalten.
  17. Die Sprache der Verwaltung soll den Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik folgen und allgemein verständlich sein.
  18. Die Öffentlichkeit soll nachvollziehen können, wie staatliche Entscheidungen zustande kommen.
  19. In der Verwaltung soll eine nach vorne gerichtete Fehlerkultur etabliert werden.
  20. In den Behörden wird ein modernes, prämienbasiertes Ideenmanagement eingeführt.
  21. Der Normbestand wird um mindestens 10 Prozent reduziert.
  22. Überregulierung wird abgelehnt und konsequent zurückgefahren.
  23. Für die Landesverwaltung wird eine Führungsakademie etabliert.
  24. Mit einer Ausbildungs- und Studienoffensive wird für Berufe in der Verwaltung geworben.
  25. Die Ausbildungsvergütungen in der Verwaltung werden angehoben.
  26. Die Ausbildungsstandorte der Verwaltung werden mit Lehrpersonal und digitaler Technik optimal ausgestattet.
  27. Die Laufbahnausbildung im öffentlichen Dienst bleibt erhalten.
  28. Das digitale Karriereportal des Landes wird auch den Kommunen als Plattform angeboten.
  29. Die Arbeitgebermarke „Dienst macht Fortschritt“ wird mit einer starken Werbekampagne bekannter gemacht.
  30. Alle Tarifabschlüsse werden 1:1 und zeitgleich auf die Beamten übertragen.
  31. Die Beamtenalimentation wird auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft und bei Bedarf angepasst.
  32. Innerhalb von 100 Tagen wird gemeinsam ein Zukunfts-Pakt „Öffentlicher Dienst“ erarbeitet.
  33. Das Personalvertretungsrecht wird im Sinne einer Allzuständigkeit klar und verständlich geregelt.
  34. Die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen werden deutlich angehoben.
  35. Alle für Infrastrukturprojekte maßgeblichen EU-Umweltrichtlinien sollen überprüft werden.
  36. Die Sprachkompetenzen der zu entsendenden Bediensteten werden gezielt verbessert.
  37. Vor längeren Entsendungen werden in den Ressorts Traineeprogramme etabliert.
  38. Kurze Hospitationen in der Landesvertretung in Brüssel werden ermöglicht.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte46
  1. Kinderschutz hat Vorrang vor Datenschutz.
  2. Die Menschen haben Anspruch auf einen starken, vertrauenswürdigen Staat, der ihre Sicherheit gewährleistet.
  3. Die Ordnungskräfte in ganz Thüringen werden unterstützt.
  4. Sicherheit muss auch im ländlichen Raum gewährleistet sein.
  5. Ein rechtlicher Rahmen für die Ausstattung kommunaler Ordnungsdienste mit Pfefferspray, Bodycam und Dashcam wird geschaffen.
  6. Die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen soll erhöht werden.
  7. Kommunen, die öffentliche Plätze per Video überwachen, werden finanziell unterstützt.
  8. Die präventive Anordnung von Kontakt- und Näherungsverboten durch die Polizei soll im Polizeiaufgabengesetz verankert werden.
  9. Gefährder und Gewalttäter sollen zur Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichtet werden können.
  10. Kontakt- und Näherungsverbote werden mit elektronischen Fußfesseln zur Aufenthaltsüberwachung kontrolliert.
  11. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen durch die Polizei sollen an kritischen Orten möglich werden.
  12. Der Schutz der IT-Systeme von Verwaltungen und Kritischer Infrastruktur wird verbessert.
  13. Der weitgehende Verzicht auf V-Leute in Thüringen wird beendet.
  14. Ratsuchende Angehörige brauchen ebenso Ansprechpartner wie Ausstiegswillige.
  15. Eine gemeinsame Verbunddatei Linksextremismus soll nach dem Vorbild bestehender Dateien eingerichtet werden.
  16. Bund und Länder sollen Erkenntnisse zum gewaltorientierten Linksextremismus gemeinsam in einer Verbunddatei erfassen.
  17. Standorte von Ortsteilfeuerwehren sollen auch bei freiwilligen Gemeindeneugliederungen erhalten bleiben.
  18. Für die Einsatzbereitschaft der Wehren sind neben guter Ausstattung weitere Anreize nötig.
  19. Junge Feuerwehrangehörige sollen einen Landeszuschuss zum PKW-Führerschein erhalten.
  20. Die Jubiläumszuwendung wird für das höchste bereits erreichte Jubiläum rückwirkend ausgezahlt.
  21. Die Prämie für Jugendfeuerwehren wird von 25 auf 100 Euro pro Kopf erhöht.
  22. Die Feuerwehr-Digitalisierung soll Schnittstellen berücksichtigen und bei Strom- und Netzausfall funktionieren.
  23. Ein thüringenweiter Warntag halbjährlich versetzt zum Bundeswarntag wird eingeführt.
  24. Eines von acht geplanten Logistikzentren des Bundes soll in Thüringen errichtet werden.
  25. Jeder muss die geltenden Werte und Gesetze achten.
  26. Justizpolitik soll wieder im Mittelpunkt stehen.
  27. Die Menschen in Thüringen sollen sich auf einen bürgernahen und konsequenten Rechtsstaat verlassen können.
  28. Familien- und Strafrichtern soll Supervision angeboten werden.
  29. Die eingeführten Anwärterzulagen im Justizvollzug bleiben erhalten.
  30. Anwaltschaft und Notariat dürfen nicht durch europäische Regelungen geschwächt werden.
  31. Die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung soll an gestiegene Kosten angepasst werden.
  32. Die Ausbildung der Gerichtsvollzieher soll künftig als dreijähriger Bachelor-Studiengang erfolgen.
  33. Prozessuale Möglichkeiten wie das beschleunigte Strafverfahren werden konsequent genutzt und ausgebaut.
  34. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime beim Landeskriminalamt wird aufgabengerecht ausgestattet und personell verstärkt.
  35. Für die Cybercrime-Stelle werden Planstellen schrittweise erhöht und eine IT-Zulage eingeführt.
  36. Was nach dem Strafgesetzbuch strafbar ist, soll strafbar bleiben.
  37. Die Legalisierung von Cannabis soll rückgängig gemacht werden.
  38. Schutz der Menschen und staatliche Sicherheitsinteressen sollen Vorrang vor individuellen Datenschutzinteressen haben.
  39. Opferschutz hat Vorrang vor Täterschutz.
  40. Opferberatungsstellen und Opferverbände werden fachlich weiter qualifiziert und spezialisiert.
  41. In der Aus- und Weiterbildung von Polizei und Justiz erhalten psychosoziale Prozessbegleitung und Opferschutz mehr Gewicht.
  42. Die Justiz soll in ganz Thüringen auch künftig flächendeckend präsent sein.
  43. Eine Verschärfung des Waffenrechts wird abgelehnt.
  44. Maßnahmen gegen illegalen Waffenbesitz werden verstärkt.
  45. Die einseitige Benachteiligung von Jägern, Brauchtums- und Sportschützen im Waffenrecht soll enden.
  46. Politischer Islamismus wird abgelehnt.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit15
  1. Die Kapazitäten für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache sollen ausgeweitet werden.
  2. Politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge sollen Solidarität und Hilfe erhalten.
  3. Der Flüchtlingsschutz soll nicht als Einladung zur Einwanderung missverstanden werden können.
  4. Thüringer Zentren für Aufnahme und Rückführung werden unter Aufsicht der Zentralen Ausländerbehörde etabliert.
  5. Ablehnende Asylentscheidungen sollen als Frage der Rechtsstaatlichkeit konsequent umgesetzt werden.
  6. Finanzhilfen und Visa für Herkunftsstaaten sollen an deren Bereitschaft zur Rücknahme eigener Staatsbürger geknüpft werden.
  7. Per Bundesratsinitiative soll der Rechtskreiswechsel neu ankommender Ukrainer ins Bürgergeld beendet werden.
  8. Neu ankommende Ukrainer sollen zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
  9. Rücküberweisungen von Sozialleistungen durch Asylsuchende in Herkunftsländer sollen unterbunden werden.
  10. In Erst- und Gemeinschaftsunterkünften wird vollständig auf Sachleistungen umgestellt.
  11. Leistungsbezug soll an eine verpflichtende individuelle Integrationsvereinbarung geknüpft werden.
  12. Einbürgerung soll am Ende und nicht am Beginn gelungener Integration stehen.
  13. Eine Aufweichung der Einbürgerungsanforderungen zu Lebensunterhalt, Sprache und Wertebekenntnis wird abgelehnt.
  14. Per Bundesratsinitiative soll die Mindestaufenthaltszeit bis zur Einbürgerung wieder verlängert werden.
  15. Frontex wird zu einer echten Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen und zusätzlichen Grenzschützern aufgewertet.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie14
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung14
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen8
Gesundheit und Pflege19
  1. Die Initiative „Stillfreundliche Kommune“ wird unterstützt.
  2. Jeder soll die Hilfe und Unterstützung bekommen, die er braucht.
  3. Der Hausarzt soll erste Anlaufstelle bleiben.
  4. Die Budgetierung hemmt die Motivation für zusätzliche Arbeit in Arztpraxen.
  5. Geleistete und in Anspruch genommene ärztliche Arbeit soll angemessen vergütet werden.
  6. Thüringen soll zur Modellregion nach dem Sozialgesetzbuch werden.
  7. Ein Expertengremium soll Einigungen mit Landeskrankenhausgesellschaft, Landesärztekammer und Krankenkassen vorbereiten.
  8. In allen Thüringer Gemeinden soll ein flächendeckendes Netz öffentlich zugänglicher Defibrillatoren entstehen.
  9. Die Schulgeldfreiheit für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Diätassistenz und Podologie wird beibehalten.
  10. Hausärzte in Thüringen sollen bei der Digitalisierung besser unterstützt werden.
  11. Die elektronische Patientenakte soll durch eine einfache Zugangs- und Widerspruchsregelung und versorgungsrelevante Inhalte gestärkt werden.
  12. Pflegekräften soll mehr Vertrauen entgegengebracht werden.
  13. Tätigkeitsbeschreibungen sollen stärker zwischen Pflegehilfskräften, Pflegefachkräften und akademischem Personal unterscheiden.
  14. Technische und digitale Unterstützungssysteme für längeres Wohnen zu Hause werden mit Landesmitteln gefördert.
  15. Die soziale Pflegeversicherung sowie gute und bezahlbare Pflege werden bejaht.
  16. Die bisher von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Pflegereform reichen nicht aus.
  17. Selbstgenutztes Wohneigentum und eigene Altersvorsorge sollen nicht mehr zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen werden.
  18. Europa soll wieder zum führenden Arzneimittelhersteller der Welt werden.
  19. Investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sollen die Produktion von Medikamenten wie Antibiotika und Kinderarzneien in Europa stärken.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft30
  1. Familienbildung, Familienberatung und Familienunterstützung werden in Familienzentren enger zusammengeführt.
  2. Familienzentren sollen mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und der Kindertagesstätten verknüpft werden.
  3. Die bestehende Beitragsfreiheit für den Kindergarten bleibt erhalten.
  4. Nach Verbesserung von Qualität und Fachkräftelage soll der Kindergarten vollständig beitragsfrei werden.
  5. Familie ist überall dort, wo Eltern und Kinder dauerhaft füreinander einstehen.
  6. Zu den Familien zählen auch Alleinerziehende, Pflege- und Patchworkfamilien sowie gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern.
  7. Familien gehören in die Mitte der Gesellschaft.
  8. Die Verbraucherberatung legt einen Schwerpunkt auf Verbraucher- und Ernährungsbildung.
  9. Frauennotrufe, Beratungsstellen und ein flächendeckendes Angebot von Frauenhäusern werden erhalten und bei Bedarf ausgebaut.
  10. Das Kindergeld soll nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
  11. Die Beratungsstellen und die Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes werden finanziell abgesichert.
  12. Eltern bestimmen die Erziehung ihrer Kinder selbst, der Staat soll diese Aufgabe nicht übernehmen.
  13. Der Staat muss eingreifen, wo Erziehungsverantwortung missbraucht oder das Kindeswohl gefährdet wird.
  14. Eine Landesfamilienstrategie wird erarbeitet.
  15. Niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern soll es in Stadt und Land geben.
  16. Das Konzept der Childhood-Häuser wird in Thüringen etabliert.
  17. Menschen sollen bis ins hohe Alter selbstbestimmt leben können.
  18. Ein Großelterntag wird eingeführt.
  19. An einem Sonntag im Jahr soll der Stellenwert der Großeltern gewürdigt werden.
  20. Bei Gesetzgebungsvorhaben wird ein Ehrenamts-Check durchgeführt.
  21. Vereins-, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht sollen auf Bundesebene vereinfacht und dereguliert werden.
  22. Die Ausstellung von Führungszeugnissen für Ehrenamtliche soll vereinfacht werden.
  23. Bei Vereinsfesten soll auf Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel verzichtet werden.
  24. Ehrenamtliche und Vereine sollen sich in Datenschutzfragen vom Landesdatenschutzbeauftragten beraten lassen können.
  25. Ehrenamtliche und Vereine sollen bei nicht absichtlichen Datenschutzverstößen von Bußgeldern ausgenommen werden.
  26. Kleine Vereine sollen von den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung freigestellt werden.
  27. Die Pflicht kleiner Vereine zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten soll abgeschafft werden.
  28. Der Landessportbund und die LIGA der freien Wohlfahrtspflege werden stärker unterstützt.
  29. Die Zuweisungen aus Glücksspielerträgen an Landessportbund und LIGA der freien Wohlfahrtspflege werden erhöht.
  30. Mitglieder der Jugendfeuerwehr werden für Ausbildung und Übung freigestellt.
Bildung, Wissenschaft und Forschung61
  1. Unterricht durch Praktiker soll einfacher ermöglicht werden.
  2. In frühen Phasen der Ausbildung soll berufsübergreifender Unterricht möglich sein.
  3. Die Regelschule soll als Herzstück der Schullandschaft auf dem Weg zur Berufsausbildung erhalten bleiben.
  4. Studienabbrechern wird die duale Ausbildung aktiv als Alternative angeboten.
  5. Duale Berufsabschlüsse sollen beim Übergang in ein Studium angerechnet werden.
  6. An Berufsbildungszentren sollen Wohnheimplätze im Programm Junges Wohnen entstehen.
  7. Der Zugang der Wirtschaft zu technischen Einrichtungen der Hochschulen wird erleichtert.
  8. Kooperationsinitiativen wie das Technikum Thüringen werden weiter unterstützt.
  9. Kinder sollen im Kindergarten spielend lernen und soziale Fähigkeiten und Werte ausprägen.
  10. Für Kinder zwischen einem und drei Jahren soll ein Betreuungsschlüssel von eins zu sechs gelten.
  11. Für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung soll ein Betreuungsschlüssel von eins zu zwölf gelten.
  12. Die Arbeit mit dem Kind steht in Kindergärten im Vordergrund.
  13. Digitale Medien sollen in Kindergärten altersgerecht und zeitlich begrenzt eingesetzt werden.
  14. Beim Einsatz digitaler Medien im Kindergarten zählt die Lernerfahrung, nicht die bloße Beschäftigung.
  15. Erzieher werden zum sicheren Umgang mit digitalen Medien in der frühkindlichen Bildung befähigt.
  16. Alle Schularten sollen gleiche Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.
  17. Die Benachteiligung von Regelschulen bei der Zuweisung von Lehrern wird beendet.
  18. Der schleichende Abbau der Förderschulen wird gestoppt.
  19. Das Kindeswohl und das Schulwahlrecht der Eltern stehen an erster Stelle.
  20. Eltern sollen allein zwischen Förderschule und inklusivem Unterricht für ihr Kind entscheiden.
  21. Förderschulen und gemeinsamer Unterricht erhalten die erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen.
  22. Für Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf sollen eigene Lerngruppen entwickelt werden.
  23. Die Benachteiligung freier Schulträger bei Tarifabschlüssen und Schulaufwandskosten wird beendet.
  24. Beim Übergang von beruflicher Bildung zur Hochschule sollen Kompetenzen leichter angerechnet werden.
  25. Die Zuständigkeit für Bildung soll in einer Hand gebündelt werden.
  26. Die Bildungszuständigkeiten sollen in einem einzigen Ministerium zusammengeführt werden.
  27. Alle Schulanfänger erhalten ein Schulstart-Paket von 250 Euro für Schulsachen.
  28. Pädagogische Experimente an Schulen werden beendet.
  29. Der Unterricht konzentriert sich wieder auf die Vermittlung von Basiskompetenzen.
  30. Eine moderne und geschlechtergerechte Sprache wird befürwortet.
  31. Gendern mit Sonderzeichen wie Stern, Doppelpunkt oder Unterstrich wird abgelehnt.
  32. Die Besondere Leistungsfeststellung in Klasse 10 bleibt erhalten.
  33. Ausgestaltung und Wirksamkeit der Besonderen Leistungsfeststellung werden überprüft.
  34. Es gilt der Grundsatz, dass es keinen Schulabschluss ohne Prüfung gibt.
  35. Die schulartbezogene Lehrerausbildung bleibt erhalten.
  36. Schulen sollen drei Jahre im Voraus wissen, welche Lehrerstellen sie wiederbesetzen können.
  37. Forschung und Lehre sollen frei und die Autonomie der Hochschulen gewährleistet sein.
  38. Die sogenannte Zivilklausel im Hochschulgesetz wird wieder abgeschafft.
  39. Maßstäbe und Umfang der Mitbestimmung an Hochschulen sollen sich wieder ausschließlich aus den Aufgaben der Universität und der Wissenschaftsfreiheit ableiten.
  40. Versuchen, die wissenschaftliche Arbeit von Hochschulangehörigen einzuschränken, wird entgegengewirkt.
  41. Wissenschaftler und Studenten sollen ihren Erkenntnisinteressen ohne Sorge vor Diskreditierung, Ausgrenzung oder beruflichen Nachteilen nachgehen können.
  42. Grenzen der Wissenschaftsfreiheit setzen allein Verfassung und Gesetze.
  43. Die Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung sollen so abgeschlossen werden, dass deutlich vor Ende 2025 Klarheit besteht.
  44. Der Anteil unbefristeter Stellen im universitären Mittelbau soll auf mindestens 50 Prozent steigen.
  45. Lehrveranstaltungen anderer Thüringer Hochschulen werden unabhängig vom Studienort problemlos anerkannt.
  46. Die Hochschulen werden angehalten, ihre Transferstrategien regelmäßig zu aktualisieren.
  47. Professoren erhalten eine im Ländervergleich wettbewerbsfähige Besoldung.
  48. Thüringer Sonderregelungen der W-Besoldung wie das Verbot der Verstetigung von Leistungsbezügen werden als Standortnachteil beseitigt.
  49. Anreize sollen die Hochschulen dazu bringen, ihre finanzielle Basis auch auf andere Weise zu verbreitern.
  50. Regelmäßig wird geprüft, welche zentralen Dienste oder Infrastrukturen Hochschulen gemeinsam nutzen können.
  51. Die Verbindung Thüringens mit anderen europäischen Hochschulen wird stärker ausgebaut.
  52. Die Mobilität der Studenten in Thüringen soll gestärkt werden.
  53. Die studentische Thoska-Karte wird digitalisiert und ihre Funktionen werden schrittweise in eine Smartphone-App übertragen.
  54. Die Aufladung der Thoska über Onlinezahlungsmethoden wird geprüft.
  55. Wissenschaftsnahe Institute sollen auch in ländlichen Regionen Thüringens angesiedelt werden.
  56. Das IT-Zentrum wird zu einem „Systemhaus“ mit Service-Angeboten für alle Thüringer Hochschulen weiterentwickelt.
  57. Die Unterstützung von Antragsaktivitäten wird landesweit vernetzt und eine entsprechende Struktur gefördert.
  58. Die Voraussetzungen für barrierearme Schulen in Thüringen werden geschaffen.
  59. Übergangsweise werden Studienplatzkapazitäten an anderen Hochschulen zugekauft.
  60. Unterhaltungs- und Nebenkosten von Bildungseinrichtungen sollen einheitlich geregelt werden.
  61. Beratungs- und Förderangebote für den Austausch von Auszubildenden werden erweitert und unter einem nationalen Dach zusammengeführt.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung8
Verkehr und Infrastruktur14
Energie23
  1. Das Heizungsgesetz des Bundes wird abgelehnt.
  2. Thüringer Bürger sollen über Netzentgelte nicht die Kosten für Transitnetze von Nord nach Süd tragen.
  3. Die Netzentgelte sollen reformiert werden.
  4. Die Entgelte für regionale Verteilnetze sollen bundesweit vereinheitlicht werden.
  5. Die Ortsnetze sollen für die steigende Belastung ertüchtigt werden.
  6. Der Druck auf die Stromnetze soll reduziert werden.
  7. Private Erzeugung erneuerbarer Energie in Kombination mit Speichern, Ladestationen und Elektrofahrzeugen wird gefördert.
  8. Alle bestehenden Wasserkraftanlagen sollen erhalten bleiben.
  9. Die weitere Förderung bestehender Wasserkraftanlagen soll gesichert werden.
  10. Nicht gebaute Wasserkraftprojekte an der Saalekaskade sollen auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden.
  11. Alle emissionsfreien Energieformen sollen gleichberechtigt gefördert werden.
  12. Alle relevanten Thüringer Förderprogramme werden technologieoffen gestaltet.
  13. Thüringer Kommunen sollen an der Wertschöpfung lokaler Wind- und Freiflächensolaranlagen beteiligt werden.
  14. Eine verpflichtende Erlösbeteiligung der Kommunen an Wind- und Solaranlagen wird gesetzlich geregelt.
  15. Anreize sollen Photovoltaik oder Solarthermie bei Neubauten und Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden fördern.
  16. Für Solaranlagen soll eine generelle Ausnahme vom Denkmalschutz gelten.
  17. Pilotprojekte für vertikale Windkraftanlagen auf größeren Gebäuden werden befürwortet.
  18. Das Land soll bei Solarenergie auf eigenen Gebäuden Vorbild sein.
  19. Photovoltaik wird beim staatlichen Neubau zum Standard.
  20. Jedes freie Dach landeseigener Liegenschaften wird auf seine Eignung für Photovoltaik geprüft.
  21. Alle einsatzfähigen Kernkraftwerke sollen reaktiviert werden.
  22. Die Abschaltung der Kernkraftwerke gilt als unverantwortlich.
  23. Neue Generationen sicherer Kernkraftwerke sollen in Deutschland erforscht, entwickelt und genutzt werden.
Klima, Umwelt und Naturschutz19
  1. Der Wolf gilt als unvereinbar mit der Thüringer Kulturlandschaft und der Weidetierhaltung.
  2. Klimaziele durch Deindustrialisierung zu erreichen, wird entschieden abgelehnt.
  3. Der Anstieg des CO₂-Preises soll verlangsamt werden.
  4. Das Klimageld soll auf Bundesebene eingeführt werden.
  5. Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung sollen vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten.
  6. Die Landesverwaltung soll vollständig CO₂-neutral arbeiten.
  7. Durch Borkenkäfer und Trockenheit geschädigte Wälder werden wieder aufgeforstet.
  8. Zusätzlich zur Wiederaufforstung wird neuer Wald gepflanzt.
  9. Alle Thüringer sollen eine Baumpatenschaft übernehmen können.
  10. Mit ThüringenForst, Waldbesitzern und Schulen werden Baumpflanzaktionen initiiert.
  11. Waldwirtschaft und Naturschutz werden schonend in Ausgleich gebracht.
  12. Der Staat soll Regeln setzen, die Anreize für umweltfreundliches Handeln schaffen.
  13. Eine Einschränkung von Schutzgebieten etwa zugunsten der Windenergie wird abgelehnt.
  14. Digitale Methoden zur Erfassung und Verhaltensanalyse von Arten werden für Schutzkonzepte eingesetzt.
  15. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollen vorrangig zusätzliche Lebensräume für Insekten schaffen.
  16. Die Wegwerfgesellschaft soll überwunden werden.
  17. Das Recycling von Windkraft- und PV-Anlagen soll zur Rückgewinnung seltener Erden intensiviert werden.
  18. Projekte zur Gewinnung von Treibstoff aus Luftfilterung werden unterstützt.
  19. Die Ansiedlung von Anlagen zur Treibstoffgewinnung aus Luft in Thüringen wird vorangetrieben.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum8
Digitalisierung, Daten und Technologie19
  1. Der Digitalbonus soll Zuschüsse für Datenschutz- und Digitalisierungsschulungen ermöglichen.
  2. Die Fördersummen des Digitalbonus werden angepasst.
  3. Der Datenschutz soll Missbrauch verhindern, aber sinnvolle Datennutzung nicht blockieren.
  4. Die verwaltungsübergreifende Nutzung personenbezogener Daten mit Einverständnis wird vorangetrieben.
  5. Thüringen soll über ausreichend Fachkräfte für den digitalen Wandel verfügen.
  6. Projekte zur Digital- und Medienkompetenz für ältere Menschen werden gefördert.
  7. Die großen kommunalen IT-Systeme werden an das CERT im Thüringer Landesrechenzentrum angeschlossen.
  8. Regelungen sollen die IT-Sicherheit bei Unternehmen und den Schutz der Bürger im Netz verbessern.
  9. Kommunale Förderprogramme werden gezielter auf Smart City und Smart Region ausgerichtet.
  10. Der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau soll wo möglich Vorrang haben.
  11. Der Staat übernimmt beim Netzausbau eine koordinierende Rolle, um Mehrfachinvestitionen zu vermeiden.
  12. Für den Breitbandausbau entsteht statt vieler Beratungsstellen ein zentraler Ansprechpartner.
  13. Digitale Infrastruktur gilt als Teil der Daseinsvorsorge.
  14. Funklöcher sollen gemeinsam mit den Mobilfunkanbietern geschlossen werden.
  15. Eisenbahn- und Energienetzinfrastruktur soll gezielt für den Ausbau von Datennetzen genutzt werden.
  16. Der Gang zum Amt soll künftig nur noch nötig sein, wenn eine Beratung vor Ort notwendig oder gewollt ist.
  17. Bürger erhalten bei Lebensereignissen wie Geburt, Volljährigkeit, Umzug oder Heirat alle nötigen Informationen proaktiv im Sinne eines Push-Governments.
  18. Das europäische Datenschutzrecht soll einfacher, einheitlicher und überall in der EU gleich angewandt werden.
  19. Erhöhte Datenschutzanforderungen sollen nur in sensiblen Bereichen gelten.
Europa, Euro und europäische Institutionen11
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit1
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung28
  1. Eine vielfältige und freie Medienlandschaft wird befürwortet.
  2. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten wird als tragende Säule weiterentwickelt und ausgebaut.
  3. Der Stiftungszweck der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten wird durch eine Öffnungsklausel auf alle weiteren Kulturdenkmäler in Thüringen erweitert.
  4. Den kommunalen Trägern der Sammlungen und Museen werden Eigenständigkeit und Mitwirkungsrechte garantiert.
  5. Der Kulturlastenausgleich wird für neue Bewerber geöffnet.
  6. Thüringen soll national und international als Land der Residenzkulturen präsentiert werden.
  7. Die Bewerbung um Aufnahme der Thüringer Residenzkultur in das UNESCO-Weltkulturerbe wird fortgeführt und soll zum Erfolg führen.
  8. Musik- und Jugendkunstschulen erhalten mehr Flexibilität bei der Einstellung von Honorarkräften.
  9. Freie Musikschulen sollen unterstützt werden.
  10. Die sehr hohe Bühnendichte Thüringens soll national und international stärker hervorgehoben werden.
  11. Der 25. Oktober soll als Thüringer Verfassungstag gemeinsam mit Ehrenamt, Bildungseinrichtungen, Vereinen und Verbänden stärker ins Bewusstsein gerückt werden.
  12. Die Pflege des immateriellen Kulturerbes wird gemeinsam mit Vereinen und Bildungsinstitutionen verstetigt.
  13. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Thüringen wird weiter unterstützt.
  14. In Thüringen soll ein zentrales Denkmal für die Opfer des DDR-Regimes und die Friedliche Revolution errichtet werden.
  15. Verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden von SED-Opfern sollen anerkannt werden.
  16. Frühere Lebensleistungen der Ostdeutschen sollen stärker wertgeschätzt werden.
  17. Heimatvertriebene, Spätaussiedler, ihre Verbände und deutsche Minderheiten werden in ihrer Brückenfunktion zur Verständigung zwischen den Nationen unterstützt.
  18. Nach dem Vorbild anderer Länder wird ein Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung eingeführt.
  19. Die grenzüberschreitende Verständigungsarbeit der Verbände der Heimatvertriebenen wird gefördert.
  20. Der Gottesbezug im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung wird bejaht.
  21. Religionsfreiheit und das geltende Religionsverfassungsrecht mit Trennung von Staat und Religion und Möglichkeit zur Kooperation werden bejaht.
  22. Gleichgültigkeit, Geschichtsvergessenheit und Relativismus gegenüber Antisemitismus werden abgelehnt.
  23. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird abgelehnt.
  24. Die Mehrfachveranlagung kleiner und mittelständischer Unternehmen beim Rundfunkbeitrag soll abgeschafft werden.
  25. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Sender soll durch die Rechnungshöfe geprüft werden.
  26. Thüringen soll stärker von den wirtschaftlichen Aktivitäten der Dreiländeranstalt profitieren.
  27. Das Thüringer Landesmediengesetz wird an Medienmarkt, Wettbewerb und Medienstaatsvertrag angepasst.
  28. Der Ausbau von DAB+ im privaten Hörfunk wird unterstützt.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung11

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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